Moraltheologie und Kasuistik, Teil 1: Entscheidungsfindung bei Unsicherheiten – über Tutiorismus, Probabilismus und Laxismus

Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.

 Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.

 Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.

 Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen.

Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/19/St_Alphonsus_Liguori.jpg

 (Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)

Alle Teile hier.

[Updates zu diesem Artikel weiter unten.]

Bevor ich zu den Einzelfragen komme, erst einmal zu den Prinzipien. Heute zu einer sehr grundsätzlichen Frage: Das Ergebnis, wenn man mit allgemeinen moralischen Prinzipien an einen konkreten Fall herangeht, kann sein: „Es ist klar: Du musst das und das tun / darfst das und das nicht tun.“ Oder: „Es ist klar: Du kannst frei zwischen den und den Möglichkeiten wählen.“ Aber es kann auch mal  sein: „Das ist ein Grenzfall; es ist nicht ganz klar, was deine Pflicht ist, am wahrscheinlichsten ist es so, aber andere würden vielleicht sagen, es wäre so, wahrscheinlich wäre auch noch diese dritte Möglichkeit erlaubt, diese vierte hier wohl eher nicht.“ Diese Fälle sind immer die schwierigsten. Und hier kommen die sog. Klugheitsregeln und die sog. Moralsysteme ins Spiel.

1) Es gibt Fälle, in denen es klar ist, dass man ein Ziel anstreben oder ein Gesetz erfüllen muss, und nur die Mittel sind zweifelhaft. In diesen Fällen muss man ein einigermaßen sicheres Mittel nehmen. (Z. B.: ich bin sicher verpflichtet, zu einem Termin um 17:00 Uhr zu kommen. Um 16:00 Uhr fährt sicher ein Bus, und um 16:30 Uhr fährt vielleicht auch noch ein Bus. Natürlich muss ich den Bus um 16:00 Uhr nehmen, um sicher hin zu kommen, und kann nicht auf gut Glück um 16:30 Uhr an der Haltestelle erscheinen, weil vielleicht ja noch ein Bus kommt. Natürlich kann man nicht jeden noch so geringen Zweifel ausschließen; es kann immer sein, dass der Bus um 16:00 wegen eines Unfalls nicht kommt.)

2) Aber es gibt auch Fälle, in denen es zweifelhaft ist, ob ein Gesetz überhaupt existiert oder auf einen bestimmten Fall anzuwenden ist. Grundsätzlich gilt dann die Regel „ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht“ (lex dubia non obligat).

Aber was heißt das jetzt für die Praxis? Wann ist ein Gesetz zweifelhaft? Sagen wir, mir geht es nicht so gut und ich bin mir nicht sicher, ob die Sonntagspflicht (das Gebot, sonntags eine Messe zu besuchen) für mich noch gilt oder ich auch zuhause bleiben kann. Wonach entscheide ich?

Im 17. und 18. Jahrhundert war das ein ziemlicher Streitpunkt unter den Theologen. Sie entwickelten dabei die folgenden sog. Moralsysteme:

Der Tutiorismus (von „tutior“, lateinisch für „sicherer“) wäre die Ansicht, man müsste immer die strengste, die sicherste, die beste aller Möglichkeiten wählen. Die Tutioristen erkannten das Prinzip lex dubia non obligat eigentlich gar nicht erst an. Du bist dir nicht völlig sicher, ob du krank genug bist, um von der Messe daheim zu bleiben? Dann geh zur Messe. Du weißt nicht hundertprozentig, ob du bei deinem Job vielleicht in Gewissenskonflikte gerätst? Dann kündige. Man muss das Gebot immer befolgen, auch wenn sehr starke Gründe gegen seine Geltung in einem bestimmten Fall sprechen. Diese Ansicht billigt die Kirche nicht. Das macht ja auch Sinn: Sie ist letztlich nicht lebbar. Bei jeder noch so kleinen Unsicherheit gäbe es keinen Spielraum mehr. Und so würden auch viele falsche Entscheidungen getroffen werden – weil manche Leute sich z. B. auch bei Krankheiten, bei denen sie wirklich im Bett bleiben sollten, nicht völlig sicher wären, ob sie es nicht doch in die Kirche schaffen könnten. Einer vernünftigen Abwägung kann man nicht entgehen, indem man immer nach der einen Seite steuert. So landet man nur im Graben. Als die Jansenisten verurteilt wurden, wurde in einem Dekret von 1690 u. a. der Satz „Es ist nicht erlaubt, einer [wahrscheinlichen] Meinung oder unter wahrscheinlichen der wahrscheinlichsten zu folgen“ verurteilt.

Dann gäbe es den Probabilismus, von „probabilis“, „wahrscheinlich“. Wenn wahrscheinliche Gründe gegen die Geltung eines Gebots in meinem Fall sprechen, ist es nicht bindend. Neben dem reinen Probabilismus gibt es noch ein paar Unterformen. Da ist der Probabiliorismus (probabilior = wahrscheinlicher), nach dem die Gründe, die gegen die Geltung sprechen, zumindest wahrscheinlicher sein müssen als die Gründe dafür. Dann der Äquiprobabilismus, nach dem die Gründe dagegen zumindest genauso groß sein müssen wie die Gründe dafür. Nach dem Kompensationssystem kann es auch einmal sein, dass gute Gründe gegen die Verpflichtung sprechen, die aber weniger gewichtig sind als die, die dafür sprechen, und dass man trotzdem nicht verpflichtet ist, weil gewichtige praktische Gründe dagegen sprechen, d. h. es sehr schwer durchführbar ist. (Extremes Beispiel: Ich bin mir nicht sicher, ob ich xyz nach dem göttlichen Gesetz tun muss, es gibt ganz gute Gründe dagegen, aber noch bessere Gründe dafür – aber wenn ich es tue, steckt mich der ungerechte Staat, in dem ich lebe, für zwanzig Jahre ins Arbeitslager. Ergo: nach dem Kompensationssystem nicht verpflichtend.) Die probabilistischen Moralsysteme werden von der Kirche gebilligt.

Der Laxismus wäre die Ansicht, man dürfte frei zwischen allen Möglichkeiten wählen, die nicht ganz und gar absolut sicher verboten sind. Für als laxistisch bezeichnete Theologen war ein Gesetz schon dann zweifelhaft, wenn nur sehr schwache Gründe gegen seine Geltung sprachen – mit anderen Worten, für sie hätte man auch mit einem leichten Schnupfen von der Kirche daheim bleiben können. Wie die etwas abfällige Bezeichnung schon nahelegt, ist das eine Ansicht, die die Kirche nicht so ganz billigt; verschiedene laxistische Sätze wurden von Rom als „zumindest ärgerniserregend und in der Praxis verderblich“ verurteilt.

Bei Skrupulanten (also Leuten mit einer religiösen Zwangsstörung) im Speziellen ist es allerdings etwas komplizierter: Weil die dazu neigen, alles stundenlang hin und her zu wälzen und immer auf Nummer sicher gehen wollen und Angst haben, sich bei einem zweifelhaften Gebot nicht als gebunden zu betrachten, auch wenn die Gründe dafür eigentlich wahrscheinlich wären, weil man sich bei der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit ja irren könnte, was ja vielleicht davon kommen könnte, dass man unterbewusst Gott nicht gehorchen will, usw. usf., dürfen die sich in der Praxis nach einem etwas mehr laxistischen Prinzip verhalten, jedenfalls in den Bereichen, die ihre Skrupulosität betrifft. Wenn man dazu neigt, immer in die eine Richtung zu steuern, muss man jetzt erst einmal mehr in die andere Richtung steuern, um das zu korrigieren. Weil Skrupulanten die Geltung eines Gebots in ihrem Einzelfall oft erst dann anzweifeln, wenn es wirklich wahrscheinliche Gründe dagegen gibt, und weil es für sie sowieso erst einmal wichtig ist, ihre ungesunde Angst abzulegen, sollen sie sich erst dann gebunden sehen, wenn sie sich wirklich sicher sind.

Soweit zu den Prinzipien. Und nicht vergessen: Wenn man sich in der Beurteilung eines konkreten Falls mal geirrt hat, dann ist das nicht so schlimm. Gott rechnet einem nichts an, was man im guten Glauben, es wäre erlaubt, getan hat. In diesem Sinne stimmt es, dass Gott kein Erbsenzähler ist – Er sieht mehr auf die Absicht als auf die Tat.

Updates: Um die Prinzipien deutlicher zu machen und einige weitere Regeln zu erwähnen, möchte ich noch zwei gute Moraltheologiebücher anführen. Dazu möchte ich erst einmal eine längere Passage aus Austin Fagotheys Buch „Right and Reason“ zitieren:

„Was muss dann eine Person mit einem zweifelhaften Gewissensurteil tun? Seine erste Pflicht ist es, zu versuchen, den Zweifel aufzulösen. Er muss über die Sache nachdenken, um zu sehen, ob er nicht bei einer sicheren Schlussfolgerung ankommt. Er muss nachforschen und Rat suchen, auch von Experten, wenn die Sache wichtig genug ist. Er muss die Fakten bei dem Problem ansehen und sich ihrer vergewissern, wenn möglich. Er muss all die Mittel nutzen, die auf gewöhnliche Weise besonnene Menschen gewohnt sind, zu benutzen, abhängig von der Wichtigkeit des Problems. […]

Was, wenn der Zweifel nicht aufgelöst werden kann? […]

Die Antwort auf die Schwierigkeit ist, dass in der tatsächlichen Praxis jedes zweifelhafte Gewissensurteil in ein sicheres Gewissensurteil verwandelt werden kann, so dass niemand jemals im Zweifel darüber bleiben muss, was er zu tun hat. Wenn die beschriebene direkte Methode der Nachforschung und Untersuchung benutzt wurde und sich als fruchtlos herausgestellt hat, dann greifen wir zurück auf die indirekte Methode, unser Gewissen zu formen, indem wir Klugheitsregeln anwenden. Man beachte, dass uns keine Wahl zwischen der direkten oder der indirekten Methode angeboten wird. Wir müssen die direkte Methode zuerst benutzen. Erst wenn die direkte Methode keine Ergebnisse hervorbringt, dürfen wir zur indirekten Methode schreiten. […]

Der wichtige Punkt, den wir festhalten müssen, ist, dass es einen zweifachen Zweifel gibt:

(1) Was ist die tatsächliche Wahrheit über diejenige Sache?
(2) Was ist man in einer solchen Situation verpflichtet, zu tun?

Der erste ist der theoretische oder spekulative Zweifel, und das ist die Frage, die nicht beantwortet werden kann, weil die direkte Methode benutzt worden ist und keine Ergebnisse gebracht hat. Der zweite ist der praktische oder operative Zweifel, und von diesem allein behaupten wir, dass er in jedem Fall lösbar ist.

Obwohl viele Zweifel theoretisch unüberwindlich sind, kann jeder Zweifel praktisch überwunden werden. Ein Mensch kann sicher herausfinden, was er zu tun verpflichtet ist, wie zu handeln von ihm erwartet wird, welches Verhalten von ihm verlangt wird, während er in einem Zustand des ungelösten theoretischen Zweifels bleibt. […] Mit anderen Worten, er findet die Verhaltensweise heraus, die für eine zweifelnde Person sicher rechtmäßig ist. […]

Der Prozess der Gewissensbildung wird durch die Anwendung von Klugheitsregeln vollbracht […]. Zwei solche Prinzipien sind hier anzuwenden:

(1) Der moralisch sicherere Weg ist zu wählen.
(2) Ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht.

Das erste Prinzip darf immer benutzt werden, aber das zweite ist genauen Begrenzungen unterworfen.

Der moralisch sicherere Weg – Mit dem moralisch sichereren Weg meinen wir den, der mit größerer Sicherheit das Sittengesetz einhält, mit größerer Sicherheit die Sünde vermeidet. Oft ist er physisch gefährlicher. Manchmal scheint keine der Alternativen moralisch sicherer, aber die Verpflichtung auf beiden Seiten scheint gleich; dann können wir eine jede davon wählen.

Es ist immer erlaubt, den moralisch sichereren Weg zu wählen. Wenn ein Mensch sicherlich nicht verpflichtet ist, zu handeln, aber zweifelt, ob ihm erlaubt ist, zu handeln, ist der moralisch sicherere Weg, die Handlung zu unterlassen; wenn ich demnach zweifle, ob dieses Geld gerechterweise mir zusteht, kann ich es einfach verweigern. Wenn es einem Menschen mit Sicherheit erlaubt ist, zu handeln, er aber zweifelt, ob er verpflichtet ist, zu handeln, ist der moralisch sicherere Weg, die Handlung zu vollziehen; wenn ich demnach zweifle, ob ich eine Rechnung bezahlt habe, kann ich das Geld anbieten, und riskieren, sie doppelt zu zahlen. So stelle ich sicher, dass ich das Sittengesetz nicht verletzt habe.

Manchmal sind wir verpflichtet, dem moralisch sichereren Weg zu folgen. Wir müssen das tun, wenn wir sicher verpflichtet sind, einen Zweck mit besten Kräften zu erreichen [Hervorhebung von mir], und unser Zweifel nur die Effektivität der Mittel betrifft, die für diesen Zweck eingesetzt werden. Hier impliziert die unbezweifelbare Verpflichtung, den Zweck zu erreichen, die Verpflichtung, sicher effektive Mittel zu verwenden. Ein Arzt darf kein zweifelhaftes Heilmittel an seinem Patienten zur Anwendung bringen, wenn er ein sicheres zur Hand hat. Ein Anwalt darf sich nicht aussuchen, seinen Klienten mit schwachen Argumenten zu verteidigen, wenn er starke zu präsentieren hat. Ein Jäger darf nicht in die Büsche feuern, wenn er zweifelt, ob das sich bewegende Objekt ein Mensch oder ein Tier ist. Ein Kaufmann darf eine sicher existierende Schuld nicht mit wahrscheinlich gefälschtem Geld zahlen oder wahrscheinlich beschädigte Artikel als Güter erster Klasse verkaufen. In solchen Fällen ist die Verpflichtung der Person klar und sie muss Mittel benutzen, die sie sicher erfüllen.

Aber es gibt andere Fälle, in denen die Verpflichtung selbst zweifelhaft ist [Hervorhebung von mir]. Hier haben wir eine ganz andere Frage vor uns. Der moralisch sicherere Weg, obwohl immer erlaubt, ist oft kostspielig und unangenehm, manchmal heroisch. Aus einem Wunsch heraus, das Bessere zu tun, folgen wir ihm oft ohne Frage, aber, wenn wir verpflichtet wären, ihm in allen Zweifelsfällen zu folgen, würde das Leben unerträglich schwer werden. Um moralisch auf der sicheren Seite zu sein, müssten wir jedem zweifelhaften Anspruch von anderen nachkommen, die kein besseres Recht haben, und so zu Opfern von jedem Gauner und Betrüger werden, dessen Gewissen weniger zart ist als unseres. Solche Schwierigkeiten werden durch den Gebrauch der zweiten Klugheitsregel vermieden: ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht.

Ein zweifelhaftes Gesetz. – Das Prinzip ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht ist nur anzuwenden, wenn ich zweifle, ob ich durch eine Verpflichtung gebunden bin oder nicht, wenn mein Gewissenszweifel die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit einer Handlung, die vollbracht werden soll, betrifft. Ich darf dieses Prinzip in den beiden folgenden Situationen anwenden:

(1) Ich zweifle, ob ein solches Gesetz existiert.
(2) Ich zweifle, ob das Gesetz auf meinen Fall zutrifft.

Zum Beispiel: Ich kann zweifeln, ob das Jagdrecht mir verbietet, Wild auf meiner Farm zu schießen, ob die Früchte vom Baum meines Nachbarn, die über meinen Zaun hängen, ihm oder mir gehören, ob ich krank genug bin, um davon entschuldigt zu sein, heute zur Arbeit zu gehen, ob der Schaden, den ich verursacht habe, reiner Zufall oder meiner eigenen Fahrlässigkeit geschuldet war. Es ist wahr, dass hier faktische Fragen enthalten sind, die nicht beantwortet werden können, aber sie bringen alle Fragen der Rechtmäßigkeit oder Erlaubtheit einer Handlung auf: Darf ich das Wild schießen, die Früchte pflücken, von der Arbeit zu Hause bleiben, mich weigern, den Schaden zu reparieren? Existiert irgendein Gesetz, auf meinen Fall anwendbar, das es mir sicher verbietet? Wenn die direkte Methode keines beweist, dann bin ich moralisch berechtigt, diese Dinge zu tun aufgrund des Prinzips, dass ein zweifelhaftes Gesetz nicht bindet.

Der Grund hinter diesem Prinzip ist, dass die Promulgation zum Wesen des Gesetzes gehört, und ein zweifelhaftes Gesetz ist nicht genügend promulgiert, da es der Person, die jetzt und hier drauf und dran ist, zu handeln, nicht genügend bekannt gemacht wurde. Das Gesetz erlegt Pflichten auf, was für gewöhnlich Beschwerden bedeutet, und wer einem anderen Pflichten auferlegen oder seine Freiheit einschränken will, muss sein Recht beweisen, das zu tun. […]

Systeme der Wahrscheinlichkeit

So gut wie alle Moralisten, die dieses Thema behandeln, akzeptieren das Prinzip, dass ein zweifelhaftes Gesetz nicht bindet, aber unterscheiden sich bei dem Grad des Zweifels oder der Wahrscheinlichkeit, die einen von der Verpflichtung durch das Gesetz entbinden würde. Wie zweifelhaft muss das Gesetz sein, um seine Bindungskraft zu verlieren? Muss die Existenz oder die Geltung des Gesetzes zweifelhafter sein als seine Nichtexistenz oder Nichtgeltung, oder ebensosehr zweifelhaft, oder wird jeder Zweifel ausreichen, um einen von der Verpflichtung zu entbinden? Zu diesem Punkt gibt es mehrere Schulen, die unten nach abnehmender Strenge aufgelistet werden.

Damit ein Mensch frei von einer Verpflichtung ist, muss sich zeigen, dass die Nichtexistenz eines Gesetzes, das eine solche Verpflichtung auferlegt, oder die Nichtgeltung des Gesetzes für seinen Fall

(1) sicher oder fast sicher               Tutiorismus
(2) wahrscheinlicher                       Probabiliorismus
(3) gleich wahrscheinlich               Äquiprobabilismus
(4) solide wahrscheinlich               Probabilismus
(5) gerade so möglich                     Laxismus

ist.

Von diesen Systemen sind die beiden Extreme, Tutiorismus und Laxismus, völlig inakzeptabel und werden nur als mögliche Sichtweisen erwähnt. Keine wendet wirklich das Prinzip an, dass ein zweifelhaftes Gesetz nicht bindet. Der Tutiorismus lehrt, dass wir an praktisch jede Verpflichtung gebunden sind, von deren Existenz wir einen begründeten Verdacht haben. Das ist eine unerträgliche Last und in der Praxis praktisch nicht anwendbar. Der Laxismus schafft praktisch jede Verpflichtung ab; ein geringfügiger und unbedeutender Grund bedeutet keine wirkliche Wahrscheinlichkeit, und kann nicht Grundlage für einen vernünftigen Zweifel sein. Wenn das alles ist, was wir haben, sind wir praktisch sicher, dass das Gesetz existiert oder [auf diesen Fall] zutrifft, und sind gehalten, ihm zu gehorchen.

Von den verbleibenden drei Systemen ist der Probabilismus das am meisten akzeptierte System. Er ist die beste Anwendung des Prinzips: ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht. Der Beweis für den Probabilismus sieht folgendermaßen aus:

Ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht, denn die Promulgation gehört zum Wesen des Gesetzes, und ein zweifelhaftes Gesetz ist nicht genügend promulgiert.
Aber ein Gesetz, gegen dessen Existenz oder Geltung ein solide wahrscheinliches Argument steht, ist ein zweifelhaftes Gesetz, da auch nur ein solide wahrscheinliches Argument die Sicherheit der gegenteiligen These zerstört.
Daher bindet ein Gesetz, gegen dessen Existenz oder Geltung ein solide wahrscheinliches Argument steht, nicht.

Wenn wir zeigen können, dass der Äquiprobabilismus zu streng ist, wird folgen, dass der Probabiliorismus unhaltbar ist, da er noch strenger ist. Aber der Äquiprobabilismus ist zu streng, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis, wie die folgenden Argumente zeigen. Daher bleibt, da der Tutiorismus und der Laxismus beide verworfen wurden, nur der Probablismus.

1. Der Äquiprobabilismus ist in der Theorie zu streng. Er richtet sich nach dem Prinzip, dass ein zweifelhaftes Gesetz nicht bindet, aber nimmt an, dass ein Gesetz nicht genügend zweifelhaft ist, um eine Person davon zu entschuldigen, ihm zu gehorchen, wenn nicht die Gründe gegen das Gesetz ebenso wahrscheinlich sind wie die Gründe für das Gesetz. Aber es gibt keinen Grund dafür, gleiche Gründe auf beiden Seiten zu verlangen. Eine Verpflichtung existiert nicht, wenn sie nicht sicher ist, da das Gesetz, das eine solche Verpflichtung auferlegen würde, nicht genügend promulgiert wurde. Jede These ist zweifelhaft, wenn ein solide wahrscheinlicher Grund gegen sie steht, egal wie viele oder wie stark die Gründe dafür sind. Keine These kann sicher feststehen, wenn es einen solide wahrscheinlichen Grund für ihr Gegenteil gibt.

2. Der Äquiprobabilismus ist in der Praxis zu streng. Das natürliche Sittengesetz ist von Gott nicht dazu gedacht, dem Menschen unvernünftige und unerträgliche Bürden aufzuerlegen. Aber das Abwägen der Wahrscheinlichkeiten auf jeder Seite, um herauszufinden, ob sie gleich sind, oder größer auf der einen Seite als auf der anderen, wäre eine unvernünftige Bürde. Der Durchschnittsmensch hat weder die Zeit noch das Wissen noch die Befähigung für einen solchen Vergleich. Die Gelehrten sind nach Jahren des Studiums oft unfähig, den exakten Umfang der Wahrscheinlichkeit auf jeder Seite eines Falls festzulegen. In der Praxis müssen Entscheidungen für gewöhnlich prompt getroffen werden, und müssen trotzdem mit einem sicheren Gewissen getroffen werden.

Die Äquiprobabilisten verlangen natürlich kein mathematisches Messen der Wahrscheinlichkeiten auf jeder Seite, sondern sagen, dass wir der Meinung, die für das Gesetz spricht, folgen müssen, wenn sie sicher wahrscheinlicher ist, und ihr nicht folgen müssen, wenn sie sicher weniger wahrscheinlich ist. Es ist der Fall der Ebenbürtigkeit, oder nahezu Ebenbürtigkeit, bei den Wahrscheinlichkeiten, der die Schwierigkeiten verursacht. Wenn der Zweifel die Existenz des Gesetzes betrifft, sagen sie, dass die Freiheit im Besitzstand ist und das Gesetz nicht befolgt werden muss; aber wenn der Zweifel das Außerkrafttreten des Gesetzes betrifft, ist das Gesetz im Besitzstand und muss befolgt werden. Die Schwierigkeit des Systems bleibt dennoch. Es erfordert ein sorgfältiges Abwägen, wenn auch keine mathematische Messung, des Gewichts der Wahrscheinlichkeit auf jeder Seite und ein weiteres Urteil darüber, wie sorgfältig ein solches Abwägen sein muss, neben der Unterscheidung zwischen der Existenz und dem Außerkrafttreten des Gesetzes. Selbst die gröbste Schätzung des Gewichts der Wahrscheinlichkeit kann oft sehr schwierig sein, zu schwierig für den praktischen Gebrauch.

Es könnte eingewandt werden, dass es nicht schwieriger ist, den Grad der Wahrscheinlichkeit zu bestimmen, als zu bestimmen, ob oder ob nicht eine Meinung solide wahrscheinlich ist. Ein wenig Nachdenken wird zeigen, dass dem nicht so ist. Solide Wahrscheinlichkeit bedeutet nur, dass eine Meinung wirklich und tatsächlich wahrscheinlich ist, dass die Gründe, die für sie sprechen, nicht lächerlich oder unbedeutend sind, wie solche, mit denen die Laxisten sich zufrieden geben würden. Um zu bestimmen, dass eine Meinung solide wahrscheinlich ist, genügt es, ein paar oder sogar nur ein gutes, gewichtiges Argument für sie zu haben, obwohl die Argumente gegen sie vielleicht stärker sein könnten. Um zu zeigen, dass eine Seite gleiche oder größere Wahrscheinlichkeit für sich hat, wie der Äquiprobabilismus und der Probabiliorismus verlangen, müssen alle Argumente für und gegen sie aufgezählt und ihr jeweiliger Wert abgewogen werden. Das ist oft eine hoffnungslose Aufgabe, die die besten Experten vor ein Rätsel stellt. Der Probabilismus macht sie unnötig.

Muss man bei der Anwendung des Probabilismus konsistent sein? Wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Gesetz bindet, ist es auch wahrscheinlich, dass es nicht bindet. Darf eine Person in einem Fall der Meinung folgen, dass das Gesetz bindet, und dann in einem anderen, aber genau gleichen Fall, der Meinung folgen, dass das Gesetz nicht bindet? Da die ganze Theorie des Probabilismus bedeutet, dass man, wenn Sicherheit nicht erreicht werden kann, jeder solide wahrscheinlichen Meinung folgen darf, gibt es keinen Grund, warum man nicht von jeder Meinung Gebrauch machen darf, und daher von unterschiedlichen Meinungen in verschiedenen individuellen Fällen, ob sie ähnlich sind oder nicht. Daher darf ein Anwalt der wahrscheinlichen Meinung folgen, dass ein Testament gültig ist, wenn das seinem Klienten in diesem Fall hilft; dann in einem anderen, aber genau gleichen Fall, darf er der wahrscheinlichen Meinung folgen, dass ein solches Testament ungültig ist, wenn das dem Klienten hilft, den er jetzt hat. Aber in Bezug auf dasselbe einzelne Testament wäre es ihm nicht erlaubt, der Meinung zu folgen, dass es gültig ist, um das Erbe anzunehmen, und auch der gegenteiligen Meinung zu folgen, dass es ungültig ist, um zu vermeiden, die Verbindlichkeiten zu erfüllen; ein und dasselbe individuelle Testament kann nicht gleichzeitig für gültig und ungültig gehalten werden.

Fazit

Diese ganze Angelegenheit der Gewissensbildung scheint eine ganze Menge Feinheiten und Kasuistik zu enthalten. Manche Menschen haben eine gefühlsmäßige Abneigung gegen diese Feinheiten, als einen Gegensatz zu geradliniger Einfachheit und Ehrlichkeit. Das erste, was man als Antwort auf solche Beschwerden anmerken muss, ist, dass man immer dem moralisch sichereren Weg folgen darf. Aber in der Ethik studieren wir nicht nur, was die bessere, edlere, und heldenhaftere Tat ist, sondern auch, was genau ein Mensch streng verpflichtet ist, zu tun. Ein großzügiger Mensch wird nicht um gute Werke feilschen, aber ein aufgeklärter Mensch wird wissen wollen, wann er eine strenge Pflicht erfüllt und wann er großzügig ist.

Genaue moralische Unterscheidung ist besonders notwendig, wenn man das Verhalten anderer beurteilt. In unserem persönlichen Leben können wir vielleicht gewillt sein, auf unsere strengen Rechte zu verzichten und über die Pflicht hinauszugehen, aber wir haben nicht das Recht, anderen eine Verpflichtung aufzuerlegen, das zu tun. Die Grenze zwischen Richtig und Falsch ist schwer zu bestimmen. Es ist närrisch, zu nahe an ihr zu fahren, aber es ist uns nicht erlaubt, einen anderen Menschen eines Fehlverhaltens zu beschuldigen, wenn er sich nicht falsch verhalten hat.“

(Austin Fagothey SJ, Right and Reason. Ethics in theory and practice based on the teachings of Aristotle and St. Thomas Aquinas, Charlotte, North Carolina, 2000 (Nachdruck der 2. Ausg., St. Louis 1959), S. 214-222.)

Zum selben Thema schreibt Heribert Jone so ziemlich das Gleiche, was hier auch zum Vergleich angeführt werden soll; allerdings enthält sein Buch noch ein paar zusätzliche Klugheitsregeln (weiter unten fett hervorgehoben):

92. Die Bildung eines praktisch sicheren Gewissens

Da man nie mit einem praktischen Zweifel über die Legitimität einer Handlung handeln darf (s. Nr. 88), muss man danach streben, ein praktisch sicheres Gewissensurteil zu bilden.

I. Die direkte Lösung eines Gewissenszweifels ist normalerweise einfach genug zu finden, vor allem in den weniger wichtigen Fällen, indem man die Frage näher ansieht und studiert oder indem man Rat sucht.

[…]

93. – II. Eine indirekte Lösung eines Gewissenszweifels, d. h. eine Lösung mit den verschiedenen Moralprinzipien und Moralsystemen, ist erlaubt, wenn man mit den direkten Mitteln keine Sicherheit erreichen kann.

Bei einer solchen Lösung bleibt der theoretische Zweifel, der die Legitimität oder Notwendigkeit einer Aktion betrifft, aber man erreicht dennoch eine Sicherheit darüber, was man gegenwärtig tun darf oder tun muss.

1. Wenn es sich darum handelt, ein notwendiges Ziel zu erreichen, muss man den sichereren Weg wählen, wenn man den theoretischen Zweifel nicht lösen kann.

[…] Wenn es sich um die Spendung der Sakramente handelt, muss man sich aus Respekt vor dem Sakrament, oft auch aufgrund der Gerechtigkeit und der Nächstenliebe, im Zweifelsfall oft für die Meinung entscheiden, die die gültige Spendung sicher garantiert. Aber wenn man sich bei der Spendung eines Sakraments keine sicher gültige Materie verschaffen kann, kann man sich im Interesse der Seelen mit einer zweifelhaften Materie begnügen. – Wenn es sich um das sichere Recht eines Dritten handelt oder um einen Schaden für ihn, der zu vermeiden ist, muss man sich der Meinung anschließen, die es ermöglicht, dass sein Recht sicher aufrechterhalten wird oder dass die Gefahr von ihm entfernt wird. Daher hat ein Arzt nicht das Recht, gefährliche Heilmittel zu verwenden, wenn er sich andere verschaffen kann; ein Jäger hat nicht das Recht, zu schießen, wenn er Gründe hat, zu fürchten, dass er beim Schießen einen Menschen verletzen könnte.

94. 2. Wenn es sich um die Erlaubtheit einer Handlung handelt, kann man jeder Meinung folgen, die sicherlich gut fundiert ist, auch wenn die gegenteilige Meinung besser fundiert wäre.

a) Eine Meinung ist gut fundiert, wenn sie einen vernünftigen Menschen dazu bewegen kann, ihr zuzustimmen, auch nachdem er die gegenteiligen Gründe abgewogen hat. Die Furcht, dass die gegenteilige Meinung wahr sein könnte, kann dabei fortbestehen.

Die Gründe für eine Meinung können intrinsisch oder extrinsisch sein, je nachdem, ob sie sich auf eine persönliche Prüfung der Frage oder auf die Autorität eines anderen stützen, aber im letzteren Fall nimmt man an, dass jene, deren Meinung man folgt, die Frage selbst studiert haben. […] Ein unkultivierter Mensch muss sich auf das Urteil eines klugen Beichtvaters oder seines Pfarrers verlassen. Die Seelenführer [Beichtväter] können sich auf die Meinung anerkannter Moralisten oder sogar allein auf die des hl. Alphons verlassen.

Es wird in vielen Fällen relativ einfach sein, zu erkennen, dass eine Meinung, die für die Freiheit [vom Gesetz] spricht, gut fundiert ist, indem man auf Klugheitsregeln zurückgreift: im Zweifelsfall ist sich an die allgemein geübte Praxis zu halten (in dubio judicandum est ex communiter contingentibus); im Zweifelsfall muss man sich für die Gültigkeit einer [bereits] vollbrachten Handlung aussprechen (in dubio standum est pro valore actus); niemand darf für einen Übeltäter gehalten werden, bevor seine Bosheit nicht bewiesen ist (nemo malus nisi probetur); im Zweifelsfall muss man großzügig interpretieren, was günstig ist, streng begrenzt interpretieren, was ungünstig ist (favores ampliandi, odiosa restringenda). [Hervorhebungen in fetter Schrift von mir.]

b) Man darf einer auf diese Weise gut fundierten Meinung folgen:

α) In Bezug auf jedes Gesetz.

Es ist hier die Rede von menschlichen Gesetzen wie auch positiven göttlichen Gesetzen und dem Naturrecht. Der Zweifel kann die Existenz des Gesetzes betreffen, sein Außerkrafttreten oder seine Durchführung.

β) Selbst wenn man sich in einem anderen Fall für die gegenteilige Meinung entschieden hat.

Man darf dementsprechend in einem Fall ein Erbe, das aus einem informellen Testament stammt, in Besitz nehmen, und in einem anderen Fall ein Testament dieser Art gerichtlich anfechten. – Aber wenn es sich um ein und dieselbe Handlung handelt, kann man nicht den beiden gegenteiligen Meinungen folgen, da man damit mit Sicherheit das Gesetz verletzen würde. Dementsprechend ist derjenige, der ein Testament, das der juristischen Form entbehrt (informell), angenommen hat, gehalten, die in diesem Testament enthaltenen Vermächtnisse [Schulden] für gültig zu halten und sie zu begleichen.

95. Bemerkung. – Die verschiedenen Moralsysteme.

Da die hier vorgestellte Meinung (Nr. 94) nicht von allen Moralisten geteilt wird, werden wir eine kurze Übersicht über die verschiedenen Moralsysteme geben.

a) Der absolute Tutiorismus lehrt, dass man jedes Mal, wenn es verschiedene Meinungen gibt, die sicherste wählen und sich demnach für das Befolgen des Gesetzes aussprechen muss; allein die offenkundige Gewissheit des Gegenteils kann uns von der Verpflichtung befreien.

b) Nach dem abgeschwächten Tutiorismus ist man von der Verpflichtung durch das Gesetz befreit, wenn die Meinung, die für die Freiheit spricht, sehr wahrscheinlich ist.

c) Der Probabiliorismus lehrt, dass man der Meinung, die für die Freiheit spricht, nur folgen darf, wenn diese Meinung wahrscheinlicher ist als jene, die für das Gesetz spricht.

d) Der Äquiprobabiliorismus verlangt, dass die Meinung, die für die Freiheit spricht, gleich wahrscheinlich oder fast gleich wahrscheinlich ist wie die Meinung, die für das Gesetz spricht. Allerdings könnte man dieses Prinzip nur bei einem Zweifel über die Existenz des Gesetzes anwenden, aber nicht bei einem Zweifel über sein Außerkrafttreten oder seine Erfüllung.

e) Der Kompensationismus lehrt, dass es im Zweifel über die Erlaubtheit einer Handlung einen genügend ernsthaften Grund braucht, um sich für die Meinung, die gegen das Gesetz spricht, zu entscheiden. Je wichtiger das Gesetz ist, und je wichtiger die Gründe sind, die für es sprechen, desto ernstere Gründe muss man haben; um so die Gefahr einer materiellen Gesetzesübertretung zu vermeiden.

f) Der Probabilismus lehrt die Sichtweise, die weiter oben dargelegt wurde (Nr. 94), nämlich dass man die Meinung, die für die Freiheit spricht, wählen darf, vorausgesetzt, dass sie gut fundiert ist, selbst wenn die gegenteilige Meinung wahrscheinlicher ist.

g) Nach dem Laxismus kann man der Meinung folgen, die für die Freiheit spricht, selbst wenn sie nur kaum oder zweifelhaft wahrscheinlich ist.

Um die Systeme zu beurteilen, muss man sich in Erinnerung rufen, dass der Tutiorismus und der Laxismus von der Kirche verurteilt wurden. Was die anderen angeht, so sind sie alle erlaubt.

In der Praxis strebe der Beichtvater danach, was seine persönlichen Angelegenheiten betrifft, immer freiwillig das Vollkommenere zu wählen, und seinen Pönitenten zuzureden, dasselbe zu tun. Aber dass er nicht vergesse, dass er nicht das Recht hat, seine Meinung seinen Pönitenten aufzuzwingen, wenn die gegenteilige Meinung wahrscheinlich ist (s. Nr. 605).“ 

(Heribert Jone OFMCap, Précis de théologie morale catholique, ins Französische übersetzt von Marcel Gautier, 5. Ausg., Mulhouse 1935, Nr. 92-95; zurück ins Deutsche übersetzt von mir.)

38 Gedanken zu “Moraltheologie und Kasuistik, Teil 1: Entscheidungsfindung bei Unsicherheiten – über Tutiorismus, Probabilismus und Laxismus

  1. Die drei vorgestellten Katogerien mag es in der Theologie geben und es ist von Interesse, dass Sie diese Hilfsmaßstäbe ins Spiel bringen. In der Praxis spielen sie meiner Meinung nach keine Rolle. Nimmt man einmal den Beichtspiegel im Gotteslob, so zeigt sich, dass die zuständigen Redakteure und Seelsorger von einem eher robusten Pönitenten ausgehen – fernab feinerer Gewissenskonflikte. Das Gebot der Teilnahme an der Sonntagsmesse wird dort so übersetzt: „Ist es mir wichtig, an diesem Tag meinen Glauben mit anderen Menschen zu teilen, im Gottesdienst vor Gott zu treten, ihm zu danken und mich von ihm für die kommende Woche stärken zu lassen.“ Von den Bestimmungen des Katechismus und den Voraussetzungen zum Kommunionempfang ist keine Rede.Ob das so ausreicht, darf mit guten Gründen bezweifelt werden.
    Anderseits wird in diesem Beichtspiegel recht gut an die innere Haltung appelliert. DIe zehn Gebote und die Kirchengebote werden an anderer Stelle (allerdings relativ knapp) abgehandelt. Insgesamt wünschte man sich in diesen Teilen des Messbuchs doch mehr Ausführlichkeit und Referenzen an die objektiven Bestimmungen, aber auch gute Ratschläge für zweifelhafte Angelegenheiten,
    So muss sich der unsichere Pönitent, der Skrupulant, irgendwie durchwühlen, vielleicht den Katechismus zu Rate ziehen, auch einschlägige Sachliteratur, aber am Ende irgendwann auch das Wagnis einer persönlichen Gewissensentscheidung treffen (was er vermeiden möchte). Niemand hat den inneren Konflikt einer Skrupulantenneurose tiefer und farbiger ausgeleuchtet als Sören Kierkegaard, dessen Werke für die Betroffenen allerdings keine Hilfe darstellen.
    Der Skrupulant sollte aber auch davon ausgehen dürfen, dass es in seinem Falle ohnehin um Fragen auf höchstem Niveau, um überdurchschnittliche Ansprüche sowie um Moralkonflikte an der Grenze zum Abgleiten in krankhafte Verhaltensweisen geht.
    Dann helfen auch nicht mehr Messbuch, Katechismus oder sonstige Schriften, sondern ein Psychiater mit gesundem Menschenverstand (evtl. auch ein gut geschulter Beichtvater), notfalls Tabletten.

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    1. Erstens gibt es auch gute Beichtspiegel.

      Zweitens schreibe ich doch genau deswegen, weil die objektiven Bestimmungen zu wenig kommuniziert werden, meine Reihe hier.

      Skrupulosität kann auch mit ganz normalen Unsicherheiten beginnen (meine Erfahrung).

      – Crescentia.

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    2. Was Sie sagen wollen, habe ich irgendwie nicht so ganz begriffen.

      Wir sind uns freilich darüber einig, daß der Beichtspiegel des neuen Gotteslobs nach allem, was man darüber hört – mir liegt zu Hause keins vor, ich kann das jetzt nicht noch einmal nachprüfen – unter aller Kanone ist und eigentlich aus den Büchern herausgerissen und in die Tonne getreten gehört, um es einmal deutlich auszudrücken. (Mit denen des *alten* Gotteslobs konnte man aber durchaus arbeiten. Beim „dritten und vierten Gewissensspiegel“ war natürlich die dort auch ausdrücklich abgedruckte Empfehlung „umfaßt nur einen Teilbereich des Lebens; nur für solche, die das Beichten gewohnt sind“ zu beachten.)

      Die zitierte Frage, „ist es Ihnen wichtig“ usw., würde ich übrigens durchaus als Paradebeispiel dafür empfinden, wie die alte „harte“ Fragestellung (der Bauart „habe ich am Sonntag die heilige Messe versäumt?“) wesentlich weniger Streß verursacht als die neue scheinbar so weiche.

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    3. Meine Definition von „Skrupulant“ mag ja sehr eigenwillig sein, aber für mich geht Skrupulantismus erst dann los, wenn etwas wirklich krankhaft ist; verstehe dabei „Krankhaftigkeit“ als an sich objektiv definierbaren (in der Praxis natürlich nur mit Meßungenauigkeit festzustellenden) Zustand, der mit „den Mitmenschen auf die Nerven gehend“ nicht identisch ist.

      Solange einer eine Frage stellt, die bislang noch nicht beantwortet ist, muß die Frage ersteinmal beantwortet werden; das Krankhafte – jedenfalls meiner Meinung nach – geht erst dann los, wenn die Antwort gehört und nicht zur Kenntnis genommen wird.

      Deswegen ist ja das Problem so groß, den Leuten, die z. B. fragen: „Ich hab am Sonntag meiner hoffnungslosen Langschläferei wegen Kyrie und Gloria verpaßt, war das eine schwere Sünde?“ die *Frage vorzuhalten* und sie deswegen zum Psychiater schicken (was für mein Gemüt, dem halt auch nicht überall mit rationellen Argumenten beizukommen ist – ich sage es offen und unter ausdrücklicher Respektsbekundung an unsere Gastgeberin – so etwas wie die Höchststrafe wäre), statt sie halt einfach mal zu beantworten.

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      1. Ich meinte mit „da beginnt es“ übrigens „das kann ein abschüssiger Pfad sein, der da losgeht“. Beispiel: Gedankensünden. Man bekommt keine klaren Kategorien, was was ist, und beginnt nach und nach, sich wegen allem möglichen zu sorgen.

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      2. Ja, du hast Recht, das eigentlich Krankhafte geht dann los, wenn man dann die Antwort hat und dann immer noch nicht von dem Gedanken loskommt „Aber vielleicht war das ja trotzdem bei mir wegen irgendwelcher Umstände eine schwere Sünde, und überhaupt, lieber mal auf Nummer sicher gehen“.

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      3. Höchststrafe ist das jetzt nicht gerade 🙂 Auch wenn die Angst, als verrückt behandelt zu werden, immer da bleibt. –
        Aber klar, ich will hier ja auch Kasuistikfragen generell ausdrücklich nicht als Skrupel behandeln.

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  2. @ Nepomuk Danke für Ihren Beitrag. Ich wollte beschreiben und einordnen, was ich bei Crescentia las. Zu diesem Zweck habe ich mir einfach einmal vorgestellt, wie sich wohl – sofern überhaupt – vermutlich 90 Prozent der bundesdeutschen Katholiken auf eine Beichte vorbereiten würden. Die Angebote zu der Beichtvorbereitung im Messbuch erschienen mir – wie wohl mehr noch Ihnen – als zu dünn und unverbindlich. Es ist dann sicher niemand ein Skrupulant, der andere Beichtspiegel zu Rate zieht, der etwas im Katechismus nachliest oder versucht, in der einschlägigen Literatur etwas zu seinen Gewissensnöten zu erfahren. In diesem Kontext hat etwa die von Crescentia eingebrachte Kategorie des Probabiliorismus ihren Sinn und und ihre Berechtigung. Wenn man nun allerdings viele Quellen in angemessener Weise zu Rate gezogen hat, um zweifelhafte Sachverhalte zu klären, dann muss und darf man eine Gewissensentscheidung treffen. Ich habe einen breiten Bogen gespannt von dem streitbaren Gewissensspiegel im Gotteslob bis zu einem Spektrum an weiteren Möglichkeiten und bin der Meinung, dass man irgendwann an einen selbsquälerischen Punkt (Beispiel Kierkegaard) kommen kann, an dem das Krankhafte einsetzt und man Sinn und Zweck seines Vorhabens vielleicht doch eher verfehlt. Unabhängig davon hat man als Beichtender das Recht, klare Antworten auf Gewissensnöte aller Art zu erhalten und ernst genommen zu werden. Da stimme ich Ihnen zu. Amateurpsychologische Ratschläge im Beichtstuhl sind hingegen nur mit großer Vorsicht zu erteilen, dann lieber notfalls behutsam auf Hilfsangebote anderer Disziplinen hinweisen, auch wenn der Betroffene das als „Höchststrafe“ erfährt.

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  3. Mit der Absicht kann das aber glaube ich eine tückische Sache sein. Dazu eine Fragestellung mit moraltheologischem Hintergrund: Man geht in den Samstag-Vorabendgottestdienst und stellt dann fest, dass es anders als es im Rundbrief angekündigt ein Wortgottesdienst ohne Priester ist. Am Sonntagmorgen gibt es im Nachbarort eine Eucharistiefeier, die man ohne Probleme besuchen kann. Hat man mit dem beabsichtigten Besuch seine Sonntagspflicht erfüllt? Was denkst du? Wäre es Tutorismus auf dem Besuch der Eucharistiefeier am Sonntagmorgen zu bestehen oder Laxismus sine Sonntagspflicht durch seinen beabsichtigten Besuch einer Eucharistiefeier als erfüllt anzusehen?

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    1. Die Sonntagspflicht erfüllt ein Wortgottesdienst auf jeden Fall nicht, da ist ganz klar eine Messe nötig. Man konnte zwar nichts dafür, dass man in einem Wortgottesdienst gelandet ist, aber wenn man in dem Fall wirklich noch ohne Probleme eine Messe am nächsten Morgen besuchen kann, würde ich sagen, dass man das tun muss. Das halte ich für ziemlich klar.

      – Crescentia.

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      1. Ich kann jetzt nicht beurteilen, wie in anderen Gemeinden die Praxis ist, aber ist der Fall, dass der Vorabendgottesdienst unangekündigt durch einen reinen Wortgottesdienst ersetzt wird, nicht ein bisschen konstruiert? Ich hatte das hier vor Ort auch das ein oder andere Mal, weil der Pfarrer wegen Krankheit ausgefallen ist. Aber es war dann stets ein Wortgottesdienst mit Reichung der Kommunion. In diesem Fall wäre die Sonntagspflicht dann ja auch erfüllt, oder etwa nicht?

        Aber man sollte insgesamt nicht von „müssen“ sprechen. Wenn es statt Vorabendgottesdienst unangekündigt tatsächlich einen reinen Wortgottesdienst geben sollte, dann *will* ich doch am nächsten Morgen in die nächst erreichbare Messe gehen – nicht um das Kirchengebot zu erfüllen, sondern weil ich doch selbst, aus eigenem Bedürfnis ‚a g’scheide Mess’‘ hören und kommunizieren will.

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      2. Soweit ich weiß, genügt es prinzipiell nicht, wenn man zu einem Wortgottesdienst mit Kommunionspendung geht. Bei jeder Messe geschieht mit der Wandlung ja noch mal was Eigenes, eine neuerliche Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers. (Sonst könnte ein Priester ja einmal einen Haufen Hostien konsekrieren und die dann in den nächsten Wochen oder Monaten nach und nach in Wortgottesdiensten verteilen und müsste nicht jeden Tag wieder neu die Messe lesen. Jetzt mal banal ausgedrückt. Den Unterschied zwischen Messe und Wortgottesdienst macht eben nicht nur die Kommunionspendung, auch wenn einer mit Kommunionspendung natürlich besser ist als ohne.) Ob man, wenn man am Vorabend unwissentlich in einen Wortgottesdienst mit Kommunionspendung geraten ist, dann am Morgen noch mal zur Messe gehen muss (wenn man kann – wenn der eigene Pfarrer auch am Morgen noch krank ist und man kein Auto hat, um in die nächste Pfarrei zu fahren oder so, kann es ja auch mal sein, dass man nicht kann), ist eine gute Frage. Ich würde zu einem Ja tendieren, bin mir hier aber nicht mehr so sicher. Ich werde hier noch ein bisschen nachforschen.

        Hier geht es um Kasuistik, da geht es ums Müssen. Entschuldigung, das klingt unhöflich, aber genau darum geht es mir in dieser Artikelreihe, um die Unterscheidung: Was muss man auf jeden Fall tun, was sollte man vielleicht tun, was kann man auch noch tun?

        – Crescentia.

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      3. In einem Direktorium der Gottesdienstkongregation von 1988 heißt es über Wortgottesdienste mit Kommunionspendung: „Den Gläubigen muss der Ersatzcharakter derartiger Feiern klar sein, damit sie sie nicht für eine optimale Lösung der heutigen Schwierigkeiten oder für ein Zugeständnis an die Bequemlichkeit halten. Versammlungen und Zusammenkünfte dieser Art dürfen daher niemals an einem Sonntag an Orten gehalten werden, an denen am selben Tag schon eine Messe gefeiert wurde oder noch gefeiert wird oder am Vorabend gefeiert wurde, auch nicht in einer anderen Sprache; zudem sollten nicht mehrere derartige Versammlungen stattfinden. Jede Verwechslung von Versammlungen dieser Art mit einer Eucharistiefeier ist sorgfältig zu vermeiden. Solche Versammlungen dürfen bei den Gläubigen das Verlangen nach der Teilnahme an der Eucharistiefeier nicht mindern, sondern sollen es vielmehr verstärken und eine größere Bereitschaft zur Teilnahme wecken. Die Gläubigen müssen wissen, dass das eucharistische Opfer nicht ohne Priester möglich ist und dass die Kommunion, die sie bei Sonntagsgottesdiensten ohne Priester empfangen können, auf das engste mit dem Meßopfer verbunden ist.“ (http://www.kathpedia.com/index.php?title=Christi_ecclesia, 21-23)

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      4. „Ob man, wenn man am Vorabend unwissentlich in einen Wortgottesdienst mit Kommunionspendung geraten ist, dann am Morgen noch mal zur Messe gehen muss (wenn man kann – wenn der eigene Pfarrer auch am Morgen noch krank ist und man kein Auto hat, um in die nächste Pfarrei zu fahren oder so, kann es ja auch mal sein, dass man nicht kann), ist eine gute Frage. Ich würde zu einem Ja tendieren, bin mir hier aber nicht mehr so sicher. Ich werde hier noch ein bisschen nachforschen.“

        Meine Vermutung und mein Posting waren vollkommen aus der Hüfte geschossen; dass ein Wortgottesdienst mit Kommunionempfang die Messe nicht ersetzen kann und soll, da sind wir uns, glaub ich, alle einig. Man geht danach mit einem schade-irgendwie-fühle-ich-mich-jetzt-nur-halb-erfüllt-Gefühl nach Hause und strebt so bald wie möglich a g’scheide Mess’.(*) Mit einem Moment mehr des Nachdenkens würde ich selbstverständlich zustimmen, dass die Sonntagspflicht nur dann erfüllt wäre, wenn alle oben in Klammern genannten Bedingungen erfüllt sind.

        „Hier geht es um Kasuistik, da geht es ums Müssen. Entschuldigung, das klingt unhöflich, aber genau darum geht es mir in dieser Artikelreihe, um die Unterscheidung: Was muss man auf jeden Fall tun, was sollte man vielleicht tun, was kann man auch noch tun?“

        Hmm. Man kann mich zu Recht der Themaverfehlung zeihen. Ich gebe auch zu, dass das „Müssen“ kein persönliches Thema ist. Aber von meiner Aussage rücke ich nicht ab und plädiere mit aller gebotenen Vorsicht für das ‚resignative‘ Eingeständnis, dass es zwischen Norm und Praxis trotz aller Kasuistik immer eine Kluft geben wird, die mal weiter, mal enger sein kann, und bei der wir immer auf Gnade und Vergebung angewiesen sind. Ich betone, dass ich mit „Praxis“ nicht die pastoral-(klerikal-)säuselnde „Lebenswirklichkeit der Menschen“ meine. Diese Kluft möglichst klein zu halten, ist ein berechtigtes Anliegen.

        (*) Ich lebe in der nicht-bayerischen Diaspora, was dazu führt, dass ich mich sogar nach einem ordentlichen Sonntagsgottesdienst nach a g’scheiden Mess’ in der Stiftsbasilika von … sehne. Aber das nur am Rande… 😀

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  4. Da das ja der Kasuistikartikel ist, schreib ich’s auf Grund einer gewissen Aktualität am besten gleich mal hier hin.

    1. Ein Deutscher (nicht ein Österreicher) hat keine Sonntagspflicht in bezug auf die Immaculata. (Ich würde das, eine Messe zu Ehren der Immaculata zu besuchen, allerdings unter die allerersten der Dinge rechnen, die man außer dem Gemußten auch noch sollte. Vielleicht fällt es sogar unter die läßlichen Sünden, es nicht zu tun, das wäre eine interessante theoretische Frage – für die *echten* Moraltheologen.)

    2. – und das ist weitgehend unbekannt: eine Abendmesse zu Ehren der Immaculata erfüllt die Sonntagspflicht für den 2. Advent beim Deutschen (wenn wir einmal nur auf die Pflicht schauen) *ganz genauso* wie eine Sonntags-Vorabendmesse.

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  5. Ich gebe Dir Recht mit der Aussage, dass die praktische moraltheologische Bildung der meisten Katholiken dringend aufgebessert werden müsste (genauso wie die religiöse Bildung insgesamt). Ich habe jetzt aber bei mir festgestellt, dass es auch die Gefahr gibt sich zu viel mit der Erkenntnis der Dinge zu beschäftigen und dadrüber das Entscheidende zu vergessen oder zu vernachlässigen. Ich bin vor kurzem auf einen diese Gefahr erläuternden Text gestoßen: In dem Buch „Zucht und Maß“ (die 4. Kardinaltugend) von Josef Pieper handelt das 9. Kapitel von der studiositas und der curiositas. Weil auf diesem Blog auch noch andere wissbegierige Personen unterwegs zu sein scheinen, hier zur Info ein paar Zitate aus dem Kapitel:
    – „Studiositas, curiositas – damit sind gemeint Zucht und Zuchtlosigkeit des naturhaften Erkenntnisstrebens“
    – „Der Erkenntniswille, auch diese hohe Kraft des Menschenwesens, bedarf der grenzensetzenden Weisheit, „damit der Mensch nicht wider das Maß nach der Erkenntnis der Dinge strebe.“ (Summa II, II, 166 2 ad 3)
    – Und bedeutet dann vor allem dieses: daß der Mensch sich der schier unentrinnbar gewordenen Versuchung zur Zuchtlosigkeit mit der ganzen Kraft selbstloser Selbstbewahrung widersetze; daß er den inneren Raum seines Lebens radikal verschließe gegen die zudringlich lärmende Scheinwirklichkeit leerer Schaubarkeiten und Hörbarkeiten – um in dieser Askese des Erkennens, und nur auf diese Weise, zu bewahren oder wiederzugewinnen, was das lebendige Dasein de Menschen eigentlich ausmacht: die Wirklichkeit Gottes und der Schöpfung zu gewahren und aus ihrer einzig im Schweigen sich erschließenden Wahrheit sich selbst und die Welt zu gestalten“.

    Diese Askese des Erkennens muss m.E. auch im religiös/theologischen Bereich geübt werden. Denn auch diese Erkenntnis darf nicht vom Mittel zum Zweck werden. Gelehrsamkeit, wie ich das Wissen um religiöse/theologische Dinge mal nennen würde, ist gut und wichtig, darf sich aber nicht verselbständigen und ihr Ziel aus den Augen verlieren. Die Erkenntnis Gottes von der in der ersten Katechismusfrage als Sinn des Lebens die Rede ist, spielt sich nicht ausschließlich und auch nicht mal hauptsächlich in der Ebene der Gelehrsamkeit ab.

    Was sagt ihr dazu?

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    1. „Historisch gesprochen ist es der Protestantismus, der dem Konzept verpflichtet ist, daß der Glau-bensakt die bloße Kapitulation einer Persönlichkeit an eine Person ist, ohne Parlamentäre, ohne Nachdenken, ohne logisches Motiv. Der wahre Repräsentant des Protestantismus in der heutigen Welt ist der Evangelikale, der in einer Straßenecke aufsteht und herausschreit: ‚Ich bin gerettet.‘ Es ist der Katholizismus, der darauf besteht, daß wenigstens im Idealfall es der Intellekt ist, der zuerst befriedigt werden muß; danach erst kommt das Herz an die Reihe.“

      (Msgr. Knox, Der Glaube der Katholiken, Kap. 3)

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    2. Prinzipiell braucht alles im Leben das rechte Maß. Natürlich sollte man über dem Lesen von Blogs oder Büchern nicht das Beten etc. vergessen. Allerdings ist es für den Glauben und das Leben schon wichtig, erst mal auch etwas über Gott und die Welt zu wissen. Aber, prinzipiell, ja: Man kann etwas Wichtiges auch zu wichtig nehmen. Ich glaube, das ist aber allgemein unter Christen auch den meisten bewusst.

      – Crescentia.

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    3. „Gerade dieser Erkenntnis Gottes durch Kontemplation kann meiner eigenen Erfahrung nach durch übertriebene, unreflektierte und unnötige Wissensanhäufung behindert werden.“

      Es gibt kein unnützes Wissen. Punkt. Gut begründetes Wissen ist ein Wert an sich. Wissensanhäufung ist sicherlich nicht das größte Problem, an dem die Gläubigen wie reine Taufscheinchristen heutzutage laborieren.

      „Die unnütze Wissensanhäufung kann aus folgenden Gründen gefährlich sein:
      1) Gefahr eingebildet und besserwisserisch zu machen (wenn sie keinen nutzen hat, dann sucht sie sich einen).“

      Auch ein ungebildeter und unwissender Dummkopf ist gegen die Todsünde des Stolzes nicht gefeit.

      „2) Nimmt viel Zeit in Anspruch, die man besser hätte verwenden können.“

      Wozu kann man sie besser verwenden? Fußballspielen? Kochen? Beten? Sex? Alles hat seine Zeit, weiß man doch spätestens seit Koholet. Ich finde das eine ziemlich befremdliche Aussage.

      „3) Bedroht die Fähigkeit zur Kontemplation…“

      Altes Klischee, das durch stete Wiederholung nicht richtiger wird.

      Meine etwas stammtischhaften Parolen werden vermutlich kaum zudecken können, dass ich einer solchen Diskussion ziemlich verständnislos gegenüberstehe.

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  6. Danke Maurus, dass Sie im vorliegenden Zusammenhang an Josef Pieper erinnern.
    Ich hatte das Glück, zu Beginn der 90er noch die Vorlesungen Piepers im Fürstenberghaus der Uni Münster besuchen zu können, besitze auch eine Ausgabe des „Viergespanns“, das die Kardinaltugenden von einer hohen (!), theologischen Warte her ausleuchtet.
    Das oben angeführte Thomas-Zitat (Summa II, II, 166 2 ad 3) sollte man aber stets im Blick behalten.

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    1. In dem Alter hat Pieper noch Vorlesungen gehalten, nicht schlecht. Da wäre ich auch gerne dabei gewesen (wenn ich da schon gelebt hätte).

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  7. @Nepomuk @Crescentia @Fjansen
    Ja, der Intellekt muss zuerst befriedigt werden. Aber nicht bezüglich des Gegenstandes den man glaubt, sondern bezüglich der Person der man glaubt. Josef Pieper in „Über den Glauben“:
    – „Wenn es dem Menschen verwehrt ist, mit seiner natürlichen Kraft ein irgendwie gartetes Wissen davon zu gewinnen, daß Gott existiert; daß er die Wahrheit selbst ist; daß er tatsächlich zu uns gesprochen hat, und was diese göttliche Rede sagt und meint – dann ist Offenbarungsglaube als ein sinnvoller menschlicher Akt gleichfalls nich möglich [als einen menschlichen Akt aber versteht die Theologie auch den Akt des „übernatürlichen“, „eingegossenen“ Glaubens: wir selber sind es die glauben!] Zugespitzt formuliert: wenn alles Glaube sein soll, dann gibt es überhaupt keinen Glauben.“
    – „cognitio fidei praesupponit cognitionem naturalem (Thomas v. Aquin), der Glaube setzt eine nicht wiederum glaubende, auf jemand anders sich verlassende, sondern eine aus eigenem wissende Erkenntnis voraus“
    Ich bin aber von gläubigen Bloglesern ausgegangen, die die Glaubwürdigkeit Christi schon erkannt haben und sich frei (aus dem Herzen) zum Glauben entschlossen haben.
    Für Personen, die bereits glauben gilt der Satz:
    „Die Erkenntnis des Glaubens stillt nicht das Verlangen [nach Erkenntnis], sie entfacht es eher.“ (aus Contra gentes von Thomas von Aquin)
    Es wird durch den Glauben eine Denk-Unruhe hervorgerufen, die ein Bild gewinnen möchte von der Realität, die sich im Glauben zwar zeigt, aber auch verbirgt (vgl. Josef Pieper „Über den Glauben).
    „Der Akt des Glaubens macht nicht halt bei etwas Gesagtem, sondern bei dem, was ist.“ (Summa II, II, 1, 2 ad 2) Wie wird der Glaubende der Wirklichkeit teilhaftig, wie wird sie ihm gegenwärtig?
    „Je mehr er sie, auf Grund der liebenden Identifizierung mit dem Zeugen, mit dessen Augen und von dessen Standort aus gewahren vermag.“

    Denk-Unruhe des Glaubens hängt mit der Kontemplation zusammen.
    „Irdische Kontemplation ist unvollkommene Kontemplation. Mitten in ihrer Ruhe ist Beunruhigung. Sie rührt daher, daß im Augenblick ihres Gelingens die überwältigende Unendlichkeit des Gegenstandes und die eigene Grenze erfahren wird. Es gehört zur Natur der irdischen Kontemplation, daß sie eines Lichtes ansichtig wird, dessen abgründige Helligkeit beides zugleich erzeugt: Beglückung und Erblindung.“ (Glück und Kontemplation, Josef Pieper)

    „Die Kontemplation ruht nicht, bis sie den Gegenstand ihrer Erblindung findet.“ (Glück und Kontemplation, Josef Pieper)

    Was will ich damit sagen? Durch Gebet und Betrachtung/Lectio Divina kommt man viel eher zu der Erkenntnis, die entscheiden und glücksbringend ist. Die Kenntnis Gottes durch die die Liebe entzündet werden kann und die gleichzeitig aber auch erst durch die Liebe wirkliche ermöglicht wird. Sie ist gleichzeitig auch das einzige und wahre Glück des Menschen. Das ewige, aber auch das irdische Glück des Menschen liegt in der Kontemplation (Thomas v. Aquin und „Glück und Kontemplation“ von Josef Pieper).

    Gerade dieser Erkenntnis Gottes durch Kontemplation kann meiner eigenen Erfahrung nach durch übertriebene, unreflektierte und unnötige Wissensanhäufung behindert werden.
    Die unnütze Wissensanhäufung kann aus folgenden Gründen gefährlich sein:
    1) Gefahr eingebildet und besserwisserisch zu machen (wenn sie keinen nutzen hat, dann sucht sie sich einen)
    2) Nimmt viel Zeit in Anspruch, die man besser hätte verwenden können.
    3) Bedroht die Fähigkeit zur Kontemplation: „Wenn man es nicht längst wüßte, daß die Freude am Sehen zu den elementarsten, unhemmbarsten, gesuchtesten Freuden des Menschen zählt, dann wäre es ablesbar an dem alltäglichen Faktum der „Augenlust“, der Hypertrophie der Schaugier, der Süchtigkeit des Sehenwollens und an dem Ausmaß dieser Entartung, das so scheint es, gerade die Kräfte gefährdet, die der Mitte unseres Wesens zugehören. – Dies gibt übrigens zu bedenken, daß die Kontemplation der Schöpfung vielleicht durch nichts tödlicher bedroht ist als durch die unaufhörlich produzierte Scheinwelt leerer Reizdinge, deren optischer Lärm die Vernehmungskraft der Seele taub macht.“ („Glück und Kontemplation“)

    Aus der Novene zum Heiligen Geist (http://www.kathpedia.com/index.php/Heilig-Geist-Novene):
    Komm, o Geist der Wissenschaft! Lasse mich klar erkennen, wie ich dir am besten dienen, deinen Ruhm und deine Ehre fördern und mein Heil finden kann. Leite meine Wissbegierde, damit ich nichts zu wissen und zu kennen wünsche, das mir schädlich oder unnütz ist.

    Die Frage die bleibt: Was ist unnützes Wissen und welches nützt? Ein Grundwissen zu Moraltheologie und Kasuistik würde ich aber auf jeden Fall zum nutzvollen Wissen zählen, Crescentia 😉
    Dadurch kann man sich nämlich ggf. Gewissenskonflikte und Sünden ersparen (außerdem haben wir ja auch eine Verpflichtung zur Gewissensbildung).

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  8. @maurus: Ich hatte Josef Pieper ein wenig aus meinem Blickfeld verloren, aber die vorgenannten Zitate zeigen einmal mehr, wie sehr es ihm gelang, die wohl nicht mehr zu übertreffende geistig-philosophische Schöpfungshöhe der Scholastik Thomas von Aquins neu zu vermitteln. Vielen Dank für Ihre gute Auswahl an Zitaten aus seinen Werken.
    Die Frage nach Sinn und Zweck einer kasuistischen Ausdeutung verwickelter, moralischer Sachverhalte ist damit nicht beantwortet. Aber sie könnte im Lichte der Schriften von Josef Pieper vielleicht zumindest etwas von ihrer Schärfe verlieren.

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