Wer wissen will, was es mit dieser Reihe auf sich hat, möge bitte diese kurze Einführung hier lesen; knapp gesagt: ich habe Zitate aus christlichen Schriften vom Jahr 95 bis ca. 200 n. Chr. gesammelt, um einen Eindruck von der frühen Kirche zu vermitteln. (In der Einführung findet sich eine Liste mit allen herangezogenen Werken mitsamt ihrer Datierung.)
Alle bisher veröffentlichten Teile gibt es hier.
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Bibelstellen zum Vergleich (Auswahl): 1 Kor 15; Ez 37,1-14; Lk 24,38-43; Joh 11,24; 2 Tim 2,18; Mt 27,52f.; Joh 12,24; 1 Kor 6,14-20.
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Im letzten Teil ging es allgemein um das Thema der Auferstehung des Fleisches. Das war ein Thema, das bei der heidnischen Umwelt auf Skepsis stieß; dementsprechend brachten die Christen auch genauere Erklärungen vor. Athenagoras von Athen schrieb ca. 180 n. Chr. ein Werk mit dem Titel „Über die Auferstehung der Toten“, das einige interessante Fragen angeht, und aus dem ich hier einige Auszüge bringen will.
Zuerst begründet er, wieso Gott die Macht dazu besitze, die Leiber wieder auferstehen zu lassen:
„Mögen sie nämlich behaupten, die Auferstehung sei mit Gottes Macht oder sie sei mit Gottes Willen unvereinbar, sie treffen nicht das Richtige. Die nachfolgende Abhandlung wird dies deutlich zeigen. […]
Nun aber ist es ganz ausgeschlossen, daß Gott die Natur der zur Auferstehung bestimmten Leiber nicht kennt nach all ihren Teilen und Teilchen, daß er nicht weiß, wohin ein jedes Teilchen der sich auflösender Körper gerät und welcher Teil der Materie das Aufgelöste und zu dem ihm Verwandten Hinzugetretene aufgenommen hat, wenn auch menschlichen Augen das mit dem All in naturgemäßem Anschluß wiedervereinigte völlig ununterscheidbar vorkommt. Er, der schon vor der eigenartigen Zusammensetzung eines jeden Organismus die Natur der zu schaffenden Grundstoffe kannte, aus denen die Menschenleiber bestehen, und der auch wußte, aus welchen Teilen derselben er das zur Zusammensetzung des menschlichen Leibes Nötige nehmen sollte, weiß selbstverständlich auch nach der Auflösung des Ganzen, wo ein jedes der von ihm zum Aufbau der einzelnen Leiber verwendeten Atome hingekommen ist. Nach der jetzt für uns geltenden Ordnung der Dinge und nach der Beobachtung, die wir sonst machen, ist das Vorherwissen des Nochnichtseienden mehr; aber für Gottes Würde und Weisheit ist beides naturgemäß und ist das Vorherwissen des Nochnichtseienden nicht schwieriger als die Kenntnis des Aufgelösten.“ (Über die Auferstehung der Toten 2)
„Daß er dann auch zur Auferweckung der Leiber die ausreichende Macht besitzt, beweist schon deren Entstehung. Wenn er nämlich die Menschenleiber und deren Elemente bei der ersten Zusammensetzung aus dem Nichts erschuf, wird er nach erfolgter Auflösung sie mit der gleichen Leichtigkeit auch auferwecken, wobei es gleichgültig ist, wie sie sich aufgelöst haben. Denn auch dies ist ihm gerade so leicht möglich. Und der Sache verschlägt es nichts, mag man die Elementarstoffe aus einer noch nicht differenzierten Materie oder die Menschenleiber aus den schon bestimmten Grundstoffen als dem Ursprünglichen oder aus Keimen herleiten. Eine Macht, die imstande war; die bei jenen Elementarstoffen vorausgesetzte gestaltlose Substanz zu gestalten, die ungeformte und ungeordnete durch viele und verschiedene Formen zu ordnen, die Teile der Grundstoffe zu einem einheitlichen Gebilde zu verbinden, den Keim, der einheitlich und einfach ist, zu vervielfältigen, das Ungegliederte zu gliedern, dem Leblosen Leben einzuhauchen, ist auch imstande, das Aufgelöste zu einigen, das Liegende aufzurichten, das Tote wieder zu beleben und das Verwesliche zur Unverweslichkeit emporzuheben. Einem und demselben kommt es zu, der nämlichen Macht und Weisheit, das an die Menge der mannigfachen Lebewesen, die sich an menschlichen Leibern zu vergreifen und sich an ihnen zu sättigen pflegen, Verteilte aus diesen auszuscheiden und mit den ursprünglichen Teilen und Teilchen wieder zu vereinigen, mag es nun in eines jener Lebewesen gekommen sein oder in viele und von diesen in andere, oder mag es, nachdem es mit diesen sich aufgelöst hat, in jenem natürlichen Prozesse, durch den sich alles wieder in die Grundstoffe auflöst, schon wieder zu diesen zurückgekehrt sein. Indes gerade dieser Gedanke ist es, der wohl am meisten die Köpfe verwirrte und selbst Kapazitäten stutzig machte, so daß sie, merkwürdig genug, die von der Menge vorgebrachten Bedenken für begründet hielten.“ (Über die Auferstehung der Toten 3)
Auch dass manche Leichen von Tieren gefressen werden und diese Tiere wieder von Menschen gegessen werden, oder es manchmal sogar Kannibalismus unter Menschen gebe, ändere nichts daran:
„Diese wenden ein, viele Leiber von denen, die bei Schiffbrüchen oder in Flüssen jämmerlich umkamen, seien schon Nahrung für Fische geworden, und viele Leiber der im Kriege Gefallenen oder durch ein herberes Geschick und durch den Drang der Umstände ohne Bestattung Gebliebene hätten den sie auffindenden Tieren zum Fraße gedient. Wenn nun die Leiber in der angegebenen Weise aufgezehrt werden und ihre integrierenden Teile und Teilchen zerstückelt in viele Organismen hineinkommen und sich in Form von Nahrung mit den Leibern der so ernährten Wesen vereinigen, so sei es, wendet man ein, fürs erste unmöglich, diese auszuscheiden, dann aber sei noch weniger durchführbar folgendes Zweite. Es kommen nämlich die Leiber jener Tiere, welche sich mit Menschenfleisch ernährt haben, falls sie sich zur Nahrung für Menschen eignen, selbst wieder in menschliche Mägen und werden so mit den Leibern der Essenden vereinigt; so müssen notwendig solche menschliche Teile, die den auffressenden Tieren zur Nahrung gedient haben, in andere Menschenleiber hinüberwandern, indem die mittlerweile hievon ernährten Tiere das, was ihnen zur Nahrung diente, in jene Menschen hinüberleiten, deren Nahrung sie selbst werden. Außerdem weist man mit erkünsteltem Pathos auf Kinderverzehrungen hin, zu denen Hungersnot oder Wahnsinn trieb, und auf die infolge feindlicher Überlistung von ihren eigenen Erzeugern aufgegessenen Kinder und jenen medischen Tisch und die tragischen Mahlzeiten eines Thyestes und reiht daran noch andere Begebenheiten ähnlicher Art, die sich erst jüngst bei Griechen und Barbaren zugetragen haben. Hiedurch glaubt man, die Unmöglichkeit der Auferstehung dartun zu können; denn bei der Auferstehung können nicht die nämlichen Teile verschiedenen Menschen zugewiesen werden, sondern es müssen entweder die Leiber der einen unvollständig bleiben, weil integrierende Bestandteile von ihnen in andere Menschen hineingekommen sind, oder wenn diese Teile ihren früheren Inhabern zurückerstattet werden, die Leiber der andern ein Manko erleiden.“ (Über die Auferstehung der Toten 4)
Entweder könne der Körper aber Nahrung aus Menschenfleisch gar nicht aufnehmen…
„Mich aber will es bedünken, daß die Vertreter solcher Ansichten zunächst von der Macht und Weisheit dessen keinen Begriff haben, der da dieses All gebildet hat und lenkt, der der Natur und Art eines jeden Lebewesens die passende und entsprechende Nahrung bestimmt hat, der angeordnet hat, daß nicht jede Natur mit jedem Leibe sich vereinige und vermische, der auch die Scheidung des Geeinigten zu bewerkstelligen vermag, der der Einzelnatur der Geschöpfe das naturgemäße Tun und Leiden zuweist und ein anderes abhält, der schließlich alles, was er will, und zu dem Zwecke, wozu er will, geschehen läßt und verändert; ferner scheinen mir jene Leute auch die Fähigkeit und Natur der ernährenden und der ernährten Wesen im einzelnen nicht erwogen zu haben. Sonst müßten sie doch wissen, daß nicht alles, was einer aus Nachgiebigkeit gegen äußeren Zwang in sich aufnimmt, für seinen Organismus naturgemäße Nahrung wird, sondern daß manches schon beim Eintritt in die Gedärme verderben muß, indem es ausgespien wird oder abgeht oder sonstwie sich verteilt, so daß es auch nicht auf kurze Zeit die erste und naturgemäße Verdauung durchmacht, geschweige denn dem zu ernährenden Körper sich assimiliert; ja es braucht sich nicht einmal alles Verdaute, das die erste Veränderung schon überstanden hat, unter allen Umständen mit den zu ernährenden Teilchen vereinigen […]“ (Über die Auferstehung der Toten 5)
„Da also zwischen den animalischen Organismen eine große von der Natur gesetzte Verschiedenheit besteht und gerade die naturgemäße Ernährung bei jeder Art derselben und bei jedem zu ernährenden Leibe eine andere ist, da es ferner hinsichtlich der Ernährung eines jeden Organismus eine dreifache Reinigung und Aussonderung gibt, so muß einerseits alles für die Ernährung eines Organismus Ungeeignete, weil es sich mit diesem nicht vereinigen kann, vollständig zerstört werden und auf natürlichem Wege abgehen oder sich zu etwas anderem hinwenden; anderseits muß die Qualität des ernährenden Leibes den Qualitäten des zu ernährenden Leibes angepaßt und naturgemäß sein und schließlich, wenn sie den naturgemäßen Weg durch die aussondernden Organe zurückgelegt hat und durch die natürlichen Läuterungsmittel sorgfältig geläutert worden ist, ein ganz reiner Zuwachs zur Leibessubstanz werden. […] Wenn also nach der Verschiedenheit der durch ihre Natur verschiedenen Organismen auch in der naturgemäßen Nahrung Verschiedenheit herrscht und von dieser selbst weder alles, was der Organismus aufgenommen hat noch auch jeder beliebige Teil hievon der Vermischung mit dem zu ernährenden Leibe fähig ist, sondern immer nur soviel, als durch die einzelnen Verdauungsstufen geläutert und zur Einigung mit dem so oder so beschaffenen Leibe vollkommen umgewandelt worden ist und sich den ernährten Teilen restlos einfügt, so kann selbstredend nie etwas Naturwidriges mit dem sich einigen, wofür es keine naturgemäße und entsprechende Nahrung ist, sondern es geht, sei es in seinem ursprünglichen Zustand oder auch zerstört, durch die Bauchhöhle ab, bevor es noch einen anderen Saft produzieren konnte, oder aber es bleibt länger darin und erzeugt dann Unbehagen oder unheilbare Krankheit, die auch die naturgemäße Nahrung oder sogar das der Nahrung bedürftige Fleisch mitzerstört. Ja – eine solche Substanz geht selbst dann, wenn sie einmal durch irgendwelche Arzneien oder durch bessere Speisen oder durch die natürlichen Kräfte überwunden und abgeführt wird, nicht ohne schwere Schädigung ab, weil sie wegen ihrer Unfähigkeit, sich zu assimilieren, der Natur des Körpers nichts Verträgliches zuführt.“ (Über die Auferstehung der Toten 6)
… oder solche Nahrung werde zwar aufgenommen, bleibe aber trotzdem im eigentlichen Sinn Teil des Körpers des Aufgegessenen, nicht des Essers, und werde irgendwann wieder ausgeschieden:
„Selbst wenn man zugibt, die aus solchen Substanzen eingehende Nahrung (dieser Ausdruck sei gebraucht, weil er nun doch einmal der gewöhnlichere ist) werde trotz ihrer Naturwidrigkeit aufgesogen und verwandle sich in einen Teil des Flüssigen oder Trockenen oder Warmen oder Kalten, wird aus diesem Zugeständnis unsern Gegnern kein Vorteil erwachsen. Denn die auferstehenden Leiber setzen sich nur aus den eigenen Teilen wieder zusammen. Nun aber ist nichts von dem Erwähnten ein Teil noch kommt ihm die Beschaffenheit und der Platz eines ständigen Teiles zu; auch bleibt es nicht für immer bei den zu ernährenden Teilen des Leibes noch steht es auf mit dem Auferstehenden. Denn Blut, Schleim, Galle, Atem sind dann nicht mehr Lebensfaktoren. Was ehemals die auf Nahrung angewiesenen Leiber brauchten, werden sie dann nicht mehr brauchen; mit der Unvollkommenheit und Sterblichkeit derselben kommt auch ihr Nahrungsbedürfnis in Wegfall. Selbst wenn man annimmt, die durch solche Nahrung hervorgerufene Veränderung erstrecke sich sogar auf das Fleisch, so folgt daraus noch lange nicht, daß das infolge solcher Nahrung schließlich veränderte Fleisch, nachdem es in den Leib eines andern Menschen hineingekommen ist, als Bestandteil zu dessen Wiederaufbau verwendet werden muß. Denn das aufnehmende Fleisch selbst hält nicht jedesmal das aufgenommene fest und dieses ist selbst für den Fall, daß es sich damit vereinigt, kein ständiger Teil und bleibt nicht dauernd bei dem Fleische, dem es sich einverleibt hat; es unterliegt vielmehr einer starken Verwandlung in andere Stoffe, mag es sich nun infolge von Arbeiten und Sorgen verteilen oder infolge von Schmerzen, von Ermüdungen und Krankheiten, von Unpäßlichkeiten, die aus Erhitzung oder Erkältung entstanden sind, verzehren, was deswegen geschehen kann, weil das Fettnetz, welches unbeschadet seines eigenen Zustandes die Nahrung aufnimmt, nicht selbst wieder mit dem Fleische und Fette sich verändert. Zwar gibt es derartige Veränderungen bei jedem Fleische, viel häufiger jedoch kann man sie bei demjenigen Fleische konstatieren, das mit nicht verwandten Stoffen ernährt wird; bald schwillt es infolge des Aufgenommenen an und wird fett, dann wieder scheidet es dasselbe aus, wie es gerade geht, und wird mager, mag nun eine einzige der früher erwähnten Ursachen dies bewirken oder der Komplex mehrerer. […] Indes werden sich Menschenleiber nie ihresgleichen assimilieren, wenn einmal einer aus Unwissenheit, von einem andern in Sinnestäuschung versetzt, von einem solchen Leibe etwas in sich aufnimmt oder von selbst aus Not oder im Wahnsinn mit dem Leibe eines Gleichartigen sich befleckt; denn wir dürfen nicht vergessen, daß es wirklich Bestien in Menschengestalt gibt, Synthesen aus Mensch und Tier, wie phantasievolle Dichter sie zu ersinnen pflegen.“ (Über die Auferstehung der Toten 7)
Die Auferstehung des Fleisches zu bewirken sei für Gott auch nicht unangemessen oder ungerecht:
„Ist etwas mit dem Willen Gottes nicht vereinbar, so liegt der Grund hiefür entweder in der Ungerechtigkeit der Sache oder in ihrer Unangemessenheit. Die Ungerechtigkeit käme in der Auferstehungsfrage in Betracht entweder in Hinsicht auf den Auferstehenden selbst oder auf irgendeinen andern neben ihm. Daß kein außerhalb der Menschheit stehendes und zur Welt gehöriges Wesen dadurch ein Unrecht erleidet, ist von vornherein klar. Den rein geistigen Naturen wird durch die Auferstehung der Menschen schwerlich ein Unrecht geschehen; denn die Auferstehung der Menschen bringt ihnen weder eine Einschränkung ihrer Existenz noch Schaden noch Unehre. Aber auch der unvernünftigen und unbeseelten Welt wird dadurch kein Unrecht widerfahren, denn diese wird nach der Auferstehung nicht mehr sein, gegen ein Nichtseiendes aber gibt es kein Unrecht; angenommen jedoch, sie bestehe in Ewigkeit fort, auch dann würde ihr durch die Erneuerung der Menschenleiber kein Unrecht geschehen; denn wenn ihr jetzt kein Unrecht geschieht, indem sie sich der menschlichen Natur und den Bedürfnissen der auf sie angewiesenen Menschen fügen muß und unterjocht und vielfach geknechtet ist, so wird dies noch viel weniger der Fall sein, wenn einmal die Menschen unsterblich und bedürfnislos geworden sind und ihre Dienste nicht mehr nötig haben, so daß sie dann aller Knechtschaft enthoben ist. Auch würde sie, wenn sie reden könnte, gewiß nicht den Weltbildner verklagen, als habe er sie gegen die Gerechtigkeit unter die Menschen erniedrigt, da er ihr nicht die nämliche Auferstehung wie diesen gewährt habe; denn ungleiche Naturen bestimmt ein Gerechter nicht zu gleichem Ziele; außerdem können Wesen, denen der Begriff der Gerechtigkeit fehlt, nicht den Vorwurf der Ungerechtigkeit erheben. Ferner kann man auch nicht behaupten, daß im Hinblick auf den auferstehenden Menschen selbst eine Ungerechtigkeit sich zeigt. Dieser besteht aus Seele und Leib; nun aber widerfährt ihm weder in Bezug auf die Seele noch in Bezug auf den Leib ein Unecht. Daß der Seele ein Unrecht geschieht, wird kein Vernünftiger behaupten wollen; er würde mit dieser Behauptung, ohne es selbst zu merken, auch den gegenwärtigen Lebenszustand verwerfen. Denn wenn ihr jetzt kein Unrecht geschehen ist, indem sie in eine sterblichen und leidensfähigen Leibe wohnt, wird dies noch viel weniger der Fall sein, wenn sie einmal mit einem unsterblichen und leidensunfähigen Leibe zusammenlebt. Aber auch dem Leibe widerfährt kein Unrecht; denn wenn ihm jetzt kein Unrecht geschieht, indem er als sterblicher Teil mit einem unsterblichen vereint ist, wird ihm auch keines geschehen, wenn er einmal als unsterblicher Teil mit einem unsterblichen vereint ist. Endlich wird auch niemand behaupten wollen, in der Auferweckung und Wiedervereinigung des aufgelösten Leibes liege für Gott eine Unangemessenheit. Denn wenn das Geringere nicht gegen Gottes Würde war, nämlich die Erschaffung eines sterblichen und leidensfähigen Leibes, so ist es noch viel weniger das Größere, nämlich das Unsterbliche und Leidensunfähige.“ (Über die Auferstehung der Toten 10)
Der Mensch sei um seiner selbst willen geschaffen und solle ewig leben, und das solle er auch mit seiner vollständigen Natur, bestehend aus Leib und Seele:
„Den von der Entstehungsursache abgeleiteten Beweis bekommen wir, wenn wir uns fragen, ist der Mensch von ungefähr und zwecklos erschaffen worden oder zu einem bestimmten Zwecke; und wenn das letztere der Fall ist, ist er dann da, um nach seiner Erschaffung für sich selbst zu leben und in der ihm angeschaffenen Natur fortzubestehen oder, weil ein anderes Wesen seiner bedarf; wenn er aber in Hinsicht auf ein Bedürfnis erschaffen wurde, ist es dann der Schöpfer selbst, der seiner bedarf, oder irgendein anderes Wesen, das diesem nahe steht und sich hoher Fürsorge erfreut. Was wir schon bei einer allgemeineren Betrachtung finden können, ist die Tatsache, daß jeder Verständige, jeder, der sich durch vernünftiges Urteil zu einer Tätigkeit bewegen läßt, nichts von dem, was er vorsätzlich ins Werk setzt, zwecklos tut, sondern entweder um ein eigenes Bedürfnis zu befriedigen oder einem anderen Wesen, für das er besorgt ist, zu nützen oder wegen des Werkes selbst, wenn ihn nämlich ein natürlicher Zug, eine natürliche Liebe zu dessen Hervorbringung bewegt. So baut der Mensch (ein Beispiel möge die Sache erläutern) ein Haus, weil er selbst dessen bedarf; er baut aber auch für Rinder, Kamele oder für die anderen Tiere, die er benötigt, das einem jeden derselben passende Obdach; wenn man nach dem Augenschein urteilt, tut er dies nicht zu eigenem Gebrauche, wohl aber, wenn man den Endzweck berücksichtigt; zunächst tut er es aus Fürsorge für seine Pfleglinge. Er erzeugt auch Kinder, nicht etwa weil er selbst deren bedarf oder um eines anderen Wesens willen, das ihm nahe steht, sondern in der Absicht, daß seine Sprößlinge einfach da sind und da bleiben solang als möglich, wobei er sich mit der Nachfolge seiner Kinder und Enkel über sein eigenes Ende tröstet und das Sterbliche auf diese Weise unsterblich zu machen wähnt. So machen es die Menschen. Indes hat auch Gott den Menschen wohl nicht zwecklos erschaffen; denn er ist weise; kein Werk der Weisheit aber entbehrt des Zweckes. Auch hat er ihn nicht erschaffen, weil er selbst seiner bedürfte; denn er bedarf überhaupt nichts; einem Wesen aber, das vollständig bedürfnislos ist, kann keines seiner Werke zu eigenem Bedarfe dienen. Er hat aber auch den Menschen nicht um eines andern Geschöpfes willen gemacht; denn kein vernünftiges und urteilsfähiges Wesen wurde oder wird ins Dasein gesetzt, um einem anderen Wesen, sei es nun ein höheres oder ein geringeres, zum Gebrauche zu dienen, sondern um selbsteigenes Leben zu haben, wenn es einmal geworden ist, und selbsteigenen Fortbestand. Auch kann die Vernunft die Entstehung des Menschen nicht auf irgendein Bedürfnis zurückführen; denn die unsterblichen Wesen sind bedürfnislos und brauchen zu ihrer Existenz in keiner Weise eine menschliche Hilfe; die unvernünftigen Wesen dagegen müssen sich nach dem natürlichen Lauf der Dinge beherrschen lassen und dem Menschen die ihrer Natur entsprechenden Dienste leisten, während sie selbst nicht fähig sind, sich der Menschen zu bedienen; denn recht war es nicht und ist es nicht, das Herrschende und Führende in den Dienst eines Geringeren zu stellen oder das Vernünftige dem Unvernünftigen unterzuordnen, das doch zum Herrschen ungeeignet ist. Wenn also der Mensch nicht grund- und zwecklos geschaffen ist (denn kein göttliches Werk ist zwecklos), wenn ferner seine Entstehung weder auf ein Bedürfnis des Schöpfers selbst noch auf ein Bedürfnis eines anderen von Gott geschaffenen Wesens zurückzuführen ist, so ist es klar, daß in erster und allgemeinerer Hinsicht Gott den Menschen geschaffen hat, weil er eben Gott ist und weil überhaupt aus dem Schöpfungswerke seine Güte und Weisheit hervorleuchtet; betrachtet man jedoch die Sache mehr vom Standpunkt der geschaffenen Menschen aus, dann deswegen, weil er das Leben derselben will und zwar nicht ein Leben, das nur für kurze Zeit entfacht wird, dann aber gänzlich erlöschen soll. Den Reptilien freilich, den Luft- und Wassertieren, überhaupt allem Vernunftlosen hat Gott ein kurzes Leben beschieden, dagegen hat er den Menschen, die das Bild des Schöpfers selbst in sich tragen und mit Vernunft und unterscheidendem Verstande begabt sind, ewige Fortdauer verliehen. Denn ihre Bestimmung ist es, in der Erkenntnis ihres Schöpfers und seiner Macht und Weisheit und in der Erfüllung des Gesetzes und Rechtes die ganze Ewigkeit hindurch ohne alles Leid in jenen Gütern zu leben, durch die sie auch schon ihrem vorausgehenden Leben Festigkeit und Halt gegeben haben, obwohl sie in sterblichen und irdischen Leibern wohnten. Alles, was um eines anderen willen entstanden ist, muß, sobald das, wofür es entstanden ist, aufhört, ebenfalls zu sein aufhören; es kann nicht zwecklos fortbestehen, da die Zwecklosigkeit in den Werken Gottes keine Stätte findet; was aber gerade zu dem Zwecke entstanden ist, daß es sei und seiner Natur entsprechend lebe, das kann, weil hier die Ursache mit der Hervorbringung dieser Natur am Ziele angelangt ist und offenbar nichts anderes als die Existenz bezweckte, nie einer anderen Ursache zugänglich sein, welche die Existenz völlig aufheben würde. Vielmehr muß, weil jene Ursache offenbar jedesmal die Existenz bezweckte, das entstandene Wesen auch ganz erhalten bleiben mit all den aktiven und passiven Qualitäten, die zu seiner Natur gehören; auch muß jeder seiner beiden Bestandteile das Seinige mitbeitragen; die Seele nämlich muß in dem ihr angeschaffenen Zustand gleichmäßig sein und beharren und all das leisten, was ihr naturgemäß zukommt; es kommt ihr aber zu, die Begierden des Leibes zu beherrschen und jeden einzelnen Fall mit den gehörigen Beurteilungsmitteln und Maßstäben zu beurteilen und zu messen; der Leib dagegen muß sich naturgemäß zu all dem bewegen lassen, wozu er bestimmt ist, und die ihm beschiedenen Veränderungen annehmen, nämlich außer den andern, die auf die verschiedenen Altersstufen oder auf Gestalt und Größe sich beziehen, auch die Auferstehung. Denn eine Art Veränderung und zwar die allerletzte ist sowohl die Auferstehung als auch die Umwandlung ins Bessere, welche bei den in jener Zeit noch Lebenden erfolgen wird.“ (Über die Auferstehung der Toten 12)
„Dies (Kommende) steht für uns nicht weniger fest als das bereits Geschehene. In Anbetracht unserer Natur sind wir einerseits mit dem gegenwärtigen Lebenszustand zufrieden, mag er auch, wie es nun einmal sein muß, den Stempel der Unvollkommenheit und Vergänglichkeit tragen, anderseits aber hoffen wir mit Zuversicht auf eine Fortdauer in Unvergänglichkeit. Kein Wahngebilde menschlicher Phantasie ist es, worauf wir bauen, keine trügerische Hoffnungen sind es, womit wir uns nähren, sondern wir haben dem untrüglichsten, dem verlässigsten Bürgen vertraut, nämlich der Absicht unseres Schöpfers, die ihn bewog, den Menschen aus einer unsterblichen Seele und einem Leibe zu bilden und ihn mit Verstand und einem eingepflanzten Sittengesetz auszustatten, damit er das Heil erlange und die göttlichen Gaben bewahre, die einem verständigen und vernünftigen Leben angepaßt sind. Denn wir sind fest überzeugt, Gott hätte ein solches Wesen nicht hervorgebracht und mit allen zu einer Fortdauer dienlichen Mitteln ausgestattet, wenn er die Fortdauer dieses Geschöpfes nicht gewollt hätte. Wenn also der Weltschöpfer den Menschen dazu geschaffen hat, daß er ein verständiges Leben habe und, nachdem er einmal Gottes Herrlichkeit und Schöpferweisheit geschaut, immerdar in der Schauung dieser Dinge bleibe, wie es der Absicht des Schöpfers und der Natur des Menschen entspricht, so ergibt sich aus der Entstehungsursache die Gewißheit der ewigen Fortdauer, aus dieser aber die Gewißheit der Auferstehung, ohne die es eine Fortdauer des Menschen nicht geben könnte. So wird also die Auferstehung, wie aus dem Gesagten ersichtlich ist, durch die Entstehungsursache und durch des Schöpfers Absicht klar bewiesen.“ (Über die Auferstehung der Toten 13)
Das Jüngste Gericht (dass die Menschen auch mit dem Leib, der ihnen zum Guten oder Bösen gedient hat, belohnt oder bestraft werden sollen) sei nicht der einzige Grund für die leibliche Auferstehung:
„Denn viele, welche die Auferstehungslehre behandelten, haben den ganzen Beweis hiefür in diesem dritten Punkte gefunden, in der Meinung, die Auferstehung sei allein durch das Gericht veranlaßt. Dies aber ist ein Irrtum, der darin seine volle Widerlegung findet, daß alle verstorbenen Menschen auferstehen, aber nicht alle Auferstandenen gerichtet werden. Wäre die Gerechtigkeit im Gerichte der einzige Grund der Auferstehung, so dürften diejenigen nicht auferstehen, die weder Böses noch Gutes getan haben, nämlich die ganz kleinen Kinder. Da aber alle auferstehen dürfen, außer den andern auch die im Blütenalter Abgeschiedenen, so bestätigen jene selbst, daß die Auferstehung in erster Linie nicht wegen des Gerichtes stattfindet, sondern wegen der Absicht des Schöpfers und der Natur der geschaffenen Menschen.“ (Über die Auferstehung der Toten 14)
Der Mensch bestehe nun mal aus Seele und Leib, sei nur durch deren Zusammensetzung vollständig:
„Immer und überall gehört zur menschlichen Natur eine unsterbliche Seele und der bei der Entstehung ihr beigesellte Leib; denn Gott hat weder der Natur der Seele für sich allein noch der Natur des Leibes für sich allein diese Art der Entstehung, dieses Leben und Wirken zugewiesen, sondern dem aus beiden Faktoren bestehenden Menschen, damit derselbe mit den Bestandteilen, durch die er entstanden ist und lebt, auch wirke und ein einheitliches, beiden Bestandteilen gemeinsames Endziel habe. Ist auch der Mensch aus zwei verschiedenen Naturen zusammengesetzt, so ist er doch ein einheitliches Wesen, das bald seelische, bald körperliche Affekte empfindet und Dinge unternimmt und ausführt, welche bald die sinnliche, bald die geistige Urteilskraft in Anspruch nehmen. So muß sich denn die ganze Verkettung dieser Zustände und Tätigkeiten auf ein einheitliches Endziel beziehen; alles muß sich zu harmonischer Einheit, zu voller Zusammenstimmung im Menschenwesen vereinigen, Entstehung und Natur, Leben, Tun und Leiden, das irdische Wirken und das naturgemäße Endziel. Herrscht im ganzen Wesen, sowohl in den seelischen Vorgängen wie in den körperlichen Verrichtungen, Zusammenhang und Zusammenklang, dann muß auch das Endziel der zusammenstimmenden Teile ein einheitliches sein. Einheitlich aber wird das Endziel in Wahrheit nur dann sein, wenn derjenige, dessen Endziel es eben ist, seiner Zusammensetzung nach das nämliche Wesen bleibt; das nämliche Wesen wird er aber offenbar nur dann bleiben, wenn alle Bestandteile seines Wesens die nämlichen bleiben; diese aber werden die nämlichen bleiben und die ihnen charakteristische Einigung aufzeigen, sobald die getrennten Teile zur Zusammensetzung des Wesens wieder vereinigt werden; ist es aber notwendig, daß die getrennten Teile zusammengesetzt werden, damit die nämlichen Menschen wieder entstehen, so ist damit die Auferstehung der entseelten und aufgelösten Leiber bewiesen. Denn ohne die Auferstehung könnten weder die nämlichen Teile naturgemäß miteinander vereinigt werden noch könnte die Natur der nämlichen Menschen zustande kommen. Und wenn Vernunft und Verstand den Menschen dazu gegeben ist, daß sie das Geistige erfassen, nicht nur (konkrete) Wesenheiten, sondern auch die Güte, Weisheit und Gerechtigkeit des Gebers, so muß, da gerade das (Ziel), um dessentwillen der unterscheidende Verstand gegeben ist, fortdauert, auch das hiezu gegebene unterscheidende Vermögen fortdauern. Dieses aber könnte nicht fortdauern, wenn nicht die Natur, die dasselbe in sich aufgenommen hat, in denen, in welchen sie jetzt ist, auch fortdauerte. Was aber Vernunft und Verstand in sich aufgenommen hat, ist der ganze Mensch, nicht die Seele für sich allein. In Ewigkeit fortdauern muß also der aus Seele und Leib bestehende Mensch. Dies ist aber nur dann möglich, wenn er aufersteht. Findet keine Auferstehung statt, so kann die Menschennatur als solche nicht fortdauern. Gibt es aber keine Fortdauer der Menschennatur, dann ist die Seele zwecklos mit der Armseligkeit und den Affekten des Leibes zusammengekoppelt, zwecklos ist dann auch der Leib hinsichtlich der Befriedigung seiner Begierden gefesselt, da er sich die Lenkung und Leitung durch die Seele gefallen lassen muß, zwecklos ist die Vernunft gegeben, zwecklos ist das Denken und die Beobachtung der Gerechtigkeit oder die Übung jeglicher Tugend, die Abfassung und Aufstellung von Gesetzen, überhaupt alles, was es in der Menschheit und wegen der Menschheit Schönes gibt, ja sogar die Entstehung und Natur der Menschen selbst. Ist dagegen die Zwecklosigkeit von allen Werken Gottes und von allen seinen Gaben vollständig ausgeschlossen, dann muß eben mit der unsterblichen Seele in alle Ewigkeit auch der Leib fortdauern und zwar in der ihm eigentümlichen Natur.“ (Über die Auferstehung der Toten 15)
Es mache keinen Unterschied, dass dieses Leben durch den Tod, der Leib und Seele vorübergehend scheidet, unterbrochen werde; die geistige Seele lebe von Natur aus ewig, dem Leib müsse dieses ewige Leben noch einmal extra von Gott verliehen werden (hier wird noch mal der Unterschied zwischen Menschen, Engeln und Tieren/Pflanzen deutlich gemacht):
„Man nehme keinen Anstoß daran, wenn wir ein Leben, das durch Tod und Verwesung unterbrochen wird, Fortdauer nennen; man bedenke vielmehr, daß dieses Wort nicht nur in einem Sinne gebraucht wird und daß der Begriff der Fortdauer mehreres bedeutet, da ja auch die Natur der Fortdauernden nicht eine und dieselbe ist. Denn wenn ein jedes Fortdauernde eine seiner eigenen Natur entsprechende Fortdauer hat, so muß offenbar das schlechthin Unverwesliche und Unsterbliche eine andere Fortdauer haben, da man die stärkeren Wesenheiten nicht auf die gleiche Stufe stellen darf mit den untergeordneten. Es wäre daher unbillig, beim Menschen jene gleichmäßige und unveränderte Fortdauer zu verlangen; denn während jene höheren Wesen von Anfang an unsterblich sind und nach dem Willen des Schöpfers sich ewiger Fortdauer erfreuen, hat der Mensch von Geburt an nur mit seinem seelischen Teile eine unveränderte Fortdauer; hinsichtlich seiner Leiblichkeit bekommt er die Unverweslichkeit erst infolge einer Veränderung. Das ist der Sinn und Zweck der Auferstehung. Im Hinblick auf diese sehen wir der Auflösung des Leibes, die nun einmal auf das mit Unvollkommenheit und Verweslichkeit behaftete Erdenleben folgen muß, getrost entgegen und erwarten nach diesem Leben eine Fortdauer in Unverweslichkeit. Denn wir wissen zwischen unserem Lebensende und dem der unvernünftigen Wesen, zwischen der Fortdauer der Menschen und der Fortdauer der unsterblichen Wesen wohl zu unterscheiden und wollen nicht den Fehler machen, die Natur und das Leben der Menschen mit Ungehörigem zusammenzustellen. Man darf sich also nicht daran stoßen, wenn bei der Fortdauer des Menschen eine Ungleichheit sich zeigt, und die Auferstehung ablehnen, weil eine Trennung der Seele vom Leibe, weil eine Auflösung der Teile und Teilchen den Lebenszusammenhang unterbricht. Auch das sinnenfällige Leben wird, da die Menschen in gleichen Zeitabständen schlafen und dann sozusagen wieder aufleben, durch den natürlichen Ausfall der Empfindungen und das Pausieren der physischen Kräfte während des Schlafes scheinbar unterbrochen; aber trotzdem tragen wir kein Bedenken, von einem und demselben Leben zu reden. […]
Die menschliche Natur ist nun einmal von Anfang an nach dem Willen des Schöpfers mit Ungleichheit ausgestattet; diese zeigt sich daher auch im Leben und in der Fortdauer; jetzt führt der Schlaf, dann der Tod eine Unterbrechung herbei; hieher gehören auch alle Veränderungen, welche durch die jeweilige Altersstufe bedingt sind. Dabei lassen sich die späteren Zustände aus den früheren keineswegs klar und deutlich erschließen.“ (Über die Auferstehung der Toten 16-17)
Das Jüngste Gericht sei aber trotzdem ein Grund für die Auferstehung; die Menschen hätten ein Bedürfnis nach Gerechtigkeit, das gestillt werden müsse, und zwar müsse der ganze Mensch aus Leib und Seele belohnt oder bestraft werden:
„Glaubt man an Gott als den Schöpfer dieses Alls, so muß man, wofern man seinen eigenen Prinzipien nicht untreu werden will, aus seiner Weisheit und Gerechtigkeit den Schluß ziehen, daß er für alles Geschaffene wacht und sorgt; auf Grund dieser Erkenntnis muß man dann überzeugt sein, daß nichts von den irdischen und himmlischen Dingen ohne Aufsicht und Fürsorge gelassen ist und daß sich die Aufmerksamkeit des Schöpfers auf alles in gleicher Weise erstreckt, auf Unsichtbares und Sichtbares, auf Kleines und Größeres. Denn sowohl die Gesamtheit der Geschöpfe bedarf der Fürsorge des Schöpfers als auch jedes einzelne je nach seiner Natur und seinem Zwecke. Es wäre jedoch ein übel angebrachter Eifer, jetzt alle einzelnen Arten anzuführen oder das einer jeden Natur Zuträgliche aufzuzählen; nur über den Menschen müssen wir hier reden; denn er ist der Gegenstand unserer Untersuchung. Der Mensch braucht als bedürftiges Wesen Nahrung, als sterbliches Wesen Nachfolge, als vernünftiges Wesen Gerechtigkeit. Wenn aber ein jedes der genannten Bedürfnisse dem Menschen naturgemäß ist, wenn er der Nahrung bedarf zum Leben, der Nachfolge zur Fortdauer seines Geschlechtes, der Gerechtigkeit, damit Nahrung und Nachfolge den Gesetzen entsprechen, so muß wohl, da Nahrung und Nachfolge auf die Doppelnatur Bezug haben, auch die Gerechtigkeit sich darauf beziehen; ich verstehe aber unter Doppelnatur den aus Seele und Leib bestehenden Menschen und behaupte, daß der Mensch gerade in dieser Doppelnatur für alle seine Handlungen verantwortlich ist und die ihm gebührende Ehre oder Strafe empfängt. Wenn also ein gerechtes Gericht die Vergeltung der Taten auf die Doppelnatur des Menschenwesens ausdehnt und weder die Seele allein den Lohn einstreichen darf für das, was sie mit Hilfe des Leibes vollbrachte (an und für sich ist sie nämlich erhaben über all die Verirrungen, die bei Befriedigung der Sinnlichen Begierden, bei Ernährung und Schmuck des Leibes vorkommen), noch der Leib allein (denn an und für sich kann er Gesetz und Recht nicht erkennen), sondern der aus beiden bestehende Mensch für jede seiner Taten die Vergeltung empfängt, dies aber, wie man bei verständiger Betrachtung finden kann, weder im gegenwärtigen Leben geschieht (im Erdenleben kommt nämlich die Gerechtigkeit nicht zum Siege, da viele, die von Gott nichts wissen wollen und sich ungescheut jeder Gesetzwidrigkeit und Schlechtigkeit hingeben, bis zu ihrem Lebensende von Leiden verschont bleiben, während umgekehrt Leute, die einen in jeder Hinsicht musterhaften Lebenswandel aufweisen können, in Kümmernissen dahinleben, in Kränkungen und Verdächtigungen, in Beschimpfungen und jeder Art von Ungemach) noch nach dem Tode (es ist ja die substanzielle Einigung der beiden Teile aufgehoben, nachdem sich die Seele vom Leibe getrennt hat und auch der Leib selbst wieder in die Elemente zerfallen ist, aus denen er sich aufbaute, und von seiner früheren Bildung oder Gestalt nichts mehr behalten hat, geschweige denn die Erinnerung an seine Taten), so ist für jeden sonnenklar, was noch übrig bleibt, nämlich daß nach dem Worte des Apostels dieses Verwesliche und Auflösbare sich mit Unverweslichem bekleiden muß, damit, wenn infolge der Auferstehung das Tote wieder zum Leben erweckt und das Geschiedene oder auch schon ganz Aufgelöste wieder vereinigt ist, ein jeder in gerechter Weise ernte, was er mittels seines Leibes getan hat, sei es Gutes oder Böses.“ (Über die Auferstehung der Toten 18)
Wenn es einen gerechten Gott gibt, muss es ein Gericht geben; im gegenwärtigen Leben findet das aber nicht statt:
„Wenn nun aber der Schöpfer des Menschengeschlechtes für seine Werke Sorge trägt und das gerechte Gericht über die im Leben vollbrachten guten oder bösen Werke irgendwo stattfinden muß, so könnte dies entweder im gegenwärtigen Leben geschehen, solange diejenigen, die tugendhaft oder schlecht lebten, noch da sind, oder nach dem Tode, solange sie noch getrennt und aufgelöst sind. Jedoch nach keiner dieser beiden Möglichkeiten sieht man das gerechte Gericht sich vollziehen. Denn im gegenwärtigen Leben wird weder den Braven die Tugend noch den Bösen die Schlechtigkeit vergolten. Ich will gar nicht erwähnen, daß in unserem gegenwärtigen Lebenszustande die sterbliche Natur gar nicht fähig wäre, für zahlreichere oder schwerere Vergehungen die entsprechende Strafe zu tragen. Ein Räuber, ein Herrscher oder Tyrann, der Tausende und Abertausende ungerecht ums Leben gebracht hat, kann durch sein einmaliges Sterben wohl nicht die schuldige Busse für seine Missetaten entrichten. Wer sich von Gott nie eine richtige Vorstellung zu machen sucht, wer in schrankenloser Selbstüberhebung frech und gewissenlos die Gesetze bricht, wer Knaben und Weiber schändet, wer Städte ungerecht zerstört, Häuser mitsamt den Bewohnern verbrennt, ein Land verheert und dabei Gemeinden und Stämme oder gar ein ganzes Volk vertilgt, wie könnte ein solcher mit seinem vergänglichen Leibe stark genug sein, um die solchen Verbrechen gebührende Strafe abzubüßen, da ja der Tod die volle Vergeltung ausschließt und die sterbliche Natur zu schwach ist, auch nur für einen dieser Frevel die Strafe auszuhalten? Im gegenwärtigen Leben findet also das gerechte Gericht nicht statt.“ (Über die Auferstehung der Toten 19)
Ein Gericht über die Seele allein wäre nicht genug:
„Werden nämlich die guten Handlungen belohnt, so geschieht hiebei offenbar dem Leibe Unrecht; denn er mußte mit der Seele zwar an den Mühen teilnehmen, mit denen die Arbeit verbunden war, darf aber nicht teilnehmen an der Ehre, mit denen die guten Handlungen gekrönt werden, und während oft die Seele für manche Fehler wegen der Unvollkommenheit und Armseligkeit des Leibes Verzeihung erhält, wird der Leib selbst von der Gemeinschaft ausgeschlossen, obwohl die guten Handlungen, um derentwillen er im Leben Mühen ertragen mußte, nicht ohne diese Gemeinschaft zustande kamen. Werden aber die Verfehlungen gerichtet, dann kommt hiebei die Seele nicht zu ihrem Rechte, wenn sie allein büßen sollte, was sie auf Drängen des Leibes hin, der sie zu seinen eigenen Begierden und Regungen herabzog, gefehlt hat, bald infolge räuberischen Überfalls und heimlicher Nachstellung, bald in noch gewaltsamerem Ansturm, bald aber auch mit Zustimmung aus Nachgiebigkeit und Gefälligkeit gegen die Natur des Leibes. Oder wie sollte es nicht ungerecht sein, wenn die Seele für sich allein gerichtet würde wegen solcher Dinge, zu denen sie sich ihrer eigenen Natur nach gar nicht hingezogen fühlt und wozu sie weder Hang noch Drang in sich verspürt, wie da sind Wollust, Gewalttat, Habsucht, Unredlichkeit und die dabei vorkommenden Ungerechtigkeiten? Geschieht ja doch die Mehrzahl der genannten Übel nur infolge davon, daß die Menschen die belästigenden Begierden nicht beherrschen; belästigt aber werden sie durch die Unvollkommenheit und Armseligkeit des Leibes und durch die ihm gewidmete Sorge und Pflege; denn aller Besitz und noch mehr die Benutzung desselben, ebenso die Verehelichung und alle äußeren Handlungen im Leben, bei denen und in denen man von Erfolg und Mißerfolg spricht, bezwecken nichts anderes als die Befriedigung leiblicher Bedürfnisse. Wie sollte es also gerecht sein, wenn die Seele allein gerichtet würde wegen solcher Dinge, bei denen zunächst nur der Leib beteiligt ist, der dann erst die Seele zur Mitleidenschaft und zur Teilnahme an den ihm zusagenden Handlungen hinzieht? Nachdem nun einmal die sinnlichen Begierden und Lustgefühle, ebenso die Furcht- und Schmerzgefühle, bei welchen alles Unordentliche straffällig ist, im Leibe ihren Ursprung haben, ist es ungerecht, die daraus folgende Sündenschuld und die an die Sündenschuld geknüpften Strafen auf die Seele allein abzuladen, die doch etwas Derartiges weder nötig hat noch anstrebt noch fürchtet, die überhaupt für sich allein nichts von dem empfindet, was naturgemäß erst der ganze Mensch empfindet. Aber auch für den Fall, daß wir die Leidenschaften nicht dem Leibe allein zuschreiben, sondern dem ganzen Menschen (eine ganz richtige Behauptung, da sein Leben das einheitliche Produkt zweier ganz verschiedenen Faktoren ist), werden wir sie noch lange nicht der Seele auf Rechnung setzen, sobald wir uns von der Eigenart ihres Wesens eine klare Vorstellung machen. Wenn sie nämlich ein für allemal kein Bedürfnis nach Nahrung hat, wird sie wohl auch nie nach Dingen trachten, die sie zu ihrer Existenz in gar keiner Weise benötigt, und wohl auch nie etwas von dem anstreben, womit sie ihrer Natur nach überhaupt nichts anzufangen weiß; auch wird sie sich wohl nie über Mangel an Geld oder Gut abhärmen, da solche Dinge für sie ganz belanglos sind. Wenn sie ferner die Vernichtung überdauert, so ist sie auch über jede Furcht erhaben, da es nichts gibt, was ihr den Untergang bringen könnte; sie fürchtet weder Hunger noch Krankheit weder Verstümmelung noch Marter, weder Feuer noch Schwert; denn nichts hievon kann ihr Schaden oder Schmerz verursachen, da Körper und körperliche Kräfte auf sie überhaupt nicht einwirken. Wie es nun aber ungereimt ist, die Leidenschaften ausschließlich der Seele zuzuschreiben, so ist es auch überaus ungerecht und des göttlichen Strafgerichtes unwürdig, die daraus folgende Sündenschuld und die daran geknüpften Strafen auf die Seele zu beschränken.
Wie sollte es also nicht ungereimt sein, die Ehre, beziehungsweise die Strafe für Tugend und Schlechtigkeit, welch letztere an der Seele allein nicht einmal gedacht werden können (denn die Tugenden sind offenbar Tugenden des Menschen, wie ja auch die ihnen entgegengesetzte Schlechtigkeit nicht der vom Leibe getrennten und für sich allein seienden Seele zukommt), auf die Seele allein einzuschränken? Oder wie könnte man sich an der Seele allein Mannhaftigkeit und Stärke denken, da sie doch vor Tod, vor Verwundung und Verstümmelung, vor Beschädigung und Entehrung, vor den damit verbundenen Schmerzen oder den daraus entspringenden Leiden nicht die mindeste Furcht hat? Wie ferner Enthaltsamkeit und Mäßigung, da die Seele von keiner Begierde zum Genusse von Speise und Trank, zu geschlechtlichem Verkehr, zu den sonstigen sinnlichen Lüsten und Freuden hingezogen wird, zumal sie weder innerlich von etwas belästigt noch äußerlich von etwas gereizt wird? Wie ferner Klugheit, da nichts von dem, was zu tun oder nicht zu tun ist, was zu wählen oder zu fliehen ist, in ihr selbst seinen Grund hat, vielmehr gar keine Neigung, gar kein natürlicher Trieb zu einer äußeren Handlung ihr innewohnt? Worin kommt überhaupt den Seelen die Gerechtigkeit gegeneinander oder gegen ein anderes der gleichartigen oder der verschiedenartigen Wesen von Natur zu? Haben ja doch die Seelen weder das Material noch die Mittel noch die Fähigkeit, den Forderungen der Gerechtigkeit oder Billigkeit nachzukommen; nur die Gottesverehrung ist ihnen möglich. Auch sonst haben sie keine Neigung und keinen Trieb in sich, das Eigene zu benutzen und des Fremden sich zu enthalten, da man doch nur bei den natürlichen Dingen von Benutzung und nur bei den zur Benutzung bestimmten Dingen von Enthaltung redet, die Seele selbst aber weder ein Bedürfnis kennt noch die Fähigkeit hat, irgendwelche Dinge oder irgendwelches Ding zu benutzen; daher kann denn auch bei der so beschaffenen Seele keine sogenannte Ausübung eigener Geschäfte wahrgenommen werden.
Das allerwidersinnigste indes ist es, wenn man zur Haltung der göttlichen Gebote den ganzen Menschen verpflichtet, dagegen die Vergeltung für das gesetzmäßige oder gesetzwidrige Verhalten auf die Seelen einschränkt. Wenn nämlich der Empfänger der Gebote billigerweise auch die Verantwortung für eine etwaige Verletzung derselben tragen muß, der Empfänger der Gebote aber der Mensch ist und nicht die Seele für sich allein, so ist es eben der Mensch, der auch die Verantwortung für seine Fehltritte tragen muß, und nicht die Seele für sich allein. Denn nicht den Seelen hat Gott befohlen, sich gewisser Dinge zu enthalten, die ihnen ganz ferne liegen, wie Ehebruch, Mord, Diebstahl, Raub, Unehrerbietigkeit gegen die Eltern, überhaupt jede auf Beleidigung oder Schädigung des Nächsten gerichtete Begierde. Denn das Wort: ‚Ehre deinen Vater und deine Mutter!‘ paßt nicht auf die Seelen als solche; diese Titel kommen ja nicht den Seelen zu; denn nicht Seelen, die etwa Seelen erzeugen, werden als Vater oder Mutter bezeichnet, sondern Menschen, welche Menschen erzeugen, Auch das Gebot: ‚Du sollst nicht ehebrechen!‘ kann ohne logischen Verstoß wohl nie über Seelen ausgesagt oder auf Seelen bezogen werden, da die Seelen weder geschlechtlich sich unterscheiden noch zu geschlechtlichem Verkehr geeignet sind oder ein Verlangen darnach haben; weil ein solches Verlangen gar nicht besteht, so kommt es unmöglich zu einem Geschlechtsverkehr. Bei Wesen aber, bei denen ein Geschlechtsverkehr überhaupt ganz ausgeschlossen ist, gibt es nicht einmal den erlaubten Geschlechtsverkehr, nämlich die Ehe. Wo es aber nicht einmal den gesetzlich erlaubten Geschlechtsverkehr gibt, kann es noch viel weniger jenes unerlaubte Verlangen nach einem fremden Weibe oder eine derartige Beiwohnung geben; denn dies versteht man unter Ehebruch. Auch das Verbot des Diebstahls und der Übervorteilung kann sich nicht auf die Seelen beziehen; diese bedürfen ja gar nicht jener Dinge, um derentwillen infolge natürlichen Mangels oder Bedürfnisses Diebstähle und Räubereien begangen werden, als da sind Gold oder Silber oder ein lebendiges Wesen oder etwas anders, das zur Nahrung oder Bedeckung oder sonst einem Gebrauche dient; für eine unsterbliche Natur ist alles wertlos, was den bedürftigen Wesen als Gebrauchsgegenstand erstrebenswert erscheint.“ (Über die Auferstehung der Toten 21-23)
Die Menschen haben ein Endziel, und das ist das Leben in der Anschauung Gottes als ganze Menschen:
„Es wäre doch nicht recht anzunehmen, daß Wesen, die nach immanenten Sitten- und Vernunftgesetzen handeln und daher auch ein verständiges und moralisches Leben führen, kein höheres Ziel hätten als jene Geschöpfe, die der logischen Unterscheidung entbehren. Somit dürfte für die Menschen nicht die Schmerzlosigkeit als Endziel bestimmt sein; diese käme ja auch den ganz empfindungslosen Wesen zu. Aber auch nicht im Genusse dessen, was den Leib nährt und ergötzt, und in einer Fülle sinnlicher Lustgefühle kann das Endziel der Menschen liegen; sonst hätte das tierische Leben notwendig den Vorrang und das tugendhafte Leben wäre zwecklos; solches mag für Herdenvieh ein geeignetes Endziel sein, aber nicht für Menschen, die eine unsterbliche Seele haben und logischer Unterscheidung fähig sind.
Aber auch die Seligkeit der vom Leibe getrennten Seele kann nicht das Endziel der Menschen sein. Wie nämlich unsere Betrachtung zeigte, kann man nicht von einem Leben oder Endziel nur eines der beiden Teile, die das Menschenwesen konstituieren, reden, sondern nur von einem Leben und Endziel des Ganzen, Ein solches Ganze aber ist jeder Mensch, der dieses Leben erlost hat, und sein Leben muß ein eigenes Endziel haben. Wenn es aber nur ein Endziel des Ganzen gibt, dieses Endziel aber aus den schon wiederholt angeführten Gründen weder in diesem Leben, solange die Menschen noch auf Erden sind, gefunden werden kann noch auch dann, wann die Seele vom Leibe getrennt ist, weil nach der Auflösung oder auch vollständigen Zerstreuung des Leibes trotz des Fortbestandes der Seele der Mensch nicht so vorhanden ist, wie er nun einmal nach der Beschaffenheit seines Wesens sein muß, so ist es absolut notwendig, daß sich das Endziel der Menschen in einer neuen Zusammenstellung des wiederum aus beiden Teilen bestehenden Wesens zeige. Da dies ein zwingender Schluß ist, so muß unter allen Umständen eine Auferstehung der entseelten oder auch ganz aufgelösten Leiber stattfinden und es müssen die nämlichen Menschen wieder in der Doppelnatur ihres Wesens auftreten. Denn das Naturgesetz bestimmt das Endziel nicht blindlings und auch nicht als Endziel irgendwelcher beliebigen Menschen, sondern als Endziel gerade jener, die früher einmal schon gelebt haben; nun aber können die nämlichen Menschen nicht wieder erscheinen, wenn nicht die nämlichen Leiber den nämlichen Seelen zurückgegeben werden. Daß aber die nämliche Seele wieder den nämlichen Leib erhält, ist auf anderem Wege nicht möglich; das kann nur durch die Auferstehung geschehen. Erst wenn diese eingetreten ist, kann das der menschlichen Natur entsprechende Endziel erfolgen. Das Endziel eines verständigen Lebens und logischen Unterscheidens wird man aber, ohne fehl zu gehen, darin erblicken dürfen, daß der Mensch unzertrennlich und ewig mit dem zusammenlebt, wozu ihm der natürliche Verstand hauptsächlich und zunächst verliehen ist, und daß er in der Anschauung des Gebers und seiner Ratschlüsse unaufhörliche Wonne empfindet.„ (Über die Auferstehung der Toten 24-25)

Auferstehung Jesu. Bildquelle hier.
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