Menschenrechte oder natürliche Rechte?

Wenn man in tradikatholischen (Internet)kreisen unterwegs ist, wird man ab und zu auf eine gewisse Skepsis oder einen Vorbehalt gegenüber dem Begriff „Menschenrechte“ stoßen. Der wird irgendwie mit der Aufklärung, diesen geschwätzigen und heuchlerischen Intellektuellen des 18. Jahrhunderts, assoziiert, und mit einem übersteigerten Freiheitsbegriff, oder einem überheblichen falschen Versuch der Autonomie des Menschen von Gott. Nun ist es so, dass es diese falschen Assoziationen natürlich gibt; aber das Konzept von Menschenrechten passt an sich eigentlich nur in einen christlichen Rahmen, und macht im „aufklärerischen“ am Ende keinen Sinn mehr. Und es kam nicht erst mit der Aufklärung auf.

In voraufklärerischen Zeiten sprach man weniger von „Menschenrechten“, sondern nutzte eher den Begriff „natürliche Rechte“, aber der meint im Grunde dasselbe: Rechte, die Gott den Menschen ihrer Natur nach gegeben hat, die sie nicht erst erwerben müssen, sondern qua Menschsein haben. Ein Beispiel wäre das Recht auf Leben. Ein mittelalterlicher (oder auch späterer) katholischer Theologe hätte gesagt, dass Gott jedem Menschen seine Lebenszeit zugewiesen hat, in der er sich bewähren soll, und dass deshalb kein Mensch ihm sein Leben nehmen darf (außer wenn er es selbst durch ein entsprechend schweres Verbrechen verwirkt hat und jemand ihn in Notwehr tötet oder der Staat gegen ihn die Todesstrafe verhängt; auch natürliche Rechte sind u. U. verwirkbar). Ein anderes allgemein anerkanntes Recht war das Recht auf die freie Wahl des Lebensstandes; Theologen wie Thomas von Aquin beanspruchten z. B. ausdrücklich auch für Leibeigene das Recht, zu entscheiden, ob und wen sie heiraten und ob sie ins Kloster gehen wollten, ebenso wie Kinder dieses Recht unabhängig von ihren Eltern haben sollten. Nicht ganz einig war man sich bei allgemeinen Freiheitsrechten; aber immerhin war man sich einig, dass auch Leibeigenschaft/Sklaverei nur ein Recht auf die Arbeitskraft, nicht einen Besitz der Person bedeuten durfte, dass Unfreiheit eigentlich unnatürlich war und erst seit dem Sündenfall existierte, und zumindest irgendeinen rechtfertigenden Grund haben musste; und vor allem sollten auch Sklaven gewisse Rechte haben (Lebensrecht, Recht auf die Wahl des Lebensstandes, Recht auf ausreichend Lebensunterhalt vom Herrn…). Frühmittelalterliche Synoden legten auch Kirchenstrafen für das Töten von Sklaven fest, und (um einfach ein Beispiel herauszupicken) der frühmittelalterliche fränkische Bischof Agobard von Lyon verteidigte ausdrücklich das Recht von heidnischen Sklaven, sich gegen den Willen ihrer jüdischen Besitzer taufen zu lassen, mit folgenden Argumenten (von mir aus der englischen Übersetzung übersetzt):

„Eindeutig ist jeder Mensch eine Schöpfung Gottes, und in jeder Person, auch wenn sie ein Sklave sei, hält Gott – der sie im Mutterleib erschuf, sie ans Licht dieses Lebens brachte, das Leben, das Er gab, erhalten, und ihre Gesundheit bewahrt hat – einen größeren Anteil als der Mann, der ihre körperlichen Dienste erhält, nachdem er zwanzig oder dreißig Solidi [Goldstücke] gezahlt hat. Und keiner bezweifelt, dass jeder Knecht, obwohl er die Arbeit der Glieder seines Körpers seinem fleischlichen Herrn schuldet, die Religion seines Geistes dem Schöpfer allein schuldet. Daher, als heilige Prediger – die Verbündeten der Apostel – alle Nationen lehrten und tauften, warteten sie nicht auf die Erlaubnis der fleischlichen Herren, Knechte zu taufen, als ob es nicht gebührend gewesen wäre, dass sie getauft würden, es sei denn, ihre Herren hätten es erlaubt. Stattdessen, da sie wussten und predigten, dass Knechte und Herren einen Herrn, Gott im Himmel, haben, tauften sie alle, zusammengebracht in einem Leib [gemeint ist die Kirche], und lehrten, dass sie alle Brüder und Söhne Gottes seien, aber auf eine solche Weise, dass jeder in seiner Berufung bleibe […]

Man sollte auch ohne weiteres vernünftigerweise erkennen, dass, wenn ein Heide zu Christus flieht, und wir ihn nicht aufnehmen, sondern ihn wegen seiner fleischlichen Herren zurückweisen, das unfromm und grausam ist, da niemand Herr der menschlichen Seele sein kann als der Schöpfer allein.“

Vor allem war man sich eben bei einem einig: Jeder Mensch ist als Ebenbild Gottes geschaffen, verdient deswegen ein Grundmaß an Respekt, muss gerecht behandelt werden, und hat ein ewiges Ziel im Jenseits. Dieses Ziel soll er durch sein eigenes freies vernunftgemäßes Handeln erreichen können, und daran dürfen ihn andere nicht hindern. Ein Mensch darf nie nur Mittel zum Zweck für andere Menschen sein. Daraus kann man noch verschiedene praktische Rechte ableiten, aber diese Grundlage ist zentral. Macht ist nicht Recht; wer Unschuldigen Böses antut, wird die gerechte Strafe dafür erleben.

Es gibt ja unter manchen Katholiken den Spruch „God has rights, man have duties“ – „Gott hat Rechte, Menschen haben Pflichten“. Menschliche Rechte sieht man dann nur als das Gegenstück zu Pflichten – z. B. hat es Gott anderen zur Pflicht gemacht, dein Leben zu respektieren, und daraus leitet sich dein Recht auf Leben ab. Das ist m. E. nicht ganz richtig. Sowohl die Pflichten als auch die Rechte kommen aus der Natur (und der übernatürlichen Bestimmung) des Menschen, und einige Rechte begründen erst die Pflichten anderer, diese Rechte zu achten, nicht umgekehrt. Z. B. hat jeder Mensch das Recht, sich Eigentum zu erwerben, also z. B. unbeanspruchtes Land zu beanspruchen, es mit seiner Arbeit umzuformen und Früchte hervorbringen zu lassen. Die Pflicht anderer, die später in seine Gegend kommen, dieses Eigentum zu achten, leitet sich aus der Existenz dieses Eigentumsrechtes ab. (Wobei das Eigentumsrecht kein absolutes Recht ist; wenn einer hungert und sonst nichts zu essen finden kann, dürfte er Essen stehlen; aber das Eigentum ist im Normalfall eben zu achten.) Ein anderes Beispiel: Ein Arbeiter setzt in Vollzeit seine Arbeitskraft für seinen Chef ein; das tut er, um den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu beschaffen; also muss der Chef ihm auch ausreichend zahlen, dass es für diesen Lebensunterhalt reicht. (Höchstens dann, wenn er selber nicht genug hat, um ihm das zu zahlen, z. B. wegen einer schweren Wirtschaftskrise oder Hungersnot, wäre er davon entschuldigt, und müsste eben so viel zahlen, wie er vernünftigerweise kann.) Schon der Jakobusbrief bezeichnet das Vorenthalten des gerechten Lohnes als himmelschreiende Sünde. Die Pflicht folgt hier dem Recht, nicht umgekehrt.

Auch positive (=gesetzte, d. h. von Menschen geregelte) Rechte müssen zwangsläufig auf dem Naturrecht beruhen. Das Naturrecht besagt, dass Verträge eingehalten werden müssen; und erst daher haben Verträge ihre bindende Kraft. Das Naturrecht besagt auch, dass so etwas wie ein Staat nötig ist; und erst daraus hat der Staat sein Recht, Gesetze zu erlassen und z. B. zu regeln, ab wann jemand volljährig ist und bestimmte Rechte hat.

Das Problem ist nicht, wenn Leute Menschenrechte anerkennen, sondern wenn sie falsche Dinge zu Menschenrechten machen oder machen wollen.

Z. B. wird gerne mal in Bezug auf gute Dinge, die bestenfalls jeder haben sollte, behauptet, „X ist ein Menschenrecht“. Z. B.: „Bildung ist ein Menschenrecht“. Ein Menschenrecht kann aber nur etwas sein, das andere einem schulden, und unter Sünde verpflichtet sind, einem zu geben, oder das man schon natürlicherweise hat und das andere nicht anrühren dürfen. Nun ist es so, dass Eltern es ihren Kindern schuldig sind, sie auf ein selbstständiges Leben in ihrer jeweiligen Gesellschaft vorzubereiten. Aber wenn wir z. B. ins Mittelalter schauen, konnte man auch als Analphabet einen selbstständigen Platz in der Gesellschaft finden; da waren die Eltern eher verpflichtet, einem zu zeigen, wie man Landwirtschaft betreibt, oder einem eine handwerkliche Lehrstelle zu verschaffen. Schulbildung ist kein immer geltendes Menschenrecht; sie ist auch etwas, das eine Gesellschaft nur ab einem gewissen generellen Wohlstand für alle gewähren kann. (In Gesellschaften, in denen man Schulbildung braucht, kann es aber natürlich eine Pflicht für Eltern und Regierungen geben, dafür zu sorgen, dass die Kinder Schulbildung erhalten.) Ähnlich sieht es mit einem „Recht auf Arbeit“ aus; wer soll garantieren, dass es keine Arbeitslosigkeit gibt? Das schaffen auch heutige Wohlstandsgesellschaften nicht.

Ein anderes Problem ist, dass auch Sünden gerne mal zu Menschenrechten erklärt werden – z. B. erklärt man die Homo-Ehe zu einem Menschenrecht. (Wobei sie streng genommen nicht nur eine Sünde, sondern eine Unmöglichkeit ist.) Es gibt aber kein Recht, etwas Falsches/Naturwidriges zu tun; und das wird einen am Ende auch selber nicht glücklich machen. Ein Staat kann manche Sünden (vor allem die kleineren) tolerieren; aber größere Sünden zu institutionalisieren ist etwas anderes; und noch schlimmer ist es, sie zu Rechten zu erklären.

Ein Mittelding wären gewisse Freiheiten wie die Pressefreiheit. In der Praxis hat jeder Staat unterschiedliche Grenzen dafür, was unter die Pressefreiheit fällt, und keiner hat eine unbegrenzte Pressefreiheit. Nun gibt es schlicht und einfach kein natürliches Recht, alles zu verbreiten, was man will, auch Lügen und Irrtümer. Es kann ein bürgerliches Recht geben, das einen relativ weiten Rahmen festlegt, innerhalb dessen man verbreiten darf, was man will, auch ein paar nicht zu schädliche Lügen und Irrtümer, z. B. weil es zu tyrannisch wäre oder zu Missbräuchen führen könnte, wenn der Staat alle Einzelheiten nachverfolgen würde. Das ist aber auch wieder kein natürliches Recht; vom Naturrecht her hat man trotzdem die Pflicht, keine Irrtümer zu verbreiten (und der nötige Grad an staatlicher „Zensur“ oder „Bekämpfung von Volksverhetzung“ ist Ansichtssache).

Die Schlagworte der Aufklärer, wenn es um Menschenrechte ging, waren gerne „Freiheit“ und „Gleichheit“; beides leider sehr mehrdeutige Wörter, bei denen es nur vom Kontext abhängt, ob sie sehr Gutes oder sehr Schlechtes oder Neutrales meinen. Vor allem bei der Gleichheit. Denn ein wirkliches natürliches Recht ist die Gerechtigkeit, nicht die Gleichheit, und Gerechtigkeit kann auch manche Ungleichheiten zulassen, die entweder von ihr sogar gefordert werden (z. B. ungleich hohe Strafen für ungleich hohe Verbrechen) oder ihr zumindest nicht widersprechen (z. B. wenn zwei Personen einen ungleich hohen Lohn bekommen, aber beide einen guten Lohn).

Und eine Tendenz war bei den Aufklärern, und vorher schon in gewissem Grad wohl bei den Humanisten, eben auch da: Man soll sich auf die Größe und Würde des Menschen konzentrieren, und sich auf sein Diesseits konzentrieren, auf dieses jetzige irdische natürliche Leben. Gott mag nützlich sein als theoretische Begründung für die Moral oder die Existenz der Welt, aber es ist Zeitverschwendung, Ihn besonders oft anzubeten, Lebensverschwendung, für Ihn zurückgezogen im Kloster zu leben und auf Dinge zu verzichten. Übernatürliche Gnade ist nicht so wichtig; man kommt schon so zurecht und kann ein gutes Leben aufbauen.

Aber so entfernten sich die Aufklärer eben von Gott, und bald war Er nicht mal mehr als bloßer Hintergrund von Theorien gewollt. Und damit gräbt man dem Menschen und seinen Rechten das Wasser ab. Der Mensch ist einfach ein abhängiges Wesen, das seine Größe nur finden kann, wenn es komplett auf Gott ausgerichtet ist. (Die Heiligen zeigen das. Welchen Aufklärer gibt es, der auch nur im entferntesten an ihre Liebe, Treue und Großherzigkeit herangereicht hätte?) Menschen können auch sehr armselig sein.

„We hold these truths to be self-evident“, „Wir halten diese Wahrheiten für offensichtlich/selbsterklärend“, heißt es in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung; damit wird die Erklärung eingeleitet, dass alle Menschen gleich geschaffen seien und von ihrem Schöpfer gewisse unveräußerliche Rechte hätten. Aber diese Wahrheiten sind nicht offensichtlich, nicht für einen Nichtchristen. Ein Christ z. B. weiß, dass auch ein schwer geistig und körperlich behinderter Mensch, der wenig mehr tun kann als sabbernd im Bett zu liegen, seine Würde hat, von Gott geliebt ist, eine unsterbliche Seele hat, und die typisch menschlichen Kräfte seiner Seele, die jetzt durch einen kranken Körper, ein krankes Gehirn gehemmt sind, nämlich Vernunft und Wille, zumindest im Jenseits wird ausüben können. Nehmen wir nun jemanden, der in einer vom Christentum völlig unberührten Welt aufwächst; wie wird der schwer geistig Behinderte sehen? Vielleicht als Missgeburten, die nun mal auf das Niveau der Tiere zurückgefallen sind, und die man deswegen auch nicht besser behandeln muss als Tiere? Das ist keine reine Spekulation; in antiken heidnischen Gesellschaften wurden behinderte Kinder routinemäßig ausgesetzt, und der atheistische australische „Philosoph“ Peter Singer wirbt engagiert für das Töten von Behinderten und bewertet das Lebensrecht von Affen generell als bedeutender als das von Neugeborenen.

Die gleiche Würde aller Menschen ist nicht offensichtlich; man muss sie begründen. Das Christentum kann das; der „humanistische“ Atheismus nicht.

Es gibt andere Versuche, Menschenrechte zu begründen, aber die sind letzten Endes erfolglos. Da wäre das libertäre Nicht-Aggressions-Prinzip, d. h. jeder dürfe alles tun, solange er einem anderen nicht schade. Aber hier muss auch erst wieder der zentrale Unterschied zwischen Tier und Mensch begründet werden; denn Menschen dürfen offensichtlich manches tun, was Tieren schadet, z. B. sie essen. (Und Tiere tun einander das auch ständig an, und man könnte sie nicht von Rechten ihrer Mittiere überzeugen.) Hier muss man wieder erst die Menschenwürde begründen, bevor man Menschen Rechte zusprechen kann. Und selbst wenn man diese einfach der Einfachheit halber als gegeben hinnimmt, reicht das NAP-Prinzip nicht aus. Z. B. haben Kinder ein Recht darauf, von ihren Eltern versorgt und auch geliebt zu werden; das ist kein bloßes „Lass mich in Ruhe“-Recht, und es beruht auch nicht auf einem Vertrag, den die Eltern mit dem Kind geschlossen haben, sondern liegt in der Natur der Sache. Es gibt nicht nur Pflichten, andere nicht zu attackieren, sondern auch Pflichten, Dinge für andere zu tun.

Eine Frage würde sich hier noch stellen: Haben Menschen eigentlich Rechte gegenüber Gott? Das kommt darauf an, was man darunter versteht.

Gott selbst ist die Liebe, und demnach gibt Er uns auch immer mehr, als wir verdienen würden. Aber Gott ist auch die vollkommene Gerechtigkeit; und in keinem Fall würde Er uns etwas Schlechteres geben, als wir verdienen – z. B. haben wir das „Recht“ Ihm gegenüber, nicht in einen tieferen Höllenkreis gesteckt zu werden, als wir mit unseren Taten verdienen. Das kann man ein wirkliches Recht nennen, denke ich. (In der Hölle gibt es immer noch verschiedene Grade. Alle Verdammten sind im Zustand der Feindschaft mit Gott, aber nicht alle haben sich gleich tief in diesen Zustand verstrickt und verdienen dieselben Konsequenzen.)

Aber seien wir mal ehrlich: Wenn Gott uns nur nach der reinen Gerechtigkeit behandeln würde, sähe es nicht schön aus für uns, selbst die besten Menschen würden noch in einen recht milden Höllenkreis kommen, wären immer noch von sich aus entfernt von Gott. Gott hat uns entsprechend Seiner Liebe aber noch mehr Zusagen gegeben; z. B. dass, wer glaubt, bereut und umkehrt, in den Himmel kommt, der ein übernatürliches Glück bedeutet, die Anschauung Gottes selbst. Man kann nun nicht sagen „wenn ich bereue etc., habe ich ein Recht auf den Himmel“, aber schon „wenn ich bereue etc., weiß ich sicher, dass Gott Seine Zusage einhalten wird und mich in den Himmel aufnimmt“. Das ist eine grundsätzliche Zusage; aber Gott hat sich z. B. nicht verpflichtet, einem unendlich viele Chancen zu geben, irgendwann kommt der Tod, vielleicht auch überraschend. Jedenfalls ist es eine Zusage; kein Recht im strengen Sinn; man könnte es evtl. deshalb ein Recht nennen, weil die Gerechtigkeit Gottes von Ihm selber fordert, dass Er Seine Zusagen und Versprechen nicht einfach so zurücknimmt.

In einem gewissen Sinn kann man aber auch kategorisch sagen: Gegenüber Gott haben wir keine Rechte – z. B. in dem Sinne, dass Er uns gar nicht hätte machen müssen und uns auch nicht im Dasein erhalten müsste. Er könnte uns wieder zu Nichts werden lassen. Wir verdanken Ihm alles und können Ihm nichts dafür geben. Oder auch in dem Sinne, dass Er uns vieles befehlen könnte, was andere Menschen nicht können. Manche Menschen haben eine begrenzte Autorität über andere (Eltern, Staat, etc.), aber nie eine unbegrenzte, sodass sie alles fordern könnten, was nur nicht in sich falsch ist. Gott dagegen hat eine solche Autorität. Er könnte einem Menschen z. B. nicht befehlen, zu lügen, weil das sich in sich verkehrt ist und Gott selbst auch nicht lügen könnte, aber er könnte einem zum Beispiel auftragen, seinen ganzen Besitz aufzugeben, in die Wüste zu gehen und als Prophet von Heuschrecken und wildem Honig zu leben. (Weil Gott zu den meisten Menschen nicht so deutlich spricht, kann man in der Regel und im Zweifelsfall aber davon ausgehen, dass alles, was Menschen generell erlaubt ist, auch einem selber erlaubt ist, und Gott einem Wahlfreiheit lässt.)

Irgendwie ist die Redeweise von Rechten gegenüber Gott auch, zwar nicht falsch, aber irgendwie unpassend. Denn von Rechten gegenüber X redet man meistens dann, wenn es vorstellbar ist, dass X diese Rechte verletzen könnte und man ihm gegenüber evtl. auf seine Rechte pochen muss. Und wenn Gott nicht ungerecht sein kann, kann Er auch niemandes Rechte verletzen.