Aus dem Denzinger: Mittelalterliche Päpste über Zwang bei der Annahme des Glaubens

Der „Denzinger“, genau genommen das „Enchiridion symbolorum definitionum et declarartionum de rebus fidei et morum / Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen“ ist eine ursprünglich von Heinrich Denzinger, in der um neue Dokumente erweiterten Fassung dann von Peter Hünermann, herausgegebene Sammlung von Glaubensbekenntnissen, Konzilsentscheidungen und päpstlichen Lehrschreiben im lateinischen/griechischen Original und in deutscher Übersetzung. Die Dokumente reichen vom Jahr 96 bis ins Jahr 2003 (in der 42. Auflage).

 Ich habe festgestellt, dass es ziemlich spannend ist, im Denzinger zu stöbern – da kommt einiges Unerwartete aus der Kirchengeschichte ans Tageslicht, und auch manches Kuriose. Vor allem aber bekommt man ein Gespür dafür, welche Probleme die Kirche zu einer bestimmten Zeit beschäftigten. Manche Themen kommen immer wieder auf (z. B. Fragen zur Ehe, oder zur Union der zwei Naturen in Christus, oder zum Vergehen der Simonie); manche nur ein- oder zweimal (z. B. wenn eine Synode diejenigen exkommuniziert, die Schiffbrüchige berauben). Im 17. Jahrhundert streiten die Theologen um die Gnadenhilfen, im 19. muss man sowohl den religiösen Indifferentismus als auch den Fideismus verurteilen.

 In dieser Reihe möchte ich einfach regelmäßig Zitate aus den meiner Meinung nach besonders interessanten Dokumenten bringen, wenn nötig mit einer kurzen historischen Einordnung. Die Zitierweise „DH [Zahl]“ gibt die Nummer an, unter der die Stelle im „Denzinger-Hünermann“ zu finden ist.

Alle Teile hier: https://nolitetimereweb.wordpress.com/reihe-aus-dem-denzinger/

Heute einige Dokumente zur Toleranz gegenüber Andersgläubigen, v. a. Juden, vom Jahr 602 bis ins Jahr 1199:

„Wer in aufrichtiger Absicht Außenstehende zur christlichen Religion, zum rechten Glauben führen möchte, muß sich mit einnehmenden, nicht mit harten Worten darum bemühen, daß nicht die, deren Geist die Angabe einer klaren Begründung hätte herbeirufen können, Feindseligkeit weit fort treibt. Denn alle, die anders handeln und sie unter diesem Deckmantel von der gewohnten Pflege ihres Ritus abbringen wollen, von denen wird deutlich, dass sie mehr ihre eigenen Sachen als die Gottes betreiben. Es haben sich nämlich Juden, die in Neapel wohnen, bei Uns beklagt und behauptet, daß einige sich unvernünftigerweise darum bemühten, sie an bestimmten Feiern ihrer Feste zu hindern und es ihnen ja nicht zu erlauben, die Feiern ihrer Festlichkeiten so zu begehen, wie es ihnen bis jetzt und ihren Vorfahren vor langen Zeiten erlaubt war, sie zu beachten oder zu begehen. Wenn es sich aber in Wahrheit so verhält, so scheinen sie ihre Mühe auf etwas Überflüssiges zu verwenden. Denn was bringt es für einen Nutzen, wenn es, auch wenn man es ihnen entgegen langdauernder Gewohnheit verbietet, ihnen für den Glauben und die Bekehrung nichts nützt? Oder warum setzen wir für die Juden Regeln fest, wie sie ihre Feierlichkeiten begehen sollen, wenn wir sie dadurch nicht gewinnen können?

Man muß also bewirken, daß sie vielmehr, durch Milde und Vernunft herbeigerufen, uns folgen, nicht fliehen wollen, damit wir sie, indem wir ihnen aus ihren Schriften beweisen, was wir sagen, mit Gottes Hilfe zum Schoß der Mutter Kirche bekehren können. Deshalb soll Deine Brüderlichkeit sie mit Ermahnungen, soweit sie es mit Gottes Hilfe vermag, zur Bekehrung anfeuern und nicht noch einmal zulassen, daß sie wegen ihrer Feierlichkeiten beunruhigt werden; vielmehr sollen sie die uneingeschränkte Erlaubnis haben, alle ihre Feierlichkeiten und Feste so zu beachten und zu feiern, wie sie es bisher … hielten.“

(Gregor I. (der Große), Brief „Qui sincera“ an Bischof Paschasius von Neapel, 602, in: DH 480)

„Kap. 41. In bezug auf diejenigen aber, die sich weigern, das Gut des Christentums anzunehmen, … können Wir Euch nichts anderes schreiben, als daß Ihr sie zum rechten Glauben mehr durch Ermahnungen, Ermunterungen und Belehrung als durch Gewalt überzeugen sollt, daß sie eitel denken. …

Ferner darf ihnen, damit sie glauben, keinesfalls Gewalt angetan werden. Denn alles, was nicht aus eigener Absicht kommt, kann nicht gut sein [angeführt wird Ps 54,8; 119,108; 28,7]; Gott gebietet nämlich, daß freiwilliger Gehorsam, und nur von Freiwilligen geleistet werde: Denn hätte er Gewalt anwenden wollen, hätte seiner Allmacht keiner widerstehen können.“

(Nikolaus I., Brief „Ad consulta vestra“ an die Bulgaren, 13.11.866; in: DH 647)

„Auch wenn Wir nicht daran zweifeln, daß aus dem Eifer der Frömmigkeit hervorgeht, dass Euer Hochwohlgeboren anordnet, die Juden zum Kult der Christenheit hinzuführen, hielten Wir es dennoch, weil Du dies in ungebührlichem Eifer zu betreiben scheinst, für notwendig, Dir zur Ermahnung Unseren Brief zu senden. Unser Herr Jesus Christus hat nämlich, wie man liest, keinen gewaltsam zu seinem Dienst gezwungen, sondern durch demütige Ermahnung – wobei einem jeden die Freiheit der eigenen Entscheidung vorbehalten blieb – alle, die er zum ewigen Leben vorherbestimmte, nicht durch Richten, sondern durch Vergießen seines eigenen Blutes vom Irrtum zurückgerufen.…

Desgleichen untersagt der selige Gregor in einem seiner Briefe, daß ebendieses Volk mit Gewalt zum Glauben gezerrt werde.“

(Alexander II., Brief „Licet ex“ an Fürst Landulf von Benevent,1065; in: DH 698)

„Zwar ist die Treulosigkeit der Juden vielfach zu verwerfen; weil jedoch durch sie unser Glaube wahrhaft bestätigt wird, dürfen sie von den Gläubigen nicht schwer unterdrückt werden … Wie es also den Juden nicht erlaubt sein darf, sich in ihren Synagogen über das hinaus, was gesetzlich erlaubt ist, etwas herauszunehmen, so dürfen sie in dem, was ihnen zugestanden ist, keinen Schaden erleiden.

Wenn sie also auch lieber in ihrer Verhärtung verharren wollen als die Weissagungen der Propheten und die Geheimnisse des Gesetzes erkennen und zur Kenntnis des christlichen Glaubens gelangen, so treten Wir, da sie dennoch die Hilfe Unserer Verteidigung erbitten, aufgrund der Sanftmut der christlichen Frömmigkeit in die Fußstapfen Unserer Vorgänger seligen Angedenkens, der Römischen Bischöfe Calixtus [II.], Eugen [III.], Alexander [III.], Clemens [III.] und Cölestin [III.], schenken ihrem Gesuch Gehör und gewähren ihnen den Schild Unseres Schutzes.

Wir ordnen nämlich an, daß kein Christ sie mit Gewalt nötige, widerstrebend oder gegen ihren Willen zur Taufe zu kommen; wenn aber einer von ihnen freiwillig um des Glaubens willen seine Zuflucht zu den Christen nimmt, so soll er, nachdem sein Wille eröffnet worden ist, ohne jede Schmähung Christ werden. Denn man glaubt nicht, daß [jener] den wahren Glauben der Christenheit hat, von dem man weiß, daß er nicht aus eigenem Willen, sondern widerwillig zur Taufe der Christen kommt. Auch soll sich kein Christ unterstehen, ohne ein landesherrliches Urteil ihre Personen leichtfertig zu verletzen oder ihre Sachen gewaltsam fortzuschaffen oder die guten Bräuche zu verändern, die sie bisher in der Gegend, in der sie wohnen, hatten. Außerdem soll sie keiner in irgendeiner Hinsicht bei der Feier ihrer Feste mit Knüppeln oder Steinen stören, und keiner soll von ihnen ungeschuldete Dienste einzufordern oder zu erpressen versuchen außer jenen, die sie selbst in der Vergangenheit zu tun pflegten. Zudem bestimmen Wir, um der Schlechtigkeit und Habgier böser Menschen zu begegnen, daß keiner es wage, einen Judenfriedhof zu schänden oder herabzusetzen oder, um zu Geld zu kommen, schon beerdigte Leiber auszugraben.

… [Es werden diejenigen exkommuniziert, die dieses Dekret verletzen.] Wir wollen aber, daß lediglich diejenigen durch die Deckung dieses Schutzes gesichert werden, die sich nicht unterstehen, irgendwelche Ränke zum Umsturz des christlichen Glaubens zu schmieden.“

(Innozenz III., Konstitution „Licet perfidia Iudaeorum“, 1199; in: DH 772-773. Zum Hintergrund gibt der Denzinger noch an: „Die Konstitution ist gleichsam die ‚Magna Charta’ der Toleranz gegen die Juden. Vorausgegangen waren allerdings die im Text erwähnten Päpste und das 3. Konzil im Lateran (1179), wo es im Kap. 26 heißt: Die Juden sollen von den Christen ‚allein aus Menschlichkeit unterstützt werden’ (‚pro sola humanitate foveri’: COeD3 2246 / MaC 22,321D; vgl. auch den – nicht eigentlich zum Laterankonzil gehörenden – Anhang, Kap. 1: MaC 22,355E–356C; JR 13973). Wiederholt und bestätigt wurde die Konstitution von Honorius III. (7. Nov. 1217: PoR 5616), Gregor IX. (3. Mai 1235: PoR 9893), Innozenz IV. (22. Okt. 1246 und 5. Juli 1247: PoR 12315 12596) und anderen.)

Freilich muss man hier beachten, dass es immer um Ungetaufte (v. a. um Juden, beim Brief Nikolaus’ I. an die Bulgaren vielleicht auch noch um Heiden) geht, die man in der mittelalterlichen Gesellschaft als Außenseiter duldete; bei Häretikern innerhalb der Kirche war man weniger zur Toleranz bereit, da man sie als Verräter sah, die die Ordnung der Christenheit zerstören und andere Christen zum Abfall vom rechten Glauben bringen und sie damit in die Hölle führen würden. (Gegenüber Verrätern im Innern sind die meisten Gesellschaften intoleranter als gegenüber Außenseitern und Feinden. Wobei einem natürlich auch bewusst sein sollte, dass moderne Gruselvorstellungen von Inquisitionsgerichten auch nicht unbedingt der historischen Realität entsprechen.)

Auch der hl. Thomas von Aquin (1225-1274), der so ziemlich bedeutendste Theologe des Mittelalters, erläutert in der Summa Theologiae sowohl, wieso Christen kein Recht hätten, jüdische Kinder gegen den Willen ihrer Eltern zu taufen (III 68,10), als auch, wieso Ketzer mit dem Tod bestraft werden sollten, wenn sie sich nach Ermahnungen durch die Kirche nicht bekehren lassen wollten (II/II 11,3; er argumentiert hier: wenn schon Geldfälscher zum Tod verurteilt würden, um wie viel mehr müssten dann die Verfälscher des Glaubens verurteilt werden, die nicht dem irdischen, sondern dem ewigen Leben Schaden zufügen?). Er macht die Unterscheidung zwischen Heiden und Juden auf der einen Seite und Häretikern und Apostaten auf der anderen sehr deutlich:

„Ich antworte, dass unter den Ungläubigen solche sind, die den Glauben nie angenommen haben, wie die Heiden und die Juden. Und diese sind auf keine Weise zum Glauben zu zwingen, so dass sie glauben möchten, denn der Glaube ist eine Sache des Willens. Dennoch sind sie von den Gläubigen zu zwingen, wenn die Möglichkeit dazu vorhanden ist, dass sie den Glauben nicht behindern durch ihre Gotteslästerungen oder durch ihre bösen Überredungskünste oder auch durch offene Verfolgungen. Und deswegen führen die Gläubigen Christi oft Krieg gegen die Ungläubigen, in der Tat nicht, um sie zu zwingen, zu glauben (denn auch wenn sie diese besiegt und gefangen genommen hätten, sollten sie es immer noch deren Freiheit überlassen, ob sie glauben wollen), sondern damit jene gezwungen wären, den Glauben Christi nicht zu behindern.

Wahrhaftig etwas anderes sind Ungläubige, die irgendwann einmal den Glauben angenommen und ihn bekannt haben, wie die Häretiker oder Apostaten aller Art. Und diese sind auch körperlich zu zwingen, dass sie erfüllen, was sie versprochen haben, und festhalten, was sie einmal angenommen haben.“ (Summa Theologiae II/II 10,8)

Thomas vergleicht die Annahme des Glaubens mit dem Ablegen eines Versprechens; wer ein Versprechen ablegt und es dann bricht, sündigt mehr, als wenn er es nie abgelegt hätte. (Summa Theologiae II/II 10,6)

(Das mit den Kriegen bezieht sich wohl hauptsächlich auf Kriege gegen Muslime, wie etwa die Kreuzzüge oder die Reconquista in Spanien. Mit den „offene[n] Verfolgungen“ können historische Verfolgungen durch Juden im 1. und 2. Jahrhundert bzw. Heiden in der gesamten Antike und dem Frühmittelalter (erst durch die Römer, später in vereinzelten Fällen durch germanische Völker und Wikinger) gemeint sein, oder auch zeitgenössische Verfolgungen durch Muslime, wie Überfälle auf christliche Pilger auf dem Weg nach Jerusalem, oder auch einfach muslimische Angriffe auf christliche Länder wie das Byzantinische Reich.)

11 Gedanken zu “Aus dem Denzinger: Mittelalterliche Päpste über Zwang bei der Annahme des Glaubens

  1. Der Wikipedia-Beitrag über Gregor den Großen sagt das genaue Gegenteil über diesen frühmittelalterlichen Papst. Dort steht nämlich, dass Gregor der Große die gewaltsame Bekehrung zum Christentum befürwortet habe:

    „Gegenüber den noch immer zahlreichen Nichtchristen trat Gregor dagegen in der Regel äußerst intolerant auf; so gab er im Jahr 599 Order, die Heiden Sardiniens zum Übertritt zum Christentum zu zwingen:

    „Wenn ihr feststellt, dass sie nicht gewillt sind, ihr Verhalten zu ändern, so befehlen wir, dass ihr sie mit größtem Eifer verfolgt. Sind sie unfrei, so züchtigt sie mit Prügeln und Folter, um sie zur Besserung zu zwingen. Sind sie aber freie Menschen, so sollen sie durch strengste Kerkerhaft zur Einsicht gebracht werden, wie es angemessen ist, damit jene, die sich weigern, die heilsamen Worte zu hören, welche sie aus den Gefahren des Todes erretten können, durch körperliche Qual der erwünschten geistigen Gesundheit zugeführt werden.“

    Hatte einige Jahrzehnte zuvor noch Theoderich der Große konstatiert, es sei unmöglich, die Annahme einer Religion zu befehlen (Religionem imperare non possumus, Cass. Var. 2,27), so sollte Gregors Befürwortung gewaltsamer Bekehrung für das westeuropäische Mittelalter wegweisend werden.“

    Am Ende des Zitats steht eine Fußnote mit folgender Quellenangabe:
    Gregor: Epist. 9, 204. In: Epistolae (in Quart) 2: Gregorii I papae Registrum epistolarum. Libri VIII-XIV. Herausgegeben von Paul Ewald (†) und Ludo M. Hartmann. Berlin 1892, S. 191–193 (Monumenta Germaniae Historica, Digitalisat)

    Um ehrlich zu sein, bin ich ein wenig irritiert. Der Denziger und die Quelle, auf die sich der Wikipedia-Beitrag stützt, widersprechen sich so sehr, dass ich nur eine Frage habe: Was entspricht nun der Wahrheit?

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    1. Hm, zunächst mal fällt mir auf, dass es in dieser Quelle laut der Wikipedia-Einleitung um die Heiden, nicht um die Juden wie im Denzinger, geht, was es erklären könnte, aber andererseits war die Kirchenlehre auch bei denen ja eigentlich nicht für Zwangstaufen, wenn ich mir den hl. Thomas ansehe usw…. oder könnte es hier eventuell um Häretiker gehen? Wikipedianer sind ja dafür bekannt, nicht zwischen Juden, Heiden und Häretikern unterscheiden zu können.

      Dann ist Wikipedia zwar oft ziemlich schlecht, zitiert auch oft völlig falsch verstandene und kontextlose Sachen, aber hier ist die präzise Quellenangabe schon interessant. Müsste man nachprüfen, was da eigentlich steht, ich schaue mal, ob ich was dazu finde.

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      1. Ich bin noch nicht dazu gekommen, den in der Fußnote bei Wikipedia verlinkten lateinischen Text zu übersetzen, die letzten Tage waren etwas stressig. Aber ich habe es nicht vergessen. 🙂

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      2. So, jetzt habe ich mir das mal angeschaut. Also, das Ganze ist aus einem Brief an einen sardinischen Bischof, in dem es um mehrere Themen geht; uns betrifft nur der dritte Absatz auf S. 192 hier (ab „Contra idolorum“). https://www.dmgh.de/de/fs1/object/display/bsb00000536_00236.html?sortIndex=040%3A010%3A0002%3A010%3A00%3A00&zoom=0.75

        Der Satz scheint einigermaßen richtig übersetzt worden zu sein; und der Satz davor (der mit „Contra idolorum“) lautet (bei ein paar Wörtern war ich mir nicht sicher, weil sie mehrdeutig sind, meine lateinischen Grammatikkenntnisse sind auch ziemlich mittelmäßig, aber so ungefähr müsste es passen) :

        „Gegen die Götzendiener mahnen wir Eure Brüderlichkeit nämlich, sowohl wegen der Opferschauer wie auch der Wahrsager mit strengerer Hirtensorge zu wachen und auch öffentlich im Volk gegen die Männer dieser Dinge zu predigen und jene von so großer Sünde des Sakrilegs und der Verdammung der wahrsagerischen Handlung und der Gefahr des gegenwärtigen Lebens durch Ermahnung Rat gebend abzuwenden.“

        Soweit mal auf die Schnelle eine Übersetzung. Es geht jedenfalls um „aruspicum“ (Haruspizen, also Opferschauer; Leute, die aus tierischen Eingeweiden die Zukunft vorhersagen) und „sortilogorum“ (Wahrsager, die Lose werfen oder so), also eher um professionelle abergläubische Scharlatane als einfach nur um normale Ungetaufte. Ob die normalen „Götzendiener“, also Heiden, die noch polytheistischen Göttern opfern, mitgemeint sein könnten, ist mir aus dem lateinischen Satz nicht ganz klar; eher klingt es vom Satzaufbau her so, als wäre es nur gegen die Wahrsager gerichtet.

        Aber näher kenne ich mich damit jetzt auch nicht aus, da müsste man sich noch über die genaueren Umstände informieren, was mir jetzt auch ein bisschen zu aufwendig wäre.

        Mit Toleranz gegenüber den Juden steht das jedenfalls nicht im Konflikt.

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  2. Selbst wenn es sich dabei um professionelle abergläubische Scharlatane handelt, ist eine Androhung von Prügel und Folter keine gute christliche Lösung. Die Wahrsager und Opferschauer werden sicherlich keine positive Beziehung zu Christus aufbauen, wenn sie mit Gewalt bedroht werden.

    Außerdem scheint es sich um relativ harmlose Dinge (z.B. Wahrsagerei durch Lose werfen) zu handeln, sodass eine Androhung von Gewalt unangemessen ist. Warum sollte man Lose werfen mit Prügel und Folter bestrafen? Das ergibt für mich keinen Sinn.

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    1. Es ging mir einfach nur darum, dass das ein anderes Thema ist, also kein Widerspruch zum Text oben.

      Und damals hat man auch andere Dinge eher mit Körperstrafen bestraft, daran waren die Leute gewöhnt. Kann man natürlich trotzdem ablehnen, aber Gregor war einfach an ein anderes Denken gewöhnt. Und das Argument mit „der und der Übeltäter wird keine positive Beziehung zu Christus aufbauen, wenn man ihn bestraft“ zieht, finde ich, an sich nicht recht; bei Betrügern oder Einbrechern würde man das ja auch nicht sagen.

      – LG, Crescentia.

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