Moraltheologie und Kasuistik, Teil 12d: Das 6. & 9. Gebot – Fragen zur Ehe

Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.

 Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.

 Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.

 Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.

Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)

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 (Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)

Alle Teile hier.

Anmerkung: Das hier sind wahrscheinlich die Teile aus dieser Reihe, bei denen am meisten kritische Kommentare von wegen komisch und kleinkariert kommen könnten. Aber das hier ist eben Kasuistik, und die ist dazu da, peinliche Einzelfragen zu beantworten, die die Leute nicht gerne groß diskutieren. Ich werde mich bemühen, es so trocken und klar wie möglich zu halten. Dumme Kommentare und Kommentare, die sich über andere lustig machen, werden gelöscht. Wenn Fragen länger diskutiert werden, liegt das eher daran, dass sie besonders umstritten sind, und nicht zwangsläufig daran, dass sie besonders wichtig sind.

In diesem Teil soll es um Einzelfragen zur Ehe gehen, sowohl um sexuelle Fragen als auch um andere. Manches, was hier diskutiert wird, ist vermutlich in der Ehe im Alltag nicht sehr oft relevant, aber es kann eben doch mal relevant werden. Am wichtigsten ist es natürlich, die konkrete Ehe gut und liebend zu leben.

Erst einmal ist die Frage: Was macht eine Ehe, wie kommt sie zustande? Die Antwort ist einfach: Durch den Ehekonsens, d. h. den übereinstimmenden Willen von Mann und Frau, eine Ehe zu schließen.

Zwangsehen und Scheinehen sind aus sich heraus ungültig. Nicht per se ungültig sind Vernunftehen, arrangierte Ehen oder Ehen aus nicht idealen Motiven, wie Geldgier oder Torschlusspanik. Wenn jemand sich von seinen Eltern einen Ehepartner vermitteln lässt und dieser Ehe zustimmt, ist die Ehe gültig; genauso ist es gültig, wenn eine Frau einen Mann nur deswegen heiratet, weil sie fürchtet, sonst keinen mehr zu finden. Freilich sind Liebesehen das Ideal.

Hier stellt sich die (wenn auch eher theoretische) Frage: Welche Motive für eine Ehe oder Herangehensweisen an eine Ehe könnten Sünde sein? Zunächst einmal wäre es eine Sünde gegen die Klugheit, z. B. jemanden zu heiraten, den man kaum kennt, oder von dem man weiß, dass er schwerwiegende Charakterfehler hat, oder von dem man sich körperlich abgestoßen fühlt, oder mit dem man es nicht länger in einem Raum aushält. In der Ehe hat man, egal, wie sie zustande gekommen ist, die Pflicht, dem anderen Liebe zu zeigen und mit ihm sein Leben zu teilen, und das würde man sich extrem erschweren, wenn man z. B. einen unsympathischen Millionär nur wegen seiner Millionen heiraten würde. Außerdem wäre es falsch, jemanden aus einem Motiv zu heiraten, das sich auf etwas Falsches richtet, z. B. wenn die Frau den Millionär auch u. a. deswegen heiratet, damit für seinen Sohn aus erster Ehe, den sie hasst, weniger vom Erbe übrig bleibt. Jemanden nur aus oberflächlichen Gründen zu heiraten, z. B. weil er attraktiv ist, wäre nicht an sich falsch (weil Attraktivität nichts Falsches ist), aber normalerweise auch wieder eine Sünde gegen die Klugheit, weil man dabei z. B. jemanden heiraten könnte, bei dem man bald feststellt, dass man nicht richtig zusammenpasst, und jemanden übersehen könnte, mit dem man gut zusammengepasst hätte. Vernunftehen, die es v. a. früher gab, wenn z. B. ein Witwer eine Witwe heiratete, damit sie einander mit ihren Kindern aus erster Ehe helfen konnten, sind nicht falsch, könnten manchmal auch wieder unklug sein, müssen es aber nicht sein. Auch der hl. Thomas More z. B. ging eine solche Vernunftehe ein.

Besser sind natürlich Ehen, die geschlossen werden, weil man einfach richtig zusammenpasst, am liebsten seine ganze Zeit miteinander verbringt, usw. Aber eine Beziehung muss nicht absolut ideal romantisch sein, manchmal muss man sich auch damit zufriedengeben, dass der andere auch seine Fehler hat, und die Verpflichtungen aus der Ehe gelten auch dann weiter, wenn man sich vielleicht irgendwann auseinandergelebt hat. Mit der Eheschließung gründet man eine neue Familie, und bindet sich aneinander. Man kann den anderen dann so wenig wieder zum Nicht-Ehepartner machen, wie man sein Kind zum Nicht-Verwandten machen kann. Man gehört dann einfach zusammen, und es stellt sich gar nicht mehr die Frage, ob man vielleicht so ideal zueinander passt oder auch jemand Besseren hätte finden können.

Wenn man ältere Bücher von Priestern zu diesem Thema liest, wird auch immer davor gewarnt, vorschnell und unüberlegt zu heiraten. Man sollte jemanden natürlich nicht fünf Jahre lang hinhalten; aber eine Verlobung nach zwei Monaten wäre normalerweise auch nicht sinnvoll. Papst Pius XI. schreibt in Casti Connubii über die Partnerwahl (Hervorhebung von mir):

„Zu der näheren Vorbereitung auf eine gute Ehe gehört sodann die Sorgfalt in der Wahl des Gatten; denn von ihr hängt es zum guten Teil ab, ob die künftige Ehe glücklich sein wird oder nicht, und zwar deshalb, weil der eine Gatte dem andern eine starke Hilfe, aber auch eine schwere Gefahr und ein Hindernis für die christliche Lebensführung in der Ehe sein kann. Wollen darum die Brautleute nicht ihr ganzes Leben unter den Folgen einer unüberlegten Wahl leiden, so mögen sie zuerst reiflich überlegen, bevor sie sich für jemanden entscheiden, mit dem sie nachher auf Lebenszeit zusammen sein müssen. Bei dieser Überlegung mögen sie vor allem auf Gott schauen und der wahren Religion Jesu Christi Rechnung tragen, sodann an sich selbst denken, an ihren Ehegatten, an die zukünftige Nachkommenschaft, sowie an die bürgerliche und menschliche Gesellschaft, deren Quelle die Ehe ist. Inbrünstig sollen sie zu Gott um Hilfe beten, daß sie ihre Wahl nach christlicher Klugheit treffen und sich nicht von dem blinden Drängen der Leidenschaft leiten lassen. Ihre Wahl soll auch nicht ausschließlich von der Sucht nach materiellem Gewinn oder anderen weniger edlen Beweggründen bestimmt werden, sondern von wahrer, echter Liebe und aufrichtiger Zuneigung zum künftigen Gatten. Sie mögen jene Ziele und Zwecke in der Ehe suchen, um derentwillen sie von Gott eingesetzt worden ist. Sie sollen es endlich nicht unterlassen, bei der Wahl des Lebensgefährten den Rat der Eltern einzuholen; sie sollen diesen Rat nicht gering anschlagen, um durch der Eltern reifes Urteil und Lebenserfahrung vor verhängnisvollem Fehlgriff bewahrt zu bleiben und sich beim Eintritt in die Ehe den Gottessegen des vierten Gebots zu sichern: ‚Ehre Vater und Mutter,‘ – was das erste Gebot mit einer Verheißung ist – ‚damit es dir wohl ergehe und du lange lebest auf Erden.'“

Ehen gegen den Willen der Eltern sind natürlich erlaubt; aber es ist eine Sache der Klugheit und Angemessenheit, sie um ihren Rat zu fragen, wenn man weiß, dass ihr Urteil generell vertrauenswürdig ist. „Vor der Heirat sollen die Kinder den Rat der Eltern einholen. Wenn sie aber selbst auf einen vernünftigen Rat nicht hören, begehen sie gewöhnlich nur eine läßliche Sünde.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 199, S. 162)

Hier noch kurz eine kurze Anmerkung: Katholiken fragen sich manchmal: Beruft Gott mich vielleicht zur Ehe mit genau dem-und-dem? Hier ist es wie bei anderen Berufungen: Gott kann einem auch einfach Freiheiten lassen, sich zwischen verschiedenen guten Möglichkeiten zu entscheiden; man ist nicht verpflichtet, jemanden zu heiraten, weil man meint, schicksalhafte Hinweise zu erkennen. Gott hat einem den Verstand gegeben und einem nicht das Rätselraten überlassen. Und die beste Entscheidung ist hier, jemanden zu heiraten, mit dem man das Zusammensein wirklich genießt und dem man blind vertrauen kann; man muss es ja auch voraussichtlich noch einige Jahrzehnte mit ihm aushalten.

Eine andere Frage: Wie sieht es damit aus, eine Beziehung mit einem Nichtkatholiken einzugehen? Papst Pius XI. schreibt in Casti Connubii:

„Schwer und oft nicht ohne Gefahr für ihr ewiges Heil fehlen hierin jene, die leichtsinnig eine Mischehe eingehen, von der die mütterliche Liebe und Vorsicht der Kirche ihre Kinder aus den gewichtigsten Gründen abhält. Das zeigt sich an der großen Zahl von Äußerungen, die in dem Kanon des kirchlichen Rechtsbuches zusammengefaßt sind, der bestimmt: ‚Aufs strengste verbietet die Kirche die Eingehung einer Ehe zwischen zwei Getauften, von denen der eine katholisch, der andere irrgläubig oder schismatisch ist. Falls bei einer solchen Ehe die Gefahr des Abfalls für den katholischen Eheteil und die Nachkommenschaft besteht, ist sie auch durch göttliches Gesetz verboten.‘ Wenn auch die Kirche zuweilen mit Rücksicht auf die Zeiten, Verhältnisse und Personen eine Dispens von diesen strengen Vorschriften nicht verweigert (unbeschadet jedoch des göttlichen Rechts, und unter möglichstem Ausschluß einer Gefahr des Abfalls durch Aufstellen geeigneter Sicherungen), so läßt sich doch nur schwer ein ernster Schaden des katholischen Teiles aus solcher Ehe vermeiden.

Nicht selten kommt es bei Mischehen dazu, daß sich die Kinder in beklagenswerter Weise von der Religion abwenden oder wenigstens, und zwar überraschend schnell, dem sogenannten religiösen Indifferentismus verfallen, der der Religionslosigkeit und völligen Gottentfremdung sehr nahesteht. Außerdem gestaltet sich in den Mischehen jene lebendige Harmonie der Seelen viel schwieriger, die das erwähnte große Geheimnis, die geheimnisvolle Verbindung der Kirche mit Christus nachahmt.

Nur zu leicht wird auch die Einheit und Einigkeit der Herzen versagen, die, wie sie Kennzeichen und Merkmal der Kirche Christi sind, so auch Kennzeichen, Zierde und Schmuck der christlichen Ehe sein sollen. Denn das Band, das die Herzen aneinander fügt, löst sich ganz oder lockert sich wenigstens, wenn in dem Letzten und Höchsten, was dem Menschen heilig ist, nämlich in den religiösen Wahrheiten und Anschauungen, sich Ungleichheit der Ansichten und Verschiedenheit der Bestrebungen geltend machen. Daraus entsteht die Gefahr, daß die Liebe zwischen den Gatten erkaltet, der häusliche Friede und das Familienglück erschüttert werden, die ja in erster Linie aus der Herzenseinheit hervorwachsen. Denn wie schon vor vielen Jahrhunderten das alte römische Recht gesagt hat, ‚ist die Ehe die Vereinigung von Mann und Frau, völlige Lebensgemeinschaft und Gemeinschaft göttlichen wie menschlichen Rechts.'“

Eine Mischehe ist nicht zwangsläufig eine Sünde; es kann sein, dass man in einer Gegend lebt, wo kaum andere Katholiken leben, und jemanden kennenlernt, der den katholischen Glauben respektiert (inklusive Vorschriften zu Themen wie Verhütung und Scheidung) und ohne weiteres zustimmt, die Kinder katholisch zu erziehen. Aber das wäre doch eher selten der Fall. Die Gefahren sind nun mal da:

  • Wenn der andere nicht religiös ist, kann man in Gefahr kommen, die Religion selber weniger ernst zu nehmen; man lässt sich nun mal stark beeinflussen von Leuten, die man liebt
  • Wenn die Kinder sehen, dass die Eltern in so etwas Wichtigem nicht einig sind, werden sie ganz automatisch eher denken, dass das doch nicht so wichtig ist; und auch der andere Ehepartner ist ganz automatisch ihr Vorbild, auch wenn er sich nicht bemüht, sie in seiner Religion zu erziehen
  • Wenn man vor irgendwelche neuen Entscheidungen gestellt wird, wird man sich nach den Prinzipien des Glaubens richten wollen, die der Ehepartner aber vielleicht nicht versteht und nicht anerkennt
  • Wenn der andere zu einer anderen Kirche gehört und Gott ihm wichtig ist, wird er natürlich auch wollen, dass die Kinder zu seiner Kirche gehören; aber wenn er zu keiner Kirche gehört und die Religion nicht ernst nimmt, ist das u. U. noch schlimmer

Es kann natürlich sein, dass man jemanden Tollen kennenlernt, der bisher nicht viel mit der Kirche zu tun hatte, aber offen dafür ist und sich vom Katholizismus überzeugen lässt. Wenn er aber nicht bis zur Verlobung wirklich bekehrt ist (und das möglichst schon eine gewisse Zeit lang, und ein bisschen gefestigt ist, also nicht bloß aus Gefälligkeit erst mal mit in die Kirche geht), sollte man auch nicht damit rechnen, dass er sich später noch ändert.

Also: Von einer solchen Ehe ist sehr abzuraten; und wenn man in die Gefahr kommt, sich gegen den Glauben beeinflussen zu lassen (z. B. auch, weil man weiß, dass der andere versuchen wird, einen vom Besuch der Messe abzuhalten o. Ä.), oder wenn der andere nicht zustimmt, die Kinder katholisch zu erziehen, ist sie sicher eine Sünde; wenn beide Gefahren nicht da sind, dürfte sie moralisch erlaubt sein, ist aber trotzdem nicht ideal – man lädt sich selbst einfach unnötige Schwierigkeiten auf, die man sich auch ersparen könnte. Dazu kommt, dass man, wenn man verliebt ist, sich leichter einredet, dass die Gefahren nicht da sind, obwohl sie es vielleicht sind. Das gilt auch, obwohl die Kirche mittlerweile laxer mit ihren Vorschriften geworden ist. (Früher mussten beide versprechen, die Kinder katholisch zu erziehen, heute muss der katholische Partner nur versprechen, „nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden“ und der nichtkatholische Partner ist von diesem Versprechen zu unterrichten (Can 1125 im CIC). Das ist natürlich eine sehr unpraktische Neuerung; denn so kann sich der katholische Partner nicht mehr darauf berufen, dass der nichtkatholische Partner der katholischen Erziehung der Kinder ausdrücklich zugestimmt hat, der nichtkatholische Partner muss sich nicht wirklich verpflichtet fühlen. Freilich könnte man dem Partner noch persönlich dieses Versprechen abnehmen.) Die einfachste Lösung ist es, sich gar nicht erst auf Dates mit Nichtkatholiken einzulassen; wenn man sich nicht so gut kennenlernt und gar nicht erst offen für etwas Zukünftiges ist, ist man auch weniger in Gefahr, sich zu verlieben. Soweit hierzu.

Der Ehekonsens muss sich natürlich darauf beziehen, eine Ehe zu schließen. Wenn jemand vorhat, eine Bindung einzugehen, die er wieder aufkündigen kann, sobald es ihm passt, und aus der auf keinen Fall Kinder entstehen dürfen sollen, und trotzdem den Vermählungsspruch aufsagt, schließt er keine Ehe. Gewisse Wesenseigenschaften der Ehe dürfen bei der Eheschließung zumindest nicht bewusst ausgeschlossen werden. (Wenn allerdings ein Protestant oder Moslem z. B. allgemein im Glauben ist, Ehen könnten aufgelöst werden, aber er selber bei seiner Eheschließung nicht ausdrücklich beabsichtigt, nur eine auflösbare Verbindung einzugehen, sondern einfach eine Ehe eingehen will, ist die Ehe gültig. Auch wenn jemand eigentlich die vage Absicht hat, für immer zusammen zu bleiben, es sich aber irgendwann später doch anders überlegt und sich scheiden lässt, war die Ehe gültig.) Diese Wesenseigenschaften sind: Einheit (im Unterschied zur Polygamie), Unauflöslichkeit (im Unterschied zu Scheidung und Wiederheirat), Offenheit für Kinder.

Damit jemand eine Ehe schließen kann, muss er zumindest eine gewisse Vorstellung, eine gewisse Kenntnis davon haben, was das ist.

„§ 1. Damit der Ehekonsens geleistet werden kann, ist erforderlich, daß die Eheschließenden zumindest nicht in Unkenntnis darüber sind, daß die Ehe eine zwischen einem Mann und einer Frau auf Dauer angelegte Gemeinschaft ist, darauf hingeordnet, durch geschlechtliches Zusammenwirken Nachkommenschaft zu zeugen.

§ 2. Diese Unkenntnis wird nach der Pubertät nicht vermutet.“ (Can. 1096 im CIC)

Man muss sich nicht besonders gut mit philosophischen oder rechtlichen Fragen zur Ehe auskennen, um eine Ehe eingehen zu können, aber muss eine grobe Vorstellung haben. Das gilt ja für alle Verträge; ein achtjähriges Kind, das sich von seinem Taschengeld eine Puppe kauft, kann einen gültigen Kaufvertrag schließen, auch ohne jemals ins BGB gesehen zu haben oder zu wissen, was beschränkte Geschäftsfähigkeit oder der Taschengeldparagraph ist; es muss nur eine ungefähr Ahnung haben, dass Kaufen Ware gegen Geld bedeutet. Wenn es meinen würde, in einem Geschäft könnte man alles mitnehmen, wenn man es nur zur Kasse bringt, hätte es dagegen nicht den Willen, einen Kaufvertrag einzugehen, wenn es die Puppe zur Kasse bringt.

Es gibt ein paar speziellere Gründe, die von der Kirche festgelegt sind und eine Ehe zwischen Katholiken ungültig machen können und von denen es teilweise Ausnahmegenehmigungen geben kann (Mindestalter, zu nahe Verwandtschaft, Religionsverschiedenheit usw.), aber dazu evtl. eigens noch. Katholiken sind verpflichtet, in der Kirche zu heiraten, sonst sind ihre Ehen ungültig; aber wenn Nichtkatholiken standesamtlich oder in einer sonstigen Zeremonie heiraten, heiraten sie gültig. Von Natur aus ungültig ist eine Ehe bei dauerhafter Impotenz, die der Eheschließung vorausgeht (nicht bei bloßer Unfruchtbarkeit, auch nicht bei nach der Eheschließung eintretender oder heilbarer Impotenz), wenn jemand sich in der Person irrt (z. B. auf einmal der böse Zwilling am Altar steht), wenn jemand keinen hinreichenden Vernunftgebrauch hat (z. B. psychisch schwer gestört ist, oder bei der Eheschließung betrunken ist), wenn jemand schon verheiratet ist, oder bei besonders naher Verwandtschaft (z. B. direkte Vorfahren/Nachkommen).

(Eine Frage würde sich hier noch stellen: Können Intersexuelle gültig heiraten? Grundsätzlich ja, wenn sie entsprechend ihrem Geschlecht – denn auch Intersexuelle haben Körper, die entweder darauf angelegt sind, Spermien, oder darauf angelegt sind, Eizellen zu produzieren, sprich, sie haben ein bestimmtes Geschlecht – die Ehe vollziehen können. Frauen mit Turnersyndrom oder Männer mit Klinefelter-Syndrom zum Beispiel könnten wohl im Normalfall heiraten. Aber für sehr spezielle Krankheitsbilder (z. B. Swyer-Syndrom, wo sich bei einem genetisch männlichen Embryo keine männlichen Organe bilden und der Körper dann eher weiblich gebildet wird) müsste man Experten fragen.)

Wenn jemand vermutet, dass seine Ehe ungültig ist, lässt sie sich gültig machen; man muss sich einfach bei der Kirche für eine Gültigmachung (eigentlich einfach eine neue Heirat unter jetzt den richtigen Voraussetzungen) melden. Das geht natürlich nur, wenn beide Partner das wollen und jetzt keine Wesenseigenschaft der Ehe mehr ausschließen und keine sonstigen Ungültigkeitsgründe mehr bestehen (oder die Kirche dafür Dispens – eine Ausnahmegenehmigung – erteilt; Dispens kann nur erteilt werden bei Gründen, die von der Kirche festgelegt sind, nicht bei Gründen, die die Ehe von Natur aus ungültig machen; z. B. kann die Kirche erlauben, dass einer seine Cousine heiratet, auch wenn das eigentlich nach dem Kirchenrecht verboten ist, aber nicht, dass einer seine Mutter heiratet). Wenn man diese möglicherweise ungültige Ehe jetzt nicht mehr will, kann man bei einem Kirchengericht die Gültigkeit überprüfen lassen, sodass sie ggf. annulliert wird. Im Zweifelsfall ist sie allerdings gültig; die Ungültigkeit muss bewiesen sein. Und wenn jemand sagt „wir haben zum Zeitpunkt der Hochzeit Kinder komplett ausgeschlossen“ und aus der Ehe sind mittlerweile vier Kinder entstanden, das erste zehn Monate nach der Hochzeit geboren, wird das Kirchengericht wohl kaum darauf eingehen.

Eine offizielle Bestätigung der Nichtigkeit ist nötig, damit man erlaubt jemand anderen heiraten darf. Wenn man sicher weiß, dass die Ehe nichtig ist, kann man theoretisch gültig eine neue Ehe schließen, auch bevor ein Kirchengericht das festgestellt hat, aber es ist eben unerlaubt. In manchen Fällen ist die Nichtigkeit offensichtlich (z. B. wenn es eine reine Scheinehe war, oder wenn ein Katholik nur standesamtlich geheiratet hat (die standesamtlichen Ehen von Nichtkatholiken sind aber gültig; aber Katholiken unterliegen der Formpflicht, die die Kirche festgelegt hat)); in vielen anderen Fällen aber nicht so offensichtlich (z. B. wenn einer psychische Probleme zum Zeitpunkt der Heirat hatte; psychische Probleme machen einen nicht automatisch komplett unfähig, einen Vertrag einzugehen, es kommt auf den Fall an). Aber in jedem Fall muss die Nichtigkeit zuerst bestätigt werden.

Auch die Ehen von Nichtchristen sind gültige Ehen. Wenn zwei Getaufte (auch zwei Evangelische) heiraten, ist das ein Sakrament; wenn zumindest ein Partner ungetauft ist, ist es eine bloße Naturehe. Naturehen sind auch gültig, aber nicht so völlig unauflöslich wie sakramentale Ehen. Dasselbe gilt für Ehen, die gültig geschlossen, aber nicht vollzogen worden sind; aus einem wichtigen Grund können sie aufgelöst werden. Die gültige, sakramentale und vollzogene Ehe wird aber nur durch den Tod aufgelöst. Dass die Ehe ein Sakrament ist, bedeutet, dass sie auch ein Gnadenmittel ist, eine zusätzliche Weise, durch die Christus den Eheleuten beisteht.

Die Ehe ist außerdem ein Band, das für gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen den Eheleuten sorgt; daher jetzt zu Pflichten, Rechten und möglichen Sünden in der Ehe:

Der Moraltheologe Heribert Jone schreibt:

III. Die gegenseitigen Pflichten der Ehegatten

1. Gemeinsame Pflichten. Die Ehegatten müssen einander lieben, einander helfen, einander die eheliche Pflicht leisten, die eheliche Treue halten und miteinander zusammenleben.

Gegen den Willen des Ehegatten sich lange Zeit von ihm trennen, ist schwere Sünde, außer es liegt ein wichtiger Entschuldigungsgrund vor. Näheres vgl. Nr. 747. Über die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft vgl. Nr. 764.

2. Die Pflichten des Mannes sind hauptsächlich: Leitung des Hauswesens und der Familie, Sorge für Nahrung, Kleidung und Wohnung.

Der Mann sündigt, wenn er nicht dafür sorgt, daß die Frau standesgemäß leben kann, oder wenn er ihr Arbeiten aufbürdet, die Frauen in ihrer Stellung nicht verrichten.

3. Die Pflichten der Gattin ergeben sich hauptsächlich aus ihrer Stellung als Gefährtin des Mannes: sie hat in Unterordnung unter den Mann das Hauswesen zu besorgen.

Sie sündigt, wenn sie ihre häuslichen Arbeiten nicht besorgt oder ohne den Willen des Mannes von den Familiengütern größere Ausgaben macht, als dies bei anderen Frauen in derselben Lage Gewohnheit ist. Vgl. auch Nr. 253. – Sie kann aber unabhängig vom Mann das Haus leiten, wenn der Mann sich darum nicht kümmert oder dazu unfähig ist.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 201, S. 163f.)

Gehen wir das alles mal nacheinander durch:

Zusammen zu bleiben, zusammen zu wohnen ist also an sich Pflicht für die Eheleute.

Gegenüber Geschieden-Wiederverheirateten wird von katholischer Seite öfter gesagt, dass das Problem ja nicht die Scheidung, sondern die Wiederheirat sei. Das ist halb richtig. Tatsache ist, dass es Gründe geben kann, aus denen eine Trennung und möglicherweise eine zivilrechtliche Scheidung gerechtfertigt ist. Diese Gründe können sein:

  • Der andere Partner hat einen betrogen.
  • Der andere Partner macht das Leben für einen und/oder die Kinder unerträglich, z. B. durch körperliche Misshandlungen, ständige Kontrolle, Manipulation, Bedrohung, oder sorgt für größeren Schaden für einen oder die Kinder, z. B. indem er die Kinder zu einer kriminellen Karriere anleitet. (Nicht nur Schläge, sondern auch Psychofolter und Ähnliches sind Grund genug. Wenn man sich nicht sicher ist, ob es „schlimm genug“ ist, am besten Leute von außerhalb zu Rate ziehen. Manchmal ist man manipuliert genug, dass man sich nicht mehr sicher ist, ob es wirklich so verkehrt läuft oder man sich alles nur einbildet. Umgekehrt können andere einem aber vielleicht auch sagen, wenn man ein Problem über alle Maßen aufbauscht. Mit kleineren Fehlern des Partners – z. B. die Frau gibt zu viel Geld aus, der Mann ist griesgrämig – muss man leben.)

Natürlich kann auch jemand, der vom anderen Partner einfach verlassen wird, nichts dafür; bei diesen Gründen ging es gerade darum, was es rechtfertigt, selber der zu sein, der sich trennt.

Gründe wie „wir haben uns auseinandergelebt“, „wir gehen uns gegenseitig auf die Nerven“ oder „unsere Ehe ist zur Gewohnheit erstarrt“ sind keine ausreichenden Gründe, den Partner zu verlassen. Ein Ehepaar ist eine Familie; und so wie man sein minderjähriges Kind nur in einem wirklichen Notfall in eine Pflegefamilie oder Einrichtung geben würde, wäre auch hier eine Trennung nur in einem Notfall in Ordnung. Idealerweise wäre sie auch zeitlich begrenzt. Freilich: In vielen Fällen wird man bei einem, der z. B. fremdgeht, erwarten können, dass er es immer wieder tun wird, und man kann vom unschuldigen Partner nicht erwarten, dass er alle Beteuerungen für bare Münze nimmt. Prinzipiell wäre hier aber eine Versöhnung, eine wirkliche Änderung vorausgesetzt, gut.

Laut Jone hat man bei Ehebruch des anderen Partners grundsätzlich das Recht, auf unbegrenzte Zeit getrennt zu bleiben, und bei den anderen Gründen kommt es darauf an, ob der Grund weiter besteht (was man aber z. B. bei einem gewalttätigen Partner i. d. R. erwarten kann.)

Zwei einfache Kriterien dafür, ob eine Trennung moralisch erlaubt ist, sind: 1) Würde ich mich auch trennen, wenn ich dann nie mehr mit jemand anderem zusammen sein könnte? Ist die Ehe so unerträglich, dass ich einfach weg muss, auch wenn ich dann einsam sein werde – oder will ich eher weg, um zu schauen, ob ich auf dem Datingmarkt nicht noch was Besseres finde? 2) Leiden die Kinder so unter der Situation, dass man sie von dem anderen Elternteil so gut wie möglich fernhalten muss?

Eine Trennung ist also unter diesen Umständen möglich. Scheidung ist eigentlich etwas, das nicht existiert – man kann eine gültige, vollzogene, sakramentale Ehe nicht wieder auflösen. Wenn man das mit einer Scheidung bezwecken würde, wäre sie falsch. Wenn man sie aber nur als zivilrechtliche Formalität behandeln würde, und sie aus irgendwelchen rechtlichen Gründen notwendig wäre (z. B. zur Aufteilung des Eigentums), wäre sie erlaubt. (Wenn sie unnötig wäre, nicht, weil man damit nur dem anderen Teil Gelegenheit zu einer Zweit“ehe“ gibt. Aber natürlich kann man nichts dafür, wenn der andere die Scheidung beantragt und der Richter, der an das Gesetz gebunden ist, die Ehe für geschieden erklärt.) Besser wäre aber eine Trennung ohne Scheidung, weil man damit auch nach außen hin eher zu erkennen gibt, dass man die Ehe weiterhin als gültig betrachtet.

Wenn man nach einer Trennung oder Scheidung wieder einen neuen Partner hat, ist das Ehebruch (ob man ihn schon „heiratet“ oder noch nicht), und zwar in jedem Fall; hier gibt es keine Ausnahmen.

Wenn man schon geschieden-wiederverheiratet ist, und dann erst gläubig wird, kann es sein, dass eine Trennung vom neuen Partner schwer machbar ist (z. B. weil man inzwischen gemeinsame Kinder hat). In diesem Fall müsste man zumindest „wie Bruder und Schwester“ zusammenleben, und anerkennen, dass man nicht verheiratet ist; das wäre ausreichend. (Man müsste es sich auch einigermaßen leicht machen, nicht in Sünden zu fallen, z. B. in getrennten Schlafzimmern schlafen, nicht in Unterwäsche durch die Wohnung laufen usw.) Es kann aber (wenn auch vielleicht nicht sehr oft) auch Fälle geben, in denen eine Trennung und vielleicht sogar eine Wiederversöhnung mit dem eigentlichen Partner möglich und sinnvoll wäre. Wie beim doppelten Lottchen.

Bei der Trennung/Scheidung ist auch immer zu beachten, wie sie den Kindern schaden kann (was sie außer bei solchen oben genannten Fällen, in denen es schlimmer für die Familie wäre, zusammenzubleiben, normalerweise sehr stark tun wird). Ich habe mal die bemerkenswerte Beobachtung gehört, dass die Stelle, an der Jesus die Kinder segnet, direkt nach der kommt, an der Er mit schärfsten Worten Ehescheidung und Wiederheirat verurteilt: Bevor Jesus die Kinder segnet, erteilt Er den Leuten, die ihre Familien auseinanderreißen und ihnen neue Partner ihrer Eltern vor die Nase setzen wollen, eine Absage. (Hier braucht man auch keine Sprüche wie „Aber wären liebende Stiefeltern nicht besser als schlechte Eltern“ zu bringen, denn sowohl Eltern als auch Stiefeltern können gut oder schlecht sein, und gute Eltern sind besser als gute Stiefeltern, und selbst schlechte Eltern sind besser als schlechte Stiefeltern. Kinder werden immer wollen, dass ihre Eltern auch untereinander eine Familie bilden.)

Wenn beide Partner sich einig sind, dass Scheidung gar nicht geht, ist das auch selbst ein Schutz für die Ehe; es ist weniger Druck da, sich dem Partner beweisen zu müssen, weniger Misstrauen, ob der Partner vielleicht genug von einem haben könnte, und mehr Motivation, an der Beziehung zu arbeiten und das Beste draus zu machen, weil man es nun mal miteinander aushalten muss.

Die Eheleute haben also generell die Pflicht, zusammenzuleben. Das schließt auch aus, dass z. B. ein Mann einfach gegen den Willen seiner Frau beschließt, mehrere Jahre als Gastarbeiter ins Ausland zu gehen, wohin die Familie nicht mitkommen könnte, weil er da mehr verdient – außer er hat einen sehr wichtigen Grund, z. B. dass er sonst überhaupt keinen Job findet und die Familie nicht versorgen kann. Für eine längere Trennung aus solchen Gründen müsste man normalerweise die Zustimmung des anderen Ehepartners haben, wobei der Mann, der als Familienoberhaupt die Gesamtverantwortung trägt, noch eher entscheiden kann, dass ein sehr wichtiger Grund vorliegt und er die Einwände seiner Frau nicht gelten lassen kann. (Das galt übrigens auch schon im Mittelalter: Wenn ein Mann sich freiwillig für einen Kreuzzug melden wollte, brauchte er die Zustimmung seiner Frau, aber nicht, wenn er verpflichtet wurde, sich an einem Krieg zu beteiligen.)

Hier stellt sich noch die Frage: Wie sähe es aus, wenn ein Mann und seine Frau sich z. B. gegenseitig total auf die Nerven gehen (schlimmere Probleme sind allerdings nicht da) und im gegenseitigen Einvernehmen beschließen, sich zu trennen, aber keine neuen Partner zu suchen? Wäre das erlaubt? Es wäre sicherlich eher zu rechtfertigen, als den anderen gegen seinen Willen zu verlassen; aber trotzdem wollte man eigentlich zusammengehören und die Ehe ist heilig. Ideal ist es nicht, aber es könnte wohl erlaubt sein. Jone schreibt dazu: „Mit gegenseitiger Übereinstimmung kann die eheliche Gemeinschaft aus einem vernünftigen Grunde aufgehoben werden. […] Ein solcher Grund ist gegenseitige unüberwindliche Abneigung. Ebenso kann aus höheren Beweggründen [hier wird z. B. gemeint sein: wenn einer ins Kloster gehen will, für einen wichtigen Auftrag ins Ausland gehen will…] die eheliche Gemeinschaft ganz oder teilweise, für immer oder für eine Zeitlang aufgehoben werden. Dabei muß man Rücksicht nehmen auf die Erziehung der Kinder sowie auf die Gefahr der Unenthaltsamkeit.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 764, S. 626f.) Eben sehr wichtig hier: Welche Auswirkung hat es auf die Kinder? Für sie ist ja die Ehe auch da.

Sie haben auch die Pflicht, einander zu lieben und einander zu helfen. Schwere Sünde dagegen wäre z. B., wenn ein Mann sich nicht um seine kranke Frau kümmert und ihr ständig Vorwürfe wegen ihrer Krankheit macht, oder wenn eine Frau ihren Mann bei jeder sich bietenden Gelegenheit heruntermacht und ihm ihre Verachtung zeigt; lässliche Sünden wären solche alltäglichen Sachen wie gelegentlicher Streit und Gemecker. Zur gegenseitigen Liebe gehört auch der gegenseitige Respekt, und es gehört dazu, einander zu helfen, Gott zu lieben und in den Himmel zu kommen, gemeinsam zu beten usw. Viel mehr muss hier eigentlich nicht gesagt werden, auch wenn das ein ziemlich essentieller Teil der Ehe ist; das ergibt sich in der Praxis.

Die eheliche Treue erklärt sich von selbst; auch „Ehebruch im Herzen“, wie Jesus es nennt, ist Sünde. Ich wiederhole noch mal, was ich im vorletzten Teil gesagt habe:

Ehebruch ist auch schlimmer als normale Unzucht, wie hier wohl nicht weiter ausgeführt werden muss; hier wird Vertrauen missbraucht und ein vor Gott geschlossener Bund gebrochen. (Auch unvollendete Sünden mit einem Verheirateten sind schwere Sünden und ehebrecherisch.) Wer als Verheirateter mit einer anderen verheirateten Person schläft, begeht einen doppelten Ehebruch (und muss das auch so in der Beichte angeben, weil es ein Verrat an zwei anderen Menschen ist).

Ehebruch ist auch dann Ehebruch, wenn der andere Ehepartner in  eine „offene  Ehe“ eingewilligt hat. So, wie ein Arbeiter nicht gültig einem Arbeitsvertrag zustimmen kann, der ihn extrem ungerechten Bedingungen unterwirft, kann auch niemand gültig zustimmen, dass sein Ehepartner ihn betrügt; dass der andere ihn zu dieser Zustimmung gebracht hat oder dass er das sogar von vornherein wollte oder auch die Ehe bricht, lässt ihm keine freie Bahn. Das zerstört eine Ehe ziemlich bald; letzten Endes lässt es niemanden kalt, dass der geliebte Partner jetzt andere hat, und die ganze Vertrautheit, die sich aus der Exklusivität ergibt, ist dahin.

Die Ehe ist etwas Heiliges, das die Eheleute sich nicht nach Belieben zusammenkonstruieren dürfen; besonders die sakramentale Ehe, d. h. die Ehe zwischen Getauften, die ein Abbild des Bundes Christi mit der Kirche ist.“

Man sollte gar nicht erst mit dem Gedanken an andere flirten – man hat den eigenen Partner und Punkt.

Der Heiligkeit der Ehe steht auch die (gewohnheits-)rechtlich anerkannte Polygamie entgegen, auch wenn sie nicht ganz so schlimm ist wie Wiederheirat nach Scheidung; sie ist eine Ungerechtigkeit gegenüber den (für gewöhnlich) Frauen, die ihren Mann teilen sollen, und auch gegenüber den Kindern, und sorgt für gestörte Familienverhältnisse – was sie übrigens auch schon im Alten Testament getan hat, z. B. bei Jakob und seinen beiden Frauen, oder Salomo und seinem Harem.

„Es kann keine Gleichheit zwischen Mann und Frau geben, wenn sie nur eine unter mehreren ist, und man muss sich nicht wundern, dass in polygamen Ländern die Stellung der Frau nicht weit über der einer Sklavin ist. Eifersucht unter den Frauen kann kaum vermieden werden, wenn jede um die Aufmerksamkeit des Mannes buhlt und jede Ehrgeiz für ihre eigenen Kinder hat. Fast übermenschlicher Einfallsreichtum wird vom Ehemann gefordert, damit er vollkommen gerecht zu den Frauen und Kindern sein kann, und diese Art von Gesellschaft scheint nur möglich, wenn die Stellung der Frau so degradiert ist, dass ihr Wille nicht zählt. All das hat Einfluss auf die Kinder, die in einer solchen Atmosphäre aufwachsen. […]

Die Ausrede für Polygynie [= ein Mann, mehrere Frauen], schnellere Vermehrung der menschlichen Rasse, ist nicht vorhanden bei der Polyandrie [= eine Frau, mehrere Männer], denn eine Frau kann nicht mehreren Männern mehr Kinder gebären als einem. Das Großziehen der Kinder, wie die Natur es beabsichtigt, wird unmöglich, da der Vater nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann und so unfähig ist, die Funktion auszufüllen, die er dem Naturrecht nach hat. Auch das Kind, unfähig, seinen Vater zu kennen, kann sich nicht um Hilfe und Anleitung an ihn wenden. Die Kinder würden natürlicherweise darüber streiten, welcher Mann der Vater welches Kindes ist. Alle Väter würden vielleicht versuchen, diese Funktion für alle Kinder zu erfüllen, oder sie willkürlich aufteilen, aber das kann keine wirkliche elterliche Beziehung sein.“ (Austin Fagothey SJ, Right and Reason. Ethics in Theory and Practice based on the teachings of Aristotle and St. Thomas Aquinas, 2. Aufl., St. Louis 1959, S. 369f.)

(Hier würde sich die Frage stellen, wieso dann Scheidung und Polygamie durch das Gesetz des Mose erlaubt waren. Diese Frage beantwortet Jesus ganz einfach: „Da kamen Pharisäer zu ihm und fragten: Ist es einem Mann erlaubt, seine Frau aus der Ehe zu entlassen? Damit wollten sie ihn versuchen. Er antwortete ihnen: Was hat euch Mose vorgeschrieben? Sie sagten: Mose hat gestattet, eine Scheidungsurkunde auszustellen und die Frau aus der Ehe zu entlassen. Jesus entgegnete ihnen: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat er euch dieses Gebot gegeben. Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie männlich und weiblich erschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Zu Hause befragten ihn die Jünger noch einmal darüber. Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Und wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.“ (Mk 10,2-12) Das Mosaische Gesetz hat manches toleriert und kontrolliert, das schwer so schnell ganz abzuschaffen war. Unter den Theologen wurde manchmal diskutiert, ob Polygamie auch so schlimm wie Scheidung ist und genauso sehr gegen das Naturrecht verstößt, und ob sie manchmal keine Sünde sein könnte, wenn Gott sie gestattet, aber diese Diskussion ist hier nicht weiter relevant; im Neuen Bund ist auch die Polygamie in jedem Fall verboten.)

Dann gibt es auch noch das Konzept der „ehelichen Pflicht“ im Sinne von 1 Kor 7. „Der Mann soll seine Pflicht gegenüber der Frau erfüllen und ebenso die Frau gegenüber dem Mann. Die Frau verfügt nicht über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt aber auch der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau. Entzieht euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeit lang, um für das Gebet frei zu sein! Dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht in Versuchung führt, weil ihr euch nicht enthalten könnt.“ (1 Kor 7,3-5)

Das Konzept kann einem erst einmal sehr komisch vorkommen; Sex als eine Art Pflicht zu sehen, ist absolut nicht mehr üblich. Ich habe es hier schon einmal bei der Reihe zu den schwierigen Bibelstellen erwähnt. Ich zitiere einfach noch mal mich selber:

„Wenn der Partner weiß, dass man für seine Liebesbedürfnisse da ist (außer, wenn es einem z. B. gerade schlecht geht), und er oder sie nicht ewig verhandeln muss, dann lässt sich viel Frustration vermeiden, man fühlt sich stärker aneinander gebunden; und der oder die andere versucht dann auch nicht, einen zum Sex zu überreden, wenn es eben doch mal wirklich nicht passt, weil er oder sie weiß, dass man normalerweise für ihn da ist. Es geht ja hier auch nicht nur um Körperliches, sondern auch um emotionale Bedürfnisse.

(Freilich ist auch das Ziel, dass derjenige, der den größeren Sexualtrieb hat, nicht zum Ersatz in Sünden wie Selbstbefriedigung verfällt, legitim. Natürlich wäre das keine Entschuldigung für Selbstbefriedigung, aber viele Menschen sind nun mal gerade in diesem Bereich ziemlich anfällig, das Falsche zu tun.)

Und dann sollte man die grundsätzliche Vorstellung loswerden, dass Liebe und Pflicht miteinander unvereinbar wären. Wir sollen Gott lieben: Trotzdem redet man beim Besuch der Messe von der ‚Sonntagspflicht‘. Natürlich geht man idealerweise nicht nur deshalb zur Sonntagsmesse, weil es Pflicht ist; aber manchmal, wenn man sich am Sonntagmorgen eher nach Ausschlafen fühlt, bietet der Gedanke an die von der Kirche festgeschriebene Sonntagspflicht die restliche benötigte Motivation. Und wenn man dann da ist, ist die Messe jedes Mal – na ja, einfach die Messe, wunderschön. Auch in einer Beziehung geht es nicht immer ohne Pflichten – ganz allgemein gesprochen. Natürlich liebt man sich, aber manchmal tut man etwas für den Partner auch eher deshalb, weil es so ausgemacht war und man in einer Beziehung eben etwas füreinander tut, als weil man sich gerade so liebevoll fühlt. Und oft bringt gerade das dann wieder stärkere Liebe hervor.“

Man gehört in der Ehe eben wirklich nicht mehr nur sich selber; das ist eine ganz praktische Realität. Bei der Eheschließung überträgt man quasi dem anderen ein gewisses Recht auf den eigenen Körper; kein bedingungsloses Recht, aber doch ein Recht, sodass man selber auch dieses Recht keinem anderen mehr übertragen kann. Und dieses Recht bedeutet ein gewisses Recht, dass der andere einem Zärtlichkeit und Liebe zeigt, einem bei sexueller Erfüllung hilft, und mit einem zusammenwirkt, dass man Kinder bekommt; es wäre auch eine Sünde gegen den anderen, ihm Kinder zu verweigern, die für ihn vielleicht eine wichtige Erfüllung bedeuten und ihn später mal unterstützen.

Wenn also Sex in der Ehe eine Pflicht sein kann, ist dann Vergewaltigung innerhalb der Ehe keine Sünde mehr, weil sich jemand da nur sein Recht nimmt? Natürlich nicht.

Auch wenn jemand eine Pflicht einem gegenüber hat, ist es nicht automatisch erlaubt, diese Pflicht mit Gewalt durchzusetzen. Wenn jemand die Freundschaftspflicht hätte, einem beim Umzug zu helfen, da man sonst niemanden hat und er es einem versprochen hat, aber sich herausredet, dürfte man ihn trotzdem nicht entführen und mit Gewalt zur Arbeit antreiben. Ein anderes Bsp. bzgl. der Ehe macht das auch deutlich: Zu den Pflichten von Eheleuten gehört es (s. o.) ja auch, zusammenzuwohnen. Jetzt kann es sein, dass

  • eine Frau ihren Mann kurzfristig gerechtfertigterweise verlässt, weil sie sich für ein paar Wochen um ihre kranke Mutter kümmern muss, die sonst niemanden hat
  • eine Frau ihren Mann kurzfristig ungerechtfertigterweise verlässt, weil sie nach einem harmlosen Streit die Beleidigte spielen will und zwei Tage im Hotel verbringt
  • eine Frau ihren Mann langfristig gerechtfertigterweise verlässt, weil er sie betrügt oder schlägt oder ihr seine sexuellen Fetische aufzwingt oder ihre Kinder misshandelt
  • eine Frau ihren Mann langfristig ungerechtfertigterweise verlässt, weil sie mit ihrem Liebhaber durchbrennt.

In keinem dieser Fälle würde man es ok finden, dass der Mann die Frau auf dem Dachboden einsperrt, um sie daran zu hindern, wegzugehen. Genauso ist es bei den anderen „ehelichen Pflichten“. Wenn der eine sie – kurzfristig oder langfristig, gerechtfertigterweise oder ungerechtfertigterweise – nicht erfüllt, darf der andere ihn nicht mit Gewalt dazu zwingen.

Auch eine Stelle aus der Enzyklika Humanae Vitae, die ja eigentlich das Thema Empfängnisverhütung behandelt, macht das deutlich: „Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt.“ Soll heißen: Vergewaltigung in der Ehe ist ähnlich widernatürlich, wie auch Empfängnisverhütung widernatürlich ist. (Wobei Papst Paul VI. ja nicht von richtigem Zwang spricht, sondern nur von „aufgenötigt“.) Sex ist für Liebesausdruck & Kindermachen da und darf weder direkt gezielt die Offenheit für Kinder ausschließen noch schwer gegen Liebe oder Gerechtigkeit verstoßen. Es ist an sich keine Sünde (wenn auch nicht ideal), wenn ein Ehepaar mal nur deswegen Sex hat, weil sie ihre biologischen Bedürfnisse haben – solange sie dabei eben nicht die Liebe durch Gewalt, Zwang, Nötigung ausschließen oder die Kinder durch künstliche Verhütungsmittel.

Einen Unterschied gibt es freilich zwischen ehelichen und unehelichen Beziehungen: Man muss nicht auf gleiche Weise für alles um Erlaubnis fragen. Wenn ein Mann seine Frau überraschend zu sich herzieht und küsst, wird keiner das schlimm finden; wenn er das beim ersten Date mit einem Mädchen tut, wäre es ein bisschen unverschämt; da fragt man zuerst „Darf ich dich küssen?“. In der Ehe wird quasi erst mal angenommen, dass der andere zustimmt, wenn er nicht das Gegenteil zu erkennen gibt, weil man schon zusammengehört.

Übrigens: Es wird ja immer mal wieder verbreitet, Vergewaltigung innerhalb der Ehe wäre in Deutschland erst seit 1997 strafbar. Das ist falsch. Vergewaltigung war rechtlich vorher als erzwungene Unzucht, nicht erzwungener Sex definiert, aber das hieß nicht, dass man Gewalt gegenüber der Ehefrau für total in Ordnung gehalten hätte. 1996 fiel so etwas einfach unter den Paragraphen zur Nötigung, ggf. auch der Körperverletzung. Die Gesetzesänderung war eher Symbolpolitik durch die politisch linke Seite (und genau diese Parteien haben auch wieder dafür gesorgt, dass Vergewaltiger mittlerweile mit Bewährung davonkommen, aber ich will mich hier nicht zu sehr über Winkelzüge in der Politik aufregen).

Wie gesagt gibt es auch Entschuldigungen von den „ehelichen Pflichten“; auch, wenn man merkt, dass es dem anderen eigentlich wichtig wäre, gibt es kurzfristige oder langfristige Entschuldigungsgründe. Es gibt manche Fälle, in denen es bloß keine Verpflichtung ist, einzuwilligen, und andere, in denen es eine schon eine Sünde ist, wenn der eine den anderen bittet. Keine Verpflichtung besteht z. B.:

  • wenn der andere Ehebruch begangen hat (und man sich (noch) nicht versöhnt hat; wenn das drei Jahre zurückliegt und man sich schon lange wieder versöhnt hat, ist es nicht schön, es wieder als Ausrede zu nehmen, um ihm die kalte Schulter zu zeigen).
  • wenn man schon aus einem anderen guten Grund (z. B. häusliche Gewalt, s. o.) von ihm getrennt lebt.
  • wenn der andere eine Geschlechtskrankheit hat (man kann hier selbst entscheiden, ob man u. U. das Risiko eingehen will, z. B. wenn es keine schwere Krankheit ist oder es gute Medikamente dagegen gibt; dieser Grund gilt übrigens auch, wenn der andere die Geschlechtskrankheit nicht durch Ehebruch, sondern auf andere Weise (verunreinigte Blutkonserve o. Ä.) bekommen hat)
  • wenn der andere die Sorge für die Familie vernachlässigt, so dass für ein evtl. entstehendes Kind wegen seiner Schuld nicht gut genug gesorgt wäre. „Vertrinkt der Mann seinen Verdienst und überläßt der Frau die Sorge für den Unterhalt, so braucht diese ihm die eheliche Pflicht nicht zu leisten. Muß aber die Familie ohne Schuld des Mannes in Armut leben, so ist dies kein Grund, die eheliche Pflicht zu verweigern; ebenso nicht der Umstand, daß bei größerer Kinderzahl die Familie sich noch mehr einschränken muß.“ (Jone, Nr. 755, S. 619f.)
  • wenn der andere keinen wirklichen Vernunftgebrauch hat (geistesgestört, betrunken)
  • wenn der andere ganz übermäßige Forderungen stellt (zweimal in der Woche ist aber nicht „ganz übermäßig“)
  • „bei großer Gefahr für Gesundheit oder Leben. Derartige Gründe können sein z. B. eine schwere ansteckende Krankheit, schwerer Herzfehler u. dgl. Keine Entschuldigung aber bilden die gewöhnlichen Beschwerden, die mit der Schwangerschaft, Geburt oder Ernährung des Kindes verbunden sind, z. B. große, aber kurze Schmerzen oder langdauerndes, aber nicht zu heftiges Kopfweh. Keine Entschuldigung ist die durch die Erfahrung bestätigte Furcht, daß die Frau, falls sie empfängt, das Kind nicht austragen, sondern einen Abortus [Fehlgeburt] oder eine Totgeburt haben werde.“ (Jone, Nr. 756, S. 620) Ein solcher Grund, sich zu verweigern, wäre also auch vorhanden, wenn eine Frau weiß, dass sie (z. B. nach mehreren Kaiserschnitten) ein Risiko hätte, eine neue Schwangerschaft nicht zu überleben, oder aus Erfahrung weiß, dass sie immer eine Wochenbettdepression bekommt und deswegen schon ernsthaft selbstmordgefährdet war, oder wenn eine Schwangerschaft die ganzen Monate über außergewöhnlich hart für sie ist. In dem Fall hätte sie das Recht, zumindest auf den Verkehr in den fruchtbaren Zeiten zu verzichten, oder, wenn die z. B. nicht genau feststellbar sind, ganz darauf zu verzichten.

Der Frau wird ein neues Kind natürlich immer mehr Probleme und Schwierigkeiten bereiten als dem Mann, aber nun ja, wie soll man es sagen, das ist leider der Fluch, für den wir uns bei Eva bedanken können, und einer gewissen Offenheit für Kinder – inklusive normale Schwangerschaftsübelkeit und normale Geburtsschmerzen – stimmt man nun mal zu, wenn man die Ehe eingeht. Das ist einfach so.

Es kann auch schon eine Sünde sein, den anderen darum zu bitten, z. B. eben auch der Gesundheit wegen. Eine Frau kann schon, weil sie sich selber unbedingt noch ein Kind wünscht, in eine außergewöhnlich beschwerliche oder gefährliche Schwangerschaft einwilligen, aber wenn sie z. B. im Augenblick irgendeine Krankheit hat, die Sex wirklich gefährlich für sie macht, wäre es unverantwortlich von der Seite ihres Mannes aus, dabei mitzumachen, wer auch immer die Sache initiiert. „Nach einer Geburt ist der eheliche Verkehr im allgemeinen unter schwerer Sünde verboten in den zwei ersten Wochen, unter läßlicher Sünde in den folgenden vier Wochen; erlaubt ist er zur Zeit, in der die Mutter das Kind noch stillt. – Bei Schwangerschaft ist der eheliche Verkehr erlaubt, ausgenommen, wenn die Gefahr eines Abortus [Fehlgeburt] besteht.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 750, S. 616)

Außerdem gilt: Bei Ungültigkeit der Ehe ist der eheliche Verkehr unter schwerer Sünde verboten, auch wenn nur ein Teil Kenntnis von der Ungültigkeit hat. – Bei ernstem Zweifel an der Gültigkeit der Ehe muß man sich durch Nachforschung Gewißheit zu verschaffen suchen. Während dieser Zeit darf man nicht um den ehelichen Verkehr bitten, muß aber auf Ersuchen des anderen Teiles, der keinen Zweifel hat, die eheliche Pflicht leisten. Kann der Zweifel nicht gelöst werden, so ist die Ehe als gültig zu betrachten.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 751, S. 617) (Natürlich geht es hier nur um ernsthafte, vernünftige Zweifel; wenn jemand, der zu Ängstlichkeit und ständigen Zweifeln neigt, sich plötzlich fragt, ob er seinen Ehekonsens ernst genug gemeint hat, ist der Zweifel einfach zu missachten.)

Auf sämtliche komischen sexuellen Vorlieben muss man allerdings nicht eingehen; erst recht nicht auf irgendwelche perversen Fetische. Ein bisschen Rücksichtnahme auf normale Vorlieben (z. B. Länge des Vorspiels) sollte normal sein. Zu diversen Sexualpraktiken siehe den vorletzten Teil.

Allgemein zur „ehelichen Pflicht“ schreibt Jone noch:

„Zur Leistung der ehelichen Pflicht ist man an sich unter schwerer Sünde gehalten, wenn der andere Teil ernstlich darum bittet, besonders wenn er noch in Gefahr der Unenthaltsamkeit wäre oder doch bei Überwindung der Versuchung ein großes Opfer bringen müsste.

Die Bitte um Leistung der ehelichen Pflicht wird gewöhnlich von seiten des Mannes ausdrücklich gestellt werden, von seiten der Frau aber nur stillschweigend, z. B. durch Zärtlichkeiten. – Nur eine läßliche Sünde ist die Verweigerung der ehelichen Pflicht (vorausgesetzt, daß der andere Teil nicht in Gefahr kommt, schwer zu sündigen), wenn der andere Teil von seiner Forderung leicht absteht oder wenn die Leistung nur auf kurze Zeit verschoben wird, oder wenn bei häufigem Verkehr die Leistung nur selten, z. B. einmal im Monat verweigert wird. – In bona fide [im guten Glauben] aber soll man gewöhnlich ältere Frauen lassen oder Frauen mit vielen Kindern, wenn sie meinen, sie würden nur dann schwer sündigen, wenn sie dem Manne die eheliche Pflicht fast immer verweigern, oder derselbe in große Gefahr komme, schwer zu sündigen. – Im allgemeinen wird man wohl gewöhnlich die Frauen auf die Schwere ihrer Verpflichtung aufmerksam machen, die Männer aber zur Mäßigkeit anhalten.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 754, S. 619)

Ein einfaches „heute bin ich so extrem müde, Schatz, wäre morgen auch ok?“ – „ja, klar“ ist natürlich kein Problem – man kann sich ja absprechen, wenn es gerade ungelegen kommt, sollte aber eben den anderen nicht ohne Grund vertrösten und abwimmeln.

John C. Ford und Gerald Kelly schreiben in einem Buch über die Ehe:

„Als eher allgemeine Prinzipien, die eheliche Intimitäten und ihre Relation zu Gerechtigkeit und Liebe ordnen, könnten wir aufstellen: 1) dass jeder verpflichtet ist, den vernünftigen und ernsthaften Bitten des anderen nachzukommen; und 2) dass jeder verpflichtet ist, Verhalten zu vermeiden, das dem anderen unnötige Schmerzen oder Widerwillen bereitet. […]

Daher, obwohl eine Ehefrau nicht vollkommen im Recht sein mag, wenn sie Verkehr oder Mitwirkung an vorbereitenden Intimitäten verweigert, weil sie ’nicht in der Stimmung‘ ist, wäre ein Ehemann auch kaum im Recht, wenn er einfach auf seinem Recht besteht ohne Rücksicht auf ihre Gefühle. […] Ein Ehemann, dessen Begierde so dominant ist, dass er sich weigern würde, sich Zeit zu nehmen und zu versuchen, seine Frau zu einer freudigen Einwilligung zu bringen, wäre hedonistisch; und die Frau, die sich weigern würde, sich überreden zu lassen, würde durch das gegenteilige Laster der Gefühllosigkeit sündigen.

Ein kurzes Wort zu unserem zweiten Prinzip: dass keiner dem anderen unnötige Schmerzen oder Widerwillen bereiten sollte. Es ist möglich, dass der Verkehr für eine kurze Zeit nach der Heirat schmerzhaft ist, vor allem für die Braut. Die voreheliche Konsultation mit einem guten Arzt kann das bis zu einem gewissen Ausmaß verhindern, wenn nicht ganz. Und wenn es nicht ganz verhindert werden kann, kann gegenseitige Rücksichtnahme es vermindern, bis die nötige Anpassung geschehen ist. Außerdem können zu Beginn der Ehe, und besonders bei denen, die sehr keusche Leben geführt haben, selbst gewöhnliche Intimitäten etwas Widerwillen verursachen. Auch hier sollten Pönitenten dahingehend beraten werden, dass gegenseitige Rücksichtnahme das Problem lösen wird und dazu beitragen wird, dass der Widerwille verschwindet. Aber manchmal brauchen sie einen Eheberater.

In Situationen wie diesen, unter der Voraussetzung der richtigen verständnisvollen Einstellung, wird weder Schmerz noch Widerwille unnötigerweise verursacht. Aber abgesehen von diesen gewöhnlichen Problemen ist es manchmal notwendig, verheiratete Personen daran zu erinnern, dass die Menschen sich sehr in ihrer Weise, Liebe auszudrücken, unterscheiden, und dass, was dem einen gefällt, vielleicht ekelerregend für einen anderen sein könnte; außerdem, dass Männer sich sehr von Frauen unterscheiden in ihren sexuellen Reaktionen und körperlichen Wünschen. Wegen der Verschiedenheit der Wünsche muss es einen beiderseitigen Kompromiss geben. Einer, der sich weigert, einen solchen Kompromiss einzugehen, und der dadurch, dass er eher physische Befriedigung als den Wunsch, wirkliche Zuneigung auszudrücken, sucht, auf Methoden des Liebesspiels besteht, die die vernünftigen Gefühle des anderen verletzen, wäre lieblos und würde die ehelichen Intimitäten entgegen ihrem Zweck, die gegenseitige Liebe zu fördern, benutzen. Es ist möglich, auf diese Weise schwer gegen die eheliche Liebe zu sündigen.“ (John C. Ford SJ und Gerald Kelly SJ, Contemporary Moral Theology. Volume II. Marriage Questions, Westminster, Maryland, 1964, S. 198-200. Meine Übersetzung.)

Hier sollte man noch NFP (Natürliche Familienplanung) erwähnen, also dass die Eheleute sich entscheiden, zeitweise nur in den unfruchtbaren Zeiten miteinander zu schlafen (die man ja heute mit diversen Messungen meistens ganz gut feststellen kann, wofür es Kurse für Frauen gibt). Das ist grundsätzlich erlaubt, denn hier nutzt man die unfruchtbaren Zeiten, die Gott selber geschaffen hat, und macht sich nicht selber unfruchtbar. Wichtig ist allerdings das gegenseitige Einverständnis, und dass es die Ehe nicht zu sehr belastet, also dass man es will und es kann. Es wäre z. B. falsch, wenn der Mann nach drei Kindern auf NFP besteht, obwohl die Frau unbedingt noch ein viertes Kind will. (Unter der Voraussetzung, dass keine speziellen Umstände vorliegen, wegen denen ein Kind gar nicht ginge, die sie aber einfach nicht anerkennen will. Aus einem wirklich gewichtigen Grund könnte man auch darauf bestehen, wenn der Partner es nicht will – s. u.) Oder ein anderes Beispiel: Er hat nach drei Kindern genug, aber wegen ihrem unregelmäßigen Zyklus müssten sie fast ganz auf Sex verzichten, was sie einfach nicht will, oder sie wissen, dass sie, wenn sie länger fast ganz enthaltsam leben, öfter Sünden wie Selbstbefriedigung begehen. Das wäre auch nicht in Ordnung. Natürlich kann man sich an Dinge gewöhnen, manche Dinge, die erst hart sind, werden später leichter und es kann auch die Liebe verstärken, wenn man zusammen auf etwas verzichtet; aber es sollte keine zu große Belastung sein und vor allem eben im gegenseitigen Einverständnis geschehen. Es kann ja auch sein, dass es einfach für Spannungen sorgt, wenn man sich ständig zurückhalten muss und nicht mehr so ungezwungen mit seiner Liebe umgehen kann wie vorher.

Außerdem braucht man normalerweise einen vernünftigen Grund; es muss kein extrem schwerwiegender Grund sein, aber doch ein vernünftiger Grund, z. B.:

  • mit noch mehr Kindern wäre man überfordert und hätte zu wenig Zeit für die einzelnen oder würde zu sehr unter Schlafmangel leiden
  • einer der Eheleute ist chronisch krank und könnte sich nicht gut kümmern
  • man hat gerade vor ein paar Monaten ein Kind bekommen, und die Frau soll sich vor dem nächsten erst einmal erholen (wobei in dem Fall praktischerweise schon das Stillen oft, wenn auch nicht immer, natürlicherweise für vorübergehende Unfruchtbarkeit sorgt)
  • die Frau hat nach ihren bisherigen Schwangerschaften immer an Wochenbettdepressionen gelitten
  • man hat zu wenig Geld, könnte sich z. B. keine Wohnung leisten, die groß genug ist
  • eins der bisherigen Kinder ist behindert und erfordert viel Aufmerksamkeit
  • die Frau hat einfach ziemlich Angst vor einer neuen Schwangerschaft
  • man hatte bisher lauter Fehlgeburten und hält es einfach nicht mehr aus, ständig Kinder zu verlieren

Es dürfte allerdings nur eine lässliche Sünde sein, NFP aus einem nicht ganz zureichenden Grund zu nutzen. Schwerwiegender wäre es schon, es dem anderen aufzuzwingen, oder es komplett ohne Grund zu praktizieren, oder aus einem unwichtigen Grund die ganze Ehe über zu praktizieren. Aber bei katholischen Paaren, die diese Dinge einigermaßen ernst nehmen, sollten schwere Sünden hier sehr selten vorkommen; normalerweise hätten sie wohl zumindest einen so halb zureichenden Grund, wenn sie NFP praktizieren. Und gerade dafür, die Kinder einfach in angemessenem Abstand statt direkt hintereinander zu bekommen, dürfte praktisch immer ein Grund vorhanden sein. (Auch wenn es natürlich jedem freisteht, die Kinder direkt hintereinander zu bekommen, wenn man einfach so viele Kinder wie möglich haben will, oder die Phase des Kinderkriegens schnell hinter sich bringen will, oder nicht will, dass zwischen den Kindern ein zu großer Altersunterschied ist, oder was auch immer.)

Je gravierender der Grund für NFP (z. B. schwere gesundheitliche Probleme), desto eher wäre es auch gerechtfertigt, Belastungen der Ehe zu riskieren, oder gegenüber dem unwilligen Partner darauf zu bestehen. Wenn es Gründe gibt, die „ehelichen Pflichten“ ganz zu verweigern, gibt es sie erst recht dafür, sie nur während der fruchtbaren Zeit zu verweigern.

Ford und Kelly schreiben über Belastungen der Ehe durch periodische Enthaltsamkeit:

„Leider ist in der gefallenen Natur der Sexualtrieb oft alles andere als vernünftig. Wenn angesichts starker Gründe dafür, Abstände zwischen den Kindern einzuhalten oder die Zahl der Kinder zu begrenzen, einer der Beteiligten die Einstellung annimmt: ‚Ich muss sexuelle Befriedigung haben und ich werde sie auf die eine oder andere Weise bekommen, ganz gleich, was die Gründe für zeitweilige Enthaltsamkeit sind‘, können seine oder ihre Sünden kaum dem vernünftigen Bestehen des anderen Beteiligten auf periodischer Enthaltsamkeit zugerechnet werden. Das wäre umso wahrer, wo auf eine Art spirituelle Erpressung zurückgegriffen wird: ‚Entweder gibst du mir jetzt Geschlechtsverkehr oder ich werde anderswohin gehen, und du wirst verantwortlich für meine Sünde sein.‘ In solchen Fällen, in denen kein ehrliches Bemühen stattfindet, die Selbstkontrolle auszuüben, die die Situation erfordert, ist die ‚Gelegenheit zur Sünde‘ eher die eigene Einstellung der Person als die Praxis der periodischen Enthaltsamkeit.“ (Ford und Kelly, Contemporary Moral Theology. Volume II. Marriage Questions, S. 444)

Natürlich ist gegenseitige Rücksichtnahme hier immer notwendig; wenn es dem anderen einfach schwerfällt, sollte man versuchen, es ihm leichter zu machen, ggf. auch, indem man auf „unvollständige“ Zärtlichkeiten verzichtet, die ihn nur frustriert darüber zurücklassen, dass jetzt nicht mehr möglich ist, o. Ä. – je nach den Umständen eben.

Eine Frage stellt sich hier: Kann es erlaubt sein, Kinder vollständig zu vermeiden, solange man nur NFP dafür nutzt? Mit einem entsprechenden Grund, ja. Gott hat Eheleuten den Auftrag gegeben: Seid fruchtbar und vermehrt euch; und wer verheiratet ist, sollte normalerweise zumindest einen gewissen Beitrag dazu leisten, dass mehr Menschen in die Welt gesetzt werden und die Menschheit fortbesteht. Aber wenn schon zu Beginn der Ehe ein schwerwiegender Grund vorhanden ist, keine Kinder zu bekommen, kann man natürlich warten, auch sehr lange, mit der Offenheit, dass man Kinder nicht mehr vermeidet, wenn sich die Umstände ändern, aber diese geänderten Umstände werden vielleicht nie eintreten. Man könnte an ein Paar denken, das heiratet, wenn die Frau schon schwer chronisch krank ist und es kaum eine Chance auf Besserung gibt. Man kann allerdings sagen, dass der Grund, Kinder ganz zu vermeiden, zumindest ein bisschen schwerwiegender sein sollte, als z. B. der Grund, kein drittes oder viertes Kind mehr zu bekommen. Papst Pius XII. hat in einer Rede vor Hebammen im Jahr 1951 ausdrücklich erwähnt, dass ein schwerwiegender Grund „sogar für die ganze Dauer der Ehe“ von der Verpflichtung, Kinder zu bekommen, entschuldigen kann (zitiert in: Ford und Kelly, Contemporary Moral Theology, Volume II: Marriage Questions, S. 400).

Eine andere Frage: Ist die Verpflichtung, Kinder zu bekommen, irgendwann einfach erfüllt, sodass man überhaupt nicht mehr verpflichtet wäre, noch ein Kind zu bekommen, auch ohne Grund? Ford & Kelly bejahen das, v. a. mit der Begründung, dass man ja durch das Kinderkriegen u. a. für das Fortbestehen der Familie, der Nation und der Menschheit sorgen soll, und es der mit einem leichten Bevölkerungsanstieg normalerweise am besten geht (dann ist die Zahl der Jungen größer als die Zahl der Alten, die sie versorgen müssen, die Bevölkerung wächst aber auch nicht so schnell, dass man kaum damit hinterher kommt, genug Wohnraum und Arbeitsplätze für die nachwachsenden Generation bereitzustellen). Demnach wäre bei der heutigen niedrigen Kindersterblichkeit nach 3-4 Kindern die Pflicht erfüllt, und alles übrige ein lobenswertes Werk der Übergebühr.

In neuerer Zeit – Fords und Kellys Buch ist aus den frühen 60ern – haben die kirchentreuen Moraltheologen immer eher den vernünftigen Grund betont; ich weiß nicht genau, wie viele hier heute welche Position einnehmen würden. Viele Theologen würden wohl eher sagen, dass man grundsätzlich so viele Kinder in die Welt setzen soll, so viele neue Seelen schaffen soll, wie Gott einem schenken will, außer es bestehen eben Gründe, neue Kinder zu vermeiden. Dazu würde auch passen, dass die Brautleute ja beim Trauritus gefragt werden, ob sie die Kinder annehmen wollen, die Gott ihnen schenken will, nicht, ob sie eine begrenzte Zahl annehmen wollen.

Vielleicht ist diese Frage aber auch eher akademisch; denn in der Praxis wird es zumindest nach den ersten vier Kindern oft vernünftige Gründe geben, aufzuhören (z. B. Mangel an genug Zeit und Energie für die einzelnen Kinder), auch wenn sie oft nicht schwerwiegend sein werden.

Bei der Kinderzahl ist freilich auch zu beachten, dass es normalerweise auch etwas Gutes für die anderen Kinder ist, wenn man ihnen ein Geschwisterchen schenkt; auch später als Erwachsene, wenn die Eltern vielleicht schon tot oder bettlägerig sind, werden sie wahrscheinlich froh sein, noch Familie zu haben. Dafür, nur ein oder zwei Kinder zu bekommen, sollte man schon einen guten Grund haben. (Und natürlich wird es immer wieder Paare geben, die solche guten Gründe haben.)

In diesem Zusammenhang stellt sich noch eine Frage, nämlich: Könnte es Umstände geben, in denen es sogar eine Sünde wäre, noch ein Kind in die Welt zu setzen?

Generell hat die Kirche das nie als Sünde behandelt – nach allem, was ich gelesen habe, zumindest. Außerdem ist es enorm wertvoll, einen neuen Menschen in die Welt zu setzen, der sonst nicht existiert hätte. Auch ein Leben in Armut zum Beispiel ist wertvoller als kein Leben, und jedes Kind wird irgendwann in der Ewigkeit weiterleben und könnte Gott schauen. Dagegen könnte man sagen, dass man sich nicht eine Verantwortung aufladen sollte, die man nicht tragen kann, dass die Klugheit auch eine Tugend ist, dass es bei allem das rechte Maß braucht, und dass ein nicht existierender Mensch auch keinen Nachteil davon hat, nicht zu existieren, was durchaus Sinn macht. Dennoch: Könnte man sagen, dass ein armes Ehepaar eine Sünde begeht, wenn sie noch ein fünfzehntes Kind bekommen? Früher hätte man das wohl kaum bejaht, weil sie sonst langfristig ganz darauf verzichten hätten müssen, ein normales Eheleben zu führen und miteinander zu schlafen; sähe es jetzt anders aus, zumindest bei Paaren, denen die periodische Enthaltsamkeit leicht fällt? Ich würde tendenziell sagen, dass es keine Sünde wäre, aber eine Diskussion hierzu im Kommentarbereich ist herzlich willkommen. („Volkswirtschaftliche“ Argumente sind hier übrigens u. U. von vornherein nicht stichhaltig; auch wenn man für ein Kind Sozialhilfe braucht, wird es später in der Regel der Gesellschaft nützen und dann die Renten derer zahlen, die vorher seine Sozialhilfe gezahlt haben.)

(Noch heikler wäre die Frage nach dem staatlichen Umgang mit „Überbevölkerung“. Nun ist es natürlich so, dass die Erde – v. a. spärlich besiedelte Gebiete wie Afrika – noch ziemlich viele Menschen beherbergen und auch ernähren könnte, aber es kann ja schon vorkommen, dass in einem Land die Bevölkerung schneller wächst als die Wirtschaft, und man deswegen zeitweise Probleme mit hoher Jugendarbeitslosigkeit, Teuerung o. Ä. bekommen könnte. Wäre es da gerechtfertigt, dass der Staat z. B. Paare mit weniger als 5 Kindern bevorzugt behandelt, Paare mit mehr Kindern benachteiligt (z. B. steuerlich), um sie zu „motivieren“, sich durch NFP und Enthaltsamkeit mit bloß 3 oder 4 Kindern zu begnügen? Dass solche Praktiken wie bei der chinesischen Ein-Kind-Politik niemals legitim wären (und für China auch sehr kontraproduktiv waren), versteht sich von selbst, aber wie sähe es mit milderen Maßnahmen oder bloßer Werbung aus?)

Noch eine Frage: Sündigt einer, der mit dem Ehepartner schläft, im Wissen, dass der Partner gegen seinen Willen verhütet? Die Kurie hat früher manchmal auf solche Fragen geantwortet (wobei es damals vor allem um coitus interruptus ging und die Pille noch nicht erfunden war), was in etwa in die Richtung ging: An sich ist man durch die Liebe verpflichtet, den anderen davon abzubringen und nicht mitzumachen; aber aus einem einigermaßen ernsthaften Grund, z. B. wenn es sonst ziemlich großen häuslichen Unfrieden gibt oder die Frau fürchtet, dass der Mann sie sonst mit Prostituierten betrügt, darf man mitmachen, solange das, was man selber tut, nicht naturwidrig ist (materielle, nicht formelle Mitwirkung). Laut diesen Urteilen der Kurie dürfte eine Frau mit ihrem Mann schlafen (und auch dem entstehenden körperlichen Genuss innerlich zustimmen), wenn sie weiß, dass er coitus interruptus machen wird, weil sie hier nichts Falsches macht, nur er, aber dürfte auch dann nicht bei Analverkehr oder Geschlechtsverkehr mit Kondomen mitmachen, weil das hier schon von Anfang an etwas Falsches ist. (Wir reden natürlich von einigermaßen normalen Situationen und vom Mitwirken; wenn eine Frau sich z. B. nicht aktiv gegen Sex mit Kondom wehrt, sondern passiv bleibt, weil ihr Mann droht, sie umzubringen, das wäre auch verständlich.) Ähnliches könnte man wahrscheinlich an sich sagen, wenn die Frau gegen den Willen des Mannes die Pille nimmt – aber hier kommt die mögliche frühabtreibende Wirkung der Pille hinzu, wobei sich bei häufigem Sex das Risiko aufsummiert, weswegen es schwerer zu beurteilen ist.

In solchen Fällen besteht jedenfalls auch definitiv keine „eheliche Pflicht“ – man darf auch einfach sagen „nein, solange du deine Einstellung nicht änderst, mach ich nicht mit“.

Meiner Einschätzung nach dürfte man vermutlich ganz normal mitmachen, wenn der andere sich endgültig (also so, dass es auch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann) sterilisieren hat lassen; denn hier geht es um eine Sünde in der Vergangenheit, die derjenige einfach bereuen müsste, und nicht um die Teilnahme an einer gegenwärtigen Sünde, und man tut hier nichts Unnatürliches. (Zur Reue kann man ihm hoffentlich irgendwann verhelfen, aber man kann ihm auch klarmachen, dass man dagegen ist, dass er sich auf diese Weise gegen Kinder gewandt hat, wenn man trotzdem noch mit ihm schläft.)

Künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft sind immer unerlaubt, wie schon im vorletzten Teil genauer ausformuliert; auch sie trennen die Liebe von der Fortpflanzung. (Erlaubt wären bloß Praktiken, die den normalen Geschlechtsverkehr so erleichtern, dass leichter eine Empfängnis stattfinden kann, z. B. das Sperma nach dem Verkehr mit einer Spritze tiefer in die Vagina zu befördern.)

Der hl. Paulus erwähnt auch, dass es manchmal sinnvoll sein kann, eine begrenzte Zeit im gegenseitigen Einvernehmen auf Sex zu verzichten, um sich dem Gebet zu widmen. Das heißt nicht, dass man nicht beten kann, wenn man in der Nacht davor miteinander geschlafen hat. Aber so ein Verzicht ist wie Fasten; man verzichtet eine begrenzte Zeit auf etwas Gutes, um sich daran zu gewöhnen, dass man auch mal verzichten muss, und um etwas für Gott zu „opfern“. Das kann auch dabei helfen, sich gegenseitig zu zeigen, dass man sich nicht nur körperlich liebt. Es gibt aber keine Pflicht, z. B. in der Fastenzeit oder zu besonderen Festzeiten auf Sex zu verzichten.

Josephsehen (also Ehen, in denen man von vornherein übereinkommt, nicht miteinander zu schlafen) sind übrigens gültige Ehen; man übergibt einander hier auch die üblichen ehelichen Rechte, aber vereinbart, gewisse Rechte nicht zu nutzen. Maria und Joseph waren gültig verheiratet, haben einander geliebt und ihr Leben geteilt, waren einander besonders verpflichtet, aber haben ansonsten wie Bruder und Schwester gelebt. So etwas nachzuahmen ist an sich legitim (wir haben Heilige, die das getan haben), und auch ein Rechtfertigungsgrund, um keine Kinder zu haben, aber es ist nicht der Normalfall und soll auch gar nicht der Normalfall sein. Für die allermeisten Menschen wird ihre Berufung entweder normale Ehe oder Ehelosigkeit sein, keine „Mischung“.

Jetzt zur ehelichen Rollenverteilung. Wie genau man die anfallenden Aufgaben aufteilt, kann natürlich ganz unterschiedlich ausfallen je nach Kultur und je nach Familie. Es gibt keine göttliche Offenbarung dazu, wer den Abwasch und wer das Rasenmähen zu übernehmen hat. Grundsätzlich gilt aber, dass der Mann das Familienoberhaupt ist. Nur wenn er unfähig oder nicht willens ist, diese Verantwortung zu tragen, kann die Frau das übernehmen; das ist aber an sich so unschön, wie wenn minderjährige Kinder aufpassen müssen, dass ihre Eltern keinen Blödsinn anstellen (und nein, das soll keine Gleichsetzung von erwachsenen Ehefrauen mit Kindern sein, sondern schlicht und einfach ein Vergleich), oder wie wenn der 2. Vorsitzende im Verein die ganzen Pflichten des 1. Vorsitzenden übernehmen muss (was vielleicht der bessere Vergleich ist). Auch als Frau wird man keinen Mann mögen, der sich ständig herumkommandieren lässt und der nicht auch mal, wenn nötig, ein Machtwort sprechen kann. Das heißt nicht, dass man nicht im Normalfall einfach Dinge ausdiskutieren und dann gemeinsam entscheiden würde; aber irgendwer muss im Konfliktfall das letzte Wort und die Gesamtverantwortung haben. Und die Bibel ist hierzu sehr klar:

„Einer ordne sich dem andern unter in der gemeinsamen Furcht Christi! Ihr Frauen euren Männern wie dem Herrn; denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Kirche ist. Er selbst ist der Retter des Leibes. Wie aber die Kirche sich Christus unterordnet, so sollen sich auch die Frauen in allem den Männern unterordnen. Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie auch Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat, um sie zu heiligen, da er sie gereinigt hat durch das Wasserbad im Wort! So will er die Kirche herrlich vor sich hinstellen, ohne Flecken oder Falten oder andere Fehler; heilig soll sie sein und makellos. Darum sind die Männer verpflichtet, ihre Frauen so zu lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Keiner hat je seinen eigenen Leib gehasst, sondern er nährt und pflegt ihn, wie auch Christus die Kirche. Denn wir sind Glieder seines Leibes. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche. Indessen sollt auch ihr, jeder Einzelne, seine Frau lieben wie sich selbst, die Frau aber ehre ihren Mann.“ (Epheser 5,21-33) Die Beziehung zwischen Mann und Frau soll also so sein wie die zwischen Christus und der Kirche.

Wer das Familienoberhaupt ist, muss nicht zwangsläufig damit zusammenhängen, wer dafür verantwortlich ist, das Einkommen heranzuschaffen. Wenn der Mann z. B. arbeitsunfähig ist, kann die Frau Hauptverdienerin sein und er trotzdem das Familienoberhaupt. Ideal ist das aber tatsächlich nicht; die klassische Rollenverteilung, nach der die Frau sich um Haushalt und Kinder kümmert und höchstens nebenbei ein bisschen arbeitet, und der Mann der Allein- oder Hauptverdiener ist, bietet sich einfach praktischerweise an. (Und übrigens sind laut Umfragen Paare damit sogar am glücklichsten.) Katholische Frauen werden öfter schwanger sein als säkulare mit ihren 1,5 Kindern und deswegen eine Zeitlang gar nicht arbeiten können; kleine Kinder brauchen viel Aufmerksamkeit, und wenn das gut machbar ist, ist die Frau verpflichtet, sie zu stillen, weil das gesundheitlich besser für sie ist. Das kann der Mann schlecht übernehmen. Dazu kommt, dass Frauen es meistens mögen, ihr Zuhause schön herzurichten, während Männer es mögen, das Gefühl zu haben, ihre Familie materiell versorgen zu können. Auf jeden Fall ist es aber schlecht, Kinder schon früh und lange in Fremdbetreuung zu geben; irgendeiner von beiden sollte zumindest daheim sein, solange die Kinder noch klein sind, wenn es machbar ist.

Was genau bedeutet es, dass der Mann das Familienoberhaupt ist, welche Pflichten ergeben sich dadurch für die Eheleute?

Erst einmal für die Frau: Jone schreibt: „Sie ist auch verpflichtet, dem Manne zu gehorchen, hat aber auch das Recht auf Schutz und standesgemäßen Unterhalt.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 748, S. 614) Die Gehorsamspflicht ist natürlich nicht unbegrenzt. Prinzipiell darf man jemandem nicht gehorchen, wenn er eine Sünde befiehlt, und man muss ihm nicht gehorchen, wenn er etwas klar Schädliches oder Lächerliches oder Entwürdigendes befiehlt, mit seinem Befehl die Rechte von einem verletzt, oder über den Bereich hinausgeht, bzgl. dem er befehlen kann. Die Befehlsgewalt betrifft in diesem Fall die Angelegenheiten der Familie, das Zusammenleben, was ein ziemlich großer, aber nicht unbegrenzter Bereich ist; ich würde also schätzen, dass die Frau z. B. nicht gehorchen muss, wenn der Mann ihr befiehlt, einen anderen Beichtvater zu wählen (außer, sagen wir, die Ratschläge ihres sehr seltsamen Beichtvaters sorgen für familiären Unfrieden). Manchmal muss die Frau auch klar ihre Zustimmung verweigern, wenn ihr Mann völlig unrealistische, schädliche Pläne für die Familie hat. Der normale Zustand sollte sowieso so aussehen, dass man nach einer Entscheidung sucht, mit der alle leben können. Aber der Gehorsam ist eben trotzdem manchmal eine Pflicht; und am Ende, nachdem man alles ausdiskutiert und nach Kompromissen gesucht hat, muss man als Frau schon mal die Entscheidungen des Mannes einfach respektieren, und dabei auch ihn selber respektieren.

Der Mann ist verpflichtet, die Gesamtverantwortung zu tragen und die Familie zu schützen, also z. B. auch vorauszuplanen, ob man wegen drohender politischer Verfolgung das Land verlassen muss (um jetzt ein Extrembeispiel zu nehmen) oder dafür zu sorgen, dass man in einer einigermaßen sicheren Gegend wohnt oder zumindest das Haus vor Einbrechern schützt, dass man finanziell abgesichert ist, auch im Alter, und dergleichen. (Natürlich kann er auch manches an die Frau delegieren, wenn sie sich z. B. besser mit Finanzen auskennt.) Insgesamt hat die Familie jedenfalls ein Recht darauf, dass der Familienvater den Gesamtüberblick über ihre Versorgung und ihre Sicherheit behält.

Jone bringt noch ein paar Beispiele:

„Aus äußerst wichtigen Gründen (z. B. zum Wohle des Staates oder zur Besorgung wichtiger Familienangelegenheiten) aber darf der Mann auch gegen den Willen der Frau längere Zeit abwesend sein; auf Bitten der Frau aber muß er dieselbe mit sich nehmen, wenn es gut geschehen kann. Für kurze Zeit darf er auch ohne wichtigen Grund gegen den Willen der Frau abwesend sein. – Da der Mann das Haupt der Familie ist, kann sich die Frau gegen seinen Willen nicht entfernen, außer es würde ihr sonst ein großes Ungemach drohen. – […] Die Wahl des Wohnsitzes steht dem Manne zu, und die Frau muß ihm an denselben folgen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Ehevertrag ein bestimmter Wohnsitz festgesetzt ist und eine Abweichung von dieser Abmachung nicht durch einen neuen, schwerwiegenden Grund nahegelegt wird; ferner wenn der Mann aus böswilliger Absicht den Wohnsitz ändern wollte; ebenso wenn die Frau ihm nicht folgen könnte ohne schweren leiblichen oder seelischen Schaden; endlich wenn der Mann wohnsitzlos überall umherzieht, außer die Frau hätte dies beim Eheabschluß bereits gewusst. – Die Frau kann eine Änderung des Wohnsitzes verlangen, wenn der gegenwärtige Wohnsitz ihr großen körperlichen oder seelischen Schaden brächte.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 747, S. 613f.)

C. S. Lewis schreibt zur Erklärung dieser Lehre:

„Hier erheben sich zwei Fragen. Erstens: Warum muß es überhaupt ein ‚Haupt‘ geben? Warum keine Gleichberechtigung? Und zweitens: Warum muß der Mann das Haupt sein?

1. Die Notwendigkeit eines Hauptes ergibt sich aus dem Gedanken der Unauflöslichkeit der Ehe. Solange Mann und Frau einer Meinung sind, stellt sich diese Frage natürlich nicht. Und es ist zu hoffen, daß dies in den meisten christlichen Ehen der Normalzustand ist.

Was aber, wenn sich eine echte Meinungsverschiedenheit ergibt? Die Angelegenheit noch einmal durchsprechen, natürlich. Doch wenn dies schon geschehen ist und keine Einigung erreicht wurde? Eine Mehrheitsentscheidung können die beiden nicht treffen, denn wenn ein Komitee nur aus zwei Personen besteht, gibt es keine Mehrheit. Es bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder müssen sie sich trennen und ihre eigenen Wege gehen, oder einer von ihnen muß mit seiner Stimme entscheiden können. Wenn die Ehe wirklich unauflösbar ist, dann muß einer der beiden Partner die Macht haben, im Zweifelsfall zu entscheiden. Jede auf Dauer gegründete Partnerschaft braucht eine Verfassung.

2. Wenn also ein Oberhaupt notwendig ist, warum der Mann? Nun – zum einen, sollte wirklich jemand ernsthaft wünschen, es sollte die Frau sein?

Wie gesagt, ich selbst bin unverheiratet. Aber soweit ich sehen kann, ist nicht einmal eine herrschsüchtige Frau entzückt, wenn sie im Nachbarhaus die gleichen Zustände antrifft. Sie wird viel eher sagen: ‚Der arme Herr X! Ich kann nicht verstehen, warum er sich von dieser fürchterlichen Frau so herumkommandieren läßt.‘ Und sie selbst fühlt sich sicher gar nicht geschmeichelt, wenn jemand erwähnt, daß sie ja auch die Hosen anhat. Irgend etwas Unnatürliches muß an der Sache sein. Sonst würden Frauen, die ihren Ehemann unter dem Pantoffel halten, sich nicht darüber schämen und den armen Mann verachten, der es sich gefallen läßt.

Aber es spricht noch ein weiterer Grund dafür, daß der Mann das Haupt sein soll. Und hier spreche ich ganz bewußt als Junggeselle, denn manches sieht ein Außenstehender klarer als der unmittelbar Beteiligte. Die Beziehung der Familie zur Außenwelt, man könnte sagen ihre Außenpolitik, muß letzten Endes vom Mann abhängen. Denn im allgemeinen ist er Fremden gegenüber gerechter und sollte es auch sein. Eine Frau kämpft in erster Linie für ihren Mann und die Kinder gegen den Rest der Welt. Begreiflicherweise, und in gewissem Sinn sogar mit Recht, ist ihr die eigene Familie wichtiger als alles andere. Sie ist der Treuhänder der Familieninteressen. Aufgabe des Mannes ist es, darauf zu achten, daß diese natürliche Bevorzugung nicht überhand nimmt. Er hat das letzte Wort, um andere vor dem allzu ausschließlichen Familiensinn seiner Frau zu schützen. Wer daran zweifelt, dem möchte ich eine ganz einfache Frage stellen. Wenn unser Hund das Nachbarskind gebissen oder unser Kind den Nachbarshund gequält hat, mit wem möchten wir es lieber zu tun haben, mit dem Herrn oder mit der Frau des Hauses?

Oder was meinen die Ehefrauen? Auch wenn sie ihren Mann noch so sehr bewundern, ist es nicht seine Hauptschwäche, daß er seine Rechte gegenüber den Nachbarn nicht nachdrücklich genug durchsetzen kann? Daß er immer beschwichtigen muß?“ (C. S. Lewis, Pardon, ich bin Christ, 9. Taschenbuchauflage, Basel 1977)

Papst Pius XI. schreibt darüber in Casti Connubii:

„In der Familiengemeinschaft, deren festes Gefüge so die Liebe ist, muß dann auch die Ordnung der Liebe, wie es der hl. Augustinus nennt, zur Geltung kommen. Sie besagt die Überordnung des Mannes über Frau und Kinder und die willfährige Unterordnung, den bereitwilligen Gehorsam von seiten der Frau, wie ihn der Apostel mit den Worten empfiehlt: ‚Die Frauen sollen ihren Männern untertan sein wie dem Herrn. Denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie Christus das Haupt der Kirche ist.‘

Die Unterordnung der Gattin unter den Gatten leugnet und beseitigt nun aber nicht die Freiheit, die ihr auf Grund ihrer Menschenwürde und der hehren Aufgabe, die sie als Gattin, Mutter und Lebensgefährtin hat, mit vollem Recht zusteht. Sie verlangt auch nicht von ihr, allen möglichen Wünschen des Mannes zu willfahren, die vielleicht unvernünftig sind oder der Frauenwürde weniger entsprechen. Sie ist endlich nicht so zu verstehen, als ob die Frau auf einer Stufe stehen sollte mit denen, die das Recht als Minderjährige bezeichnet und denen es wegen mangelnder Reife und Lebenserfahrung die freie Ausübung ihrer Rechte nicht zugesteht. Was sie aber verbietet, ist Ungebundenheit und übersteigerte Freiheit ohne Rücksicht auf das Wohl der Familie. Was sie verbietet, das ist, im Familienkörper das Herz vom Haupt zu trennen zu größtem Schaden, ja mit unmittelbarer Gefahr seines völligen Untergangs. Denn wenn der Mann das Haupt ist, dann ist die Frau das Herz, und wie er das Vorrecht der Leitung, so kann und soll sie den Vorrang der Liebe als ihr Eigen- und Sonderrecht in Anspruch nehmen.

Grad und Art der Unterordnung der Gattin unter den Gatten können sodann verschieden sein je nach den verschiedenen persönlichen, örtlichen und zeitlichen Verhältnissen. Wenn der Mann seine Pflicht nicht tut, ist es sogar die Aufgabe der Frau, seinen Platz in der Familienleitung einzunehmen. Aber den Aufbau der Familie und ihr von Gott selbst erlassenes und bekräftigtes Grundgesetz einfachhin umzukehren oder anzutasten, ist nie und nirgends erlaubt.“

Soweit hierzu. Wenn ich vergessen habe, etwas anzusprechen, bitte in den Kommentaren darauf aufmerksam machen.

5 Gedanken zu “Moraltheologie und Kasuistik, Teil 12d: Das 6. & 9. Gebot – Fragen zur Ehe

  1. Ich wollte dazu ja nochmal was kommentieren und fange mal so an, was mir zu dem Thema noch so einfällt:

    Zum Thema Gültigmachung: Meines Erachtens gibt es auch die „Heilung in der Wurzel“, bei der die Kirche eine Eheschließung, die nur wegen eines dispendierbaren Hindernisses ungültig gewesen wäre, durch rückwirkende Dispens von Anfang an gültig macht; z. B. wenn der Pfarrer merkt, daß er gar keine Jurisdiktion hatte, und er sich die nachträglich geben läßt. Im Zusammenhang unwichtig, aber der Vollständigkeit halber.

    Zum Thema Scheidung: stimmt alles, was Du sagst. Aber wenn viele sagen, daß das eigentliche Problem die Wiederheirat ist, dann deswegen, weil es zwar *theoretisch* aus der Bereitschaft zum Nichtwiederheiraten kein Recht auf Scheidung folgt, wohl aber das *praktisch* als gute Faustregel taugt. Denn die Leute *wollen* sich nicht scheiden lassen, außer um im Leben „nochmal anzufangen“ und auch nochmal auf den Heiratsmarkt zu gehen (und sich damit nicht zuletzt auch selbst über ihren eigenen Wert bestätigen; etwas, für das auch sündenlose Abhilfen denkbar wären, um so die Versuchung zu mindern, aber das ist ein anderes Thema). Wenn sie es ausnahmsweise doch wollen, wirklich entschlossen sind nicht wieder zu heiraten und sich trotzdem immer noch scheiden lassen wollen, dann ist es zumindest sehr wahrscheinlich, daß sie wirklich einen Grund haben. (Das erspart auch die Notwendigkeit, zwischen Griesgram und unbeabsichtigter, aber nicht ganz schuldloser Psychofolter genau die Grenze ziehen zu müssen, so als Draußenstehender.)

    Zum Thema Fremdgehen:
    >>Laut Jone hat man bei Ehebruch des anderen Partners grundsätzlich das Recht, auf unbegrenzte Zeit getrennt zu bleiben.
    Das ist auch recht unstrittig. Was man heute wohl ein wenig betonen muß, ist, daß man tatsächlich nicht die Pflicht dazu hat. Man hat ein Recht darauf, den untreuen Gatten dafür, daß er vor seinem Sexualtrieb und einem gegebenen „Angebot“ kapituliert ist, zu bestrafen; das ist gerecht. Was man eigentlich nicht darf, meiner Meinung nach, ist zu bestreiten, daß es sich um (allerdings gerechte) Strafe handelt; logische Folge des Ehebruchs, bei der der andere gar keine andere Wahl hat, ist die Trennung nicht. (Ich denke übrigens auch, daß bei der Reaktion dann auch andere Gründe hineinspielen dürfen. Wenn einem der ungetreue Ehepartner eh schon lang zuwider ist und man nur der Pflicht wegen dageblieben ist und dann betrügt er auch noch…)

    Zum Thema ehelicher Verkehr:
    >>wenn sie z. B. im Augenblick irgendeine Krankheit hat, die Sex wirklich gefährlich für sie macht, wäre es unverantwortlich von der Seite ihres Mannes aus, dabei mitzumachen, wer auch immer die Sache initiiert.

    Hm. Ich sehe nicht wirklich den Grund dafür. Also, ich sehe sehr wohl, daß in dem Fall natürlich keine *Pflicht* besteht, und sehr wohl auch die *praktischen Gefahren*, auf „sie will es doch auch“ zu verweisen usw. Aber trotz alledem: Wenn die Bitte um Sex *wirklich* von der ausgeht, für die er gefährlich ist, und sich der andere nochmal vergewissert, daß es ihm wirklich ernst darum ist… das eigene Leben darf man ja aus legitimem Grund riskieren, und die Annehmlichkeiten eines normalen Ehelebens zu genießen ist für mich ein legitimer Grund. Insbesondere natürlich, wenn es sich nicht um eine vorübergehende Krankheit handelt, bei der man auch einfach abwarten kann, bis sie wieder zu Ende geht.

    (Ähnliches wäre zu sagen über die schwere Sünde in den ersten zwei Wochen und die läßliche in den ersten acht Wochen im Kindbett: natürlich wird speziell das erstere kaum eine Frau jemals wollen, aber gesetzt den theoretischen Fall sie wollte es *doch*, und es wäre *wirklich* sie, die das wollte: Aus welchem Hut zaubert Hw. Jone denn in einem *solchen* Fall das „unter schwerer Sünde verboten“?)

    Zum Thema NFP vielleicht mal ein eigener Kommentar. Zunächst: Die Feststellung, dass „ein schwerwiegender Grund sogar für die ganze Dauer der Ehe von der Verpflichtung, Kinder zu bekommen, entschuldigen kann“, war mir neu, danke für die Information. Generell finde ich, etwas kurz gesagt:

    daß man hier *theoretisch liberaler* sein sollte, dabei aber im wesentlichen *praktisch dasselbe herauskommt* (ich führe das noch aus).

    (Daß die Kirche, wo unfehlbare Dogmen nicht im Raum stehen, durchaus bisweilen auch Korrekturen anbringen kann, ist ja klar, und daß, bei aller Ablehnung des nachkonziliaren Moraleinbruchs, die ganze Krise schon nicht einfach aus dem heiteren Himmel oder allein einer böswilligen Verschwörung ((selbst wenn es *auch* irgendwo eine solche gegeben hätte)) gekommen war, sondern zumindest unter anderem auch von Übertreibungen in tutioristischer und spaßfeindlicher Richtung vorher, dürfte es ebenfalls sein. Ein gutes Mittel gegen Arbeitsunlust ist weniger Arbeit, und Teil der Strategie gegen sündhafte Amüsements muß die Toleranz für nicht sündhafte Amüsements sein.)

    Zum Thema Mitmachen der Frau bei Verhütung des Mannes mit Kondom: ich würde (auch, weil es schon nicht ganz irrelevant ist, was Leute meinen, wenn sie irgendwas tun) das nicht mit Analverkehr gleichsetzen, sondern damit, als Mann mit einer Frau zu schlafen, die die Pille nimmt. Der, der hier sündigt, ist der Mann, und zwar durch verbotene künstliche Verhütung; eine (objektiv) schwere Sünde; aber auch nicht mehr als das. Die Frau mag sich als Mitchristin fragen, ob sie ihn irgendwie davon abhalten kann, denn sie will ja nicht, daß ihr geliebter Mann sündigt; aber ihr Mitmachen beim Sex selbst? Kein Problem.

    (Ähnlich dürfte es ja sein, wenn man verheiratet ist, eine Geschlechtskrankheit oder AIDS hat und die Verhütungswirkung des Kondoms *tatsächlich* nur in Kauf nimmt, um hin und wieder doch miteinander schlafen zu können, ohne sich anzustecken. Freilich aus dem Bauch heraus gesagt: haben sich dazu rechtgläubige, aber doch neuere Morallehrer geäußert?)

    Zum Thema Überbevölkerung: Selbstverständlich ist an sich legitim, wenn ein Staat bloße Werbung (ohne Psychodruck) für ein legitimes Ziel von tatsächlicher öffentlicher Bedeutung macht. Zu allem anderen: Interessante Fragen.

    Zum Thema Familienoberhauptschaft: Interessant wäre hier übrigens auch die etwas diffuse Verbindung genauer anzuschauen, die die Gesellschaft (die *echte* Gesellschaft, nicht das, dem man öffentlich Lipservice payen muß) zwischen Familienoberhauptsein und Geldheranschaffen macht. Was etwa, wenn die Frau vermögend ist und der Mann, nicht faul, echt was arbeitet, das aber als freischaffender Künstler ohne sicheres Einkommen, und die beiden Eheleute darüber auch an sich einig sind? Hm…

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    1. Thema Heilung in der Wurzel: Ich bin mir hier nicht sicher, aber meines Wissens war das eine Rechtsfiktion, dass die Ehe als von Anfang an gültig betrachtet wird, und die Heilung geht auch nur, wenn der Konsens der Eheleute fortdauert bis zu dem Punkt, wo die Kirche sie gewährt, auch wenn sie ihn nicht noch mal ausdrücklich erneuern. Aber ich kann mich irren.

      Also beim Riskieren des eigenen Lebens kann ich dir nicht einfach so zustimmen. Wir reden ja hier nicht davon, dass einer sowieso bald sterben muss und man die letzten zwei Wochen noch schön machen will, sondern darum, dass einer sich jetzt schonen muss. Wenn einer eine gefährliche Krankheit hat, wegen der er kein festliches Weihnachtsessen essen darf, weil das seinen Körper so überlasten würde, dass es lebensgefährlich wäre, dürfte der das ja auch nicht.

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    2. Zum Kondomeverwenden bei AIDS haben die Moraltheologen tatsächlich gesagt, dass das nicht geht; weil das Kondom kein Medikament ist (wie z. B. die Pille in manchen Fällen), sondern überhaupt den normalen Geschlechtsverkehr verhindert, das ist keine normale Vereinigung.

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    3. Sex mit Kondomen wirkt auf mich auch erst mal mehr wie Onanismus als wie Analsex, aber die damaligen Kurienbehörden haben das tatsächlich eher damit verglichen. Nicht unfehlbar, klar, aber ich hab hier nur das wiedergegeben.

      – Crescentia.

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    4. Ich denke, der Gedankengang der Kurie war: bei Analsex ebenso wie bei Sex mit Kondomen ist die ganze Handlung falsch, während bei coitus interruptus der Mann *nach* der richtigen Handlung etwas Falsches tut.

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