Moraltheologie und Kasuistik, Teil 7c: Sakramente und Kirchengebote – Fasten und Unterstützung der Kirche

Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.

 Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.

 Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.

 Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.

Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/19/St_Alphonsus_Liguori.jpg

 (Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)

Alle Teile hier.

Heute der letzte Teil zu den Kirchengeboten. (Für die Grundsätze bzgl. der kirchlichen Gebote siehe Teil 7a.)

Neben der Sonntagspflicht, den gebotenen Feiertagen, der jährlichen Beichte und der Osterkommunion haben wir noch dieses Kirchengebot:

Die Fasten- und Abstinenzbestimmungen der Kirche sind einzuhalten.

Hier muss man erst einmal zwischen diesen beiden Dingen unterscheiden:

Fasten heißt: Nur einmalige Sättigung am Tag; d. h. eine volle Mahlzeit am Tag ist erlaubt und dazu zwei kleine Stärkungen zu den beiden anderen Essenszeiten, die zusammen nicht größer sind als die eine volle Mahlzeit. (Ein Beispiel dafür: Ein Müsliriegel am Morgen, ein Teller Fischstäbchen mit Kartoffeln am Mittag, eine Semmel am Abend.) Weitere Zwischenmahlzeiten sind nicht erlaubt, aber Getränke schon, auch wenn sie einen geringen Nährwert haben (wie z. B. bei Apfelschorle); Getränke, die eigentlich Flüssignahrung sind, wie Milch, Smoothies etc. gehen allerdings nicht. (Alkoholisches ist erlaubt.)

Abstinenz heißt: Verzicht auf Fleisch und Fleischprodukte. Produkte, die nur entfernt aus tierischen Stoffen hergestellt wurden, aber nicht mehr eigentlich als Fleisch bezeichnet werden können und keinen Fleischgeschmack haben, also etwa tierische Gelatine enthalten oder in tierischem Fett frittiert wurden, gehören aber nicht dazu. Verboten ist das Fleisch von Säugetieren und Vögeln (sog. warmblütige Tiere); Fisch gehört bekanntlich nicht dazu, sondern gilt gerade als Fastenspeise; und Amphibien wie Frösche, Reptilien wie Schildkröten, oder Schnecken, Muscheln, Krustentiere gelten auch nicht als Fleisch im Sinn der Fastenbestimmungen. (Im Lauf der Kirchengeschichte gab es an manchen Orten ein paar weitere Ausnahmen für einzelne Tierarten, wie z. B. Biber und Otter – es ging hier weniger um biologische Klassifizierungen als einfach darum, bestimmte Dinge zum Verzicht festzulegen.)

Im Katechismus heißt es im Absatz über die Kirchengebote zum Sinn und Zweck der Fasten- und Abstinenzbestimmungen:

„Das fünfte Gebot (‚Du sollst die gebotenen Fasttage halten‘) sichert die Zeiten der Entsagung und Buße, die uns auf die liturgischen Feste vorbereiten; sie tragen dazu bei, daß wir uns die Herrschaft über unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen [Vgl. CIC, cann. 1249-1251; CCEO, can. 882].“

Es geht also darum, frei zu werden von bestimmten hinderlichen Anhänglichkeiten (auch solchen, die nicht unbedingt Sünde sind), sich bestimmte feste Zeiten zu nehmen, um sich wieder mehr auf Gott zu konzentrieren, sich klarzumachen, dass Er das Wichtigste ist, und natürlich auch, Buße für eigene Sünden zu tun (und vielleicht stellvertretende Sühne zu leisten für fremde); Bußzeiten sind Zeiten der Wiedergutmachung für Schlechtes, und des Opferns für Gott. Die Zeiten des Fastens bereiten auf die Zeiten des Feierns vor.

Der CIC enthält die genaueren Fastenbestimmungen (und Begründungen dafür):

Can. 1249 — Alle Gläubigen sind, jeder auf seine Weise, aufgrund göttlichen Gesetzes gehalten, Buße zu tun; damit sich aber alle durch eine bestimmte gemeinsame Beachtung der Buße miteinander verbinden, werden Bußtage vorgeschrieben, an welchen die Gläubigen sich in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der Frömmigkeit und der Caritas verrichten, sich selbst verleugnen, indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe der folgenden Canones besonders Fasten und Abstinenz halten.

Can. 1250 — Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit.

Can. 1251 — Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag.

Can. 1252 — Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen [d. h. ab 18] bis zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, daß auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden.

Can. 1253 — Die Bischofskonferenz kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen.

Abstinenz von Fleischspeisen ist also weltkirchlich vorgeschrieben für alle Freitage des Jahres (da am Freitag Jesu Tod gedacht wird) und Aschermittwoch und Karfreitag für alle Katholiken ab 14 Jahren; in Deutschland haben es die Bischöfe aber gemäß Can. 1253 erlaubt, den Fleischverzicht am Freitag durch ein Ersatzopfer (Einschränkung beim Konsum anderer Dinge, Spenden, sonstige Hilfe für den Nächsten, Sprechen eines Gebets o. Ä.) zu ersetzen. Irgendetwas davon muss aber sein. (Es sei denn, am Freitag ist ein Hochfest – was übrigens zu unterscheiden ist vom gebotenen Feiertag; es gibt auch Hochfeste, die keine gebotenen Feiertage sind. Hochfest schlägt Freitag, und Festtage sind keine Fasttage.)

Am Aschermittwoch und Karfreitag müssen Katholiken zwischen dem 18. und dem 60. Geburtstag zusätzlich zur Abstinenz auch fasten. Früher waren mehr Fasttage vorgeschrieben (ganze Fastenzeit, Quatembertage usw.); heute sind es wirklich nur noch diese zwei; jedenfalls für Katholiken des westlichen lateinischen Ritus, in den verschiedenen östlichen Rituskirchen mögen jeweils andere Regeln gelten.

(Interessanterweise galt übrigens das Fastengebot früher erst ab 21, das Abstinenzgebot aber schon ab 7 Jahren. Was sich nicht alles sonst noch ändert.)

Auch für Tradis, die oft oder immer die alte Messe besuchen, gelten die neuen Fastenbestimmungen (Liturgie und Kirchrecht sind zwei verschiedene Sachen); aber wer mehr tun will als vorgeschrieben (z. B. an den Quatembertagen fasten oder zumindest kein Fleisch essen oder auf etwas anderes verzichten), darf natürlich mehr tun (sündigt aber nicht, wenn er selbstgesteckte Vorsätze dann nicht schafft).

Es gibt natürlich auch Ausnahmen bei diesen Bestimmungen zu Fasten und/oder Abstinenz, nämlich kurz gesagt dann, wenn es notwendig ist:

– bei Krankheit: Fasten und Abstinenz soll nicht der Gesundheit schaden; chronisch Kranke, akut Kranke und gerade erst Genesende sollen also lieber auf ihre Gesundheit schauen als zu fasten. Unter „Krankheit“ können auch Essstörungen fallen, in die jemand nicht durchs Fasten zurückfallen will, und andere psychische Störungen (wenn jemand z. B. eine zwanghafte Angst davor entwickelt, die Fastenbestimmungen nicht genau genug zu halten).

– während Schwangerschaft und Stillzeit, wo es wichtig ist, genug zu essen und alle Nährstoffe zu bekommen.

– wenn man sonst seinen Standespflichten (also v. a. beruflichen und familiären Pflichten) nicht nachkommen kann – z. B. wenn man am Aschermittwoch gerade eine Prüfung schreibt und sich hungrig nicht konzentrieren kann, oder wenn man schwer körperlich arbeiten muss. Den normalen aushaltbaren Hunger muss man aber aushalten – vor allem, da wir nur noch zwei vereinzelte Tage für das wirkliche Fasten haben, keine sechs Wochen am Stück mehr.

– am „fremden Tisch“, also wenn man z. B. bei Freunden zu Gast ist, als Austauschschüler in einer fremden Familie lebt, oder auch in einer Werkskantine, wo man sich nicht aussuchen kann, was es gibt (und vielleicht das einzige vegetarische Essen nicht verträgt o. Ä.).

– auf Reisen, zumindest bei anstrengenden Reisen oder wenn man nicht viel Auswahl bei dem Essen hat, das man sich auf der Reise besorgen kann.

Heribert Jone z. B. zählt in seiner „Katholischen Moraltheologie“ (Zitate wie immer rückübersetzt aus der französischen Übersetzung) folgende Personen auf, die nach seinem Urteil als entschuldigt vom Fasten (unterschieden von der Abstinenz) gelten – hier hat er freilich auch noch die alten, längeren Fastenzeiten im Blick, die zu seiner Zeit galten:

„Kranke, Genesende, schwache Personen, sehr nervenschwache [= psychisch kranke] Personen, jene, denen das Fasten starke Kopfschmerzen bereitet oder die es am Schlafen hindert, schwangere und stillende Frauen, wahrscheinlich auch Frauen, die ihre Regel haben, Arme, die nicht genug für eine volle Mahlzeit auf einmal haben [hier sind wohl v. a. Bettler gemeint], Leute, die schwere Arbeiten zu tun haben, z. B.: Landwirte, Schmiede, Steinmetze, vorausgesetzt, dass sie tatsächlich den größeren Teil des Tages über arbeiten (sie sind allerdings auch entschuldigt, wenn sie ein oder zwei Tage von der Arbeit ausruhen), Professoren, Lehrer, Studenten, Prediger, Beichtväter, Ärzte, Richter etc… wenn das Fasten sie daran hindert, ihren Standespflichten gebührend nachzugehen, jene, die eine ermüdende Reise zu Fuß oder mit dem Auto machen […].“

Zu den von der Abstinenz Entschuldigten zählt er u. a.:

„Kranke, Genesende, schwangere Frauen, wenn Fleischspeisen notwendig für sie sind (einige Autoren erlauben Frauen in diesem Zustand sogar, einige Happen Fleisch zu essen, wenn sie nur eine starke Lust darauf verspüren; stillende Frauen brauchen auch oft Fleisch), Arbeiter, die außerordentlich schwere Arbeiten auszuführen haben, vor allem, wenn die Arbeiten ihren Hunger erhöhen, z. B. jene, die im Walzwerk, in den Minen arbeiten; Arme, die sich nicht genug andere Nahrung beschaffen können; verheiratete Frauen, Kinder, Dienstboten, wenn der Hausherr keine anderen als Fleischspeisen erlaubt (aber die Dienstboten müssen sich eine andere Stellung suchen; wenn sie allerdings bei einer anderen Stellung größeren moralischen Gefahren ausgesetzt wären, können sie jene behalten, die sie haben).“

Außerdem bemerkt er:

„Wenn man aus Zerstreutheit an einem Tag der Abstinenz Fleischspeisen zubereiten hat lassen, hat man nicht das Recht, sie zu essen, wenn man sich leicht andere Speisen beschaffen kann und die Fleischspeisen ohne große Umstände für einen anderen Tag aufgehoben werden können. Wenn es sich aber um eine kleine Menge Fleisch handelt, die nicht als Materie für eine schwere Sünde genügen würde, erlaubt es der Umstand der Zerstreutheit, dieses Fleisch zu essen, ohne eine lässliche Sünde zu begehen. – Wenn der Hausherr von der Abstinenz entschuldigt (oder dispensiert) ist, sind dadurch nicht sämtliche anderen Familienmitglieder berechtigt, Fleisch zu essen, aber oft wird es moralisch unmöglich sein, zwei verschiedene Gerichte zuzubereiten, also die ganze Familie von der Abstinenz entschuldigt sein.“

Hier spricht er freilich auch wieder aus Sicht einer anderen Zeit, in der man mit Essen sparsamer umgehen musste und selten zweierlei Gerichte kochen konnte.

An sich binden die Fasten- und Abstinenzbestimmungen wie die übrigen Kirchengebote unter schwerer Sünde; aber wenn jemand sie ganz geringfügig übergeht (z. B. an einem Fastentag zusätzlich zu den erlaubten Mahlzeiten einmal noch ein Stück Traubenzucker in den Mund steckt, oder an einem Abstinenztag eine kleine Scheibe Wurst probiert; oder auch, wenn jemand sich aus einer gewissen Nachlässigkeit dabei verschätzt, ob er einen ausreichenden Entschuldigungsgrund hat, um Fasten/Abstinenz zu lassen) ist die Sünde bloß lässlich. (Wenn jemand aber z. B. an einem Fastentag die Fastenbestimmungen mehrfach geringfügig übergeht, um zusammengenommen so viel essen zu können wie sonst, macht das nicht mehrere lässliche Sünden, sondern eine auf Raten begangene schwere.)

Jedenfalls gilt grundsätzlich auch für die normalen Freitage: Wenn jemand kein Freitagsopfer bringt (ob Abstinenz oder etwas anderes) ist das eine schwere Sünde. Leider haben viele Katholiken den Eindruck, die Freitagsabstinenz gäbe es gar nicht mehr, nur noch das Fasten und die Abstinenz an Aschermittwoch und Karfreitag, was natürlich ihre Schuldfähigkeit verringert oder aufhebt, aber nichts Gutes über den Stand der Katechese und diese bischöfliche Regelung an sich sagt. Der Gedanke dahinter war ja ursprünglich, den Leuten Gelegenheit zu geben, freier und kreativer Opfer zu bringen, aber so ganz geklappt hat das wohl nicht.

Wenn jemand z. B. am Freitag Fleisch isst und sonst kein Opfer bringt, weil er nicht daran gedacht hat, dass Freitag ist, ist das natürlich keine Sünde.

Die Fastenzeit vor Ostern ist wie die anderen Bußzeiten dazu da, sich mehr auf Gott zu konzentrieren, auf Verzicht, Sühne, Buße für begangene Sünden, Gebet, Werke der Nächstenliebe. Dazu gibt es aber nicht ganz so klare kirchliche Bestimmungen, die unter schwerer Sünde verpflichten würden; das steht eher im Ermessen des Einzelnen. Man kann, was den Verzicht angeht, wenn man will, z. B. fasten, Abstinenz halten, auf bestimmte andere Dinge verzichten… In einem Text zu den „Weisungen zur Bußpraxis“, den man beim Bistum Augsburg herunterladen kann, heißt es beispielsweise: „Alljährlich bereitet sich die Kirche in einer vierzigtägigen Bußzeit auf die österliche Feier des Todes und der Auferstehung des Herrn vor. In dieser Zeit suchen wir Christen uns und unseren Lebensstil so zu ändern, dass durch Besinnung und Gebet, Verzicht, Versöhnung und Nächstenliebe Christus wieder mehr Raum in unserem Leben gewinnt. Jeder Christ soll je nach seiner wirtschaftlichen Lage ein für ihn spürbares Geldopfer für die Hungernden und Notleidenden in der Welt geben.“

Auch in der Fastenzeit wird an Sonntagen und Hochfesten nicht gefastet.

Dann gibt es noch ein weiteres Kirchengebot, wenn es auch streng genommen in der Aufzählung im Katechismus nicht zu den 5 Kirchengeboten gehört, die sich mit der Heiligung von Festzeiten, der Buße und Ähnlichem befassen. Dieses Gebot ist:

Man muss die Kirche finanziell nach seinen Möglichkeiten unterstützen.

Der Katechismus sagt dazu:

„Die Gläubigen sind auch verpflichtet, ihren Möglichkeiten entsprechend zu den materiellen Bedürfnissen der Kirche beizutragen [Vgl. CIC, can. 222].“

Im entsprechenden Kanon des CIC heißt es:

„Can. 222 — § 1. Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind.

§ 2. Sie sind auch verpflichtet, die soziale Gerechtigkeit zu fördern und, des Gebotes des Herrn eingedenk, aus ihren eigenen Einkünften die Armen zu unterstützen.“

Auch das ist an sich eine Verpflichtung unter schwerer Sünde (auch wenn hier natürlich lässliche Sünden möglich sind, wenn jemand nur ein bisschen geizig ist); jeder, der zur Kirche gehört, muss auch materiell etwas zu ihr beitragen, sofern er kann. (Wer kein eigenes Einkommen/Vermögen hat, oder gerade genug zum Leben, ist prinzipiell nicht dazu verpflichtet.)

In Deutschland verlassen sich die Diözesen vor allem auf die Kirchensteuer (8 bzw. 9% der Einkommenssteuer – was sich auf nicht sehr viel Geld beläuft, wenn man es durchrechnet), und vielleicht kleine Spenden bei der Kollekte in der Messe, und die üblichen Stolgebühren bei manchen kirchlichen Feiern, für die Deckung der nötigen ständigen Ausgaben (Gehälter für Priester, Pfarramtssekretäre, Pastoralreferenten, Strom, Heizung, Renovierungskosten für Kirchen und Pfarrhäuser, usw. usf.).

Die Kirchensteuer nicht zu zahlen könnte an sich eine Sünde des  Ungehorsams sein, auch wenn man denselben Betrag an kirchliche Einrichtungen seiner Wahl spendet. Die zuständigen Bischöfe haben erst mal das Recht, zu verlangen, wie genau man die Kirche unterstützen soll. (Auch Autoritäten Steuern zu zahlen, die diese Steuern falsch verwenden, ist übrigens durchaus biblisch: Sowohl Jesus als auch Paulus forderten dazu auf, dem römischen Staat Steuern zu zahlen, der nun wirklich nicht nur Gutes damit tat. Er war trotzdem an sich legitim, hatte das Recht, Steuern einzuziehen, und musste auch weiter funktionieren. Man würde auch nicht einfach dem deutschen Staat wegen seiner Misswirtschaft Steuern hinterziehen.)

Man muss allerdings sagen, dass man es noch eher begründen könnte, hier ungehorsam zu sein und die Kirchensteuer nicht zu zahlen, wenn man dafür nicht offiziell vor dem Staat aus der Kirche austreten müsste. Das ist objektiv eine Glaubensverleugnung, hier tut man so, als wolle man nicht mehr Katholik sein, nicht mehr zur katholischen Kirche zu gehören. Auch wenn das dem Standesbeamten völlig egal ist und er einen gleich wieder vergisst, man verleugnet hier eigentlich seine Religion. (Wobei manche Leute vielleicht dagegen argumentieren könnten „aber ich sage bei meinem Austritt ausdrücklich dazu, dass ich meinen Glauben behalte und nur die falsche Verwendung der Kirchensteuer nicht mehr unterstützen will“. Ich halte das trotzdem für sehr fragwürdig, weil man hier eben doch eine gewisse Lossagung von der Kirche zeigt, und diese Lossagung, dieses persönliche Schisma wird auch der Kirche gemeldet werden, man wird als „Ausgetretener“ gelten. Ich könnte es niemandem guten Gewissens empfehlen. Ich will auch nicht sagen, dass Leute, die sich von ihrem Gewissen gedrängt fühlen, so zu handeln, automatisch subjektiv im Stand der Todsünde wären, aber würde es definitiv nicht tun.)

Was ist, wenn man nicht in einem Land mit festgelegter Kirchensteuer lebt? Hier wird man eben einfach ein wenig mehr spenden müssen (und hier werden vielleicht auch die Stolgebühren u. Ä., mit dem sich die Kirche einen Teil ihres Unterhalts verschafft, ein wenig höher sein).

Wenn man hauptsächlich zu katholischen Gemeinschaften in die Messe geht, die nicht von der Kirchensteuer profitieren (FSSP, FSSPX, Ordensgemeinschaften…), sollte man wohl auch ein bisschen was spenden, damit die ihre Arbeit fortsetzen können.

Ich werde mich in einem späteren Teil allgemein mit der Frage des Almosengebens befassen; für die Unterstützung der Kirche und das Spenden überhaupt gilt jedenfalls: Wie viel man geben muss, hängt davon ab, was man verdient, was man für seine Familie braucht, was man schon durch verpflichtende Steuern und Abgaben zu guten Zwecken und kirchlichen Einrichtungen beiträgt (das ist ja je nach Land nicht mal so wenig), was die Kirche bzw. sonstige Bedürftige benötigen, und welche Richtlinien die Bischöfe des jeweiligen Landes aufgestellt haben. Das, was man früher „standesgemäßer Unterhalt“ nannte – worunter neben Essen, Kleidung etc. auch so etwas wie Miete / Raten fürs Haus, Wasser, Strom, Familienauto, Versicherungen, das ein oder andere Freizeitvergnügen, mal ein Urlaub usw. fallen würden – darf man sich selber jedenfalls leisten; die Frage der schweren Sünde kommt hier jedenfalls nicht auf (wenn es nicht gerade um extreme Notsituationen geht, denen niemand sonst außer einem selbst abhelfen kann).

Aber man muss zur Kirche etwas beitragen, damit, wie gesagt, z. B. Priester ihren Lebensunterhalt haben, Kirchen instand gehalten werden können, usw. Für die Frage, wie viel der einzelne geben muss, ist es vor allem interessant, ob die Kirche ihr Auskommen hätte, wenn alle einen solchen Anteil ihres (überschüssigen) Einkommens, wie man ihn gibt (nicht eine solche Geldsumme, sondern einen solchen prozentualen Anteil), geben würden; wenn ja, passt es. (Der hl. Alphons war bzgl. des Almosengebens generell übrigens der Ansicht, wer – im Normalfall, außerhalb extremer Notsituationen, denen sonst keiner abhelfen kann – zumindest 2% seines Überflusses gebe, begehe zumindest keine schwere Sünde; das kann man vielleicht auch auf diesen Bereich übertragen.)

Mehr zu tun als unbedingt nötig ist natürlich immer nicht schlecht.

Es gibt ab und zu Katholiken, die von einigen Freikirchlern die Ansicht übernommen haben, jeder Christ müsse genau den zehnten Teil seines Einkommens spenden. Das entspricht nicht der Lehre der Kirche; das Gebot des Zehnten stammt aus dem alttestamentlichen Zeremonialgesetz, das im Neuen Bund an sich aufgehoben ist – auch wenn der Wert vielleicht interessant ist und es im Mittelalter durch kirchliche Gesetze den Kirchenzehnten gab. Die Kirche kann jedenfalls festlegen, was genau sie hier verlangt, und den Zehnten verlangt sie heutzutage nicht.

(Zu den Prinzipien bzgl. der Unterstützung der Kirche und der historischen Entwicklung ihrer Einkommensarten ist vielleicht auch dieser Text aus der Catholic Encyclopedia interessant, und zum Almosengeben und den genaueren Verpflichtungen dabei dieser hier.)

32 Gedanken zu “Moraltheologie und Kasuistik, Teil 7c: Sakramente und Kirchengebote – Fasten und Unterstützung der Kirche

  1. Wenn man die Kirchensteuer nicht zahlen will, muss man aus der Kirche austreten. (in diesem Fall verliert der betreffende Christ auf den ersten Blick den Anspruch auf das ewige Heil, was kein Pappenstiel ist) Das geht beim Staat dann doch etwas anders, dort nämlich wandert man u.U. in den Knast oder wird mit Sicherheit strafrechtlich verfolgt. Die beiden Steuersysteme zu vergleichen ist etwas schwierig und ich habe da so meine Probleme mit.
    Dass die Pflicht die Kirche auch materiell zu unterstützen, in unserem System automatisch mit Geld in Verbindung gebracht wird, ist wohl offensichtlich. Das allerdings ist eine sehr enge Sichtweise über den Sinn von Zuwendungen. Für Jesus spielte Geld nur eine Rolle, wenn es um den Kaiser ging. Was wir Gott geben sollen lässt er auf den ersten Blick unbeantwortet. Fasten z.B. kommt mir da automatisch in den Sinn.
    Wenn heutzutage jemand die Kirchensteuer nicht mehr zahlen will ist das in den meisten Fällen keine schwere Sünde. Diese „Christen“ haben kein Sündenbewusstsein (das wurde ihnen von gut bezahlten Pfaffen ausgetrieben) und ihre Sorge um das ewige Heil ist so gut wie nicht mehr vorhanden, wir kommen eh alle in den Himmel.
    Mich würde aus ihrer Sicht interessieren, wie sie das Kirchensteuersystem in Bezug auf die evangelischen und protestantischen Christen bewerten. Die zahlen ja auch und sind noch nicht einmal Mitglieder der wahren Kirche.

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    1. Aus einem Staat kann man auch auswandern, was anders als ein Kirchenaustritt (äußere Lossagung von der Kirche) auch keine Sünde ist.

      Geld spielt nun mal real eine Rolle, das ist halt so, ohne dass man irgendjemandem Gier vorwerfen muss oder was weiß ich. Vom Fasten der Gläubigen kann man kein Kirchendach reparieren und kein Auto für den Pfarrer kaufen. Und der Begriff „materielle Unterstützung“ ist sehr klar. Und Jesus lobte z. B. die arme Witwe, die ihre zwei Münzen in den Opferkasten im Tempel warf.

      Dass das bei vielen subjektiv keine schwere Sünde ist, ist schon gut möglich, aber hier ging es ja eher um die Materie der Sünde für sich.

      Wie die Evangelischen ihre Mitgliedsbeiträge organisieren, ist doch denen ihre Sache. Wie bei jedem Verein ist es sinnvoll, wenn jeder was Festes beiträgt, aber was hat das mit uns zu tun?

      – Crescentia.

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      1. „Wie bei jedem Verein ist es sinnvoll, wenn jeder was Festes beiträgt, aber was hat das mit uns zu tun?“

        „Wir“ sind kein Verein.

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      2. Sehen Sie nicht die Gefahr, dass wir in diesselben Strukturen verfallen sind, wie die evangelischen Vereine? Und dass die Kirchensteuer einen nicht unerheblichen Anteil daran hat? Um die Frage zu präzesieren: Was genau unterscheidet die katholische Kirche vom christlichen Verein in Bezug auf die Zwangsabgaben mit Ausschließdrohung?

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      3. Da müssten Sie mir erst mal erklären, was Sie eigentlich meinen. Inwiefern soll die Kirche in welcher Weise den evangelischen Gemeinschaften ähnlich werden, weil sie auf dieselbe Weise Geld einziehen? Die Kirche und die evangelischen Gemeinschaften haben auch alle Pfarrsekretäre, benutzen alle Gebäude aus Ziegeln, und verwenden alle weiße Briefkuverts. Ich verstehe gerade Ihr Problem nicht.

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      4. Sie schreiben, dass die Kirche ein von Gott eingesetzte Institution ist. Das trifft bei den evangelischen Gemeinden schon mal nicht mehr zu. Die können also objektiv gar nicht sündigen, wenn sie die Kirchensteuer verweigern oder aus der Gemeinschaft austreten. Gerade deswegen ist das Kirchensteuersystem mehr als fraglich, da es dem einfachen Gläubigen vorgaukelt, wir wären zwei gleich berechtigte „Kirchen“ die Gott so und so gewollt hat. Sie schreiben weiter, dass es ein schismatischer Akt ist, aus der Kirche auszutreten, weil man die Kirchensteuer nicht mehr zahlen will. Das eigenen Gewissen kommt in Ihren Überlegungen erst einmal nicht vor. Nun wenn ich mir in schlaflosen Nächten über die Häresien Gedanken mache, die tagtäglich auf die noch verbliebenen Gläubigen in der katholischen Kirche einprasseln, dann regt sich schon der eine oder andere Gedanken an den Austritt aus dieser Kirche, den ich allerdings noch nicht vollzogen habe. Allein der Gedanke, dass Gott schon genau weiß, wo meine Gelder wann eingesetzt werden, lässt mich dann etwas beruhigter einschlafen.

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      5. Den Vorwurf mit dem eigenen Gewissen könnte ein Liberaler bei jeder Aussage dazu, was richtig oder falsch ist, bringen.

        Und Sie brauchen sich da garantiert keine schlaflosen Nächte zu machen. Wie Sie sagen: Gott weiß Bescheid. Und man darf nie Schlechtes (Kirchenaustritt) tun, damit Gutes entsteht.

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    1. Dafür, warum das *passend* ist: weil das ja klar ist. Als Glied am mystischen Leibe Christi gehört mein Eigentum zuerst Christus, und der Bischof vertritt im mystischen Leib die Stelle des Hauptes.

      Warum es aber so ist? Dafür sollten wir uns mal den Kanon 1263 in seiner Gesamtheit anschauen:

      >>Der Diözesanbischof hat das Recht, nach Anhören des Vermögensverwaltungsrats und des Priesterrats, für die notwendigen Bedürfnisse der Diözese den seiner Leitung unterstellten öffentlichen juristischen Personen eine maßvolle, ihren Einkünften entsprechende Steuer aufzuerlegen; den übrigen natürlichen und juristischen Personen darf er nur im Falle großen Notstands und unter denselben Bedingungen eine außerordentliche und maßvolle Abgabe auferlegen, unbeschadet der partikularen Gesetze und Gewohnheiten, die ihm weitergehende Rechte einräumen.

      Das heißt: im Normalfall spenden zwar zuerst die Gläubigen, wohin sie wollen; aber der Bischof kann einem Wildwuchs prinzipiell entgegenwirken, indem er die juristischen Personen, d. h. die Empfänger der Spenden (man spendet ja meist einem Verein oder so) besteuert.

      Damit ist natürlich auf weltkirchlicher Ebene keine Kirchensteuer an die *einzelnen Gläubigen* etabliert, aber dem Sinn und der Tendenz nach sollten doch die Rechte der Bischöfe klargeworden sein, zu sagen, wo’s langgeht.

      Und warum gibt es in Deutschland dann konkret die Kirchensteuer?

      Weil die Bischöfe sie eingeführt und nicht abgeschafft haben und weil der Papst dem ganzen wenigstens dadurch, daß er sie nicht selber abgeschafft hat, sondern – wie wir gesehen haben – im Gegenteil die „partikularen Gesetze und Gewohnheiten, die [dem Bischof] weitergehende Rechte einräumen“ 1983 ausdrücklich bestätigt hat. (Unerheblich ist dagegen, ob ein bestimmter Mensch, der auf dem Stuhl Petri sitzt, die konkrete Kirchensteuer besonders mag oder nicht.)

      —–

      Allerdings bin ich mir durchaus nicht sicher, ob jemand, der (wenn es die Möglichkeit denn gäbe) die Kirchensteuer offen verweigert – sofern er es nicht aus Gutdünken, sondern in einer ehrlich empfundenen Notwehrmaßnahme tut – deswegen, wie Crescentia geschrieben hat, der schweren Sünde des *Ungehorsams* schuldig ist.

      Die Frage ist aber nur von akademischem Interesse, denn spätestens das *Mittel*, nämlich (sei es auch nur pro forma, sei es auch mit einer zusätzlichen persönlichen Erklärung vor dem Standesbeamten), vor der Staatsbehörde den *Glauben zu verleugnen* (oder präziser gesprochen: mindestens ein persönliches *Schisma* „anzumelden“), ist nämlich (meiner Meinung nach) jedenfalls eine schwere Sünde, und man darf nie Schlechtes tun, und wenn die Welt darüber auseinanderbräche.

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  2. >>(auch etwas nahrhafte wie Milch, Fruchtsäfte, heiße Schokolade – richtige Flüssignahrung allerdings nicht)

    Moment, am Fastentag ist Milch nur als Teil der Mahlzeit (oder der Kollationen) erlaubt, und für heiße Schokolade oder Tomatensaft dürfte das gleiche gelten. Purer Apfelsaft ist ein Grenzfall, da ihn eigentlich niemand normalerweise pur trinkt; Apfelschorle darf natürlich getrunken werden. – Der Punkt ist, daß Milch eben als Mahlzeit gilt (was z. B. Bier nicht tut).

    Quelle (anscheinend mit anderer Meinung zur heißen Schokolade, wenn sie verdünnt ist, ? ) hier in der Catholic Encyclopedia (Artikel „Fast“):

    >>Hence, water, lemonade, soda water, ginger ale, wine, beer and similar drinks may be taken on fasting days outside meal time even though such beverages may, to some extent, prove nutritious. Coffee, tea, diluted chocolate, electuaries made of sugar, juniper berries, and citron may be taken on fasting days, outside meal time, as medicine by those who find them conducive to health. Honey, *milk*, soup, broth, oil or anything else having the nature of food, is not allowed under either of the two categories already specified.

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      1. Das mit dem Tee stimmt.

        (Wobei mit Tee mit ziemlicher Sicherheit Schwarztee gemeint ist. Aber auch der ist, wenn wir von breakfast teas absehen, in der Tat einfach ein Getränk, und deutscher Filterkaffee auch fast.)

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  3. >>Auch in der Fastenzeit wird an Sonntagen und Hochfesten nicht gefastet.

    Das ist richtig, was die Sonntage und die förmliche Abstinenz an Freitagen betrifft.

    Was die Hochfeste, die nicht auf einen Sonntag fallen, betrifft (regelmäßig St. Joseph und Maria Verkündigung): sowohl in dem Sinn, in dem *früher* an allen Werktagen der Fastenzeit im eigentlichen Sinn zu fasten war, als auch in dem Sinn, wie *heute* die ganze Fastenzeit mit einem gewissen frei gewählten Bußcharakter zu begehen ist, gilt das sehr wohl auch für Hochfeste. Dem entspricht vom Sinn her meines Erachtens, daß man, wenn man sich einen bestimmten Fastenvorsatz macht, diesen an Hochfest-Werktagen nicht oder nicht ganz wegfallen läßt. Immerhin zählen die ja auch bei den 40 mit.

    (Natürlich wird man ihn vermutlich lockern.)

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  4. „…wenn sie das Geld falsch verwenden, darf man ihnen die Zahlung genauso wenig verweigern, wie man dem deutschen Staat Steuern hinterziehen darf…“

    So ist es – in der Tat ein häufiges Missverständnis: das Zahlen von Steuern führt zu keinem Anspruch auf Gegenleistungen. Uralter finanzwissenschaftlicher Grundsatz, steht schon bei Adam Smith u.a. (hier ist die Kirche sicherlich auch eine würdige Erbin des römischen Rechts).

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    1. Gehört zwar nicht zum Thema: Bei der anstehenden CO2-Steuer werden wir mit Sicherheit keine Gegenleistung erhalten. Im übrigen werden Sozialleistungen aus dem Steuertopf bezahlt, und darauf hat der Bürger sehr wohl einen Anspruch, sprich Gegenleistung.

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      1. Da geht aber einiges durcheinander bei Ihnen.

        Wenn Sozialleistungen aus Steuereinnahmen bezahlt werden, dann ist das ein Ergebnis von Misswirtschaft und einer in D leider inzwischen üblichen Vermischung von Rechtsbereichen. Ihre Beispiele zeigen nur, dass selbst Politiker keine Ahnung davon haben, was sie so tagtäglich beschließen.

        AO § 3 bleibt davon ganz unberührt.

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      2. AO § 3 ist im realen Leben allerdings nur ein Papiertiger. Und genau im realen Leben findet die Wirklichkeit statt. Ich kenne einen Vermieter der für jeden Asylanten oder Migranten denen er seine Wohnung zur Verfügung stellt 38 Euro pro Tag kassieren könnte. Ob das Geld jetzt vom Steurzahler stammt oder aus den Sozialversicherungen abgeschöpft wird, ist dem normalen Bürger zíemlich schnuppe.

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      3. Das „wirkliche Leben“ berechtigt nicht dazu, begrifflich alles in einen Topf zu werfen und einen indifferenzierten Brei daraus zu kochen… Seufz…

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      4. Ich zitiere mal den Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim: „Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“

        Das möchte ich erweitern: Insgesamt und in großen Teilen, ist die katholische Kirche in Deutschland in einem Zustand, von dem nur noch Berufskatholiken und Heuchler behaupten können, sie sei aus dem Willen Gottes hervorgegangen. Dass es dann eine objektive Häresie sein soll, dieser Institution das Geld zu verweigern, könnte als Treppenwitz in die Geschichte eingehen. Im übrigen spielt sich nur ein winziger Teil meines wirklichen Lebens in Kommentarbereichen des Internets statt, Sehen Sie es mir bitte nach, dass die harte Realität auch Meinungen bilden kann, die dann in Kommentaren ihren Ausdruck finden. Das ist natürlich zum Seufzen.

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      5. Der Staat ist noch nie einfach so aus dem Willen der Bürger hervorgegangen. Trotzdem werden Sie nicht zum Reichsbürger, oder legen Ihre Staatangehörigkeit ab und wandern aus, weil Ihre Steuern schlecht verwendet werden.

        Was meinen Sie bitte? Sprechen Sie der Kirche ab, Gottes Volk zu sein? Dass Er in Seinem Volk auch alle möglichen Missstände und Verbrechen zulässt, sollte schließlich bekannt sein. Wollen Sie in donatistischer Manier Ihre eigene, reinere Kirche aufmachen, oder wie soll man das verstehen? Viel Glück dabei.

        Sich vor dem Staat als Nichtkatholik zu bekennen *ist* ein schismatischer Akt (nicht Häresie). Und wenn Ihnen jemand Geld nimmt, und Sie das nicht ohne Sünde verhindern können, ist es nicht Ihre Schuld, wie der das verwendet.

        Ich verstehe ja, wenn Sie frustriert sind, die Realität kenne ich auch. Aber manche „Lösungen“ sind keine.

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      6. „Sprechen Sie der Kirche ab, Gottes Volk zu sein?“

        Ich schrieb vom „Zustand“ der katholischen Kirche in Deutschland.

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      7. „Dass Er in Seinem Volk auch alle möglichen Missstände und Verbrechen zulässt, sollte schließlich bekannt sein.“

        Bekannt ist auch, dass Gott es zulässt wenn jemand die Missstände und Verbrechen anspricht und sie versucht aufzudecken oder beim Namen zu nennen.

        „Wollen Sie in donatistischer Manier Ihre eigene, reinere Kirche aufmachen, oder wie soll man das verstehen?“

        Es wäre ja hilfreich die reine Kirche zu bewahren die Gott selber gegründet hat. Davon sind wir hierzulande ziemlich weit entfernt. Man braucht ja nur, wie hier zu lesen ist, das Kirchensteuersystem in Frage zu stellen um etwas später dann mit dem Vorwurf konfrontiert zu werden, man würde aus Frustration eine eigene Kirche gründen wollen.

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  5. „Hochfest schlägt Freitag, und Festtage sind keine Fasttage.“

    Ich weiß nicht ob ich es richtig verstanden habe 🐧

    Wenn ein *Hochfest* (lat. sollemnitas), wie z.B Weihnachten oder das Herz Jesu Feiertag, auf einen Freitag fällt, muss man nicht auf Fleisch verzichten.

    Aber wenn ein *Fest* wie Kethedra Petri oder Mariä Heimsuchung (beide sind 2019 auf einen Freitag gefallen) auf einen Freitag fällt, muss man sich doch auf Fleisch verzichten.

    Wolltest du das meinen? 😀

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