Hinabgestiegen in das Reich des Todes

Die Zeile „hinabgestiegen in das Reich des Todes“ (in der früheren dt. Übersetzung: „hinabgestiegen zu der Hölle“, auf Latein „descendit ad inferos“; „inferos“ = „Totenwelt, Unterwelt, Hölle“) ist eine für viele Christen wohl schwer verständliche Zeile im Credo. Ich habe sie früher jedenfalls überhaupt nicht verstanden. Der Abstieg „in das Reich des Todes“ ist das, was Christus zwischen Seinem Tod und Seiner Auferstehung getan hat, woran wir also heute am Karsamstag denken; aber was ist dieses Reich? Und wenn es sich um die Hölle handelt, was hat Christus da gemacht?

(Abstieg Christi in die Unterwelt, Domenico Beccafumi, 1530/35; Quelle: Wikimedia Commons)

Der Katechismus der katholischen Kirche schreibt dazu:

„632 Die häufigen Aussagen des Neuen Testamentes, wonach Jesus „von den Toten auferweckt“ worden ist (Apg 3,15; Röm 8,11; 1 Kor 15,20), setzen voraus, daß er vor der Auferstehung am Aufenthaltsort der Toten geweilt hat [Vgl. Hebr 13,20.]. Das ist der erste Sinn, den die Predigt der Apostel dem Abstieg Jesu in die Unterwelt gab: Jesus erlitt wie alle Menschen den Tod und begab sich der Seele nach zum Aufenthaltsort der Toten. Aber er stieg in diesen hinab als Retter und verkündete den Seelen, die dort festgehalten wurden, die Frohbotschaft [Vgl. 1 Petr 3,18-19..].

633 Die Schrift nennt den Aufenthaltsort der Toten, zu dem Christus nach dem Tod hinabgestiegen ist, „Hölle“, „Scheol“ oder „Hades“ [Vgl. Phil 2,10; Apg 2,24; Offb 1,18; Eph 4,9.], denn diejenigen, die sich darin aufhalten, entbehren der Anschauung Gottes [Vgl. Ps 6,6; 88,11-13.]. Das war vor dem Kommen des Erlösers bei allen Toten der Fall, ob sie nun böse oder gerecht waren [Vgl. Ps 89,49; 1 Sam 28,19; Ez 32,17-32.]. Das will jedoch nicht besagen, daß alle das gleiche Los hatten. Jesus zeigt uns das im Gleichnis vom armen Lazarus, der „in den Schoß Abrahams“ aufgenommen wird [Vgl. Lk 16,22-26.]. „Die Seelen der Gerechten, die in Abrahams Schoß den Heiland erwarteten, hat Christus der Herr bei seinem Abstieg in die Hölle befreit“ (Catech. R. 1,6,3). Jesus ist nicht in die Unterwelt hinabgestiegen, um die Verdammten daraus zu befreien [Vgl. Syn. v. Rom 745: DS 587.], und auch nicht, um die Hölle, den Ort der Verdammung, aufzuheben [Vgl. DS 1011; 1077.], sondern um die Gerechten zu befreien, die vor ihm gelebt hatten [Vgl. 4. Syn. v. Toledo 625: DS 485;vgl. auch Mt 27,52-53.].

634 „Auch Toten ist das Evangelium … verkündet worden“ (1 Petr 4,6). Im Abstieg zu den Toten vollendete sich die Verkündigung der frohen Botschaft vom Heil. Er ist die letzte Phase der messianischen Sendung Jesu – eine der Zeitdauer nach sehr knappe, aber ihrer Bedeutung nach unermeßliche Phase: die Ausweitung des Erlösungswerkes auf alle Menschen aller Zeiten und aller Orte, denn allen Geretteten wurde die Erlösung zuteil.

635 Christus ist somit in die Tiefe des Todes hinabgestiegen [Vgl. Mt 12,40; Röm 10,7; Eph 4,9.], damit „die Toten die Stimme des Sohnes Gottes hören …; und alle, die sie hören, leben“ (Joh 5,25). Jesus, der „Urheber des Lebens“ (Apg 3,15), ist gekommen, „um den zu entmachten, der die Gewalt über den Tod hat, nämlich den Teufel, und um die zu befreien, die durch die Furcht vor dem Tod ihr Leben lang der Knechtschaft verfallen waren“ (Hebr 2,14-15). Der auferweckte Christus hat nun „die Schlüssel zum Tod und zur Unterwelt“ in Händen (Offb 1,18), und „im Himmel, auf der Erde und unter der Erde“ beugen alle „ihre Knie vor dem Namen Jesu“ (Phil 2,10).

„Tiefes Schweigen herrscht heute auf Erden, tiefes Schweigen und Stille. Tiefes Schweigen, weil der König ruht. Furcht hat die Erde gepackt und sie ist verstummt, weil Gott – im Fleisch – in Schlaf gesunken ist und Menschen aufgeweckt hat, die seit unvordenklicher Zeit schliefen … Er geht auf die Suche nach Adam, unserem Stammvater, nach dem verlorenen Schaf. Besuchen will er, die in Finsternis sitzen und im Schatten des Todes. Er kommt, um den gefangenen Adam und die mitgefangene Eva von ihren Schmerzen zu erlösen, er, der zugleich ihr Gott und ihr Sohn ist … ‚Deinetwegen wurde ich dein Sohn, ich, dein Gott … Wach auf, Schläfer… Ich habe dich nicht geschaffen, damit du im Gefängnis der Unterwelt festgehalten wirst. Steh auf von den Toten! Ich bin das Leben der Toten“ (Alte Homilie zum Karsamstag).

KURZTEXTE

636 Mit „hinabgestiegen in das Reich des Todes“ bekennt das Glaubensbekenntnis, daß Jesus wirklich gestorben ist und durch seinen Tod für uns den Tod und den Teufel besiegt hat, „der die Gewalt über den Tod hat“ (Hebr 2,14). 

637 Der tote Christus ist in seiner Seele, die mit seiner göttlichen Person vereint blieb, zum Aufenthaltsort der Toten hinabgestiegen. Er hat den Gerechten, die vor ihm gelebt hatten, die Pforten des Himmels geöffnet.“

(Anastasis (Auferstehung), Fresko in der Chorakirche in Konstantinopel, um 1320. Gemeinfrei.)

Die Lehre der Kirche ist, dass durch die Sünde der ersten Menschen, unserer Stammeltern, das ganze Menschengeschlecht von Gott getrennt wurde; sie verloren durch ihre Entscheidung gegen Gott die sog. „übernatürlichen Gnadengaben“, die ihnen für sich selbst und ihre Nachkommen geschenkt worden waren; von da an waren alle Menschen der Neigung zur Sünde, irdischen Leiden und dem Tod unterworfen und auch noch nach dem Tod von Gott abgeschnitten. (Über die Erbsünde und die ersten Menschen ließe sich noch mehr sagen (Was können wir für Adams und Evas Sünde? Gab es Adam und Eva überhaupt?); dafür verweise ich mal auf zwei ältere Artikel von mir.) Hinzu kommen natürlich auch noch sämtliche persönliche Sünden der einzelnen späteren Menschen; jedenfalls hatte sich die Menschheit von Gott abgewandt und es war den Menschen an sich nicht möglich, den Abgrund zwischen ihnen und Gott wieder zu überwinden; sie waren sozusagen geistlich tot, und wenn man tot ist, kann man sich nicht mehr selber heilen. So war die Situation bis zu Jesu Erlösungstod, Seinem Sühnetod für uns. Wieso Jesus für die Erlösung der Menschen sterben musste, dazu ließe sich auch noch einiges sagen; jedenfalls hat Er unsere Sünden auf sich genommen und ist für uns gestorben und hat uns damit den Weg zu Gott wieder eröffnet.

Nach Seinem Tod ist Er dann also in das „Reich des Todes“ / die Unterwelt / den Scheol / die Hölle hinabgestiegen, wo sich bisher alle Toten befanden. Dieses Reich des Todes ist kein Ort, sondern meint den Zustand des Getrenntseins von Gott. Aus diesem Zustand hat Er die sog. „Gerechten“ befreit, d. h. alle, die nicht in unbereuter Todsünde gestorben sind, also alle, die für die Rückkehr zu Gott überhaupt offen waren. Dazu zählen wir z. B. die Patriarchen des Alten Bundes, Abraham, Isaak, Jakob, usw., und auch Eva und Adam.

Der „Aufenthaltsort“ der Gerechten des Alten Bundes wird daher auch als „limbus patrum“ bezeichnet – „Limbus der Väter“. „Limbus“ meint wörtlich „Rand“; die Bezeichnung meint also, dass es sich sozusagen um den Rand der Hölle handelt; auf Deutsch gibt es dafür auch den Begriff „Vorhölle“. Im Unterschied zur „richtigen“ Hölle der reuelosen Sünder, deren Schicksal endgültig ist, stellte man sich den Limbus generell immer als einen Ort ohne Strafen und Leid vor – einen Ort, der evtl. sogar eine natürliche Glückseligkeit einschließt, nur eben keine übernatürliche, die im Schauen Gottes besteht. Jesu Beispielgeschichte von dem Reichen und dem armen Lazarus, in der die Rede davon ist, dass Lazarus von Engeln „in Abrahams Schoß getragen“ (Lukas 16,22) wird, wurde von den Theologen i. d. R. auch auf den Limbus  der Väter bezogen; hier ist ein „ein tiefer, unüberwindlicher Abgrund“ zwischen Abrahams Schoß, wo der Arme getröstet wird (dieser Interpretation nach der Limbus der Väter), und dem Ort, an dem der Reiche nach seinem Tod Qualen erleidet (die richtige Hölle).

(Den limbus patrum muss man übrigens vom limbus puerorum/infantium (Limbus der Kinder) unterscheiden. Der Limbus der Väter gehört zur offiziellen Kirchenlehre; der Limbus der Kinder gehört zu einer früher weit verbreiteten Theorie unter den Theologen, die z. B. auch vom hl. Thomas vertreten wurde. Mit dem Limbus der Kinder war eine weitere Vorhölle, ebenfalls evtl. mit rein natürlicher Glückseligkeit, gemeint. Dorthin verfrachtete man gedanklich die ungetauften Kinder, die zu jung starben, um schwere Sünden begangen zu haben. Da solche Kinder mit der Erbsünde belastet sind, und nicht durch die von Christus eingesetzte Taufe Anteil an der von Ihm gewirkten Erlösung haben, und auch nicht, wie die Gerechten des Alten Bundes, die noch keine Taufe kannten, immerhin irgendwelchen Glauben bzw. gute Taten vorzuweisen haben, war man der Ansicht, dass ihnen der Weg in den Himmel nicht offenstehen könnte; da sie allerdings auch keine persönlichen Sünden begangen hatten, wollte man sie nicht (wie der hl. Augustinus es noch tat) in die „richtige“ Hölle stecken. Heute vertritt die Kirche da eine etwas agnostischere Position; die Erlösung läuft an sich über die Taufe (und wenn jemand sich taufen lassen will, aber vorher stirbt, gilt das auch („Begierdetaufe“), und wenn jemandem nicht bewusst ist, dass er sich taufen lassen sollte, er sich aber taufen lassen würde, wenn es ihm bewusst wäre, gilt das auch); ob Gott, der das Heil aller Menschen wünscht, aber auch einen anderen Weg der Erlösung für die ungetauften Kinder, die sich weder bewusst für Ihn noch gegen Ihn entscheiden konnten, eröffnet, wissen wir nicht – wir können jedoch darauf hoffen. Sie bedürfen wegen der Erbsünde tatsächlich der Erlösung, das ja, aber Gott, der uns an die Sakramente gebunden hat, ist selber nicht unbedingt an sie gebunden (s. Begierdetaufe) und kann daher den Menschen das Heil auch ohne die Sakramente zukommen lassen. Dazu schreibt der KKK:

„1257 Der Herr selbst sagt, daß die Taufe heilsnotwendig ist [Vgl. Joh 3,5.]. Darum hat er seinen Jüngern den Auftrag gegeben, das Evangelium zu verkünden und alle Völker zu taufen [Vgl. Mt 28, 19-20; DS 1618; LO 14; AG 5]. Die Taufe ist für jene Menschen heilsnotwendig, denen das Evangelium verkündet worden ist und die Möglichkeit hatten, um dieses Sakrament zu bitten [Vgl. N4k 16,16]. Die Kirche kennt kein anderes Mittel als die Taufe, um den Eintritt in die ewige Seligkeit sicherzustellen. Darum kommt sie willig dem vom Herrn erhaltenen Auftrag nach, allen, die getauft werden können, zur „Wiedergeburt aus Wasser und Geist“ zu verhelfen. Gott hat das Heil an das Sakrament der Tauft gebunden, aber er selbst ist nicht an seine Sakramente gebunden.

1258 Die Kirche ist von jeher der festen Überzeugung, daß Menschen, die wegen des Glaubens den Tod erleiden, ohne vorher die Taufe empfangen zu haben, durch ihren Tod für und mit Christus getauft werden. Diese Bluttaufe sowie das Verlangen nach der Tauft bringen die Wirkungen der Taufe hervor, ohne selbst Sakrament zu sein.

1259 Den Katechumenen, die vor der Taufe sterben, sichert das ausdrückliche Verlangen nach der Taufe, die Reue über ihre Sünden und die Liebe jenes Heil zu, das sie nicht durch das Sakrament empfangen konnten.

1260 „Da Christus … für alle gestorben ist und da es in Wahrheit nur eine letzte Berufung des Menschen gibt, nämlich die göttliche, müssen wir festhalten, daß der Heilige Geist allen die Möglichkeit anbietet, sich mit diesem österlichen Geheimnis in einer Gott bekannten Weise zu verbinden“ (GS 22) [Vgl. LG 16; AG 7.]. Jeder Mensch, der ohne das Evangelium Christi und seine Kirche zu kennen nach der Wahrheit sucht und den Willen Gottes tut, soweit er ihn kennt, kann gerettet werden. Man darf annehmen, daß solche Menschen ausdrücklich die Tauft gewünscht hätten, falls ihnen deren Notwendigkeit bewußt gewesen wäre.

1261 Was die ohne Taufe verstorbenen Kinder betrifft, kann die Kirche sie nur der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen, wie sie dies im entsprechenden Begräbnisritus tut. Das große Erbarmen Gottes, der will, daß alle Menschen gerettet werden‘, und die zärtliche Liebe Jesu zu den Kindern, die ihn sagen läßt: „Laßt die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran!“ (Mk 10,14), berechtigen uns zu der Hoffnung, daß es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt. Die Kirche bittet die Eltern eindringlich, die Kinder nicht daran zu hindern, durch das Geschenk der heiligen Taufe zu Christus zu kommen.“

Soweit zum Limbus der Kinder.)

Der Limbus der Väter jedenfalls ist jetzt leer; ihn gab es nur bis zum Karsamstag. Hier würde sich natürlich noch die Frage stellen: Gibt es im Leben nach dem Tod überhaupt Zeit? Kann man davon reden, dass ein Toter sich bis zu diesem Zeitpunkt in dem und dem Zustand befand, und ab jenem Zeitpunkt dann in einem anderen? Das spielt ja eine Rolle nicht nur für die Lehre vom Limbus der Väter, sondern auch für die vom Purgatorium (= Fegefeuer; Zustand der Reinigung von lässlichen Sünden vor dem „Eintritt“ in den Himmel). Befindet sich Gott nicht außerhalb der Zeit?

Hier muss man wohl unterscheiden; ich würde es so erklären: Gott befindet sich schon außerhalb der Zeit, ja, aber das muss nicht heißen, dass die Menschen nach dem Tod nicht mehr eine Art von Zeit erleben könnten. Aber wenn sie „bei Gott“ sind…? Das eine schließt das andere nicht aus. Ein Vergleich: Jemand kann gleichzeitig „in München“ sein, sich „in Wut“ befinden, „in Winterstiefeln“ stecken und „auf Facebook“ sein. Jemand anderer kann ebenfalls auf Facebook und in Wut sein und sich mit dem ersten darüber austauschen, und dass er weder in Winterstiefeln steckt noch in München ist, tut dem keinen Abbruch; oder er kann auch in München sein und dem ersten Gesellschaft leisten und mit ihm fühlen, dabei aber nicht selbst in Wut sein, noch in Winterstiefeln, noch auf Facebook. In beiden Fällen bestünde ein Kontakt und eine Gemeinschaft zwischen der ersten und der zweiten Person, auch wenn sie nicht beide genau dasselbe erleben (also der eine z. B. nicht das Gefühl von Stiefeln an den Füßen hat oder das Gefühl von Wut spürt). Ebenso kann jemand bei Gott sein, aber deshalb nicht im selben Sinne Ewigkeit erleben wie Gott. Gott ist Seinem Wesen nach ewig und unveränderlich; die Menschen sind es nicht, auch nicht automatisch nach dem Tod. (Wie genau sich das mit der Zeit nach dem Tod darstellt, können wir natürlich nicht wissen; ebensowenig, wie wir uns z. B. die leibliche Auferstehung vorstellen können. Aber davon auszugehen, dass es in einer gewissen, veränderten Weise Zeit und Veränderung geben wird, ebenso wie es nach der leiblichen Auferstehung in einer gewissen, veränderten Weise Körper geben wird, macht durchaus Sinn.)

 

PS: Interessant dazu auch die Aussagen des hl. Thomas in der Summa Theologiae zum Abstieg Christi in die Hölle.

 

Aus dem Denzinger: Mittelalterliche Päpste über Zwang bei der Annahme des Glaubens

Der „Denzinger“, genau genommen das „Enchiridion symbolorum definitionum et declarartionum de rebus fidei et morum / Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen“ ist eine ursprünglich von Heinrich Denzinger, in der um neue Dokumente erweiterten Fassung dann von Peter Hünermann, herausgegebene Sammlung von Glaubensbekenntnissen, Konzilsentscheidungen und päpstlichen Lehrschreiben im lateinischen/griechischen Original und in deutscher Übersetzung. Die Dokumente reichen vom Jahr 96 bis ins Jahr 2003 (in der 42. Auflage).

 Ich habe festgestellt, dass es ziemlich spannend ist, im Denzinger zu stöbern – da kommt einiges Unerwartete aus der Kirchengeschichte ans Tageslicht, und auch manches Kuriose. Vor allem aber bekommt man ein Gespür dafür, welche Probleme die Kirche zu einer bestimmten Zeit beschäftigten. Manche Themen kommen immer wieder auf (z. B. Fragen zur Ehe, oder zur Union der zwei Naturen in Christus, oder zum Vergehen der Simonie); manche nur ein- oder zweimal (z. B. wenn eine Synode diejenigen exkommuniziert, die Schiffbrüchige berauben). Im 17. Jahrhundert streiten die Theologen um die Gnadenhilfen, im 19. muss man sowohl den religiösen Indifferentismus als auch den Fideismus verurteilen.

 In dieser Reihe möchte ich einfach regelmäßig Zitate aus den meiner Meinung nach besonders interessanten Dokumenten bringen, wenn nötig mit einer kurzen historischen Einordnung. Die Zitierweise „DH [Zahl]“ gibt die Nummer an, unter der die Stelle im „Denzinger-Hünermann“ zu finden ist.

Alle Teile hier: https://nolitetimereweb.wordpress.com/reihe-aus-dem-denzinger/

Heute einige Dokumente zur Toleranz gegenüber Andersgläubigen, v. a. Juden, vom Jahr 602 bis ins Jahr 1199:

„Wer in aufrichtiger Absicht Außenstehende zur christlichen Religion, zum rechten Glauben führen möchte, muß sich mit einnehmenden, nicht mit harten Worten darum bemühen, daß nicht die, deren Geist die Angabe einer klaren Begründung hätte herbeirufen können, Feindseligkeit weit fort treibt. Denn alle, die anders handeln und sie unter diesem Deckmantel von der gewohnten Pflege ihres Ritus abbringen wollen, von denen wird deutlich, dass sie mehr ihre eigenen Sachen als die Gottes betreiben. Es haben sich nämlich Juden, die in Neapel wohnen, bei Uns beklagt und behauptet, daß einige sich unvernünftigerweise darum bemühten, sie an bestimmten Feiern ihrer Feste zu hindern und es ihnen ja nicht zu erlauben, die Feiern ihrer Festlichkeiten so zu begehen, wie es ihnen bis jetzt und ihren Vorfahren vor langen Zeiten erlaubt war, sie zu beachten oder zu begehen. Wenn es sich aber in Wahrheit so verhält, so scheinen sie ihre Mühe auf etwas Überflüssiges zu verwenden. Denn was bringt es für einen Nutzen, wenn es, auch wenn man es ihnen entgegen langdauernder Gewohnheit verbietet, ihnen für den Glauben und die Bekehrung nichts nützt? Oder warum setzen wir für die Juden Regeln fest, wie sie ihre Feierlichkeiten begehen sollen, wenn wir sie dadurch nicht gewinnen können?

Man muß also bewirken, daß sie vielmehr, durch Milde und Vernunft herbeigerufen, uns folgen, nicht fliehen wollen, damit wir sie, indem wir ihnen aus ihren Schriften beweisen, was wir sagen, mit Gottes Hilfe zum Schoß der Mutter Kirche bekehren können. Deshalb soll Deine Brüderlichkeit sie mit Ermahnungen, soweit sie es mit Gottes Hilfe vermag, zur Bekehrung anfeuern und nicht noch einmal zulassen, daß sie wegen ihrer Feierlichkeiten beunruhigt werden; vielmehr sollen sie die uneingeschränkte Erlaubnis haben, alle ihre Feierlichkeiten und Feste so zu beachten und zu feiern, wie sie es bisher … hielten.“

(Gregor I. (der Große), Brief „Qui sincera“ an Bischof Paschasius von Neapel, 602, in: DH 480)

„Kap. 41. In bezug auf diejenigen aber, die sich weigern, das Gut des Christentums anzunehmen, … können Wir Euch nichts anderes schreiben, als daß Ihr sie zum rechten Glauben mehr durch Ermahnungen, Ermunterungen und Belehrung als durch Gewalt überzeugen sollt, daß sie eitel denken. …

Ferner darf ihnen, damit sie glauben, keinesfalls Gewalt angetan werden. Denn alles, was nicht aus eigener Absicht kommt, kann nicht gut sein [angeführt wird Ps 54,8; 119,108; 28,7]; Gott gebietet nämlich, daß freiwilliger Gehorsam, und nur von Freiwilligen geleistet werde: Denn hätte er Gewalt anwenden wollen, hätte seiner Allmacht keiner widerstehen können.“

(Nikolaus I., Brief „Ad consulta vestra“ an die Bulgaren, 13.11.866; in: DH 647)

„Auch wenn Wir nicht daran zweifeln, daß aus dem Eifer der Frömmigkeit hervorgeht, dass Euer Hochwohlgeboren anordnet, die Juden zum Kult der Christenheit hinzuführen, hielten Wir es dennoch, weil Du dies in ungebührlichem Eifer zu betreiben scheinst, für notwendig, Dir zur Ermahnung Unseren Brief zu senden. Unser Herr Jesus Christus hat nämlich, wie man liest, keinen gewaltsam zu seinem Dienst gezwungen, sondern durch demütige Ermahnung – wobei einem jeden die Freiheit der eigenen Entscheidung vorbehalten blieb – alle, die er zum ewigen Leben vorherbestimmte, nicht durch Richten, sondern durch Vergießen seines eigenen Blutes vom Irrtum zurückgerufen.…

Desgleichen untersagt der selige Gregor in einem seiner Briefe, daß ebendieses Volk mit Gewalt zum Glauben gezerrt werde.“

(Alexander II., Brief „Licet ex“ an Fürst Landulf von Benevent,1065; in: DH 698)

„Zwar ist die Treulosigkeit der Juden vielfach zu verwerfen; weil jedoch durch sie unser Glaube wahrhaft bestätigt wird, dürfen sie von den Gläubigen nicht schwer unterdrückt werden … Wie es also den Juden nicht erlaubt sein darf, sich in ihren Synagogen über das hinaus, was gesetzlich erlaubt ist, etwas herauszunehmen, so dürfen sie in dem, was ihnen zugestanden ist, keinen Schaden erleiden.

Wenn sie also auch lieber in ihrer Verhärtung verharren wollen als die Weissagungen der Propheten und die Geheimnisse des Gesetzes erkennen und zur Kenntnis des christlichen Glaubens gelangen, so treten Wir, da sie dennoch die Hilfe Unserer Verteidigung erbitten, aufgrund der Sanftmut der christlichen Frömmigkeit in die Fußstapfen Unserer Vorgänger seligen Angedenkens, der Römischen Bischöfe Calixtus [II.], Eugen [III.], Alexander [III.], Clemens [III.] und Cölestin [III.], schenken ihrem Gesuch Gehör und gewähren ihnen den Schild Unseres Schutzes.

Wir ordnen nämlich an, daß kein Christ sie mit Gewalt nötige, widerstrebend oder gegen ihren Willen zur Taufe zu kommen; wenn aber einer von ihnen freiwillig um des Glaubens willen seine Zuflucht zu den Christen nimmt, so soll er, nachdem sein Wille eröffnet worden ist, ohne jede Schmähung Christ werden. Denn man glaubt nicht, daß [jener] den wahren Glauben der Christenheit hat, von dem man weiß, daß er nicht aus eigenem Willen, sondern widerwillig zur Taufe der Christen kommt. Auch soll sich kein Christ unterstehen, ohne ein landesherrliches Urteil ihre Personen leichtfertig zu verletzen oder ihre Sachen gewaltsam fortzuschaffen oder die guten Bräuche zu verändern, die sie bisher in der Gegend, in der sie wohnen, hatten. Außerdem soll sie keiner in irgendeiner Hinsicht bei der Feier ihrer Feste mit Knüppeln oder Steinen stören, und keiner soll von ihnen ungeschuldete Dienste einzufordern oder zu erpressen versuchen außer jenen, die sie selbst in der Vergangenheit zu tun pflegten. Zudem bestimmen Wir, um der Schlechtigkeit und Habgier böser Menschen zu begegnen, daß keiner es wage, einen Judenfriedhof zu schänden oder herabzusetzen oder, um zu Geld zu kommen, schon beerdigte Leiber auszugraben.

… [Es werden diejenigen exkommuniziert, die dieses Dekret verletzen.] Wir wollen aber, daß lediglich diejenigen durch die Deckung dieses Schutzes gesichert werden, die sich nicht unterstehen, irgendwelche Ränke zum Umsturz des christlichen Glaubens zu schmieden.“

(Innozenz III., Konstitution „Licet perfidia Iudaeorum“, 1199; in: DH 772-773. Zum Hintergrund gibt der Denzinger noch an: „Die Konstitution ist gleichsam die ‚Magna Charta’ der Toleranz gegen die Juden. Vorausgegangen waren allerdings die im Text erwähnten Päpste und das 3. Konzil im Lateran (1179), wo es im Kap. 26 heißt: Die Juden sollen von den Christen ‚allein aus Menschlichkeit unterstützt werden’ (‚pro sola humanitate foveri’: COeD3 2246 / MaC 22,321D; vgl. auch den – nicht eigentlich zum Laterankonzil gehörenden – Anhang, Kap. 1: MaC 22,355E–356C; JR 13973). Wiederholt und bestätigt wurde die Konstitution von Honorius III. (7. Nov. 1217: PoR 5616), Gregor IX. (3. Mai 1235: PoR 9893), Innozenz IV. (22. Okt. 1246 und 5. Juli 1247: PoR 12315 12596) und anderen.)

Freilich muss man hier beachten, dass es immer um Ungetaufte (v. a. um Juden, beim Brief Nikolaus’ I. an die Bulgaren vielleicht auch noch um Heiden) geht, die man in der mittelalterlichen Gesellschaft als Außenseiter duldete; bei Häretikern innerhalb der Kirche war man weniger zur Toleranz bereit, da man sie als Verräter sah, die die Ordnung der Christenheit zerstören und andere Christen zum Abfall vom rechten Glauben bringen und sie damit in die Hölle führen würden. (Gegenüber Verrätern im Innern sind die meisten Gesellschaften intoleranter als gegenüber Außenseitern und Feinden. Wobei einem natürlich auch bewusst sein sollte, dass moderne Gruselvorstellungen von Inquisitionsgerichten auch nicht unbedingt der historischen Realität entsprechen.)

Auch der hl. Thomas von Aquin (1225-1274), der so ziemlich bedeutendste Theologe des Mittelalters, erläutert in der Summa Theologiae sowohl, wieso Christen kein Recht hätten, jüdische Kinder gegen den Willen ihrer Eltern zu taufen (III 68,10), als auch, wieso Ketzer mit dem Tod bestraft werden sollten, wenn sie sich nach Ermahnungen durch die Kirche nicht bekehren lassen wollten (II/II 11,3; er argumentiert hier: wenn schon Geldfälscher zum Tod verurteilt würden, um wie viel mehr müssten dann die Verfälscher des Glaubens verurteilt werden, die nicht dem irdischen, sondern dem ewigen Leben Schaden zufügen?). Er macht die Unterscheidung zwischen Heiden und Juden auf der einen Seite und Häretikern und Apostaten auf der anderen sehr deutlich:

„Ich antworte, dass unter den Ungläubigen solche sind, die den Glauben nie angenommen haben, wie die Heiden und die Juden. Und diese sind auf keine Weise zum Glauben zu zwingen, so dass sie glauben möchten, denn der Glaube ist eine Sache des Willens. Dennoch sind sie von den Gläubigen zu zwingen, wenn die Möglichkeit dazu vorhanden ist, dass sie den Glauben nicht behindern durch ihre Gotteslästerungen oder durch ihre bösen Überredungskünste oder auch durch offene Verfolgungen. Und deswegen führen die Gläubigen Christi oft Krieg gegen die Ungläubigen, in der Tat nicht, um sie zu zwingen, zu glauben (denn auch wenn sie diese besiegt und gefangen genommen hätten, sollten sie es immer noch deren Freiheit überlassen, ob sie glauben wollen), sondern damit jene gezwungen wären, den Glauben Christi nicht zu behindern.

Wahrhaftig etwas anderes sind Ungläubige, die irgendwann einmal den Glauben angenommen und ihn bekannt haben, wie die Häretiker oder Apostaten aller Art. Und diese sind auch körperlich zu zwingen, dass sie erfüllen, was sie versprochen haben, und festhalten, was sie einmal angenommen haben.“ (Summa Theologiae II/II 10,8)

Thomas vergleicht die Annahme des Glaubens mit dem Ablegen eines Versprechens; wer ein Versprechen ablegt und es dann bricht, sündigt mehr, als wenn er es nie abgelegt hätte. (Summa Theologiae II/II 10,6)

(Das mit den Kriegen bezieht sich wohl hauptsächlich auf Kriege gegen Muslime, wie etwa die Kreuzzüge oder die Reconquista in Spanien. Mit den „offene[n] Verfolgungen“ können historische Verfolgungen durch Juden im 1. und 2. Jahrhundert bzw. Heiden in der gesamten Antike und dem Frühmittelalter (erst durch die Römer, später in vereinzelten Fällen durch germanische Völker und Wikinger) gemeint sein, oder auch zeitgenössische Verfolgungen durch Muslime, wie Überfälle auf christliche Pilger auf dem Weg nach Jerusalem, oder auch einfach muslimische Angriffe auf christliche Länder wie das Byzantinische Reich.)

Aber ich könnte ja noch mehr tun

Ich habe hier schon öfter über das Thema Skrupulosität geschrieben, also eine Zwangsstörung im religiösen Bereich, die sich bei Katholiken z. B. darin äußert, dass man bei jeder Gelegenheit fürchtet, eine (schwere) Sünde begangen zu haben, dann ständig zur Beichte geht, um diese Furcht loszuwerden, dann fürchtet, dass die Beichte nicht gültig war, weil man die Sünde vielleicht nicht detailliert genug beschrieben hat, weshalb man nicht wagt, zur Kommunion zu gehen, sondern lieber bei der nächsten Beichtgelegenheit wieder am Beichtstuhl auftaucht, um das Bekenntnis zu wiederholen… Usw. usf.

Eine Schwierigkeit für Skrupulanten ist es immer, zu bewerten, ob eine Tat oder eine Unterlassung, eine Äußerung oder ein Gedanke, wirklich eine Sünde war, und wenn ja, ob schwer oder lässlich. Da tauchen hunderttausend Gedanken und Zweifel auf und das Gedankenkarussell dreht sich und dreht sich. Was, wenn ich daran hätte denken müssen, was, wenn ich mir hier nur etwas vormache… Manchmal wird die Sache leichter, wenn man sich etwas Wissen darüber angelesen hat, was die Kirche als schwere Sünden bewertet und was nicht, und wenn man das Prinzip beachtet, dass man, vor allem als Skrupulant, Zweifel ignorieren sollte (d. h. zweifelhafte Verpflichtungen oder Verbote sind nicht bindend; zweifelhaft schwere Sünden sollte man nicht als schwere Sünden zählen, sie müssen nicht gebeichtet werden).

Die wirklich hinterlistigen Gedanken, die einem kommen können, sind aber die der Art: Okay, ich habe keine offensichtliche Sünde begangen – aber ich könnte in meinem Leben mehr tun.

Wenn mir Gott wirklich am Herzen liegen würde, würde ich mehr für Ihn tun – mehr beten, mehr in der Bibel lesen, mehr spenden… Wenn mir Gott wirklich am Herzen liegen würde, würde ich Ihm alles andere unterordnen, aber anscheinend tue ich das nicht. Also liebe ich Gott nicht wirklich, also habe ich gegen das Gebot der Gottesliebe verstoßen, auf dem alles aufbaut. („Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit deinem ganzen Denken. Das ist das wichtigste und erste Gebot. Ebenso wichtig ist das zweite: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. An diesen beiden Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten.“ (Matthäus 22,37-40)) Also mache ich vom Ansatz her alles falsch und komme wahrscheinlich sowieso in die Hölle.

Ein paar Beispiele für solche Gedanken:

  • Mir ist der Gedanke in den Kopf geploppt, dass ich in der Fastenzeit nicht nur auf Schokolade und Alkohol, sondern auch auf Kaffee, Zucker, Kuchen, Fleisch und am besten überhaupt alle tierischen Produkte verzichten könnte. Immerhin haben diese und jene Heiligen da auch streng gefastet und überhaupt, früher waren die Fastenregeln ja auch strenger. Und wenn ich diese Eingebung, die ja bestimmt von Gott kommt, jetzt zurückweisen würde, würde ich wohl sündigen.
  • Ich habe von dem und dem Heiligen gelesen, der einen Bußgürtel getragen oder Selbstgeißelung betrieben hat. Vielleicht sollte ich das auch tun. Das muss ein Zeichen sein, dass ich auf diese Geschichte gestoßen bin. Ich weiß, heute betreiben die Leute diese Bußübungen nicht mehr so, aber das haben Heilige getan, und wir sollten in unserer glaubensfernen Zeit ja wohl wieder mehr nach Heiligkeit streben, also gucke ich lieber mal, wo ich ein zu enges Armband herkriege, das mir in die Haut schneidet. Oder so.
  • Ich wollte heute Abend eigentlich entspannen und eine Serie anschauen, aber mir ist der Gedanke gekommen, dass ich stattdessen auch den Rosenkranz beten könnte. Der Rosenkranz ist eine wertvollere Verwendung meiner Zeit, also wäre die Serie jetzt sündhaft.
  • Ich habe in den kommenden Wochen eigentlich nicht viel Zeit, weil ich für ein wichtiges Examen lernen muss, aber die Pastoralreferentin hat mich gefragt, ob ich bei einem größeren Projekt in der Pfarrei helfen könnte, und wenn ich das Gebot der Nächstenliebe wirklich ernst nehmen würde, in der Kirche helfen und einen positiven Einfluss in der Pfarrei ausüben wollen würde, würde ich zusagen. Ich müsste mir dann halt irgendwie die Zeit freischaufeln.
  • Ich könnte ja mehr für den Glauben eintreten. Sollen wir nicht alle für unseren Glauben eintreten und andere Menschen zu Gott führen? Sollte ich vielleicht meinen Arbeitskollegen von Gott erzählen? Oder meine Verwandten dazu zu bewegen versuchen, wieder in die Kirche zu gehen? Vielleicht sollte ich meinen Glauben irgendwie deutlicher zeigen…

Kurz gesagt: Ich könnte mehr tun. Wenn ich Gott und den Nächsten wirklich lieben würde, würde ich auch täglich zur Messe gehen oder den Rosenkranz beten, oder jeden Freitag bei Wasser und Brot fasten, oder beim Kindermusical und beim Altenheim-Besuchsdienst mithelfen. Ich wäre nicht so bequem, würde nicht an Kaffee und Donuts und Ausschlafen am Samstag hängen. Ich würde wirklich was tun. Ich wäre so wie die Heiligen. Aber ich liebe nicht wirklich.

Hier stecken mehrere Denkfehler drin:

1) Das Bessere wird als der Feind des Guten hingestellt.

Dabei ist es das nicht. Es gibt viele legitime Wege im Leben – manche sind gut, und manche sind besser, aber alle sind legitim. Es mag besser sein, auch in Werktagsmessen zu gehen statt nur in die Sonntagsmesse, aber es ist schon gut, in die Sonntagsmesse zu gehen, nicht schlecht. Es mag besser sein, in der Fastenzeit auf Alkohol und Süßigkeiten zu verzichten statt nur auf Alkohol, aber auch der bloße Verzicht auf Alkohol ist gut. Etwas Gutes wird nicht dadurch schlecht, dass es etwas noch Besseres gäbe. Das ist ein uraltes katholisches Prinzip. Das gottgeweihte Leben, z. B. in einem Orden, wurde in der Kirche immer als eine höhere, bessere Berufung als die Ehe angesehen, aber deswegen ist die Ehe trotzdem gut, und notwendig, und die Berufung sehr vieler Christen.

2) Man verausgabt sich, wenn man immer nach dem noch Besseren sucht.

Wenn man den bestmöglichen Weg finden will, begibt man sich auf eine aussichtslose und frustrierende Suche, die einen manchmal auch daran hindern kann, sich auf das Gute zu konzentrieren, das man schon hat. Sagen wir mal, man verzichtet in der Fastenzeit statt wie bisher auf Süßigkeiten und Gebäck auf Kaffee und Frühstück am Morgen, und als Resultat ist man jeden Morgen gestresst und müde und zickig zur Familie. So wird das Gute beeinträchtigt, weil man unbedingt das Bessere suchen musste.

3) Es ist ein logischer Fehlschluss, anzunehmen, dass das Unangenehme immer das moralisch Bessere wäre. Gott ist nicht darauf aus, uns zu quälen; das eigentliche Ziel aller Seiner Gebote ist das wahre Glück des Menschen. Sicher kann das auch mal heißen, gewisse Nachteile oder Mühen auf sich zu nehmen, die sich langfristig auszahlen, und manchmal wird das Tun des Guten einen in diesem Leben aufgrund der Umstände oder des Verhaltens anderer Menschen nicht gerade glücklich machen – da müsste man bloß mal die im Priesterblock in Dachau inhaftierten Priester fragen – aber Gott legt es nicht darauf an, uns mit seinen Regeln zu quälen. Wenn wir ein bequemes Leben haben sollten, muss das nicht heißen, dass wir etwas falsch machen.

Fasten etc. ist eine hin und wieder sehr wertvolle Übung, um sich daran zu gewöhnen, dass der Mensch nicht vom Brot allein lebt, aber die Welt und alles in ihr, was man genießen kann, ist nicht schlecht. Wir sind keine Gnostiker oder Manichäer.

4) Nur weil ein Gedanke da ist, heißt das noch nicht, dass er der Realität entspricht. Nur weil mir der Gedanke an strenges Fasten in den Kopf kommt, und dann der Gedanke, dass das eine Eingebung von Gott gewesen sein könnte, muss es noch lange keine solche Eingebung gewesen sein. Gedanken kommen und gehen. Man hat diese Assoziation, dann jene, dann schwirrt einem dieser Gedanke in den Kopf… Zwangskranke leiden oft an einer Art „magischem Denken“ – weil mir der Gedanke gekommen ist, dass meine Eltern auf der Heimfahrt von den Verwandten einen Unfall haben könnten, entspricht dieser Gedanke auch der Realität, und ich muss sofort einen Rosenkranz beten, um die Gefahr abzuwenden, und wenn sie heil ankommen, dann zeigt das, dass es funktioniert hat. Man lädt alles und jedes mit einer Bedeutung auf, die es wahrscheinlich gar nicht hat.

5) WAS NICHT GEBOTEN IST, IST NICHT GEBOTEN. PUNKT.

Die einzelnen Gebote bauen auf dem Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe auf; aber dieses Doppelgebot sollte nicht dazu dienen, sie zu umgehen und noch weitere Gebote aufzustellen, wo es keine gibt. Die „Wenn ich wirklich lieben würde…“-Argumentation ist Unsinn.

Thomas von Aquin schreibt in der Summa Theologiae (II/II 184,2) von den unterschiedlichen Formen der Vollkommenheit, die dem Menschen in diesem Leben und dem zukünftigen möglich sind. Die unterste Form, die jedem Menschen in diesem Leben schon möglich ist, besteht laut Thomas darin, alles aus dem Weg zu räumen, was der Liebe direkt entgegensteht, d. h. Todsünden. Das klingt ein bisschen nach „Das Gute, dieser Satz steht fest, ist stets das Böse, das man lässt“ – was aber nicht ganz stimmt, wenn man bedenkt, dass Todsünden auch Unterlassungssünden sein können; dazu, Todsünden zu vermeiden, wird also auch gehören, bestimmte Dinge zu tun (z. B. die zentralen Pflichten gegenüber der Familie zu erfüllen). Die Liebe wird also zunächst mal dadurch verwirklicht, dass man Gottes Gebote hält – „Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt“ (Johannes 14,21) – und Gott sagt uns ganz klar, was seine Gebote sind; Er bürdet uns nicht die unmögliche Aufgabe auf, herauszufinden, was wir tun sollten, wenn wir wirklich-ganz-ehrlich-so-richtig lieben würden und so richtig gute Christen wären. Es gibt genug wahre Gebote; was den Rest des Lebens angeht, lässt Er uns auch Freiheit.

Denkt mal drüber nach: Wir würden es als Zeichen nehmen, dass Eltern ihr Kind nicht lieben, wenn sie es vernachlässigen oder misshandeln würden, aber man könnte nicht sagen, dass sie es nicht lieben würden, nur weil sie nicht ihr Allermöglichstes täten, um es auf die beste Privatschule zu schicken und für seine maßgeschneiderte Förderung zu sorgen. Es ist natürlich nicht schlecht, wenn einige Eltern ganz besonders viel für ihr Kind tun, aber deswegen könnte man andere Eltern nicht allesamt in die Reihe der schlechten Eltern einreihen.

Langer Rede, kurzer Sinn: Etwas, das keine Todsünde ist, ist keine Todsünde, und kann einen nicht in die Hölle bringen, ebensowenig, wie das Jugendamt Eltern ihr Kind wegnehmen würde, weil sie sich nicht im Elternbeirat engagieren.

In der Moraltheologie unterscheidet man zwischen den gebotenen Werken und den sog. „Werken der Übergebühr“ oder „supererogatorischen Werken“, die nicht geboten, sondern höchstens empfohlen sind. Es ist löblich, mehr zu tun, als verlangt ist – aber man ist kein schlechter Mensch, wenn man es nicht tut.

6) Zudem sollten wir uns nicht durch Angstgedanken dazu treiben lassen, solche Werke der Übergebühr zu tun, um nur ja nichts falsch zu machen. Sie sollten im Idealfall einer anderen Motivation entspringen. Man sollte sich in Freiheit dafür entscheiden. (Was freilich nicht heißt, dass sie überhaupt nichts mehr wert sind, wenn man sie aus Angst getan hat.)

7) Wenn man also ein „Werk der Übergebühr“ tun möchte (in Freiheit), muss man im Hinterkopf behalten, dass man sie nie alle tun kann, und sie auch nicht alle tun muss. Zum Beispiel könnte man sich entscheiden, in der Fastenzeit auf Süßigkeiten, Alkohol und Fleisch zu verzichten, dafür aber am Dienstagabend weiterhin die Serie schauen, statt in die Werktagsmesse zu gehen. Oder man könnte jeden Sonntag den Rosenkranz beten, die Novene, auf die man letztens gestoßen ist, aber links liegen lassen. Es gibt viele legitime Möglichkeiten.

8) Das ganze Grübeln lähmt einen letztlich nur, was auch nicht zu größerer Tugendhaftigkeit beiträgt.

Aus dem Denzinger: Der Heilige Stuhl über Duelle (19. Jahrhundert)

Der „Denzinger“, genau genommen das „Enchiridion symbolorum definitionum et declarartionum de rebus fidei et morum / Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen“ ist eine ursprünglich von Heinrich Denzinger, in der um neue Dokumente erweiterten Fassung dann von Peter Hünermann, herausgegebene Sammlung von Glaubensbekenntnissen, Konzilsentscheidungen und päpstlichen Lehrschreiben im lateinischen/griechischen Original und in deutscher Übersetzung. Die Dokumente reichen vom Jahr 96 bis ins Jahr 2003 (in der 42. Auflage).

 Ich habe festgestellt, dass es ziemlich spannend ist, im Denzinger zu stöbern – da kommt einiges Unerwartete aus der Kirchengeschichte ans Tageslicht, und auch manches Kuriose. Vor allem aber bekommt man ein Gespür dafür, welche Probleme die Kirche zu einer bestimmten Zeit beschäftigten. Manche Themen kommen immer wieder auf (z. B. Fragen zur Ehe, oder zur Union der zwei Naturen in Christus, oder zum Vergehen der Simonie); manche nur ein- oder zweimal (z. B. wenn eine Synode diejenigen exkommuniziert, die Schiffbrüchige berauben). Im 17. Jahrhundert streiten die Theologen um die Gnadenhilfen, im 19. muss man sowohl den religiösen Indifferentismus als auch den Fideismus verurteilen.

 In dieser Reihe möchte ich einfach regelmäßig Zitate aus den meiner Meinung nach besonders interessanten Dokumenten bringen, wenn nötig mit einer kurzen historischen Einordnung. Die Zitierweise „DH [Zahl]“ gibt die Nummer an, unter der die Stelle im „Denzinger-Hünermann“ zu finden ist.

Alle Teile hier: https://nolitetimereweb.wordpress.com/reihe-aus-dem-denzinger/

 

Auch in früheren Zeiten lagen die Gesellschaft und die Kirche nicht immer auf einer Linie – ein Paradebeispiel wäre die in der feinen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts weitgehend anerkannte Praxis des Duells. Dazu schreibt Leo XIII. ausführlich:

 

„…Beide göttlichen Gesetze, sowohl dasjenige, das durch das Licht der natürlichen Vernunft, als auch [jenes], das durch die unter göttlichem Anhauch verfaßte Schrift verkündet wurde, verbieten strikt, daß einer außerhalb eines öffentlichen Verfahrens einen Menschen tötet oder verwundet, es sei denn, durch Notwendigkeit gezwungen, um sein Leben zu verteidigen. Die aber zu privatem Kampfe aufrufen oder einen angebotenen annehmen, betreiben dieses, richten – durch keine Notwendigkeit gebunden – Sinn und Kräfte darauf, dem Gegner das Leben zu entreißen oder wenigstens eine Wunde beizubringen.

Beide göttlichen Gesetze untersagen ferner, daß einer sein Leben leichtfertig preisgibt, indem er es schwerer und offenkundiger Gefahr aussetzt, obwohl keine Spur von Pflicht oder großherziger Liebe dazu rät; diese blinde, lebensverachtende Leichtfertigkeit aber wohnt der Natur des Duells eindeutig inne.

Daher kann es niemandem unklar oder zweifelhaft sein, daß auf diejenigen, die sich privat auf einen Einzelkampf einlassen, beides fällt, sowohl der Frevel des fremden Unglücks als auch die freiwillige Gefährdung des eigenen Lebens. Schließlich gibt es kaum eine Pest, die der Verfassung des bürgerlichen Lebens mehr zuwiderläuft und die gerechte Ordnung des Staates verkehrt als die den Bürgern zugestandene Erlaubnis, daß jeder mit privater Gewalt und Hand als Anwalt seines Rechtes und Rächer seiner Ehre, die er verletzt glaubt, auftritt.…

Auch für jene, die einen angebotenen Kampf annehmen, genügt als begründete Entschuldigung nicht die Angst, weil sie fürchten, sie würden allgemein für träge gehalten werden, wenn sie den Kampf verweigerten. Denn wenn die Pflichten der Menschen an den falschen Meinungen der Menge zu bemessen wären, nicht an der ewigen Norm des Rechten und Gerechten, gäbe es keinen natürlichen und wahren Unterschied zwischen sittlich guten Handlungen und schändlichen Taten. Selbst die heidnischen Weisen haben sowohl erkannt als auch gelehrt, daß die trügerischen Urteile der Menge von einem tapferen und standhaften Manne zu verschmähen seien. Vielmehr ist es begründete und heilige Furcht, die den Menschen von ungerechtem Mord abhält und ihn um sein eigenes Heil und das der Brüder besorgt macht. Ja, wer die eitlen Urteile der Menge verschmäht, wer lieber die Schläge der Schmähungen auf sich nehmen will, als in irgendeiner Sache die Pflicht vernachlässigen, der besitzt offensichtlich eine weit höhere und erhabenere Gesinnung als wer, durch ein Unrecht gereizt, zu den Waffen rennt. Ja, wenn man es recht beurteilen will, so ist es sogar jener allein, in dem die gediegene Tapferkeit aufstrahlt, jene Tapferkeit, sage ich, die wahrhaft Tugend genannt wird und deren Begleiter ein Ruhm ist, der nicht eitel, nicht trügerisch ist. Die Tugend nämlich besteht im Gut, das mit der Vernunft übereinstimmt, und wenn er nicht auf dem Urteil des zustimmenden Gottes beruht, ist jeder Ruhm töricht.“

(Leo XIII., Brief an die Bischöfe Deutschlands und Österreichs, 1891; in: DH 3272-3273)

 

Schon ein paar Jahre zuvor musste sich das Heilige Offizium – Vorgängerbehörde der Glaubenskongregation – mit speziellen Fragen zum Umgang mit Duellen beschäftigen. Zu dieser Zeit bestanden bereits sehr strenge Regeln für alle daran Beteiligten – sie zogen sich automatisch die Exkommunikation zu. Daher kamen folgende Fragen auf:

 

„Fragen:

1. Kann ein Arzt auf Bitten der Duellanten einem Duell beiwohnen mit der Absicht, dem Kampf schneller ein Ende zu setzen oder einfach die Wunden zu verbinden und zu heilen, ohne sich die dem Papst auf einfache Weise vorbehaltene Exkommunikation zuzuziehen?

2. Kann er wenigstens, ohne beim Duell anwesend zu sein, sich in einem benachbarten Haus oder an einem nahegelegenen Ort aufhalten, ganz nahe und bereit, seinen Dienst zu leisten, wenn ihn die Duellanten nötig haben?

3. Wie [steht es] mit einem Beichtvater unter denselben Bedingungen?

Antwort:

Zu 1. Er kann es nicht und zieht sich die Exkommunikation zu.

Zu 2. und 3. Insofern es auf Abmachung hin geschieht, kann er es gleichfalls nicht und zieht sich die Exkommunikation zu.“

(Antwort des Hl. Offiziums an den Bischof von Poitiers, 1884; in: DH 3162)

 

Man könnte die Antwort des Hl. Offiziums mit der Regelung des hl. Johannes Pauls II. zur Schwangerenberatung vergleichen: Katholische Beratungsstellen in Deutschland dürfen keine Beratungsscheine ausstellen, da sie damit helfen würden, die Voraussetzungen für eine straffreie Abtreibung zu schaffen, auch wenn sie in der Beratung versuchen sollten, die Schwangere zu einer Entscheidung für ihr Kind zu ermutigen, da sie damit ein unmenschliches System legitimieren würden. Sie sollen beraten; aber sie dürfen keine Scheine ausstellen, die zur Abtreibung berechtigen. Ebenso sollte damals ein katholischer Arzt oder Priester nicht an der Vorbereitung eines Duells beteiligt sein; sicher dürfte er helfen, wenn er hinterher gerufen werden würde, aber er dürfte sich nicht extra bereithalten, und dem Ganzen damit einen Anschein von Legitimität verleihen – zumal es die beiden Gegner vielleicht eher noch zur Einsicht bringen könnte, wenn sie niemanden finden würden, der im Notfall zur Wundversorgung bzw. für die Sterbesakramente bereitstehen würde.

Man soll nicht alles glauben, was in der Zeitung steht

…hat man mir beigebracht, vor allem bezogen auf die Lokalnachrichten im örtlichen Käseblatt. Insbesondere aber sollte man nicht glauben, dass alles, was man wissen muss, in der Zeitung steht. Bei einem Thema ist das besonders auffällig.

Gerade berichten Medien (und zwar private wie die Welt ebenso wie öffentlich-rechtliche wie die Tagesschau) über eine Demonstration in Polen gegen die strengen Abtreibungsgesetze des Landes. Wenn man dagegen von einer Demonstration in Irland mit etwa doppelt so vielen Teilnehmern für die Beibehaltung der strengen Abtreibungsgesetze (genauer: des 8. Verfassungszusatzes, der Ungeborene schützt und zu dem bald eine Volksabstimmung stattfinden soll), erfahren will, muss man schon die Irish Times oder andere irische/englischsprachige Medien konsultieren. Auch der „Marsch für das Leben“ in Berlin mit ca. 7000 Teilnehmern wird von den meisten Medien jedes Jahr wieder konsequent ignoriert; ebenso ergeht es dem „March for Life“ in Washington D. C. mit jährlich etwa einer halben Million. Gleichzeitig wird ausgiebig über den „Women’s March“ oder den „March for our lives“, der sich für strengere Waffengesetze einsetzt, berichtet; Desinteresse an der amerikanischen Politik kann’s also nicht sein.

Dass die Medien, na ja, nicht immer vollkommen ausgewogen berichten oder ihre Informationen auf dem neuesten Stand haben, ist zwar nichts Neues. Katholiken wissen seit langem, dass die Kirchenfeindlichkeit vieler Journalisten nur durch ihre Ahnungslosigkeit übertroffen wird. Die Tagesschau redet, wenn sie anlässlich des Reformationsjubiläums erklären will, was der Ablass ist, schon mal von „Sündenvergebung gegen Geld“, während selbst Wikipedia weiß, dass es sich dabei um den „Erlass zeitlicher Sündenstrafen“, nicht die Vergebung der Sünden, handelt. Wikipedia. Auch Wissenschaftsartikel in sämtlichen nicht-wissenschaftlichen Publikationen sind so eine Sache – man müsste mal eine Studie darüber erstellen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Studie zu den Ursachen von Krebs oder dick machenden Lebensmitteln, über die ein Artikel berichtet, a) eigentlich etwas anderes aussagt als der Artikel suggeriert, b) gar nicht ausreicht, um abschließende Aussagen zu machen, c) inzwischen in Fachkreisen als methodisch unzulänglich erwiesen wurde, oder d) durch die Ergebnisse einer Metastudie widerlegt wurde. Jedenfalls sind weder weltanschauliche Vorurteile noch Ahnungslosigkeit, Übertreibungen und Clickbaiting im Journalismus etwas Ungewohntes.

Aber besonders beim Thema Abtreibung ist das Verhalten der Medien schon auffällig. Meistens redet man einfach nicht drüber. Sogar Pegida oder „Kandel ist überall“ wird deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet als etwa dem „Marsch für das Leben“. Und wenn sich das Thema Abtreibung mal doch nicht vermeiden lässt, redet man eben über Frauenrechte und Selbstbestimmung, versichert sich, dass man auf der Seite des Fortschritts steht, und vermeidet es, den eigentlichen Vorgang einer Abtreibung anzusprechen. Die Lebensrechtsbewegung taucht eventuell mal in einem Nebensatz auf, wenn man Artikel über Pro-Choice-Demos schreibt; ihre Argumente behandelt man lieber überhaupt nicht erst. Erst recht gibt man nicht zu, dass Lebensrechtler selber davon überzeugt sein könnten, unschuldiges Leben zu verteidigen, sondern unterstellt ihnen grundsätzlich sinistre Motive, meistens Frauenhass. Man kann sie nicht als fehlgeleitete Idealisten behandeln, die man nur auf die Fakten hinweisen müsste, weil gerade die Fakten für sie sprechen würden, wenn man sich trauen würde, die anzusehen. Also redet man ihre Motive schlecht, um sie zu diskreditieren. Man fühlt sich unbehaglich und meidet das Thema oder zumindest seinen zentralen Punkt. Es wird nicht viel darüber gesprochen, ab wann der Mensch ein Lebensrecht haben soll; dieser Frage wird mit lauter Scheinargumenten ausgewichen. Sollen Kinder in Armut oder mit Behinderungen aufwachen? – Wenn sie schon ein Lebensrecht haben, darf man sie nicht töten, auch wenn sie mit Armut oder Behinderungen leben. Was ist mit der Selbstbestimmung der Mutter? – Wenn ihr Kind schon ein Lebensrecht hat, darf sie es nicht töten. Männer sollen sich aus der Diskussion heraushalten!* – Wenn das Kind schon ein Lebensrecht hat, ist es egal, welches Geschlecht derjenige hat, der sich für dieses Lebensrecht ausspricht. Um kein Lebensrecht zugeben zu müssen, faselt man vielleicht noch von Zellklumpen, die tatsächliche embryonale Entwicklung (Herzschlag ab der 6. Woche usw.) verschleiernd und nicht definierend, ab wann ein Mensch dann kein Zellklumpen ohne Lebensrecht mehr sein soll. Wie eine Abtreibung funktioniert, erfährt man bei solchen Leuten nie. Ich erinnere mich immer noch an mein Biologiebuch aus der 8. Klasse, das eine Abtreibung mit dem bemerkenswerten Satz beschrieb: „Die Frucht stirbt dabei ab.“ Nix von durch Saugluft ausgerissenen Armen und Beinen.

Wegen alldem ist es so wichtig, dass die Lebensrechtsbewegung dafür sorgt, dass über das Thema gesprochen wird. Jeder, der ehrlich ansieht, was bei Abtreibungen geschieht, muss sich eingestehen, dass da ein Mensch getötet wird, und mit etwas Glück wird er gegen die Tötung eines Menschen noch gewisse ethische Bedenken haben. Aber in einer Gesellschaft, die Abtreibungen seit Jahrzehnten normalisiert hat, will man sich das eben nicht eingestehen.

* Als ob Frauen – wie ich – nicht pro-life sein könnten. Als ob auch nur eine deutliche Mehrzahl der Pro-Lifer Männer wären.

Aus dem Denzinger: Mittelalterliche Päpste über Gottesurteile

Der „Denzinger“, genau genommen das „Enchiridion symbolorum definitionum et declarartionum de rebus fidei et morum / Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen“ ist eine ursprünglich von Heinrich Denzinger, in der um neue Dokumente erweiterten Fassung dann von Peter Hünermann, herausgegebene Sammlung von Glaubensbekenntnissen, Konzilsentscheidungen und päpstlichen Lehrschreiben im lateinischen/griechischen Original und in deutscher Übersetzung. Die Dokumente reichen vom Jahr 96 bis ins Jahr 2003 (in der 42. Auflage).

 Ich habe festgestellt, dass es ziemlich spannend ist, im Denzinger zu stöbern – da kommt einiges Unerwartete aus der Kirchengeschichte ans Tageslicht, und auch manches Kuriose. Vor allem aber bekommt man ein Gespür dafür, welche Probleme die Kirche zu einer bestimmten Zeit beschäftigten. Manche Themen kommen immer wieder auf (z. B. Fragen zur Ehe, oder zur Union der zwei Naturen in Christus, oder zum Vergehen der Simonie); manche nur ein- oder zweimal (z. B. wenn eine Synode diejenigen exkommuniziert, die Schiffbrüchige berauben). Im 17. Jahrhundert streiten die Theologen um die Gnadenhilfen, im 19. muss man sowohl den religiösen Indifferentismus als auch den Fideismus verurteilen.

 In dieser Reihe möchte ich einfach regelmäßig Zitate aus den meiner Meinung nach besonders interessanten Dokumenten bringen, wenn nötig mit einer kurzen historischen Einordnung. Die Zitierweise „DH [Zahl]“ gibt die Nummer an, unter der die Stelle im „Denzinger-Hünermann“ zu finden ist.

Alle Teile hier: https://nolitetimereweb.wordpress.com/reihe-aus-dem-denzinger/

 

Heute gleich mal drei Zitate aus mittelalterlichen Papstbriefen (zwischen 887/888 und 1212) zum Thema Gottesurteile:

 

„Du hast angefragt wegen der kleinen Kinder, die, in einem Bett mit den Eltern schlafend, tot aufgefunden werden, ob die Eltern sich mit Hilfe des glühenden Eisens oder des siedenden Wassers oder irgendeiner anderen Prüfung reinwaschen sollen, sie nicht erdrückt zu haben. Die Eltern sind nämlich zu ermahnen und zu beschwören, daß sie so zarte [Kinder] nicht zu sich in ein Bett legen, damit sie nicht, wenn irgendeine Unvorsichtigkeit unterläuft, erstickt oder erdrückt und sie selbst deshalb des Mordes für schuldig befunden werden. Denn dass mit Hilfe der Prüfung des glühenden Eisens oder des siedenden Wassers von irgend jemand ein Geständnis herausgefoltert wird, billigen die heiligen Kanones nicht; und was durch die Lehre der heiligen Väter nicht festgelegt wurde, soll man sich nicht durch eine abergläubische Erfindung herausnehmen.

Durch freiwilliges Bekenntnis oder den Nachweis von Zeugen bekanntgewordene Vergehen wurden nämlich – da man die Furcht Gottes vor Augen hatte – unserer Leitung zur Aburteilung anvertraut; Verborgenes aber und Unbekanntes ist dem Urteil dessen zu überlassen, ‚der allein die Herzen der Menschenkinder kennt’ [vgl. 1 Kön 8,39].

Diejenigen aber, denen nachgewiesen wird oder die bekennen, daß sie eines solchen Vergehens schuldig [sind], die soll Deine Herrschaft bestrafen; denn wenn ein Mörder ist, wer eine Leibesfrucht im Schoße durch Abtreibung vernichtet hat, um wieviel mehr wird sich [jener] nicht entschuldigen können, ein Mörder zu sein, der ein kleines Kind von wenigstens einem Tag getötet hat?“

(Stephan V. (VI.), Brief „Consoluisti de infantibus“ an Erzbischof Ludbert von Mainz, zwischen 887 und 888; in: DH 670)

 

„Über die Angelegenheit Deines Priesters Guillandus [Gisandus], der der Tötung seines Bischofs, Deines Vorgängers, verdächtigt wurde, haben Wir öffentlich beraten. … Wenn zuverlässige Ankläger fehlen, dann soll der Priester auf Geheiß der Gerechtigkeit ohne jede Auseinandersetzung alles, was er deswegen zu Unrecht verloren hat, sowohl das Priesteramt als auch die vollständigen Pfründen [wieder] erhalten; Deinem Gutdünken überlassen Wir es jedoch, daß ebendieser zuvor zwei ihm verbundenen Priestern, wenn ein Ankläger ausgeblieben ist, von sich aus eine Rechtfertigung liefert.

Schließlich wollen Wir, daß Du das volkstümliche und durch keine kanonische Strafbestimmung gestützte Gesetz, nämlich die Berührung kochenden bzw. eiskalten Wassers und glühenden Eisens oder irgendeiner Erfindung des Volkes (denn dies sind gänzlich Erdichtungen, wobei Mißgunst am Werk ist) weder selbst anwendest noch in irgendeiner Weise forderst, ja, Wir verbieten es sogar kraft apostolischer Autorität nachdrücklichst.“

(Alexander II., Brief „Super causas“ an Bischof Rainald von Como, 1063; in: DH 695)

 

„Wenn auch bei weltlichen Richtern volkstümliche Urteilsfindungen vollzogen werden, wie die des kaltenWassers, des glühenden Eisens oder des Zweikampfs, so läßt die Kirche dennoch derartige Urteilsfindungen nicht zu; denn es steht im göttlichen Gesetz geschrieben: ‚Du wirst den Herrn, Deinen Gott, nicht versuchen’ [Dtn 6,16; Mt 4,7].“

(Innozenz III., Brief „Licet apud“ an Bischof Heinrich von Straßburg, 1212; in: DH 799)

 

Heute herrscht manchmal die Vorstellung, Gottesurteile wären von der Kirche eingeführt und angeordnet worden – tatsächlich handelt es sich bei ihnen um bei heidnischen Völkern, vor allem den germanischen Völkern, schon bestehende Bräuche, die nach der Christianisierung teilweise noch übernommen und von den Päpsten dann verurteilt wurden.

Father William Doyle: Skrupel und ihre Behandlung

Aus: Father William Doyle SJ (1873-1917), „Scruples and their treatment“. Übersetzung von mir. Der zitierte Text ist nur ein kleiner Auszug aus Father Doyles Werk, das man hier herunterladen kann. Sehr zu empfehlen!

„Generelle Überlegungen

Definition.

Skrupulosität ist generell eine unbegründete Angst davor, Sünden zu begehen.

Es gibt zwei Arten von Skrupeln: solche, die nur den Intellekt betreffen; solche, die auch die Empfindungen betreffen.

Rein intellektuelle Skrupel sind wirklich nur Zweifel. Man trifft sie vor allem bei aufrichtigen Seelen, die Selbstkontrolle ausüben und nicht gewohnheitsmäßig skrupulös sind. Sobald diese Seelen sich also moralisch sicher sind, dass der fragliche Akt nicht sündhaft ist, verschwindet der Skrupel. Diese Art von Skrupel ist harmlos,und muss nicht behandelt werden.

Das Gegenteil ist der Fall bei Skrupeln, die den niedrigeren Teil der Seele befallen (die Empfindungen). Durch den starken Eindruck auf die Sinne üben diese eine Macht aus, die der reinen Feststellung von Tatsachen widersteht. Solche Skrupel betreffen vor allem leicht beeindruckbare Seelen; tatsächlich ist es ihre emotionale Natur, die Skrupulosität erzeugt. Eine praktische Definition dieser Art von Skrupel wäre: eine unruhige, unbegründete Furcht, Sünde zu begehen, gesteigert durch die Eindrücke auf den niedrigeren Teil der Seele.

Ein Beispiel mag helfen, diese unterschiedlichen Arten von Skrupeln klar zu machen. Zwei Personen verlassen am Sonntagmorgen die Kirche, wobei sie fürchten, dass sie wegen ihrer vielen Ablenkungen nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, die Messe zu hören. Nachdem er ihre Zweifel angehört hat, beruhigt ihr Beichtvater sie beide. Allerdings ist nur eine gänzlich zufrieden. Die andere wird bald wieder unruhig, wird nervös, und fühlt einen fast unwiderstehlichen Drang, sich ganz sicher zu sein, entweder durch eine vollständigere Erklärung, oder dadurch, eine weitere Messe zu hören. Die erste dieser Personen hatte nur einen intellektuellen Skrupel, die harmlose Furcht einer treuen Seele; die zweite leidet an nervöser Furcht, die den empfindenden Teil der Seele aufwühlt, und einen wirklichen Skrupel verursacht.

[…]

Tödliche Effekte der Skrupulosität.

Skrupulosität deformiert das moralische Urteil vollkommen. Sie nimmt einem den gesunden Menschenverstand.

Sie hält ein Vergrößerungsglas vor das Auge des Gewissens, das den kleinsten Anlass zur Sorge groß macht, und lässt eine furchtsame Seele tausend Phantomsünden sehen, während sie sie durch falsche Schlussfolgerungen davon zu überzeugen versucht, dass diese unzweifelhafte Fehler sind.

Skrupulosität blockiert allen Fortschritt hin zur Vollkommenheit

Es ist eine fundamentale Wahrheit, dass wir Gott nicht lieben können, wenn wir nicht an Seine Liebe zu uns glauben. Skrupulosität unterdrückt einen solchen Glauben vollständig, und lähmt daher jede großzügige Anstrengung. Zu jedem Moment schafft sie Probleme zwischen der Seele und ihrem Schöpfer durch pessimistische Gefühle in Bezug auf die Vergangenheit und die gegenwärtigen Dispositionen und Handlungen [der Seele]. […]

Bald wird die Seele, die sich ernsthaft in einem schlechten Zustand glaubt, entmutigt, und beginnt oft, wirkliche Sünde zu begehen.

Auch wenn aus Skrupeln keine Sünde folgt, hemmt die Skrupulosität dennoch den Fortschritt der Seele auf verschiedenen anderen Wegen. Sie lässt das Gebet als voll von Schwierigkeiten erscheinen. Sie macht die Ohren der armen niedergedrückten Seele taub für die tröstende Stimme des Heiligen Geistes. Sie zerstört die Zuversicht. Sie verhindert den häufigen Empfang der Sakramente, und blockiert so ihre stärkenden Effekte. Sie nimmt fast die Kraft weg, Versuchungen zu widerstehen. Sie verursacht Entmutigung, und mag sogar zur Verzweiflung führen.

[…]

Spezielle Heilmittel

[…]

1. Zweifel dürfen nicht beachtet werden.

Die skrupulöse Seele darf keine Notiz von ihren Zweifeln nehmen, das heißt, sie muss alle zweifelhaften Gebote, Verbote oder Verpflichtungen, oder Ängste, gesündigt zu haben, bei denen der Grund der Angst zweifelhaft ist, als absolut null und nichtig ansehen.

Mehr als das. Sie muss alle Gebote, Verpflichtungen oder Ängste, gesündigt zu haben, die nicht absolut sicher sind, d. h. so offensichtlich, wie dass zwei und zwei vier ergeben, als zweifelhaft und somit als nicht bindend ansehen.

Wiederum muss sich eine solche Seele in der Beichte als frei ansehen, sich wegen in irgendeiner Weise zweifelhaften schweren Sünde anzuklagen oder nicht anzuklagen.

Auf dieselbe Weise darf sie sich die Anklage wegen schweren Sünden, die vielleicht schon einmal gebeichtet wurden, nicht als eine Verpflichtung aufbürden. Im Gegenteil, sie sollte sich mutig gegen eine solche Beichte stellen.

Des weiteren muss sie davon absehen, eine Beichte zu wiederholen, die vielleicht gut war, oder vielleicht schlecht, welchen Grund auch immer sie haben mag, daran zu zweifeln, dass sie in Ordnung war. Sie soll kein Unbehagen dabei haben, so zu handeln, da die Verpflichtung, diese zweifelhaften Beichten zu wiederholen, in sich selbst zweifelhaft und damit nicht bindend ist.

2. Glaube an die Leichtigkeit der Vergebung

Die skrupulöse Seele muss glauben, dass alle ihre Sünden jedes Mal sofort vergeben werden, wenn sie vollkommene Reue erweckt, oder die Absolution empfängt, selbst mit unvollkommener Reue. ‚Aber‘, mag gefragt werden, ‚wie soll ich sicher sein, dass ich diese Reue habe?‘

Skrupulanten sollen glauben, dass sie die notwendige Reue haben, wenn die Reue aufrichtig erweckt wird. Diese Aufrichtigkeit ist sicher, wenn der feste Vorsatz, nie mehr Todsünden zu begehen, selbst aufrichtig oder frei von Täuschung ist.

Gott wünscht so sehr um die Bekehrung der Sünder, dass Er die Bedingungen, die notwendig zur Vergebung sind, auf ein Minimum reduziert.

Er fragt nur nach dem gewöhnlichsten guten Willen, das heißt, dem einfachsten festen Vorsatz, keine Todsünden zu begehen.“

Original:

„General Considerations

Definition.

Scrupulosity, in general, is an ill-founded fear of committing sin.

There are two kinds of scruples: those which affect only the intelligence; those which affect also the sensitive will.

– Purely intellectual scruples are really only doubts. They are most frequently met with in straightforward souls, who exercise self-control and are not habitually scrupulous. As soon, therefore, as these souls become morally certain that the act in question is not sinful, the scruple vanishes. This kind of scruple is harmless, and needs no treatment.

– The contrary is the case with scruples which affect the inferior part of the soul (sensitive will). From the strong impression produced on the senses these draw a force which resists the mere statement of facts. Such scruples chiefly afflict impressionable souls; in fact, it is their emotional nature which engenders scrupulosity. A practical definition of this kind of scruple would be: an uneasy, ill-founded fear of committing sin, increased by the impressions made on the inferior part of the soul.

An example may help to make clearer these different kinds of scruples. Two persons leave the church on a Sunday morning, fearing that, owing to their many distractions, they have not complied with their obligation of hearing Mass. Having listened to their doubts, their confessor reassures both. However, one only is entirely satisfied. The other soon becomes troubled again, gets nervous, and feels an almost irresistible longing to be quite sure, either by fuller explanation or by hearing another Mass. The first of these persons had only an intellectual scruple, the harmless fear of a loyal soul; the second suffers from nervous fear, which stirs the sensitive part of the soul, and causes a real scruple.

[…]

Deadly Effects of Scrupulosity.

Scrupulosity completely deforms the judgment in moral matters. It takes away one’s common sense.

It places before the eye of conscience a magnifying glass, which enlarges the slightest cause of alarm, and makes a timid soul see a thousand phantom sins, whilst by false reasoning it seeks to persuade it that these are undoubted faults.

Scrupulosity stops all progress in perfection.

It is a fundamental truth that we cannot love God unless we believe in His love for us. Scrupulosity completely represses such a belief, and thus paralyses all generous effort.
At every moment it creates trouble between the soul and its Creator by pessimistic feelings about the past, and about its present dispositions and actions. […]

Soon the soul, seriously believing itself to be in a bad way, becomes discouraged, and often begins to commit real sin.

Even though sin does not follow from scruples, scrupulosity, nevertheless, retards the soul’s progress in several other ways. It represents prayer as full of difficulties. It stops the ears of the poor downcast soul to the consoling voice of the Holy Ghost. It destroys confidence. It prevents the frequentation of the Sacraments, and thus stops their strengthening effects. It almost takes away the power of resisting temptation. It causes discouragement, and may even lead to despair.

[…]

Particular Remedies.

[…]

1. Doubts must be Ignored.

The scrupulous soul must take no notice of his doubts, that is to say, he must regard as absolutely null and void all doubtful laws, prohibitions or obligations, or any fear of sin, if the motive of the fear be doubtful.

More than this. He must consider as doubtful, and consequently as not binding, all laws, obligations, or fears of having sinned, which are not absolute certainties, i.e., as self-evident as that two and two make four.

Again, in confession, such a soul must consider himself free to accuse or not accuse himself of mortal sin in any way doubtful.

In the same manner he must not impose on himself, as an obligation, the. accusation of mortal sins perhaps already confessed. On the contrary, he should boldly set his face against such a confession.

Furthermore, he must abstain from making a confession over again, which, perhaps, was good, or perhaps bad, whatever reason he may have to doubt of its being all right. Let him have no uneasiness in acting thus, since the obligation of making these doubtful confessions over again is in itself doubtful, and consequently not binding.

2. Belief in the Easiness of Forgiveness.

The scrupulous soul must believe that all his sins are forgiven immediately each time he makes an act of perfect contrition, or receives absolution, even with imperfect contrition.
‚But,‘ it may be asked, ‚how am I to be sure that I have this contrition?‘

The scrupulous may believe they have the necessary contrition when the act of contrition is made with sinerity. This sincerity is assured when the firm purpose of never sinning again mortally is itself sincere or free from deceit.

God so desires the conversion of sinners that He reduces to a minimum the conditions necessary for pardon.

He asks only the most ordinary good will, that is to say, the simplest firm purpose of not sinning mortally.“