In Rom nichts Neues

Papst Franziskus hat wieder einmal das getan, was er am besten kann: Unklares, vages Gelaber unterschrieben, das keinen zufriedenstellt, aber bei allen für mehr Verwirrung sorgt, das bei den Liberalen die ungeduldige Erwartung auf weitere Zugeständnisse erweckt, bei konservativen Gläubigen eine gewisse Verzweiflung an ihrer eigenen Kirche, und bei Außenstehenden den Eindruck, dass die katholische Kirche eventuell endlich zugibt, dass sie bisher immer falsch lag und sich ändern muss, also offensichtlich grundsätzlich nicht verlässlich ist und man sie ignorieren kann.

Diesmal hatten fünf Kardinäle Fragen (Dubia) an Papst Franziskus gestellt, die die Entwicklung der Glaubenslehre und speziell die Frage der Segnung homosexueller Partnerschaften, der Synodalität, des Frauenpriestertums und des Sakraments der Beichte betrafen. Von der Kongregation für die Glaubenslehre wurden ellenlange Antworten formuliert und von Papst Franziskus abgesegnet. Die Kardinäle haben daraufhin die Dubia noch einmal neu gestellt, um klare Ja/Nein-Antworten zu erhalten, aber bisher keine Antwort bekommen. Und was steht in den vorhandenen Antworten?

Erstes Dubium: Die Entwicklung der Glaubenslehre im Allgemeinen. Da heißt es, die göttliche Offenbarung sei unveränderlich, aber die Kirche könne sie immer besser verstehen und neue Implikationen entdecken. Manche Texte der Bibel und des Lehramts müssten im Kontext ihrer Zeit verstanden werden und alles im Kontext des gesamten Glaubens; man müsse außerdem unterscheiden, was essentiell den Glauben beträfe und was nicht. Das meiste in dieser Antwort ist nicht direkt falsch, aber könnte falsch verstanden werden – z. B. so, dass nur einige Dogmen wirklich Dogmen wären, und solche, die weniger „zentrale“ Wahrheiten betreffen, nicht, oder dass man frühere Aussagen durch „Interpretation“ komplett loswerden könnte. (Natürlich sind auch frühere Aussagen nicht alle unfehlbar, aber hier ist keine klare Unterscheidung vorhanden.)

Zweites Dubium: Die Segnung homosexueller Partnerschaften. Hier wird es nun haarig.

Zunächst wird gesagt, die Ehe sei nur eine Verbindung von Mann und Frau, andere Partnerschaften ihr nicht ebenbürtig. Die Kirche vermeide alle Riten, die implizieren könnten, Nicht-Ehen wären Ehen. So weit, so gut; und dann kommt das Problem (hier eine Übersetzung von Vatican News):

„d) In unserer Beziehung zu den Menschen dürfen wir jedoch die pastorale Liebe nicht vernachlässigen, die alle unsere Entscheidungen und Haltungen durchdringen muss. Die Verteidigung der objektiven Wahrheit ist nicht der einzige Ausdruck dieser Nächstenliebe, die auch aus Freundlichkeit, Geduld, Verständnis, Zärtlichkeit und Ermutigung besteht. Deshalb dürfen wir keine Richter sein, die nur verneinen, ablehnen und ausgrenzen.“

Es wird also impliziert, eine Verteidigung der objektiven Wahrheit sei oft mit einem Mangel an Nächstenliebe verbunden, und damit, „nur zu verneinen“.

„e) Dementsprechend muss die pastorale Klugheit richtig einschätzen, ob es Formen der Segnung gibt, die von einer oder mehreren Personen erbeten werden und die nicht eine falsche Vorstellung von der Ehe vermitteln. Denn wenn man um einen Segen bittet, drückt man eine Bitte um Hilfe von Gott aus, eine Bitte, besser leben zu können, ein Vertrauen auf einen Vater, der uns helfen kann, besser zu leben.“

Hier kommt der entscheidende Absatz: Vielleicht könnte man ja doch ein schwules Paar segnen, so lange man nicht so tut, als wäre das eine Eheschließung; denn man würde ja nicht direkt ihre Beziehung segnen, sondern ihnen nur allgemein Gottes Liebe vermitteln, sogar verbunden mit einer Bitte, besser zu leben (wer als konservativer Katholik noch irgendwie eine orthodoxe Interpretation hineinbringen will, kann das sogar so interpretieren, dass gemeint sei, ohne Unkeuschheitssünden zu leben, aber es wird natürlich nicht klar gesagt).

„f) Auch wenn es Situationen gibt, die aus objektiver Sicht moralisch nicht annehmbar sind, verlangt andererseits dieselbe pastorale Nächstenliebe von uns, andere Menschen, deren Schuld oder Verantwortung durch verschiedene Faktoren, die die subjektive Zurechenbarkeit beeinflussen, gemildert werden kann, nicht einfach als ‚Sünder‘ zu behandeln (vgl. Johannes Paul II., Reconciliatio et Paenitentia, 17).“

Dass subjektive Schuldfähigkeit gemindert sein kann, ist jedem bekannt (und wir wollen um des ewigen Heils der Leute mal darauf hoffen, dass es heutzutage in all der Verwirrung oft der Fall ist); aber die Bezeichnung „Sünder“ ist nun mal objektiv richtig – für jeden Menschen übrigens. Hier wird aber impliziert, wenn bei Leuten die Schuldfähigkeit gemindert sei, könne man ihnen nicht mehr sagen, dass sie XYZ trotzdem lassen sollten. Aber genau das würde ja jemand, der wirklich guten Willens ist, wollen: Gewissensklarheit, damit er nicht mehr aus Unwissenheit Falsches tut.

„g) Entscheidungen, die unter bestimmten Umständen Teil der pastoralen Klugheit sein können, müssen nicht notwendig zur Norm werden. Das heißt, es ist nicht angebracht, dass eine Diözese, eine Bischofskonferenz oder irgendeine andere kirchliche Struktur auf Dauer und offiziell Verfahren oder Riten für alle möglichen Angelegenheiten genehmigt, denn alles, ‚was Teil einer praktischen Unterscheidung angesichts einer bestimmten Situation ist, kann nicht zur Norm erhoben werden‘, weil dies ‚zu einer unerträglichen Kasuistik führen würde‘ (Amoris laetitia 304). Das Kirchenrecht soll und kann nicht alles abdecken, und auch die Bischofskonferenzen mit ihren verschiedenen Dokumenten und Protokollen können dies nicht tun, da das Leben der Kirche durch viele Kanäle neben den normativen fließt.“

Hier wird es erst recht unerträglich: Es könne im Einzelfall pastoral klug sein, dass ein Priester ein schwules Paar segne, aber es soll keine Leitlinien oder Riten geben, wann oder wie er es tun soll. Das Problem wird auf die einzelnen Priester abgeschoben. Man kann sich leicht ausrechnen, was passiert, wenn ein schwules Paar zu einem Priester kommt, und dieser es als pastoral unklug beurteilt, es zu segnen, sich evtl. sogar darauf beruft, solche Segnungen sollten schließlich „nicht zur Norm werden“ – das Paar wird sich beim Bischof beschweren oder den Priester öffentlich bloßstellen, er wird als der Unbarmherzige gelten.

Man muss sich nichts vormachen: Die Leute, die sich wegen Segnungen beim Pfarrer melden würden, sind keine unglücklichen tieffrommen Leute, die für sich persönlich endlich wieder das Gefühl wollen, dass Gott sie liebt, sondern einfach Leute, die noch irgendwo eine familiäre Bindung an die Kirche haben, vielleicht als Kinder ministriert haben, und nicht einsehen, wieso sie nicht eine schöne Zeremonie und das OK der kirchlichen Gemeinschaft für ihre Beziehung haben sollten. Gott, sofern es Ihn gebe, werde doch sowieso nichts dagegen haben; darüber, was Gott über Sexualität denkt, hat man sich nie ernsthaft Gedanken gemacht.

Man kann nun darauf pochen, dass der Papst in diesem Schreiben nichts in sich Häretisches gesagt hat, dass seine Unfehlbarkeit nicht berührt ist. Das ist korrekt, und es ist durchaus gut, es zu betonen, wenn irgendwelche Protestanten oder Orthodoxen uns jetzt sagen wollen: „Ha! Euer Papst ist also doch nicht unfehlbar, und sagt heute so, morgen so.“ (Und wir stehen immer noch extrem gut da, wenn wir die Konsistenz der katholischen Kirche mit der anderer kirchlicher Gemeinschaften vergleichen – ja, gerade auch der orthodoxen, s. z. B. das Thema der Wiedertaufe oder der künstlichen Verhütungsmittel.) Der Papst ist nur unter bestimmten Umständen unfehlbar, nämlich wenn er ex cathedra mit seiner Autorität als Nachfolger Petri etwas für die ganze Kirche Bindendes in Sachen des Glaubens und der Moral verkündet. Er ist nicht davor geschützt, unkluge praktische Entscheidungen zu treffen, oder etwas zu sagen, das sehr nahe an den Irrtum gerät. In der Regel wird die konstante Praxis der Kirche verlässlich sein und gravierende Fehler werden selten vorkommen; aber sie sind nicht unmöglich.

Aber man kann mit dieser Argumentation nicht Papst Franziskus persönlich verteidigen – als werde er nur wieder einmal von den bösen Medien missverstanden. Es ist ganz offensichtlich, dass die Unterscheidung „wir segnen ja nur die Leute, aber es ist doch kein Segen für ihre Beziehung“ für viele keinen Sinn ergeben wird. Wenn ein einzelner Homosexueller bei einem Primizsegen mit nach vorne geht, ist es noch einmal etwas anderes; hier wird klar die Person gesegnet, und der Priester weiß normalerweise gar nichts von ihren Verhältnissen. Aber wenn beide Partner zusammen mit einem solchen Anliegen zu einem Priester kommen, ist es klar, dass sie einen Segen für ihre Beziehung wollen, und dass ein Segen, den der Priester ihnen erteilt, so verstanden werden wird, auch wenn er vorher noch mal exklamiert „aber bitte nicht missverstehen“. („Es ist nicht das, wonach es aussieht!“) Und natürlich hat die Kirche immer gut daran getan, Menschen, die in offenkundiger schwerer Sünde leben, Segnungen zu verweigern. Sie beurteilt damit nicht die Herzen, denn die kann sie nicht sehen; sie beurteilt die offenkundigen Taten, denn die sieht sie und die machen auch einen Eindruck auf andere. Sollte die Kirche einen verheirateten Mann zusammen mit seiner Geliebten segnen, oder eine Ortsgruppe einer kommunistischen Partei? Es ist pastoral offensichtlich extrem unklug, mit dieser Praxis zu brechen.

Eine solche Praxis würde auch Katholiken mit homosexuellen Neigungen, die diese nicht ausleben, oder zumindest merken, dass das Ausleben nicht gut ist und damit aufhören wollen, nicht in geringster Weise nützen. Hier wird (dem Anschein nach) das gesegnet, was ihnen schadet, nämlich die Sünde, die sie nicht begehen oder von der sie loskommen wollen. Die Welt könnte zu einem zölibatären homosexuellen Katholiken jetzt sagen „mach dich doch nicht selber unglücklich, leb das ruhig aus, sogar die Kirche hat immer weniger dagegen“. Ebenso wenig würde es säkularen Leuten in einer homosexuellen Beziehung, die langsam beginnen, sich für die Religion zu interessieren und zu merken, dass es „mehr“ geben muss, nützen, denn die stehen noch sehr am Anfang ihres Weges zu Gott und sind sehr in der Gefahr, sich zu sagen, dass etwas, was die Kirche nicht mehr deutlich verurteilt, ein Punkt sein muss, bei dem die Glaubenslehre sich noch entwickeln muss und kann.

Vor allem jedoch hält ein solches Verhalten sehr viele andere Leute, die von dem einzelnen Thema gar nicht betroffen sind, davon ab, die Kirche ernst zu nehmen. Eine trotzig traditionalistische Institution, die stur an jedem i-Tüpfelchen festhält, wird man wenigstens in gewisser Weise respektieren, auch solange man sie aus Vorurteilen ablehnt, und wenn man sie näher kennenlernt, wird man vielleicht ihre Anziehungskraft sehen. Aber eine Institution, die sich selbst verleugnet und um Anerkennung bettelt und vage Statements abgibt, um sich nur ja nicht festlegen zu müssen, die wird keiner ernstnehmen. Viele Menschen werden solche Änderungen nur als Eingeständnis sehen, dass die Kirche sich geirrt habe und keine wirklich von Gott eingesetzte Institution sei – und ebenso haben sie schon alle Änderungen der letzten 60 Jahre wahrgenommen. Ah, die Kirche gibt also endlich ihr komisches Latein auf. Ah, die Kirche lässt endlich Mädchen als Ministranten zu. Ah, die Kirche veranstaltet endlich Gottesdienste mit den Evangelischen. Ah, die Kirche stellt endlich weniger Bedingungen für gemischtkonfessionelle Ehen. Man sieht sich darin bestätigt, irgendwann werde es schon noch so kommen, dass die Kirche endlich eingestehe, nur eine menschliche Institution zu sein, die sich auf menschliche Traditionen über einen gewissen Jesus berufe, der gesagt habe, dass Gott uns möge und wir einander mögen sollten, und vielleicht irgendwie eine besondere Verbindung zu Gott gehabt habe.

Auf das dritte Dubium, das sich auf die Frage der Synodalität bezieht, und darauf hinweist, dass die synodalen Delegierten nicht das ganze Bischofskollegium vertreten könnten, wird nur mit vagen Sätzen über die Wichtigkeit von Beteiligung, und darüber, dass man die konkrete Form der Synode nicht einfrieren wolle, geantwortet. Letztlich unwichtig.

Das vierte Dubium betrifft dann das Frauenpriestertum. Darauf wird geantwortet, dass das rein männliche Weihepriestertum die Frauen ja nicht herabsetze, keine größere Heiligkeit für Männer bedeute usw. – schön und gut, freilich etwas defensiv. Es wird keineswegs gesagt, Papst Franziskus plane eine Einführung des Frauenpriestertums. Dann allerdings wird die Klarstellung von Johannes Paul II. betreffs dieser Frage in Zweifel gezogen: „Es handelt sich nicht um eine dogmatische Definition, obgleich sie von allen akzeptiert werden muss. Niemand darf ihr öffentlich widersprechen, und doch kann sie Gegenstand von Untersuchungen sein, wie im Fall der Gültigkeit von Weihen in der Anglikanischen Gemeinschaft.“ Das ist ganz offenkundig falsch: Der Wortlaut von Ordinatio Sacerdotalis ist sehr eindeutig und endgültig, und impliziert eine unfehlbare Entscheidung, auch wenn immer wieder gesagt wurde, es sei kein Dogma: „Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“ Es steht also auch keinem Theologen frei, privat zu untersuchen, ob es nicht doch möglich sei. Auch hier wieder: Zweifel durch die Hintertür, Scheinzugeständnisse.

Das fünfte Dubium betrifft die Notwendigkeit der Reue und des guten Vorsatzes zur Erteilung der Absolution, dass ein Priester jemandem die Absolution verweigern muss, der diese Reue nicht zu erkennen gibt. Auch hier wird zunächst die offenkundig richtige Lehre bejaht: „Reue ist notwendig für die Gültigkeit der sakramentalen Absolution und setzt die Absicht voraus, nicht wieder zu sündigen.“ Aber natürlich folgt ein Aber: „Aber hier gilt keine Mathematik, und ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass der Beichtstuhl keine Zollstation ist. Wir sind nicht die Herren, sondern wir sind demütige Verwalter der Sakramente, die die Gläubigen nähren, denn diese Gaben des Herrn sind keine Reliquien, die man hüten muss, sondern Hilfen des Heiligen Geistes für das Leben der Menschen.“ Auch hier wieder dasselbe: Wir weigern uns, euch klare Richtlinien zu geben, aber implizieren, dass ihr bisher etwas falsch gemacht habt, und hüllen das in wohlformulierte Beleidigungen, die implizieren sollen, ihr hättet bisher den Leuten Hilfen des Heiligen Geistes vorenthalten.

Dann werden aber doch etwas konkretere Fälle genannt: „Es gibt viele Möglichkeiten, Reue auszudrücken. Bei Menschen mit einem sehr verletzten Selbstwertgefühl ist das Schuldbekenntnis oft eine grausame Folter, aber der bloße Akt, zur Beichte zu gehen, ist ein symbolischer Ausdruck der Reue und der Bitte um göttliche Hilfe. […] Schließlich muss klar sein, dass alle Bedingungen, die üblicherweise bei einer Beichte aufgestellt werden, im Allgemeinen nicht anwendbar sind, wenn sich die Person in einer Situation der Agonie befindet oder wenn ihre geistigen und psychischen Fähigkeiten sehr eingeschränkt sind.“ Auch hier bleibt jedoch die Frage: Was genau ist nun gemeint? Sind Fälle gemeint, in denen ein psychisch schwer kranker Mensch ansatzweise beichtet und Reue zu erkennen gibt, aber es z. B. nicht zu schaffen scheint, diese Reue ganz deutlich zu zeigen oder genau genug zu beichten? Die Kirche kannte tatsächlich schon lange Bestimmungen für Randfälle – z. B. schreiben alte Moraltheologiebücher darüber, dass ein Priester einem Sterbenden, der nicht mehr vollständig beichten kann, die Absolution geben kann, dass man von der vollständigen Beichte entschuldigt ist, wenn man nur durch einen Dolmetscher beichten könnte oder sonstige Dritte es mithören könnten, oder dass ein Priester jemandem, der an extremer Skrupulosität leidet, sagen kann, er solle nur allgemein und nicht im einzelnen seine Sünden beichten. Aber es ist fraglich, ob hier nur auf solche Situationen Bezug genommen wird.

Die Frage der Kardinäle war offensichtlich nicht auf solche Fälle ausgerichtet. Sie lautete folgendermaßen:

„Zweifel angesichts der Aussage ‚Vergebung ist ein Menschenrecht‘ und des Beharrens des Heiligen Vaters auf der Verpflichtung, jedem und immer die Absolution zu erteilen, so dass die Reue keine notwendige Bedingung für die sakramentale Lossprechung wäre.

Gefragt wird, ob die Lehre des Konzils von Trient noch in Kraft ist, nach der für die Gültigkeit der sakramentalen Beichte die Reue des Beichtenden notwendig ist, die darin besteht, die begangene Sünde zu verabscheuen und nicht mehr sündigen zu wollen (Session XIV, Kapitel IV: DH 1676), so dass der Priester die Lossprechung aufschieben muss, wenn klar ist, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist.“

Es war eine generelle Frage: Kann man Leuten auch die Absolution geben, wenn sie eine bestimmte Sünde nicht beenden wollen? Ist die Reue generell nötig? Muss man sich zumindest irgendwie von der Sünde abwenden? Und die Antwort des Vatikans leugnet nicht, dass ein Mindestmaß an Reue sehr wohl immer nötig ist. Aber es wird ein Eiertanz aufgeführt und Sonderfälle werden angeführt, als wollte man die klare Antwort verschleiern. Auch in Sonderfällen kann ja jemandem, der sagt, eine Sünde gar nicht aufgeben zu wollen, die Absolution nicht gespendet werden.

Es ist am Ende alles nichts Neues – es ist genau dieselbe Situation, wie wir sie schon seit Amoris Laetitia haben. Und wieder und wieder wird Schaden an den Gläubigen angerichtet, und wir müssen notdürftig versuchen, die Probleme zu beseitigen, die der Papst uns eingebrockt hat.

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