Über schwierige Bibelstellen, Teil 17: 1 Korinther 7 – von den ehelichen Pflichten und dem Vorrang der Jungfräulichkeit

[Dieser Artikel wurde nach der Veröffentlichung noch einmal überarbeitet. Kommentare können sich auf die ursprüngliche Version beziehen.]

Und wieder zur Erinnerung: „Das hat euch auch unser geliebter Bruder Paulus mit der ihm geschenkten Weisheit geschrieben; es steht in allen seinen Briefen, in denen er davon spricht. In ihnen ist manches schwer zu verstehen und die Unwissenden, die noch nicht gefestigt sind, verdrehen diese Stellen ebenso wie die übrigen Schriften zu ihrem eigenen Verderben.“ (2 Petrus 3,15f.)

Regel Nummer 19: Paulus ist manchmal schwer zu verstehen, und das sagt sogar die Bibel selber.

Im 1. Korintherbrief schreibt der Apostel Paulus:

„Nun zu dem aber, was ihr geschrieben habt: Es ist gut für den Mann, keine Frau zu berühren. Wegen der Gefahr der Unzucht soll aber jeder seine Frau haben und jede soll ihren Mann haben. Der Mann soll seine Pflicht gegenüber der Frau erfüllen und ebenso die Frau gegenüber dem Mann. Die Frau verfügt nicht über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt aber auch der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau. Entzieht euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeit lang, um für das Gebet frei zu sein! Dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht in Versuchung führt, weil ihr euch nicht enthalten könnt. 

Das sage ich als Zugeständnis, nicht als Gebot. Ich wünschte, alle Menschen wären unverheiratet wie ich. Doch jeder hat seine eigene Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so. Den Unverheirateten und den Witwen sage ich: Es ist gut, wenn sie so bleiben wie ich. Wenn sie aber nicht enthaltsam leben können, sollen sie heiraten. Es ist nämlich besser zu heiraten, als sich in Begierde zu verzehren. […] Was aber die Unverheirateten betrifft, so habe ich kein Gebot vom Herrn. Ich gebe euch nur einen Rat als einer, den der Herr durch sein Erbarmen vertrauenswürdig gemacht hat. Ich meine, es ist gut wegen der bevorstehenden Not, ja, es ist gut für den Menschen, so zu sein. Bist du an eine Frau gebunden, suche dich nicht zu lösen; bist du ohne Frau, dann suche keine! 

Heiratest du aber, so sündigst du nicht; und heiratet eine Jungfrau, sündigt auch sie nicht. Freilich werden solche Leute Bedrängnis erfahren in ihrem irdischen Dasein; ich aber möchte sie euch ersparen. Denn ich sage euch, Brüder: Die Zeit ist kurz. Daher soll, wer eine Frau hat, sich in Zukunft so verhalten, als habe er keine, wer weint, als weine er nicht, wer sich freut, als freue er sich nicht, wer kauft, als würde er nicht Eigentümer, wer sich die Welt zunutze macht, als nutze er sie nicht; denn die Gestalt dieser Welt vergeht. Ich wünschte aber, ihr wäret ohne Sorgen. Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn; er will dem Herrn gefallen. Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; er will seiner Frau gefallen. So ist er geteilt. Die unverheiratete Frau aber und die Jungfrau sorgen sich um die Sache des Herrn, um heilig zu sein an Leib und Geist. Die Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; sie will ihrem Mann gefallen.

Dies sage ich zu eurem Nutzen: nicht um euch eine Fessel anzulegen, vielmehr, damit ihr euch in rechter Weise und ungestört immer an den Herrn haltet. Wer sich gegenüber seiner Verlobten ungehörig zu verhalten glaubt, wenn sie herangereift ist und es so geschehen soll, der soll tun, wozu es ihn drängt, nämlich heiraten, er sündigt nicht. Wer aber in seinem Herzen fest bleibt, weil er sich in der Gewalt hat und seinem Trieb nicht ausgeliefert ist, wer also in seinem Herzen entschlossen ist, seine Verlobte unberührt zu lassen, der handelt gut. Wer seine Verlobte heiratet, handelt also gut; doch wer sie nicht heiratet, handelt besser. (1 Korinther 7,1-9.25-38)

Hier gibt es zwei Aussagen, die den heutigen Leser stören könnten:

  • Die Ehe ist nur ein Zugeständnis für die, die nicht enthaltsam leben können und ist minderwertig gegenüber der Jungfräulichkeit?
  • Das mit den, wie man so sagte, „ehelichen Pflichten“ – Sex als „Pflicht“?

Zum ersten Thema: Es ist wichtig, genau zu lesen, was Paulus schreibt.

Zunächst einmal spricht in einigen seiner Briefe – der 2. Korintherbrief ist das beste Beispiel – sehr persönlich zu seinen Gemeinden; auch hier spricht er wieder darüber, was seine persönliche Idealvorstellung wäre, was er aber nicht zu einem allgemeinen Gebot erklären kann (und auch gar nicht dazu erklären will) : „Ich wünschte, alle Menschen wären unverheiratet wie ich. Doch jeder hat seine eigene Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so.“ 

Dann ist es wichtig, zu sehen, dass er keinen versteckten moralischen Druck aufbauen will à la „Na ja, also… so richtig sündigen tut ihr jetzt nicht, wenn ihr heiratet, aber ihr solltet euch das lieber mal gut überlegen, es wäre schon besser, wenn ihr das nicht machen würdet…“. Nein, wenn er sagt, „Heiratest du aber, so sündigst du nicht“ oder „Wer seine Verlobte heiratet, handelt also gut“ oder „Was aber die Unverheirateten betrifft, so habe ich kein Gebot vom Herrn. Ich gebe euch nur einen Rat“, dann meint er es. Was nicht Sünde ist, darf man tun; hier lässt Gott einem jede Freiheit, und nimmt es nicht übel, wenn man sich für das an sich „Minderwertigere“ entscheidet.

Denn noch eins sollte hier klar sein: Minderwertig heißt für Paulus eben nicht „schlecht“, wie das Wort heute oft verwendet wird, sondern „wertvoll, nur von minderem Wert gegenüber etwas noch Besserem“. Die Ehe ist gegenüber der Jungfräulichkeit für ihn so etwas wie die Arbeit eines Krankenpflegers gegenüber der eines Arztes; beides wichtig, beides gut (Gnadengaben vom Herrn), beides sogar unersetzlich, das eine eben für den einen Menschen geeignet, das andere für den anderen. Und ja, das ist immer noch offizielle Kirchenlehre: Die gottgeweihte Jungfräulichkeit bzw. Enthaltsamkeit steht an sich über der Ehe, wie z. B. Engel über Menschen stehen oder Apfelsaft nahrhafter ist als Leitungswasser. Man darf trotzdem Leitungswasser vorziehen.

Und was ist mit den Versen Ich wünschte aber, ihr wäret ohne Sorgen. Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn; er will dem Herrn gefallen. Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; er will seiner Frau gefallen. So ist er geteilt. Die unverheiratete Frau aber und die Jungfrau sorgen sich um die Sache des Herrn, um heilig zu sein an Leib und Geist. Die Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; sie will ihrem Mann gefallen.“? Heißt das, man kann als Verheirateter nicht so gut dem Herrn dienen wie als Unverheirateter?

Man kann als Verheirateter sehr gut dem Herrn dienen, manchmal wohl auch besser als mancher Unverheiratete; vor allem natürlich indirekt, indem man sich um die einem anvertrauten Menschen und seine anderen weltlichen Aufgaben kümmert. Aber ja, das gottgeweihte Leben ist an sich ein direkterer Dienst; und man hat ohne Familie allein schon mehr Zeit für Gebet, karitative Aufgaben etc. (Allerdings ist das gottgeweihte Leben auch die Berufung, die zu allen Zeiten weniger Christen betraf als die typischen Laienberufungen. So, wie es mehr Hausärzte als Neurochirurgen braucht, braucht es in der Kirche auch mehr Laien.)

Und Paulus spricht auch die ganzen Alltagssorgen an, die mit einer Familie kommen, und den Wunsch, dem Partner zu gefallen, was alles (z. B. auch bei Menschen mit nichtchristlichen Partnern) vielleicht dazu führen kann, dass jemand den Glauben vernachlässigt. Der Apostel meint hier schlicht und einfach, dass es mit weniger weltlichen Sorgen einfacher ist, sich auf Gott zu konzentrieren – was auch Jesus im Gleichnis vom Sämann in gewisser Weise anspricht: „In die Dornen ist der Samen bei dem gefallen, der das Wort hört, und die Sorgen dieser Welt und der trügerische Reichtum ersticken es und es bleibt ohne Frucht.“ (Matthäus 13,22). Das ist eine Erkenntnis, die nicht dazu führen muss, dass jeder Christ sich sämtliche weltlichen Sorgen sparen soll – das wäre weder möglich noch sinnvoll –, sondern dazu, dass die, die aufgrund ihrer Lebensumstände viele weltliche Sorgen haben, besonders darauf achten sollten, Gott im Alltag nicht zu vergessen.

Sowohl die Ehe als auch das gottgeweihte Leben haben ihre eigenen Schwierigkeiten, aber sie haben eben beide auch ihre ganz praktischen Vorteile; in der Ehe ist es leichter, sich an das sechste Gebot zu halten, wie Paulus hier erwähnt, im gottgeweihten Leben ist es leichter, sich auf Gott zu konzentrieren. (Das gilt wohl vor allem, seitdem wir Klostergemeinschaften mit festem Tagesablauf aus Gebet und Arbeit haben.)

Dann zum zweiten Thema: Die ehelichen Pflichten. Nun könnte man es hier einfach komisch finden, ehelichen Sex im Sinne gegenseitiger Pflichten regeln zu wollen; man könnte in der Kritik aber auch noch weitergehen und sagen (was manche Kritiker des Christentums tun), dass, wenn man ein solches Konzept annehmen würde, man Vergewaltigung in der Ehe nicht mehr wirklich verurteilen könnte. Wenn die Frau ihre Pflicht gegenüber dem Mann erfüllen muss, na…

Dieser Kritik liegt allerdings eine grundsätzlich falsche Vorstellung von dem Begriff „Pflicht“ zugrunde. Wenn jemand eine Pflicht mir gegenüber hat, dann heißt das eben nicht, dass ich ihn automatisch dazu zwingen darf, sie zu erfüllen. Im Kirchenrecht (in Canon 1151 des Codex des Kanonischen Rechts) heißt es zum Beispiel auch: „Die Ehegatten haben die Pflicht und das Recht, das eheliche Zusammenleben zu wahren“; aber das bedeutet nicht, dass eine Frau, deren Mann sie verlassen will, das Recht hat, ihn in der Wohnung einzusperren. Er tut in diesem Beispiel vielleicht etwas Falsches (wobei er auch zulässige Gründe haben kann); aber das heißt nicht, dass sie mit Gewalt und Zwang reagieren darf. Im Bereich der Sexualität, der Menschen noch persönlicher betrifft und wo Gewalt, Zwang und Manipulation noch mehr verletzen, gilt das umso mehr.

Dann sollte man beachten, dass der katholischen Moraltheologie nach grundsätzlich keine positive Pflicht vollkommen ausnahmslos gilt. Positive Pflichten (Gebote, die eine bestimmte Handlung befehlen, im Unterschied zu Geboten wie „Du sollst nicht morden“, die eine Unterlassung befehlen) müssen für den jeweiligen Menschen erst einmal erfüllbar sein; und auch dann, wenn sie theoretisch erfüllbar sind, kann es der Situation angemessene Entschuldigungsgründe geben. Wenn man z. B. beim oben erwähnten Canon bleibt, heißt der zweite Teil des Satzes: „…außer ein rechtmäßiger Grund entschuldigt sie davon“. (Mögliche rechtmäßige Gründe für eine Trennung vom Ehepartner werden dann in den nächsten Canones aufgeführt (Ehebruch, oder „Wenn einer der Gatten eine schwere Gefahr für Seele oder Leib des anderen Gatten oder der Kinder herbeiführt oder auf andere Weise das gemeinschaftliche Leben unerträglich macht“).) Genauso kann es auch einige legitime Gründe geben, die „ehelichen Pflichten“ nicht zu erfüllen. Die Forderung oder sogar die Bitte, der andere solle diese Pflichten erfüllen, kann sogar selbst Sünde, im Extremfall sogar schwere Sünde sein.*

Übrigens war es in der Antike tatsächlich nicht so, dass mit der Vorstellung von den ehelichen Pflichten hauptsächlich die Frauen auf Linie gebracht werden sollten – eher war die Vorstellung verbreiteter, Frauen bräuchten Sex und die Männer müssten ihnen gegenüber die Pflicht erfüllen (einerseits wegen der biologischen Triebe, aber andererseits auch, weil sie ein Recht auf Kinder hätten, die sie im Alter versorgen konnten). Daher zum Beispiel die alttestamentliche Regelung „Nimmt er sich noch eine andere Frau, darf er sie [eine erste Frau, die ursprünglich als Sklavin gekauft wurde] in Nahrung, Kleidung und Beischlaf nicht benachteiligen“ (Exodus 21,10). Die Vorstellung drehte sich eher in der Neuzeit, wo die Ansicht populärer wurde, dass hauptsächlich die Männer von den Frauen die Erfüllung der ehelichen Pflichten bräuchten. Paulus hält offensichtlich beide Ansichten für zu einseitig; jedenfalls ist der Text hier geprägt von Gegenseitigkeit: „Der Mann soll seine Pflicht gegenüber der Frau erfüllen und ebenso die Frau gegenüber dem Mann. Die Frau verfügt nicht über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt aber auch der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau.“

Die schlimmsten Einwände wären damit abgehakt. Aber trotzdem bleibt noch das Argument: Was soll diese Vorstellung überhaupt? Wieso Pflicht? Sollte es hier nicht um Liebe gehen?

Die Art, wie Paulus sich ausdrückt, ist natürlich heute sehr ungewohnt. Man könnte die Aussage des Apostels aber auch ganz einfach verstehen als „bestraf deinen Partner nicht ohne Grund mit Liebesentzug“. Ihm geht es hier auch um so etwas wie normale Beziehungspflege und Rücksichtnahme (er redet ja auch von Dingen wie „gegenseitige[m] Einverständnis“) – und natürlich sorgt er sich um die „Gefahr der Unzucht“. Und dann spielt da natürlich die Vorstellung hinein, dass man in der Ehe, wo man „ein Fleisch“ ist, in gewissem Sinne nicht mehr „sich selbst gehört“ – diese Vorstellung von „Ich bin jetzt dein“ ins Praktische übersetzt. Das gilt auch für andere Situationen: Wenn man verheiratet ist, lebt man eben nicht nur für sich selbst, sondern wenn der Partner z. B. Probleme hat, unterstützt man ihn, wenn er Erfolg hat, freut man sich mit ihm, etc. Man nimmt an ihm Anteil und geht auf seine Gefühle ein.

Wenn der Partner weiß, dass man für seine Liebesbedürfnisse da ist (außer, wenn es einem z. B. gerade schlecht geht), und er oder sie nicht ewig verhandeln muss, dann lässt sich viel Frustration vermeiden, man fühlt sich stärker aneinander gebunden; und der oder die andere versucht dann auch nicht, einen zum Sex zu überreden, wenn es eben doch mal wirklich nicht passt, weil er oder sie weiß, dass man normalerweise für ihn da ist. Es geht ja hier auch nicht nur um Körperliches, sondern auch um emotionale Bedürfnisse.

(Freilich ist auch das Ziel, dass derjenige, der den größeren Sexualtrieb hat, nicht zum Ersatz in Sünden wie Selbstbefriedigung verfällt, legitim. Natürlich wäre das keine Entschuldigung für Selbstbefriedigung, aber viele Menschen sind nun mal gerade in diesem Bereich ziemlich anfällig, das Falsche zu tun.)

Und dann sollte man die grundsätzliche Vorstellung loswerden, dass Liebe und Pflicht miteinander unvereinbar wären. Wir sollen Gott lieben: Trotzdem redet man beim Besuch der Messe von der „Sonntagspflicht“. Natürlich geht man idealerweise nicht nur deshalb zur Sonntagsmesse, weil es Pflicht ist; aber manchmal, wenn man sich am Sonntagmorgen eher nach Ausschlafen fühlt, bietet der Gedanke an die von der Kirche festgeschriebene Sonntagspflicht die restliche benötigte Motivation. Und wenn man dann da ist, ist die Messe jedes Mal – na ja, einfach die Messe, wunderschön. Auch in einer Beziehung geht es nicht immer ohne Pflichten – ganz allgemein gesprochen. Natürlich liebt man sich, aber manchmal tut man etwas für den Partner auch eher deshalb, weil es so ausgemacht war und man in einer Beziehung eben etwas füreinander tut, als weil man sich gerade so liebevoll fühlt. Und oft bringt gerade das dann wieder stärkere Liebe hervor.

Pater Martin Ramm FSSP erklärt bezüglich der katholischen Liturgie: „Durch die äußeren Formen werden die inneren Haltungen sowohl ausgedrückt als auch hervorgebracht“; und das gilt nicht nur für die Liturgie, sondern für das ganze Leben. Auch andere Gesten der Dankbarkeit, Freundschaft, familiären oder ehelichen Liebe drücken die innere Disposition aus, helfen aber oft auch, sie zu bewirken, sie zu verstärken oder sie zu erneuern. Wenn man jemandem dankt, jemandem ein Geschenk macht, jemandem freundliche Gesten entgegenbringt, wird man merken, dass man denjenigen mit der Zeit mehr mag oder liebt als vorher. Wenn ein Mann aus Pflichtgefühl heraus seiner Frau Rosen zum Hochzeitstag kauft und sie ihm aus Pflichtgefühl an diesem Tag sein Lieblingsessen kocht**, macht das beiden ihre Liebe wieder neu bewusst. Wenn die Frau zu ihm im Vorhinein sagen würde „du sollst mir nur ein Geschenk machen, wenn du es auch wirklich willst, nicht, weil du dich verpflichtet fühlst!“ ist das, na ja, meistens nicht übermäßig hilfreich. Er fühlt sich vermutlich indirekt unter Druck gesetzt, und wenn er unsensibel ist und sich gerade nicht besonders liebevoll fühlt und es unterlässt, wird sie sich vermutlich ziemlich beleidigt fühlen. Klarheit bei den gegenseitigen Ansprüchen ist meistens besser – und etwas „nur“ aus Pflichtgefühl zu tun, ohne aktuell viele Emotionen aufzubringen, ist auch nichts Anrüchiges.

Langer Rede, kurzer Sinn: Pflicht und Pflichtgefühl sind nichts Schlechtes; und sie können die innere Liebe bewahren und stärken helfen. Die Annahme, dass Liebe und Pflicht Gegensätze wären, ist schlicht falsch.

* Ein Handbuch der katholischen Moraltheologie von 1930 beispielsweise gibt als mögliche Entschuldigungsgründe dafür, die „ehelichen Pflichten“ nicht zu erfüllen, an: Der andere Partner hat Ehebruch begangen; der Mann vernachlässigt schuldhaft seine Pflicht, für den Lebensunterhalt der Familie (und damit auch möglicher neu entstehender Kinder) zu sorgen; der andere Partner ermangelt gerade des Vernunftgebrauchs (Trunkenheit, ernsthafte psychische Krankheit); oder stellt völlig unmäßig häufige Forderungen; oder es besteht eine schwere Gefahr für Gesundheit oder Leben (z. B. wenn die Frau krank ist und sich schonen muss, oder vor relativ kurzer Zeit erst geboren hat, oder wenn der andere Partner eine ansteckende Geschlechtskrankheit hat, die übertragen werden könnte); oder man tut es im Interesse des Seelenheils des anderen (womit v. a. gemeint ist, dass man weiß, dass derjenige künstliche Verhütungsmethoden verwendet). Dasselbe Buch urteilt, schon die Forderung oder Bitte an den anderen Partner, die „ehelichen Pflichten“ zu erfüllen, sei schwere Sünde bei direkter Lebensgefahr oder sehr kurz nach einer Geburt; und bei entfernter Lebensgefahr oder Gesundheitsschädigung bräuchte es einen guten Grund, damit sie keine Sünde sei. (Vgl.: Heribert Jone, Katholische Moraltheologie.)

** Heteronormativität und Romantisierung der Vergangenheit auf immer.

17 Gedanken zu “Über schwierige Bibelstellen, Teil 17: 1 Korinther 7 – von den ehelichen Pflichten und dem Vorrang der Jungfräulichkeit

  1. Ehrlich gesagt finde ich, daß so richtig „Regel 19“ an sich ist, dies hier kein wirklicher Anwendungsfall ist…

    Paulus drückt sich hier eigentlich sehr klar aus.

    (Und sagt so ziemlich, was Du sagst, dass er sagt…)

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  2. Funfact:

    Übrigens steht auch im deutschen staatlichen BGB was von „Die Gatten schulden einander die eheliche Lebensgemeinschaft“; nach einhelliger Auslegung ist damit insbesondere Sex gemeint. Die ZPO jedenfalls sieht ausdrücklich vor, daß dieser Anspruch nicht zwangsvollstreckt werden kann…

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  3. Übrigens halte ich die Stelle

    >>Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn; er will dem Herrn gefallen. Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; er will seiner Frau gefallen. So ist er geteilt. Die unverheiratete Frau aber und die Jungfrau sorgen sich um die Sache des Herrn, um heilig zu sein an Leib und Geist. Die Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; sie will ihrem Mann gefallen.

    für nicht nur sehr eingängig, sondern auch von einem außerordentlichen Realismus geprägt.

    Wenn man die Stelle gekonnt mit richtig gesetzten Betonungen (auf „Herrn“, „Welt“, „Frau“, „Mann“) vorliest, wird man in der Regel zustimmende Lacher in der Zuhörerschaft hören, nach dem Motto „ja genau so isses“. (Ähnlich wie bei dem berühmten „Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, ist es nicht gut zu heiraten.)

    Was übrigens ein durchaus allgemein harmonisches Familienleben annimmt. Schön, nicht?

    Paulus waren natürlich die Predigtgewohnheiten späterer Generationen und insbesondere der nichtkatholischen Teile späterer Generationen, das Piesacken hin zu einem gewünschten Verhalten usw. nicht bekannt, können ihm also auch nicht vorgehalten werden. Wenn Er sagt „wer heiratet, sündigt nicht“, dann meint er – wie Du sehr richtig bemerkt hast – genau das.

    Und wenn man in derselben Unvoreingenommenheit einmal diese Sätze so anschaut, dann ist offensichtlich, daß Paulus hier eine offensichtliche und menschlich sehr nachvollziehbare Tatsache beschreibt (von der es Ausnahmen geben mag – insbesondere ist die Frage, ob bei den Männern der verlobte sowie der auf Brautschau befindliche Mann wirklich zu den „Unverheirateten“ in diesem Sinne gehören). Mit sich selbst ist eben leicht aus religiösen Gründen Opfer weltlichen Komforts zu bringen (d. h. vergleichsweise leicht); aber seiner Frau will der Mann nicht zumuten, einen zwar mit nur Wenigem zufriedenen, aber auch nur Weniges habenden religiösen Sonderling und das Gegenteil eines Mannes von Welt zum Gatten zu haben; und umgekehrt.

    Und nun sagt Paulus nicht „sich um Weltliches kümmern ist verboten“ – für den Klang des Wortes „weltlich“ in neuzeitlichen Kreisen kann man ihn nicht verantwortlich machen -; sondern er sagt: „sich um Weltliches kümmern bedeutet Streß; geht lieber ins Kloster, das ist bequemer“[*] („freilich werden solche Leute Bedrängnis erfahren“), ach ja und den Herrn verehren könnt er, wenn ihr frei seid, ohnehin besser, nämlich direkter. (Freilich, auch wenn Paulus das nicht sagt, ist auch der Dienst am Ehegatten ein verdienstvoller Gottesdienst, aber es ist eben um eine Ecke herum und nicht direkt.)

    [* Mir scheint, er ist in puncto „Aufnahmekriterien fürs Kloster“ weit laxer als heutige Äbte, geschweige denn heutige Motivationsprediger.]

    (Mir ist bewußt, daß Du das alles im Grunde schon geschrieben hast, ich will nicht eine Lücke schließen, sondern bloß noch eigene Gedanken ausbreiten^^)

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    1. Wobei er im 1. Timotheusbrief bei den Kriterien für die gottgeweihten Witwen wieder strenger ist, muss man sagen.

      Die Einstellung „geht lieber ins Kloster, das ist bequemer“ kann ich übrigens gut verstehen 🙂 Familienleben ist Stress, vor allem mit Kindern…

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      1. Stimmt. Ein Erklärungsansatz könnte sein, daß eine „Witwe“ (wie man tatsächlich öfter hört) dasselbe wie eine andernorts so genannte Diakonisse und diese wiederum eine Amtsträgerin (einer heutigen Kirchenpflegerin oder Pfarrgemeinderatsvorsitzenden vergleichbar?) der Ortskirche war…

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      2. Macht Sinn. Die Witwen, um die es hier geht, wurden ja anscheinend auch von der Kirche versorgt, da ist es logisch, dass er strenger ist. Im Korintherbrief klingt es ja, anders als dort, auch nicht so, als hätte er was gegen junge gottgeweihte Frauen.

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  4. Ich Frage mich ob das mit den ehelichen Pflichten heute wirklich noch gilt weil doch nach dem 2 vatikanischem Konzil folgende
    Canon 1013 1/1917
    1012/1917
    1081/1917
    1013 2/1917
    herausgestrichen oder abgeändert wurden. Und aus diesen 4 Canon
    ergaben sich doch die folgenden Pflichten.

    -die Pflicht, dem Partner/der Partnerin zu zeugungsoffenem Geschlechtsverkehr zur
    Verfügung zu stehen, sooft der/die andere es zumutbarer- und moralisch erlaubterweise
    verlangt;
    – die Pflicht, einen solchen Geschlechtsverkehr mit anderen Personen als dem Partner/der
    Partnerin zu unterlassen;
    – die Pflicht, die genannten Pflichten ohne zeitliche Begrenzung zu erfüllen.
    Aus der Definition des Vertragszweckes primär als „Zeugung und Erziehung von
    Nachkommenschaft“, sekundär als „gegenseitige Unterstützung“ und „Abhilfe gegen das
    (geschlechtliche) Begehren“
    ergab sich zunächst eine zusätzliche Betonung der zuerst genannten
    Pflicht zu zeugungsoffenem Geschlechtsverkehr, darüber hinaus aber
    – die Pflicht, dem Partner/der Partnerin im Eheleben zur Seite zu stehen, vor allem um dadurch
    den Raum für die Zeugung und Erziehung der Nachkommen (im katholischen Glauben) zu
    sichern, aber auch um die lebenslange Dauer der Ehegemeinschaft möglich zu machen;
    – die Pflicht, dem Partner/der Partnerin nicht nur zur Zeugung den Geschlechtsverkehr zu
    gewähren, sondern auch, wie es Paulus in 1 Kor 7,5 formuliert, damit der Satan die Gatten
    nicht in Versuchung führt, wenn sie sich nicht enthalten können.
    Durch die Angabe von Wesenseigenschaften dieses Ehevertrages als „Einheit und Unauflöslichkeit“
    wird die Pflichtenlage der Partner noch näher bestimmt:
    – Der Vertrag kann nur zwischem einem Mann und einer Frau existieren; jeder Versuch, eine
    zweite Ehe zu schließen, ist zum Scheitern verurteilt.
    – Der Ehevertrag ist für die Partner absolut unkündbar.
    Für eine höhere Autorität – den Papst –
    ist er jedoch auflösbar, wenn er entweder kein Sakrament ist oder nicht geschlechtlich
    vollzogen wurde.

    Wissen Sie zufällig wie man das heute begründet?
    Habe das auch schon zweimal in der
    Beichte gefragt und habe die Antwort bekommen dass das heute
    nicht mehr gilt. In 2 aktuellen Beichtspiegeln konservativer Gemeinschaften habe ich das noch gefunden( Petrusbruderschaft,Opus Dei) in allen anderen Beichtspiegeln
    nicht mehr.Weiß aber nicht wie das
    die konservativen Gemeinschaften heute begründen.

    Danke schon mal im voraus für ihre Antwort

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    1. Man begründet es ganz einfach:

      Die Wahrheit kann sich nicht ändern, auch wenn manche Leute in der Kirche sie aufgeben wollen. Die Bibel hat kein Ablaufdatum. Auch wenn es das Kirchenrecht nicht mehr noch mal zusätzlich betont, es bleibt so. Rücksichtnahme auf den anderen ist auch heute noch nötig.

      Ich meine, es kann ja nicht sein, dass etwas 1982 eine Sünde war und 1984 nicht mehr. (Der neue CIC ist von 1983.)

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  5. Also wenn ich sie richtig verstanden habe ist das heute eher mit der heiligen Schrift begründet.
    Mit dem ersten Korintherbrief
    und mit der Tradition.

    Und früher mit Korintherbrief und Kirchenrecht.

    Ich dachte vielleicht haben die das im neuen Kirchenrecht von 1983 irgendwie anders umschrieben umformuliert und keiner versteht das mehr.

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    1. Hm, ja, die haben einfach mehr oder weniger aufgehört, davon zu reden. Im neuen Kirchenrecht heißt es nur noch verklausuliert: „Can. 1135 — Beide Ehegatten haben gleiche Pflicht und gleiches Recht bezüglich der Gemeinschaft des ehelichen Lebens.“

      Aber genau, Schrift und Tradition sind ja immer noch da.

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