Ein Blog über Katholisches und was mir so einfällt; Skrupulosität, Biblisches, Philosophisches, meine Lieblingsbücher, meine Lieblingsheiligen, und so weiter und so fort. "Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen und den glimmenden Docht nicht auslöschen, bis er dem Recht zum Sieg verholfen hat. Und auf seinen Namen werden die Völker ihre Hoffnung setzen." (Mt 12,20-21)
Pater Davide Pagliarani, der Generalobere der Piusbruderschaft, hat im Dezember nach einem Vortrag in den USA auf Nachfragen spontan einiges zum Umgang mit Corona gesagt, speziell dazu, wieso die Piusbruderschaft so vorsichtig dabei ist, sich hier zu positionieren. An meiner Kapelle hat heute der Priester ein wenig darüber gepredigt, und den Text am Eingang ausgelegt. Ich dachte, das könnte für einige Leser ganz interessant sein – vielleicht gehen ja auch ein paar meiner Leser wie ich zu Pius-Kapellen, oder interessieren sich einfach nur dafür, was die Piusbrüder dazu zu sagen haben, auch wenn es nur ein paar spontane Gedanken des Generaloberen waren. Von der Seite des Papstes und der meisten deutschen Bischöfe hört man ja zurzeit immer nur: „Impfenlassen! Impfenlassen!“ Und das fast schon mit Höllendrohungen gegen Ungeimpfte.
Die Piusbruderschaft hat sich ja schon länger einmal zur moralischen Seite der Corona-Impfungen geäußert: Die Testungen an Zelllinien von abgetriebenen Kindern waren absolut illegitim und unmenschlich, aber es ist aus einem ernsthaften Grund erlaubt, an solchen Zelllinien getestete Medikamente zu nehmen. (Um das vielleicht für zweifelnde Leser noch einmal deutlicher zu machen: Man stelle sich vor, China entwickelt ein Medikament und testet es dabei an politischen Gefangenen und macht auch Experimente mit deren Leichen. Nun ist das Medikament bereits auf dem Markt, und es gibt einen ernsthaften Grund, es zu nehmen (z. B. dass man sonst einem großen medizinischen Risiko ausgesetzt ist, aber z. B. auch, dass man wegen einer staatlichen Vorgabe seinen Job verlieren würde, wenn man es nicht nimmt). Darf man es nehmen? Ja. Man war nicht beteiligt an diesen Grausamkeiten und dieser Leichenschändung, man hätte sie verhindert, wenn man es könnte. Aber nun ist das Medikament nun mal da, man kann nichts an der Situation ändern. Manchmal darf man es in Kauf nehmen, von den Schandtaten anderer Menschen zu profitieren – das kann man auch nicht immer ganz verhindern.) Es wäre freilich etwas anderes, sich direkt mit embryonalen Stammzellen, also Leichenteilen, behandeln zu lassen – das wäre quasi Kannibalismus. Hier wäre man selbst es, der etwas Böses täte. Natürlich darf man es aber auch bei diesen Impfungen weiterhin ablehnen, sich auf irgendeine Verbindung zu dieser Leichenschändung einzulassen. Aber eine Sünde ist das Impfen nicht. (Auch wenn ich einen einzelnen FSSPX-Priester an einer Nachbarkapelle schon mal in dieser Weise habe predigen hören. Der Pater an meiner Kapelle hat heute noch einmal betont, Jesus werde uns nicht nach dem Impfstatus beurteilen.)
Aber zur medizinischen Seite und zur Frage nach einer Impfpflicht war von offizieller Seite der FSSPX bisher nicht viel zu hören. Daher jetzt zu Pater Pagliaranis Antwort.
Er erkennt einige Probleme ausdrücklich an:
„Dahinter steckt ein großes Geschäft. Die Nebenwirkungen einer noch nicht genügend erforschten Impfung sind nicht ausreichend bekannt. Das ist ein Problem. Aber es gibt ein weiteres. Es scheint, dass die Impfung nicht lang genug wirkt, nicht ausreichend schützt. Wir haben also hier eine medizinische Seite des Problems und damit verbunden eine politische Seite. […]
Man spricht ja jetzt schon viel über die dritte Impfung und dann über eine jährliche Booster-Impfung. Wie lange wird das Problem dauern? Ist das alles kompliziert? Ja! Ist das alles etwas verrückt? Ja! Ist der Stress, der auf der ganzen Menschheit lastet, verständlich? Ja! Ist es erlaubt, über all diese Probleme Fragen zu stellen? Ja! Ist es legitim, gegen verpflichtende Impfungen zu sein? Ja! Aber …!
Aber dieses große Problem ist mit einem medizinischen Thema verbunden. Das ist der Hauptgrund, warum die Bruderschaft sich nicht direkt zu diesem Thema äußert. Natürlich kann jeder Priester einen Rat geben. Aber die Priesterbruderschaft St. Pius X. als solche wird sich auf diese Debatte nicht einlassen. Die Mission der Bruderschaft liegt nicht in der Behandlung medizinischer Fragen, nicht darin, Antworten zu geben zu den möglichen gesundheitlichen Folgen der Impfung. Das gilt nicht nur für Covid, sondern für alle anderen Arten von Medikamenten. […] Nehmen wir an, es wäre ein Medikament gegen Erkältung entwickelt worden, das anscheinend kein Problem darstellte. Stellen wir uns vor, die Bruderschaft würde dieses Medikament empfehlen und man würde anschließend feststellen, dass dieses Medikament allergische Reaktionen hervorriefe – in diesem Fall wäre die Bruderschaft verpflichtet, Antworten zu diesen Allergien zu geben. Was wäre der Fehler hier gewesen? Die Bruderschaft hätte sich selbst in eine drückende Situation gebracht und müsste auf eine Frage antworten, die nicht zu ihrer Mission gehört. Das ist der Hauptgrund, warum wir uns nicht direkt äußern.“
Das ist ja tatsächlich eine gut verständliche Vorgehensweise; erhält sicher auch leichter einen gewissen Frieden.
Dann geht er darauf ein, dass manche Leute jetzt hier kritischer gegenüber der Politik geworden sind, geeinte Kräfte am Werk sehen, die weltweit dieselbe Impfung verpflichtend machen wollen. Und hier sagt er interessanterweise nicht „alles Quatsch“ – sondern weist darauf hin, „dass die Verschwörung gegen die Kirche schon vor dreihundert Jahren begann. Was ist denn der Globalismus? Es ist die Idee, das Projekt, die Absicht, die katholische Kirche durch eine andere universale Autorität zu ersetzen. Sie wissen alle sehr gut, wovon ich spreche. Wir dürfen nicht vergessen, wo der Ursprung dieser Verschwörung gegen die Kirche liegt, die die ganze Menschheit betrifft. Wir müssen diese aktuellen Probleme in diesem größeren Rahmen sehen. Wir können das ganze Bild aber nicht sehen, wenn wir uns auf das aktuelle Problem fokussieren.“
Hier werden sich jetzt einige wahrscheinlich abwenden, weil es so „verschwörungstheoretisch“ klingt. Aber ich denke nicht, dass hier unbedingt ein Geheimclub aus Bill Gates und Xi Jinping gemeint sein muss, sondern es ist einfach eine (mehr oder weniger) geeinte, „verschworene“ Bewegung gemeint, die seit dem 18. Jahrhundert die Kirche bekämpft, Gottesleugnung oder Gotteshass verbreitet, für eine angebliche Autonomie der menschlichen Welt von Gott eintritt, für eine selbergemachte Moral. Und diese Bewegung hat immer und immer wieder in der Praxis für wahnsinniges Unrecht gesorgt („der Zweck heiligt die Mittel“), und für das Auftauchen von geld- und machtgierigen Eliten, die nicht viele Skrupel hatten, weil sie nicht mehr an Gott glaubten. Natürlich gab es auch Spaltungen in dieser Bewegung – z. B. von Liberalismus und Kommunismus. Aber eine solche Bewegung gab und gibt es, diesen grundsätzlichen Wunsch, autonom sein zu wollen von Gott.
Und heute hat man es hier auch nicht mehr nötig, allzu viel geheim zu halten, auch wenn politische Eliten natürlich immer ihre vertraulichen Absprachen und kleinen Geheimnisse haben, und es solche geheimniskrämerischen liberalen Karrierenetzwerke wie die Freimaurer auch immer noch irgendwo gibt. Der Liberalismus und seine Tochterideologien sind tonangebend genug geworden, um ziemlich offen operieren zu können. (Und auch wenn die einzelnen Menschen sich nicht absprechen, sprechen die Dämonen, die sie zu beeinflussen versuchen, sich sicherlich auch ab, sodass auch Leute, die einander nicht kennen, in ähnliche falsche Richtungen gelenkt werden. Satan will ja lieber eine geeinte Attacke führen als viele widersprüchliche.)
Politiker wie Klaus Schwab („The Great Reset“), die davon träumen, die Welt umzuformen, muss man jedenfalls nicht toll finden, um kein „Verschwörungstheoretiker“ zu sein. Dass Politiker sich an massenhafte Kontrollmaßnahmen gewöhnen und sie auch nach dieser Pandemie wohl noch weiter einsetzen wollen könnten (dann mit dem Vorwand „des Klimas“ o. Ä.), sogar in Richtung eines chinesischen Social-Credit-Systems gehen wollen könnten, damit man Bürger aus unliebsamen politischen Richtungen und mit unliebsamen Verhaltensweisen von vornherein klein hält, ist auch nicht gerade weit hergeholt. Menschen, die Macht haben, werden von Macht korrumpiert, und vor allem korrumpierte Menschen suchen nach Macht und arbeiten sich in Parteienintrigen hoch. Und diese Menschen verhalten sich entsprechend, wollen die Macht für sich sichern. Und das alles passt schon auch in deren politische Agenden, die sie seit langem verfolgen. Dazu müssen sie keine übermächtigen, dämonenhaften James-Bond-Schurken sein.
Weiter meint Pater Pagliarani dazu interessanterweise:
„In diesem Jahr konnten – da die Aufmerksamkeit aus verschiedenen Gründen auf der ganzen Welt auf das Impfthema gerichtet war – in sehr, sehr vielen Ländern die schlimmsten Gesetze gegen die sittliche Ordnung erlassen werden. In Westeuropa ist jetzt fast überall die ‚Ehe‘ unter Personen gleichen Geschlechts eingeführt. In einem Land wird darüber noch ‚debattiert‘. Aber unser Fokus liegt nicht darauf, sondern woanders. Daher ist es viel einfacher, solche staatlichen Gesetze einzuführen und voranzutreiben. Der Hauptausdruck des Globalismus, nämlich die Zerstörung des natürlichen Sittengesetzes und der Ordnung, die die Kirche bewahrt und geschützt hat, ist die Schaffung einer neuen ‚Welt‘ mit neuen ‚Gesetzen‘, mit einer neuen Autorität. Mit oder ohne Covid, mit oder ohne Impfung. Dieser Globalismus begann nicht erst vor einem Jahr. Er ist viel älter.“
Das ist sicher auch bedenkenswert. In Deutschland z. B. soll ja jetzt ein „Selbstbestimmungsgesetz“ durchgepeitscht werden, das es jedem jederzeit erlauben wird, sein Geschlecht ohne irgendwelche Vorgaben rechtlich zu ändern (was heißt, dass wir uns, wie schon in England, auch hier auf Männer mit speziellen sexuellen Vorlieben in Frauenkrankenzimmern, auf Frauentoiletten und in Frauengefängnissen gefasst machen dürfen). Eine weitere Lockerung des Abtreibungsrechts steht uns auch bevor. Ich kann mir schon vorstellen, dass das unter normalen Umständen evtl. mehr Aufmerksamkeit bekommen und mehr Widerstand erzeugen hätte können (soweit die Deutschen eben zu Widerstand fähig sind). Da ist Corona eine willkommene Ablenkung für die Politiker.
Außerdem betont Pater Pagliarani aber, dass man auch die übernatürliche Seite des Geschehens sehen müsse. Und hier spricht er ein von anderen Theologen selten angesprochenes Thema an: Leid als Strafe.
„Ein anderer Punkt, der sehr wichtig ist: Bewahren wir einen übernatürlichen Blick auf die Realität. Man wird einwenden: ‚Ja, ihr Priester sprecht ständig über die Übernatur, aber hier geht es um die Impfung. Hier geht es um eine Flüssigkeit, nicht um das Übernatürliche.‘ Vorsicht, so antworte ich: Covid ist wie jede andere Krankheit in der Geschichte eine Strafe, die durch die göttliche Vorsehung erlaubt wird, um uns zu reinigen. Es gibt eine Gefahr, die ich in meinem Vortrag vorhin erwähnt habe. Wir haben zwar die Tradition bewahrt, wir sind aber deshalb noch keine besseren Menschen als die anderen. Wir sind nur arme Sünder. Wenn es eine universale Züchtigung gibt, dann auch für uns. Wenn Gott Covid erlaubt hat, dann nicht nur wegen der Sünden der anderen, sondern auch wegen unserer Sünden. Auch Traditionalisten und traditionstreue Katholiken sterben an Covid!“
Natürlich ist es so, dass irdisches Unglück oft auch mehr und anderes ist als eine Strafe. Aber Gott kann es – zumindest für viele Menschen – auch als Strafe nutzen, die sie natürlich auch bessern und zur Einsicht bringen soll. Und wer es annimmt, für den wird es zur Sühne, die reinigt. Ich finde es gar nicht schlecht, dass das auch mal gesagt wird.
Dann spricht Pater Pagliarani noch einen anderen Punkt an, nämlich dass die FSSPX sich auch wegen der Allianz der Impfgegner zurückhalte, unter denen in einigen Ländern auch Linksextreme seien. Und bei seinen Ausführungen hier kann ich ihm teilweise nicht zustimmen. Er sagt:
„Wenn solche gegen die Impfung sind, dann in welchem Namen? Im Namen von individueller Freiheit, von Menschenwürde und Menschenrechten. In einem Satz: ‚Mein Körper gehört mir!‘ Mit meinem Leben mache ich, was ich will. Deshalb entscheide ich selbst, ob ich mich impfen lassen will oder nicht. Wir finden dieselben Slogans der 60er und 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts – ‚Mein Bauch gehört mir‘ – bei einer gewissen ‚Frauenbewegung‘. Die Prinzipien der ’neuen Weltordnung‘ finden wir aber schon 300 Jahre vorher im Namen der ‚Menschenrechte‘ und ‚Menschenwürde‘. Seien wir vorsichtig! Auf der anderen Seite des Spektrums, bei den Impfbefürwortern, finden wir sie aber auch. Ich glaube, es ist nicht schlecht, wenn wir auf diesen Punkt hinweisen. Es scheint paradox, aber sie kämpfen im Namen der gleichen Prinzipien, im Namen der‚Menschenrechte‘ und im Namen der ‚Freiheit‘. Die Prinzipien sind die gleichen, aber nicht die Schlussfolgerungen. Sie wollen eine Impfflicht, um zur ‚Normalität‘ zurückzukehren. Die Impfbefürworter fühlen sich durch die Impfgegner in ihrer Freiheit verletzt und eingeschränkt. Durch diese Leute werde man jetzt am Reisen und am Urlaub, am Geldverdienen und am Genuss des Lebens gehindert. Wegen ‚der anderen‘ müsse man noch Maske tragen oder vielerlei Einschränkungen auf sich nehmen. Deshalb fordert man im Namen der ‚Menschenrechte‘ die Zwangsimpfung. Keine Einschränkung meiner Freiheit durch andere! Deshalb müssen wir alle geimpft werden. Es ist, wie gesagt, ein scheinbares Paradox: Im Namen der gleichen Prinzipien steht man auf der einen oder der anderen Seite.“
Hier muss man m. E. unterscheiden. Es gibt eine grundfalsche Idee von Freiheit, die etwa so aussieht: „Die Menschheit soll selber entscheiden, was sie tun will und welche Rechte und Freiheiten Menschen haben sollen, von Gott kommt da nichts, sondern wir erklären zu Recht und Gerechtigkeit, was wir wollen. Und vor allem darf jeder alles tun, womit er nicht diese vereinbarten Freiheiten anderer verletzt, er darf sich auch selbst zerstören, oder jemand anderen zur Selbstzerstörung überreden, alles in Ordnung – es ist ja sein Problem. Überhaupt sind wir keine Gemeinschaft, sondern navigieren eben so aneinander vorbei und maximieren unsere jeweilige Freiheit.“ Das ist die falsche Idee des Liberalismus, die die Kirche immer verurteilt hat.
Aber es gibt auch viel ältere, kirchliche Ideen von Rechten und Freiheiten, von „natürlichen Rechten“, die Gott in unsere Natur gelegt hat, weil wir als Menschen eine hohe Würde haben. Dass die Begriffe „Menschenrechte“ und „Menschenwürde“ von eingebildeten Libertins des 18. Jahrhunderts gekapert wurden, sollte uns als Tradis nicht dazu bringen, sie ihnen kampflos zu überlassen; sie gehören eigentlich uns. Und im Bereich der Medizin sieht es jetzt mit Rechten und Pflichten erst mal so aus:
Jeder Mensch hat sein Leben von Gott erhalten und soll normale, vernünftige Sorgfalt darauf anwenden, es zu erhalten – er darf sich z. B. nicht selber umbringen, auch nicht durch einen Hungerstreik o. Ä., oder durch Russian Roulette sein Leben riskieren, oder sich seine Gesundheit total mit Drogen ruinieren. Er hat auch die Pflicht, anderen gegenüber Rücksicht zu nehmen, sie nicht auf unvernünftige, unnötige Weise in Gefahr zu bringen. Diese Pflichten können es in einigen Fällen zumindest sehr empfehlenswert, vielleicht auch moralisch verpflichtend machen, sich sichere Impfungen geben zu lassen. Aus katholischer Sicht kann man sogar sagen, dass ein Staat aus gewichtigen Gründen theoretisch eine Impfpflicht einführen könnte – aber eben doch nur aus wirklich gewichtigen Gründen, bei Abwägung aller Risiken und mit wirklichen Ausnahmen für Gefährdete. Bei einer so unwirksamen und nebenwirkungsreichen Impfung wie der Coronaimpfung ist es angesichts der vergleichsweise geringen Gefahr durch Corona natürlich auf den ersten Blick ersichtlich, dass keine staatliche Impfpflicht in Frage kommen könnte.
Denn eins muss man eben doch sagen: Es ist im Normalfall der einzelne, der abwägen muss, was vernünftige Sorge für seinen Körper ist, und welche unter den übermäßig gefährlichen oder anstrengenden oder nicht unbedingt notwendigen Maßnahmen er auf sich nehmen oder ablehnen will. Auch wenn sein Leben ihm nur anvertraut ist, es ist eben vorrangig ihm anvertraut, nicht anderen oder dem Staat. Nur in sehr ernsten Fällen sollten andere eingreifen. Dass für medizinische Eingriffe die informierte Zustimmung des Patienten nötig ist – außer in sehr seltenen Fällen, sagen wir mal, er ist schwer depressiv, hat versucht, sich umzubringen, und will lieber sterben, als sich eine Bluttransfusion geben zu lassen – gehört auch zur katholischen Medizinethik; erst recht, wenn es um Menschenversuche mit einem unerprobten Medikament geht, wo keiner eine Pflicht zur Teilnahme hat. Man hat eben eine Freiheit, besonders eine Freiheit gegenüber dem Staat. (Es wäre auch da, wo es nicht an sich falsch wäre, doch für gewöhnlich sehr gefährlich, medizinische Entscheidungen, die Menschen zutiefst betreffen, dem Staat zu überlassen.)
Und was das schlechte Gefühl bei dem Slogan „Mein Körper gehört mir“ angeht: Die Abtreibungsbefürworter, die damit argumentieren, lügen ja gerade, weil sie eben nicht über ihren, sondern vor allem über den Körper des Kindes entscheiden. Natürlich könnte man auch in ähnlichen Zusammenhängen „Mein Körper gehört mir“ falsch verwenden – z. B. wenn man für Sterilisation oder Kondome argumentieren würde, was die Kirche ja auch ablehnt [Operationen, die als Nebeneffekt die Sterilisation haben, z. B. eine medizinisch notwendige Entfernung einer von Krebs befallenen Gebärmutter, sind nicht mitgemeint]. Hier kommt natürlich wieder das Prinzip ins Spiel: Für seinen Körper soll man sorgen, ihn nicht verstümmeln; die natürlichen Kräfte seines Körpers soll man nicht künstlich kaputt machen. Mit seinem Körper darf man auch nicht alles machen. Insofern verstehe ich schon, wenn man als Katholik diesen Slogan nicht mag. Er wäre aber an sich zumindest keine Werbung für Abtreibungen, sondern zeigt eher auf, wie heuchlerisch und verlogen Abtreibungsbefürworter sind.
Das Bestehen auf der eigenen Freiheit und Selbstbestimmung muss jedenfalls nicht egoistisch und liberal sein; das ist es, was ich damit sagen will, und ich finde, man sollte darauf achten, es nicht so klingen zu lassen.
Zuletzt: Ich fände es tatsächlich besser, wenn die FSSPX sich wegen dieser medizinethischen Abwägungen ein bisschen eindeutiger auch offiziell als Gemeinschaft gegen die Impfpflicht (nicht gegen die Impfung selbst) positionieren würde, und auch gegen solche sicher unverhältnismäßigen und schädlichen Maßnahmen wie weitgehende Besuchsverbote in Krankenhäusern oder die Kündigung ungeimpfter Pflegekräfte. Sich in allen politischen Fragen, wo Katholiken theoretisch unterschiedlicher Meinung sein können, auch wenn die in der Praxis korrekte Meinung sich einem sehr deutlich zeigt, irgendwie durchzuwurschteln und auf Neutralität zu machen ist gute kirchliche Tradition – so scheint sich die Kirche z. B. bei den meisten Kriegen zwischen christlichen Ländern verhalten zu haben -, aber vielleicht kann man es mit dieser Tradition auch mal übertreiben.
Andererseits, als Laiin hat man da leicht reden. Ich muss ja keine Priesterbruderschaft leiten. Und diese Neutralität hat auch ihre definitiven Vorteile, z. B. erlaubt sie einen gewissen Frieden zwischen Laien, die unterschiedliche Meinungen haben, und man verketzert andere nicht zu schnell.
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[Kleines Update: In einem Kommentar hat mich jemand gefragt, ob ich in derselben Kapelle war wie er/sie (?) heute. Ich habe den Kommentar nicht freigeschaltet, weil er ein bisschen verklausuliert den Ortsnamen enthielt, und ich in diesem Internet vielleicht etwas übertrieben auf Anonymität bedacht bin. Aber ja, lieber/liebe L. S.: Das war dieselbe Kapelle. In Zukunft würde ich mich über so was aber lieber über die Contact-Seite austauschen 🙂 ]
Heute zu den Fällen, die unter Kardinal Döpfner (Erzbischof 1961-1976) und seinen Generalvikaren Defregger und Dr. Gruber begannen bzw. erstmals bekannt wurden, nachdem es im letzten Artikel um die Fälle unter den Kardinälen Faulhaber und Wendel ging. Ich fasse wieder einfach nur die konkreten Fälle zusammen, wie sie das neue Gutachten darstellt; unten dann das Fazit. Da hätten wir also:
Fall 8: Ein Ordenspriester wird Anfang der 1960er vom Heiligen Stuhl auf eigenen Wunsch hin laisiert und ist als Laie für das Erzbistum tätig, wünscht sich aber Ende der 1960er, wieder als Priester aufgenommen zu werden. „Im Zuge der Prüfung des Wiederaufnahmegesuchs stellte sich heraus, dass der ehemalige Priester Ende der 1940er Jahre in etwa elf Fällen wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern im Alter von zehn bis elf Jahren verurteilt worden und deshalb in einer Heilanstalt untergebracht war. Nach der Entlassung aus der Anstalt Anfang der 1950er Jahre wurde ihm untersagt, Jugendseelsorge zu betreiben. Soweit aus der Akte ersichtlich, wurde diese Auflage später jedoch wieder aufgehoben. Ein kirchenstrafrechtliches Verfahren erfolgte nicht.“ (S. 460) Generalvikar Dr. Gruber teilt ihm schließlich mit, dass Kardinal Döpfner sich gegen seine Wiederaufnahme als Priester entschieden hat, aber er war offenbar weiter als Katechet tätig und mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt.
(Hier ist für mich aus dem Gutachten nicht ganz klar, wer in den 50ern für ihn zuständig war – sein Orden, die Diözese München-Freising, eine andere Diözese? Daher, und weil er in den 60ern und 70ern weiter für die Diözese arbeitete, habe ich diesen Fall in diesem Artikel behandelt und nicht im vorigen.)
Fall 20: Generalvikar Defregger erhält Mitte der 1960er einen Hinweis von der Telefonseelsorge, dass ein Ordenspriester, der als Pfarrvikar eingesetzt wird, ein Verhältnis mit einem Minderjährigen habe; Defregger spricht mit der Mutter des Jungen. „Diese berichtete, dass der Priester vor einigen Jahren ihren damals 15- bis 16jährigen Sohn über einen längeren Zeitraum sexuell belästigt habe. Sexuelle Übergriffe hätten nach Kenntnis der Mutter nicht stattgefunden, allerdings seien diese aufgrund der Art und Weise der Annäherungsversuche nicht fernliegend. Der Priester habe zudem versucht, ihren Sohn mit Alkohol gefügig zu machen.“ (S. 488) Außerdem gibt es Hinweise, dass die Mutter sich schon damals an einen Mitarbeiter des Bistums gewandt hatte, und der Priester deswegen zu dieser Zeit mehrfach versetzt worden war. Allerdings gibt es keinen Hinweis, dass der damalige Erzbischof und Generalvikar davon wussten. Auch diese neue Meldung hat jedoch keine Konsequenzen für den Priester, er wird weiter normal eingesetzt, auch als Religionslehrer.
Fall 21: Ein Priester begeht Ende der 1950er sexuelle Handlungen mit einem zehnjährigen Jungen. Der Staat ermittelt, der Priester wird währenddessen vorerst von Generalvikar Dr. Fuchs in ein Kloster geschickt. Er wird schließlich zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Während seiner Haft beginnt die Amtszeit von Kardinal Döpfner und Generalvikar Defregger. Defregger setzt sich für seine vorzeitige Haftentlassung ein, ein Ordinariatsmitarbeiter besucht ihn im Gefängnis und versichert ihm, dass man ihn nicht fallen lassen werde, und als er aus dem Gefängnis kommt, wird vom Kardinal und vom Generalvikar beschlossen, ihn als Krankenhausseelsorger einzusetzen und ihm den Titel „Kurat“ zu verleihen. Er hat also zumindest keine Stelle mit viel Kontakt zu Kindern mehr, wird aber ansonsten normal eingesetzt. (Ich habe diesen Fall hier behandelt, weil das fragwürdige Verhalten der Erzdiözese in die Zeit von Kardinal Döpfner, nicht mehr von Kardinal Wendel fällt.)
Fall 22 wurde schon hier zusammengefasst; in Bezug auf Kardinal Döpfner und Generalvikar Dr. Gruber wirkt dieser Fall nicht sehr positiv.
Fall 23: Ein Priester wird Anfang der 1960er wegen einer „Sache mit Buben“ in eine andere Gemeinde versetzt. Er versichert, mit den betroffenen Jungen nicht mehr zusammenzukommen. Es werden ihm jedoch keine Auflagen bzgl. des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen erteilt.
„In seiner neuen Gemeinde erteilte er Religionsunterricht und übernahm in diesem Zusammenhang die sexuelle Aufklärung von Schülern der 7. Klasse. Dabei bot er den Schülern noch im Jahr seiner Versetzung an, ihn bei diesbezüglichen Fragen in seiner Wohnung besuchen zu können. Eine 13- beziehungsweise 14jährige Schülerin nahm dieses Angebot an. Im Rahmen ihres Besuches bei dem Priester kam es zu mehrmaligen sexuellen Übergriffen auf das Mädchen. Aus den Akten ist nicht ersichtlich, dass die Vorfälle zum Tatzeitpunkt im Erzbischöflichen Ordinariat bekannt waren. Mitte der 1960er Jahre, mithin fünf Jahre nach diesen Vorfällen, wurde der Priester in eine andere Gemeinde versetzt und zwei Jahre nach seiner Versetzung zum Dekan ernannt. Die damalige Schülerin, auf die er sexuelle Übergriffe verübt hatte, lebte in seiner neuen Gemeinde mit ihm als Haushälterin.“ (S. 494)
Er hat das Mädchen also offenbar irgendwie von sich abhängig gemacht. Ihr Ex-Verlobter, der zwischenzeitlich davon erfahren haben muss, wendet sich Ende der 1960er an Kardinal Döpfner und an die Polizei und zeigt den sieben Jahre zuvor geschehenen Missbrauch an. Kardinal Döpfner und Generalvikar Dr. Gruber beschließen, dass man den Priester von seinem Amt als Dekan entbinden und unauffällig versetzen müsse. Gerichtlich wird er zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Erzbistum versucht, ihn in anderen Diözesen, evtl. in einem anderen Bundesland unterzubringen, aber das dortige Kultusministerium teilt mit, dass man solche Geistliche nicht dulde. Es findet sich auch keine passende Gemeinde zur Versetzung, also bleibt er einfach bis zu seinem Tod in seiner Gemeinde. Dr. Gruber stimmt später sogar zu, dass er zum Schuldekan ernannt wird.
Fall 24: In diesem Fall geht es nicht um Kindesmissbrauch, sondern um Belästigung erwachsener Frauen. Schon Anfang der 1960er habe es Annäherungsversuche des Priesters gegenüber jungen Frauen gegeben. Mitte der 1960er beschwert sich dann der Vater einer 20jährigen Frau, der Priester habe seine Tochter sexuell belästigt. Der Priester entschuldigt sich und gelobt Besserung. Ein Jahr später wendet sich der Vater einer anderen 20jährigen Frau ans Erzbistum.
„seine Tochter habe ihm gegenüber nun bestätigt, was er bereits gerüchteweise über den Priester gehört habe. Ein konkreter Vorwurf ergibt sich nicht aus den Schilderungen des Vaters. Aus einer Aktennotiz eines Ordinariatsmitarbeiters für Generalvikar Defregger folgt, dass dieser Vorfall bereits vor der Meldung durch den Vater im Erzbischöflichen Ordinariat bekannt war. Der Mitarbeiter berichtet über ein Gespräch mit dem Priester wie folgt: ‚Pfarrer […] hat mich gebeten, mit dem Generalvikar in dem Sinn zu sprechen, dass er nicht bestraft wird. Ich habe das mit dem Bemerken zugesagt, meiner Meinung nach habe der Generalvikar eine solche Absicht nicht. Gleichzeitig habe ich aber sehr deutlich gemacht, dass m. E. im Fall der Wiederholung eines Ereignisses, wie es zweimal dem Bischof berichtet worden ist, gar nichts anderes übrig bliebe, als ihm seine Pfarrei zu nehmen.'“ (S. 497f.)
Kardinal Döpfner entscheidet sich dennoch für (leichte) Konsequenzen, und Generalvikar Defregger schreibt dem Priester, er solle abwarten, bis er wieder in den normalen Seelsorgedienst zurückkehren dürfe. Er wird für drei Monate in ein Kloster geschickt und von einem Psychiater untersucht, und kehrt dann in die Seelsorge zurück, erteilt auch wieder Religionsunterricht. Weitere Beschwerden über sexuelle Belästigung gibt es nicht; in den 2010er Jahren beschwert sich eine ehemalige Schülerin, er habe „Schüler im Grundschulalter körperlich in ungebührlichem Maß körperlich gezüchtigt“ (S. 499), aber dabei bleibt es.
Fall 25: Anfang der 1960er wird ein Ordenspriester aus einer anderen Diözese, der dort ein „verdächtiges“ Verhältnis mit einer Minderjährigen gehabt hat und offenbar suspendiert wurde, nach München-Freising geschickt. Generalvikar Defregger fragt bei seinen Ordensoberen an, die ihm zusichern, der Priester bereue sein Verhalten aufrichtig und könne wieder in der Seelsorge eingesetzt werden. Ihm wird dann tatsächlich eine Pfarrei übertragen. Zeitweise wird befürchtet, dass Gerüchte die Bevölkerung erreichen könnten, und Generalvikar Defregger zieht in Erwägung, der Priester solle ein Schuldbekenntnis vor der Gemeinde ablegen. Letztlich kommt jedoch nichts an die Öffentlichkeit. „Soweit aus der Akte ersichtlich, fiel der Priester auch während seiner Tätigkeit in der Erzdiözese München und Freising durch ‚indiskutables‘ Verhalten auf. Dabei ging es allerdings um Verhältnisse zu volljährigen Frauen.“ (S. 502)
Fall 26: Anfang der 1960er werden Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester bekannt; vom Erzbistum wird er zunächst versetzt, dann kommt er in Untersuchungshaft und wird zu fünf Jahren Haft verurteilt. Es handelt sich um zahlreiche Taten an mehreren Kindern zwischen zehn und 13 Jahren.
„Während der Haftverbüßung plante der Priester, seinen Beruf aufzugeben. Auf Intervention des Erzbischöflichen Ordinariats, insbesondere durch ihm zugewandte Briefe des damaligen Generalvikars Defregger, verwarf er diesen Entschluss. Dieser teilte dem Priester Mitte der 1960er Jahre ausweislich einer Gesprächsnotiz in einem persönlichen Gespräch mit, dass eine Stelle weit genug von seinen bisherigen Einsatzorten gesucht werden solle, damit nicht ‚[…] die blödsinnigsten und simpelsten Indiskretionen ihm die Wirkungsmöglichkeiten am neuen Einsatzort von vornherein nehmen.'“ (S. 503)
Im Gutachten steht nicht, was der Priester direkt nach der Haftentlassung tat; aber ein paar Jahre später, Ende der 1960er, wurde er Krankenhausseelsorger, half auch anderswo aus. Jahrzehnte später, Anfang der 2000er (mittlerweile war Kardinal Wetter im Amt), wurde ihm eine zu nahe Beziehung zu Krankenhausministranten vorgeworfen, und er gab zu, sie in seine Sauna gelassen zu haben und mit ihnen in den Urlaub gefahren zu sein. Er wurde daraufhin in den Ruhestand versetzt, wobei er nach ein paar Monaten bat, das rückgängig machen zu lassen, da er eine Kastration habe durchführen lassen. Das wurde ihm jedoch nicht gewährt. Er blieb als Ruhestandspfarrer am Ort des Krankenhauses, wobei der Ortspfarrer dagegen war, da er eine bleibende Gefahr durch ihn fürchtete. Ihm wurde die Zelebration untersagt, allerdings vorgeblich wegen gesundheitlicher Gründe, aber später von Generalvikar Dr. Simon wieder erlaubt; nur solle er nicht in der Krankenhauskapelle zelebrieren. In den 2010ern wurde die Akte noch einmal hervorgeholt, aber weiter nichts veranlasst. Besonders krass ist hier, dass das Erzbistum den Priester noch überzeugte, bei seiner Arbeit zu bleiben, die er selbst aufgeben wollte.
Fall 27: Mitte der 1960er bemüht sich ein Priester aus einer anderen Diözese um Aufnahme in München-Freising. Der Grund: Sein Bistum will ihn loswerden, weil er „Schulkindern mit eindeutiger Bevorzugung von Jungen, auf seinem Zimmer einzeln sexuelle Aufklärung erteilt“ hat (S. 508). Man setzt auf seine Besserung und setzt ihn in der Seelsorge ein. Zwischendurch wechselt er für längere Zeit in eine andere Diözese, weil er eine Stelle will, „auf der er seine psychologisch-heilpädagogischen und insbesondere auch hypnotischen Fähigkeiten einsetzen“ kann (S. 509). In den 2010ern gibt es Anschuldigungen, dass er in dieser anderen Diözese in den 70ern und 80ern minderjährige Jungen unter dem Vorwand der Therapie missbraucht hat.
Fall 28: Ein Priester ist in einer anderen Diözese in einem Internat tätig und missbraucht dort zwischen Mitte und Ende der 1960er einen Schüler, der zu Beginn in der 4. oder 5. Klasse ist. Es gibt offenbar keine wirklichen Konsequenzen, aber er wird zur Fortbildung nach München-Freising geschickt und hilft dort in der Seelsorge aus. Zwei Jahre später berichtet der Priester seiner ursprünglichen Diözese, er habe in einem Gespräch mit einem Weihbischof in München-Freising „die Hintergründe seines Fortgangs erläutert und ‚alles offen erzählt'“ (S. 510). Der Weihbischof habe Rücksprache mit Kardinal Döpfner und Generalvikar Dr. Gruber gehalten und ihm dann gesagt, man sei bereit, ihn für drei Jahre auf Probe zu übernehmen; die ursprüngliche Diözese stimmt dem zu. Er wird gleich für zwei Jahre als Religionslehrer eingesetzt, dann vor allem in der Krankenhausseelsorge, und wird Ende der 1980er (also dann schon unter Kardinal Wetter) endgültig in den Klerus des Erzbistums aufgenommen. Mitte der 2010er wird er von Bistumsmitarbeitern befragt und äußert u. a. folgendes:
„Es war meiner Ansicht nach ein heißes Eisen, dass mich Weihbischof [Anm.: der Weihbischof der Erzdiözese München und Freising] […] als Religionslehrer an einem Gymnasium eingesetzt hat. Ich habe mich damals gefragt, wie man mich in ein Gymnasium stecken kann, wenn ich als Pädophiler gelte. Der Religionslehrer, der vor mir am Gymnasium in […] tätig war, hat geheiratet. Man brauchte einen Nachfolger.“ (S. 511)
In den Münchner Akten war zunächst nicht klar, dass die dortigen Verantwortlichen Bescheid wussten. Anfang der 2010er gab es aber eine Meldung an den Missbrauchsbeauftragten in München-Freising wegen der Taten in der anderen Diözese, und man fragte dort an (allerdings erst drei Jahre später!), woraufhin die andere Diözese das Schreiben des Priesters übermittelte, aus dem hervorgeht, dass Kardinal Döpfner und Generalvikar Dr. Gruber Bescheid wussten.
Fall 29: Ein Ordenspriester will Mitte der 1960er in München-Freising aufgenommen werden; das scheitert jedoch an seinem Ordensoberen. „In einem fünfseitigen Schreiben an den damaligen Generalvikar Defregger, der sich zuvor persönlich für die Inkardination des Priesters eingesetzt hatte, kritisierte der Ordensobere das Verhältnis des Priesters zu den kleinen Jungen in den beiden Kollegs, die er geleitet hatte. Der Priester habe sich mit seinen Zöglingen sehr gut verstanden, sie immer mit Geschichten bespaßt und sich mit ihnen gerauft. Mit einem der Jungen, seinem ‚Lieblingszögling‘, habe der Priester nachts fröhlich gefeiert und ihn auch zu einer Fahrt nach Österreich mitgenommen. Der Priester habe alle Zimmer der Jungen ‚ad libitum‘ besucht und über sich selbst gesagt, dass ihm ‚kein Schoß verschlossen bleibe‘. Eine Übernahme des Priesters in den Klerus der Erzdiözese München, so der Ordensobere, müsse ‚auf eigenes Risiko‘ erfolgen.“ (S. 512f.) Fünf Jahre später bemüht er sich erneut um Aufnahme. Der Ordensobere weist Generalvikar Dr. Gruber auf sein damaliges Schreiben hin und erklärt wieder, die Aufnahme geschehe auf einiges Risiko. Dr. Gruber nimmt ihn dennoch auf. „Als Grund für seine Aufnahmebitte gab der Priester die fehlenden Zukunftsaussichten im veralteten Orden an. Nach seiner Aufnahme war der Priester auf verschiedenen Posten im Erzbistum tätig. In den Akten finden sich keine Hinweise auf etwaige Missbrauchsverdachtsfälle aus dieser Zeit.“ (S. 514)
Fall 30 wird in einem kommenden Artikel behandelt, da es hier um Missbrauchsvorwürfe geht, die erst in den 2010ern bekannt wurden.
Fall 31: Ende der 1960er wird ein Priester in einer anderen Diözese wegen Missbrauchs von drei Jungen zwischen elf und 13 Jahren zu einem Jahr und fünf Monaten Haft verurteilt. Nachdem er zwei Drittel davon verbüßt hat, wird der Rest zur Bewährung ausgesetzt, mit einer Bewährungszeit von vier Jahren und der Auflage, dass er während dieser Zeit nicht unterrichten und keine Pfarrstelle übernehmen darf. „Der Priester fiel bereits in seiner Ausbildung als ‚Sorgenkind‘, ‚Einzelgänger‘, ‚Sonderling‘ und ’stark egozentrisch‘ auf. Zur Aufnahme ins Priesterseminar wurde er durch seinen damaligen Regens deshalb ’nur mit Einschränkungen empfohlen‘. Auch während der Verbüßung seiner Haftstrafe trat der Priester negativ in Erscheinung, indem er seine Mitgefangenen aufhetzte und dem Gefängnispfarrer zusetzte.“ (S. 522)
Sein Bischof vermittelt ihn nach der Haftentlassung nach München-Freising; Generalvikar Dr. Gruber wird der Hintergrund dabei mitgeteilt. Man will ihn dann zuerst in einem Familienerholungs- und Schulungsheim als Hausgeistlichen unterbringen, aber der dortige Leiter will es nicht riskieren. Dann kommt man auf die Idee, ihn in einem Frauenkloster unterzubringen, ohne den Nonnen etwas von der Vorgeschichte zu erzählen; Dr. Gruber schlägt vor, sie anzulügen: „Es ist wohl klüger, wenn die Schwestern über seine Vorgeschichte nichts erfahren und wenn man zur Begründung seiner Übersiedlung Gesundheitsgründe angibt. Mit dem Pfarrer von […] werde ich u. U. dann bei Gelegenheit über die Situation [des Priesters] sprechen.“ (S. 527) Am Ende wird er aber in einem Altenheim und in der Mithilfe bei der sonstigen Seelsorge eingesetzt, man überlegt, ihn als Kaplan in eine andere Pfarrei zu schicken. Allerdings macht er sich offenbar unbeliebt, sodass man ihn doch wieder in die andere Diözese zurückschicken will: „Nun müssen wir zu unserem Bedauern immer wieder Klagen anhören, daß er die Bayern in Gesprächen und sogar im Amt unschön und ungerecht aburteilt, daß er keine Gemeinschaft findet, […]. Er [Anm.: der Priester] wird in [der Pfarrei] wegen seines Verhaltens abgelehnt.“ (S. 529) Besonders erregt er aber nicht nur mit unsozialem Verhalten Aufsehen, sondern auch mit Kontakten zu jungen Ausländern, u. a. nimmt er einen 19jährigen Türken vorübergehend bei sich auf. Sein Heimatbistum will ihn zuerst nicht zurück und er möchte auch lieber noch etwas in München-Freising bleiben, aber dann ändern sich seine Pläne und er bittet darum, zurückkehren zu können. „Als Grund seinen plötzlichen Sinneswandel gab der Priester in seinem Schreiben an, dass seine ‚Gegner‘ in der Pfarrei von seiner Vorgeschichte Kenntnis erlangt hätten.“ (S. 532f.) Er kehrt also zurück und wird fünf Jahre später noch in eine andere Diözese geschickt. Später melden sich in seiner Heimatdiözese acht mutmaßliche Missbrauchsopfer; in Bayern sind keine bekannt. In einem Brief an seinen Heimatbischof hat der Priester selbst noch geschrieben:
„Ich bin nämlich wirklich hochgradig homophil. Und zwar gerade im Hinblick auf junge Menschen […] meine Neigung ist eine ständige Gefahr für mich selbst und damit auch für die Kirche. Auch in [dem Ort in der Erzdiözese München und Freising, an dem der Priester im Altersheim und in der Seelsorgemithilfe eingesetzt war] war diese Gefahr für mich existent, und ich habe es nicht einmal gewußt. Jetzt erst zum Schluß hat der dortige Pfarrer mir etwas erzählt, woraus ich ersah, in welch großer Gefahr ich vorübergehend geschwebt hatte, ohne daß ich sie auch nur geahnt hätte.“ (S. 533)
Fall 32: Mitte der 1960er beschwert sich ein Pfarrer beim Erzbistum über seinen Kaplan, u. a. habe er zu viele nahe Kontakte mit Jungen, auch in seinen Ferien, „wenngleich man ihm hier direkt wirklich nichts nachsagen“ könne (S. 534). Der Priester wird von Generalvikar Defregger zu mehr Distanz ermahnt. Er wird in eine andere Pfarrei versetzt, besucht aber noch öfter seine alte Pfarrei, was ihm schließlich vom Erzbistum verboten wird. In seiner neuen Pfarrei widmet er sich auch wieder stark der Jugendarbeit. Konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch gibt es allerdings nicht.
Fall 33: Ein Ordenspriester missbraucht Ende der 1960er mehrere Schüler eines Knabenseminars nachts im Schlafsaal. Die Schüler berichten dem Seminardirektor davon, der aber nichts tut. Weil die Vorwürfe beim Erzbistum erst Anfang der 2010er bekannt wurden, behandle ich diesen Fall eigens in einem späteren Artikel ausführlicher.
Fall 34: Ein Priester missbraucht über einen längeren Zeitraum zehn seiner Schüler oder Ministranten, alles Jungen zwischen elf und 14 Jahren. Schließlich kommt es heraus und die Eltern eines Jungen erstatten Anzeige; der Priester wird vom Erzbistum auf eigenen Wunsch in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Ein halbes Jahr später, Anfang der 1970er, wird er zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt; ein ärztliches Gutachten stellt verminderte Schuldfähigkeit fest. Generalvikar Dr. Gruber setzt sich jedoch weiterhin beim Justizministerium für ihn ein, u. a. für seine vorzeitige Haftentlassung. Nachdem er zwei Drittel verbüßt hat, wird er entlassen; Generalvikar Dr. Gruber will ihn wieder in die Seelsorge aufnehmen. „Nach seiner Entlassung aus der Strafhaft wurde dem Priester auch ein geistlicher Berater zur Seite gestellt, der ihn bei der Rückkehr ins Priesteramt beraten und unterstützen sollte. Soweit ersichtlich war es sodann aber der Priester selbst, der nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht mehr aktiv in der Seelsorge tätig sein wollte. Bis zu seinem Tod lebte er in einer bayerischen Gemeinde auf dem Gebiet der Erzdiözese München und Freising und leistete vor Ort vereinzelt Urlaubsaushilfen.“ (S. 538)
Fall 35: Ein Priester, der als Religionslehrer tätig ist, wird Anfang der 1970er beschuldigt, „einen 13jährigen beziehungsweise 14jährigen Jungen mit der Hand befriedigt zu haben und sich auch von diesem befriedigt haben zu lassen“ (S. 538). Er scheidet aus dem Schuldienst aus und wird zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. „Eine Kopie des Urteils findet sich ausschließlich in der persönlichen Ablage/Handakte von Generalvikar Dr. Gruber. Ein Jahr nach der Verurteilung wurde der Priester als Hausgeistlicher in einem Altenheim eingesetzt.“ (S. 539)
Fall 36:„Gegen den einer anderen deutschen Diözese angehörenden Priester wurde kurz vor seiner Weihe im europäischen Ausland ein Strafbefehl wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht mit einem jungen Mann erlassen. Während seiner Ausbildung pflegte er zudem homosexuelle Kontakte. Aufgrund dieser Vorfälle wechselte er nach seiner Priesterweihe in eine andere deutsche Diözese. Anfang der 1970er Jahre kam es zu sexuellen Kontakten mit acht verschiedenen männlichen Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren, was zu einem staatlichen Ermittlungsverfahren gegen den Priester führte.“ (S. 539) Er hält sich während des Verfahrens zur Therapie in München-Freising auf, und bemüht sich dort um einen Einsatz in der Seelsorge, was Generalvikar Dr. Gruber aber ablehnt. Schließlich wird er zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Haftantritt verzögert sich, weil er angibt, nicht haftfähig zu sein. Er bemüht sich wieder um eine Stelle in München-Freising; der Personalreferent seiner Diözese teilt dem Erzbistum mit, sein Einsatz sei nicht verantwortbar, auch wenn man ihm die Zelebrationserlaubnis nicht entzogen habe. „Als der Pfarrer, bei dem er privat untergebracht war, erkrankte, wurde seitens der Erzdiözese erwogen, den Priester in dessen Gemeinde einzusetzen. Dieses Vorgehen wurde Generalvikar Dr. Gruber mit einer Aktennotiz des damaligen stellvertretenden Generalvikars ein knappes Jahr nach der Verurteilung des Priesters vorgeschlagen. Ob es zu einem solchen Einsatz kam, ist nicht dokumentiert.“ (S. 540) Ein Jahr nach der Verurteilung tritt er seine Haft schließlich an. Nach seiner Entlassung wird er kurz aushilfsweise in München-Freising tätig, und das Erzbistum fragt bei seinem ursprünglichen Bistum an, ob man ihn generell in der Seelsorge einsetzen könne. Dieses Bistum informiert das Erzbistum jetzt umfassend über die ganze Vorgeschichte und zeigt sich zurückhaltend; man will ihn zwar nicht laisieren, aber auch nicht einfach wieder normal einsetzen. Der den Priester behandelnde Arzt hat eine positive Meinung zu ihm, und Generalvikar Dr. Gruber wendet sich noch einmal an sein Heimatbistum, das aber wegen der Rückfallgefahr und der Gefahr eines Skandals weiterhin an seiner Meinung festhält. Man setzt ihn dann kurz in einem Frauenkloster ein, wo aber seine Vorgeschichte bekannt wird, und versetzt ihn dann in ein Altenheim. Er bleibt bis Anfang der 2010er in der Altenheimseelsorge und übernimmt auch Urlaubsvertretungen.
Fall 38: Anfang der 1970er wird dem aus dem Ausland stammenden Priester eine Pfarrei im Erzbistum übertragen. Zwei Jahre später bemüht sich das Erzbistum, ihn loszuwerden, und er reicht schließlich seinen Rücktritt ein; der Grund dafür sind offenbar auffällige Beziehungen zu Jugendlichen, wobei er versichert, nichts Strafbares getan zu haben. Anfang der 2010er gibt ein Mann gegenüber dem Erzbistum an, in dieser Zeit als 17jähriger von dem Priester betrunken gemacht und vergewaltigt worden zu sein; außerdem habe der Priester zwei andere Jugendliche aus zerrütteten Familienverhältnissen, die als homosexuell galten, im Pfarrhof beherbergt. Er wird nach seinem Rücktritt anderswo als Krankenhausseelsorger und bei der Mithilfe in der Seelsorge eingesetzt. Es gibt im Lauf der Jahre immer wieder Hinweise auf homosexuelle Kontakte mit Jugendlichen, wobei er versichert, keine solchen Beziehungen mit Minderjährigen gehabt zu haben. Vom Erzbistum wird nichts dagegen unternommen. In den 1980ern geht er für einige Zeit ins Ausland, kehrt dann aber nach München-Freising zurück (inzwischen ist Kardinal Wetter im Amt). Er ist in verschiedenen Pfarreien tätig und es gibt wieder Hinweise auf auffällige Kontakte mit Jungen. Vom Erzbistum wird jedoch nichts unternommen, nur ein Weihbischof spricht Warnungen aus. „Ebenfalls Anfang der 1990er Jahre mithin einen Monat nach der Versetzung des Priesters in den dauerhaften Ruhestand, beschwerte sich der Priester bei Erzbischof Kardinal Wetter über den Weihbischof, der gegenüber einer Mesnerin geäußert habe, dass der Priester eine starke homoerotische Ausstrahlung habe, die Eltern sollten auf ihre Jungen aufpassen und die Mesnerin sollte ein waches Auge auf die neun- bis zehnjährigen Ministranten haben.“ (S. 558)
Fall 39: Der Priester einer südamerikanischen Diözese kommt in den 1950ern nach Deutschland und in den 1960ern nach München-Freising. „Aus der persönlichen Ablage/Handakte des Generalvikars Dr. Gruber ergibt sich, dass Hintergrund des Wechsels des Priesters in die Erzdiözese München und Freising ein homosexueller Vorfall zu Beginn der 1960er Jahre unter Seminaristen war.“ (S. 559) Der Stadtpfarrer, dem er unterstellt ist, weiß davon, und rät deshalb von seinem Einsatz als Berufsschullehrer ab; er ist aber ansonsten auch in der Jugendarbeit tätig. „Nachdem der Priester Ende der 1960er Jahre versucht hatte, erkennbar gegen dessen Willen homosexuelle Kontakte mit einem Ordenspriester aufzunehmen, wurde er kurzfristig versetzt.“ (S. 560) Sein dortiger Pfarrer beschwert sich beim Erzbistum, dass der Priester viel mit seinem Auto unterwegs sei und zwischenzeitlich eine eigenständige Jungengruppe gegründet habe. Später wird er als Pfarrvikar in eine andere Pfarrei versetzt. In den 2010ern meldet sich ein Mann beim Erzbistum und berichtet, er sei dort Mitte der 1970er als 12- bzw. 13-jähriger mehrfach von dem Priester missbraucht worden; der Missbrauchsbeauftragte bewertet die Angaben als glaubhaft und der Mann erhält eine Entschädigungszahlung von 5000 €.
Fall 40 und Fall 42 wurden ebenfalls hier schon behandelt.
Zu Fall 41 heißt es im Gutachten „Dieser Fall ist Gegenstand des als Bestandteil dieser Untersuchung vorgelegten Sondergutachtens“ (S. 568) – ich lasse ihn hier vorerst aus.
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Fazit: Unter Kardinal Döpfner und den Generalvikaren Defregger und Dr. Gruber sieht man praktisch durchgehend Vertuschung und Gleichgültigkeit – ganz besonders bei Dr. Gruber. Egal ob es um erwiesenen Kindesmissbrauch, um verdächtigen Umgang mit Jugendlichen, um Belästigung erwachsener Frauen oder um homosexuelle Handlungen geht: nirgends sieht man halbwegs angemessene Reaktionen.
Ich dachte mir, es wäre sicher lehrreich, nicht nur die Kardinal Ratzinger betreffenden Fälle von Missbrauch im Erzbistum München-Freising, sondern alle konkreten Fälle, in denen das neue Gutachten dem Erzbistum Fehlverhalten attestiert, kurz durchzusehen. Deshalb heute eine kurze Zusammenfassung der Fälle, die ca. zwischen 1945 und 1960 begannen / erstmals bekannt wurden, also unter Kardinal Faulhabers Amtszeit (vor 1952; er war bereits seit 1917 Erzbischof, aber das Gutachten beginnt erst mit der Nachkriegszeit) oder Kardinal Wendels Amtzeit (1952-1960). Diese Fälle reichen teilweise auch noch in die 60er und 70er Jahre hinein, also als Kardinal Döpfner (1961-1976) Erzbischof war; aber irgendwo muss man ja Abgrenzungen vornehmen. Zu den Fällen, die erst unter Kardinal Döpfner begannen, komme ich dann im nächsten Artikel.
Jetzt also eine kurze Zusammenfassung der 17 Fälle aus dieser Zeit, bei denen das Gutachten Fehlverhalten gefunden hat. (Fall 8 und Fall 18 behandle ich in den kommenden Artikeln, es sollte dann klar werden, wieso.)
Fall 1: Ein wegen homosexueller Handlungen (damals waren homosexuelle Handlungen zwischen Männern noch strafbar) in einer anderen Diözese verurteilter Priester wechselt Ende der 1940er in die Erzdiözese München-Freising (diese weiß nichts von der Verurteilung). Als ihm vorgeworfen wird, wiederholt mit Schülern eine Gaststätte aufgesucht zu haben (was er bestreitet), wird er von Generalvikar Buchwieser in seine ehemalige Diözese zurückgeschickt. Sechs Jahre später kommt er zurück. Der neue Münchner Generalvikar Dr. Fuchs fragt bei der anderen Diözese nach dem Grund – staatliche Ermittlungen wegen Kindesmissbrauch. Dr. Fuchs entzieht dem Priester zunächst die Zelebrationserlaubnis; nachdem dieser die Vorwürfe bestreitet, erteilt er ihm eine auf mehrere Monate befristete Erlaubnis, und legt ihm nahe, die Erzdiözese zu verlassen, was der Priester tut. Kurz darauf verstirbt er; die staatlichen Ermittlungen waren noch nicht abgeschlossen.
Fall 2: Ein Priester wird Ende der 1940er beschuldigt, mehrere Mädchen unangemessen berührt zu haben. Ihm wird von Kardinal Faulhaber und Generalvikar Buchwieser der Rücktritt von seinem Amt nahegelegt, und er tritt zurück. Es gibt staatliche Ermittlungen, die aber eingestellt werden. Der Pfarrer der ehemaligen Nachbargemeinde des Beschuldigten informiert das Erzbistum, dass dieser ihm bereits vorher aufgefallen sei und er ihm den Rücktritt von seinem Amt angeraten habe. Außerdem gehen weitere Beschwerden ein (er spreche auf der Straße Mädchen an, wolle in deren Wohnungen). Der Priester wird Seelsorger in einem Erholungsheim; der dortige Pfarrer berichtet von weiteren Vorwürfen, der Priester versuche sich Zugang zu Kindern zu verschaffen. Der Priester wird sofort suspendiert und in ein Kloster eingewiesen, ihm wird der Kontakt zu Kindern verboten. Als er dagegen verstößt (er soll sich mit einem Jungen in einen Heustadel begeben haben), wird er in ein anderes Kloster eingewiesen und ihm wird der Kontakt zur gesamten Öffentlichkeit verboten. Als er um Verzeihung bittet und Besserung gelobt, wird seine Suspendierung schließlich aufgehoben, aber das Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen bleibt. Es wird auch ein kirchliches Disziplinarverfahren geführt, dessen Ergebnis aber nicht aus den Akten hervorgeht. Anfang der 1950er wird er wieder in der Seelsorge eingesetzt, und darf auch Kinder unterrichten, allerdings keine Mädchen. „Ende der 2010er Jahre wandte sich eine männliche Person an den Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese und schilderte erlittenen sexuellen Missbrauch durch den Priester, der sich in der Gemeinde, in der er Anfang der 1950er tätig war ereignete, als der Geschädigte zwischen zwölf und 13 Jahren war. Diese Schilderung wurde von dem zuständigen Fachreferenten als glaubhaft eingestuft.“ (S. 450)
Fall 3: Einem Priester, Leiter eines Lehrlings- und Schülerheims, wird vorgeworfen, er habe Jungen in seinem Schlafzimmer übernachten lassen und mit ihnen Ringkämpfe veranstaltet, eine Gruppe Jungen sei öfter bis spät am Abend in seiner Wohnung gewesen. Er rechtfertigt die Übernachtungen mit dem Platzmangel im Heim und gibt zu, sich ungewöhnlich ungezwungen den Jungen gegenüber verhalten zu haben. Generalvikar Buchwieser und die Kriminalpolizei ermitteln. „Bei Befragungen gaben einige der Jungen an, der Priester sei ihnen nähergekommen, habe sie aber nicht zärtlich angefasst. Zurück blieb der Vorwurf, der Priester habe ‚durch sein erzieherisch unkluges und unverständliches Verhalten bei Erwachsenen und Jugendlichen selbst Anlass zu solchen Gerüchten gegeben‘.“ (S. 451) Er verliert seine Stelle als Heimleiter und wird Aushilfspriester, erteilt auch Religionsunterricht. Sieben Jahre später ermahnt Generalvikar Dr. Fuchs ihn in einem Brief, keine Jugendlichen mehr auf seinen Autofahrten mitzunehmen. Er unterstellt ihm zwar nichts, fürchtet aber schwere Verdächtigungen. Mein Fazit: Es bleibt unklar, ob der Priester wirklich bloß aus Naivität oder Hilfsbereitschaft unangemessenes Verhalten zeigte, oder ob er ein Pädophiler war, der vielleicht nur Berührungen von Jugendlichen suchte. Für schwerwiegenden Missbrauch gibt es aber zumindest keine Anhaltspunkte.
Fall 4: Ende der 1940er wendet sich ein Kaplan an Generalvikar Buchwieser, und berichtet, „dass über ihn ‚eine Rederei im Gange sei, wonach er Mädchen der Jugendgruppe ‚beim Spielen abgetastet oder abgegriffen habe und mit Vorliebe ihnen beim Ballspiel den Ball gegen die Brust werfe‘. Er erklärte weiter, sich gegen diese ‚üble Verleumdung‘ einer ‚bis jetzt unbekannten Urheberin der Rederei‘ wehren zu wollen, die ihn nicht allein als Privatperson, sondern auch als Seelsorger betreffe.“ (S. 452) Was genau der Generalvikar unternimmt, geht nicht aus den Akten hervor. Einen Monat später wendet sich der Pfarrer, dem der Kaplan unterstellt ist, an die Diözese; ein Kirchenpfleger habe sich bei ihm über ähnliches Verhalten beschwert, der Kaplan habe Mädchen der Pfadfindergruppe beim Blinde-Kuh-Spiel angefasst. Der Pfarrer regt eine Versetzung an, und einige Monate später wird der Kaplan versetzt. Er bewirbt sich in den folgenden Jahren um verschiedene Pfarrstellen, wird aber von der Diözese (jetzt Generalvikar Dr. Fuchs) abgewiesen, weil Gerede entstehen könnte, wenn er zu nahe an seinem früheren Wirkungsort wäre. Später wird er doch Pfarrer und erteilt auch Religionsunterricht. Weitere Vorwürfe sind nicht ersichtlich.
Fall 5: „Der Priester wurde Ende der 1940er Jahre durch das örtlich zuständige Landgericht wegen Sittlichkeitsverbrechen mit Kindern in sechs Fällen zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Bei den Geschädigten handelte es sich um männliche und weibliche Kinder im Alter von elf bis 13 Jahren.“ (S. 454) Nach der Verbüßung der Strafe wurde er wieder in der Seelsorge eingesetzt, als Aushilfspfarrer und dann als Kurat. Es gab weder neue kirchliche Sanktionen noch neue Vorwürfe.
Fall 6: In den 1940ern begeht ein Priester schon in der ersten Gemeinde, wo er eingesetzt ist, „sexuelle Handlungen mit zwei Ministranten“ (S. 455). Er wird ohne weitere Konsequenzen versetzt. Vier Jahre später wird er wegen sexueller Handlungen an drei Minderjährigen zwischen 11 und 14 Jahren zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt (er ist geständig). Jetzt schon unter Kardinal Wendel wird ein Gnadengesuch zur vorzeitigen Haftentlassung gestellt. „Unmittelbar nach der sich anschließenden Haftentlassung Mitte der 1950er Jahre verbrachte der Priester einen Teil seines Erholungsurlaubes mit einem Ministranten. Generalvikar Dr. Fuchs drohte dem Priester daraufhin die sofortige Suspension im Wiederholungsfall an.“ (S. 456) Er wird in einem Altenheim eingesetzt; als dort die Vorgeschichte bekannt wird, wird er von Generalvikar Dr. Fuchs abgezogen und in einem Kloster untergebracht. Zwei Jahre später wird er wieder in einem Altenheim eingesetzt, aber als sich herausstellt, dass er Kontakt zu Jugendlichen sucht, wird er von Generalvikar Dr. Fuchs wieder in ein Kloster gesteckt und ihm wird die Zelebration verboten. Anfang der 1960er wird er wieder aushilfsweise in der Seelsorge eingesetzt. Als der Ortspfarrer ihn auch Religionsunterricht erteilen lassen will, erlaubt Dr. Fuchs das, schreibt aber, es solle darauf geachtet werden, dass er keine außerschulischen Freundschaften mit Kindern anfange. „Während dieser Zeit kam es zu erneuten Missbrauchshandlungen des Priesters an einem 14jährigen körperlich beeinträchtigten Jungen. Diese Vorfälle waren nach Aktenlage dem Erzbischöflichen Ordinariat damals nicht bekannt. Der Geschädigte meldete sich erstmals Anfang der 2010er Jahre und gab an, von dem Priester dahingehend unter Druck gesetzt worden zu sein, mit niemandem über die Vorfälle zu sprechen. Im Rahmen eines Verfahrens auf Anerkennung des Leids erhielt der Geschädigte daraufhin eine Zahlung in Höhe von 5.000,00 €.“ (S. 457) Nach ein paar Monaten wird er wieder in ein Altenheim versetzt. „Nachdem drei Jahre später, Mitte der 1960er Jahre, erneut der Verdacht aufkam, dass er Jungen nicht näher bezeichneten Alters zu nahe gekommen sei, wurde er erneut in ein anderes Altenheim versetzt. Parallel kam es zu Aushilfstätigkeiten in der Gemeindeseelsorge, unter anderem im Rahmen der Kinderbeichte. Der damalige Generalvikar Defregger wies daraufhin den Gemeindepfarrer an, bei der Kinderbeichte vorsichtig zu sein und diese nur unter Aufsicht zu gestatten. Beinahe zehn Jahre später, Anfang der der 1970er Jahre, kam es im Ort des Altenheimes zu sexuellen Handlungen des Priesters an einem Ministranten. Der Gemeindepfarrer teilte dies dem damaligen Generalvikar Dr. Gruber mit und erwähnte zugleich, dass er um noch mehr Opfer fürchte, da der Priester sich auch im Altenheim mit vielen Ministranten umgebe. Generalvikar Dr. Gruber hielt in einer vertraulichen Note für Erzbischof Kardinal Döpfner fest, dass der Vorfall aufgrund der Vorgeschichte des Priesters nicht leichtgenommen werden dürfe. Der Priester dürfe jedoch weiter aushilfsweise in der Seelsorge tätig sein, da er mit Ministranten nur im Gottesdienst und im Beisein des Mesners Kontakt habe. Der Priester, der diese Vorwürfe bestritt, solle zudem auf die Ministrantenarbeit verzichten. Nachdem der Vater des missbrauchten Ministranten mit dieser Lösung nicht einverstanden war, wurde der Priester an einen anderen Ort versetzt, wo er in einem Altenheim und in einer Justizvollzugsanstalt tätig war. Dieser Sachverhaltsteil ergibt sich ausschließlich aus den persönlichen Unterlagen des damaligen Generalvikars Dr. Gruber. Ab Mitte der 1970er Jahre wurde der Priester nur noch nebenamtlich in der Justizvollzugsanstalt eingesetzt.“ (S. 458)
Fall 7: Ende der 1940er beschwert sich ein Pfarrer über seinen Kaplan; nämlich über den „nicht einwandfreien Umgang des Priesters mit Mädchen der 4. Hochschulklassen“ (S. 459), er habe diese Jugendlichen auch mit aufs Zimmer genommen. Bei einer Unterredung bestreitet der Kaplan das; nur einmal habe ihm ein Kind etwas gebracht. Kurze Zeit später wird er von Generalvikar Buchwieser zum Direktor eines Kinderheims ernannt. Neue oder schwerwiegendere Vorwürfe gab es offenbar nicht; dennoch wirkt es extrem unklug und fahrlässig, ihn ausgerechnet auf eine solche Stelle zu setzen.
Fall 9: Im Priesterseminar hat Ende der 1940er ein Kandidat irgendwelche Verbindungen zu jugendlichen Mädchen, wird aber am Ende trotzdem geweiht. Anfang der 1950er bittet dieser Priester Generalvikar Buchwieser um seine Versetzung, „da durch Unvorsichtigkeiten hervorgerufene Spannungen sein seelsorgerisches Arbeiten erschweren würden“ (S. 461), und wird auch versetzt; es wird nicht klar, was das für Spannungen sind. Mitte der 1950er wird er zu zehn Monaten Gefängnis wegen Unzucht mit Kindern verurteilt. (Die drei Kinder waren zehn bis elf Jahre alt.) Nach der Haftentlassung hält er sich drei Monate in einem Kloster auf, und kommt dann in eine Gemeinde, wo er unter der Aufsicht des Ortspfarrers stehen soll. „Ein Jahr später hält Generalvikar Dr. Fuchs fest, dass der Priester die Gemeinde verlassen müsse, da er erneut zwei Mädchen berührt habe. Generalvikar Dr. Fuchs suspendierte den Priester noch im selben Monat von allen Handlungen der Weihegewalt. Parallel dazu erfolgte die Anweisung, dass er sich unverzüglich in ein Kloster zu begeben habe. Es folgten ein Aufenthalt in einem weiteren Kloster sowie diverse therapeutische Behandlungen.“ (S. 462) Ärztlicherseits wird ihm schließlich bescheinigt, er könne wieder eingesetzt werden, aber ohne Kontakt zu Kindern. Das Erzbistum ist jedoch nicht überzeugt davon; Generalvikar Dr. Fuchs schreibt dem Pfarrer an seinem Therapieort: „[Der Priester] ist sexuell krankhaft überreizt und hat sich wiederholt mit Schuldmädchen verfehlt. Weder eine längere Freiheitsstrafe noch kirchliche Maßnahmen hätten auf die Dauer eine abschreckende Wirkung. Auch eine Behandlung in der […] Nervenklinik brachten keinen Erfolg. […] Bei den bisherigen Erfahrungen mit den häufigen und hartnäckigen Rückfällen sind wir sehr in Sorge.“ (S. 463) Er wird wieder in einem Kloster untergebracht, und Dr. Fuchs ordnet „unerbittliche Strenge“ und „äußerste Vorsicht“ ihm gegenüber an (S. 463). Nachdem er in ein anderes Kloster versetzt wurde, wird er wieder wegen Unzucht mit einem Kinde (diesmal einer Zehnjährigen) zu einer Haft von neun Monaten verurteilt. Er ist dann wieder im Kloster und in ärztlicher Behandlung, versucht aber wieder trotz der Auflagen, Kontakte mit Kindern anzuknüpfen, was Generalvikar Defregger zu verhindern versucht. Dann stirbt er unerwartet.
Fall 10: Anfang der 1950er erhebt eine Schulleiterin gegen einen Kaplan den Vorwurf der sexuellen Nötigung gegenüber Achtklässlerinnen. Sein Pfarrer verteidigt ihn bei Generalvikar Buchwieser, die Schulleiterin sei kirchenfeindlich eingestellt. „Die Schulleiterin selbst habe dem Pfarrer gegenüber erklärt, das Verhalten des Kaplans sei ihr ‚zu väterlich und zu kameradschaftlich erschienen, aber es sei keineswegs sexuell betont gewesen.‘ Der Kaplan solle eine Pfarrei bekommen, so der Pfarrer, die seine ausgezeichneten Begabungen und seinem überaus eifrigen und gesegnetem priesterlichen Wirken entspreche. Kurz darauf bestätigte die Klassenleitung der besagten 8. Klasse gegenüber dem Erzbischöflichen Ordinariat, dass das Verhalten des Kaplans gegenüber den Schülerinnen nicht zu beanstanden sei.“ (S. 465) Das Erzbistum gab sich damit zufrieden und ermittelte nicht weiter; fünf Jahre später wurde der Priester Dekanatsjugendseelsorger. Neue Vorwürfe gab es nicht.
Fall 11: „Anfang der 1950er Jahre wurde der Priester wegen Unzucht mit Kindern in Tateinheit mit Unzucht mit Abhängigen und schwerer Unzucht mit Männern zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Priester hatte über einen längeren Zeitraum hinweg zwei 13- und 15jährige Flüchtlingsjungen, die gemeinsam mit ihrer Mutter und zwei weiteren Geschwistern bei ihm im Pfarrhaus einquartiert waren, mehrfach dazu gezwungen, sich vollständig zu entkleiden, um ihre nackten Körper sodann zu betrachten und zu betasten.“ (S. 465f.) Das Erzbistum bemühte sich um seine bedingte Begnadigung (begründet mit der Verschrobenheit und psychischen Krankheit des Priesters), die zunächst abgelehnt wurde; nach einem halben Jahr wurde ihm jedoch die Reststrafe erlassen. Er sollte gemäß dem Gnadengesuch eigentlich in einem Kloster untergebracht werden, wurde aber wieder in der Seelsorge, inklusive Religionsunterricht, eingesetzt, wobei er von einem Pfarrer überwacht werden sollte.
Fall 12: Mitte der 1950er wurde dem Erzbistum gemeldet, dass ein Priester in der Vergangenheit ein Verhältnis mit einem 16jährigen Mädchen gehabt habe. Interessant ist es, wie der Dekan gegenüber Generalvikar Fuchs die Situation in der Pfarrei beschreibt:
„Die beiden Parteien in [der Pfarrei] sind ganz durchsichtig, jede hat ihre beiden Flügel. Die scheinbar größere Pro Pfr. Partei setzt sich zusammen aus: 1. willigen Ignoranten, 2. Diabolischen Wissern, deren es in [der Pfarrei] viele geben kann, die ein Alibi für ihre eigenen widrigen sittlichen Anschauungen finden, 3. gutmeinenden Wissern, die nach falsch kath. Art meinen, alles vertuschen zu müssen. Die Contra-Pfr. Partei wiederum setzt sich zusammen aus: 1. der betr. Clique, 2. Aus wirklichen Wissern die eben reinen Tisch und Ruhe und Sauberkeit in [der Pfarrei] haben wollen, Dass bei der bekannten demagogischen Art und Bezauberung die Pro Partei zZ hochsteht ist klar; vielfach ist es einfach auch Dorfmassengeist, der keine Unehre übers Dort kommen lassen will, ähnlich wie bei Vorkommnisses sittlicher Art in der Schule, die Eltern gegen Lehrer und Polizei zusammenhalten.“ (S. 470)
Die junge Frau gab jedoch schließlich eine eidesstattliche Erklärung ab, kein Verhältnis mit dem Priester gehabt und nichts dergleichen verbreitet zu haben, und der Priester blieb noch für die nächsten zehn Jahre in der Pfarrei.
Fall 13:„Mitte der 1940er Jahre ging im Erzbischöflichen Ordinariat ein Schreiben ein, in dem detailliert erläutert wurde, warum der Priester nach dem Krieg nicht mehr in seine Gemeinde zurückkehren solle. Keiner der Gemeindemitglieder wünsche sich seine Rückkehr, in der Pfarrei habe er nicht die geringsten Sympathien. Erwähnt wurden darin auch ‚vielfache Entgleisungen gegenüber Kindern‘ bei der Erteilung von Religionsunterricht. Um welche Art von Entgleisungen es sich dabei handelte, wurde in dem Schreiben jedoch nicht dargelegt. Aus der Personalakte ergibt sich nicht, ob diesem Vorwurf vonseiten des Erzbischöflichen Ordinariats in irgendeiner Weise nachgegangen wurde.“ (S. 471) (Waren die Entgleisungen nur Gemeinheiten, Wutanfälle, oder vielleicht unzüchtige Berührungen oder Kommentare…?) Mitte der 1950er gab es dann jedoch konkrete, schwerwiegendere Vorwürfe, die der Priester auch eingestand, nämlich Missbrauch von zwei 14jährigen Jungen: „Er habe die Jungen zu einem Badeausflug eingeladen. Dort sei er sehr zärtlich zu den Jungen gewesen und habe sie ‚abgebusselt‘. Danach habe der Priester die Jungen zu einer mehrtägigen Bergwanderung mitgenommen. Sie hätten zusammen zwei Nächte lang auf einer Almhütte übernachtet. Nachts habe der Priester die Jungen dazu aufgefordert, sich zu entkleiden, er habe mit ihnen über das Thema Aufklärung gesprochen, sie dabei berührt. Er habe ihnen erklärt, dass ‚dies‘, wenn man es ernst meine, keine Sünde sei. Im Nachgang habe der Priester gegenüber den Jungen keinerlei Reue gezeigt und sich bei ihnen auch nicht entschuldigt.“ (S. 472) Der Priester zeigte sich reuig, trat von seinem Amt zurück. „Der Priester wurde verpflichtet, sich in ein Kloster zurückzuziehen, ihm wurde zeitweise die Cura entzogen und darüber hinaus auch untersagt, alle priesterlichen Funktionen mit Ausnahme der Zelebration der Stillen Heiligen Messe auszuüben. Das Kloster durfte der Priester nur mit Erlaubnis des Priors verlassen.“ (S. 472f.) Er sollte dann jedoch wieder in die Seelsorge zurückkehren und wurde nach einigen Monaten an einem anderen Ort als Vikar eingesetzt, war jedoch unzufrieden mit seiner Behandlung. Mitte der 1960er wurde er wieder Pfarrer und erteilte auch Religionsunterricht.
Fall 14:„Mitte der 1950er Jahre gingen im Erzbischöfliche Ordinariat Beschwerden ein, der Priester habe ‚die Kameradschaft‘ mit der Jugend, ‚in einigen Fällen in ein intimes Verhältnis‘ gebracht. Er habe junge Männer mit Alkohol und Süßigkeiten zu sich gelockt und versucht, diese mit runtergelassener Hose ‚unter Verherrlichung der Homosexualität für seine Zwecke zu gewinnen‘. Mit einem 20jährigen Jungen habe er sich bei einer Party im Zimmer eingesperrt, ihm die Hose ausgezogen und an seinem Penis manipuliert. Das Gleiche habe er während eines Zelturlaubs auch bei einem 18jährigen Jungen gemacht.“ (S. 475) Der Priester leugnete die Vorwürfe größtenteils, gab nur zu, sich vielleicht zu ungezwungen gegenüber den Jugendlichen verhalten zu haben. Aus seiner Pfarrei erhielt er viel Unterstützung, die jungen Männer wurden als Denunzianten bezeichnet, ihr Verhalten als Racheakt. „Sieben Monate nach Eingang der Meldungen beim Erzbischöflichen Ordinariat wurde der Priester amtsgerichtlich wegen eines Vergehens der Unzucht zwischen Männern zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah zwar nur einen Vorwurf gegenüber einem 18jährigen Jungen als bewiesen an, hielt in seinem Urteil zu einem anderen Vorwurf aber fest, dass der Priester dessen ‚im aller höchsten Grade nach wie vor dringend verdächtig‘ sei. Ausweislich der Urteilsgründe leugnete der Priester jedwede unzüchtige Handlung und gab an, dass es sich um eine Verschwörung gegen ihn handle.“ (S. 477) Er wurde vorübergehend in den Ruhestand versetzt, aber dann wieder ganz normal in der Seelsorge eingesetzt.
Fall 15: Ein Priester aus einer anderen Diözese wollte Mitte der 1950er nach München-Freising wechseln. Generalvikar Dr. Fuchs erkundigte sich bei seiner vorigen Diözese und erfuhr, dass er eben eine Zuchthausstrafe von dreieinhalb Jahren wegen homosexueller Handlungen mit Jugendlichen verbüßt hatte. Außerdem gab es ein kirchenrechtliches Verfahren gegen ihn und ein Zelebrationsverbot war verhängt worden. Er kam nach München-Freising, ohne Aufgaben in der Seelsorge zu übernehmen, erhielt aber nach einer Weile immerhin wieder die Zelebrationserlaubnis. Er wechselte schließlich wieder in eine andere Diözese, und wurde in seiner Ursprungsdiözese schließlich kirchenrechtlich verurteilt. Nach einer weiteren staatlichen Verurteilung wegen einer Sexualstraftat wurde er vom Heiligen Stuhl laisiert. Hier sieht es eigentlich nicht nach einem Fehlverhalten des Erzbistums München-Freising aus; man gab ihm keine wirkliche kirchliche Position, sondern beherbergte ihn nur vorübergehend, während ein kirchliches Verfahren gegen ihn noch lief.
Fall 16: Hier geht es um einen Priester, über den Mitte der 1950er, während er im Urlaub war, Gerüchte aufkamen, er wäre im Gefängnis, weil er ein zwölfjähriges Mädchen nach der Beichte vergewaltigt habe. Der Priester nahm sich einen Rechtsanwalt und ging gegen diese Gerüchte vor. „Der zuständige Dekan wandte sich diesbezüglich an das Erzbischöfliche Ordinariat und teilte mit, er könne kaum glauben, dass an den Gerüchten etwas dran sei, obwohl sehr viel geredet werde und sicher auch ‚eine gewisse Unvorsichtigkeit seitens‘ des Priesters vorliege. Was der Dekan mit ‚Unvorsichtigkeit‘ meinte, lässt sich den Akten nicht entnehmen.“ (S. 480) Das Erzbistum tat hier eigentlich nichts (außer den Priester zu einer Unterredung einzuladen, über die nichts weiter in den Akten vermerkt ist); vermutlich haben die Ersteller des Gutachtens den Fall aufgenommen, weil sie der Ansicht waren, dass das Erzbistum hätte genauere Nachforschungen anstellen sollen, was es mit diesem mutmaßlichen unvorsichtigen/verdächtigen Benehmen auf sich habe, und ob an den Gerüchten von der Vergewaltigung etwas dran sein könnte, auch wenn der Priester nicht im Gefängnis war. Weiter steht jedoch im Gutachten nichts (z. B. dass sich das mutmaßliche Opfer oder dessen Familie gemeldet oder die Polizei ermittelt hätte). Der Priester war weiterhin ganz normal tätig.
Fall 17: Der Betreffende kam Anfang der 1950er ins Priesterseminar von München-Freising; zuvor war er aus nicht genau geklärten Gründen (angeblich politische) im Ausland gewesen. Er erhielt noch im selben Jahr die Diakonenweihe. Die Priesterweihe wurde ihm von Kardinal Wendel jedoch verweigert, weil er etliche erfolglose Bewerbungen in anderen Priesterseminaren verschwiegen hatte. Er wurde dann als Religionslehrer eingesetzt. Dann gab es jedoch staatliche Ermittlungen gegen ihn wegen sexuellem Missbrauch, und er setzte sich ins europäische Ausland ab. „Generalvikar Dr. Fuchs teilte dem Generalvikar des Aufenthaltsortes des Diakons mit, dass dieser, sollte er im dortigen Ordinariat vorstellig werden, aufgefordert werden solle, unverzüglich in die Erzdiözese München und Freising zurückzukehren. Der Diakon wandte sich daraufhin von seinem Aufenthaltsort aus an Generalvikar Dr. Fuchs und teilte diesem mit, dass er nach Rücksprache mit zwei ‚kirchlichen Persönlichkeiten‘ – die Identität dieser Personen lässt sich den Akten nicht entnehmen – den Entschluss gefasst habe, den Ausgang der ‚Sache‘ im Ausland abzuwarten. Zudem bedankte er sich für die ihm gewährte – vermutlich monetäre – ‚Überbrückungshilfe‘. Der Diakon bewarb sich zudem von seinem Aufenthaltsort aus bei einer deutschen Diözese. Generalvikar Dr. Fuchs teilte dem dortigen Generalvikar jedoch mit, dass gegen den Diakon ein staatliches Verfahren wegen Verfehlungen mit Jugendlichen laufe. Kurz darauf wurde der Diakon schließlich bei der Einreise nach Deutschland verhaftet und kam daraufhin in Untersuchungshaft.“ (S. 482) Hier kann man Generalvikar Dr. Fuchs eigentlich nichts vorwerfen; er wollte den Verdächtigen dazu bringen, nach Deutschland zurückzukehren, und verhinderte, dass er sich bei einer anderen deutschen Diözese einschleichen konnte. Dass er ihm vermutlich etwas Geld schickte, lässt sich schon rechtfertigen; vielleicht war es als eine freundliche Geste gedacht, die ihn etwas geneigter machen sollte, der Forderung nachzukommen, nach Deutschland zurückzukehren. (Jedenfalls vermute ich das mal.) Ob die kirchlichen Persönlichkeiten im Ausland, die dem Diakon angeblich rieten, im Ausland zu bleiben, überhaupt existierten, ist fraglich; auf jeden Fall betreffen sie nicht das Verhalten des Erzbistums München-Freising. Er wurde dann wegen „Unzucht mit Kindern und gleichgeschlechtlicher Unzucht“ zu anderthalb Jahren Haft verurteilt; die Opfer waren elfjährige Schüler. Auf Betreiben der Erzdiözese ließ er sich laisieren. Später wurde er wieder straffällig.
Fall 19: Ein Ordenspriester war als Religionslehrer und Spiritual in einem Mädchenwohnheim tätig. „Ende der 1950er Jahre wurde er vom zuständigen Amtsgericht wegen erschwerter Unzucht zwischen Männern zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der Priester hatte einen ihm unbekannten 15jährigen auf dem Heimweg von der Schule angesprochen und unter einem Vorwand in das Mädchenwohnheim gelockt. Dort kam es zum sexuellen Missbrauch des Jungen.“ (S. 487) Nach seiner Entlassung teilte er dem Erzbistum mit, dass er in Absprache mit seinem Abt als Spiritual in einem Kloster tätig sei und Religionsunterricht gebe. „Generalvikar Dr. Fuchs intervenierte daraufhin bei den Ordensoberen, da er eine Gefährdung der Jugend aber insbesondere einen Skandal für die Kirche befürchtete, sollte die Polizei Kenntnis von diesem Einsatz erlangen. Kurz darauf wurde der Priester von seinem Orden von seinen Pflichten entbunden. Anfang der 1960er Jahre erbat der Priester die Zurückversetzung in den Laienstand. Dies führte jedoch einstweilig nur zu seiner Exklaustration [Befreiung vom Gemeinschaftsleben im Kloster]. Er wurde daraufhin der Aufsicht des Erzbischöflichen Ordinariats unterstellt. Dort wurde er nach Aktenlage nicht weiter eingesetzt.“ (S. 487f.) Hier kann man definitiv den Ordensoberen einen Vorwurf machen, dass sie ihn zuerst weiter einsetzen wollten, aber doch wohl kaum dem Erzbistum, das dafür sorgte, dass er keine seelsorgerlichen Aufgaben mehr übernahm. (Hier soll wohl auch unterstellt werden, dass es Generalvikar Dr. Fuchs vor allem nur darum ging, einen Skandal zu verhindern. Das erschließt sich mir aber nicht ganz – selbst wenn er sich z. B. in einem Brief an die Ordensoberen so ausgedrückt haben sollte, kann das Taktik gewesen sein, um sie zur Einsicht zu bringen. Aber Motive lassen sich jetzt nicht mehr feststellen.) Und dass man ihn nicht laisierte, wirkt in diesem Fall sogar ganz vernünftig – man hatte weiterhin ein Auge auf ihn, setzte ihn aber nirgends ein.
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Fazit: Totale Gleichgültigkeit kann man der Erzdiözese (bzw. Kardinal Faulhaber, Kardinal Wendel, Generalvikar Buchwieser und Generalvikar Dr. Fuchs) nicht unterstellen, es gab Reaktionen, auch Suspendierungen und Kontaktverbote, allerdings in einigen Fällen auch zunächst bloß Versetzungen (bei denen man die Vergangenheit nicht bekannt werden lassen wollte), und Taten hätten wohl verhindert werden können, wenn z. B. in Fall 2 und Fall 6 die Verbannung ins Kloster endgültig und die Kontaktverbote streng kontrolliert gewesen wären. Täter wurden nach Abbüßung einer Strafe wieder eingesetzt, da man sie wohl für gebessert hielt. Es ist erstaunlich, dass z. B. der Priester in Fall 5 nach seiner Haftstrafe einfach wieder relativ normal eingesetzt wurde, wenn auch auf einer untergeordneten Position. In manchen Fällen – z. B. Fall 9 – merkt man allerdings ein gutes Bemühen des Erzbistums um Kontrolle über einen rückfälligen Täter. Und in Fall 17 kann ich keine Verfehlung sehen, im Gegenteil – man versuchte, den Täter dazu zu bringen, sich zu stellen, und er wurde dann laisiert. In vier Fällen (Fall 3, Fall 4, Fall 7, Fall 10) war bloß ein ungeklärter Verdacht wegen möglicher unsittlicher Berührungen und unangemessenem Umgang mit Kindern oder Jugendlichen da, und dafür hätte man jemanden zumindest nicht gleich suspendieren können o. Ä.
Vor kurzem ist ein neues Gutachten zum sexuellen Missbrauch in den letzten Jahrzehnten im Erzbistum München-Freising herausgekommen; in den Zeitungen stand dazu vor allem etwas darüber, was es zu Kardinal Ratzinger / Benedikt XVI. zu sagen hat – natürlich, er ist der prominenteste der ehemaligen Münchner Bischöfe (und wahrscheinlich auch der bei den Journalisten unbeliebteste, aber das tut hier nichts zur Sache und ändert nichts daran, ob die Vorwürfe korrekt sind oder nicht). Ich dachte, es könnte nicht schaden, vor weiteren Klärungen zumindest die ihn betreffenden Vorwürfe zusammenzufassen. (Ich habe nicht das ganze 1900-seitige Gutachten gelesen, sondern vorerst nur die Zusammenfassung dieser paar Fälle. Vielleicht lesen hier ja Leute mit, die verunsichert sind und einfach nur gleich kurz und knapp und einigermaßen genau wissen wollen, was ihm vorgeworfen wird. Ob das Gutachten vielleicht an irgendeiner Stelle etwas falsch dargestellt, vielleicht sogar auf von anderen falsch geführte Akten zurückgegriffen haben könnte, o. Ä., ist eine völlig andere Frage, die ich auch nicht beantworten kann.)
[UPDATE: Wie ich erst jetzt gesehen habe, enthält das Gutachten ab S. 682 noch weitere Informationen zu Ratzinger und auch eine Zusammenfassung seiner ersten Stellungnahmen zu den einzelnen Fällen. Er bestreitet, in all diesen Fällen überhaupt angemessen informiert worden zu sein. Das ist durchaus möglich – vielleicht hat z. B. Generalvikar Dr. Gruber (der nicht nur hier negativ in Erscheinung tritt) ihm nur wenig mitgeteilt und ihm manches verheimlicht, was sich in den Akten nicht eindeutig widerspiegeln muss. Die Gutachter selbst ziehen angesichts seiner Stellungnahmen ihre Vorwürfe im ersten Fall eher zurück, in den übrigen drei Fällen aber eher nicht. Außerdem erwähnen sie hier noch, dass sie sechs weitere Fälle aus Kardinal Ratzingers Amtszeit nicht aufgeführt haben, weil sie ihm hier kein Fehlverhalten vorzuwerfen hatten. Ich gehe hier davon aus, dass die Stellungnahme von Benedikt selbst stammt und nicht z. B. von einem Mitarbeiter oder Helfer, was ja auch möglich wäre.]
Ratzinger war ja relativ kurz, von 1977 bis Anfang 1982, Erzbischof von München und Freising. Fassen wir also die vier ihn betreffenden Fälle in der Darstellung des Gutachtens zusammen:
Fall 1 (im Gutachten Fall 22): Ein Priester wurde in den 1960ern wegen homosexueller Handlungen mit 15- und 16jährigen Jungen zu einer kurzen Gefängnisstrafe verurteilt. [Heute wäre das evtl. gar keine Straftat mehr, weil das Schutzalter auch für homosexuelle Handlungen in den 1990ern auf 14 abgesenkt wurde. Evtl. könnte es wegen seiner Stellung als Priester aber noch nach § 174 StGB, Missbrauch von Schutzbefohlenen, verurteilt werden. Was ich damit sagen will: Wir müssen das Schutzalter gefälligst anheben – andere Länder haben mindestens 16 statt 14.] Nach der Abbüßung der Strafe wurde er von Ratzingers Vorgänger, Kardinal Döpfner, ins Ausland versetzt, wobei man offenbar nicht wollte, dass seine Verurteilung dort bekannt wurde. Er wollte wieder nach Bayern zurückkehren, und Mitte der 1970er wurde ihm das erlaubt, er sei an verschiedenen Stellen im Bistum eingesetzt worden. Dann kommt hier eine etwas mysteriöse Stelle im Gutachten, wo es heißt, ihm sei etwas später von Kardinal Ratzinger der Titel „Pfarrer“ verliehen worden. Nun ist „Pfarrer“ aber kein Ehrentitel, sondern ein Amt (Leiter einer Pfarrei), und hier steht nichts davon, dass er wieder eine eigene Pfarrei erhalten hätte. Führte er vielleicht einfach im Ruhestand ganz normal die Bezeichnung „Pfarrer im Ruhestand“, da er früher Pfarrer gewesen war? Ende der 70er wurde er nämlich unter Kardinal Ratzinger in den Ruhestand entlassen (ohne bestimmte Auflagen zu seiner künftigen priesterlichen Tätigkeit).
Die Frage ist hier, was Kardinal Ratzinger überhaupt wusste, und ob er ihm vielleicht irgendwelche Auflagen hätte machen sollen (kein Kontakt zu Kindern, oder überhaupt keine seelsorgerliche Tätigkeit etc.), oder ihn hätte entlassen statt in den Ruhestand versetzen sollen, aber doch viel eher, wieso Kardinal Döpfner den Priester nicht gleich nach seinem Vergehen aus dem Klerikerstand entlassen hat, statt ihn klammheimlich ins Ausland weiterzureichen. Besonders ein gewisser Generalvikar Dr. Gruber scheint hier keine rühmliche Rolle gespielt zu haben. Im Gutachten wird gesagt, Ratzinger habe von den Taten wissen müssen, weil er seine Ferien teilweise in der ehemaligen Pfarrei dieses Priesters verbracht habe, das wirkt aber wie eine etwas vorschnelle Schlussfolgerung. Laut Michael Hesemann habe dieser Urlaub erst im Jahr 1982 stattgefunden, also als Ratzinger schon in Rom tätig und nicht mehr Erzbischof in München war. Auch, dass Dr. Gruber bei der Versetzung in den Ruhestand diesem Priester Dankesgrüße auch im Namen des Kardinals ausgerichtet hat, wirkt nicht sehr spektakulär, sondern eher wie eine Formsache.
Hier lässt sich aus meiner Sicht nicht viel sagen; es kann jedenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass ein Bischof bei Amtsantritt sofort die Vergangenheit aller Priester in seinem Bistum nachprüft.
[Update: Ich habe jetzt noch weiter im Gutachten gelesen, wo die Gutachter auch zur Stellungnahme von Benedikt kommen. Tatsächlich gibt er an, dass er von der Tat, die lange vor seinem Amtsantritt geschah, nichts gewusst hat; dass er seinen Urlaub nur einmal, im August 1982, im Gebiet der Erzdiözese München-Freising, und das nicht am früheren Tätigkeitsort des Priesters, verbracht hat; dass die Verleihung des gewöhnlichen Titels „Pfarrer“ kurz vor dessen altersbedingter Ruhestandsversetzung definitiv keine besondere Anerkennung für den Priester gewesen sei, sondern ein Routinevorgang; ebenso wie der Dankesbrief des Generalvikars zur Versetzung in den Ruhestand. Die Gutachter erklären, dass sie ihn angesichts dieser glaubhaften Darlegungen in diesem Fall für entlastet halten.]
Fall 2(im Gutachten Fall 37): In den 1950ern wechselte ein Priester, ein Neffe eines anderen Bischofs, in die Erzdiözese München-Freising. In den 70ern machte Generalvikar Dr. Gruber eine Aktennotiz über diesen Priester: „auch wegen seiner Vergangenheit, über die einiges durchgesickert sei (die freilich keinen strafrechtlichen Tatbestand im Zivilbereich darstelle, sondern lediglich im kirchlichen Bereich)“; ganz unbescholten kann er also nicht gewesen sein, und irgendwelche Zölibatsverstöße müssen schon vorgekommen sein. Dann gab es Missbrauchsvorwürfe gegen ihn; damals, Anfang der 70er, war auch noch Kardinal Döpfner Erzbischof von München-Freising. Das Landratsamt entfernte ihn wegen dieses Verdachts aus dem Schuldienst. Er wurde dann wegen zweifacher versuchter Unzucht mit Kindern und sexueller Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 2000 DM verurteilt. Er wurde jedoch weiter in der Seelsorge eingesetzt, und sein Pfarrer setzte sich auch dafür ein, dass er wieder in der Schule tätig werden dürfe. Generalvikar Dr. Gruber wollte jedoch offenbar erst einmal Gras über die Sache wachsen lassen; der Priester erhielt schließlich seine eigene Pfarrei, sollte aber nicht unterrichten. Fünf Jahre nach seiner ersten Verurteilung wurde er erneut verurteilt, wegen Kindesmissbrauchs und Exhibitionismus – und zwar nur zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 36 DM. Und hier kommen wir zu einer belastenden Stelle; im Gutachten heißt es:
„Der Strafbefehl wurde dem Erzbischöflichen Ordinariat übermittelt. In der persönlichen Ablage/Handakte des Generalvikars Dr. Gruber findet sich ein verschlossener Umschlag mit der Aufschrift ‚Nur vom Generalvikar oder vom Personalreferenten zu öffnen!“. Darin befindet sich eine Kopie des Strafbefehls mit folgendem handschriftlichen Vermerk: ‚Habe heute den Herrn Kardinal [Anm. Ratzinger] nochmal über Vorgang informiert und auch über das Ergebnis des Gesprächs, das […] mit Pf. […] führte. Der Herr Kard. ist einverstanden, daß Pf. […] in seiner Stellung verbleibt, da ein Skandal nicht zu befürchten ist.‘ Im Folgejahr wurde in der Pfarrei das Gerücht verbreitet, der Priester habe ‚wieder Dreck am Stecken‘. Daraufhin reichte dieser ein Resignationsgesuch ein, das der damalige Erzbischof, Kardinal Ratzinger, umgehend annahm. Offiziell erfolgte die Resignation aus ‚persönlichen Gründen‘. Vonseiten des Erzbischöflichen Ordinariats wurde der Priester dazu aufgefordert, den tatsächlichen Grund für seine Resignation vor Ort nicht zu kommunizieren. Drei Monate später und damit knapp sieben Jahre nach dem Landgerichtsurteil und knapp zwei Jahre nach der Strafbefehlsverhängung wurde der Priester erneut und damit zum dritten Mal wegen eines vollendeten oder versuchten Sexualdelikts, in diesem Fall wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern und Erregung öffentlichen Ärgernisses, zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde abermals zur Bewährung ausgesetzt.“ (S. 552f.)
Wenn das stimmt, ließ Kardinal Ratzinger einen verurteilten Missbrauchstäter vorerst im Amt, auch wenn er zumindest bei dessen Rückfall seinen Rücktritt sofort annahm und vielleicht von der ersten Verurteilung unter Kardinal Döpfner nichts wusste. Es erscheint jedoch möglich, dass er von Dr. Gruber nur unvollständig oder falsch informiert wurde, und nur deshalb sein Einverständnis gab.
Der Priester begab sich in psychiatrische Behandlung, und nachdem ihm bald positive psychiatrische Gutachten ausgestellt wurden, wurde er mit Einverständnis des Bayerischen Kultusministeriums wieder als Religionslehrer eingesetzt. In den 90ern ging er in den Ruhestand.
Fall 3 (im Gutachten Fall 40): Ein ausländischer Priester (ein Verwandter des dortigen Bischofs) wurde wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, und von seiner Diözese nach München geschickt, vorgeblich für ein Promotionsstudium. Und hier heißt es jetzt:
„Ausweislich einer Aktennotiz des Generalvikars Dr. Gruber führte der Priester persönliche Gespräche mit diesem, dem Personalreferenten und dem damaligen Erzbischof, Kardinal Ratzinger. In der Folgezeit wurden das Aufnahmegesuch und die Möglichkeiten eines Einsatzes des Priesters in der Erzdiözese München und Freising in mehreren Ordinariatssitzungen sowie in der Personalkommission, was sich ebenfalls einer Aktennotiz des Generalvikars Dr. Gruber entnehmen lässt, thematisiert. Man beschloss, den Priester als Kaplan in der Seelsorgemithilfe einzusetzen. Dabei sollte er allerdings keinen Religionsunterricht an der Schule erteilen. Im Rahmen dieses Entscheidungsprozesses setzte der Generalvikar der ausländischen Diözese den Münchner Personalreferenten von der zwischenzeitlich erfolgten Verurteilung des Priesters schriftlich in Kenntnis und sprach sich dabei zugleich für dessen Einsatz in einer kleinen Pfarrei im Münchner Umland aus, wo dieser ’stärker in die Seelsorge verankert‘ sei. Das durch den Münchner Personalreferenten als ’streng vertraulich‘ gekennzeichnete Schreiben wurde ausweislich der darauf befindlichen handschriftlichen Anmerkung dem Erzbischof, dem Generalvikar und dem Personalreferat zur Kenntnis gebracht. Mit Anweisungsschreiben, das zwei Wochen nach der Verurteilung des Priesters erging, wurde dieser als hauptamtlicher Pfarrvikar in einer kleinen Pfarrei in der Nähe von München angewiesen. Zur Erteilung des Religionsunterrichts heißt es im vorbenannten Schreiben wie folgt: ‚Da Sie diese Stelle gemäß der Absprache mit Ihrem zuständigen Ordinarius zugleich mit einem Studienauftrag übernehmen, werden Sie von der Erteilung des Religionsunterrichts freigestellt.'“ (S. 563)
Dort hielten es die Leute jedoch nicht lange mit ihm aus, und er wurde bald versetzt, dann noch einmal versetzt. In dieser Pfarrei meldete jedoch schließlich der Pfarrer, man habe den Priester beim Nacktbaden gesehen und er habe Kontakte zu Ministranten angebahnt. U. a. schreibt der Pfarrer:
„Obwohl das sonst immer ohne mein Wissen ging, haben Sie mich einmal geradezu auffallenderweise angesprochen, Sie würden mit den Ministranten wegfahren. Nachträglich habe ich das Gefühl, Sie wollten mich nur testen, ob ich über Ihren Fall informiert bin. Leider hatte ich damals noch keine Ahnung. Jetzt bin ich nicht mehr bereit, ein solches Risiko einzugehen.“ (S. 566)
Zuerst wurde ihm vom Bistum die Zelebration untersagt, dann wollte man ihn entlassen und zurück in seine Heimat schicken, was er jedoch verweigerte. Er wurde also beurlaubt und blieb nur für sein Promotionsstudium noch in München. In den 90ern, als schon Kardinal Wetter in München war, wurde er für kurze Zeit wieder angestellt, es gab wieder Probleme (offenbar war er sehr unbeliebt), schließlich war er arbeitsunfähig und man teilte ihm eine Wohnung zu, weil er immer noch nicht in seine Heimat zurückkehren wollte.
Kardinal Ratzinger hat den Priester am Ende also aus der Seelsorge entfernt; aber wie viel wusste er schon vorher? Wusste er, als er ihn nach München kommen ließ, schon von der Verurteilung im Ausland? Wenn ja, dann ordnete er zumindest an, dass er nicht in der Schule Kontakt zu Kindern haben sollte, gab ihm aber trotzdem eine geachtete Stellung als Seelsorger. Vielleicht wusste er es aber tatsächlich nicht und verließ sich auf die Geschichte mit der Promotion.
Fall 4 (im Gutachten Fall 42): Anfang der 80er erhielt das Erzbistum einen Hinweis, dass ein Priester anzügliche Fotos von 10-13jährigen Mädchen aufgenommen habe, u. a. im Zusammenhang von Theaterproben. Der Personalreferent des Bistums informierte sich in der Pfarrei darüber.
„Bei dieser Gelegenheit wurde auch ein Resignationsgesuch des Priesters verfasst, das am Folgetag im Erzbischöflichen Ordinariat einging. In der Ordinariatssitzung, die nur einen Tag später stattfand und an der der damalige Erzbischof Kardinal Ratzinger nicht teilnahm, wurde der Fall des Priesters behandelt. Im diesbezüglichen Protokoll ist hierzu Folgendes festgehalten: ‚DK […] informiert über die Situation bezüglich [des Priesters] in […]. [Der Priester] ist von sich aus bereit, sofort auf die Pfarrei […] zu resignieren und nach einem vorübergehenden Urlaub eine andere Seelsorgssteile (Anm.: richtig wohl ‚Seelsorgsstelle‘) zu übernehmen. Es besteht Einvernehmen, die Resignation von [dem Priester] mit Wirkung vom 03. Juni dem Herrn Kardinal zu empfehlen. [Der Priester] soll nach einem Kurzurlaub voraussichtlich zum […] die Pfarrei […] als Wohnsitz erhalten mit Anweisung zur Seelsorgsmithilfe.'“ (S. 569f.)
Eine Münchner Zeitung berichtete über den Fall; da heißt es u. a.:
„Eine 13jährige zur [Tageszeitung]: ‚Ich mußte mir ein kurzes Kleid anziehen. Dann wickelte der Pfarrer einen kleinen Gummiball in meine Unterhose.‘ Ein 12jähriges Mädchen: ‚Mir hat er auch einen Ball ins Höschen gestopft und mich dabei betatscht. Ich wurde dann in Unterwäsche geknipst.'“ (S. 570)
Im Bistum wurde beschlossen, dass der Priester nun doch nur in der Altenheim- und Krankenhausseelsorge eingesetzt werden sollte. Schließlich gab es auch einen Strafbefehl – 60 Tagessätze zu je 70 DM.
„Eine im Nachhinein zu einem im Einzelnen nicht genau bekannten Zeitpunkt erstellte und bei den Akten befindliche Chronologie mit Auszügen aus Protokollen der Ordinariatsratssitzungen ist mit dem handschriftlichen Zusatz versehen: ‚Ratz. wusste erst ab Versetzung‘ Der Urheber dieser Bemerkung ist nicht bekannt.“ (S. 572)
Hier wusste Kardinal Ratzinger also offenbar erst nicht viel, und wollte dann diesen Priester zumindest von Kindern fernhalten und nur noch in der Krankenhaus- und Altenheimseelsorge einsetzen. Trotzdem: Wieso wurde er nicht aus dem Klerikerstand entlassen oder suspendiert? Wieso nur eine solche Versetzung? Auch wenn es „nur“ anzügliche Fotos waren, ist ein solcher Mann offensichtlich kein geeigneter Seelsorger. Oder wusste er auch hier nicht wirklich Bescheid und wurde von seinen Mitarbeitern nur benutzt, um deren vorgefasste Beschlüsse abzusegnen?
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Um das zusammenzufassen: Kriminelles ist vonseiten Ratzingers nichts geschehen, keine Vertuschungsversuche vor dem Staat o. Ä.; aber wieso wurden jedenfalls die verurteilten Priester in den Fällen 2-4 nicht gleich aus dem Klerikerstand entlassen oder suspendiert, oder einfach zu einem zurückgezogenen Leben hinter Klostermauern ohne seelsorgerliche Aufgaben verdonnert? Er selbst gibt in seinen Stellungnahmen an, sich nicht an diese Vorfälle zu erinnern, obwohl sein Gedächtnis noch sehr gut sei; er sei also wohl nicht informiert worden. Hier gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder, seine Mitarbeiter, insbesondere Dr. Gruber, haben ihm einiges verheimlicht, z. B. weil sie fürchteten, er wäre weniger nachsichtig als Kardinal Döpfner vor ihm, o. Ä., und selber die Täter beschützen wollten; oder aber, sein Gedächtnis ist nicht mehr so verlässlich, wie er meint, und er will sich vielleicht auch gar nicht erinnern (auch eine bewusste Lüge wäre theoretisch möglich, aber das will ich ihm mal nicht unterstellen).
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Tja, was soll man nun dazu sagen? Ein paar Gedanken:
Wir sollten nicht den Fehler machen, die Situation nur danach zu beurteilen, dass Ratzinger / Benedikt ein sympathischer, gütiger alter Mann ist, der auch irgendwie zu unserer Seite gehört. Ja, manchen Leuten wird man es schwerer zutrauen, etwas Falsches zu tun. Aber nein, wir können die Situation nicht so reflexhaft beurteilen (wie das leider manche Leute z. B. bei gloria.tv oder kath.net machen).
Ich habe schon die Mutmaßung gelesen, dass die Medien sich vor allem auf Ratzinger stürzen, um davon abzulenken, wie viel schlechter gewisse spätere Münchner Bischöfe wegkommen würden, und das mag sein, ändert aber auch nichts an den konkreten Vorwürfen gegen Ratzinger, um die es hier geht.
Ratzinger hat später als Präfekt der Glaubenskongregation und als Papst viel gegen Missbrauch getan und unter seinem Pontifikat wurden einige hundert Priester deswegen aus dem Klerikerstand entlassen. Aber das muss dem hier nicht widersprechen; es ist gut möglich, dass ihm erst im Lauf der Zeit bewusst geworden ist, wie schlimm solche Opfer leiden und wie oft solche Täter rückfällig werden, und dass man härter dagegen vorgehen muss.
Man kann wahrscheinlich davon ausgehen, dass die meisten Leute in den 70ern und 80ern relativ naiv in Bezug darauf waren, wie therapierbar Sexualstraftäter wären. Wahrscheinlich gab es damals auch kein so großes Bewusstsein dafür, wie schlimm die Nachwirkungen solcher Taten für die Opfer noch sind. (Damals gab es ja auch unter Linksgrünen Bestrebungen, „einvernehmlichen Sex mit Kindern“ zu „entkriminalisieren“; da traute man sich vielleicht nicht mehr so ganz, das als schlimmste Perversion zu sehen.) Und besonders in kirchlichen Kreisen haben Verbrecher ja auch immer die Möglichkeit, andere quasi mit christlicher Barmherzigkeit zu erpressen: Es tut mir so leid, ich kehre um, ich habe mich völlig geändert, bitte nehmt den verlorenen Sohn wieder auf – oder wollt ihr sein wie die unbarmherzigen Pharisäer?
Was mich aber besonders geschockt hat: In allen diesen Fällen gab es gerichtliche Verurteilungen. (Wir haben hier keinen einzigen Fall, in dem – sagen wir – ein Generalvikar ein verängstigtes Kind eingeschüchtert und seine Familie vom Gang zur Polizei abgehalten hätte.) Der Staat war involviert, die Schuld war bewiesen. Und das Ergebnis? Kurze Bewährungsstrafen, sogar nur Geldstrafen, ein Mal (beim ersten Fall in den 60ern) eine kurze Gefängnisstrafe. Keiner dieser Verbrecher wurde vom Staat auf Dauer daran gehindert, Kindern zu schaden. Die Kirche musste sich überhaupt nur damit befassen, wo sie sie hinstecken sollte, weil sie nicht im Gefängnis steckten. Das ist schon krass. Und bei dem Priester im Fall 2 gab sogar das Kultusministerium wieder sein OK für den Einsatz des Priesters als Lehrer.
Meiner Ansicht nach wäre die Lösung für all das ja ganz einfach: Todesstrafe für Kinderschänder bei schwerem Missbrauch – und wenn nicht, dann wenigstens lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung ohne Aussicht auf Bewährung. Außerdem längere Gefängnisstrafen auch bei weniger schweren Fällen. Aber das werden wir leider so schnell nicht bekommen.
Wenn man in tradikatholischen (Internet)kreisen unterwegs ist, wird man ab und zu auf eine gewisse Skepsis oder einen Vorbehalt gegenüber dem Begriff „Menschenrechte“ stoßen. Der wird irgendwie mit der Aufklärung, diesen geschwätzigen und heuchlerischen Intellektuellen des 18. Jahrhunderts, assoziiert, und mit einem übersteigerten Freiheitsbegriff, oder einem überheblichen falschen Versuch der Autonomie des Menschen von Gott. Nun ist es so, dass es diese falschen Assoziationen natürlich gibt; aber das Konzept von Menschenrechten passt an sich eigentlich nur in einen christlichen Rahmen, und macht im „aufklärerischen“ am Ende keinen Sinn mehr. Und es kam nicht erst mit der Aufklärung auf.
In voraufklärerischen Zeiten sprach man weniger von „Menschenrechten“, sondern nutzte eher den Begriff „natürliche Rechte“, aber der meint im Grunde dasselbe: Rechte, die Gott den Menschen ihrer Natur nach gegeben hat, die sie nicht erst erwerben müssen, sondern qua Menschsein haben. Ein Beispiel wäre das Recht auf Leben. Ein mittelalterlicher (oder auch späterer) katholischer Theologe hätte gesagt, dass Gott jedem Menschen seine Lebenszeit zugewiesen hat, in der er sich bewähren soll, und dass deshalb kein Mensch ihm sein Leben nehmen darf (außer wenn er es selbst durch ein entsprechend schweres Verbrechen verwirkt hat und jemand ihn in Notwehr tötet oder der Staat gegen ihn die Todesstrafe verhängt; auch natürliche Rechte sind u. U. verwirkbar). Ein anderes allgemein anerkanntes Recht war das Recht auf die freie Wahl des Lebensstandes; Theologen wie Thomas von Aquin beanspruchten z. B. ausdrücklich auch für Leibeigene das Recht, zu entscheiden, ob und wen sie heiraten und ob sie ins Kloster gehen wollten, ebenso wie Kinder dieses Recht unabhängig von ihren Eltern haben sollten. Nicht ganz einig war man sich bei allgemeinen Freiheitsrechten; aber immerhin war man sich einig, dass auch Leibeigenschaft/Sklaverei nur ein Recht auf die Arbeitskraft, nicht einen Besitz der Person bedeuten durfte, dass Unfreiheit eigentlich unnatürlich war und erst seit dem Sündenfall existierte, und zumindest irgendeinen rechtfertigenden Grund haben musste; und vor allem sollten auch Sklaven gewisse Rechte haben (Lebensrecht, Recht auf die Wahl des Lebensstandes, Recht auf ausreichend Lebensunterhalt vom Herrn…). Frühmittelalterliche Synoden legten auch Kirchenstrafen für das Töten von Sklaven fest, und (um einfach ein Beispiel herauszupicken) der frühmittelalterliche fränkische Bischof Agobard von Lyon verteidigte ausdrücklich das Recht von heidnischen Sklaven, sich gegen den Willen ihrer jüdischen Besitzer taufen zu lassen, mit folgenden Argumenten (von mir aus der englischen Übersetzung übersetzt):
„Eindeutig ist jeder Mensch eine Schöpfung Gottes, und in jeder Person, auch wenn sie ein Sklave sei, hält Gott – der sie im Mutterleib erschuf, sie ans Licht dieses Lebens brachte, das Leben, das Er gab, erhalten, und ihre Gesundheit bewahrt hat – einen größeren Anteil als der Mann, der ihre körperlichen Dienste erhält, nachdem er zwanzig oder dreißig Solidi [Goldstücke] gezahlt hat. Und keiner bezweifelt, dass jeder Knecht, obwohl er die Arbeit der Glieder seines Körpers seinem fleischlichen Herrn schuldet, die Religion seines Geistes dem Schöpfer allein schuldet. Daher, als heilige Prediger – die Verbündeten der Apostel – alle Nationen lehrten und tauften, warteten sie nicht auf die Erlaubnis der fleischlichen Herren, Knechte zu taufen, als ob es nicht gebührend gewesen wäre, dass sie getauft würden, es sei denn, ihre Herren hätten es erlaubt. Stattdessen, da sie wussten und predigten, dass Knechte und Herren einen Herrn, Gott im Himmel, haben, tauften sie alle, zusammengebracht in einem Leib [gemeint ist die Kirche], und lehrten, dass sie alle Brüder und Söhne Gottes seien, aber auf eine solche Weise, dass jeder in seiner Berufung bleibe […]
Man sollte auch ohne weiteres vernünftigerweise erkennen, dass, wenn ein Heide zu Christus flieht, und wir ihn nicht aufnehmen, sondern ihn wegen seiner fleischlichen Herren zurückweisen, das unfromm und grausam ist, da niemand Herr der menschlichen Seele sein kann als der Schöpfer allein.“
Vor allem war man sich eben bei einem einig: Jeder Mensch ist als Ebenbild Gottes geschaffen, verdient deswegen ein Grundmaß an Respekt, muss gerecht behandelt werden, und hat ein ewiges Ziel im Jenseits. Dieses Ziel soll er durch sein eigenes freies vernunftgemäßes Handeln erreichen können, und daran dürfen ihn andere nicht hindern. Ein Mensch darf nie nur Mittel zum Zweck für andere Menschen sein. Daraus kann man noch verschiedene praktische Rechte ableiten, aber diese Grundlage ist zentral. Macht ist nicht Recht; wer Unschuldigen Böses antut, wird die gerechte Strafe dafür erleben.
Es gibt ja unter manchen Katholiken den Spruch „God has rights, man have duties“ – „Gott hat Rechte, Menschen haben Pflichten“. Menschliche Rechte sieht man dann nur als das Gegenstück zu Pflichten – z. B. hat es Gott anderen zur Pflicht gemacht, dein Leben zu respektieren, und daraus leitet sich dein Recht auf Leben ab. Das ist m. E. nicht ganz richtig. Sowohl die Pflichten als auch die Rechte kommen aus der Natur (und der übernatürlichen Bestimmung) des Menschen, und einige Rechte begründen erst die Pflichten anderer, diese Rechte zu achten, nicht umgekehrt. Z. B. hat jeder Mensch das Recht, sich Eigentum zu erwerben, also z. B. unbeanspruchtes Land zu beanspruchen, es mit seiner Arbeit umzuformen und Früchte hervorbringen zu lassen. Die Pflicht anderer, die später in seine Gegend kommen, dieses Eigentum zu achten, leitet sich aus der Existenz dieses Eigentumsrechtes ab. (Wobei das Eigentumsrecht kein absolutes Recht ist; wenn einer hungert und sonst nichts zu essen finden kann, dürfte er Essen stehlen; aber das Eigentum ist im Normalfall eben zu achten.) Ein anderes Beispiel: Ein Arbeiter setzt in Vollzeit seine Arbeitskraft für seinen Chef ein; das tut er, um den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu beschaffen; also muss der Chef ihm auch ausreichend zahlen, dass es für diesen Lebensunterhalt reicht. (Höchstens dann, wenn er selber nicht genug hat, um ihm das zu zahlen, z. B. wegen einer schweren Wirtschaftskrise oder Hungersnot, wäre er davon entschuldigt, und müsste eben so viel zahlen, wie er vernünftigerweise kann.) Schon der Jakobusbrief bezeichnet das Vorenthalten des gerechten Lohnes als himmelschreiende Sünde. Die Pflicht folgt hier dem Recht, nicht umgekehrt.
Auch positive (=gesetzte, d. h. von Menschen geregelte) Rechte müssen zwangsläufig auf dem Naturrecht beruhen. Das Naturrecht besagt, dass Verträge eingehalten werden müssen; und erst daher haben Verträge ihre bindende Kraft. Das Naturrecht besagt auch, dass so etwas wie ein Staat nötig ist; und erst daraus hat der Staat sein Recht, Gesetze zu erlassen und z. B. zu regeln, ab wann jemand volljährig ist und bestimmte Rechte hat.
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Das Problem ist nicht, wenn Leute Menschenrechte anerkennen, sondern wenn sie falsche Dinge zu Menschenrechten machen oder machen wollen.
Z. B. wird gerne mal in Bezug auf gute Dinge, die bestenfalls jeder haben sollte, behauptet, „X ist ein Menschenrecht“. Z. B.: „Bildung ist ein Menschenrecht“. Ein Menschenrecht kann aber nur etwas sein, das andere einem schulden, und unter Sünde verpflichtet sind, einem zu geben, oder das man schon natürlicherweise hat und das andere nicht anrühren dürfen. Nun ist es so, dass Eltern es ihren Kindern schuldig sind, sie auf ein selbstständiges Leben in ihrer jeweiligen Gesellschaft vorzubereiten. Aber wenn wir z. B. ins Mittelalter schauen, konnte man auch als Analphabet einen selbstständigen Platz in der Gesellschaft finden; da waren die Eltern eher verpflichtet, einem zu zeigen, wie man Landwirtschaft betreibt, oder einem eine handwerkliche Lehrstelle zu verschaffen. Schulbildung ist kein immer geltendes Menschenrecht; sie ist auch etwas, das eine Gesellschaft nur ab einem gewissen generellen Wohlstand für alle gewähren kann. (In Gesellschaften, in denen man Schulbildung braucht, kann es aber natürlich eine Pflicht für Eltern und Regierungen geben, dafür zu sorgen, dass die Kinder Schulbildung erhalten.) Ähnlich sieht es mit einem „Recht auf Arbeit“ aus; wer soll garantieren, dass es keine Arbeitslosigkeit gibt? Das schaffen auch heutige Wohlstandsgesellschaften nicht.
Ein anderes Problem ist, dass auch Sünden gerne mal zu Menschenrechten erklärt werden – z. B. erklärt man die Homo-Ehe zu einem Menschenrecht. (Wobei sie streng genommen nicht nur eine Sünde, sondern eine Unmöglichkeit ist.) Es gibt aber kein Recht, etwas Falsches/Naturwidriges zu tun; und das wird einen am Ende auch selber nicht glücklich machen. Ein Staat kann manche Sünden (vor allem die kleineren) tolerieren; aber größere Sünden zu institutionalisieren ist etwas anderes; und noch schlimmer ist es, sie zu Rechten zu erklären.
Ein Mittelding wären gewisse Freiheiten wie die Pressefreiheit. In der Praxis hat jeder Staat unterschiedliche Grenzen dafür, was unter die Pressefreiheit fällt, und keiner hat eine unbegrenzte Pressefreiheit. Nun gibt es schlicht und einfach kein natürliches Recht, alles zu verbreiten, was man will, auch Lügen und Irrtümer. Es kann ein bürgerliches Recht geben, das einen relativ weiten Rahmen festlegt, innerhalb dessen man verbreiten darf, was man will, auch ein paar nicht zu schädliche Lügen und Irrtümer, z. B. weil es zu tyrannisch wäre oder zu Missbräuchen führen könnte, wenn der Staat alle Einzelheiten nachverfolgen würde. Das ist aber auch wieder kein natürliches Recht; vom Naturrecht her hat man trotzdem die Pflicht, keine Irrtümer zu verbreiten (und der nötige Grad an staatlicher „Zensur“ oder „Bekämpfung von Volksverhetzung“ ist Ansichtssache).
Die Schlagworte der Aufklärer, wenn es um Menschenrechte ging, waren gerne „Freiheit“ und „Gleichheit“; beides leider sehr mehrdeutige Wörter, bei denen es nur vom Kontext abhängt, ob sie sehr Gutes oder sehr Schlechtes oder Neutrales meinen. Vor allem bei der Gleichheit. Denn ein wirkliches natürliches Recht ist die Gerechtigkeit, nicht die Gleichheit, und Gerechtigkeit kann auch manche Ungleichheiten zulassen, die entweder von ihr sogar gefordert werden (z. B. ungleich hohe Strafen für ungleich hohe Verbrechen) oder ihr zumindest nicht widersprechen (z. B. wenn zwei Personen einen ungleich hohen Lohn bekommen, aber beide einen guten Lohn).
Und eine Tendenz war bei den Aufklärern, und vorher schon in gewissem Grad wohl bei den Humanisten, eben auch da: Man soll sich auf die Größe und Würde des Menschen konzentrieren, und sich auf sein Diesseits konzentrieren, auf dieses jetzige irdische natürliche Leben. Gott mag nützlich sein als theoretische Begründung für die Moral oder die Existenz der Welt, aber es ist Zeitverschwendung, Ihn besonders oft anzubeten, Lebensverschwendung, für Ihn zurückgezogen im Kloster zu leben und auf Dinge zu verzichten. Übernatürliche Gnade ist nicht so wichtig; man kommt schon so zurecht und kann ein gutes Leben aufbauen.
Aber so entfernten sich die Aufklärer eben von Gott, und bald war Er nicht mal mehr als bloßer Hintergrund von Theorien gewollt. Und damit gräbt man dem Menschen und seinen Rechten das Wasser ab. Der Mensch ist einfach ein abhängiges Wesen, das seine Größe nur finden kann, wenn es komplett auf Gott ausgerichtet ist. (Die Heiligen zeigen das. Welchen Aufklärer gibt es, der auch nur im entferntesten an ihre Liebe, Treue und Großherzigkeit herangereicht hätte?) Menschen können auch sehr armselig sein.
„We hold these truths to be self-evident“, „Wir halten diese Wahrheiten für offensichtlich/selbsterklärend“, heißt es in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung; damit wird die Erklärung eingeleitet, dass alle Menschen gleich geschaffen seien und von ihrem Schöpfer gewisse unveräußerliche Rechte hätten. Aber diese Wahrheiten sind nicht offensichtlich, nicht für einen Nichtchristen. Ein Christ z. B. weiß, dass auch ein schwer geistig und körperlich behinderter Mensch, der wenig mehr tun kann als sabbernd im Bett zu liegen, seine Würde hat, von Gott geliebt ist, eine unsterbliche Seele hat, und die typisch menschlichen Kräfte seiner Seele, die jetzt durch einen kranken Körper, ein krankes Gehirn gehemmt sind, nämlich Vernunft und Wille, zumindest im Jenseits wird ausüben können. Nehmen wir nun jemanden, der in einer vom Christentum völlig unberührten Welt aufwächst; wie wird der schwer geistig Behinderte sehen? Vielleicht als Missgeburten, die nun mal auf das Niveau der Tiere zurückgefallen sind, und die man deswegen auch nicht besser behandeln muss als Tiere? Das ist keine reine Spekulation; in antiken heidnischen Gesellschaften wurden behinderte Kinder routinemäßig ausgesetzt, und der atheistische australische „Philosoph“ Peter Singer wirbt engagiert für das Töten von Behinderten und bewertet das Lebensrecht von Affen generell als bedeutender als das von Neugeborenen.
Die gleiche Würde aller Menschen ist nicht offensichtlich; man muss sie begründen. Das Christentum kann das; der „humanistische“ Atheismus nicht.
Es gibt andere Versuche, Menschenrechte zu begründen, aber die sind letzten Endes erfolglos. Da wäre das libertäre Nicht-Aggressions-Prinzip, d. h. jeder dürfe alles tun, solange er einem anderen nicht schade. Aber hier muss auch erst wieder der zentrale Unterschied zwischen Tier und Mensch begründet werden; denn Menschen dürfen offensichtlich manches tun, was Tieren schadet, z. B. sie essen. (Und Tiere tun einander das auch ständig an, und man könnte sie nicht von Rechten ihrer Mittiere überzeugen.) Hier muss man wieder erst die Menschenwürde begründen, bevor man Menschen Rechte zusprechen kann. Und selbst wenn man diese einfach der Einfachheit halber als gegeben hinnimmt, reicht das NAP-Prinzip nicht aus. Z. B. haben Kinder ein Recht darauf, von ihren Eltern versorgt und auch geliebt zu werden; das ist kein bloßes „Lass mich in Ruhe“-Recht, und es beruht auch nicht auf einem Vertrag, den die Eltern mit dem Kind geschlossen haben, sondern liegt in der Natur der Sache. Es gibt nicht nur Pflichten, andere nicht zu attackieren, sondern auch Pflichten, Dinge für andere zu tun.
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Eine Frage würde sich hier noch stellen: Haben Menschen eigentlich Rechte gegenüber Gott? Das kommt darauf an, was man darunter versteht.
Gott selbst ist die Liebe, und demnach gibt Er uns auch immer mehr, als wir verdienen würden. Aber Gott ist auch die vollkommene Gerechtigkeit; und in keinem Fall würde Er uns etwas Schlechteres geben, als wir verdienen – z. B. haben wir das „Recht“ Ihm gegenüber, nicht in einen tieferen Höllenkreis gesteckt zu werden, als wir mit unseren Taten verdienen. Das kann man ein wirkliches Recht nennen, denke ich. (In der Hölle gibt es immer noch verschiedene Grade. Alle Verdammten sind im Zustand der Feindschaft mit Gott, aber nicht alle haben sich gleich tief in diesen Zustand verstrickt und verdienen dieselben Konsequenzen.)
Aber seien wir mal ehrlich: Wenn Gott uns nur nach der reinen Gerechtigkeit behandeln würde, sähe es nicht schön aus für uns, selbst die besten Menschen würden noch in einen recht milden Höllenkreis kommen, wären immer noch von sich aus entfernt von Gott. Gott hat uns entsprechend Seiner Liebe aber noch mehr Zusagen gegeben; z. B. dass, wer glaubt, bereut und umkehrt, in den Himmel kommt, der ein übernatürliches Glück bedeutet, die Anschauung Gottes selbst. Man kann nun nicht sagen „wenn ich bereue etc., habe ich ein Recht auf den Himmel“, aber schon „wenn ich bereue etc., weiß ich sicher, dass Gott Seine Zusage einhalten wird und mich in den Himmel aufnimmt“. Das ist eine grundsätzliche Zusage; aber Gott hat sich z. B. nicht verpflichtet, einem unendlich viele Chancen zu geben, irgendwann kommt der Tod, vielleicht auch überraschend. Jedenfalls ist es eine Zusage; kein Recht im strengen Sinn; man könnte es evtl. deshalb ein Recht nennen, weil die Gerechtigkeit Gottes von Ihm selber fordert, dass Er Seine Zusagen und Versprechen nicht einfach so zurücknimmt.
In einem gewissen Sinn kann man aber auch kategorisch sagen: Gegenüber Gott haben wir keine Rechte – z. B. in dem Sinne, dass Er uns gar nicht hätte machen müssen und uns auch nicht im Dasein erhalten müsste. Er könnte uns wieder zu Nichts werden lassen. Wir verdanken Ihm alles und können Ihm nichts dafür geben. Oder auch in dem Sinne, dass Er uns vieles befehlen könnte, was andere Menschen nicht können. Manche Menschen haben eine begrenzte Autorität über andere (Eltern, Staat, etc.), aber nie eine unbegrenzte, sodass sie alles fordern könnten, was nur nicht in sich falsch ist. Gott dagegen hat eine solche Autorität. Er könnte einem Menschen z. B. nicht befehlen, zu lügen, weil das sich in sich verkehrt ist und Gott selbst auch nicht lügen könnte, aber er könnte einem zum Beispiel auftragen, seinen ganzen Besitz aufzugeben, in die Wüste zu gehen und als Prophet von Heuschrecken und wildem Honig zu leben. (Weil Gott zu den meisten Menschen nicht so deutlich spricht, kann man in der Regel und im Zweifelsfall aber davon ausgehen, dass alles, was Menschen generell erlaubt ist, auch einem selber erlaubt ist, und Gott einem Wahlfreiheit lässt.)
Irgendwie ist die Redeweise von Rechten gegenüber Gott auch, zwar nicht falsch, aber irgendwie unpassend. Denn von Rechten gegenüber X redet man meistens dann, wenn es vorstellbar ist, dass X diese Rechte verletzen könnte und man ihm gegenüber evtl. auf seine Rechte pochen muss. Und wenn Gott nicht ungerecht sein kann, kann Er auch niemandes Rechte verletzen.
Vor etwa einem Jahr hatte ein Mann behauptet, in einem kirchlichen Kinderheim in Speyer sexuell auf schlimmste Weise missbraucht worden zu sein. Die Nonnen hätten ihn gegen Geld zu Sexpartys von Priestern und Politikern gebracht. Es gab auch eine Anklage gegen eine konkrete Nonne, zusätzlich zu Beschuldigungen gegen einen bereits verstorbenen Priester. Jetzt stellt sich heraus: Es war alles eine Lüge.
„Gestern meldete der SWR schließlich, dass in diesem speziellen Fall der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankenthal, Hubert Ströber, am Dienstag erklärte, dass der Mann seine Aussage hinsichtlich des behaupteten sexuellen Missbrauchs durch die Ordensfrau geändert habe. Er sei zwar von ihr körperlich missbrauch, ‚geschlagen und gedemütigt‘ worden, sexuelle Übergriffe habe es jedoch nicht gegeben. Der 36-Jährige habe sich offenbar durch die Berichterstattung ‚mitreißen‘ lassen, wird Oberstaatsanwalt Ströber zitiert.“
Es waren sogar gefälschte Beweise vorgebracht worden.
(Der Mann will es offenbar so klingen lassen, als sei er trotzdem noch irgendwie misshandelt worden – angesichts seiner Glaubwürdigkeit liegt der Verdacht nahe, dass darunter zu verstehen ist, dass es in dem Kinderheim damals vielleicht ab und zu Watschn und Schimpfe gab, wenn die Kinder sich gemein aufführten. Die enormen Vorwürfe von Kindesvergewaltigung: Einfach erfunden.)
Diese Geschichte war von Anfang an etwas suspekt – dass ein einzelner Priester ein Kind heimlich zu sich holt und vielleicht noch mal an einen Freund weiterreicht, ist glaubhafter, als dass so viele Leute eingeweiht sein sollen, vor allem Nonnen, die selber keine pädophilen Neigungen hatten. Man konnte die Geschichte deswegen noch nicht für erfunden erklären (manchmal kommt es auch vor, dass größere Gruppen verbrecherische Geheimnisse wahren), aber sie war irgendwie seltsam.
Und jetzt kommt also heraus, dass sie erfunden war; und eine Nonne wäre vielleicht für Jahre ins Gefängnis gekommen, aus ihrem Orden verstoßen worden und hätte ihr Leben lang als Verbrecherin gegolten, wenn es nicht herausgekommen wäre; auch für den Rest der Schwesterngemeinschaft hätte es schwerwiegende Konsequenzen geben können. Alles, weil ein Mann – was genau? Weil er fand, dass die Kirche ja laut „Berichterstattung“ eh so schlimm sei, und man sie noch ein bisschen mehr diskreditieren müsse?
Die Sache erinnert an den Fall von Kardinal Pell in Australien, der lange vor Gericht kämpfen musste und monatelang im Gefängnis war, bis er von den Vorwürfen des Kindesmissbrauchs freigesprochen wurde, die auf der Aussage eines einzigen Mannes beruhten, und bei denen von Anfang an alle anderen Indizien dagegen sprachen, dass das Verbrechen überhaupt so passiert sein konnte.
Ich weiß auch nicht recht, was jetzt das Fazit dabei sein soll. Solche Falschbeschuldigungen sind ja gerade deswegen so schlimm, weil solche Verbrechen so extrem schlimm sind. Wirklichen Missbrauchsopfern wird hier auch ein Bärendienst erwiesen. Ich schätze, man kann auch nur sagen, was man schon immer sagen musste: Man sollte kein Urteil fällen, solange erst die Beschuldigungen im Raum stehen, und sich weder bei der Schuld noch bei der Unschuld von Beschuldigten zu sicher sein. In diesem Fall waren offenbar einige (u. a. der Bischof) sehr schnell dabei, die Beschuldigungen uneingeschränkt zu glauben, vermutlich aufgrund einer Mischung von Mitgefühl mit dem Opfer und der Angst, vor der Presse schlecht dazustehen, wenn man die Aussagen mutmaßlicher Opfer in Zweifel zieht. Niemand will auf der Seite der Täter stehen, logischerweise. Und daher kommen solche Fehler, wenn noch nicht gesichert ist, wer Opfer und wer Täter ist.
„Was werde ich am Ende davon gehabt haben, mein Leben lang brav katholisch gewesen zu sein?“ Diese Einstellung sieht man bei manchen Katholiken. „Ich halte mich an alle Gebote, mache mir die ganze Mühe, und am Ende kommen gutwillige Nichtkatholiken durch ihre Unwissenheit genauso wie ich in den Himmel. Da wäre ich vielleicht auch besser unwissend geblieben. Und anscheinend lohnt es sich also auch nicht, den Glauben an andere weiterzugeben, da bürdet man ihnen nur Lasten auf, ohne die sie es auch schaffen. Vielleicht macht man es ihnen so nur schwerer. Und wenn sie den Katholizismus ablehnen, nachdem sie ihn kennengelernt haben, sind sie tatsächlich schuldig geworden, während sie vorher in nicht schuldbarer Unwissenheit waren.“ Manchmal ist bei dieser Einstellung die Unzufriedenheit vorherrschend, dass man es sich selber schwer machen muss, und manchmal die wirkliche Sorge darum, ob Missionsarbeit überhaupt etwas bringt.
Hier wird aber einiges übersehen. Ja, es nützt sehr viel, katholisch zu sein, oder zumindest die Chance zu haben, es zu werden, für einen selber und für alle anderen.
Erstens:Katholiken haben es schon irdisch oft besser. Die meisten Gebote sind nicht sehr schwer. Nicht stehlen, nicht verleumden, sonntags in die Kirche gehen? Ist meistens schon machbar. Viele Menschen werden das 6. Gebot (die Keuschheit) gewöhnungsbedürftig finden (vor allem dann, wenn sie Sünden in der Vergangenheit haben), aber daran kann man sich eben gewöhnen, irgendwann ist es leicht. Und während Säkularisten pornosüchtig werden und sich deswegen auch nur leer vorkommen und sich vor sich selber ekeln, bleiben Katholiken diesen ganzen Problemen fern (oder befreien sich wenigstens davon). Während Säkularisten sich scheiden lassen, weil sie das Gefühl haben, es wäre nicht ehrlich, zusammenzubleiben, wenn man nicht mehr genau dieselben Gefühle hat wie am Anfang, führen Katholiken eine glückliche Ehe, gestärkt dadurch, dass man sich grundlegend vertraut und einfach zusammengehört, weil Scheidung gar nicht in Frage kommt. Während die Säkularistin, der ihr Arzt erzählt, ihr Kind könnte Down-Syndrom haben, es schweren Herzens abtreiben lässt und sich dann ihr Leben lang fragt, ob sie das Richtige getan hat, wird die Katholikin in der gleichen Situation dem Arzt den Vogel zeigen, und ein paar Monate später mit einem wunderschönen Kind zum Liebhaben gesegnet werden, das vielleicht nicht einmal behindert ist, weil Ärzte sich oft irren. Während der Säkularist von seinem einen Kind, das er früh in die Kinderkrippe gesteckt hat, gegen Ende seines Lebens ins Altersheim gesteckt wird, wird der Katholik unter seinen vier oder fünf Kindern, die bis zur Kindergartenzeit daheim waren, eins haben, das sich im Alter um ihn kümmert, und die anderen tragen dann finanziell was für die häusliche Pflege bei. Ich pauschalisiere und idealisiere hier ein bisschen, ich weiß, aber man erkennt, worauf es hinausläuft. Die Gebote sind eine Anleitung dafür, wie der Mensch sein Leben im Einklang mit seiner Natur lebt (daher ja „Naturrecht“). Für die meisten Menschen ist z. B. auch ein Leben ohne Alkoholismus einfach und gut; und auch der Alkoholiker, der durch eine schwere Zeit durch muss, bis er ein solches Leben führen kann, hat es am Ende besser, wenn er das schafft. Genauso sieht es aus mit einem Leben ohne ständige Sünden (selbst wenn sie nur materielle Sünden sind und es einem nicht oder nur halb bewusst ist, dass sie falsch sind); es tut einem gut.
Übrigens hat man es nicht nur dann schwerer, wenn man gar keiner Religion folgt und nur macht, was gerade üblich ist oder einem gefällt, sondern auch, wenn man falschen Religionen folgt. Nehmen wir zum Beispiel den Islam mit seinen seltsamen Fastenregeln, die im Ramadan sogar das Trinken vor Sonnenuntergang verbieten, oder den Veganismus, der Leute dazu bringt, sich einzureden, Soja schmecke gut.
Nur, wenn man entweder mit der Erbsünde oder mit mindestens einer unbereuten (oder kaum bereuten) Todsünde oder mit beidem behaftet ist, kann man in die Hölle kommen. (Und ob es überhaupt Leute gibt, die nur wegen der Erbsünde in die Hölle kommen oder ob Gott ihnen nicht noch einen Weg der Befreiung davon bietet, ist eine andere Frage; in jedem Fall kämen sie höchstens in den Limbus, die Vorhölle, ohne die eigentlichen Höllenstrafen. Bleiben die Todsünden, mit denen wir uns hier zu befassen haben.) Und viele Dinge, wegen denen man sich Gedanken macht, sind jedenfalls keine Todsünden. Man ist ab und zu missmutig, kann seine Familie nicht vom Glauben überzeugen, lässt sich beim Beten leicht ablenken? Keine Todsünden. Eltern werden sich sicher Gedanken machen, ob sie genug für ihre Kinder tun. Aber wenn man einigermaßen liebevoll zu ihnen ist, für ihre materiellen Bedürfnisse sorgt, ihnen Gelegenheit gibt, den Glauben gut kennenzulernen, mit ihnen betet, ihnen kein schlechtes Vorbild gibt, ihnen nicht alles und jedes durchgehen lässt, darauf schaut, dass sie keinen schlechten Umgang haben, werden unbereute Todsünden hier wohl selten sein. Vielleicht machen Ehepaare sich mal Gedanken, ob sie wirklich einen zureichenden Grund haben, noch ein Kind per NFP zu vermeiden, aber hier reicht ein vernünftiger Grund aus, er muss nicht extrem schwerwiegend sein, und ein etwas unzureichender, aber nicht ganz frivoler Grund wäre nur lässliche Sünde. All die typischen kleinen Fehler – Angeberei, oder leichte Unvorsichtigkeit beim Ausparken, wegen der man ein anderes Auto auf dem Parkplatz gerammt hat, oder eine gewisse Unfreundlichkeit und Gereiztheit – sind lässliche Sünden. Oder dann macht man sich mal Gedanken, ob man Gott eigentlich wirklich liebt, Ihn wirklich an die erste Stelle setzt. Nun, das zeigt sich vor allem daran, ob man, wenn man vor die Entscheidung „Todsünde begehen oder nicht?“ gestellt wird, Gott gehorcht und die Sünde nicht begeht. Natürlich kann man Gott immer noch mehr lieben, mehr Zeit mit ihm im Gebet verbringen, mehr an Ihn denken, aber wenn man seine grundsätzlichen Pflichten einigermaßen erfüllt, Gott nicht ignoriert und Todsünden meidet, hat man grundsätzlich die Liebe zu Gott.
Und auch, wenn man mit irdischen Beschwerden – z. B. Depression, Parkinson, Arbeitslosigkeit, Einsamkeit – belastet ist, wird es einem helfen, zu wissen, dass Gott bei einem ist und in seiner Vorsehung weiß, wieso man hier durch muss. Auch Nichtkatholiken müssen leiden, und haben diesen Trost nicht.
Und überhaupt: Ist es nicht wunderschön, zu beten, auch wenn man sich oft erst dazu aufraffen muss? Ist die Messe nicht wunderschön? Ist man nicht glücklich darüber, die Wahrheit zu kennen und die Welt besser zu verstehen?
Natürlich kann es passieren, dass man wegen seinem Festhalten an irgendwelchen katholischen Prinzipien Schwierigkeiten, sogar große Schwierigkeiten, bekommt. Aber dann wird man wenigstens mit sich selbst im Reinen sein. Will man lieber eine Lüge leben oder wegen der Wahrheit Schwierigkeiten bekommen?
Zweitens: Katholiken haben auch bzgl. der Ewigkeit Vorteile. Definitiv nicht so große Vorteile, dass andere gar keine Chance mehr hätten, in den Himmel zu kommen, aber doch ein paar Vorteile. Dadurch, dass wir regelmäßig beichten sollen und die Gebote kennen, werden wir uns eher zur Reue aufraffen. Auch ein Nichtkatholik wird evtl. mal etwas tun, das er selber als schwerwiegend falsch erkennt, aber sein Herz vielleicht verhärten und sein Gewissen abwürgen, während der Katholik – und sei es nur aus Angst vor der Hölle – mehr Anreize hat, doch noch zur Reue zu finden. In dem Fall würde der Nichtkatholik wegen seiner unbereuten Todsünde in die Hölle kommen, obwohl er sie noch hätte bereuen können, und als Katholik vielleicht bereut hätte. Außerdem haben wir Katholiken es bzgl. dem Fegefeuer leichter – viele andere wissen gar nicht davon und beten deswegen auch nicht für ihre Toten. Wir dagegen beten füreinander und erwerben Ablässe. So kann man das Fegefeuer sogar ganz vermeiden, oder zumindest stark verkürzen. Vielleicht kommen wir auch leichter in höhere Himmelskreise – d. h. werden von Gott noch mehr belohnt als andere, auch wenn alle im Himmel vollkommen selig sind – weil wir zum Beispiel idealerweise aus Gottes- und Nächstenliebe (und wegen dem katholischen Gruppendruck) mehr Gutes für andere getan haben.
Man muss ja auch sehen, dass der Himmel hier auf Erden schon beginnt. Wenn wir im Stand der Gnade sind, sind wir schon halb im Himmel, und das umso mehr, je näher wir zu Gott kommen, je mehr wir uns Seiner Liebe und Güte bewusst werden. Mit der Hölle ist es genauso.
Drittens: Jesus hat nun mal den Aposteln befohlen: „Geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern.“ Ergo wird das Gesamtresultat immer besser sein, wenn wir das tun, weil Gott wohl kaum etwas befehlen würde, das schadet.
Viertens: Diese Einstellung kommt schon im Evangelium vor, im Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg. Dort beschweren sich die, die den ganzen Tag gearbeitet haben, weil die, die erst später angeworben wurden, genauso bezahlt werden wie sie: „Diese Letzten haben nur eine Stunde gearbeitet und du hast sie uns gleichgestellt. Wir aber haben die Last des Tages und die Hitze ertragen. Da erwiderte er einem von ihnen: Freund, dir geschieht kein Unrecht. Hast du nicht einen Denar mit mir vereinbart? Nimm dein Geld und geh! Ich will dem Letzten ebenso viel geben wie dir. Darf ich mit dem, was mir gehört, nicht tun, was ich will? Oder ist dein Auge böse, weil ich gut bin?“ (Mt 20,12-15) Letztlich ist dieser Neid auch nicht sinnvoll. Denn die, die zuletzt gekommen sind, mussten davor auch in der Stadt in der Hitze herumstehen und hoffen, dass irgendjemand sie noch anwirbt, und haben sich wahrscheinlich die ganze Zeit Gedanken gemacht, ob sie jetzt schon wieder ohne Lohn zu ihrer Familie heimkommen müssen. Das Gras sieht immer grüner aus auf der anderen Seite.
(Erzbischof Marcel Lefebvre als Missionar in Afrika.)
Wenn ich gute Bücher lese, habe ich irgendwie immer auch das Bedürfnis, sie mit allen zu teilen, deshalb dachte ich, hier kommt mal ein kleiner Beitrag über ein paar besonders gute Bücher, die ich im letzten Jahr entdeckt habe.
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„Theologie für Anfänger“ von Frank Sheed
Sheeds Buch bietet auf etwas mehr als 200 Seiten eine grundlegende Erklärung der wichtigen Glaubenslehren, gut verständlich, aber tiefgehend: Wie sieht das innere Leben der Dreifaltigkeit aus, wie ist das Verhältnis von Körper und Geist, was bedeutet Erlösung, was kommt nach dem Tod? Ich habe durch ihn z. B. endlich besser verstanden, wie es sich mit der einen Person und den zwei Naturen in Christus verhält. Das Buch enthält keinen Satz zu viel, keinen Satz zu wenig; Sheed bringt die Dinge einfach ohne viel Gelaber auf den Punkt.
Auszüge als Beispiel:
„Diese Vermischung von Geist und Materie in den menschlichen Handlungen unterscheidet den menschlichen Geist von jedem anderen. Der menschliche Geist ist der einzige, der zugleich auch Seele ist – das heißt: Lebensprinzip in einem Leib. Gott ist Geist, aber er hat keinen Leib; die Engel sind Geister, aber sie haben keinen Leib. Nur im Menschen ist der Geist mit einem Leib vereint, belebt einen Leib, macht ihn zu einem lebendigen Leib. Jeder lebendige Organismus – der Pflanzen, der niederen Tiere, der Menschen – hat ein Lebensprinzip, eine Seele. Und ebenso wie unser Geist der einzige Geist ist, der zugleich Seele ist, so ist unsere Seele die einzige, die zugleich auch Geist ist.
Wir haben gesehen, daß der Geist auf vielerlei Weise in uns tätig ist: Er erkennt und liebt, und er belebt den Leib. Aber was ist nun schließlich Geist?
Wir können es verstehen, wenn wir uns selbst betrachten und eine der Tätigkeiten unserer Seele im einzelnen prüfen: Sie bringt Ideen hervor. Ich erinnere mich an ein Gespräch eines unserer Redner mit einem Materialisten, der behauptete, seine Idee von Gerechtigkeit sei das Resultat rein körperlicher Aktivität, durch menschliche Gehirnmasse hervorgerufen. Der Redner fragte ihn, wieviel Zoll denn die Gerechtigkeit mäße? Er: ‚Fragen Sie nicht so dumm! Ideen haben keine Länge!‘ Wieviel sie denn wöge? Er: ‚Wollen Sie mich auf den Arm nehmen?‘ Der Redner: ‚Nein. Ich nehme Sie nur beim Wort. Welche Farbe hat sie? Welches Gewicht?‘
An diesem Punkt brach das Gespräch ab, weil der Materialist sagte, der Redner rede dummes Zeug. Natürlich ist es dummes Zeug, davon zu reden, daß eine Idee Länge oder Gewicht oder Farbe oder Gestalt haben könne. Aber der Materialist hatte gesagt, daß die Idee stofflich sei, und der Redner hatte ihn daraufhin nur gefragt, was für stoffliche Eigenschaften sie denn habe. Natürlich hatte sie keine; und der Materialist wußte das ganz genau. Nur hatte er nicht die augenscheinliche Schlußfolgerung gezogen. Wenn wir beständig etwas hervorbringen, was keine stofflichen Eigenschaften hat, dann muß in uns etwas sein, was nicht Stoff ist. Und das nennen wir Geist.
Seltsam genug, hält der Materialist uns für abergläubische Leute, die an ein Phantasiegebilde namens Geist glauben, sich selbst aber für einen nüchternen Realisten, der behauptet, daß Ideen von einem körperlichen Organ, dem Gehirn, hervorgebracht werden. Er behauptet schlichtweg, daß die Materie etwas hervorbringt, was nicht eine einzige Eigenschaft mit ihr gemeinsam hat – was könnte phantastischer sein als das? Demgegenüber sind wir die nüchternen Realisten – darauf sollten wir bestehen.“ (S. 17f.)
„Wir werden noch darauf zurückkommen – aber zuerst müssen wir noch den größten aller Unterschiede betrachten: nämlich daß die Seele ihre Existenz Gott verdankt. Er rief sie ins Dasein, erhält sie, kann sie zunichte machen (aber er versprach uns, es nicht zu tun). Seine eigene Existenz nicht festhalten zu können, das ist die einschränkendste Einschränkung, die sich denken läßt; sie macht den größten Unterschied aus zwischen dem endlichen Geist, der unsere Seele ist, und dem unendlichen Geist, der Gott ist.
Bernard Shaw erzählte, daß er einmal einen Priester fragte: ‚Wer schuf Gott?‘ Der Priester, sagt Shaw, war wie vom Donner gerührt. Ob er Selbstmord beging oder bloß aus der Kirche austrat, berichtet Shaw nicht. Aber die Begebenheit ist lächerlich. Jeder Philosophiestudent hat diese Frage schon einmal gehört, und jeder weiß, daß es ein Wesen geben muß, das es nicht nötig hat, geschaffen zu werden. Wenn nichts da wäre außer Empfängern von Dasein – woher sollte das Dasein dann kommen? Damit überhaupt etwas da sein kann, muß es ein Wesen geben, das es nicht nötig hat, Dasein zu empfangen, ein Wesen, welches Dasein einfach hat. Gott kann allen anderen Wesen Dasein verleihen, eben deswegen, weil es ihm nicht verliehen wurde. Es ist seine Natur, da zu sein, zu existieren. Gott kann nicht Dasein empfangen, weil er Dasein ist.“ (S. 26)
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„An die Liebe glauben“ von Pater Jean du Coeur de Jésus d’Elbée
Das Buch ist aus Predigten bei Exerzitien hervorgegangen, und der Autor bezieht sich immer wieder auf die Gedanken der hl. Thérèse von Lisieux. Es hilft einfach wunderbar dabei, sich Gottes Liebe bewusst zu werden. Ich habe immer nur ein paar Seiten am Stück gelesen, und dann etwas gebetet. Ein kurzer Auszug:
„Oft stelle ich die Frage: ‚Denken Sie, dass Sie eine Freude für Jesus sind?‘ Wie viele Male wurde mir geantwortet: ‚Daran habe ich nie gedacht.‘ Oder man entgegnet, dass so zu denken ein Mangel an Demut wäre; und man stellt seine Armseligkeit heraus. Darüber werde ich zu Ihnen noch ausführlich im Verlauf der Exerzitien sprechen. Und doch, ist es nicht die einfachste Logik, dass ein Vater und sein Kind einander eine Freude sind? ‚Jesus, Du bist meine Freude und auch ich bin Deine Freude.‘ Steht nicht geschrieben, dass ‚es seine Wonne ist, bei den Menschenkindern zu sein‘? […]
Ich sagte es Ihnen schon, dass wir in der Liebe und Barmherzigkeit geradezu gebadet werden. Wir haben alle einen Vater, Bruder, Freund, Gemahl unserer Seelen, Mittelpunkt und König unserer Herzen, Erlöser und Heiland, der sich mit unsagbarer Milde über uns neigt, über unsere Schwäche und Kinderohnmacht, der über uns wacht wie über seinen Augapfel, der gesagt hat: ‚Barmherzigkeit wünsche ich und nicht Opfer, denn ich bin nicht gekommen, die Gerechten zu berufen, sondern die Sünder.‘ Ein Jesus, besessen von dem Wunsch, uns um jeden Preis zu retten, der den Himmel unter unseren Schritten geöffnet hat.“ (S. 18f.)
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„Verteidigung des deutschen Kolonialismus“ von Bruce Gilley
In diesem kurzen Buch (knapp 200 Seiten) bietet der Politikwissenschaftler Gilley einen Überblick über die Kolonien, die Deutschland für eine kurze Zeit besaß: Deutsch-Südwestafrika (Namibia), Deutsch-Ostafrika (Tansania), Kamerun, Togoland, Deutsch-Samoa, Deutsch-Neuguinea und Qingdao. Er bietet Kontext für die schlechten Seiten, stellt aber auch die vielen positiven Seiten heraus, die Vorteile für die Einheimischen, über die im Allgemeinen heutzutage brav Stillschweigen gewahrt wird (z. B. die Abschaffung der Sklaverei in Afrika, die Erforschung von Tropenkrankheiten, die Schaffung moderner staatlicher Strukturen). Er geht auch darauf ein, wie (tatsächliche oder völlig frei erfundene) koloniale Brutalitäten schon damals in Europa als Kriegspropaganda gegen andere Länder genutzt wurden, und wie später der Ostblock und speziell die DDR den Antikolonialismus zur Propaganda nutzte.
Auszüge:
„Waren die Afrikaner mit der deutschen Herrschaft zufrieden? Erachteten sie sie als legitim? Neben solchen Zeitzeugenaussagen wie denen von Martin Ganisya haben wir als Beweismittel die unverbrüchliche Loyalität dutzender großer Stämme, die nicht nur in Afrika zu den Deutschen hielten, sondern auch in China und in der Südsee. […]
Der beste Beweis für die Legitimität der deutschen Kolonialherrschaft ist die winzige deutsche Militär- und Polizeipräsenz vor Ort. Im Jahr 1904 bestand die gesamte deutsche Kolonialverwaltung in Ostafrika – einem weiträumigen Gebiet dreimal so groß wie das Deutsche Reich, mit einer Bevölkerung von fast 8 Millionen – aus 280 Deutschen und 50 eingeborenen Beamten.“ (S. 63f.)
„Während die DDR-Forschung brutalstmögliche Bewertungen der deutschen Kolonialgeschichte fabrizierte, war die DDR selbst an der brutalstmöglichen Unterdrückung von farbigen Menschen auf der ganzen Welt beteiligt. Als ein marxistisches, sowjetgestütztes Regime 1967 im Südjemen die milde britische Herrschaft vertrieb, durfte die DDR eine hausgemachte Revolution begleiten. In der Spitze waren 2000 DDR-Kader für die Errichtung von Systemen zur Massenunterdrückung und Verelendung zuständig. Polizei, Kitas, Theater und Fernsehsender wurden nach DDR-Vorbild eingerichtet. Stasi-Offiziere halfen dabei, 250 jemenitische Offiziere zu identifizieren, die dem neuen Regime gegenüber als illoyal bezeichnet wurden, und die man kurz darauf hinrichten ließ.
Der Antikolonialismus der DDR verwandelte das blühende, kosmopolitische britische Schutzgebiet Aden in einen Schutthaufen. Ein Drittel der Arbeiter floh trotz Verbot des Regimes in die Golfstaaten und nach Saudi-Arabien, um Arbeit zu finden und schickte bald 60 bis 70 Prozent der jemenitischen Auslandsdevisen nach Hause. Bis 1982 war das Pro-Kopf-Einkommen auf 450 Dollar halbiert. Nach der Bodenkollektivierung flohen die meisten Bauern in die Städte und wurden zu Bettlern.“ (S. 183)
Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.
Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.
Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.
Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.
Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beidenBeichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)
(Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)
Anmerkung: Das hier sind wahrscheinlich die Teile aus dieser Reihe, bei denen am meisten kritische Kommentare von wegen komisch und kleinkariert kommen könnten. Aber das hier ist eben Kasuistik, und die ist dazu da, peinliche Einzelfragen zu beantworten, die die Leute nicht gerne groß diskutieren. Ich werde mich bemühen, es so trocken und klar wie möglich zu halten. Dumme Kommentare und Kommentare, die sich über andere lustig machen, werden gelöscht. Wenn Fragen länger diskutiert werden, liegt das eher daran, dass sie besonders umstritten sind, und nicht zwangsläufig daran, dass sie besonders wichtig sind.
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In diesem Teil soll es um Einzelfragen zur Ehe gehen, sowohl um sexuelle Fragen als auch um andere. Manches, was hier diskutiert wird, ist vermutlich in der Ehe im Alltag nicht sehr oft relevant, aber es kann eben doch mal relevant werden. Am wichtigsten ist es natürlich, die konkrete Ehe gut und liebend zu leben.
Erst einmal ist die Frage: Was macht eine Ehe, wie kommt sie zustande? Die Antwort ist einfach: Durch den Ehekonsens, d. h. den übereinstimmenden Willen von Mann und Frau, eine Ehe zu schließen.
Zwangsehen und Scheinehen sind aus sich heraus ungültig. Nicht per se ungültig sind Vernunftehen, arrangierte Ehen oder Ehen aus nicht idealen Motiven, wie Geldgier oder Torschlusspanik. Wenn jemand sich von seinen Eltern einen Ehepartner vermitteln lässt und dieser Ehe zustimmt, ist die Ehe gültig; genauso ist es gültig, wenn eine Frau einen Mann nur deswegen heiratet, weil sie fürchtet, sonst keinen mehr zu finden. Freilich sind Liebesehen das Ideal.
Hier stellt sich die (wenn auch eher theoretische) Frage: Welche Motive für eine Ehe oder Herangehensweisen an eine Ehe könnten Sünde sein? Zunächst einmal wäre es eine Sünde gegen die Klugheit, z. B. jemanden zu heiraten, den man kaum kennt, oder von dem man weiß, dass er schwerwiegende Charakterfehler hat, oder von dem man sich körperlich abgestoßen fühlt, oder mit dem man es nicht länger in einem Raum aushält. In der Ehe hat man, egal, wie sie zustande gekommen ist, die Pflicht, dem anderen Liebe zu zeigen und mit ihm sein Leben zu teilen, und das würde man sich extrem erschweren, wenn man z. B. einen unsympathischen Millionär nur wegen seiner Millionen heiraten würde. Außerdem wäre es falsch, jemanden aus einem Motiv zu heiraten, das sich auf etwas Falsches richtet, z. B. wenn die Frau den Millionär auch u. a. deswegen heiratet, damit für seinen Sohn aus erster Ehe, den sie hasst, weniger vom Erbe übrig bleibt. Jemanden nur aus oberflächlichen Gründen zu heiraten, z. B. weil er attraktiv ist, wäre nicht an sich falsch (weil Attraktivität nichts Falsches ist), aber normalerweise auch wieder eine Sünde gegen die Klugheit, weil man dabei z. B. jemanden heiraten könnte, bei dem man bald feststellt, dass man nicht richtig zusammenpasst, und jemanden übersehen könnte, mit dem man gut zusammengepasst hätte. Vernunftehen, die es v. a. früher gab, wenn z. B. ein Witwer eine Witwe heiratete, damit sie einander mit ihren Kindern aus erster Ehe helfen konnten, sind nicht falsch, könnten manchmal auch wieder unklug sein, müssen es aber nicht sein. Auch der hl. Thomas More z. B. ging eine solche Vernunftehe ein.
Besser sind natürlich Ehen, die geschlossen werden, weil man einfach richtig zusammenpasst, am liebsten seine ganze Zeit miteinander verbringt, usw. Aber eine Beziehung muss nicht absolut ideal romantisch sein, manchmal muss man sich auch damit zufriedengeben, dass der andere auch seine Fehler hat, und die Verpflichtungen aus der Ehe gelten auch dann weiter, wenn man sich vielleicht irgendwann auseinandergelebt hat. Mit der Eheschließung gründet man eine neue Familie, und bindet sich aneinander. Man kann den anderen dann so wenig wieder zum Nicht-Ehepartner machen, wie man sein Kind zum Nicht-Verwandten machen kann. Man gehört dann einfach zusammen, und es stellt sich gar nicht mehr die Frage, ob man vielleicht so ideal zueinander passt oder auch jemand Besseren hätte finden können.
Wenn man ältere Bücher von Priestern zu diesem Thema liest, wird auch immer davor gewarnt, vorschnell und unüberlegt zu heiraten. Man sollte jemanden natürlich nicht fünf Jahre lang hinhalten; aber eine Verlobung nach zwei Monaten wäre normalerweise auch nicht sinnvoll. Papst Pius XI. schreibt in Casti Connubii über die Partnerwahl (Hervorhebung von mir):
„Zu der näheren Vorbereitung auf eine gute Ehe gehört sodann die Sorgfalt in der Wahl des Gatten; denn von ihr hängt es zum guten Teil ab, ob die künftige Ehe glücklich sein wird oder nicht, und zwar deshalb, weil der eine Gatte dem andern eine starke Hilfe, aber auch eine schwere Gefahr und ein Hindernis für die christliche Lebensführung in der Ehe sein kann. Wollen darum die Brautleute nicht ihr ganzes Leben unter den Folgen einer unüberlegten Wahl leiden, so mögen sie zuerst reiflich überlegen, bevor sie sich für jemanden entscheiden, mit dem sie nachher auf Lebenszeit zusammen sein müssen. Bei dieser Überlegung mögen sie vor allem auf Gott schauen und der wahren Religion Jesu Christi Rechnung tragen, sodann an sich selbst denken, an ihren Ehegatten, an die zukünftige Nachkommenschaft, sowie an die bürgerliche und menschliche Gesellschaft, deren Quelle die Ehe ist. Inbrünstig sollen sie zu Gott um Hilfe beten, daß sie ihre Wahl nach christlicher Klugheit treffen und sich nicht von dem blinden Drängen der Leidenschaft leiten lassen. Ihre Wahl soll auch nicht ausschließlich von der Sucht nach materiellem Gewinn oder anderen weniger edlen Beweggründen bestimmt werden, sondern von wahrer, echter Liebe und aufrichtiger Zuneigung zum künftigen Gatten. Sie mögen jene Ziele und Zwecke in der Ehe suchen, um derentwillen sie von Gott eingesetzt worden ist. Sie sollen es endlich nicht unterlassen, bei der Wahl des Lebensgefährten den Rat der Eltern einzuholen; sie sollen diesen Rat nicht gering anschlagen, um durch der Eltern reifes Urteil und Lebenserfahrung vor verhängnisvollem Fehlgriff bewahrt zu bleiben und sich beim Eintritt in die Ehe den Gottessegen des vierten Gebots zu sichern: ‚Ehre Vater und Mutter,‘ – was das erste Gebot mit einer Verheißung ist – ‚damit es dir wohl ergehe und du lange lebest auf Erden.'“
Ehen gegen den Willen der Eltern sind natürlich erlaubt; aber es ist eine Sache der Klugheit und Angemessenheit, sie um ihren Rat zu fragen, wenn man weiß, dass ihr Urteil generell vertrauenswürdig ist. „Vor der Heirat sollen die Kinder den Rat der Eltern einholen. Wenn sie aber selbst auf einen vernünftigen Rat nicht hören, begehen sie gewöhnlich nur eine läßliche Sünde.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 199, S. 162)
Hier noch kurz eine kurze Anmerkung: Katholiken fragen sich manchmal: Beruft Gott mich vielleicht zur Ehe mit genau dem-und-dem?Hier ist es wie bei anderen Berufungen: Gott kann einem auch einfach Freiheiten lassen, sich zwischen verschiedenen guten Möglichkeiten zu entscheiden; man ist nicht verpflichtet, jemanden zu heiraten, weil man meint, schicksalhafte Hinweise zu erkennen. Gott hat einem den Verstand gegeben und einem nicht das Rätselraten überlassen. Und die beste Entscheidung ist hier, jemanden zu heiraten, mit dem man das Zusammensein wirklich genießt und dem man blind vertrauen kann; man muss es ja auch voraussichtlich noch einige Jahrzehnte mit ihm aushalten.
Eine andere Frage: Wie sieht es damit aus, eine Beziehung mit einem Nichtkatholiken einzugehen? Papst Pius XI. schreibt in Casti Connubii:
„Schwer und oft nicht ohne Gefahr für ihr ewiges Heil fehlen hierin jene, die leichtsinnig eine Mischehe eingehen, von der die mütterliche Liebe und Vorsicht der Kirche ihre Kinder aus den gewichtigsten Gründen abhält. Das zeigt sich an der großen Zahl von Äußerungen, die in dem Kanon des kirchlichen Rechtsbuches zusammengefaßt sind, der bestimmt: ‚Aufs strengste verbietet die Kirche die Eingehung einer Ehe zwischen zwei Getauften, von denen der eine katholisch, der andere irrgläubig oder schismatisch ist. Falls bei einer solchen Ehe die Gefahr des Abfalls für den katholischen Eheteil und die Nachkommenschaft besteht, ist sie auch durch göttliches Gesetz verboten.‘ Wenn auch die Kirche zuweilen mit Rücksicht auf die Zeiten, Verhältnisse und Personen eine Dispens von diesen strengen Vorschriften nicht verweigert (unbeschadet jedoch des göttlichen Rechts, und unter möglichstem Ausschluß einer Gefahr des Abfalls durch Aufstellen geeigneter Sicherungen), so läßt sich doch nur schwer ein ernster Schaden des katholischen Teiles aus solcher Ehe vermeiden.
Nicht selten kommt es bei Mischehen dazu, daß sich die Kinder in beklagenswerter Weise von der Religion abwenden oder wenigstens, und zwar überraschend schnell, dem sogenannten religiösen Indifferentismus verfallen, der der Religionslosigkeit und völligen Gottentfremdung sehr nahesteht. Außerdem gestaltet sich in den Mischehen jene lebendige Harmonie der Seelen viel schwieriger, die das erwähnte große Geheimnis, die geheimnisvolle Verbindung der Kirche mit Christus nachahmt.
Nur zu leicht wird auch die Einheit und Einigkeit der Herzen versagen, die, wie sie Kennzeichen und Merkmal der Kirche Christi sind, so auch Kennzeichen, Zierde und Schmuck der christlichen Ehe sein sollen. Denn das Band, das die Herzen aneinander fügt, löst sich ganz oder lockert sich wenigstens, wenn in dem Letzten und Höchsten, was dem Menschen heilig ist, nämlich in den religiösen Wahrheiten und Anschauungen, sich Ungleichheit der Ansichten und Verschiedenheit der Bestrebungen geltend machen. Daraus entsteht die Gefahr, daß die Liebe zwischen den Gatten erkaltet, der häusliche Friede und das Familienglück erschüttert werden, die ja in erster Linie aus der Herzenseinheit hervorwachsen. Denn wie schon vor vielen Jahrhunderten das alte römische Recht gesagt hat, ‚ist die Ehe die Vereinigung von Mann und Frau, völlige Lebensgemeinschaft und Gemeinschaft göttlichen wie menschlichen Rechts.'“
Eine Mischehe ist nicht zwangsläufig eine Sünde; es kann sein, dass man in einer Gegend lebt, wo kaum andere Katholiken leben, und jemanden kennenlernt, der den katholischen Glauben respektiert (inklusive Vorschriften zu Themen wie Verhütung und Scheidung) und ohne weiteres zustimmt, die Kinder katholisch zu erziehen. Aber das wäre doch eher selten der Fall. Die Gefahren sind nun mal da:
Wenn der andere nicht religiös ist, kann man in Gefahr kommen, die Religion selber weniger ernst zu nehmen; man lässt sich nun mal stark beeinflussen von Leuten, die man liebt
Wenn die Kinder sehen, dass die Eltern in so etwas Wichtigem nicht einig sind, werden sie ganz automatisch eher denken, dass das doch nicht so wichtig ist; und auch der andere Ehepartner ist ganz automatisch ihr Vorbild, auch wenn er sich nicht bemüht, sie in seiner Religion zu erziehen
Wenn man vor irgendwelche neuen Entscheidungen gestellt wird, wird man sich nach den Prinzipien des Glaubens richten wollen, die der Ehepartner aber vielleicht nicht versteht und nicht anerkennt
Wenn der andere zu einer anderen Kirche gehört und Gott ihm wichtig ist, wird er natürlich auch wollen, dass die Kinder zu seiner Kirche gehören; aber wenn er zu keiner Kirche gehört und die Religion nicht ernst nimmt, ist das u. U. noch schlimmer
Es kann natürlich sein, dass man jemanden Tollen kennenlernt, der bisher nicht viel mit der Kirche zu tun hatte, aber offen dafür ist und sich vom Katholizismus überzeugen lässt. Wenn er aber nicht bis zur Verlobung wirklich bekehrt ist (und das möglichst schon eine gewisse Zeit lang, und ein bisschen gefestigt ist, also nicht bloß aus Gefälligkeit erst mal mit in die Kirche geht), sollte man auch nicht damit rechnen, dass er sich später noch ändert.
Also: Von einer solchen Ehe ist sehr abzuraten; und wenn man in die Gefahr kommt, sich gegen den Glauben beeinflussen zu lassen (z. B. auch, weil man weiß, dass der andere versuchen wird, einen vom Besuch der Messe abzuhalten o. Ä.), oder wenn der andere nicht zustimmt, die Kinder katholisch zu erziehen, ist sie sicher eine Sünde; wenn beide Gefahren nicht da sind, dürfte sie moralisch erlaubt sein, ist aber trotzdem nicht ideal – man lädt sich selbst einfach unnötige Schwierigkeiten auf, die man sich auch ersparen könnte. Dazu kommt, dass man, wenn man verliebt ist, sich leichter einredet, dass die Gefahren nicht da sind, obwohl sie es vielleicht sind. Das gilt auch, obwohl die Kirche mittlerweile laxer mit ihren Vorschriften geworden ist. (Früher mussten beide versprechen, die Kinder katholisch zu erziehen, heute muss der katholische Partner nur versprechen, „nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden“ und der nichtkatholische Partner ist von diesem Versprechen zu unterrichten (Can 1125 im CIC). Das ist natürlich eine sehr unpraktische Neuerung; denn so kann sich der katholische Partner nicht mehr darauf berufen, dass der nichtkatholische Partner der katholischen Erziehung der Kinder ausdrücklich zugestimmt hat, der nichtkatholische Partner muss sich nicht wirklich verpflichtet fühlen. Freilich könnte man dem Partner noch persönlich dieses Versprechen abnehmen.) Die einfachste Lösung ist es, sich gar nicht erst auf Dates mit Nichtkatholiken einzulassen; wenn man sich nicht so gut kennenlernt und gar nicht erst offen für etwas Zukünftiges ist, ist man auch weniger in Gefahr, sich zu verlieben. Soweit hierzu.
Der Ehekonsens muss sich natürlich darauf beziehen, eine Ehe zu schließen. Wenn jemand vorhat, eine Bindung einzugehen, die er wieder aufkündigen kann, sobald es ihm passt, und aus der auf keinen Fall Kinder entstehen dürfen sollen, und trotzdem den Vermählungsspruch aufsagt, schließt er keine Ehe. Gewisse Wesenseigenschaften der Ehe dürfen bei der Eheschließung zumindest nicht bewusst ausgeschlossen werden. (Wenn allerdings ein Protestant oder Moslem z. B. allgemein im Glauben ist, Ehen könnten aufgelöst werden, aber er selber bei seiner Eheschließung nicht ausdrücklich beabsichtigt, nur eine auflösbare Verbindung einzugehen, sondern einfach eine Ehe eingehen will, ist die Ehe gültig. Auch wenn jemand eigentlich die vage Absicht hat, für immer zusammen zu bleiben, es sich aber irgendwann später doch anders überlegt und sich scheiden lässt, war die Ehe gültig.) Diese Wesenseigenschaften sind: Einheit (im Unterschied zur Polygamie), Unauflöslichkeit (im Unterschied zu Scheidung und Wiederheirat), Offenheit für Kinder.
Damit jemand eine Ehe schließen kann, muss er zumindest eine gewisse Vorstellung, eine gewisse Kenntnis davon haben, was das ist.
„§ 1. Damit der Ehekonsens geleistet werden kann, ist erforderlich, daß die Eheschließenden zumindest nicht in Unkenntnis darüber sind, daß die Ehe eine zwischen einem Mann und einer Frau auf Dauer angelegte Gemeinschaft ist, darauf hingeordnet, durch geschlechtliches Zusammenwirken Nachkommenschaft zu zeugen.
§ 2. Diese Unkenntnis wird nach der Pubertät nicht vermutet.“ (Can. 1096 im CIC)
Man muss sich nicht besonders gut mit philosophischen oder rechtlichen Fragen zur Ehe auskennen, um eine Ehe eingehen zu können, aber muss eine grobe Vorstellung haben. Das gilt ja für alle Verträge; ein achtjähriges Kind, das sich von seinem Taschengeld eine Puppe kauft, kann einen gültigen Kaufvertrag schließen, auch ohne jemals ins BGB gesehen zu haben oder zu wissen, was beschränkte Geschäftsfähigkeit oder der Taschengeldparagraph ist; es muss nur eine ungefähr Ahnung haben, dass Kaufen Ware gegen Geld bedeutet. Wenn es meinen würde, in einem Geschäft könnte man alles mitnehmen, wenn man es nur zur Kasse bringt, hätte es dagegen nicht den Willen, einen Kaufvertrag einzugehen, wenn es die Puppe zur Kasse bringt.
Es gibt ein paar speziellere Gründe, die von der Kirche festgelegt sind und eine Ehe zwischen Katholiken ungültig machen können und von denen es teilweise Ausnahmegenehmigungen geben kann (Mindestalter, zu nahe Verwandtschaft, Religionsverschiedenheit usw.), aber dazu evtl. eigens noch. Katholiken sind verpflichtet, in der Kirche zu heiraten, sonst sind ihre Ehen ungültig; aber wenn Nichtkatholiken standesamtlich oder in einer sonstigen Zeremonie heiraten, heiraten sie gültig. Von Natur aus ungültig ist eine Ehe bei dauerhafter Impotenz, die der Eheschließung vorausgeht (nicht bei bloßer Unfruchtbarkeit, auch nicht bei nach der Eheschließung eintretender oder heilbarer Impotenz), wenn jemand sich in der Person irrt (z. B. auf einmal der böse Zwilling am Altar steht), wenn jemand keinen hinreichenden Vernunftgebrauch hat (z. B. psychisch schwer gestört ist, oder bei der Eheschließung betrunken ist), wenn jemand schon verheiratet ist, oder bei besonders naher Verwandtschaft (z. B. direkte Vorfahren/Nachkommen).
(Eine Frage würde sich hier noch stellen: Können Intersexuelle gültig heiraten? Grundsätzlich ja, wenn sie entsprechend ihrem Geschlecht – denn auch Intersexuelle haben Körper, die entweder darauf angelegt sind, Spermien, oder darauf angelegt sind, Eizellen zu produzieren, sprich, sie haben ein bestimmtes Geschlecht – die Ehe vollziehen können. Frauen mit Turnersyndrom oder Männer mit Klinefelter-Syndrom zum Beispiel könnten wohl im Normalfall heiraten. Aber für sehr spezielle Krankheitsbilder (z. B. Swyer-Syndrom, wo sich bei einem genetisch männlichen Embryo keine männlichen Organe bilden und der Körper dann eher weiblich gebildet wird) müsste man Experten fragen.)
Wenn jemand vermutet, dass seine Ehe ungültig ist, lässt sie sich gültig machen; man muss sich einfach bei der Kirche für eine Gültigmachung (eigentlich einfach eine neue Heirat unter jetzt den richtigen Voraussetzungen) melden. Das geht natürlich nur, wenn beide Partner das wollen und jetzt keine Wesenseigenschaft der Ehe mehr ausschließen und keine sonstigen Ungültigkeitsgründe mehr bestehen (oder die Kirche dafür Dispens – eine Ausnahmegenehmigung – erteilt; Dispens kann nur erteilt werden bei Gründen, die von der Kirche festgelegt sind, nicht bei Gründen, die die Ehe von Natur aus ungültig machen; z. B. kann die Kirche erlauben, dass einer seine Cousine heiratet, auch wenn das eigentlich nach dem Kirchenrecht verboten ist, aber nicht, dass einer seine Mutter heiratet). Wenn man diese möglicherweise ungültige Ehe jetzt nicht mehr will, kann man bei einem Kirchengericht die Gültigkeit überprüfen lassen, sodass sie ggf. annulliert wird. Im Zweifelsfall ist sie allerdings gültig; die Ungültigkeit muss bewiesen sein. Und wenn jemand sagt „wir haben zum Zeitpunkt der Hochzeit Kinder komplett ausgeschlossen“ und aus der Ehe sind mittlerweile vier Kinder entstanden, das erste zehn Monate nach der Hochzeit geboren, wird das Kirchengericht wohl kaum darauf eingehen.
Eine offizielle Bestätigung der Nichtigkeit ist nötig, damit man erlaubt jemand anderen heiraten darf. Wenn man sicher weiß, dass die Ehe nichtig ist, kann man theoretisch gültig eine neue Ehe schließen, auch bevor ein Kirchengericht das festgestellt hat, aber es ist eben unerlaubt. In manchen Fällen ist die Nichtigkeit offensichtlich (z. B. wenn es eine reine Scheinehe war, oder wenn ein Katholik nur standesamtlich geheiratet hat (die standesamtlichen Ehen von Nichtkatholiken sind aber gültig; aber Katholiken unterliegen der Formpflicht, die die Kirche festgelegt hat)); in vielen anderen Fällen aber nicht so offensichtlich (z. B. wenn einer psychische Probleme zum Zeitpunkt der Heirat hatte; psychische Probleme machen einen nicht automatisch komplett unfähig, einen Vertrag einzugehen, es kommt auf den Fall an). Aber in jedem Fall muss die Nichtigkeit zuerst bestätigt werden.
Auch die Ehen von Nichtchristen sind gültige Ehen. Wenn zwei Getaufte (auch zwei Evangelische) heiraten, ist das ein Sakrament; wenn zumindest ein Partner ungetauft ist, ist es eine bloße Naturehe. Naturehen sind auch gültig, aber nicht so völlig unauflöslich wie sakramentale Ehen. Dasselbe gilt für Ehen, die gültig geschlossen, aber nicht vollzogen worden sind; aus einem wichtigen Grund können sie aufgelöst werden. Die gültige, sakramentale und vollzogene Ehe wird aber nur durch den Tod aufgelöst. Dass die Ehe ein Sakrament ist, bedeutet, dass sie auch ein Gnadenmittel ist, eine zusätzliche Weise, durch die Christus den Eheleuten beisteht.
Die Ehe ist außerdem ein Band, das für gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen den Eheleuten sorgt; daher jetzt zu Pflichten, Rechten und möglichen Sünden in der Ehe:
Der Moraltheologe Heribert Jone schreibt:
„III. Die gegenseitigen Pflichten der Ehegatten
1. Gemeinsame Pflichten. Die Ehegatten müssen einander lieben, einander helfen, einander die eheliche Pflicht leisten, die eheliche Treue halten und miteinander zusammenleben.
Gegenden Willen des Ehegatten sich lange Zeit von ihm trennen, ist schwere Sünde, außer es liegt ein wichtiger Entschuldigungsgrund vor. Näheres vgl. Nr. 747. Über die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft vgl. Nr. 764.
2. Die Pflichten des Mannes sind hauptsächlich: Leitung des Hauswesens und der Familie, Sorge für Nahrung, Kleidung und Wohnung.
Der Mann sündigt, wenn er nicht dafür sorgt, daß die Frau standesgemäß leben kann, oder wenn er ihr Arbeiten aufbürdet, die Frauen in ihrer Stellung nicht verrichten.
3. Die Pflichten der Gattin ergeben sich hauptsächlich aus ihrer Stellung als Gefährtin des Mannes: sie hat in Unterordnung unter den Mann das Hauswesen zu besorgen.
Sie sündigt, wenn sie ihre häuslichen Arbeiten nicht besorgt oder ohne den Willen des Mannes von den Familiengütern größere Ausgaben macht, als dies bei anderen Frauen in derselben Lage Gewohnheit ist. Vgl. auch Nr. 253. – Sie kann aber unabhängig vom Mann das Haus leiten, wenn der Mann sich darum nicht kümmert oder dazu unfähig ist.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 201, S. 163f.)
Gehen wir das alles mal nacheinander durch:
Zusammen zu bleiben, zusammen zu wohnen ist also an sich Pflicht für die Eheleute.
Gegenüber Geschieden-Wiederverheirateten wird von katholischer Seite öfter gesagt, dass das Problem ja nicht die Scheidung, sondern die Wiederheirat sei. Das ist halb richtig. Tatsache ist, dass es Gründe geben kann, aus denen eine Trennung und möglicherweise eine zivilrechtliche Scheidung gerechtfertigt ist. Diese Gründe können sein:
Der andere Partner hat einen betrogen.
Der andere Partner macht das Leben für einen und/oder die Kinder unerträglich, z. B. durch körperliche Misshandlungen, ständige Kontrolle, Manipulation, Bedrohung, oder sorgt für größeren Schaden für einen oder die Kinder, z. B. indem er die Kinder zu einer kriminellen Karriere anleitet. (Nicht nur Schläge, sondern auch Psychofolter und Ähnliches sind Grund genug. Wenn man sich nicht sicher ist, ob es „schlimm genug“ ist, am besten Leute von außerhalb zu Rate ziehen. Manchmal ist man manipuliert genug, dass man sich nicht mehr sicher ist, ob es wirklich so verkehrt läuft oder man sich alles nur einbildet. Umgekehrt können andere einem aber vielleicht auch sagen, wenn man ein Problem über alle Maßen aufbauscht. Mit kleineren Fehlern des Partners – z. B. die Frau gibt zu viel Geld aus, der Mann ist griesgrämig – muss man leben.)
Natürlich kann auch jemand, der vom anderen Partner einfach verlassen wird, nichts dafür; bei diesen Gründen ging es gerade darum, was es rechtfertigt, selber der zu sein, der sich trennt.
Gründe wie „wir haben uns auseinandergelebt“, „wir gehen uns gegenseitig auf die Nerven“ oder „unsere Ehe ist zur Gewohnheit erstarrt“ sind keine ausreichenden Gründe, den Partner zu verlassen. Ein Ehepaar ist eine Familie; und so wie man sein minderjähriges Kind nur in einem wirklichen Notfall in eine Pflegefamilie oder Einrichtung geben würde, wäre auch hier eine Trennung nur in einem Notfall in Ordnung. Idealerweise wäre sie auch zeitlich begrenzt. Freilich: In vielen Fällen wird man bei einem, der z. B. fremdgeht, erwarten können, dass er es immer wieder tun wird, und man kann vom unschuldigen Partner nicht erwarten, dass er alle Beteuerungen für bare Münze nimmt. Prinzipiell wäre hier aber eine Versöhnung, eine wirkliche Änderung vorausgesetzt, gut.
Laut Jone hat man bei Ehebruch des anderen Partners grundsätzlich das Recht, auf unbegrenzte Zeit getrennt zu bleiben, und bei den anderen Gründen kommt es darauf an, ob der Grund weiter besteht (was man aber z. B. bei einem gewalttätigen Partner i. d. R. erwarten kann.)
Zwei einfache Kriterien dafür, ob eine Trennung moralisch erlaubt ist, sind: 1) Würde ich mich auch trennen, wenn ich dann nie mehr mit jemand anderem zusammen sein könnte? Ist die Ehe so unerträglich, dass ich einfach weg muss, auch wenn ich dann einsam sein werde – oder will ich eher weg, um zu schauen, ob ich auf dem Datingmarkt nicht noch was Besseres finde? 2) Leiden die Kinder so unter der Situation, dass man sie von dem anderen Elternteil so gut wie möglich fernhalten muss?
Eine Trennung ist also unter diesen Umständen möglich. Scheidung ist eigentlich etwas, das nicht existiert – man kann eine gültige, vollzogene, sakramentale Ehe nicht wieder auflösen. Wenn man das mit einer Scheidung bezwecken würde, wäre sie falsch. Wenn man sie aber nur als zivilrechtliche Formalität behandeln würde, und sie aus irgendwelchen rechtlichen Gründen notwendig wäre (z. B. zur Aufteilung des Eigentums), wäre sie erlaubt. (Wenn sie unnötig wäre, nicht, weil man damit nur dem anderen Teil Gelegenheit zu einer Zweit“ehe“ gibt. Aber natürlich kann man nichts dafür, wenn der andere die Scheidung beantragt und der Richter, der an das Gesetz gebunden ist, die Ehe für geschieden erklärt.) Besser wäre aber eine Trennung ohne Scheidung, weil man damit auch nach außen hin eher zu erkennen gibt, dass man die Ehe weiterhin als gültig betrachtet.
Wenn man nach einer Trennung oder Scheidung wieder einen neuen Partner hat, ist das Ehebruch (ob man ihn schon „heiratet“ oder noch nicht), und zwar in jedem Fall; hier gibt es keine Ausnahmen.
Wenn man schon geschieden-wiederverheiratet ist, und dann erst gläubig wird, kann es sein, dass eine Trennung vom neuen Partner schwer machbar ist (z. B. weil man inzwischen gemeinsame Kinder hat). In diesem Fall müsste man zumindest „wie Bruder und Schwester“ zusammenleben, und anerkennen, dass man nicht verheiratet ist; das wäre ausreichend. (Man müsste es sich auch einigermaßen leicht machen, nicht in Sünden zu fallen, z. B. in getrennten Schlafzimmern schlafen, nicht in Unterwäsche durch die Wohnung laufen usw.) Es kann aber (wenn auch vielleicht nicht sehr oft) auch Fälle geben, in denen eine Trennung und vielleicht sogar eine Wiederversöhnung mit dem eigentlichen Partner möglich und sinnvoll wäre. Wie beim doppelten Lottchen.
Bei der Trennung/Scheidung ist auch immer zu beachten, wie sie den Kindern schaden kann (was sie außer bei solchen oben genannten Fällen, in denen es schlimmer für die Familie wäre, zusammenzubleiben, normalerweise sehr stark tun wird). Ich habe mal die bemerkenswerte Beobachtung gehört, dass die Stelle, an der Jesus die Kinder segnet, direkt nach der kommt, an der Er mit schärfsten Worten Ehescheidung und Wiederheirat verurteilt: Bevor Jesus die Kinder segnet, erteilt Er den Leuten, die ihre Familien auseinanderreißen und ihnen neue Partner ihrer Eltern vor die Nase setzen wollen, eine Absage. (Hier braucht man auch keine Sprüche wie „Aber wären liebende Stiefeltern nicht besser als schlechte Eltern“ zu bringen, denn sowohl Eltern als auch Stiefeltern können gut oder schlecht sein, und gute Eltern sind besser als gute Stiefeltern, und selbst schlechte Eltern sind besser als schlechte Stiefeltern. Kinder werden immer wollen, dass ihre Eltern auch untereinander eine Familie bilden.)
Wenn beide Partner sich einig sind, dass Scheidung gar nicht geht, ist das auch selbst ein Schutz für die Ehe; es ist weniger Druck da, sich dem Partner beweisen zu müssen, weniger Misstrauen, ob der Partner vielleicht genug von einem haben könnte, und mehr Motivation, an der Beziehung zu arbeiten und das Beste draus zu machen, weil man es nun mal miteinander aushalten muss.
Die Eheleute haben also generell die Pflicht, zusammenzuleben. Das schließt auch aus, dass z. B. ein Mann einfach gegen den Willen seiner Frau beschließt, mehrere Jahre als Gastarbeiter ins Ausland zu gehen, wohin die Familie nicht mitkommen könnte, weil er da mehr verdient – außer er hat einen sehr wichtigen Grund, z. B. dass er sonst überhaupt keinen Job findet und die Familie nicht versorgen kann. Für eine längere Trennung aus solchen Gründen müsste man normalerweise die Zustimmung des anderen Ehepartners haben, wobei der Mann, der als Familienoberhaupt die Gesamtverantwortung trägt, noch eher entscheiden kann, dass ein sehr wichtiger Grund vorliegt und er die Einwände seiner Frau nicht gelten lassen kann. (Das galt übrigens auch schon im Mittelalter: Wenn ein Mann sich freiwillig für einen Kreuzzug melden wollte, brauchte er die Zustimmung seiner Frau, aber nicht, wenn er verpflichtet wurde, sich an einem Krieg zu beteiligen.)
Hier stellt sich noch die Frage: Wie sähe es aus, wenn ein Mann und seine Frau sich z. B. gegenseitig total auf die Nerven gehen (schlimmere Probleme sind allerdings nicht da) und im gegenseitigen Einvernehmen beschließen, sich zu trennen, aber keine neuen Partner zu suchen? Wäre das erlaubt? Es wäre sicherlich eher zu rechtfertigen, als den anderen gegen seinen Willen zu verlassen; aber trotzdem wollte man eigentlich zusammengehören und die Ehe ist heilig. Ideal ist es nicht, aber es könnte wohl erlaubt sein. Jone schreibt dazu: „Mit gegenseitiger Übereinstimmung kann die eheliche Gemeinschaft aus einem vernünftigen Grunde aufgehoben werden. […] Ein solcher Grund ist gegenseitige unüberwindliche Abneigung. Ebenso kann aus höheren Beweggründen [hier wird z. B. gemeint sein: wenn einer ins Kloster gehen will, für einen wichtigen Auftrag ins Ausland gehen will…] die eheliche Gemeinschaft ganz oder teilweise, für immer oder für eine Zeitlang aufgehoben werden. Dabei muß man Rücksicht nehmen auf die Erziehung der Kinder sowie auf die Gefahr der Unenthaltsamkeit.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 764, S. 626f.) Eben sehr wichtig hier: Welche Auswirkung hat es auf die Kinder? Für sie ist ja die Ehe auch da.
Sie haben auch die Pflicht, einander zu lieben und einander zu helfen. Schwere Sünde dagegen wäre z. B., wenn ein Mann sich nicht um seine kranke Frau kümmert und ihr ständig Vorwürfe wegen ihrer Krankheit macht, oder wenn eine Frau ihren Mann bei jeder sich bietenden Gelegenheit heruntermacht und ihm ihre Verachtung zeigt; lässliche Sünden wären solche alltäglichen Sachen wie gelegentlicher Streit und Gemecker. Zur gegenseitigen Liebe gehört auch der gegenseitige Respekt, und es gehört dazu, einander zu helfen, Gott zu lieben und in den Himmel zu kommen, gemeinsam zu beten usw. Viel mehr muss hier eigentlich nicht gesagt werden, auch wenn das ein ziemlich essentieller Teil der Ehe ist; das ergibt sich in der Praxis.
Die eheliche Treue erklärt sich von selbst; auch „Ehebruch im Herzen“, wie Jesus es nennt, ist Sünde. Ich wiederhole noch mal, was ich im vorletzten Teil gesagt habe:
„Ehebruch ist auch schlimmer als normale Unzucht, wie hier wohl nicht weiter ausgeführt werden muss; hier wird Vertrauen missbraucht und ein vor Gott geschlossener Bund gebrochen. (Auch unvollendete Sünden mit einem Verheirateten sind schwere Sünden und ehebrecherisch.) Wer als Verheirateter mit einer anderen verheirateten Person schläft, begeht einen doppelten Ehebruch (und muss das auch so in der Beichte angeben, weil es ein Verrat an zwei anderen Menschen ist).
Ehebruch ist auch dann Ehebruch, wenn der andere Ehepartner in eine „offene Ehe“ eingewilligt hat. So, wie ein Arbeiter nicht gültig einem Arbeitsvertrag zustimmen kann, der ihn extrem ungerechten Bedingungen unterwirft, kann auch niemand gültig zustimmen, dass sein Ehepartner ihn betrügt; dass der andere ihn zu dieser Zustimmung gebracht hat oder dass er das sogar von vornherein wollte oder auch die Ehe bricht, lässt ihm keine freie Bahn. Das zerstört eine Ehe ziemlich bald; letzten Endes lässt es niemanden kalt, dass der geliebte Partner jetzt andere hat, und die ganze Vertrautheit, die sich aus der Exklusivität ergibt, ist dahin.
Die Ehe ist etwas Heiliges, das die Eheleute sich nicht nach Belieben zusammenkonstruieren dürfen; besonders die sakramentale Ehe, d. h. die Ehe zwischen Getauften, die ein Abbild des Bundes Christi mit der Kirche ist.“
Man sollte gar nicht erst mit dem Gedanken an andere flirten – man hat den eigenen Partner und Punkt.
Der Heiligkeit der Ehe steht auch die (gewohnheits-)rechtlich anerkannte Polygamie entgegen, auch wenn sie nicht ganz so schlimm ist wie Wiederheirat nach Scheidung; sie ist eine Ungerechtigkeit gegenüber den (für gewöhnlich) Frauen, die ihren Mann teilen sollen, und auch gegenüber den Kindern, und sorgt für gestörte Familienverhältnisse – was sie übrigens auch schon im Alten Testament getan hat, z. B. bei Jakob und seinen beiden Frauen, oder Salomo und seinem Harem.
„Es kann keine Gleichheit zwischen Mann und Frau geben, wenn sie nur eine unter mehreren ist, und man muss sich nicht wundern, dass in polygamen Ländern die Stellung der Frau nicht weit über der einer Sklavin ist. Eifersucht unter den Frauen kann kaum vermieden werden, wenn jede um die Aufmerksamkeit des Mannes buhlt und jede Ehrgeiz für ihre eigenen Kinder hat. Fast übermenschlicher Einfallsreichtum wird vom Ehemann gefordert, damit er vollkommen gerecht zu den Frauen und Kindern sein kann, und diese Art von Gesellschaft scheint nur möglich, wenn die Stellung der Frau so degradiert ist, dass ihr Wille nicht zählt. All das hat Einfluss auf die Kinder, die in einer solchen Atmosphäre aufwachsen. […]
Die Ausrede für Polygynie [= ein Mann, mehrere Frauen], schnellere Vermehrung der menschlichen Rasse, ist nicht vorhanden bei der Polyandrie [= eine Frau, mehrere Männer], denn eine Frau kann nicht mehreren Männern mehr Kinder gebären als einem. Das Großziehen der Kinder, wie die Natur es beabsichtigt, wird unmöglich, da der Vater nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann und so unfähig ist, die Funktion auszufüllen, die er dem Naturrecht nach hat. Auch das Kind, unfähig, seinen Vater zu kennen, kann sich nicht um Hilfe und Anleitung an ihn wenden. Die Kinder würden natürlicherweise darüber streiten, welcher Mann der Vater welches Kindes ist. Alle Väter würden vielleicht versuchen, diese Funktion für alle Kinder zu erfüllen, oder sie willkürlich aufteilen, aber das kann keine wirkliche elterliche Beziehung sein.“ (Austin Fagothey SJ, Right and Reason. Ethics in Theory and Practice based on the teachings of Aristotle and St. Thomas Aquinas, 2. Aufl., St. Louis 1959, S. 369f.)
(Hier würde sich die Frage stellen, wieso dann Scheidung und Polygamie durch das Gesetz des Mose erlaubt waren. Diese Frage beantwortet Jesus ganz einfach: „Da kamen Pharisäer zu ihm und fragten: Ist es einem Mann erlaubt, seine Frau aus der Ehe zu entlassen? Damit wollten sie ihn versuchen. Er antwortete ihnen: Was hat euch Mose vorgeschrieben? Sie sagten: Mose hat gestattet, eine Scheidungsurkunde auszustellen und die Frau aus der Ehe zu entlassen. Jesus entgegnete ihnen: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat er euch dieses Gebot gegeben. Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie männlich und weiblich erschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Zu Hause befragten ihn die Jünger noch einmal darüber. Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Und wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.“ (Mk 10,2-12) Das Mosaische Gesetz hat manches toleriert und kontrolliert, das schwer so schnell ganz abzuschaffen war. Unter den Theologen wurde manchmal diskutiert, ob Polygamie auch so schlimm wie Scheidung ist und genauso sehr gegen das Naturrecht verstößt, und ob sie manchmal keine Sünde sein könnte, wenn Gott sie gestattet, aber diese Diskussion ist hier nicht weiter relevant; im Neuen Bund ist auch die Polygamie in jedem Fall verboten.)
Dann gibt es auch noch das Konzept der „ehelichen Pflicht“ im Sinne von 1 Kor 7. „Der Mann soll seine Pflicht gegenüber der Frau erfüllen und ebenso die Frau gegenüber dem Mann. Die Frau verfügt nicht über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt aber auch der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau. Entzieht euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeit lang, um für das Gebet frei zu sein! Dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht in Versuchung führt, weil ihr euch nicht enthalten könnt.“ (1 Kor 7,3-5)
Das Konzept kann einem erst einmal sehr komisch vorkommen; Sex als eine Art Pflicht zu sehen, ist absolut nicht mehr üblich. Ich habe es hier schon einmal bei der Reihe zu den schwierigen Bibelstellen erwähnt. Ich zitiere einfach noch mal mich selber:
„Wenn der Partner weiß, dass man für seine Liebesbedürfnisse da ist (außer, wenn es einem z. B. gerade schlecht geht), und er oder sie nicht ewig verhandeln muss, dann lässt sich viel Frustration vermeiden, man fühlt sich stärker aneinander gebunden; und der oder die andere versucht dann auch nicht, einen zum Sex zu überreden, wenn es eben doch mal wirklich nicht passt, weil er oder sie weiß, dass man normalerweise für ihn da ist. Es geht ja hier auch nicht nur um Körperliches, sondern auch um emotionale Bedürfnisse.
(Freilich ist auch das Ziel, dass derjenige, der den größeren Sexualtrieb hat, nicht zum Ersatz in Sünden wie Selbstbefriedigung verfällt, legitim. Natürlich wäre das keine Entschuldigung für Selbstbefriedigung, aber viele Menschen sind nun mal gerade in diesem Bereich ziemlich anfällig, das Falsche zu tun.)
Und dann sollte man die grundsätzliche Vorstellung loswerden, dass Liebe und Pflicht miteinander unvereinbar wären. Wir sollen Gott lieben: Trotzdem redet man beim Besuch der Messe von der ‚Sonntagspflicht‘. Natürlich geht man idealerweise nicht nur deshalb zur Sonntagsmesse, weil es Pflicht ist; aber manchmal, wenn man sich am Sonntagmorgen eher nach Ausschlafen fühlt, bietet der Gedanke an die von der Kirche festgeschriebene Sonntagspflicht die restliche benötigte Motivation. Und wenn man dann da ist, ist die Messe jedes Mal – na ja, einfach die Messe, wunderschön. Auch in einer Beziehung geht es nicht immer ohne Pflichten – ganz allgemein gesprochen. Natürlich liebt man sich, aber manchmal tut man etwas für den Partner auch eher deshalb, weil es so ausgemacht war und man in einer Beziehung eben etwas füreinander tut, als weil man sich gerade so liebevoll fühlt. Und oft bringt gerade das dann wieder stärkere Liebe hervor.“
Man gehört in der Ehe eben wirklich nicht mehr nur sich selber; das ist eine ganz praktische Realität. Bei der Eheschließung überträgt man quasi dem anderen ein gewisses Recht auf den eigenen Körper; kein bedingungsloses Recht, aber doch ein Recht, sodass man selber auch dieses Recht keinem anderen mehr übertragen kann. Und dieses Recht bedeutet ein gewisses Recht, dass der andere einem Zärtlichkeit und Liebe zeigt, einem bei sexueller Erfüllung hilft, und mit einem zusammenwirkt, dass man Kinder bekommt; es wäre auch eine Sünde gegen den anderen, ihm Kinder zu verweigern, die für ihn vielleicht eine wichtige Erfüllung bedeuten und ihn später mal unterstützen.
Wenn also Sex in der Ehe eine Pflicht sein kann, ist dann Vergewaltigung innerhalb der Ehe keine Sünde mehr, weil sich jemand da nur sein Recht nimmt? Natürlich nicht.
Auch wenn jemand eine Pflicht einem gegenüber hat, ist es nicht automatisch erlaubt, diese Pflicht mit Gewalt durchzusetzen. Wenn jemand die Freundschaftspflicht hätte, einem beim Umzug zu helfen, da man sonst niemanden hat und er es einem versprochen hat, aber sich herausredet, dürfte man ihn trotzdem nicht entführen und mit Gewalt zur Arbeit antreiben. Ein anderes Bsp. bzgl. der Ehe macht das auch deutlich: Zu den Pflichten von Eheleuten gehört es (s. o.) ja auch, zusammenzuwohnen. Jetzt kann es sein, dass
eine Frau ihren Mann kurzfristig gerechtfertigterweise verlässt, weil sie sich für ein paar Wochen um ihre kranke Mutter kümmern muss, die sonst niemanden hat
eine Frau ihren Mann kurzfristig ungerechtfertigterweise verlässt, weil sie nach einem harmlosen Streit die Beleidigte spielen will und zwei Tage im Hotel verbringt
eine Frau ihren Mann langfristig gerechtfertigterweise verlässt, weil er sie betrügt oder schlägt oder ihr seine sexuellen Fetische aufzwingt oder ihre Kinder misshandelt
eine Frau ihren Mann langfristig ungerechtfertigterweise verlässt, weil sie mit ihrem Liebhaber durchbrennt.
In keinem dieser Fälle würde man es ok finden, dass der Mann die Frau auf dem Dachboden einsperrt, um sie daran zu hindern, wegzugehen. Genauso ist es bei den anderen „ehelichen Pflichten“. Wenn der eine sie – kurzfristig oder langfristig, gerechtfertigterweise oder ungerechtfertigterweise – nicht erfüllt, darf der andere ihn nicht mit Gewalt dazu zwingen.
Auch eine Stelle aus der Enzyklika Humanae Vitae, die ja eigentlich das Thema Empfängnisverhütung behandelt, macht das deutlich: „Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt.“ Soll heißen: Vergewaltigung in der Ehe ist ähnlich widernatürlich, wie auch Empfängnisverhütung widernatürlich ist. (Wobei Papst Paul VI. ja nicht von richtigem Zwang spricht, sondern nur von „aufgenötigt“.) Sex ist für Liebesausdruck & Kindermachen da und darf weder direkt gezielt die Offenheit für Kinder ausschließen noch schwer gegen Liebe oder Gerechtigkeit verstoßen. Es ist an sich keine Sünde (wenn auch nicht ideal), wenn ein Ehepaar mal nur deswegen Sex hat, weil sie ihre biologischen Bedürfnisse haben – solange sie dabei eben nicht die Liebe durch Gewalt, Zwang, Nötigung ausschließen oder die Kinder durch künstliche Verhütungsmittel.
Einen Unterschied gibt es freilich zwischen ehelichen und unehelichen Beziehungen: Man muss nicht auf gleiche Weise für alles um Erlaubnis fragen. Wenn ein Mann seine Frau überraschend zu sich herzieht und küsst, wird keiner das schlimm finden; wenn er das beim ersten Date mit einem Mädchen tut, wäre es ein bisschen unverschämt; da fragt man zuerst „Darf ich dich küssen?“. In der Ehe wird quasi erst mal angenommen, dass der andere zustimmt, wenn er nicht das Gegenteil zu erkennen gibt, weil man schon zusammengehört.
Übrigens: Es wird ja immer mal wieder verbreitet, Vergewaltigung innerhalb der Ehe wäre in Deutschland erst seit 1997 strafbar. Das ist falsch. Vergewaltigung war rechtlich vorher als erzwungene Unzucht, nicht erzwungener Sex definiert, aber das hieß nicht, dass man Gewalt gegenüber der Ehefrau für total in Ordnung gehalten hätte. 1996 fiel so etwas einfach unter den Paragraphen zur Nötigung, ggf. auch der Körperverletzung. Die Gesetzesänderung war eher Symbolpolitik durch die politisch linke Seite (und genau diese Parteien haben auch wieder dafür gesorgt, dass Vergewaltiger mittlerweile mit Bewährung davonkommen, aber ich will mich hier nicht zu sehr über Winkelzüge in der Politik aufregen).
Wie gesagt gibt es auch Entschuldigungen von den „ehelichen Pflichten“; auch, wenn man merkt, dass es dem anderen eigentlich wichtig wäre, gibt es kurzfristige oder langfristige Entschuldigungsgründe. Es gibt manche Fälle, in denen es bloß keine Verpflichtung ist, einzuwilligen, und andere, in denen es eine schon eine Sünde ist, wenn der eine den anderen bittet. Keine Verpflichtung besteht z. B.:
wenn der andere Ehebruch begangen hat (und man sich (noch) nicht versöhnt hat; wenn das drei Jahre zurückliegt und man sich schon lange wieder versöhnt hat, ist es nicht schön, es wieder als Ausrede zu nehmen, um ihm die kalte Schulter zu zeigen).
wenn man schon aus einem anderen guten Grund (z. B. häusliche Gewalt, s. o.) von ihm getrennt lebt.
wenn der andere eine Geschlechtskrankheit hat (man kann hier selbst entscheiden, ob man u. U. das Risiko eingehen will, z. B. wenn es keine schwere Krankheit ist oder es gute Medikamente dagegen gibt; dieser Grund gilt übrigens auch, wenn der andere die Geschlechtskrankheit nicht durch Ehebruch, sondern auf andere Weise (verunreinigte Blutkonserve o. Ä.) bekommen hat)
wenn der andere die Sorge für die Familie vernachlässigt, so dass für ein evtl. entstehendes Kind wegen seiner Schuld nicht gut genug gesorgt wäre. „Vertrinkt der Mann seinen Verdienst und überläßt der Frau die Sorge für den Unterhalt, so braucht diese ihm die eheliche Pflicht nicht zu leisten. Muß aber die Familie ohne Schuld des Mannes in Armut leben, so ist dies kein Grund, die eheliche Pflicht zu verweigern; ebenso nicht der Umstand, daß bei größerer Kinderzahl die Familie sich noch mehr einschränken muß.“ (Jone, Nr. 755, S. 619f.)
wenn der andere keinen wirklichen Vernunftgebrauch hat (geistesgestört, betrunken)
wenn der andere ganz übermäßige Forderungen stellt (zweimal in der Woche ist aber nicht „ganz übermäßig“)
„bei großer Gefahr für Gesundheit oder Leben. Derartige Gründe können sein z. B. eine schwere ansteckende Krankheit, schwerer Herzfehler u. dgl. Keine Entschuldigung aber bilden die gewöhnlichen Beschwerden, die mit der Schwangerschaft, Geburt oder Ernährung des Kindes verbunden sind, z. B. große, aber kurze Schmerzen oder langdauerndes, aber nicht zu heftiges Kopfweh. Keine Entschuldigung ist die durch die Erfahrung bestätigte Furcht, daß die Frau, falls sie empfängt, das Kind nicht austragen, sondern einen Abortus [Fehlgeburt] oder eine Totgeburt haben werde.“ (Jone, Nr. 756, S. 620) Ein solcher Grund, sich zu verweigern, wäre also auch vorhanden, wenn eine Frau weiß, dass sie (z. B. nach mehreren Kaiserschnitten) ein Risiko hätte, eine neue Schwangerschaft nicht zu überleben, oder aus Erfahrung weiß, dass sie immer eine Wochenbettdepression bekommt und deswegen schon ernsthaft selbstmordgefährdet war, oder wenn eine Schwangerschaft die ganzen Monate über außergewöhnlich hart für sie ist. In dem Fall hätte sie das Recht, zumindest auf den Verkehr in den fruchtbaren Zeiten zu verzichten, oder, wenn die z. B. nicht genau feststellbar sind, ganz darauf zu verzichten.
Der Frau wird ein neues Kind natürlich immer mehr Probleme und Schwierigkeiten bereiten als dem Mann, aber nun ja, wie soll man es sagen, das ist leider der Fluch, für den wir uns bei Eva bedanken können, und einer gewissen Offenheit für Kinder – inklusive normale Schwangerschaftsübelkeit und normale Geburtsschmerzen – stimmt man nun mal zu, wenn man die Ehe eingeht. Das ist einfach so.
Es kann auch schon eine Sünde sein, den anderen darum zu bitten, z. B. eben auch der Gesundheit wegen. Eine Frau kann schon, weil sie sich selber unbedingt noch ein Kind wünscht, in eine außergewöhnlich beschwerliche oder gefährliche Schwangerschaft einwilligen, aber wenn sie z. B. im Augenblick irgendeine Krankheit hat, die Sex wirklich gefährlich für sie macht, wäre es unverantwortlich von der Seite ihres Mannes aus, dabei mitzumachen, wer auch immer die Sache initiiert. „Nach einer Geburt ist der eheliche Verkehr im allgemeinen unter schwerer Sünde verboten in den zwei ersten Wochen, unter läßlicher Sünde in den folgenden vier Wochen; erlaubt ist er zur Zeit, in der die Mutter das Kind noch stillt. – Bei Schwangerschaft ist der eheliche Verkehr erlaubt, ausgenommen, wenn die Gefahr eines Abortus [Fehlgeburt] besteht.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 750, S. 616)
Außerdem gilt: „Bei Ungültigkeit der Ehe ist der eheliche Verkehr unter schwerer Sünde verboten, auch wenn nur ein Teil Kenntnis von der Ungültigkeit hat. – Bei ernstem Zweifel an der Gültigkeit der Ehe muß man sich durch Nachforschung Gewißheit zu verschaffen suchen. Während dieser Zeit darf man nicht um den ehelichen Verkehr bitten, muß aber auf Ersuchen des anderen Teiles, der keinen Zweifel hat, die eheliche Pflicht leisten. Kann der Zweifel nicht gelöst werden, so ist die Ehe als gültig zu betrachten.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 751, S. 617) (Natürlich geht es hier nur um ernsthafte, vernünftige Zweifel; wenn jemand, der zu Ängstlichkeit und ständigen Zweifeln neigt, sich plötzlich fragt, ob er seinen Ehekonsens ernst genug gemeint hat, ist der Zweifel einfach zu missachten.)
Auf sämtliche komischen sexuellen Vorlieben muss man allerdings nicht eingehen; erst recht nicht auf irgendwelche perversen Fetische. Ein bisschen Rücksichtnahme auf normale Vorlieben (z. B. Länge des Vorspiels) sollte normal sein. Zu diversen Sexualpraktiken siehe den vorletzten Teil.
Allgemein zur „ehelichen Pflicht“ schreibt Jone noch:
„Zur Leistung der ehelichen Pflicht ist man an sich unter schwerer Sünde gehalten, wenn der andere Teil ernstlich darum bittet, besonders wenn er noch in Gefahr der Unenthaltsamkeit wäre oder doch bei Überwindung der Versuchung ein großes Opfer bringen müsste.
Die Bitte um Leistung der ehelichen Pflicht wird gewöhnlich von seiten des Mannes ausdrücklich gestellt werden, von seiten der Frau aber nur stillschweigend, z. B. durch Zärtlichkeiten. – Nur eine läßliche Sünde ist die Verweigerung der ehelichen Pflicht (vorausgesetzt, daß der andere Teil nicht in Gefahr kommt, schwer zu sündigen), wenn der andere Teil von seiner Forderung leicht absteht oder wenn die Leistung nur auf kurze Zeit verschoben wird, oder wenn bei häufigem Verkehr die Leistung nur selten, z. B. einmal im Monat verweigert wird. – In bona fide [im guten Glauben] aber soll man gewöhnlich ältere Frauen lassen oder Frauen mit vielen Kindern, wenn sie meinen, sie würden nur dann schwer sündigen, wenn sie dem Manne die eheliche Pflicht fast immer verweigern, oder derselbe in große Gefahr komme, schwer zu sündigen. – Im allgemeinen wird man wohl gewöhnlich die Frauen auf die Schwere ihrer Verpflichtung aufmerksam machen, die Männer aber zur Mäßigkeit anhalten.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 754, S. 619)
Ein einfaches „heute bin ich so extrem müde, Schatz, wäre morgen auch ok?“ – „ja, klar“ ist natürlich kein Problem – man kann sich ja absprechen, wenn es gerade ungelegen kommt, sollte aber eben den anderen nicht ohne Grund vertrösten und abwimmeln.
John C. Ford und Gerald Kelly schreiben in einem Buch über die Ehe:
„Als eher allgemeine Prinzipien, die eheliche Intimitäten und ihre Relation zu Gerechtigkeit und Liebe ordnen, könnten wir aufstellen: 1) dass jeder verpflichtet ist, den vernünftigen und ernsthaften Bitten des anderen nachzukommen; und 2) dass jeder verpflichtet ist, Verhalten zu vermeiden, das dem anderen unnötige Schmerzen oder Widerwillen bereitet. […]
Daher, obwohl eine Ehefrau nicht vollkommen im Recht sein mag, wenn sie Verkehr oder Mitwirkung an vorbereitenden Intimitäten verweigert, weil sie ’nicht in der Stimmung‘ ist, wäre ein Ehemann auch kaum im Recht, wenn er einfach auf seinem Recht besteht ohne Rücksicht auf ihre Gefühle. […] Ein Ehemann, dessen Begierde so dominant ist, dass er sich weigern würde, sich Zeit zu nehmen und zu versuchen, seine Frau zu einer freudigen Einwilligung zu bringen, wäre hedonistisch; und die Frau, die sich weigern würde, sich überreden zu lassen, würde durch das gegenteilige Laster der Gefühllosigkeit sündigen.
Ein kurzes Wort zu unserem zweiten Prinzip: dass keiner dem anderen unnötige Schmerzen oder Widerwillen bereiten sollte. Es ist möglich, dass der Verkehr für eine kurze Zeit nach der Heirat schmerzhaft ist, vor allem für die Braut. Die voreheliche Konsultation mit einem guten Arzt kann das bis zu einem gewissen Ausmaß verhindern, wenn nicht ganz. Und wenn es nicht ganz verhindert werden kann, kann gegenseitige Rücksichtnahme es vermindern, bis die nötige Anpassung geschehen ist. Außerdem können zu Beginn der Ehe, und besonders bei denen, die sehr keusche Leben geführt haben, selbst gewöhnliche Intimitäten etwas Widerwillen verursachen. Auch hier sollten Pönitenten dahingehend beraten werden, dass gegenseitige Rücksichtnahme das Problem lösen wird und dazu beitragen wird, dass der Widerwille verschwindet. Aber manchmal brauchen sie einen Eheberater.
In Situationen wie diesen, unter der Voraussetzung der richtigen verständnisvollen Einstellung, wird weder Schmerz noch Widerwille unnötigerweise verursacht. Aber abgesehen von diesen gewöhnlichen Problemen ist es manchmal notwendig, verheiratete Personen daran zu erinnern, dass die Menschen sich sehr in ihrer Weise, Liebe auszudrücken, unterscheiden, und dass, was dem einen gefällt, vielleicht ekelerregend für einen anderen sein könnte; außerdem, dass Männer sich sehr von Frauen unterscheiden in ihren sexuellen Reaktionen und körperlichen Wünschen. Wegen der Verschiedenheit der Wünsche muss es einen beiderseitigen Kompromiss geben. Einer, der sich weigert, einen solchen Kompromiss einzugehen, und der dadurch, dass er eher physische Befriedigung als den Wunsch, wirkliche Zuneigung auszudrücken, sucht, auf Methoden des Liebesspiels besteht, die die vernünftigen Gefühle des anderen verletzen, wäre lieblos und würde die ehelichen Intimitäten entgegen ihrem Zweck, die gegenseitige Liebe zu fördern, benutzen. Es ist möglich, auf diese Weise schwer gegen die eheliche Liebe zu sündigen.“ (John C. Ford SJ und Gerald Kelly SJ, Contemporary Moral Theology. Volume II. Marriage Questions, Westminster, Maryland, 1964, S. 198-200. Meine Übersetzung.)
Hier sollte man noch NFP (Natürliche Familienplanung) erwähnen, also dass die Eheleute sich entscheiden, zeitweise nur in den unfruchtbaren Zeiten miteinander zu schlafen (die man ja heute mit diversen Messungen meistens ganz gut feststellen kann, wofür es Kurse für Frauen gibt). Das ist grundsätzlich erlaubt, denn hier nutzt man die unfruchtbaren Zeiten, die Gott selber geschaffen hat, und macht sich nicht selber unfruchtbar. Wichtig ist allerdings das gegenseitige Einverständnis, und dass es die Ehe nicht zu sehr belastet, also dass man es will und es kann. Es wäre z. B. falsch, wenn der Mann nach drei Kindern auf NFP besteht, obwohl die Frau unbedingt noch ein viertes Kind will. (Unter der Voraussetzung, dass keine speziellen Umstände vorliegen, wegen denen ein Kind gar nicht ginge, die sie aber einfach nicht anerkennen will. Aus einem wirklich gewichtigen Grund könnte man auch darauf bestehen, wenn der Partner es nicht will – s. u.) Oder ein anderes Beispiel: Er hat nach drei Kindern genug, aber wegen ihrem unregelmäßigen Zyklus müssten sie fast ganz auf Sex verzichten, was sie einfach nicht will, oder sie wissen, dass sie, wenn sie länger fast ganz enthaltsam leben, öfter Sünden wie Selbstbefriedigung begehen. Das wäre auch nicht in Ordnung. Natürlich kann man sich an Dinge gewöhnen, manche Dinge, die erst hart sind, werden später leichter und es kann auch die Liebe verstärken, wenn man zusammen auf etwas verzichtet; aber es sollte keine zu große Belastung sein und vor allem eben im gegenseitigen Einverständnis geschehen. Es kann ja auch sein, dass es einfach für Spannungen sorgt, wenn man sich ständig zurückhalten muss und nicht mehr so ungezwungen mit seiner Liebe umgehen kann wie vorher.
Außerdem braucht man normalerweise einen vernünftigen Grund; es muss kein extrem schwerwiegender Grund sein, aber doch ein vernünftiger Grund, z. B.:
mit noch mehr Kindern wäre man überfordert und hätte zu wenig Zeit für die einzelnen oder würde zu sehr unter Schlafmangel leiden
einer der Eheleute ist chronisch krank und könnte sich nicht gut kümmern
man hat gerade vor ein paar Monaten ein Kind bekommen, und die Frau soll sich vor dem nächsten erst einmal erholen (wobei in dem Fall praktischerweise schon das Stillen oft, wenn auch nicht immer, natürlicherweise für vorübergehende Unfruchtbarkeit sorgt)
die Frau hat nach ihren bisherigen Schwangerschaften immer an Wochenbettdepressionen gelitten
man hat zu wenig Geld, könnte sich z. B. keine Wohnung leisten, die groß genug ist
eins der bisherigen Kinder ist behindert und erfordert viel Aufmerksamkeit
die Frau hat einfach ziemlich Angst vor einer neuen Schwangerschaft
man hatte bisher lauter Fehlgeburten und hält es einfach nicht mehr aus, ständig Kinder zu verlieren
Es dürfte allerdings nur eine lässliche Sünde sein, NFP aus einem nicht ganz zureichenden Grund zu nutzen. Schwerwiegender wäre es schon, es dem anderen aufzuzwingen, oder es komplett ohne Grund zu praktizieren, oder aus einem unwichtigen Grund die ganze Ehe über zu praktizieren. Aber bei katholischen Paaren, die diese Dinge einigermaßen ernst nehmen, sollten schwere Sünden hier sehr selten vorkommen; normalerweise hätten sie wohl zumindest einen so halb zureichenden Grund, wenn sie NFP praktizieren. Und gerade dafür, die Kinder einfach in angemessenem Abstand statt direkt hintereinander zu bekommen, dürfte praktisch immer ein Grund vorhanden sein. (Auch wenn es natürlich jedem freisteht, die Kinder direkt hintereinander zu bekommen, wenn man einfach so viele Kinder wie möglich haben will, oder die Phase des Kinderkriegens schnell hinter sich bringen will, oder nicht will, dass zwischen den Kindern ein zu großer Altersunterschied ist, oder was auch immer.)
Je gravierender der Grund für NFP (z. B. schwere gesundheitliche Probleme), desto eher wäre es auch gerechtfertigt, Belastungen der Ehe zu riskieren, oder gegenüber dem unwilligen Partner darauf zu bestehen. Wenn es Gründe gibt, die „ehelichen Pflichten“ ganz zu verweigern, gibt es sie erst recht dafür, sie nur während der fruchtbaren Zeit zu verweigern.
Ford und Kelly schreiben über Belastungen der Ehe durch periodische Enthaltsamkeit:
„Leider ist in der gefallenen Natur der Sexualtrieb oft alles andere als vernünftig. Wenn angesichts starker Gründe dafür, Abstände zwischen den Kindern einzuhalten oder die Zahl der Kinder zu begrenzen, einer der Beteiligten die Einstellung annimmt: ‚Ich muss sexuelle Befriedigung haben und ich werde sie auf die eine oder andere Weise bekommen, ganz gleich, was die Gründe für zeitweilige Enthaltsamkeit sind‘, können seine oder ihre Sünden kaum dem vernünftigen Bestehen des anderen Beteiligten auf periodischer Enthaltsamkeit zugerechnet werden. Das wäre umso wahrer, wo auf eine Art spirituelle Erpressung zurückgegriffen wird: ‚Entweder gibst du mir jetzt Geschlechtsverkehr oder ich werde anderswohin gehen, und du wirst verantwortlich für meine Sünde sein.‘ In solchen Fällen, in denen kein ehrliches Bemühen stattfindet, die Selbstkontrolle auszuüben, die die Situation erfordert, ist die ‚Gelegenheit zur Sünde‘ eher die eigene Einstellung der Person als die Praxis der periodischen Enthaltsamkeit.“ (Ford und Kelly, Contemporary Moral Theology. Volume II. Marriage Questions, S. 444)
Natürlich ist gegenseitige Rücksichtnahme hier immer notwendig; wenn es dem anderen einfach schwerfällt, sollte man versuchen, es ihm leichter zu machen, ggf. auch, indem man auf „unvollständige“ Zärtlichkeiten verzichtet, die ihn nur frustriert darüber zurücklassen, dass jetzt nicht mehr möglich ist, o. Ä. – je nach den Umständen eben.
Eine Frage stellt sich hier: Kann es erlaubt sein, Kinder vollständig zu vermeiden, solange man nur NFP dafür nutzt? Mit einem entsprechenden Grund, ja. Gott hat Eheleuten den Auftrag gegeben: Seid fruchtbar und vermehrt euch; und wer verheiratet ist, sollte normalerweise zumindest einen gewissen Beitrag dazu leisten, dass mehr Menschen in die Welt gesetzt werden und die Menschheit fortbesteht. Aber wenn schon zu Beginn der Ehe ein schwerwiegender Grund vorhanden ist, keine Kinder zu bekommen, kann man natürlich warten, auch sehr lange, mit der Offenheit, dass man Kinder nicht mehr vermeidet, wenn sich die Umstände ändern, aber diese geänderten Umstände werden vielleicht nie eintreten. Man könnte an ein Paar denken, das heiratet, wenn die Frau schon schwer chronisch krank ist und es kaum eine Chance auf Besserung gibt. Man kann allerdings sagen, dass der Grund, Kinder ganz zu vermeiden, zumindest ein bisschen schwerwiegender sein sollte, als z. B. der Grund, kein drittes oder viertes Kind mehr zu bekommen. Papst Pius XII. hat in einer Rede vor Hebammen im Jahr 1951 ausdrücklich erwähnt, dass ein schwerwiegender Grund „sogar für die ganze Dauer der Ehe“ von der Verpflichtung, Kinder zu bekommen, entschuldigen kann (zitiert in: Ford und Kelly, Contemporary Moral Theology, Volume II: Marriage Questions, S. 400).
Eine andere Frage: Ist die Verpflichtung, Kinder zu bekommen, irgendwann einfach erfüllt, sodass man überhaupt nicht mehr verpflichtet wäre, noch ein Kind zu bekommen, auch ohne Grund? Ford & Kelly bejahen das, v. a. mit der Begründung, dass man ja durch das Kinderkriegen u. a. für das Fortbestehen der Familie, der Nation und der Menschheit sorgen soll, und es der mit einem leichten Bevölkerungsanstieg normalerweise am besten geht (dann ist die Zahl der Jungen größer als die Zahl der Alten, die sie versorgen müssen, die Bevölkerung wächst aber auch nicht so schnell, dass man kaum damit hinterher kommt, genug Wohnraum und Arbeitsplätze für die nachwachsenden Generation bereitzustellen). Demnach wäre bei der heutigen niedrigen Kindersterblichkeit nach 3-4 Kindern die Pflicht erfüllt, und alles übrige ein lobenswertes Werk der Übergebühr.
In neuerer Zeit – Fords und Kellys Buch ist aus den frühen 60ern – haben die kirchentreuen Moraltheologen immer eher den vernünftigen Grund betont; ich weiß nicht genau, wie viele hier heute welche Position einnehmen würden. Viele Theologen würden wohl eher sagen, dass man grundsätzlich so viele Kinder in die Welt setzen soll, so viele neue Seelen schaffen soll, wie Gott einem schenken will, außer es bestehen eben Gründe, neue Kinder zu vermeiden. Dazu würde auch passen, dass die Brautleute ja beim Trauritus gefragt werden, ob sie die Kinder annehmen wollen, die Gott ihnen schenken will, nicht, ob sie eine begrenzte Zahl annehmen wollen.
Vielleicht ist diese Frage aber auch eher akademisch; denn in der Praxis wird es zumindest nach den ersten vier Kindern oft vernünftige Gründe geben, aufzuhören (z. B. Mangel an genug Zeit und Energie für die einzelnen Kinder), auch wenn sie oft nicht schwerwiegend sein werden.
Bei der Kinderzahl ist freilich auch zu beachten, dass es normalerweise auch etwas Gutes für die anderen Kinder ist, wenn man ihnen ein Geschwisterchen schenkt; auch später als Erwachsene, wenn die Eltern vielleicht schon tot oder bettlägerig sind, werden sie wahrscheinlich froh sein, noch Familie zu haben. Dafür, nur ein oder zwei Kinder zu bekommen, sollte man schon einen guten Grund haben. (Und natürlich wird es immer wieder Paare geben, die solche guten Gründe haben.)
In diesem Zusammenhang stellt sich noch eine Frage, nämlich: Könnte es Umstände geben, in denen es sogar eine Sünde wäre, noch ein Kind in die Welt zu setzen?
Generell hat die Kirche das nie als Sünde behandelt – nach allem, was ich gelesen habe, zumindest. Außerdem ist es enorm wertvoll, einen neuen Menschen in die Welt zu setzen, der sonst nicht existiert hätte. Auch ein Leben in Armut zum Beispiel ist wertvoller als kein Leben, und jedes Kind wird irgendwann in der Ewigkeit weiterleben und könnte Gott schauen. Dagegen könnte man sagen, dass man sich nicht eine Verantwortung aufladen sollte, die man nicht tragen kann, dass die Klugheit auch eine Tugend ist, dass es bei allem das rechte Maß braucht, und dass ein nicht existierender Mensch auch keinen Nachteil davon hat, nicht zu existieren, was durchaus Sinn macht. Dennoch: Könnte man sagen, dass ein armes Ehepaar eine Sünde begeht, wenn sie noch ein fünfzehntes Kind bekommen? Früher hätte man das wohl kaum bejaht, weil sie sonst langfristig ganz darauf verzichten hätten müssen, ein normales Eheleben zu führen und miteinander zu schlafen; sähe es jetzt anders aus, zumindest bei Paaren, denen die periodische Enthaltsamkeit leicht fällt? Ich würde tendenziell sagen, dass es keine Sünde wäre, aber eine Diskussion hierzu im Kommentarbereich ist herzlich willkommen. („Volkswirtschaftliche“ Argumente sind hier übrigens u. U. von vornherein nicht stichhaltig; auch wenn man für ein Kind Sozialhilfe braucht, wird es später in der Regel der Gesellschaft nützen und dann die Renten derer zahlen, die vorher seine Sozialhilfe gezahlt haben.)
(Noch heikler wäre die Frage nach dem staatlichen Umgang mit „Überbevölkerung“. Nun ist es natürlich so, dass die Erde – v. a. spärlich besiedelte Gebiete wie Afrika – noch ziemlich viele Menschen beherbergen und auch ernähren könnte, aber es kann ja schon vorkommen, dass in einem Land die Bevölkerung schneller wächst als die Wirtschaft, und man deswegen zeitweise Probleme mit hoher Jugendarbeitslosigkeit, Teuerung o. Ä. bekommen könnte. Wäre es da gerechtfertigt, dass der Staat z. B. Paare mit weniger als 5 Kindern bevorzugt behandelt, Paare mit mehr Kindern benachteiligt (z. B. steuerlich), um sie zu „motivieren“, sich durch NFP und Enthaltsamkeit mit bloß 3 oder 4 Kindern zu begnügen? Dass solche Praktiken wie bei der chinesischen Ein-Kind-Politik niemals legitim wären (und für China auch sehr kontraproduktiv waren), versteht sich von selbst, aber wie sähe es mit milderen Maßnahmen oder bloßer Werbung aus?)
Noch eine Frage: Sündigt einer, der mit dem Ehepartner schläft, im Wissen, dass der Partner gegen seinen Willen verhütet? Die Kurie hat früher manchmal auf solche Fragen geantwortet (wobei es damals vor allem um coitus interruptus ging und die Pille noch nicht erfunden war), was in etwa in die Richtung ging: An sich ist man durch die Liebe verpflichtet, den anderen davon abzubringen und nicht mitzumachen; aber aus einem einigermaßen ernsthaften Grund, z. B. wenn es sonst ziemlich großen häuslichen Unfrieden gibt oder die Frau fürchtet, dass der Mann sie sonst mit Prostituierten betrügt, darf man mitmachen, solange das, was man selber tut, nicht naturwidrig ist (materielle, nicht formelle Mitwirkung). Laut diesen Urteilen der Kurie dürfte eine Frau mit ihrem Mann schlafen (und auch dem entstehenden körperlichen Genuss innerlich zustimmen), wenn sie weiß, dass er coitus interruptus machen wird, weil sie hier nichts Falsches macht, nur er, aber dürfte auch dann nicht bei Analverkehr oder Geschlechtsverkehr mit Kondomen mitmachen, weil das hier schon von Anfang an etwas Falsches ist. (Wir reden natürlich von einigermaßen normalen Situationen und vom Mitwirken; wenn eine Frau sich z. B. nicht aktiv gegen Sex mit Kondom wehrt, sondern passiv bleibt, weil ihr Mann droht, sie umzubringen, das wäre auch verständlich.) Ähnliches könnte man wahrscheinlich an sich sagen, wenn die Frau gegen den Willen des Mannes die Pille nimmt – aber hier kommt die mögliche frühabtreibende Wirkung der Pille hinzu, wobei sich bei häufigem Sex das Risiko aufsummiert, weswegen es schwerer zu beurteilen ist.
In solchen Fällen besteht jedenfalls auch definitiv keine „eheliche Pflicht“ – man darf auch einfach sagen „nein, solange du deine Einstellung nicht änderst, mach ich nicht mit“.
Meiner Einschätzung nach dürfte man vermutlich ganz normal mitmachen, wenn der andere sich endgültig (also so, dass es auch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann) sterilisieren hat lassen; denn hier geht es um eine Sünde in der Vergangenheit, die derjenige einfach bereuen müsste, und nicht um die Teilnahme an einer gegenwärtigen Sünde, und man tut hier nichts Unnatürliches. (Zur Reue kann man ihm hoffentlich irgendwann verhelfen, aber man kann ihm auch klarmachen, dass man dagegen ist, dass er sich auf diese Weise gegen Kinder gewandt hat, wenn man trotzdem noch mit ihm schläft.)
Künstliche Befruchtungund Leihmutterschaft sind immer unerlaubt, wie schon im vorletzten Teil genauer ausformuliert; auch sie trennen die Liebe von der Fortpflanzung. (Erlaubt wären bloß Praktiken, die den normalen Geschlechtsverkehr so erleichtern, dass leichter eine Empfängnis stattfinden kann, z. B. das Sperma nach dem Verkehr mit einer Spritze tiefer in die Vagina zu befördern.)
Der hl. Paulus erwähnt auch, dass es manchmal sinnvoll sein kann, eine begrenzte Zeit im gegenseitigen Einvernehmen auf Sex zu verzichten, um sich dem Gebet zu widmen. Das heißt nicht, dass man nicht beten kann, wenn man in der Nacht davor miteinander geschlafen hat. Aber so ein Verzicht ist wie Fasten; man verzichtet eine begrenzte Zeit auf etwas Gutes, um sich daran zu gewöhnen, dass man auch mal verzichten muss, und um etwas für Gott zu „opfern“. Das kann auch dabei helfen, sich gegenseitig zu zeigen, dass man sich nicht nur körperlich liebt. Es gibt aber keine Pflicht, z. B. in der Fastenzeit oder zu besonderen Festzeiten auf Sex zu verzichten.
Josephsehen (also Ehen, in denen man von vornherein übereinkommt, nicht miteinander zu schlafen) sind übrigens gültige Ehen; man übergibt einander hier auch die üblichen ehelichen Rechte, aber vereinbart, gewisse Rechte nicht zu nutzen. Maria und Joseph waren gültig verheiratet, haben einander geliebt und ihr Leben geteilt, waren einander besonders verpflichtet, aber haben ansonsten wie Bruder und Schwester gelebt. So etwas nachzuahmen ist an sich legitim (wir haben Heilige, die das getan haben), und auch ein Rechtfertigungsgrund, um keine Kinder zu haben, aber es ist nicht der Normalfall und soll auch gar nicht der Normalfall sein. Für die allermeisten Menschen wird ihre Berufung entweder normale Ehe oder Ehelosigkeit sein, keine „Mischung“.
Jetzt zur ehelichen Rollenverteilung. Wie genau man die anfallenden Aufgaben aufteilt, kann natürlich ganz unterschiedlich ausfallen je nach Kultur und je nach Familie. Es gibt keine göttliche Offenbarung dazu, wer den Abwasch und wer das Rasenmähen zu übernehmen hat. Grundsätzlich gilt aber, dass der Mann das Familienoberhaupt ist. Nur wenn er unfähig oder nicht willens ist, diese Verantwortung zu tragen, kann die Frau das übernehmen; das ist aber an sich so unschön, wie wenn minderjährige Kinder aufpassen müssen, dass ihre Eltern keinen Blödsinn anstellen (und nein, das soll keine Gleichsetzung von erwachsenen Ehefrauen mit Kindern sein, sondern schlicht und einfach ein Vergleich), oder wie wenn der 2. Vorsitzende im Verein die ganzen Pflichten des 1. Vorsitzenden übernehmen muss (was vielleicht der bessere Vergleich ist). Auch als Frau wird man keinen Mann mögen, der sich ständig herumkommandieren lässt und der nicht auch mal, wenn nötig, ein Machtwort sprechen kann. Das heißt nicht, dass man nicht im Normalfall einfach Dinge ausdiskutieren und dann gemeinsam entscheiden würde; aber irgendwer muss im Konfliktfall das letzte Wort und die Gesamtverantwortung haben. Und die Bibel ist hierzu sehr klar:
„Einer ordne sich dem andern unter in der gemeinsamen Furcht Christi! Ihr Frauen euren Männern wie dem Herrn; denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Kirche ist. Er selbst ist der Retter des Leibes. Wie aber die Kirche sich Christus unterordnet, so sollen sich auch die Frauen in allem den Männern unterordnen. Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie auch Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat, um sie zu heiligen, da er sie gereinigt hat durch das Wasserbad im Wort! So will er die Kirche herrlich vor sich hinstellen, ohne Flecken oder Falten oder andere Fehler; heilig soll sie sein und makellos. Darum sind die Männer verpflichtet, ihre Frauen so zu lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Keiner hat je seinen eigenen Leib gehasst, sondern er nährt und pflegt ihn, wie auch Christus die Kirche. Denn wir sind Glieder seines Leibes. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche. Indessen sollt auch ihr, jeder Einzelne, seine Frau lieben wie sich selbst, die Frau aber ehre ihren Mann.“ (Epheser 5,21-33) Die Beziehung zwischen Mann und Frau soll also so sein wie die zwischen Christus und der Kirche.
Wer das Familienoberhaupt ist, muss nicht zwangsläufig damit zusammenhängen, wer dafür verantwortlich ist, das Einkommen heranzuschaffen. Wenn der Mann z. B. arbeitsunfähig ist, kann die Frau Hauptverdienerin sein und er trotzdem das Familienoberhaupt. Ideal ist das aber tatsächlich nicht; die klassische Rollenverteilung, nach der die Frau sich um Haushalt und Kinder kümmert und höchstens nebenbei ein bisschen arbeitet, und der Mann der Allein- oder Hauptverdiener ist, bietet sich einfach praktischerweise an. (Und übrigens sind laut Umfragen Paare damit sogar am glücklichsten.) Katholische Frauen werden öfter schwanger sein als säkulare mit ihren 1,5 Kindern und deswegen eine Zeitlang gar nicht arbeiten können; kleine Kinder brauchen viel Aufmerksamkeit, und wenn das gut machbar ist, ist die Frau verpflichtet, sie zu stillen, weil das gesundheitlich besser für sie ist. Das kann der Mann schlecht übernehmen. Dazu kommt, dass Frauen es meistens mögen, ihr Zuhause schön herzurichten, während Männer es mögen, das Gefühl zu haben, ihre Familie materiell versorgen zu können. Auf jeden Fall ist es aber schlecht, Kinder schon früh und lange in Fremdbetreuung zu geben; irgendeiner von beiden sollte zumindest daheim sein, solange die Kinder noch klein sind, wenn es machbar ist.
Was genau bedeutet es, dass der Mann das Familienoberhaupt ist, welche Pflichten ergeben sich dadurch für die Eheleute?
Erst einmal für die Frau: Jone schreibt: „Sie ist auch verpflichtet, dem Manne zu gehorchen, hat aber auch das Recht auf Schutz und standesgemäßen Unterhalt.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 748, S. 614) Die Gehorsamspflicht ist natürlich nicht unbegrenzt. Prinzipiell darf man jemandem nicht gehorchen, wenn er eine Sünde befiehlt, und man muss ihm nicht gehorchen, wenn er etwas klar Schädliches oder Lächerliches oder Entwürdigendes befiehlt, mit seinem Befehl die Rechte von einem verletzt, oder über den Bereich hinausgeht, bzgl. dem er befehlen kann. Die Befehlsgewalt betrifft in diesem Fall die Angelegenheiten der Familie, das Zusammenleben, was ein ziemlich großer, aber nicht unbegrenzter Bereich ist; ich würde also schätzen, dass die Frau z. B. nicht gehorchen muss, wenn der Mann ihr befiehlt, einen anderen Beichtvater zu wählen (außer, sagen wir, die Ratschläge ihres sehr seltsamen Beichtvaters sorgen für familiären Unfrieden). Manchmal muss die Frau auch klar ihre Zustimmung verweigern, wenn ihr Mann völlig unrealistische, schädliche Pläne für die Familie hat. Der normale Zustand sollte sowieso so aussehen, dass man nach einer Entscheidung sucht, mit der alle leben können. Aber der Gehorsam ist eben trotzdem manchmal eine Pflicht; und am Ende, nachdem man alles ausdiskutiert und nach Kompromissen gesucht hat, muss man als Frau schon mal die Entscheidungen des Mannes einfach respektieren, und dabei auch ihn selber respektieren.
Der Mann ist verpflichtet, die Gesamtverantwortung zu tragen und die Familie zu schützen, also z. B. auch vorauszuplanen, ob man wegen drohender politischer Verfolgung das Land verlassen muss (um jetzt ein Extrembeispiel zu nehmen) oder dafür zu sorgen, dass man in einer einigermaßen sicheren Gegend wohnt oder zumindest das Haus vor Einbrechern schützt, dass man finanziell abgesichert ist, auch im Alter, und dergleichen. (Natürlich kann er auch manches an die Frau delegieren, wenn sie sich z. B. besser mit Finanzen auskennt.) Insgesamt hat die Familie jedenfalls ein Recht darauf, dass der Familienvater den Gesamtüberblick über ihre Versorgung und ihre Sicherheit behält.
Jone bringt noch ein paar Beispiele:
„Aus äußerst wichtigen Gründen (z. B. zum Wohle des Staates oder zur Besorgung wichtiger Familienangelegenheiten) aber darf der Mann auch gegen den Willen der Frau längere Zeit abwesend sein; auf Bitten der Frau aber muß er dieselbe mit sich nehmen, wenn es gut geschehen kann. Für kurze Zeit darf er auch ohne wichtigen Grund gegen den Willen der Frau abwesend sein. – Da der Mann das Haupt der Familie ist, kann sich die Frau gegen seinen Willen nicht entfernen, außer es würde ihr sonst ein großes Ungemach drohen. – […] Die Wahl des Wohnsitzes steht dem Manne zu, und die Frau muß ihm an denselben folgen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Ehevertrag ein bestimmter Wohnsitz festgesetzt ist und eine Abweichung von dieser Abmachung nicht durch einen neuen, schwerwiegenden Grund nahegelegt wird; ferner wenn der Mann aus böswilliger Absicht den Wohnsitz ändern wollte; ebenso wenn die Frau ihm nicht folgen könnte ohne schweren leiblichen oder seelischen Schaden; endlich wenn der Mann wohnsitzlos überall umherzieht, außer die Frau hätte dies beim Eheabschluß bereits gewusst. – Die Frau kann eine Änderung des Wohnsitzes verlangen, wenn der gegenwärtige Wohnsitz ihr großen körperlichen oder seelischen Schaden brächte.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 747, S. 613f.)
C. S. Lewis schreibt zur Erklärung dieser Lehre:
„Hier erheben sich zwei Fragen. Erstens: Warum muß es überhaupt ein ‚Haupt‘ geben? Warum keine Gleichberechtigung? Und zweitens: Warum muß der Mann das Haupt sein?
1. Die Notwendigkeit eines Hauptes ergibt sich aus dem Gedanken der Unauflöslichkeit der Ehe. Solange Mann und Frau einer Meinung sind, stellt sich diese Frage natürlich nicht. Und es ist zu hoffen, daß dies in den meisten christlichen Ehen der Normalzustand ist.
Was aber, wenn sich eine echte Meinungsverschiedenheit ergibt? Die Angelegenheit noch einmal durchsprechen, natürlich. Doch wenn dies schon geschehen ist und keine Einigung erreicht wurde? Eine Mehrheitsentscheidung können die beiden nicht treffen, denn wenn ein Komitee nur aus zwei Personen besteht, gibt es keine Mehrheit. Es bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder müssen sie sich trennen und ihre eigenen Wege gehen, oder einer von ihnen muß mit seiner Stimme entscheiden können. Wenn die Ehe wirklich unauflösbar ist, dann muß einer der beiden Partner die Macht haben, im Zweifelsfall zu entscheiden. Jede auf Dauer gegründete Partnerschaft braucht eine Verfassung.
2. Wenn also ein Oberhaupt notwendig ist, warum der Mann? Nun – zum einen, sollte wirklich jemand ernsthaft wünschen, es sollte die Frau sein?
Wie gesagt, ich selbst bin unverheiratet. Aber soweit ich sehen kann, ist nicht einmal eine herrschsüchtige Frau entzückt, wenn sie im Nachbarhaus die gleichen Zustände antrifft. Sie wird viel eher sagen: ‚Der arme Herr X! Ich kann nicht verstehen, warum er sich von dieser fürchterlichen Frau so herumkommandieren läßt.‘ Und sie selbst fühlt sich sicher gar nicht geschmeichelt, wenn jemand erwähnt, daß sie ja auch die Hosen anhat. Irgend etwas Unnatürliches muß an der Sache sein. Sonst würden Frauen, die ihren Ehemann unter dem Pantoffel halten, sich nicht darüber schämen und den armen Mann verachten, der es sich gefallen läßt.
Aber es spricht noch ein weiterer Grund dafür, daß der Mann das Haupt sein soll. Und hier spreche ich ganz bewußt als Junggeselle, denn manches sieht ein Außenstehender klarer als der unmittelbar Beteiligte. Die Beziehung der Familie zur Außenwelt, man könnte sagen ihre Außenpolitik, muß letzten Endes vom Mann abhängen. Denn im allgemeinen ist er Fremden gegenüber gerechter und sollte es auch sein. Eine Frau kämpft in erster Linie für ihren Mann und die Kinder gegen den Rest der Welt. Begreiflicherweise, und in gewissem Sinn sogar mit Recht, ist ihr die eigene Familie wichtiger als alles andere. Sie ist der Treuhänder der Familieninteressen. Aufgabe des Mannes ist es, darauf zu achten, daß diese natürliche Bevorzugung nicht überhand nimmt. Er hat das letzte Wort, um andere vor dem allzu ausschließlichen Familiensinn seiner Frau zu schützen. Wer daran zweifelt, dem möchte ich eine ganz einfache Frage stellen. Wenn unser Hund das Nachbarskind gebissen oder unser Kind den Nachbarshund gequält hat, mit wem möchten wir es lieber zu tun haben, mit dem Herrn oder mit der Frau des Hauses?
Oder was meinen die Ehefrauen? Auch wenn sie ihren Mann noch so sehr bewundern, ist es nicht seine Hauptschwäche, daß er seine Rechte gegenüber den Nachbarn nicht nachdrücklich genug durchsetzen kann? Daß er immer beschwichtigen muß?“ (C. S. Lewis, Pardon, ich bin Christ, 9. Taschenbuchauflage, Basel 1977)
Papst Pius XI. schreibt darüber in Casti Connubii:
„In der Familiengemeinschaft, deren festes Gefüge so die Liebe ist, muß dann auch die Ordnung der Liebe, wie es der hl. Augustinus nennt, zur Geltung kommen. Sie besagt die Überordnung des Mannes über Frau und Kinder und die willfährige Unterordnung, den bereitwilligen Gehorsam von seiten der Frau, wie ihn der Apostel mit den Worten empfiehlt: ‚Die Frauen sollen ihren Männern untertan sein wie dem Herrn. Denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie Christus das Haupt der Kirche ist.‘
Die Unterordnung der Gattin unter den Gatten leugnet und beseitigt nun aber nicht die Freiheit, die ihr auf Grund ihrer Menschenwürde und der hehren Aufgabe, die sie als Gattin, Mutter und Lebensgefährtin hat, mit vollem Recht zusteht. Sie verlangt auch nicht von ihr, allen möglichen Wünschen des Mannes zu willfahren, die vielleicht unvernünftig sind oder der Frauenwürde weniger entsprechen. Sie ist endlich nicht so zu verstehen, als ob die Frau auf einer Stufe stehen sollte mit denen, die das Recht als Minderjährige bezeichnet und denen es wegen mangelnder Reife und Lebenserfahrung die freie Ausübung ihrer Rechte nicht zugesteht. Was sie aber verbietet, ist Ungebundenheit und übersteigerte Freiheit ohne Rücksicht auf das Wohl der Familie. Was sie verbietet, das ist, im Familienkörper das Herz vom Haupt zu trennen zu größtem Schaden, ja mit unmittelbarer Gefahr seines völligen Untergangs. Denn wenn der Mann das Haupt ist, dann ist die Frau das Herz, und wie er das Vorrecht der Leitung, so kann und soll sie den Vorrang der Liebe als ihr Eigen- und Sonderrecht in Anspruch nehmen.
Grad und Art der Unterordnung der Gattin unter den Gatten können sodann verschieden sein je nach den verschiedenen persönlichen, örtlichen und zeitlichen Verhältnissen. Wenn der Mann seine Pflicht nicht tut, ist es sogar die Aufgabe der Frau, seinen Platz in der Familienleitung einzunehmen. Aber den Aufbau der Familie und ihr von Gott selbst erlassenes und bekräftigtes Grundgesetz einfachhin umzukehren oder anzutasten, ist nie und nirgends erlaubt.“
Soweit hierzu. Wenn ich vergessen habe, etwas anzusprechen, bitte in den Kommentaren darauf aufmerksam machen.
Kommt der-und-der Nichtkatholik in den Himmel? Darüber beunruhigen sich Katholiken öfter. Eine genaue, sichere Antwort gibt es hier natürlich nicht; die Kirche hat nur von vergleichsweise wenigen Menschen durch die Heiligsprechung festgestellt, dass sie sicher im Himmel sind; sie behauptet nicht, jedem Menschen ins Herz schauen zu können. Aber worüber wir reden können, sind die Möglichkeiten des Heils für Nichtkatholiken (wie auch für Katholiken). Erst einmal deswegen eine kurze Zusammenfassung, wieso die Erlösung nötig ist und wie sie im Allgemeinen funktioniert:
Grundsätzlich ist die Lage der Menschheit folgende: Durch die Ursünde haben unsere Stammeltern, Adam und Eva (wann auch immer sie gelebt haben, ob vor ein 6.000 oder vor 200.000 Jahren), ihre übernatürlichen Gnadengaben, ihre besondere Nähe zu Gott verspielt, die Er ihnen geschenkt hatte, weil sie selbst sein wollten wie Gott. Das war ein Erbe, das sie uns hätten erhalten sollen; und so werden auch wir jetzt in diesem Zustand der Feindschaft mit Gott geboren, mit schlechten Neigungen, verletzlich, sterblich, und ohne selbstverständliche Nähe zu Gott, d. h. mit der Erbsünde. Das ist keine persönliche Schuld, aber es ist trotzdem ein Zustand des Verletztseins, oder auch eine Art geistlicher Tod. Außerdem häuft aber so ziemlich jeder Mensch im Lauf seines Lebens nun auch persönliche Schuld an, mal mehr, mal weniger; es gibt enorm viele große Verletzungen, die Menschen sich gegenseitig zufügen. Und was einmal geschehen ist, kann nicht einfach ungeschehen gemacht werden, dafür muss Sühne geleistet werden. Weil aber die schwereren Sünden auch ein Nein zu Gott (der das Gute selbst ist), bedeuten, bedeuten sie auch eine solche Trennung, einen solchen geistlichen Tod, eine in gewissem Sinn unendliche Schuld. Das kann der Mensch aus eigener Kraft nicht wieder gut machen. Daher ist Gott selber Mensch geworden und hat als Gottmensch an unserer Stelle mit seiner Liebestat, Seinem Tod am Kreuz, vollkommene, unendliche Sühne geleistet, die uns zugerechnet wird, und durch die wir geheiligt werden. Auf diese Weise steht der Weg zu Gott uns wieder offen. Dadurch können unsere Schulden weggenommen und das Verhältnis zu Gott repariert werden; und so werden wir Ihn nach unserem Tod von Angesicht zu Angesicht sehen können.
Nun ist es aber so, dass die Erlösung nicht automatisch passiert; eine gewisse Mitwirkung des freien Willens des einzelnen Menschen ist auch nötig. Gott bietet die Gnade allen Menschen an, und zwar in jedem Fall genug Gnade, um in den Himmel (= zur Anschauung Gottes) zu kommen. „Er will, dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen.“ (1 Tim 2,4) Der einzelne Mensch muss deswegen seine schweren Sünden bereuen, und dem Willen Gottes gehorsam sein und in Zukunft keine schweren Sünden mehr begehen (bzw. diese dann wieder bereuen, wieder von neuem anfangen, usw.). Unbereute schwere Sünden trennen von Gott.
Gott hat auch wahrnehmbare Zeichen als Mittel eingesetzt, um uns Seine Gnade mitzuteilen, nämlich die Sakramente (und sie der Kirche anvertraut, durch die Er handeln will); hier sind besonders die Taufe und die Beichte wichtig. Gott hat befohlen, dass, wer seine Sünden bereut, sich taufen lassen soll, und dadurch wird ihm die Heiligungsgnade mitgeteilt, die Erbsünde und die persönlichen Sünden werden weggenommen. Die Beichte ist eine Art „zweite Taufe“ für diejenigen, die nach der Taufe wieder in schwere Sünden gefallen sind. Auch kleine Kinder, die keine persönlichen Sünden haben, können getauft und damit von der Erbsünde befreit werden.
Man kann hier folgende Gruppen von Menschen unterscheiden, denen prinzipiell die Möglichkeit der Erlösung auf verschiedene Weise offensteht:
Die standardmäßig, wie von Gott vorgesehen, mit der Wassertaufe getauften Katholiken. Getaufte Kleinkinder, die sterben, kommen auf jeden Fall in den Himmel (Erbsünde weg, keine persönlichen schweren Sünden), bei älteren Getauften kommt es darauf an, ob sie weiterhin unbereute schwere Sünden begehen oder nicht. Wenn nicht, dann Himmel.
Die mit der Wassertaufe getauften Nichtkatholiken, die sich in unüberwindlicher Unwissenheit über die Wahrheit des Katholizismus befinden (z. B. ein gutgläubiger Evangelikaler, Orthodoxer oder Lutheraner). Auch bei nichtkatholischen Christen nimmt die gültige Taufe (also die Taufe mit Wasser im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes) die Erbsünde und die persönliche Schuld weg. Allerdings hat jeder Mensch die Pflicht, sich nach der Wahrheit auszurichten, wie er sie erkennt, und wenn z. B. ein Lutheraner erkennen würde, dass die katholische Kirche eigentlich die von Gott gewollte Kirche ist, wäre es eine schwere Sünde, wenn er trotzdem nicht in sie eintreten wollen würde, weil sie ihm in diesem oder jenem Punkt nicht passt. Wenn er sich allerdings mit der katholischen Kirche kaum auskennt und keinen Grund sieht, an seiner Konfession zu zweifeln, ist er in sog. „unüberwindlicher Unwissenheit“, die Gott ihm nicht als Sünde anrechnet. Dann kommt es eben wieder darauf an, ob er sonst noch unbereute schwere Sünden auf dem Gewissen hat oder nicht, wie bei dem Katholiken oben.
Die mit der bewussten Begierdetaufe oder der Bluttaufe Getauften: Hier sind Katechumenen gemeint, die sich taufen lassen wollten, sich schon darauf vorbereitet haben, aber vorher gestorben sind. (Die Bluttaufe ist eine Unterart der Begierdetaufe; damit ist gemeint, dass ein Katechumene das Martyrium erleidet und durch sein eigenes Blut seinen Bund mit Christus besiegelt.) Bei ihnen zählt der Wille für das Werk. Sie wollten sich taufen lassen; also rechnet ihnen Gott im Augenblick ihres Todes die Wirkungen der Taufe zu (auch hier natürlich unter der Voraussetzung der allgemeinen Reue und des guten Willens).
Die Nichtchristen, die sich in unüberwindlicher Unwissenheit befinden, und denen u. U. eine Art implizite Begierdetaufe zugerechnet werden kann (z. B. ein gutgläubiger Muslim oder Jude). Wenn jemand grundsätzlich bereit ist, Gott zu gehorchen, und seinem Gewissen zu folgen, würde er sich auch taufen lassen, wenn er von der Notwendigkeit der Taufe wüsste, also kann Gott auch ihm im Augenblick des Todes die Wirkungen der Taufe zurechnen, wenn er eben auch ansonsten Reue und guten Willen hat. Viele Theologen sagen, dass es aber jedenfalls absolut notwendig sei, anzuerkennen, dass es einen Gott gibt, der über Gut und Böse richtet, auf Gottes Gnade in der Hinsicht zu reagieren, dass man Ihm diese Wahrheiten glaubt. Vgl. Hebr 11,6.
Die ungetauften kleinen Kinder, die vor dem Erreichen des Vernunftalters, d. h. des Alters, in dem sie die Vernunft erlangen und schwere Sünden begehen könnten, sterben (verallgemeinernd setzt man dieses Alter bei ca. 7 Jahren an) sind ein Sonderfall. Sie haben keine persönliche Schuld auf sich geladen, aber auch nicht durch irgendwelche persönlichen Verdienste auf Gottes Gnade reagiert, wie die anständigen erwachsenen Ungetauften. Eine gewöhnliche implizite Begierdetaufe kann man ihnen also nicht zurechnen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie sind im „limbus puerorum“ („Vorhölle der Kinder“, Limbus bedeutet genau genommen „Rand“), also einem Ort, wo sie Gott nicht schauen können (d. h. technisch gesehen Hölle), weil sie mit der Erbsünde belastet sind, also keine übernatürliche Glückseligkeit haben, wo es aber keine Strafen für sie gibt und Gott ihnen rein natürliche Glückseligkeit bereitet. Oder sie sind auf unbekannten Wegen doch noch in den Himmel gekommen (z. B. wäre es denkbar, dass Gott ihnen im Augenblick des Todes die Klarheit des Verstandes gibt, um sich für oder gegen Ihn zu entscheiden). Da Gott das Heil aller Menschen will, ist das durchaus möglich. Aber das können wir nicht so genau wissen. Aber egal, welche Möglichkeit die richtige ist: Es geht ihnen uneingeschränkt gut und sie leiden nicht; auch rein natürliche Glückseligkeit ist Glückseligkeit, und sie werden nicht wissen, was sie noch Größeres verpassen. Die Erbsünde bedeutet eben auch, dass der Seele die Fähigkeiten für den Himmel fehlen, die übernatürlichen Fähigkeiten zu größerer Erkenntnis und Liebe, als wir unserer Natur nach besitzen. Die Erbsünde muss auf irgendeine Weise weggenommen werden, mit ihr belastet kommt man nicht in den Himmel.
Man sollte vielleicht erwähnen, dass (so wird es z. B. in Dantes „Divina Comedia“ Anfang des 14. Jahrhunderts dargestellt) die anständigen Ungläubigen mit unüberwindlicher Unwissenheit auch manchmal in einem ähnlichen Limbus verortet wurden wie die ungetauften Kinder, statt ihnen eine implizite Begierdetaufe zuzuschreiben. Die Höllenstrafen sind ja generell unterschiedlich für die Verdammten; wem man noch die Trennung von Gott durch die Erbsünde zuschrieb, wer sich aber sonst nicht besonders im Hass auf Gott verhärtet hatte o. Ä., dem wurde also eher das Dasein an einem Ort mit wenigen oder keinen speziellen Strafen, möglicherweise mit natürlichem Glück, ohne Anschauung Gottes, zugeschrieben.
Grundsätzlich ist es also so, dass es Heilsmöglichkeiten für Nichtkatholiken gibt, und keiner ohne persönliche Sünde ewige Strafen erleidet. Allerdings ist es auch so, dass, je weiter man von der Wahrheit entfernt ist, es einem desto schwerer fällt, zu Gott zu kommen und das Richtige zu tun. Jemand, der in einer tiefgläubigen russisch-orthodoxen Familie aufwächst, hat es viel leichter, das Gute zu erkennen und auch zu tun, als jemand, der in einer atheistischen oder hinduistischen Familie aufwächst, auch wenn sie alle nicht in der vollkommenen Wahrheit stehen. Die Sakramente des Russisch-Orthodoxen, das Gebet, usw. machen es auch leichter, das, was man als gut erkannt hat, zu tun, dem Drängen des Gewissens zu folgen, während Gottesleugnung und Götzendienst Hindernisse sind. Und auch jemand, der noch nicht von Christus gehört hat, hat die Pflicht, seinen Schöpfer anzuerkennen, den er schon allein durch die Vernunft erkennen kann, und der sich ihm auch in gewisser Weise zeigen wird.
Man kann sich jetzt fragen: Wieso bekommen manche Menschen mehr Gnade von Gott als andere? Auch wenn Gott jedem hinreichende Gnade gibt, dass er in den Himmel kommen könnte, wieso gibt er manchen Leuten (z. B. solchen, die in liebenden katholischen Familien aufwachsen) mehr Gnade als anderen, sodass sie eine größere Wahrscheinlichkeit haben, in den Himmel zu kommen? Da kann man jetzt spekulieren. Vielleicht weiß Gott, dass manche Menschen auch eine größere Gnade verwerfen würden und sich damit umso mehr Schuld zuziehen würden, als wenn sie eine geringere verwerfen, und gibt ihnen deshalb von vornherein nur geringere Gnaden. Vielleicht ist es auch einfach wirklich so, dass Gott uns Einfluss geben will, dass wir durch Liebe zu anderen Menschen (Gebet, Evangelisierung usw.) deren Chancen auf den Himmel wirklich erhöhen können. Das Zusammenwirken von Vorsehung und freiem Willen ist ein tiefes Geheimnis. Aber am Ende ist es ja auch so, dass Gott uns nicht mal die hinreichende Gnade schuldet; Er gibt jedem immer mehr, als er verdient. Und wenn manche noch mehr bekommen – z. B. auch, weil Gott sie für eine besondere Aufgabe erwählt, für die sie auch leiden müssen, wie der Apostel Paulus, der eine besondere Gnade der plötzlichen Bekehrung bekam – dann muss man nicht neidisch sein. Keiner kommt zu kurz, für jeden ist die Gnade wirklich hinreichend.
Jüngstes Gericht.
So weit mal meine Darstellung der katholischen Lehre, aber weil es ja immer mal wieder bezweifelt wird, wie es mit der Lehre der Kirche früher aussah, ob sie auch da schon lehrte, dass Nichtchristen in den Himmel kommen können, habe ich dazu mal ein paar Texte gesammelt (es gäbe sicher einige mehr; das sind nur einige, die ich zufällig gerade kenne).
Der hl. Justin der Märtyrer schreibt um 150 n. Chr.:
Unverständige werden, um unsere Lehren zurückweisen zu können, vielleicht einwenden: Da nach unserer Behauptung erst vor 150 Jahren Christus unter Quirinius geboren worden ist und da er das, was wir als seine Lehre ausgeben, noch später unter Pontius Pilatus gelehrt hat, so seien alle Menschen, die vorher lebten, der Verantwortung enthoben. Darum wollen wir im voraus diese Bedenken lösen. Daß Christus als der Logos, an dem das ganze Menschengeschlecht Anteil erhalten hat, Gottes Erstgeborener ist, das ist eine Lehre, die wir überkommen und euch schon vorher dargelegt haben. Die, welche mit Vernunft lebten, sind Christen, wenn sie auch für gottlos gehalten wurden, wie bei den Griechen Sokrates, Heraklit und andere ihresgleichen, unter den Nichtgriechen Abraham, Ananias, Azarias, Elias und viele andere, deren Taten und Namen aufzuzählen wir jetzt als zu weitläufig unterlassen möchten. Daher waren auch die, welche vorher ohne Vernunft gelebt haben, schlechte Menschen, Feinde Christi und Mörder derer, die mit Vernunft lebten, wohingegen, wer mit Vernunft gelebt hat und noch lebt, Christ ist und ohne Furcht und Unruhe sein kann. Aus welchem Grunde er nun durch die Kraft des Logos nach dem Ratschlusse Gottes, des Allvaters und Herrn, durch eine Jungfrau als Mensch geboren und Jesus genannt wurde, dann gekreuzigt und gestorben, wieder auferstanden und in den Himmel aufgestiegen ist, das wird aus unseren früheren weitläufigen Darlegungen der Verständige sich erklären können. (Justin, 1. Apologie 46)
120. Wer gehört zur katholischen Kirche? Zur katholischen Kirche gehört jeder Getaufte, der sich nicht freiwillig von ihr getrennt hat. Es gibt nur eine Taufe. Die gültige Taufe ist der Eintritt in die Kirche. Gültig ist eine Taufe, wenn das Wasser über die Stirn fließt und die Taufformel verwendet wird: «Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.» Darum ist auch ein Kind zur katholischen Kirche gehörig, das z.B. in der Gemeinschaft der Lutheraner getauft wird. Wer aber aus eigener Schuld wissentlich eine Irrlehre annimmt oder an ihr festhält, zerstört seine lebendige Verbindung mit der Kirche. Wer ohne eigene Schuld in einer nichtkatholischen kirchenähnlichen Gemeinschaft lebt (und also in der Irrlehre), jedoch zur Gnade Gottes gelangt ist, gehört zwar (noch) nicht zum sichtbaren «Leib» der katholischen Kirche, wohl aber zur «Seele» der Kirche, weil er innerlich mit ihr durch das Leben der Gnade verbunden ist.
121. Was heißt: Die katholische Kirche ist alleinseligmachend? Die katholische Kirche ist alleinseligmachend heißt: Sie allein ist von Christus gestiftet als Arche des Heiles für alle Menschen, und sie allein hat alle Mittel, um heilig zu machen. Christus hat nur eine Kirche gestiftet. Dieser und keiner anderen hat er alle Gnadenmittel zur Heiligung und Erlangung des ewigen Heiles gegeben. Gnadenmittel, welche sich bei anderen Religionsgemeinschaften vorfinden, sind hinübergenommen aus der katholischen Kirche, von der sie sich getrennt haben.
122.Ist es gleichgültig, welcher Kirche man angehört? Es ist notwendig und Gottes Wille, daß man der katholischen Kirche angehört. Wer erkennt und überzeugt ist, daß die katholische Kirche die wahre Kirche ist und trotzdem nicht in sie eintritt, kann nicht selig werden.
123.Können Andersgläubige auch selig werden? Andersgläubige können auch selig werden, wenn sie in der heiligmachenden Gnade sterben. Menschen, die unschuldigerweise die Kirche noch nicht kennen bzw. noch nicht zu ihr gehören, können durchaus auch im Stand der heiligmachenden Gnade sein. Um in dieser Gnade zu sterben, muß man den Willen Gottes erfüllen, wenn man ihn erkennt. Erklärung: Wenn sie Gott grundsätzlich in allem gehorchen wollen und annehmen, was ihnen das Naturgesetz und das Gewissen als objektiv gut vorstellen, so ist in dieser Haltung unausgesprochen der Wunsch nach dem Empfang der Taufe enthalten, da es der allgemeine Wille Gottes ist, daß man sie empfängt. Es ist möglich, daß Gott ihnen ihre gute Seelenhaltung als implizite Begierdetaufe anrechnet, wenn sie keine Anhänglichkeit an die schwere Sünde pflegen bzw. diese durch eine Liebesreue getilgt haben. (vgl. hierzu auch Frage 176) Solche Menschen werden nicht durch ihre Irrlehre selig, sondern allein durch die Gnade Christi. Doch fehlen ihnen viele Gnadenmittel, weshalb es für sie schwerer ist, sich zu retten. Darum muß sich die Kirche mit aller Kraft bemühen, alle Menschen zur Wassertaufe zu führen, um ihnen die Tür zu allen Gnadenmitteln zu eröffnen und ihr Heil sicherzustellen. Hebr 11,6: „Wer Gott nahen will, muß glauben, daß er ist und daß er denen, die ihn suchen, ein Vergelter ist.” Auch Katholiken können nur selig werden, wenn sie im Stand der Gnade als gehorsame Kinder der Kirche sterben. Mahnung: «Nichts Ehrenvolleres, nichts Erhabeneres, nichts Ruhmreicheres kann je erdacht werden, als anzugehören der heiligen katholischen römischen Kirche» (Papst Pius XII.). Schön und wahr sagt der heilige Cyprian (gest. 258): «Der kann Gott nicht zum Vater haben, der die Kirche nicht zur Mutter hat.»
Papst Pius IX. schreibt in der Enzyklika „Quanto conficiamur moerore“ von 1863 (hier eine englische Übersetzung, das Zitat ist aus Nr. 7):
Uns und Euch ist bekannt, daß diejenigen, die an unüberwindlicher Unkenntnis in bezug auf unsere heiligste Religion leiden und die, indem sie das natürliche Gesetz und seine Gebote, die von Gott in die Herzen aller eingemeißelt wurden, gewissenhaft beachten und bereit sind, Gott zu gehorchen, ein sittlich gutes und rechtes Leben führen, durch das Wirken der Kraft des göttlichen Lichtes und der göttlichen Gnade das ewige Leben erlangen können, da Gott, der die Gesinnungen, Herzen, Gedanken und Eigenschaften aller völlig durchschaut, erforscht und erkennt, in seiner höchsten Güte und Milde keineswegs duldet, daß irgendjemand mit ewigen Qualen bestraft werde, der nicht die Strafwürdigkeit einer willentlichen Schuld besitzt.
Heribert Jone schreibt in „Katholische Moraltheologie“:
Wer es schuldbarerweise vernachlässigt, den wahren Glauben kennenzulernen, sündigt leicht oder schwer, je nachdem seine Nachlässigkeit leicht oder schwer ist. – Solange aber jemand an seiner bisherigen Religion noch keinen vernünftigen Zweifel hat, besteht auch keine schwere Pflicht, weiter nachzuforschen. – Sind jemand die Glaubenswahrheiten hinreichend zu glauben vorgestellt, so ist Unglaube immer eine schwere Sünde. (Heribert Jone OFMCap, Katholische Moraltheologie auf das Leben angewandt unter kurzer Andeutung ihrer Grundlagen und unter Berücksichtigung des CIC sowie des deutschen, österreichischen und schweizerischen Rechtes, 17. Aufl., Paderborn 1961, Nr. 121, S. 93.)
„Vincibilis [überwindlich] wird die Unwissenheit genannt, wenn sie abgelegt werden könnte unter Anwendung der moralischen Sorgfalt, entsprechend den näheren Umständen der Person und der Sache. Kann sie mit Anwendung einer solchen Sorgfalt nicht abgelegt werden, dann heißt sie invicibilis [unüberwindlich], auch wenn sie bei noch größerer Sorgfalt abgelegt werden könnte.“ (Ebd., Nr. 16, S. 27)
Auch Ludwig Ott schreibt in „Grundriss der Dogmatik“ (11. Auflage) über dieses Thema. Um ihn zu verstehen, ist es notwendig, die theologischen Gewissheitsgrade zu verstehen, die die verschiedenen Lehren der Kirche haben. Ott definiert am Beginn seines Buches u. a. folgendes (Hinzufügungen in eckigen Klammern von mir):
1. Den höchsten Gewißheitsgrad besitzen die unmittelbar geoffenbarten Wahrheiten. Der ihnen gebührende Glaubensassens [Zustimmung] stützt sich auf die Autorität des offenbarenden Gottes (fides divina [göttlicher Glaube]) und, wenn die Kirche durch ihre Vorlage das Enthaltensein in der Offenbarung verbürgt, auch auf die Autorität des unfehlbaren Lehramtes der Kirche (fides catholica [katholischer Glaube]). Wenn sie durch ein feierliches Glaubensurteil (Definition) des Papstes oder eines allgemeinen Konzils vorgelegt werden, sind sie de fide definita [definierten Glaubens]. 2. Die katholischen Wahrheiten oder kirchlichen Lehre, über die das unfehlbare Lehramt der Kirche endgültig entschieden hat, sind mit einem Glaubensassens anzunehmen, der sich auf die Autorität der Kirche allein stützt (fides ecclesiastica [kirchlicher Glaube]). Die Gewißheit dieser Wahrheiten ist unfehlbar wie bei den eigentlichen Dogmen. 3. Sententia fidei proxima [dem Glauben nahe, zugehörige Lehre] ist eine Lehre, die von den Theologen fast allgemein als Offenbarungswahrheit angesehen wird, von der Kirche aber noch nicht endgültig als solche verkündet worden ist. 4. Sententia ad fidem pertinens oder theologia certa [Lehre, die sich auf den Glauben bezieht, oder theologisch sichere Lehre] ist eine Lehre, über die sich das kirchliche Lehramt noch nicht endgültig geäußert hat, deren Wahrheit aber durch ihren inneren Zusammehang mit der Offenbarungslehre verbürgt ist (theologische Konklusionen). 5. Sententia communis [allgemein vertretene Lehre] ist eine Lehre, die an sich in das Gebiet der freien Meinungen gehört, von den Theologen aber allgemein vertreten wird. 6. Theologische Meinungen von geringerem Gewißheitsgrad sind die sententia probabilis [wahrscheinliche Meinung], probabilior [wahrscheinlichere], bene fundata [gut fundierte] und die mit Rücksicht auf ihre Übereinstimmung mit dem Glaubensbewußtsein der Kirche sog. sententia pia [fromme Meinung]. Den geringsten Gewißheitsgrad besitzt die opinio tolerata [geduldete Meinung], die nur schwach begründet ist, aber von der Kirche geduldet wird. (Ludwig Ott, Grundriß der katholischen Dogmatik, Neudruck der 11. Auflage mit Literaturnachträgen, Bonn 2005, S. 35)
Dann zum eigentlichen Thema. Darüber schreibt er:
Gott will auch unter der Voraussetzung des Sündenfalles und der Erbsünde wahrhaftig und aufrichtig das Heil aller Menschen. Sent. fidei proxima. Daß Gott das Heil nicht bloß der Prädestinierten [derer, die am Ende im Himmel enden], sondern wenigstens aller Gläubigen will, ist formelles Dogma. […] Der göttliche Heilswille umfaßt wenigstens alle Gläubigen, wie aus dem amtlichen Glaubensbekenntnis der Kirche hervorgeht, in dem die Gläubigen beten: qui propter nos homines et propter nostram salutem descendit de coelis [der für uns Menschen und zu unserem Heil vom Himmel herabgekommen ist]. Daß er sich über den Kreis der Gläubigen hinaus erstreckt, ergibt sich aus der Verurteilung zweier gegenteiliger Sätze durch Alexander VIII. […]
Gott gibt allen schuldlos Ungläubigen (infideles negativi) hinreichende Gnade zur Erlangung des ewigen Heiles. Sent. certa. Alexander VIII. verurteilte 1690 die jansenistischen Sätze, daß Christus bloß für die Gläubigen gestorben sei und daß die Heiden, Juden und Häretiker keinen Gnadeneinfluß von ihm empfangen. Die Hl. Schrift bezeugt die Allgemeinheit des göttlichen Heilswillens (1 Tim 2,4; 2 Petr 3,9) und die Allgemeinheit der Erlösungstat Christi (1 Jo 2,2; 2 Kor 5,15; 1 Tim 2,6; Röm 5,18). Damit läßt sich nicht vereinbaren, daß einem großen Teil der Menschheit die zum Heile notwendige und hinreichende Gnade vorenthalten bleibt. Die Väter deuten Jo 1,9 (illuminat omnem hominem [erleuchtet jeden Menschen]) gerne auf die Erleuchtung aller Menschen, auch der Ungläubigen, durch die göttliche Gnade. Vgl. Johannes Chrysostomus, In Ioan. hom.8,1. Eine patristische Monographie über die allgemeine gnadenspendende Tätigkeit Gottes ist die wahrscheinlich von Prosper von Aquitanien stammende anonyme Schrift De vocatione omnium gentium [Von der Berufung aller Völker] (um 450), die zwischen den Semipelagianern und den Anhängern der augustinischen Gnadenlehre zu vermitteln sucht und mit Entschiedenheit für die Universalität des göttlichen Heilswillens und der Gnadenmitteilung eintritt. Da der Glaube „der Anfang des Heiles, die Grundlage und Wurzel aller Rechtfertigung ist“ (DH 1532), so ist auch für die Rechtfertigung der Heiden der Glaube unerläßlich. Hebr 11,6: „Ohne Glauben ist es unmöglich, Gott zu gefallen. Wer zu Gott hinzutritt, muß glauben, daß er ist ist und daß er denen, die ihn suchen, ein Vergelter ist.“ […] Was den Inhalt dieses Glaubens betrifft, so muß nach Hebr 11,6 wenigstens die Existenz Gottes und die Vergeltung im Jenseits necessitate medii [mit der Notwendigkeit des Mittels] mit der fides explicita [mit explizitem Glauben] festgehalten werden. […] Der zur Rechtfertigung erforderliche übernatürliche Glaube kommt dadurch zustande, daß Gott dem Ungläubigen durch äußere oder innere Belehrung die Offenbarungswahrheit zur Kenntnis bringt und ihn durch die aktuelle Gnade zum übernatürlichen Glaubensakt befähigt. Einwand. Gegen die Allgemeinheit des göttlichen Heilswillens wird eingewendet, daß Gott das Heil der ohne Taufe sterbenden Kinder nicht ernst und aufrichtig will. Darauf ist zu erwidern: Gott ist auf Grund seines Heilswillens nicht verpflichtet, durch ein wunderbares Eingreifen alle einzelnen Hindernisse zu beseitigen, die sich in der von ihm geschaffenen Weltordnung aus dem Zusammenwirken geschöpflicher Zweitursachen mit der göttlichen Erstursache ergeben und in vielen Fällen die Durchführung des göttlichen Heilswillens vereiteln. Es besteht auch die Möglichkeit, daß Gott den ohne Taufe sterbenden Kindern auf außerordentlichem Wege die Erbsünde nachläßt und die Gnade mitteilt, da seine Kraft nicht an die Gnadenmittel der Kirche gebunden ist. Die Wirklichkeit einer derartigen außersakramentalen Gnadenmitteilung läßt sich jedoch nicht positiv beweisen.“ (Ebd., S. 342-346)
An anderer Stelle schreibt er noch:
Die Seelen, die im Stande der Erbsünde aus dem Leben scheiden, sind von der beseligenden Anschauung Gottes ausgeschlossen. De fide. […] Das Dogma stützt sich auf das Wort des Herrn: „Wenn jemand nicht (wieder)geboren wird aus dem Wasser und dem (Hl.) Geist kann er nicht in das Reich Gottes eingehen“ (Jo 3,5). Auf außersakramentale Weise kann die Wiedergeburt der Unmündigen durch die Bluttaufe erfolgen (vgl. die Opfer des bethlehemitischen Kindermordes). Im Hinblick auf den allgemeinen Heilswillen Gottes (1 Tim 2,4) nehmen viele Theologen der Neuzeit und insbesondere der Gegenwart noch andere Ersatzmittel der Taufe für die ohne sakramentale Taufe sterbenden Kinder an, wie Gebet und Verlangen der Eltern oder der Kirche (stellvertretende Begierdetaufe – Cajetan) oder Erlangung des Vernunftgebrauchs im Augenblick des Todes, so daß das sterbende Kind sich für oder gegen Gott entscheiden könne (Begierdetaufe – H. Klee) oder Leiden und Tod des Kindes als Quasi-Sakrament (Leidenstaufe – H. Schell). Diese und andere Ersatzmittel der sakramentalen Taufe sind wohl möglich, doch kann ihre Tatsächlichkeit aus der Offenbarung nicht bewiesen werden. (Ebd., S. 178)
Erzbischof Marcel Lefebvre, der Gründer der traditionalistischen Piusbruderschaft, schreibt 1984 in „Offener Brief an die ratlosen Katholiken“:
Und doch hat sich in diesem Punkt nichts geändert und kann sich auch nichts ändern. Unser Herr hat nicht mehrere Kirchen gegründet, Er hat nur eine einzige gegründet. Es gibt nur ein einziges Kreuz, durch das man sich retten kann, und dieses Kreuz ist der katholischen Kirche anvertraut, nicht auch den anderen. Christus hat alle Seine Gnaden der Kirche gegeben die Seine mystische Braut ist. Keine einzige Gnade auf der Welt, nicht eine einzige Gnade in der Geschichte der Menschheit wird gewährt werden außer über die Kirche. Soll das heißen, daß kein Protestant, kein Moslem, kein Buddhist, kein Animist gerettet wird? Nein! So zu denken ist ein zweiter Irrtum. Jene, die bei den Worten des hl. Cyprian „Außerhalb der Kirche kein Heil“ nach Intoleranz schreien, verwerfen das Credo: „Ich glaube an die eine Taufe zur Vergebung der Sünden“ und sind ungenügend über das belehrt, was die Taufe wirklich ist. Es gibt drei Arten, die Taufe zu empfangen: die Taufe mit Wasser, die Bluttaufe (das ist die Taufe der Märtyrer, die ihren Glauben bekannt haben, während sie noch Katechumenen waren) und die Begierdetaufe. Die Begierdetaufe kann explizit (ausdrücklich ausgesprochen) sein. Oft hat in Afrika ein Katechumene zu uns gesagt: „Pater, taufen Sie mich jetzt gleich, denn wenn ich vor Ihrem nächsten Besuch sterbe, komme ich in die Hölle.“ Wir haben ihm geantwortet: „Nein, wenn Du keine schwere Sünde auf dem Gewissen hast und wenn Du den Wunsch hast, getauft zu werden, hast Du schon die Gnade in Dir“. So lautet die Lehre der Kirche, die auch die implizite (stillschweigende) Begierdetaufe anerkennt. Sie beruht auf dem Entschluß, den Willen Gottes erfüllen zu wollen. Gott kennt alle Seelen und weiß daher, daß es bei den Protestanten, den Moslems, den Buddhisten und in der ganzen Menschheit Seelen gibt, die guten Willens sind. Sie empfangen die Taufgnade, ohne es zu wissen, aber auf wirksame Weise. Dadurch vereinigen sie sich mit der Kirche. Der Irrtum besteht in dem Glauben, daß sie sich durch ihre Religion retten. Sie retten sich in ihrer Religion, aber nicht durch ihre Religion. Man rettet sich nicht durch den Islam oder durch den Shintoismus. Es gibt im Himmel keine buddhistische Kirche; auch keine protestantische Kirche. Das mag, wenn man es hört, hart erscheinen, aber es ist die Wahrheit. Nicht ich habe die Kirche gegründet, unser Herr hat sie gegründet, der Sohn Gottes, und wir Priester sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Aber wie groß sind die Schwierigkeiten, die die Menschen der nicht vom Christentum durchdrungenen Länder überwinden müssen, um die Gnade der Begierdetaufe zu erlangen! Der Irrtum ist eine Abschirmung gegen den Heiligen Geist. Das ist der Grund, warum die Kirche immer in alle Länder der Erde Missionare gesandt hat und daß so viele von ihnen dort das Martyrium erlitten haben. Wenn man das Heil in jeder beliebigen Religion erlangen könnte, wozu sollte man dann die Meere überqueren und sich unter gesundheitsschädigendem Klima einem harten Leben, Krankheit und frühem Tod aussetzen? (Marcel Lefebvre, Offener Brief an die ratlosen Katholiken, 3. Aufl., Stuttgart 2012, S. 92f.)
Dazu kommt natürlich, dass es auch schon viel nützt und viel Glück bringt, wenn man im jetzigen Leben die Wahrheit kennt, auch wenn Gott es einem im kommenden Leben nachsehen würde, sie nicht gekannt zu haben. Gottes Liebe kann man nie zu früh kennenlernen.
Um das Ganze zusammenzufassen: Die Erlösung geht nur durch Jesus; aber nicht zwangsläufig nur durch bewusste Kenntnis von Jesus. Extra ecclesiam nulla salus, außerhalb der Kirche kein Heil, aber man kann schon unbewussterweise zur Seele der Kirche gehören.