Aus dem Denzinger: Gregor IX. (1227-1241) über Taufen mit Bier

Der „Denzinger“, genau genommen das „Enchiridion symbolorum definitionum et declarartionum de rebus fidei et morum / Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen“ ist eine ursprünglich von Heinrich Denzinger, in der um neue Dokumente erweiterten Fassung dann von Peter Hünermann, herausgegebene Sammlung von Glaubensbekenntnissen, Konzilsentscheidungen und päpstlichen Lehrschreiben im lateinischen/griechischen Original und in deutscher Übersetzung. Die Dokumente reichen vom Jahr 96 bis ins Jahr 2003 (in der 42. Auflage).

 Ich habe festgestellt, dass es ziemlich spannend ist, im Denzinger zu stöbern – da kommt einiges Unerwartete aus der Kirchengeschichte ans Tageslicht, und auch manches Kuriose. Vor allem aber bekommt man ein Gespür dafür, welche Probleme die Kirche zu einer bestimmten Zeit beschäftigten. Manche Themen kommen immer wieder auf (z. B. Fragen zur Ehe, oder zur Union der zwei Naturen in Christus, oder zum Vergehen der Simonie); manche nur ein- oder zweimal (z. B. wenn eine Synode diejenigen exkommuniziert, die Schiffbrüchige berauben). Im 17. Jahrhundert streiten die Theologen um die Gnadenhilfen, im 19. muss man sowohl den religiösen Indifferentismus als auch den Fideismus verurteilen.

 In dieser Reihe möchte ich einfach regelmäßig Zitate aus den meiner Meinung nach besonders interessanten Dokumenten bringen, wenn nötig mit einer kurzen historischen Einordnung. Die Zitierweise „DH [Zahl]“ gibt die Nummer an, unter der die Stelle im „Denzinger-Hünermann“ zu finden ist.

Alle Teile hier.

 

Diesmal etwas Kurioses: Im Jahr 1241 schrieb Papst Gregor IX. einem norwegischen Bischof:

 

„Da es, wie wir aus Deinem Bericht erfahren haben, manchmal vorkommt, daß Kinder Deines Landes in Ermangelung von Wasser in Bier getauft werden, antworten wir Dir mit dem vorliegenden [Schreiben]: da man nach der Lehre des Evangeliums aus Wasser und Heiligem Geist wiedergeboren werden muß [vgl. Joh 3,5], dürfen nicht für ordnungsgemäß getauft erachtet werden, die in Bier getauft werden.“

(Gregor IX., Brief „Cum sicut ex“ an Erzbischof Sigurd von Trondheim, 1241; in: DH 829)

 

„In Ermangelung von Wasser“ klingt bezogen auf Norwegen zwar seltsam, aber vielleicht hatten einzelne Leute damals bei ihrer Taufe gerade kein frisches, sauberes Wasser da, wie sie es am liebsten hätten verwenden wollen? Oder vielleicht hielt man eine Zeremonie mit Bier auch für feierlicher?

Jedenfalls zeigt der Brief, dass die Kirche die Form des Sakraments, wie es Jesus eingesetzt hatte, ernst nahm; da die Bibel ausdrücklich vorschreibt, mit Wasser zu taufen, kann niemand gültig mit Bier getauft werden. Das gilt übrigens auch für andere Sakramente: Bei der Eucharistie müssen Wein und Weizenbrot verwendet werden, da Jesus Wein und Weizenbrot verwendet hat, weshalb es z. B. auch nicht möglich ist, für Zöliakiekranke glutenfreie Hostien aus Buchweizen oder Reismehl zu nehmen (sondern höchstens glutenreduzierte aus Weizen), sodass sie stattdessen nur das Blut Christi empfangen können.

4 Gedanken zu “Aus dem Denzinger: Gregor IX. (1227-1241) über Taufen mit Bier

  1. „in Ermangelung von Wasser“: vielleicht heißt der zugrundeliegende lateinische Ausdruck auch nur „ohne Wasser [sondern]“.

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    1. Ich hab es jetzt mal nachgeschaut: Der erste Satz heißt auf Latein „Cum, sicut ex tua relatione didicimus, nonnunquam propter aquae penuriam infantes terrae tuae contingat in cerevisia baptizari“. „propter aquae penuriam“ (wegen Wassermangels) ist also richtig übersetzt.

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