8 Gedanken zu “In eigener Sache

  1. Liebe Crescencia, ich hatte den Post einmal schnell gelesen, als er noch online war.

    Ich persönlich versuche, die Sonntagsmesse zu besuchen wann immer möglich. Wenn es sehr furchtbar wird (z.B. die Wandlungsworte vom Priester nicht wörtlich gesprochen, sondern in eigenen Worten umschrieben werden), werde ich auf den Empfang der Eucharistie verzichten. Glücklicherweise ist es für mich selten nötig, Messen nach dem neuen Ordo zu besuchen. Aber wenn ich es tat, waren es keine Clownsmessen o.ä., sondern wurden sie meist durchaus mit Würde zelebriert und sind meist geeignet, Andacht in der Seele zu erwecken – so auch z. B. hier im Wallis, wo ich auf meinem Pilgerweg gen Rom gerade weile.

    Wie Sie zweifle ich nicht an der Gültigkeit der Wandlung im NO. Wie Ihnen erscheint mir vieles an der Ausführung der Novus Ordo Messe würdelos oder unpassend. Kann ich aufgrund dessen mich schon von der Sonntagspflicht dispensieren? Kann ich den Grundsatz „Ein zweifelhaftes Gesetz ist nicht bindend“ anwenden? Vielleicht, aber dann muß ich auf die sekundäre Regel „Die moralisch sicherere Sache ist vorzuziehen“ zurückgreifen, und das ist für einen Katholiken in diesem Fall das Kirchengebot und nicht mein persönliches Urteil.

    Edward Feser hat das in diesem Essay über das katholische Gewissen gut ausgeführt (kennen Sie wahrscheinlich – aber vielleicht nicht alle Leser Ihres Blogs):

    http://www.edwardfeser.com/unpublishedpapers/whatisconscience.html

    Wichtig erscheint mir an dem Essay auch der Hinweis, daß das Gewissen weniger ein Gefühl als eine Sache des Denkens ist. Das Schuldgefühl, das oft fälschlich mit dem Gewissen gleichgesetzt wird, kann aus irgendeinem persönlichen Grund „schlecht eingestellt“ sein und zu sensibel oder auch zu schwach reagieren. Normalerweise aber kompensiert es, was man rational nicht leisten kann (nicht jeder ist ausgebildeter Moraltheologe), indem es gleichsam „instinktiv“ zur guten Handlung drängt.

    Deshalb sollte man Menschen eher kein „schlechtes Gewissen einjagen“ – das könnte auf Menschen, die vielleicht skrupulös veranlagt sind, schlimm wirken – sondern rational darlegen, wie die Gebote Gottes in der konkreten Lage zu halten sind – und wann ein Bruch dieser Gebote vorliegt.

    Herzliche Grüße
    Rüdiger Plantiko

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    1. Ok, so viel Neues stand da jetzt nicht. Mir ist aber noch nicht ganz klar, wie Sie hier in diesem Fall auf „die moralisch sicherere Sache ist vorzuziehen kommen“.

      Und es geht ja nicht nur darum, was mir gefällt, sondern was Gott ehrt.

      Vielleicht denke ich zu extrem, ich weiß es nicht. Aber mir leuchtet die Argumentation noch nicht ganz ein.

      – Crescentia.

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  2. Glaube ich auch nicht. Es geht schließlich um das dritte Gebot und ein Kirchengebot. Der Katechismus (KKK 2381) stellt klar, daß das Fernbleiben vom Sonntagsgottesdienst „ohne gewichtigen Grund (z. B. Krankheit, Betreuung von Säuglingen)“ eine schwere Sünde ist.

    Das mit dem manchmal „nicht gut justierten Gefühl“ war für mich nur ein extra TakeAway des Feser-Essays.

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    1. Na ja, ich will hier ja auch nicht Ärgernis erregen oder so.

      Vielleicht ist es überspitzt, keine Ahnung. Wir leben einfach auch in einer verwirrenden Zeit der Kirchengeschichte.

      – LG, Crescentia

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