Es gibt kein drittes Geschlecht

Bei Menschen kann man zwei große Gruppen unterscheiden:

1) die, deren Körper grundsätzlich Eizellen hat/haben könnte/gehabt haben könnte („Frauen“ genannt)

2) die, deren Körper grundsätzlich Spermien hat/haben könnte/gehabt haben könnte („Männer“ genannt)

(„haben könnte“, weil es manchmal Fehlentwicklungen geben kann, und „gehabt haben könnte“, weil Embryonen manchmal sterben, bevor sich diese Organe entwickeln, und es auch schon geborene Leute gibt, denen sie aus irgendeinem Grund, z. B. Krebs, herausoperiert werden mussten; das ändert aber an dem grundsätzlichen Wesen dieser Leute nichts. Im Bauplan einer Katze ist angegeben, dass sie vier Beine hat, aber wenn sie eins verliert, wird sie nicht zur Nicht-Katze, sondern zur verstümmelten Katze.)

Es gibt schlichtweg keine Menschen, deren Körper beides produziert/produzieren könnte; keine wirklichen „Zwitter“, die sich selbst befruchten könnten, nicht mal als seltene Abweichung. (Während es das bei manchen Tieren gibt.) Und es gibt auch keine Menschen, die in keine dieser beiden Gruppen passen.

Was es gibt, sind Menschen, bei denen diese Merkmale wenig oder seltsam ausgeprägt sind oder die auch Sekundärmerkmale haben, die typisch für die andere Gruppe sind. Z. B. kommen unter sog. Intersexuellen Männer mit Mikropenis und Frauen mit übergroßer Klitoris vor. Menschen mit Agonadismus sind genetisch ganz normal männlich (XY-Chromosomen) oder weiblich (XX-Chromosomen), aber wegen einer Fehlbildung entwickeln sich die Keimdrüsen (Eierstöcke/Hoden), die sie gehabt haben könnten, nicht. Das Turnersyndrom ist eine Krankheit bei Frauen, die auch gut als Frauen erkennbar sind, denen aber ein Chromosom fehlt (d. h. sie haben nur ein X-Chromosom statt zwei) und die unfruchtbar sind. Männer mit dem Klinefelter-Syndrom haben ein X-Chromosom zu viel (d. h. XXY-Chromosomen), verkleinerte Hoden und einen Testosteronmangel und sind oft, aber nicht immer, unfruchtbar, aber sie sind Männer, und deutlich erkennbar als Männer. Beim Swyer-Syndrom bilden sich bei einem genetisch männlichen Embryo wegen einer Störung keine männlichen Keimdrüsen (Hoden) aus, und dann entwickelt sich der Körper weiterhin auf eine gewissermaßen weibliche Weise, bildet also eine Art Vagina und Gebärmutter aus, aber keine weiblichen Keimdrüsen (Eierstöcke). Jungen mit Swyer-Syndrom erscheinen anhand der äußeren Genitalien als Mädchen, ihr übriger Körper wirkt eher männlich, sie erleben keine Pubertät und sind unfruchtbar. Bei einem 5α-Reduktase-Mangel werden Jungen geboren, die zuerst wie Mädchen wirken, weil ihre Hoden zunächst im Körper verborgen sind und sich ihr Penis nicht entwickelt hat, die dann aber eine männliche Pubertät durchmachen und dann auch nach außen hin wie Männer aussehen.

Intersexuelle sind oft unfruchtbar, sehen manchmal sicher auch seltsam aus, aber sind nicht a-geschlechtlich – höchstens stecken sie zwischen zwei genau bestimmbaren Geschlechtern und haben Merkmale von beiden, aber im Grunde gehören sie immer noch klar zu einem der beiden.

Transpersonen wiederum sind etwas völlig anderes als Intersexuelle – nämlich Menschen, die körperlich klar einem Geschlecht zugehörig sind und keine solchen Gendefekte haben, die aber psychisch einfach nicht mit ihrem körperlichen Geschlecht klarkommen. Geschlechtsdysphorie ist nicht gleich Intersexualität.

Männer und Frauen kann man bezeichnen, wie auch immer man will: Sie bleiben trotzdem in der Realität als abgegrenzte Gruppen bestehen; und das wird man auch niemals ändern können. Auch Operationen, bei denen z. B. Männern die Geschlechtsteile abgeschnitten werden und eine künstliche Öffnung zwischen ihren Beinen geformt wird, ändern daran nichts und können auch nicht dazu führen, dass jemand sich als das andere Geschlecht fortpflanzen könnte.

Transgenderideologen kommen manchmal mit folgendem Argument, um die klare Abgegrenztheit der Kategorien „Mann“ und „Frau“ zu verunklaren: „Hast du deine Chromosomen testen lassen? Weißt du, ob in deinem Körper wirklich Eizellen sind? Siehst du, du gehst einfach davon aus, dass du eine Frau bist, du fühlst es einfach, wie Transpersonen es auch fühlen.“ Das ist aber erstens Blödsinn und zweitens Gaslighting. Bei einem normal aussehenden Nutellaglas muss ich es nicht erst bis unten auslöffeln, um davon ausgehen zu können, dass auch im ganzen Glas Nutella ist, oder es vielleicht nur innen dunkelbraun angemalt ist. Und als durchschnittliche Frau kann ich davon ausgehen, dass Merkmale, die etwas mehr äußerlich sind, schon zeigen, was weiter innen ist (abgesehen davon, dass gerade in der Pubertät, bei frauenärztlichen Untersuchungen, bei Bauchoperationen oder bei Gentests ja innere Auffälligkeiten entdeckt werden würden, aber in den seltensten Fällen entdeckt werden). Es gibt extrem seltene Fälle, in denen man sich bei der Geschlechtsbestimmung irren kann – aber nicht deshalb, weil das Neugeborene ein drittes Geschlecht hätte, sondern eben, weil es wegen einer seltenen medizinischen Fehlentwicklung schwer zu sehen ist, zu welchem Geschlecht es gehört. Normalerweise kann man sich da aber sicher sein.

Das Geschlecht kann körperlich eindeutig bestimmt werden, und jeder Mensch hat ein bestimmtes Geschlecht.

Selbst die LGBTQ-Bewegung geht irgendwie davon aus, indem die Kategorien jetzt eben nicht mehr „Mann“ und „Frau“, sondern „Cis-Mann“, „Transfrau“, „Cis-Frau“ und „Transmann“ heißen; und „Cis-Frauen“ und „Transmänner“ zusammengenommen sind einfach nur das, was man früher als „Frauen“ bezeichnete, und „Cis-Männer“ und „Transfrauen“ zusammengenommen einfach nur das, was man früher als „Männer“ bezeichnete. Man kann Begriffsverschiebungen durchführen, ohne den Realitäten dahinter zu entkommen.

Und auch die Versuche, aus Geschlecht ein „Spektrum“ zu machen, oder „divers“ als drittes Geschlecht einzuführen, gehen ja immer noch zutiefst von der Geschlechterdualität aus. Transgender – ich will zum anderen der zwei Geschlechter gehören. Genderfluid – ich will mal zu dem, mal zu dem der zwei Geschlechter gehören. A-gender/Non-binary – ich will zu keinem der beiden Geschlechter gehören. Man kann kein genuin drittes Geschlecht mit einer ganz eigenen Rolle erfinden, weil es nun mal bei der Fortpflanzung der Menschheit nur zwei Rollen gibt.

Das, was die zwei Geschlechter grundsätzlich unterscheidet, ist ihre Rolle bei der Fortpflanzung. (Und wenn man über die redet, könnte man gefälligst mal aufhören, so zu tun, als wäre sie eine unwichtige Sache, eine rein pragmatisch-materielle Geschichte. Hier geht es darum, neue einmalige Menschen zu machen, deren Seelen ewig leben werden. Natürlich sind diese Unterschiede wichtig.)

Andere Unterschiede gehen normalerweise damit einher, aber nicht in allen Fällen: Frauen entwickeln Brüste, Männer nicht; Männer sind fast immer stärker als Frauen; Männer sind im Durchschnitt körperlich aggressiver und gehen mehr Risiken ein, Frauen sind angepasster; Männer denken sachlicher und Frauen personenbezogener; usw. Diese Merkmale bestimmen nicht das Geschlecht, sondern sind seine Ausprägungen. Auch eine flachbrüstige, groß und breit gebaute Frau, die unsere Großeltern als „Mannweib“ bezeichnet hätten und die gerne Extremsport betreibt, bleibt eine Frau. Es ist generell nicht schlimm, wenn man nicht alle diese Ausprägungen hat, es gibt keine moralische Verpflichtung, einem bestimmten idealtypischen Bild genau zu entsprechen; aber die meisten Menschen haben zumindest viele davon und diese Dualität, diese gegenseitige Ergänzung von Männern und Frauen, ist auch gut so. Sie ist u. a. auch deswegen gut, weil sie der Rolle bei der Fortpflanzung zugutekommt: Frauen stillen das Kind und kümmern sich direkter um es; Männer, die unabhängiger vom Kind und körperlich stärker sind, beschaffen derweil den Lebensunterhalt für Frau und Kind. Aber diese gegenseitige Ergänzung und Verschiedenheit ist auch in anderen Lebensbereichen nützlich, und generell ist es gut, wenn man sich hier mit seiner jeweiligen Rolle identifizieren kann.

Zuletzt gibt es rein äußerliche Merkmale, die von Menschen selbst festgelegt sind, und mit denen Frauen und Männer sich voneinander abgrenzen – z. B. dass nur Frauen Röcke tragen (außer in Schottland). Ein Mann, der sich im Fasching zum Spaß einen Rock anzieht und sich Lippenstift auf die Lippen malt, bleibt genauso sehr ein Mann wie einer, der sich ernsthaft einen Rock anzieht und sich Lippenstift auf die Lippen malt, weil er gerne eine Frau sein möchte. Es ist aber auch gut, dass es diese Merkmale gibt; so, wie es gut ist, dass es überhaupt Begrüßungsrituale oder Tischsitten gibt, auch wenn die von Kultur zu Kultur unterschiedlich sein können, man manchmal zum Spaß darauf verzichten kann und sie sich ändern können. Man muss auch hier nicht immer total stereotyp sein; aber sich ernsthaft – nicht nur im Fasching – als das andere Geschlecht zu verkleiden, weil man wie dieses Geschlecht wirken will und seines hasst, ist falsch, weil das Motiv dahinter falsch ist.

Gott hat einem ja ein Geschlecht zugewiesen. Das waren nicht die Eltern oder ein Arzt, es war Gott. Und Schwierigkeiten dabei, sich mit dem Geschlecht, das man nun mal hat, zu identifizieren, sind dasselbe wie andere Schwierigkeiten dabei, mit dem Leben, wie es nun mal ist, zurechtzukommen, z. B. Autismus oder eine Angststörung. Die Realität zurechtzubiegen ist dabei ebenso so sinn- wie aussichtslos; man muss eben irgendwie mit ihr zurechtkommen; und solange man nichts wirklich Falsches tut, ist es auch nicht schlimm, wenn man dabei ab und zu etwas seltsam auf andere Menschen wirkt. Aber wenn man ein Mann ist, ist man ein Mann, wird ein Mann bleiben und sollte nicht versuchen, sich ernsthaft als Frau zu präsentieren. Wenn man sich wie ein ungewöhnlicher Mann verhält, ist das eine Sache; wenn man vorgibt, eine Frau zu sein, eine andere.

In der ganzen Debatte ums Transgendertum werden ja auch viele andere Realitäten oft zurechtgebogen – z. B. die Tatsache, dass die Zahl von Kindern, die sich als transgender identifizieren, in den letzten fünf Jahren um ein Vielfaches gestiegen ist, und dass oft innerhalb derselben Klasse oder Gruppe andere Kinder, die bisher keine Geschlechtsdysphorie hatten, sich davon anstecken lassen. Sich als transgender zu identifizieren (etwas, von dem man vorher gar nicht wusste, dass es das gibt) kann als Ausweg aus Schwierigkeiten erscheinen, als Möglichkeit, jemand ganz anderer zu werden. Sog. Rapid Onset Gender Dysphoria ist gut dokumentiert. Und in vielen Fällen werden solchen Kindern dann schon vor der Pubertät einfach Pubertätsblocker gegeben, die den Körper schädigen und unfruchtbar machen. Psychologen und Ärzte wollen ja nicht transfeindlich wirken. Auch gerne übersehen werden die Menschen, die nach einer Transition gemerkt haben, dass es nicht funktioniert, und sie es eigentlich doch nicht wollen, und die wieder ihre ursprüngliche Identität angenommen haben. Auch übersehen wird gerne, dass es unter Transfrauen auch einige Männer mit Autogynophilie gibt, d. h. Männer, die sexuell von der Vorstellung von sich als Frau erregt werden; nicht nur Männer, die sich einfach als Frauen fühlen. Auch übersehen wird gerne, wie aggressiv gerade Transfrauen oft gegenüber Frauen werden, die keine biologischen Männer in Damentoiletten, Frauenhäusern und Frauengefängnissen wollen, also Orten, wo Frauen besonders verletzlich und ausgeliefert sind. Auch übersehen wird gerne, dass die enorme Selbstmordrate unter Transpersonen (um die 40%) nach einer Geschlechtsumwandlung nicht nach unten geht. Und das darauf zu schieben, dass einfach die Unterdrückung noch immer so schlimm wäre, funktioniert nicht ganz – eine solche Selbstmordrate können wahrscheinlich nicht mal Sklavinnen beim IS vorweisen.

Es geht hier nicht um Menschen, die einfach innerlich schon immer sicher waren, dass sie zum anderen Geschlecht gehören (wie will man überhaupt wissen, wie es sich anfühlt, etwas zu sein, das man nie war?), und die dann glücklich und zufrieden sind, wenn sie das endlich leben können. Das ist nicht alles harmlos und nett, genauso wie Homosexualität nicht Händchenhalten ist. Auch wenn man gerne so tut, als wäre es das.

Moraltheologie und Kasuistik, Teil 10a: Das 4. Gebot – Eltern und Kinder

Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.

 Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.

 Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.

 Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.

Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)

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 (Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)

Alle Teile hier.

Im 4. Gebot – „Du sollst Vater und Mutter ehren“ – geht es um die Familie; obwohl hier nach dem Wortsinn nur die Pflichten der Kinder gegenüber den Eltern erwähnt werden, hat man darunter auch die Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern miteinbegriffen, und im erweiterten Sinn auch die Pflichten in größeren Gesellschaften, v. a. dem Staat. In diesem Gebot geht es eigentlich darum, was es bedeutet, als Gemeinschaftswesen zu leben.

Daher hier erst mal ein paar allgemeinere Begründungen:

Nach der katholischen Naturrechtslehre ist es für Menschen natürlich, in Gesellschaft zu leben; Menschen sind auf Kontakt mit anderen ausgerichtet, kommen allein meistens nicht zurecht und werden schon in einer Gemeinschaft geboren (der Familie), die sie sich nicht selber ausgesucht haben und in die sie sich eingliedern müssen. Ohne eine Gemeinschaft können Menschen ihre typisch menschlichen Fähigkeiten (rationales Denken, Sprache, etc.) nicht ausbilden.

Der Moraltheologe Austin Fagothey definiert eine Gesellschaft als „eine bleibende Vereinigung einer Anzahl von Personen, die moralisch verpflichtet sind, unter einer Autorität für ein Gemeinwohl zusammenzuarbeiten“ (Austin Fagothey SJ, Right and Reason. Ethics in theory and practice, 2. Ausg., St. Louis 1959, S. 356). Das Gemeinwohl ist nicht nur die Zusammenfassung des Privatwohls der einzelnen Mitglieder (z. B. dass jeder einzelne von ihnen jeweils genug Nahrung und Besitz hat), sondern etwas, das sie alle gemeinsam genießen können und das nicht dadurch verringert wird, dass man es mit anderen teilt. Güter wie Freundschaft, Ordnung oder Wissen werden nicht dadurch verringert, dass andere auch an ihnen teilhaben, sondern eher vergrößert. Das höchste „Gemeingut“ in gewisser Weise, dem alle Menschen zustreben, ist Gott, die Summe alles Guten.

Die Kirche unterscheidet natürliche Gesellschaften, übernatürliche Gesellschaften und künstliche Gesellschaften. Natürliche Gesellschaften sind Gesellschaften, bei denen es von Gott gewollt ist, dass es sie gibt, und die Menschen nicht komplett beliebig umformen können, und die zunächst einmal auf rein natürliche Ziele ausgerichtet sind (ein friedliches Leben in Gemeinschaft, Ordnung, Gerechtigkeit… und als höchstes Ziel die natürliche Erkenntnis Gottes). Das sind zwei Gesellschaften: Familie und Staat. Die einzige übernatürliche Gesellschaft ist die Kirche; sie ist auf noch direktere Weise von Gott eingesetzt worden und auf ein übernatürliches Ziel ausgerichtet, nämlich auf die Anschauung Gottes, darauf, ihre Mitglieder in den Himmel zu führen, und hat die direkte Offenbarung von Gott zur Hilfe, nicht nur die natürlichen Kräfte der Vernunft. Dann gibt es noch quasi „künstliche“ Gesellschaften; das sind alle anderen Gesellschaften. Künstlich ist hier nicht abwertend gemeint; es sagt einfach nur, dass sie von Menschen begründet wurden und abänderbar sind. Dazu gehören z. B. Gewerkschaften und Vereine.

Ein wichtiger Unterschied zwischen den künstlichen Gesellschaften auf der einen Seite und den natürlichen und übernatürlichen Gesellschaften auf der anderen Seite ist, woher die Autorität in ihnen kommt. Bei Staat, Familie und Kirche ist diese Autorität direkt von Gott gewollt und man kann sich nicht aussuchen, ob man überhaupt eine Autorität haben will oder nicht. Das heißt nicht, dass der Inhaber der Autorität direkt von Gott ausgewählt wird. Um den Unterschied deutlich zu machen: Wenn jemand ein Kind zeugt, wird er dadurch zum Vater und hat eine gewisse Autorität und Fürsorgepflicht in Bezug auf das Kind, und Gott stützt und bejaht diese konkrete Autorität und Verantwortung dieses konkreten Vaters, unabhängig davon, ob es eine gute Idee für ihn war, Kinder zu bekommen, oder ob er als Vater auch Fehler macht (diese Fehler unterstützt Gott nicht, aber sie machen ihn nicht zum Nicht-Vater). Und genauso sieht es aus, wenn jemand Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied wird: Damit bekommt er eine objektive Autorität und Verantwortung, für die ihn Gott wiederum zur Verantwortung ziehen wird und die Gott auch stützt. Er hat damit einen Anspruch auf Gehorsam vonseiten der Staatsbürger, die irgendwer anders nicht hat. (Jedenfalls solange er keine Gesetze einführen will, die gegen Gerechtigkeit und Allgemeinwohl verstoßen: „Ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz“. Gegen solche Gesetze ist zumindest passiver Widerstand erlaubt, und im alleräußersten Notfall, wenn eine Regierung sich völlig gegen das Gemeinwohl wendet und nur noch willkürlich und tyrannisch ist, während sie ihre eigentlichen Aufgaben vernachlässigt, wäre auch die Absetzung einer Regierung und die Einführung einer neuen Staatsverfassung erlaubt – genauso, wie man, wenn es entsprechend schlimm wird, Kinder aus ihrer Familie nehmen und die Vormundschaft jemand anderem übertragen darf, weil die Eltern durch die Verletzung ihrer Pflichten ihre Rechte verspielt haben.)

Wie Familien ihre Angelegenheiten unterschiedlich regeln können, können das auch Staaten. Ob es eine Monarchie oder eine Republik ist, oder ein parlamentarisches oder präsidiales System, ist nicht so wichtig. Ein Staatsoberhaupt kann durch Erbfolge bestimmt werden, durch ein Gremium oder eine Gruppe gewählt werden, durch das Volk gewählt werden, oder sonstwie bestimmt werden. Aber in jedem Fall ist dann seine Autorität von Gott gewollt und gestützt, genau wie die Autorität der Eltern von Gott gewollt und gestützt ist, egal auf welche Weise sie Eltern geworden sind und wie genau sie ihre Familie leiten.

Bei einer künstlichen Gesellschaft dagegen bekommt die Autorität ihre Berechtigung durch die Mitglieder: z. B. dadurch, dass sie denjenigen wählen, oder sich damit einverstanden erklären, dass er durch Losentscheid bestimmt wird, oder einen Arbeitsvertrag mit ihm unterschreiben.

Jetzt also zu den Pflichten in der Familie.

Es geht bei den Pflichten speziell gegenüber den Eltern nicht nur um Respekt und Gehorsam in der Kindheit – das natürlich auch – sondern auch um Respekt und Fürsorge für die Eltern, wenn man erwachsen ist und sie alt sind. Die richtige Haltung gegenüber den Eltern wird als die Tugend der pietas (Pietät) bezeichnet, was meint, die Eltern besonders zu ehren, da man von ihnen herkommt, und Dankbarkeit für ihre Mühen usw. einschließt. Die Eltern wiederum haben vor allem Pflichten in Bezug darauf, ihre Kinder zu lieben, für sie zu sorgen, sie auf ihr Leben vorzubereiten, und vor allem, ihnen den Glauben zu vermitteln; sie haben sie ja als abhängige, schwache Wesen in die Welt gebracht. In der Familie gibt es natürlich auch Pflichten zwischen Ehemann und Ehefrau; aber auf dieses Thema, und anderes, was die Ehe angeht, will ich in einem anderen Artikel eingehen.

Heribert Jone schreibt über die Familie:

Viertes Gebot

Das vierte Gebot bestimmt ausdrücklich die Pflichten, welche die Kinder gegen die Eltern haben. Damit verwandt sind die Pflichten gegen alle jene, die an der elterlichen Autorität irgendwie Anteil haben, sowie die Pflichten, welche Eltern und Vorgesetzte gegen ihre Untergebenen haben, also alle Pflichten in der Familie und im Staate.

Erstes Kapitel

Die Pflichten in der Familie

I. Die Pflichten der Kinder gegen die Eltern. Aus Pietät schulden die Kinder den Eltern:

1. Ehrfurcht, und zwar sowohl in der inneren Gesinnung als auch im äußeren Betragen.

Eine Verletzung der Ehrfurcht findet statt durch innere Verachtung, beleidigende Reden, geringschätzige Haltung, Schlagen. Auch eine unbedeutende aber ernsthafte Mißhandlung kann schwere Sünde sein. [Gemeint ist hier: Eine Misshandlung, die den Eltern nicht stark körperlich schadet – z. B. leichtes Schlagen, Stoßen o. Ä. -, das aber schwere Verachtung verkörpert, was sehr leicht einzusehen ist.] Gegen die Ehrfurcht sündigt man auch, wenn man sich seiner Eltern schämt, sie verleugnet wegen ihres niedrigen Standes, wegen ihrer ärmlichen Kleidung und dergl. – Nicht gegen die Ehrfurcht aber ist es, wenn jemand seine Eltern, welche den Verstand verloren haben (z. B. wegen Irrsinn, Alter, Trunkenheit) in guter Absicht mit Gewalt, aber ohne innere Verachtung an etwas hindert. Dasselbe gilt, wenn jemand aus einem gerechten Grund (z. B. Verbrechen der Eltern) die Eltern nicht bei sich haben will, vorausgesetzt, daß er ihnen die nötige Unterstützung zukommen läßt.

2. Liebe in der Gesinnung und in der Tat.

Sünden gegen die schuldige Liebe sind: Unwille, Haß, Verwünschung, üble Nachreden, kränkende Worte und Handlungen, Verursachung von Kummer, Unterlassung des Gebetes sowie der Unterstützung bei seelischer und leiblicher Not. – Befinden sich die Eltern in schwerer Not, so dürfen die Kinder nicht ins Kloster gehen, wenn sie ihnen durch das Verbleiben in der Welt helfen können (vgl. auch Nr. 255). – Eine Pflicht, nach dem Tode der Eltern ihre Schulden zu bezahlen, besteht nicht, wenn man von den Eltern nichts geerbt hat, selbst dann nicht, wenn die Schulden für die Erziehung der Kinder gemacht wurden (vgl. auch Nr. 321).

3. Gehorsam in allen erlaubten Dingen [gemeint ist mit „erlaubten Dingen“: Dinge, die keine Sünde sind], die sich auf ihre Erziehung, sowie auf die häusliche Ordnung beziehen.

Ungehorsam ist eine schwere Sünde, wenn es sich um etwas Wichtiges handelt und die Eltern ein wirkliches Gebot geben. – In Erziehungsfragen dauert die Pflicht des Gehorsams bis zur Großjährigkeit. – Minderjährigen ist es daher nicht erlaubt, gegen den Willen der Eltern eine bestimmte Arbeit zu übernehmen oder in Dienst zu gehen. In der Berufswahl aber sind sie frei. [Gemeint dürfte sein: Auch wenn man einen bestimmten Ausbildungsvertrag bei einem bestimmten Arbeitgeber nicht gegen den Willen der Eltern unterzeichnen darf, darf man sich selbst aussuchen, dass man Bäcker werden will und nicht Schreiner, wenn die Eltern wollen, dass man Schreiner wird.] – Auch Großjährige müssen, solange sie im Elternhause wohnen, gehorchen in Dingen, die sich auf die häusliche Ordnung beziehen, z. B. abends zeitig nach Hause kommen. – Vor der Heirat sollen die Kinder den Rat ihrer Eltern einholen. Wenn sie aber selbst auf einen vernünftigen Rat nicht hören, begehen sie gewöhnlich nur eine lässliche Sünde.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 199)

Als schwere Sünden hätten wir also Dinge, die in schwerwiegender Weise gegen Ehrfurcht, Liebe oder Gehorsam verstoßen, z. B.:

  • Ungehorsam bei einem wirklichen Befehl in wichtigen Dingen
  • Jede Form von körperlicher Misshandlung
  • Zeigen von deutlichem Hass oder Verachtung, z. B. den Eltern wünschen, dass sie tot umfallen, oder sich gezielt mit etwas über sie lustig machen, bei dem man weiß, dass es sie schwer verletzt
  • Vernachlässigung bei schwerer seelischer oder materieller Not (Vernachlässigung in schwerer seelischer Not wäre z. B., den sterbenden katholischen Eltern keinen Priester zu rufen)
  • ihnen schwere Sorgen bereiten, z. B. weil man sie komplett aus seinem Leben ausschließt, nachdem sie irgendeine Lebensentscheidung von einem nicht gutgeheißen haben
  • nie für sie beten

Als lässliche Sünden hätten wir Dinge, die in leichterer Weise gegen Ehrfurcht, Liebe oder Gehorsam verstoßen, z. B.:

  • unnötige Streitereien mit den Eltern im „normalen“ Rahmen, nicht ernst gemeinte Beleidigungen im Affekt, wenig schwerwiegende Beleidigungen
  • rein innerliche Verachtung (wobei es möglich ist, dass die in besonders schwerwiegenden Fällen schwerwiegend wird)
  • missmutiger Gehorsam
  • Ungehorsam in wenig wichtigen Dingen
  • Handlungen, von denen man weiß, dass die Eltern sie nicht so gut finden, die sie aber nicht wirklich verbieten wollten (wenn diese Handlungen nicht schon von sich aus Sünde sind)
  • ein paar Tage nicht für die Eltern beten, weil man wegen einem Streit mit ihnen beleidigt ist
  • den Eltern leichte Sorgen bereiten, weil man in schulischen Dingen etwas zu nachlässig ist
  • eine gewisse Nachlässigkeit oder Unsensibilität gegenüber den Eltern

Keine Sünden sind z. B.:

  • eine andere Meinung haben als seine Eltern, mit ihnen friedlich darüber diskutieren (wobei man als Minderjähriger ihre praktischen Entscheidungen am Ende akzeptieren muss)
  • über eine ungerechte Entscheidung der Eltern innerlich wütend sein
  • sich als Erwachsene nicht von seiner alten Mutter in allen Einzelheiten vorschreiben lassen, wie man den Haushalt erledigt
  • seinen Eltern nicht alle persönlichsten Gefühle erzählen wollen
  • nicht viel Kontakt zu seinen alten Eltern haben, die einen nur kritisieren und heruntermachen und immer eins ihrer anderen Kinder vorgezogen haben
  • jemanden zu heiraten, den die Eltern aus ungerechtfertigten Gründen nicht mögen
  • versehentlicher „Ungehorsam“ aus Vergesslichkeit

Zur Unterscheidung von schwerwiegenden und noch lässlichen Beleidigungen schreibt der hl. Alfons von Liguori: „Daher sagt Roncaglia richtigerweise, dass in der Praxis jener nicht von Todsünde entschuldigt ist, der seine Mutter ‚verrückt‘, eine ‚Trinkerin‘, eine ‚Schlampe‘, eine ‚Hexe‘ oder eine ‚Diebin‘ nennt, und ähnliche Dinge. Aber einer, der nur sagt, sie sei ‚alt‘, ‚dumm‘ oder ‚ahnungslos‘ und ähnliche Dinge, kann, denke ich, nicht absolut wegen einer Todsünde verurteilt werden, es sei denn, die Eltern würden durch diese Worte schwer verletzt. Außerdem würde der Sohn schwer sündigen, der seinen Eltern ständig eine schlechte Gesinnung zeigt, oder auf bittere Weise mit ihnen spricht, um ihnen zu zeigen, dass er sie hasst.“ (Alfons von Liguori, Theologia Moralis – Moral Theology, Bd. 2, Buch IV, ins Englische übersetzt von Ryan Grant, Mediatrix Press 2017, S. 362 (Übersetzung ins Deutsche von mir).) D. h. im Endeffekt, es kommt darauf an, ob Beleidigungen (auch je nach Kultur) als schwer verletzend verstanden werden, wirklich starke Abneigung kommunizieren, oder eben nicht; und auch, ob man eine konstante verletzende Haltung zeigt, oder einem nur ab und zu in einem Streit eine Beleidigung herausrutscht. (Es geht hier darum, ob etwas objektiv eine schwere Verletzung ausdrückt; es gibt ja auch Leute, die auch dann schwer beleidigt sind, wenn ein anderer nur ganz leichte Kritik angedeutet hat.) Außerdem sagt der hl. Alfons, dass Verwünschungen, mit denen man nicht ernstlich Böses wünscht, lässliche Sünde, und solche, mit denen man Böses wünscht, schwere Sünde sind.

Zum Ungehorsam sagt er: „Ein Sohn sündigt schwer gegen den Gehorsam: a) wenn er in einer wichtigen Angelegenheit ungehorsam ist in Bezug auf jene Dinge, die die Ordnung des Hauses, die guten Sitten oder das Seelenheil betreffen […]

Daher ist ein Sohn gehalten, seinen Eltern zu gehorchen in den Dingen, die gerade erörtert wurden, und er sündigt schwer durch eine eigene Art von Sünde, die in der Beichte erwähnt werden muss, wenn die Angelegenheit wichtig war und die Eltern auf eine ernsthafte Weise ein ausdrückliches Gebot gegeben haben. Es ist anders, wenn die Eltern sie nur gewarnt haben, wie die Autoren sagen […] Cardinal de Lugo, de poenit. d. 16 n. 226 und Bonacina eod. tit. part. 6 n. 3, mit Navarre und Rodriguez, fügen hinzu, dass der Sohn diese spezielle Sünde begeht, wenn die Eltern etwas befehlen, bei dem sie beabsichtigen, ihn zum Gehorsam zu verpflichten. Oder vielmehr sagen die Autoren, dass der Sohn dann sündigt, wenn er dieses Gebot für gewöhnlich übertritt; es ist anders, wenn es gelegentlich einmal aus Nachlässigkeit geschieht […].

Anbei müssen wir hier darauf hinweisen, dass die Söhne nicht in den Dingen gehorchen müssen, die die Wahl eines Standes betreffen. Daher sündigen Eltern schwer, wenn sie ihre Söhne, selbst indirekt, gegen ihren Willen zwingen, einen Stand zu wählen, ob Ordensleben, Klerikerstand oder Ehe, oder auf der anderen Seite, wenn sie sie ungerechterweise, selbst ohne Gewalt oder Täuschung, ohne gerechten Grund von Ordensleben, Klerikerstand oder Ehe fortzwingen, da Eltern besonders verpflichtet sind, das geistliche Wohl ihrer Söhne im Auge zu haben […] Daher darf ein Sohn, wenn er denkt, dass er von Gott zu Ordensleben oder Klerikerstand berufen ist und weiß, dass seine Eltern ihn ungerechterweise daran hindern werden, die Sache verheimlichen und den göttlichen Willen ausführen.“ (Alfons von Liguori, Theologia Moralis, S. 365-367)

Dominikus Prümmer meint über den Gehorsam: „Es ist schwierig, zu bestimmen, was schwerwiegende Materie bei Verstößen gegen den geschuldeten Gehorsam ausmacht. Wenn allerdings der Akt des Ungehorsams den Eltern oder dem Kind bedeutenden Schaden verursacht, ist die Sünde sicher schwer.“ (Dominikus Prümmer, Handbook of Moral Theology, aus dem Lateinischen ins Englische übersetzt von Gerald W. Shelton, Mercier Press 1956, S. 212 (Übersetzung ins Deutsche von mir).)

Es wurde gesagt, dass Ungehorsam dann Sünde ist (lässlich oder schwer), wenn die Eltern ihren minderjährigen Kinder etwas bezüglich der Erziehung oder der häuslichen Ordnung befehlen, das keine Sünde ist. Eltern haben also eine ziemlich weite, aber keine unbegrenzte Befehlsgewalt: Sie können einen z. B. nicht zwingen, ihnen alles zu erzählen, das man vorhin seinem Beichtvater erzählt hat. Generell ist es außerdem so, dass – wie bei jeder Autorität – Befehle, die völlig nutzlos, schädlich, entwürdigend sind, nicht im Gewissen verpflichten; freilich wird man in vielen Fällen sagen müssen, dass die Eltern wahrscheinlich besser wissen, was schädlich und was nicht schädlich ist und das Kind vielleicht gar nicht verstehen kann, wieso es etwas scheinbar Nutzloses jetzt tun soll. Aber natürlich gibt es auch Fälle, wo etwas ganz klar schädlich ist (z. B. wo ein Kind durch den Rat sämtlicher anderer Vertrauenspersonen, sagen wir, des Priesters und zweier erwachsener Geschwister und der Tante, wissen kann, dass etwas ziemlich sicher schlecht ist). Sagen wir, eine 17jährige nimmt seit Jahren Medikamente gegen eine chronische Krankheit, die ihr sehr helfen, und plötzlich ist ihre Mutter der Meinung, sie solle sie absetzen, weil alle „Chemie“ schlecht wäre. In dem Fall wäre die Tochter im Recht, wenn sie die Medikamente heimlich weiter nehmen würde. Auch bei physischer oder moralischer Unmöglichkeit verpflichten Gebote nicht. (Moralische Unmöglichkeit bedeutet in etwa: Die Beobachtung eines Gebots erfordert völlig unverhältnismäßige Mühe, kann jemandem nicht zugemutet werden.) Die Eltern haben ihre Autorität dafür, für das Wohl des Kindes zu sorgen, und wenn sie sie entgegen diesem Zweck verwenden, verlieren sie den Anspruch auf Gehorsam.

Es wurde gesagt, dass die Kinder in der Standeswahl frei sind; aber solange sie noch minderjährig sind, dürfen die Eltern ihnen tatsächlich manches verbieten, was auf die Standeswahl vorbereitet (z. B. sich weiter mit einem Freund zu treffen, den sie für einen schlechten Einfluss halten; in dem Fall muss man auch davon ausgehen, dass die Eltern mehr Weitblick haben); auch ihren minderjährigen Kindern dürfen sie aber natürlich keine Standeswahl aufzwingen oder sie endgültig von einer abhalten. (Da fällt mir übrigens eine schöne Geschichte über den jungen J. R. R. Tolkien ein: Als er noch minderjährig war, traf er sich öfter mit einem Mädchen, das etwas älter als er und außerdem Protestantin war; sein Vormund verbat ihm schließlich den Kontakt mit ihr. Tolkien gehorchte. An seinem 21. Geburtstag (damals war man mit 21 volljährig) schrieb er ihr wieder, sie trafen sich, ein Jahr später konvertierte Edith zum Katholizismus, zwei weitere Jahre später heirateten sie und hatten eine sehr lange, glückliche Ehe.)

Bei der Versorgung der alten Eltern ergeben sich manche Fragen: Was ist z. B., wenn die Kinder die Eltern nicht bei sich zu Hause haben wollen, weil sie aus weniger wichtigen Gründen keine Lust darauf haben, aber ihnen einen Heimplatz bezahlen? Da hier die Gefahr von Vereinsamung und Vernachlässigung nicht gerade abwegig ist, würde ich das nicht als einfach so in Ordnung sehen, aber weiß nicht, ob man es schon als schwere Sünde bezeichnen kann; freilich müssten die Kinder ihre Eltern zumindest öfter besuchen, auch, um einigermaßen sicherzustellen, dass das Pflegepersonal anständig mit ihnen umgeht, aber auch dann wäre es zumindest aus meiner subjektiven Sicht noch problematisch. Seine Eltern in ein Heim zu geben, weil sie ständige Pflege brauchen, die man selbst nicht leisten kann, oder weil ihnen selber das sogar lieber ist, ist offensichtlich keine Sünde (wobei es auch da eine Sünde wäre, sie nie zu besuchen, wenn man es kann); es ist auch keine Sünde, wenn man aus gerechtfertigten Gründen nicht mit ihnen zusammenleben will (z. B. bei Eltern, die einen immer schlecht und geringschätzig behandelt haben).

Für katholische Kinder mit nichtkatholischen oder nur kulturkatholischen Eltern könnte sich auch die Frage ergeben: Vernachlässige ich meine Eltern in seelischer Not, wenn ich nicht genug Mühe aufwende, sie vom Glauben zu überzeugen? Ich denke, das Wichtigste hier ist, sie ins tägliche Gebet einzuschließen, und offen dafür zu sein, mit ihnen über Gott zu reden, wenn sie offen dafür sind – durchaus auch mal von sich aus, sie z. B. in die Kirche einzuladen, aber man muss nicht ständig Diskussionen vom Zaun brechen, wenn man merkt, dass sie nicht bereit dafür sind und schlecht reagieren. (Dasselbe gilt bei anderen Familienmitgliedern.)

Franz von Defregger, Tischgebet. Gemeinfrei.

Dann zu den Pflichten der Eltern. Jone schreibt:

II. Die Pflichten der Eltern gegen die Kinder.

1. Liebe.

Die Liebe ist die Grundpflicht, welche die Eltern gegen die Kinder haben. Aus ihr ergeben sich alle anderen Pflichten.

2. Sorge für Leben, Gesundheit und Fortkommen.

Vor der Geburt muß alles vermieden werden, was der Leibesfrucht schädlich ist. Nach der Geburt soll die Mutter selbst ihr Kind stillen. Durch Nichterfüllung dieser Pflicht wird dem Kinde gewöhnlich ein großer Schaden zugefügt; trifft diese Voraussetzung zu, dann sündigt die Mutter schwer, wenn sie sich ihrer Pflicht entzieht, trotzdem sie durch keinen entsprechend schwerwiegenden Grund entschuldigt ist. – Hierher gehört auch die Sorge für Nahrung, Kleidung und Wohnung, sowie die Pflicht, durch Arbeit und Sparsamkeit womöglich eine materielle Sicherung für die Zukunft der Kinder zu schaffen. – Für den Unterhalt der unehelichen Kinder müssen an sich Vater und Mutter in gleicher Weise aufkommen. In den meisten Staaten aber ist durch das Gesetz in erster Linie dem Vater die Pflicht auferlegt, für das uneheliche Kind zu sorgen. Nach erfolgtem Richterspruch ist der Vater auch im Gewissen dazu verpflichtet. Näheres vgl. Nr. 357.

3. Erziehung der Kinder

Die Eltern haben ein naturhaftes, unverletzliches Recht und die Pflicht zur guten Erziehung ihrer Kinder. Kraft dieser Pflicht müssen die Eltern ihre Kinder standesgemäß ausbilden lassen, sie frühzeitig an Arbeit und Selbsttätigkeit gewöhnen, besonders aber für ihr sittliches [=moralisches] und ewiges Wohl sorgen. Besonders aus letzterer Pflicht entspringt auch die Pflicht eines guten Beispiels, der Zurechtweisung und der Wachsamkeit. Im Interesse einer katholischen Erziehung ist auch der Besuch katholischer Schulen Pflicht. Nach can. 1347 [im alten Codex des Kanonischen Rechts] dürfen katholische Kinder keine akatholischen, neutralen oder Simultanschulen besuchen. Nur der Ortsordinarius [=Bischof] kann entscheiden, unter welchen Umständen und Vorsichtsmaßnahmen der Besuch derartiger Schulen geduldet werden kann.

Anmerkung. Dadurch, daß die Eltern den Lehrern und Erziehern einen Teil ihrer Autorität übertragen, entstehen zwischen letzteren und den Kindern in manchen Punkten ähnliche Pflichten wie zwischen Eltern und Kindern.

Die Kinder schulden den Lehrern daher Ehrfurcht, Liebe und Gehorsam in Dingen, die sich auf das Studium und die guten Sitten beziehen. – Die Lehrer haben die Gerechtigkeits- und Liebespflicht, den Kindern die entsprechenden Kenntnisse und eine gute Erziehung zu vermitteln.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 200)

Der hl. Alfons schreibt u. a.:

„Eine Mutter ist gehalten (aber unter lässlicher Sünde) ihr Kind mit ihrer eigenen Milch zu stillen, außer sie hat eine gerechte Entschuldigung. […] Aber dann ist sie unter schwerer Sünde gehalten, eine gute Amme zu suchen. […] Der Vater ist gehalten, für den Lebensunterhalt seiner Kinder zu sorgen, nicht nur der ehelichen, sondern auch der unehelichen (wo wir sehen, dass das bürgerliche Gesetz vom kirchlichen korrigiert wird, nach Cum haberet), das heißt, für Essen, Trinken, Kleidung und anständige Kenntnisse, je nach ihrem Stand. […] Zuletzt ist er gehalten, eine Mitgift für seine Tochter bereitzustellen.“ (Alfons von Liguori, Theologia Moralis, S. 368f.) Außerdem sagt er, dass die Eltern nur aufgrund eines besonderen Grundes ihre Kinder aus dem Haus werfen (und ihnen dann aber ihren Unterhalt für ein Leben außerhalb bereitstellen) dürften.

Zur Erziehung sagt er: „Eltern sind durch eine schwerwiegende Verpflichtung gehalten, ihre Kinder persönlich oder durch andere in Angelegenheiten zu belehren, die zum Heil notwendig sind. Daher sündigen sie schwer: a) Wenn sie nicht zusehen, dass ihre Kinder moralisches Verhalten lernen, die christliche Lehre oder die Grundlagen des Glaubens lernen, die Gesellschaft schlechter Kinder vermeiden, die Gebote Gottes und der Kirche beachten, die Sakramente empfangen und Sünden vermeiden (Azor, Filliuci, Bonacina, l. c.); b) Wenn sie sie nicht von Gelegenheiten zur Sünde abkehren oder ihnen erlauben, Zeit an verdächtigen Orten oder Häusern zu verbringen (Trullenchus, t. 1 d. 3 n. 4); c) Wenn ihre Kinder durch ihren Rat oder ihr schlechtes Beispiel verdorben werden; d) Wenn sie zügellose Kinder nicht ermahnen und züchtigen, aber maßvoll.“ (Alfons von Liguori, Theologia Moralis, S. 371)

Die rein irdischen Pflichten sind relativ offensichtlich und werden ja auch von den meisten Eltern erfüllt: Nahrung, Kleidung, Wohnung, Sorge dafür, dass das Kind einen anständigen selbstständigen Platz in der Gesellschaft finden kann, wenn es erwachsen ist (was z. B. heißt, dass die Eltern darauf schauen sollen, dass die Kinder in der Schule einigermaßen mitarbeiten, sich Gedanken um einen Ausbildungsplatz machen, usw.; und früher z. B. bei Töchtern auch hieß, ihnen eine Mitgift bereitzustellen, wie der hl. Alfons erwähnt). Am schwierigsten ist wahrscheinlich zu bestimmen, wie es mit den Sünden bei der Sorge für ungeborene Kinder oder Säuglinge aussieht, weil die relativ leicht zu gefährden sind – z. B. wenn eine Mutter in der Schwangerschaft öfter gegen den Rat des Arztes schwere Sachen hebt oder das Kind mit der Flasche füttert, statt es zu stillen. Ich bin keine Ärztin oder Hebamme oder Mutter und kann nicht bestimmen, wie gut heute Milch aus der Flasche ist, aber da generell bei mit der Flasche gefütterten Kindern manche Krankheiten häufiger sind, wäre es wohl schon zumindest eine lässliche Sünde, ein Kind nicht zu stillen, wenn es vernünftigerweise machbar ist. Bei ungeborenen Kindern kann man sagen, dass alles, was das reale Risiko einer Fehlgeburt mit sich bringt, nur aus ernsthaftem Grund getan werden dürfte. Natürlich kann man nicht alle Risiken vermeiden und auch bei einer vorsichtigen Mutter kann es eine Fehlgeburt geben.

Das Gebot der Liebe verlangt natürlich mehr als nur die rein materielle Versorgung, sondern auch Interesse, Zuwendung. „Die Liebe, die sie zu zeigen verpflichtet sind, muss sowohl affektiv [gefühlsmäßig] als auch effektiv [in Taten] sein, sodass Eltern nicht nur allen Hass und Übelwollen vermeiden müssen, sondern ihren Kindern auch Gutes wollen müssen, sie gut behandeln und ihnen in Not helfen müssen.“ (Prümmer, Handbook of Moral Theology, S. 213)

Als schwere Sünden könnte man sich z. B. folgendes vorstellen, was die Liebe schwer beeinträchtigt:

  • Vernachlässigung (z. B. Unterernährung, mit dem Kind fast nie zum Arzt gehen, wenn es krank ist)
  • Gewohnheitsmäßiges Hintansetzen und verbales Piesacken eines Kindes und Vorziehen eines anderen
  • Rauchen und Trinken in der Schwangerschaft

Leichte Sünden wären so etwas wie:

  • Gelegentliche Ungeduld mit den Kindern
  • Meistens Fertigessen auf den Tisch bringen
  • Mal nicht viel Aufmerksamkeit für ihre Fragen über die Hausaufgaben aufbringen, weil man gerade Zeug auf Instagram lesen will

Die Eltern müssen dann (was schwieriger ist), was Glaube und Moral angeht, darauf schauen, dass ihre Kinder wissen, was und wieso sie glauben sollen, sie zu anständigem Verhalten anhalten, dafür sorgen, dass sie getauft und gefirmt werden, mit zur Messe kommen, auch mal zur Beichte gehen, sie von schlechten Freunden fernhalten, ihnen ein gutes Beispiel geben (z. B. gemeinsam mit der Familie beten, Verzeihung üben, ehrlich sein…): sprich, ihren Kindern eine gute Chance auf den Himmel mitgeben. Einfach zu sagen, dass ein Kind später selber herausfinden soll, was es glauben will und was gut für es ist, wäre eine extreme Vernachlässigung; wie wenn man Kindern keine Liebe zeigt, damit sie sich später selbst für Liebe entscheiden, oder ihnen keine Sprache beibringt, weil sie selber wissen müssten, welche Sprache sie lernen wollen. Eltern sind natürlich nicht allmächtig; und es kann immer auch mal passieren, dass Kinder vom Glauben abfallen, obwohl sie alle Gründe dafür kennen und gute Vorbilder hatten, weil sie sich z. B. anpassen wollen. Aber Eltern haben hier eine wichtige Pflicht und können viel bewirken.

Auch hier ist es natürlich eine Frage des Grades, was schwere und was lässliche Sünden sind, und die Abgrenzung wird manchmal nicht so einfach sein. Eine schwere Sünde könnte es z. B. vermutlich sein, sich gar nicht dafür zu interessieren, wo die Kinder ihre Zeit verbringen; oder sich zu denken, dass sie schon im Religionsunterricht das Wichtigste über den Glauben lernen werden und man selber sich da heraushalten kann; oder ihnen einfach durchgehen zu lassen, dass sie andere Kinder mobben und irgendwann kriminell werden; oder sie nicht taufen zu lassen. (Die Taufe sollte so bald wie möglich nach der Geburt stattfinden. „Nach vielen Autoren ist es eine Todsünde, wenn die Taufe ohne Grund über einen Monat verschoben wird, oder mit Grund über zwei Monate.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologe, Nr. 476))

Man müsste auch hinzufügen, dass die Eltern eine ganz besondere Pflicht in Bezug darauf haben, den Internetgebrauch ihrer Kinder zu regeln, da inzwischen Kinder im Durchschnitt mit elf oder zwölf Jahren auf Pornographie stoßen und v. a. Jungen sehr schnell davon abhängig werden, und es ja auch sonstige Gefahren gibt, wie Grooming durch Pädophile. (Es braucht natürlich Internetfilter, auch wenn die nicht perfekt sind. Außerdem könnte man ihnen z. B. keine internetfähigen Handys kaufen und ihnen nur erlauben, an einem Computer, der fest im Wohnzimmer steht, ins Internet zu gehen, wobei nur die Eltern das Passwort kennen und sie ihn nicht einschalten können, wenn sie allein zu Hause sind (als Beispiel). Aber natürlich muss man auch früh genug mit den Kindern über solche Dinge reden, sie über Gefahren aufklären und eine vertrauensvolle Beziehung zu ihnen aufbauen, sollte aber auch nicht unterschätzen, wie neugierig, naiv und leicht beeinflussbar auch gut aufgeklärte Kinder sein können.) In dem Fall bringt es nichts, zu sagen, hier soll man nicht paranoid sein; in manchen Situationen ist die Welt eben verdreht genug geworden, dass man ein bisschen paranoid sein muss. Und es ist besser, dass ein Junge sich mit 13 beschwert, dass er kein Smartphone bekommt, als dass er mit 19 dagegen kämpfen muss, eine langjährige Pornosucht loszuwerden.

Mit der katholischen Erziehung und Bildung ist es heute natürlich generell ziemlich schwierig; früher konnte man bei der örtlichen katholischen Schule einfach darauf vertrauen, dass im Grunde schon nichts Falsches unterrichtet werden würde, und die Kirche bestand auch gegenüber den Regierungen darauf, dass katholische Schulen für katholische Kinder zur Verfügung stehen müssten. Heute ist die Situation eher so, dass man darauf vertrauen kann, dass die durchschnittliche Schule dem Kind schaden wird, und man wenige Alternativen hat.

Daher ein paar persönliche Überlegungen, die im Grunde nichts mit Moraltheologie zu tun haben, aber vielleicht ein paar Leuten helfen könnten, die schon mal hier sind:

Wenn man keine gute Schule in der Nähe zur Verfügung hat, kann man das natürlich durch andere katholische Gruppen ausgleichen, in denen die Kinder mit anderen katholischen Kindern und Jugendlichen zusammenkommen – z. B. die KPE (Katholische Pfadfinderschaft Europas; mit der FSSP (Petrusbruderschaft) verbunden), die Christkönigsjugend (auch mit der FSSP verbunden) oder die KJB (Katholische Jugendbewegung; von der FSSPX (Piusbruderschaft)*). (Eine Möglichkeit, Kindern wenigstens theoretisches Glaubenswissen zu vermitteln, wäre der Fernkatechismus der Ordensschwestern der FSSPX.) Wenn man weniger tradimäßig unterwegs ist, wäre die Jugend2000 mit ihren Prayerfestivals etc. gut. Auch nicht rein kirchliche Gruppen, in denen man sich für etwas engagieren kann, wie die Jugend für das Leben, gäbe es noch. Natürlich kommen gute Gruppen in einzelnen Pfarreien hinzu; aber dass man sich auf die Ministrantengruppen in der Durchschnittspfarrei nicht verlassen kann, versteht sich von selbst. Dass das Kind nicht nur von seinen Eltern, von denen es sich irgendwann abgrenzen wird, das Richtige theoretisch lernt, sondern auch von Gleichaltrigen praktisch unterstützt wird, ist schon wichtig.

Aber wenn man wirklich für eine katholische Bildung sorgen will und dafür zu „radikaleren“ Schritten bereit ist, gäbe es z. B. folgende Möglichkeiten:

1. Kindergärten und Schulen der FSSPX (Piusbruderschaft). Für Eltern mit geringem Einkommen kann das Schulgeld erlassen werden. Man kann in die Nähe einer der Schulen ziehen und/oder die Kinder ab der 5. Klasse in eins der Internate geben, wenn man nicht in der Nähe der Schule wohnen kann (alle Zweige außer Förderschule im deutschsprachigen Raum vorhanden; hier ein Schaubild). Ich habe von einer Familie aus dem Saarland schon von sehr guten Erfahrungen mit diesen Schulen gehört; auch die pädagogischen Konzepte (nach dem hl. Don Bosco und Maria Montessori) wirken überzeugend.

2. In ein Land ziehen, in dem Homeschooling erlaubt ist, wie Österreich, die Schweiz (je nach Kanton), Liechtenstein (mit Einschränkungen), oder auch andere mit deutschsprachiger Minderheit wie Luxemburg, Frankreich (Elsass-Lothringen), Italien (Südtirol). Für manche könnten auch englischsprachige Länder eine Alternative sein.

Homeschooling ist tatsächlich in fast allen Ländern außerhalb von Deutschland erlaubt, sorgt im Durchschnitt für überdurchschnittliche Lernergebnisse, man kann auf die Eigenheiten der Kinder eingehen, das Lerntempo anpassen und Begabungen fördern; und das Kind geht nicht in einer Klasse unter und hat auch weniger Stress. Und die Sozialisation? Ja, sperrt man seine Kinder denn ein? Homeschool-Kinder kommen meistens schneller mit dem Stoff durch und haben mehr Zeit für Vereine, Freunde und Hobbies. Außerdem haben sie meistens Geschwister, mit denen sie sich beim Homeschooling mehr beschäftigen werden. Homeschoolfamilien vernetzen sich auch untereinander. Damit entgeht man auch all den Problemen, die es in Schulen mit Mobbing geben kann; Kinder können doch sehr grausam sein.

Ggf. kann man zwischen diesen beiden Varianten wechseln, wenn z. B. ein Kind sich im Internat nicht wohl fühlt oder ein anderes statt Homeschooling mehr Kontakt zu anderen Kindern will.

Vielleicht wären an manchen Orten evangelikale Privatschulen, die auch Kinder anderer Konfessionen aufnehmen, das geringere Übel gegenüber staatlichen Schulen, aber auch hier muss man natürlich vorsichtig sein, dass die Kinder nicht von der ganzen evangelikalen Atmosphäre geprägt werden, und man keine Glaubensstatements unterschreiben muss, die man nicht teilt.

Wären Dinge wie Homeschooling oder Internate nicht eher radikale Schritte? Die Sache ist eben die, dass a) jeder sich eher seiner Peergroup anpasst als seinen Eltern (das ist vollkommen normal) und b) man auch durch den Unterricht in der Schule sehr geprägt werden kann. Jedes Kind bildet sich irgendwann seine eigenen Urteile und plappert nicht mehr einfach seine Eltern nach, aber dabei wird es natürlich auch von anderen sehr beeinflusst, zum Guten oder zum Schlechten. Und das ganze normale schulische Umfeld ist nicht nur nichtchristlich, sondern positiv christentumsfeindlich, auch normale katholische Privatschulen sind da nicht so sehr anders. Es ist nicht leicht, an etwas festzuhalten, dem ständig entgegengewirkt wird und für das es kein Verständnis gibt; und ein einzelnes verlorenes Kind an einer Schule wird an der Atmosphäre dort nichts ändern. Erst recht wird es nicht im Glauben gestärkt.

Manche Katholiken versuchen sich diese Situation schönzureden, indem sie dann sagen, dass die katholischen Kinder an den normalen Schulen ja „Sauerteig sein“ könnten. Sorry, nein. Es ist nicht die Aufgabe eines 11-jährigen Kindes, seine Mitschüler, geschweige denn seine Lehrer, zu bekehren, funktionieren tut das in aller Regel sowieso nicht. Es soll ruhig eine unbeschwerte Kindheit haben dürfen, erst einmal selbst stabil in den Glauben hineinwachsen und die Gründe dafür kennenlernen, Freunde finden können, die seinen Glauben teilen, und nicht ständig in die Defensive geraten. Wenn mehrere gläubige Kinder an einer Schule sind und Gruppen bilden – wie das ja oft genug bei den Moslems der Fall ist – ist es schon einfacher, aber das löst auch nicht alle Probleme.

Ein anderes, besseres Argument ist, dass die Kinder so gleich besser lernen, sich in einer säkularen Umgebung zu behaupten; dass sie hier quasi geimpft werden und mit der Unterstützung der Eltern gleich lernen, den Säkularismus zu durchschauen. Das stimmt manchmal, aber manchmal auch nicht; manchmal ist das Kind zu schwach oder die Umgebung zu stark. Bei einer Impfung werden erregerähnliche Stoffe verabreicht, die die allermeisten nicht wirklich krank machen können; das hier hat eher etwas von der Strategie „lassen wir das Kind gleich Masern und Keuchhusten durchmachen, dann ist es später immun“. Das Umfeld kann sehr stark krank machen. Auch im Homeschooling etc. kann man Kinder darüber informieren, was Säkularisten denken – und sie werden auch so oder so oft mit denen zusammenkommen. Aber sie sind nicht jeden Tag den großen Teil des Tages in einem solchen Umfeld verloren, wo sie wissen, dass man sie eigentlich nicht so will, wie sie und ihre Familie sind.

Probleme machen in den normalen Schulen ja auch der Religionsunterricht, in dem man sich manchmal eher mit Grausen von dem abwendet, was da als Religion präsentiert wird, und die Lehrer manchmal ziemlich genau durchblicken lassen, dass sie selber nicht wirklich dran glauben, und die mittlerweile sehr übergriffige Frühsexualisierung schon in der Grundschule. Daran lässt sich kurzfristig nichts ändern; und man ist zuallererst für seine konkreten eigenen Kinder verantwortlich, nicht für die Schule im Ort.

Es ist auch oft besser, schon vorhandene gute Strukturen zu fördern, als sich als Einzelkämpfer in schlechten Strukturen aufzureiben; und je mehr Schüler z. B. die FSSPX-Schulen bekommen, desto mehr Schulen an mehr Orten wird die FSSPX aufbauen können; je mehr Eltern Homeschooling verlangen, desto mehr muss die Politik eventuell ihre Unterdrückungsmaßnahmen dagegen zurückfahren.

Aber das waren jetzt alles, wie gesagt, persönliche Überlegungen, keine Moraltheologie. Seine Kinder in ein Internat zu geben oder umzuziehen kann ja schon schwieriger sein; und eine katholische Gruppe außerhalb der Schule kann zusammen mit einer guten Familie schon viel ausrichten, sodass die Kinder ausreichend gestärkt werden.

Soweit mal dazu. Im nächsten Teil dann zu den Pflichten im Verhältnis Bürger-Staat und dann im übernächsten weiter mit dem 5. Gebot.

* Die Piusbruderschaft hat keinen anständigen kirchenrechtlichen Status (mehr), aber auch der Vatikan hat inzwischen ausdrücklich erlaubt, zu ihnen zur Messe zu gehen, zu beichten und zu heiraten, kurz gesagt, ihre Seelsorge in Anspruch zu nehmen. Sie sind definitiv gut katholisch, keine Schismatiker, und dazu, ob ihre praktische Herangehensweise gegenüber Rom richtig ist oder immer richtig war oder zum Teil richtig ist, können Katholiken im Grund sehr unterschiedlicher Ansicht sein. Hier mehr zu dem Thema; ich möchte auch noch mal was dazu schreiben; aber das gehört eigentlich nicht hierher. (Update: Ich habe hier etwas dazu geschrieben.)

Ein beleidigter Gott?

Im klassischen Akt der Reue, einem Gebet zur Erweckung der Liebesreue, heißt es: „Mein Gott, aus ganzem Herzen bereue ich alle meine Sünden, nicht nur wegen der gerechten Strafen, die ich dafür verdient habe, sondern vor allem, weil ich dich beleidigt habe, das höchste Gut, das würdig ist, über alles geliebt zu werden. Darum nehme ich mir fest vor, mit Hilfe deiner Gnade nicht mehr zu sündigen und die Gelegenheiten zur Sünde zu meiden. Amen.“

Das Wort „beleidigt“ kann einem hier erst mal komisch vorkommen – ist Gott beleidigt und zieht sich schmollend zurück, wenn wir etwas Falsches tun? Da sieht man aber einfach, wie sich Worte wandeln: früher meinte „beleidigt“ weniger „schmollend“ und eher einfach „verletzt“. Beleidigung = Verletzung. Be-LEID-igung = Zufügen von Leid. Wie ein Vater, der dich liebt und dir das Richtige beigebracht hat, verletzt ist, wenn du kriminell wirst, ist Gott gewissermaßen durch unsere Sünden verletzt, weil Er uns liebt, und weil Er auch die anderen Menschen liebt, gegen die wir sündigen, und weil Er das Gute in Person ist, das hier angegriffen wird.

Wobei man hier sagen muss, dass es das Wort „verletzt“ immer noch nicht hundertprozentig trifft; denn es ist so, dass Gott sich nicht wirklich angreifen und unglücklich machen lässt; Er hat in sich vollkommenes Glück. Und wenn Menschen sündigen, machen sie damit im Endeffekt sich selbst unglücklich und nicht Gott. Er ist verletzt nur in einem übertragenen, uneigentlichen Sinn.

Ein passender Vergleich könnte sein: Wer einen Leichnam schändet, kann damit dem Toten nicht mehr schaden, aber er zeigt trotzdem seine Verachtung oder seinen Hass oder seine Kaltherzigkeit – nur wütet er quasi ins Leere. Wer einen Altar anspuckt oder eine Kirche beschmiert, kann damit Gott nicht schaden, er macht sich nur selbst hasserfüllt. Sein Wüten ist real, es ist eine reale Verachtung Gottes, aber es geht ins Leere. Genauso haben wir bei allen Sünden nicht die Macht, Gott zu schaden – wäre ja noch schöner, wenn wir Macht darüber hätten, Ihn unglücklich zu machen -, aber damit verachten wir Ihn, zeigen unsere Verachtung dafür, wie sehr Er uns liebt und was Er für uns tut und getan hat, „beleidigen“ Ihn.

Man könnte also auch gut beten: „weil ich dich verachtet habe“ – dich und deine Liebe, Güte, Barmherzigkeit.