Schwere – lässliche – keine Sünde: Beispiele

Ich arbeite ja immer noch an meiner ausführlichen Artikelreihe zur Moraltheologie, die den Lesern dabei helfen soll, zu unterscheiden, was Sünde ist und was nicht, was schwere und was lässliche, und wieso überhaupt die jeweiligen Prinzipien gelten. Aber weil es immer relativ lang dauert, bis ich wieder den nächsten Artikel fertig habe, dachte ich, ich mache zwischendurch mal einen kleinen Überblicksartikel, der nichts weiter tun soll, als anhand von Beispielen (kein Anspruch auf Vollständigkeit) ein Gefühl dafür zu vermitteln, was (nach Ansicht der Kirche oder zumindest der Mehrheit der früheren rechtgläubigen Moraltheologen) schwere Sünden sind, was lässliche, und was keine Sünden. [Hier geht es nur darum, ob es sich um schwere Materie handelt; im Einzelfall kann trotz schwerer Materie eine lässliche Sünde vorhanden sein, weil jemand wegen Unwissenheit, Zwang, Sucht o. Ä. so handelt, d. h. weil Wissen oder Wille nicht voll da ist.]

Wer genauere Fragen zu einzelnen Sünden hat (z. B. im Bereich des 6. und 7. Gebots), kann auch gerne in diesem hier zu herunterladenden Buch schauen.

Mose und die 10 Gebote, Jusepe de Ribera.

1. Gebot: Keine anderen Götter haben; allgemeiner: Glaube, Hoffnung, Gottesliebe, und rechte Gottesverehrung

Schwere Sünden:

  • Atheismus, Agnostizismus, religiöser Indifferentismus, totales Desinteresse an Gott
  • Apostasie (Glaubensabfall)
  • Häresie (Ketzerei = Leugnung einer Glaubenswahrheit, aber nicht des ganzen Glaubens)
  • Schisma (Kirchenspaltung)
  • Glaubensverleugnung
  • Starke Gefährdung des eigenen Glaubens
  • Willentliche Zweifel am Glauben, nachdem man ihn angenommen hat und um die Grundsätze, wegen denen er glaubhaft ist, und Gottes Verlässlichkeit weiß (Schwierigkeiten mit Glaubenslehren haben, die man erst noch klären muss, aber ohne deswegen zu zweifeln, dass es dafür am Ende eine Lösung geben wird, ist keine Sünde)
  • Verzweiflung (jede Hoffnung auf den Himmel aufgeben)
  • Vermessenheit (Präsumption; sich einbilden, auf jeden Fall ohne weiteres in den Himmel zu kommen)
  • Willentlicher Hass auf Gott
  • Idolatrie (Götzendienst, z. B. Poly- und Pantheismus, Satanismus)
  • Schwerere Formen von Aberglaube, z. B. Geisterbeschwörung
  • Nie beten oder sehr lange nicht beten (z. B. einen Monat lang)
  • Schwerere liturgische Missbräuche (z. B. ungültige Absolutionsformel verwenden)
  • Schwere Sakrilegien (Sakrilegien sind Verbrechen gegen heilige Personen, Orte oder Sachen, schwere Sakrilegien z. B. die Kommunion im Stand der Todsünde empfangen, in der Beichte wissentlich und willentlich eine sicher schwere Sünde verschweigen, eine Reliquie aus einer Kirche stehlen)
  • Gott ernsthaft auf die Probe stellen wollen
  • Simonie

Lässliche Sünden:

  • Mangel an Vertrauen in Gott, leichte Undankbarkeit, leichter Überdruss und Unaufmerksamkeit beim Gebet
  • Leichte Formen von Aberglaube aus Naivität/Dummheit (z. B. Glücksbringer ernst nehmen), abergläubische Dinge halbernst nehmen
  • Leichte liturgische Missbräuche
  • Vernachlässigung des Gebets (nicht täglich zumindest ein bisschen beten)
  • Leichte Sakrilegien (z. B. schlechtes Benehmen in der Kirche, wie Essen, Trinken, lautes Reden)
  • Nachlässigkeit dabei, sich über Glaubenswahrheiten zu informieren, sodass man nicht so gut erklären kann, was man glaubt
  • Eine gewisse Leichtgläubigkeit gegenüber noch nicht anerkannten Privatoffenbarungen

Keine Sünden:

  • Heiligenbildchen (solche, die nicht gesegnet sind) wegwerfen, die man nicht mehr gebrauchen kann
  • Nicht jeden Tag den Rosenkranz beten
  • Sein Horoskop lesen, um sich darüber lustig zu machen
  • Als Journalist oder Wissenschaftler bei den Machenschaften von Geisterbeschwörern anwesend sein, um zu entdecken, was dahintersteckt
  • In Zeiten der Verfolgung verstecken, dass man Christ ist (aber ohne es zu verleugnen, wenn man wirklich dazu aufgefordert werden sollte)

2. Gebot: Den Namen Gottes in Ehren halten

Schwere Sünden:

  • Meineid (eine eidliche Aussage machen, die falsch ist, oder ein eidliches Versprechen ablegen, das man nicht halten will) und Eidbruch (Bruch eines eidlichen Versprechens)
  • Bruch eines unter schwerer Sünde abgelegten Gelübdes (z. B. Ordensgelübde)
  • Blasphemie (Gotteslästerung)

Lässliche Sünden:

  • Bruch eines unter lässlicher Sünde abgelegten Gelübdes oder eines Gelübdes in unwichtiger Sache
  • Unehrfürchtiger Gebrauch heiliger Namen
  • Unüberlegte Blasphemie aus starken Gefühlsbewegungen heraus (z. B. bei einem Schicksalsschlag unbewusst rufen „Wie kann Gott nur so grausam sein!“)
  • Unüberlegtes (aber nicht falsches!) Schwören aus einem nichtigen Anlass

Keine Sünden:

  • Dinge nicht einhalten, die man nicht gelobt, sondern sich bloß vergenommen hat
  • Ein Gelübde brechen, das man im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit abgelegt hat
  • Um Dispens von einem unüberlegten, schwer machbaren Gelübde bitten
  • Ein eidliches Versprechen, mit dem man sich dazu verpflichten wollte, eine Sünde zu begehen, nicht einhalten

3. Gebot: Den Tag des Herrn heiligen

Schwere Sünde:

  • Ohne guten Grund an Sonntagen und gebotenen Feiertagen nicht zur Messe gehen (z. B. weil man ausschlafen will)
  • Ohne sinnvollen Grund am Sonntag mehrere Stunden lang arbeiten (mit einer schweren Sünde wird grob ab 2-3 Stunden gerechnet)
  • Aus Nachlässigkeit die Hälfte der Messe versäumen

Lässliche Sünde:

  • Aus Nachlässigkeit fünf Minuten zu spät zur Messe kommen
  • Fünf Minuten vor Schluss die Messe verlassen
  • Eine gewisse Unaufmerksamkeit und Ablenkung bei der Messe
  • Kürzere Arbeiten am Sonntag erledigen, die man auch verschieben könnte

Keine Sünde:

  • Von der Messe zu Hause bleiben, weil die Fahrt dorthin mehr als eine Stunde dauern würde; oder weil man krank ist (z. B. Grippe, Bauchschmerzen, Migräne genügt); oder weil die Straßenverhältnisse extrem schlecht sind; oder weil dringende familiäre Pflichten dazwischen kommen; oder weil man niemanden hat, der einen fahren könnte)
  • Notwendige Arbeiten am Sonntag erledigen (z. B. Kochen, Küche aufräumen)
  • Einen Job annehmen, bei dem man regelmäßig sonntags arbeiten muss (z. B. Krankenschwester, Verkäufer an der Tankstelle)
  • Einen Teil der Messe versäumen, weil man mit einem unruhigen Kind vor die Tür gehen musste
  • Aus Protest wegen schwerer liturgischer Missbräuche die Messe verlassen

4. Gebot: Vater und Mutter ehren; allgemeiner: Pflichten in Familie und Staat ggü. Autoritäten und Untergebenen

Schwere Sünden:

  • Als Kind: In schwerwiegender Weise gegen Ehrfurcht, Liebe oder Gehorsam gegenüber den Eltern verstoßen (z. B. die Eltern schlagen; ihnen starken Hass zeigen; Ungehorsam bei einem wirklichen Befehl in wichtigen Dingen, solange man noch minderjährig ist; die alten Eltern in schwerer Not vernachlässigen; nie für die Eltern beten)
  • Als Eltern: In schwerwiegender Weise die Pflicht zu Liebe, Fürsorge und guter Erziehung verletzen (z. B. ein Kind gewohnheitsmäßig deutlich vorziehen; nie mit den Kindern zum Arzt gehen; ein ernsthaftes Risiko einer Fehlgeburt ohne guten Grund eingehen; sich nicht dafür interessieren, dass das Kind gemobbt wird; es den Kindern einfach durchgehen lassen, dass sie andere Kinder mobben; sie so sehr verwöhnen, dass sie sich für den Mittelpunkt der Welt halten; sich überhaupt nicht darum kümmern, dass sie über Gott Bescheid wissen, Antworten für ihre religiösen Fragen bekommen und die Sakramente empfangen)
  • Als Staatsbürger: Ungehorsam gegenüber gerechten Gesetzen in wichtigen Dingen; Steuerhinterziehung in größerem Ausmaß; illegales Agitieren gegen die Staatsgewalt ohne extremen Grund; Hass auf das Vaterland
  • Als Teilhaber an der Staatsgewalt: In schwerwiegender Weise gegen das Gemeinwohl handeln (z. B. als Abgeordneter für ein schlechtes Gesetz stimmen, um sich in der Partei nicht unbeliebt zu machen; als Richter bestechlich sein und Schuldige laufenlassen; sich überhaupt keine Mühe geben, seinen Job zu machen, z. B. indem man als Abgeordneter im Parlament entweder ständig fehlt oder nicht aufpasst)

Lässliche Sünden:

  • Als Kind: In leichter Weise gegen Ehrfurcht, Liebe oder Gehorsam gegenüber den Eltern verstoßen (z. B. geringfügige Beleidigungen; unnötige Streitereien; Ungehorsam in wenig wichtigen Dingen)
  • Als Eltern: In leichter Weise gegen die Pflicht zu Liebe, Fürsorge und guter Erziehung verstoßen (z. B. ein bisschen ungeduldig mit den Kindern sein; sie ein bisschen verwöhnen oder ein bisschen inkonsequent mit ihnen sein)
  • Als Staatsbürger: Ungehorsam gegenüber gerechten Gesetzen in wenig wichtigen Dingen, Wahlenthaltung aus Desinteresse am Staat, ohne dass man dadurch schuld ist, dass eine schlechte Regierung ins Amt kommt
  • Als Teilhaber an der Staatsgewalt: In leichter Weise gegen das Gemeinwohl handeln (z. B. leichte Nachlässigkeit bei der Wahrnehmung der Pflichten als Abgeordneter)

Keine Sünden:

  • Als Kind: Seinen Eltern nicht gehorchen, wenn man schon erwachsen ist; anderer Meinung sein als die Eltern; versehentlicher Ungehorsam aus Vergesslichkeit
  • Als Eltern: Nicht immer für alle Kinder gleichermaßen da sein können, weil z. B. ein kleineres Kind einen dringender braucht; zwischendurch auch mal ungesundes Essen auf den Tisch bringen; nicht die absolut besten Fördermöglichkeiten für das Kind suchen
  • Als Staatsbürger: Passiver Widerstand gegenüber ungerechten Gesetzen; aktiver Widerstand in Extremfällen, wenn dieser Widerstand nicht noch mehr Schaden anrichtet; Wahl einer schlechten Partei, um eine noch schlimmere zu verhindern
  • Als Teilhaber an der Staatsgewalt: Einem schlechten Gesetz zustimmen, um ein noch schlimmeres zu verhindern

5. Gebot: Nicht morden; allgemeiner: Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit von sich und anderen achten, nicht hassen und verletzen

Schwere Sünden:

  • Direkte Tötung eines unschuldigen Menschen (Mord, Totschlag, Abtreibung, Euthanasie…)
  • Indirekte Tötung eines unschuldigen Menschen (d. h. etwas tun, bei dem sein Tod nicht gewollt ist, aber in Kauf genommen wird) ohne schwerwiegenden Rechtfertigungsgrund
  • Verstümmelung ohne medizinische Notwendigkeit
  • Duell
  • Große Unvorsichtigkeit im Straßenverkehr, z. B. illegales Autorennen
  • Selbstmord
  • Bedeutende Schädigung der eigenen Gesundheit ohne vernünftigen Grund (z. B. durch harte Drogen)
  • Sich so sehr betrinken oder mit Drogen zudröhnen, dass man den Vernunftgebrauch nicht mehr hat
  • Selbstverstümmelung ohne medizinische Notwendigkeit
  • Hungerstreik, Selbstverbrennung aus Protest
  • Riskieren des eigenen Lebens ohne guten Grund (z. B. bei Russian Roulette oder extremen Mutproben)

Lässliche Sünden:

  • Leichte Nachlässigkeit bei verhältnismäßigen Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung von Krankheiten
  • Leichte Unvorsichtigkeit im Straßenverkehr
  • Leichtere Schädigung der eigenen Gesundheit ohne vernünftigen Grund (z. B. zu viel essen, häufiger Zigaretten rauchen)
  • Einem Tier unnötige leichte Schmerzen zufügen

Keine Sünden:

  • Töten oder Verletzen im Fall von Notwehr oder Nothilfe gegen einen gegenwärtigen Angriff auf bedeutende Rechtsgüter (d. h. gegen einen Angreifer, der einen töten, vergewaltigen, verletzen, foltern oder etwas Wertvolles rauben will; generell darf man dabei den Angreifer nur so sehr schädigen, wie es zur Verteidigung notwendig ist, aber im Akutfall wird es nicht immer so leicht sein, darauf abzuzielen, den Angreifer z. B. nur zu verletzen statt zu töten, und man muss nicht extrem darauf achten, jemandem nur ins Bein zu schießen, wenn man in der Zwischenzeit schon von ihm umgebracht werden könnte)
  • Beteiligung an einem sicher gerechten Krieg oder an einem zweifelhaft gerechten Krieg, wenn man durch Wehrpflicht o. Ä. dazu verpflichtet wird
  • Verhängung oder Ausführung der Todesstrafe aus einem gravierenden Grund
  • Entfernen des Eileiters im Fall einer Eileiterschwangerschaft, da man hier den Tod des Kindes nicht will, sondern nur in Kauf nimmt (indirekte Tötung), und das Kind sonst auch sterben würde und die Mutter in Lebensgefahr ist, weil der Eileiter reißen könnte. (Unter Moraltheologen ist umstritten, ob es nur in Ordnung ist, den Eileiter zu entfernen, weil dieser ein Organ ist, das Probleme macht, oder ob auch das direkte Herausholen des Kindes aus dem Eileiter, ohne es direkt zu zerstückeln o. Ä., in Ordnung wäre, oder ob dieses Herausholen nicht schon eine direkte Tötung wäre. Aber das sind Feinheiten; hier kommen wohl auch die Regeln zur Abwägung bei Zweifelsfällen ins Spiel. Das Ergebnis ist dasselbe.)
  • Im Fall einer tödlichen Krankheit als Schwangere ein Medikament nehmen, das dem Kind schaden oder es töten könnte; bei einer nicht direkt lebensgefährlichen Krankheit ein Medikament nehmen, das nur selten eine Fehlgeburt verursacht
  • Andere Fälle von indirekter Tötung aus gravierenden Gründen, z. B. Bombenangriff auf eine Munitionsfabrik in einem gerechten Krieg, wobei man nicht ausschließen kann, dass auch Unschuldige sterben werden
  • Sich aus einem gewichtigen Grund (z. B. sehr belastende Krankheit) den Tod wünschen, sich dabei aber Gottes Vorsehung unterwerfen
  • Sein Leben riskieren, um einen anderen zu retten
  • Übernahme einer gesundheitsschädlichen Arbeit, die an sich legitim ist und gemacht werden sollte
  • Unverhältnismäßige Vorsichtsmaßnahmen bzgl. der Verbreitung von Krankheiten nicht einhalten
  • Tierversuche in der medizinischen Forschung

6. & 9. Gebot: Nicht die Ehe brechen, nicht nach der Frau eines anderen verlangen; allgemeiner: Keuschheit und Schamhaftigkeit

Hier wird eigentlich alles im Bereich der Unkeuschheit (sexuelle Erregung oder Befriedigung suchen außerhalb der Ehe oder der natürlichen Ordnung) unter die schwere Sünde gezählt, auch wenn es innerhalb des Bereichs der schweren Sünde noch viele Abstufungen gibt, während es bei der Unschamhaftigkeit (zu offenes Zurschaustellen und Umgehen mit Sexualität/Nacktheit) auf den Grad ankommt, darauf, ob sie leicht für sexuelle Erregung sorgt oder nicht, dafür, ob sie schwer oder lässlich ist. (Es gibt verschiedene Gründe, warum die Moraltheologen hier so streng waren; u. a. wohl deshalb, weil Unkeuschheitssünden doch diejenigen Sünden sind, die Menschen gerne stark verstricken und zu weiteren Sünden führen, die sie stark prägen und bei denen viel auf dem Spiel steht; die Kraft, mit der neue Menschen gemacht werden, ist nun mal einfach etwas Bedeutsames. Mehr zu diesem Thema z. B. hier und hier. Außerdem kommt man an der Aussage Jesu in der Bergpredigt über Ehebruch im Herzen auch nicht einfach vorbei.)

Schwere Sünden:

  • Gewollt unkeusche Fantasien und Gefühle erwecken, darin schwelgen (delectatio morosa)
  • Zärtlichkeiten, die auf sexuelle Erregung abzielen (Herummachen, Hände unter dem T-Shirt des anderen, Zungenküsse, Petting…)
  • Unzucht (Sex außerhalb der Ehe)
  • Ehebruch
  • Masturbation
  • Inzest
  • Homosexuelle Handlungen
  • Widernatürliche oder perverse Praktiken auch in heterosexueller Konstellation (z. B. Penetration & Samenerguss in unnatürliche Körperöffnung (Analsex, Oralsex – orale Zärtlichkeiten als bloßes Vorspiel dürften wohl an sich keine Sünde sein) oder Sadismus)
  • Künstliche Verhütungsmittel (Pille, Kondome, Spirale, coitus interruptus…)
  • Sterilisation
  • Voyeurismus
  • Konsum oder Herstellung von Pornographie
  • Schwere Unschamhaftigkeit, z. B. sich halbnackt präsentieren, sodass Brüste und Hintern raushängen, oder vor anderen sehr explizit über sexuelle Praktiken reden, oder Romane mit expliziten Sexszenen lesen, ohne die zumindest zu überblättern
  • Vergewaltigung, Missbrauch von Kindern oder Unzurechnungsfähigen (nicht nur sehr schwere Sünde gegen die Keuschheit, sondern auch sehr schwere Sünde gegen die Gerechtigkeit)

Lässliche Sünden:

  • Leichte Sünden der Unschamhaftigkeit (z. B. bei Kleidung (T-Shirt, das ein wenig eng ist o. Ä.) oder Gesprächen, die noch keinen großen Einfluss darauf haben, sexuelle Gefühle zu erregen)
  • Sich aus zu großer Neugier mit sexuellen Dingen beschäftigen, ohne ein großes Risiko von sexueller Erregung
  • Unkeuschheitssünden ohne vollen Willen oder Bewusstsein (z. B. im Halbschlaf, oder aus einer Sucht heraus – wobei es wohl auch eine schwere Sünde wäre, gar nicht zu versuchen, die Sucht zu bekämpfen, aber bei der Einzelsünde wäre die Schuld gemildert)

Keine Sünden:

  • Gedanken, Gefühle oder körperliche Reaktionen, die man nicht kontrollieren kann und die man einfach ignoriert (oder von denen man sich irgendwie ablenkt, wenn sie stark belastend werden)
  • Nächtliche Pollution
  • Unkeusche Träume
  • Kurze Küsse und Umarmungen vor der Ehe
  • Sich aus medizinischen Gründen Gebärmutter, Eierstöcke o. Ä. entfernen lassen
  • Aus einem vernünftigen Grund NFP (Natürliche Familienplanung) verwenden, um die Kinderzahl zu begrenzen
  • Sich sachlich über Sexualität informieren, z. B. weil man eine medizinische oder moraltheologische Frage klären will
  • Sich vor dem Arzt ausziehen

7. & 10. Gebot: Nicht stehlen; nicht nach dem Gut eines anderen verlangen; allgemeiner: der richtige Umgang mit Eigentum

Schwere Sünden:

  • Diebstahl von größeren Summen (z. B. 200 €) oder serienmäßige kleine Diebstähle
  • Schwere Sachbeschädigung
  • Schwerer Betrug
  • Deutlich weniger zahlen als den gerechten Familienlohn (d. h. den Lohn, mit dem ein Vollzeitangestellter als Alleinverdiener eine mittelgroße Familie ernähren kann), obwohl man es sich leisten könnte, einen gerechten Lohn zu zahlen
  • Wucher (stark überhöhte Preise oder Zinsen)
  • Einen Vertrag nicht einhalten, indem man sehr schlechte Ware oder Arbeit liefert

Lässliche Sünden:

  • Diebstahl von geringen Summen (z. B. 5€) oder Diebstähle unter mildernden Umständen (z. B. etwas von Familienmitgliedern „ausleihen“, ohne zu fragen, oder am Arbeitsplatz Stifte und Kopierpapier mitgehen lassen…)
  • Geliehenes verspätet zurückgeben
  • Mit öffentlichem Eigentum nicht sorgfältig umgehen (z. B. Büchereibücher fahrlässig beschädigen)
  • Ein bisschen Faulheit bei der Arbeit

Keine Sünden:

  • Mundraub (Essen oder andere lebenswichtige Dinge stehlen, weil man weder durch Arbeit noch Betteln etwas bekommen kann)
  • Etwas heimlich an sich nehmen, das einem rechtmäßig sicher gehört, das einem aber vorenthalten wurde und man nicht auf andere Weise bekommen kann

Beim 7. Gebot sei angemerkt, dass für Schaden am Eigentum grundsätzlich eine Wiedergutmachung gegenüber dem Geschädigten moralisch verpflichtend ist; wenn es praktisch nicht gut möglich ist, sie zu leisten, muss man stattdessen den jeweiligen Betrag den Armen spenden.

8. Gebot: Kein falsches Zeugnis ablegen; allgemeiner: Wahrheit, Ehre, Treue, rechter Umgang mit Worten

Schwere Sünden:

  • Lüge, die jemand anderem stark schadet
  • Jemandem eine wichtige Information vorenthalten, die zu erfahren er ein Recht hat
  • Schwere Ehrabschneidung (durch Offenbaren wirklicher Sünden, die zu offenbaren weder notwendig für das Privatwohl noch für das Allgemeinwohl ist)
  • Schwere Verleumdung (durch Verbreiten falscher Behauptungen)
  • „Ohrenbläserei“ bei wichtigen Dingen (d. h. negative Informationen weitertragen („der da hat dich beleidigt“), um Streit zu stiften)
  • Wichtige Geheimnisse ohne guten Grund verraten
  • Schwerwiegende Beschimpfung (=ungerechterweise die Ehre eines anderen angreifen)
  • Völlig grundlos über andere hart urteilen (sog. freventliches Urteil)

Lässliche Sünden:

  • Notlüge, Scherzlüge
  • Jemandem eine unwichtige Information vorenthalten, die zu erfahren er ein Recht hat
  • Ein bisschen Lästern über Kleinigkeiten, ohne dass dabei jemandes Ruf stark geschädigt werden kann
  • Verrat eines unwichtigen Geheimnisses
  • Leichte Beschimpfung
  • Unzureichend begründeten Argwohn hegen

Keine Sünden:

  • Die sog. Mentalrestriktion (nicht die ganze Wahrheit sagen), wenn man einen hinreichenden Grund hat und der andere kein Recht hat, die Wahrheit zu erfahren (z. B. wenn ein Priester über Dinge befragt wird, die er nur aus der Beichte weiß, und dazu sagt „Ich weiß nichts“, mit dem gedanklichen Zusatz „…das ich sagen könnte“)
  • Jemandem, der kein Recht hat, eine Information zu bekommen, diese Information vorenthalten
  • Etwas Schlechtes über jemand anderen öffentlich machen, um jemand anderen vor Schaden zu bewahren, oder wenn derjenige sich um ein Amt bewirbt, für das er unwürdig ist; oder etwas Schlechtes über jemand anderem einem Freund erzählen, um sich bei ihm Rat zu holen…
  • Verrat eines Geheimnisses aus gutem Grund (z. B. um andere vor Schaden zu bewahren)
  • Im Umgang mit anderen vorsichtig sein, weil man nie genau wissen kann, was wirklich in jemandem steckt; hier liegt kein unbegründeter Argwohn oder freventliches Urteil vor, auch nicht, wenn man z. B. speziell bei einer bestimmten Gruppe von Menschen besonders vorsichtig ist; hier wird ja kein Urteil über einen einzelnen gefällt

Kirchengebote – in der Osterzeit die Kommunion empfangen, 1x im Jahr die schweren Sünden beichten, die Fast- und Abstinenztage einhalten, die Kirche finanziell unterstützen

Schwere Sünden:

  • In der Osterzeit nicht die Kommunion empfangen, obwohl es machbar wäre
  • Die schweren Sünden nicht mindestens einmal im Jahr beichten
  • Ohne Entschuldigung am Freitag weder Abstinenz (Fleischverzicht) halten noch ein Ersatzopfer bringen
  • Ohne Entschuldigung die Fasttage (Aschermittwoch und Karfreitag) nicht einhalten
  • Die Kirche überhaupt nicht materiell unterstüzen, obwohl man nicht arm ist

Lässliche Sünden:

  • An Fasttagen zwar Verzicht üben, aber ein klein wenig mehr essen, als man dürfte
  • Sich aus einem zwar nicht ganz frivolen, aber nicht ganz ausreichenden Grund für vom Fasten entschuldigt halten

Keine Sünden:

  • Nicht fasten, weil man schwanger oder krank ist
  • Das Freitagsfasten aus Zerstreutheit vergessen
  • Nicht beichten, weil man nur lässliche Sünden zu beichten hat
  • Nicht öfter als einmal im Jahr beichten und die Kommunion empfangen

Dazu, was gilt, wenn jemand sich in eine größere Versuchung, eine größere Gefahr, eine bestimmte Sünde zu begehen, begibt, und was gilt, wenn jemand an der Sünde eines anderen mitwirkt, wann das alles Sünde ist und wenn ja, wie schwer, habe ich auch schon mal etwas geschrieben. Kurz gesagt: Es kommt auf die Größe der Gefahr bzw. der Mitwirkung und den verhältnismäßigen Grund dazu an.

Von Kameltreibern und Spitzeln

Deutschland hat einen neuen Skandal gefunden: Patrick Moster, ein Radsporttrainer, hat einem deutschen Radler bei den Olympischen Spielen während eines Radrennens zugerufen „Hol die Kameltreiber! Hol die Kameltreiber! Komm!“, um ihn anzufeuern, seine algerischen und eritreischen Konkurrenten einzuholen. Die Medien stürzen sich auf die Aufnahme, der mittlerweile übliche Shitstorm beginnt, Moster bringt die mittlerweile übliche reuevolle Entschuldigung vor, was natürlich niemanden besänftigt, und wird von seinem Verband vorzeitig nach Deutschland zurückgeschickt.

Das Ganze ist ekelhaft. Irgendein beliebiger Mann wird ins Rampenlicht gezerrt und wie ein Aussätziger behandelt. Wenn es um einen französischen Konkurrenten gegangen wäre, und er „Hol die Froschfresser“ gerufen hätte, hätte man irgendetwas davon gehört? Natürlich nicht.

Das Perfide daran ist, dass auch Leute, die eigentlich gegen linke Hetzjagden sind, sich hier manchmal davon anstecken lassen, um nicht selbst als rassistisch zu gelten, und sich schnell „distanzieren“ und erklären, wie schlimm sie so eine „Entgleisung“ finden. Nicht, dass sie gar keine Entschuldigung dafür hätten: Der Ausdruck ist herablassend und gehört sich nicht. Und? Da könnte man jeden in Acht und Bann stellen, der schon mal „Arschloch“ gesagt hat. Unhöflichkeit gegenüber Ausländern ist keine besondere Form der Unhöflichkeit, und kein Kapitalverbrechen. Wie können Leute so offensichtlich jeden Sinn für Verhältnismäßigkeit verlieren? Der Zweck des Strafverteidigers vor Gericht ist es ja auch nicht nur, Unschuldige vor einer Bestrafung zu bewahren, sondern auch, Schuldige vor einer unverhältnismäßigen Bestrafung zu bewahren. (Auch wenn es bei unseren Gerichten ja mittlerweile so ist, dass Schuldige in aller Regel eine unverhältnismäßig geringe Strafe bekommen, aber das ist nicht der Punkt.)

Auch ein Trainer eines Profi-Radlers ist keine Person, die enorm im Rampenlicht steht, und bei der man jedes Wort belauschen darf. (Nicht, dass man das bei Personen, die enorm im Rampenlicht stehen, tun sollte.) Das erinnert an Leute, die heimlich mitfilmen, wie ihre Eltern irgendetwas „Rassistisches“ oder irgendetwas Rassistisches sagen und das dann auf Tiktok oder Twitter stellen. Die Öffentlichkeit hat nicht das Recht, jede kleine private Sünde – auch wenn es eine Sünde ist – zu erfahren, und man hat nicht das Recht, auf diese Weise jemandes Ruf zu schädigen. Hätte es früher irgendjemand entschuldbar gefunden, überall herumzuerzählen, dass der eigene Vater „Herrgott Sakrament, der blöde Hund läuft mir ständig zwischen die Beine“ gesagt hat, auch wenn man das als Sünde gesehen hätte? Natürlich nicht.

Petzen und Spitzel und in geringerem Ausmaß auch Leute, die sich auf die Seite von Mobbern stellen, weil sich ja auch irgendwas am Opfer findet, wegen dem sie sich sagen können, dass es irgendwie selber am Mobbing schuld ist – solche Leute verhalten sich ekelhaft.

Letztere – ich hab den Fehler auch schon gemacht – tun das nicht immer ganz bewusst. Sie wollen vielleicht wirklich fair sein – aber sie sind es nicht. Und unterbewusst lassen sie sich sicher in gewissem Maße von dem Motiv leiten, sich nicht bei den Mobbern unbeliebt machen zu wollen.

Außerdem lassen sie sich von einer sehr undurchdachten Taktik leiten. Wenn keiner mehr die Boomer mit losem Mundwerk verteidigt, stürzen sich die Mobber natürlich auf das nächste Opfer, und das kann sehr wohl der sein, der das erste Opfer nicht verteidigen wollte. Ob sich dann an ihm auch eine kleine Sünde findet oder er eigentlich ganz unschuldig ist, wird dann keinen mehr kümmern.

„Wächter der Tradition“ oder auch nicht

Am 16. Juli ist ein neues Motu Proprio von Papst Franziskus erschienen, und wer sich denkt, das lässt schon das Schlimmste vermuten, dem sei gesagt: Ja.

„Traditionis Custodes“, „Wächter der Tradition“ sind die ersten Worte des Textes, und der ganze Text bleibt ein zynisches Reinwürgen, ein einziger Schlag in die Magengrube. (Allerdings ist es auch bisher ein Reinwürgen mit begrenztem Erfolg geblieben, aber dazu nachher).

Erst mal zum Inhalt. Franziskus nimmt hier Summorum Pontificum zurück, das Motu Proprio von Benedikt XVI. aus dem Jahr 2007, mit dem die Zelebration der alten Messe allen Priestern erlaubt wurde, und geht eigentlich noch ein gutes Stück dahinter zurück. Der instabile liturgische Friede der letzten Jahre, der darin bestand, von der „ordentlichen“ und der „außerordentlichen“ Form des römischen Ritus zu reden, die beide Ausdrucksformen desselben Glaubens seien und nebeneinander bestehen sollten, wird gleich in Art. 1. aufgekündigt:

„Die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgierten liturgischen Bücher sind die einzige Ausdrucksform der Lex orandi des Römischen Ritus.“

Eigentlich erstaunlich: Hier wird gesagt, dass etwas, das jahrtausendelang ziemlich unverändert den Glauben ausgedrückt hat (die alte Messe), ihn jetzt nicht mehr ausdrücken dürfe. (Im Begleitbrief zum Motu Proprio heißt es dazu „Als die zum Ökumenischen Konzil versammelten Bischöfe eine Erneuerung dieses Ritus gefordert haben, wollten sie nicht seine Würde und seine Größe in Abrede stellen. Ihre Absicht war, dass die ‚Gläubigen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysteriums wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewusst, fromm und tätig mitfeiern‘.“ Wirklich ein erstaunlicher Zynismus gegenüber den Gläubigen, die die heilige Handlung in der alten Messe viel bewusster mitfeiern können, und eine erstaunliche Frechheit, zu behaupten, die Gläubigen hätten zuvor in der Messe alle Außenstehende sein müssen.) Es war zwar immer ein bisschen gekünstelt, die neue Messe als eine legitime, einfach etwas andere Form zu sehen – sie war immer nur eine zusammengestutzte, aufs Allernötigste begrenzte Form der alten Messe, weder ketzerisch noch besonders ausdrucksvoll und gut -, aber es ist schon ein bisschen lächerlich, sie als die Form zu bezeichnen, die die größere Andacht bewirkt, angesichts dessen, wie viel herausgestrichen und banalisiert wurde.

In Art. 2 wird dann wieder dem Diözesanbischof die Zuständigkeit dafür zugewiesen, die Feier der alten Messe zu regeln. Dabei freilich soll er auch gewisse römische Vorgaben aus Art. 3 beachten. Er habe:

„sicherzustellen, dass diese Gruppen [die die alte Messe feiern] nicht die Gültigkeit und die Legitimität der Liturgiereform, der Bestimmungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste ausschließen“

In diesem eigentlich (für Franziskus‘ Verhältnisse) erstaunlich klar und knapp formulierten Dokument ein recht schwammiger Absatz. Wenn jemand sagt „akzeptierst du das Konzil und das Lehramt der letzten Päpste?“ kann erstens gemeint sein „hältst du es für ein gültiges Konzil und diese Päpste für legitime Päpste?“. Diese Frage sollte m. W. jeder Katholik bejahen. Die Gültigkeit von Konzilien und Pontifikaten sind mit der Lehre eng verbundene Tatsachen, und Gott gibt uns auch die Sicherheit, dass allgemein anerkannte Päpste und Konzilien gültig sind. (Zum Thema Sicherheit bei der Gültigkeit von Pontifikaten mehr hier.) Aber wie auch immer: Die allermeisten Tradis werden diese Frage ohne große Probleme eindeutig mit „Ja“ beantworten. Es könnte aber zweitens gemeint sein „hältst du jedes Wort, jeden Halbsatz und jede Fußnote in den Dokumenten des Konzils und der letzten Päpste für wahr?“. Auf diese Frage muss man nun nicht mit einem uneingeschränkten Ja antworten. Man kann die Dinge nicht einfach in Bausch und Bogen verurteilen, aber man kann sehr wohl der Meinung sein, dass in den nicht unfehlbaren Teilen Dinge falsch formuliert, missverständlich, zweideutig oder auch mal einfach falsch sein könnten – zumindest da, wo sie früheren Dokumenten des Lehramts widersprechen, denn ganz ohne Grund sollte man diese Dokumente auch nicht angreifen. Diese Meinung vertrete z. B. ich, die Piusbruderschaft, zumindest große Teile der „gemäßigteren“ Tradis in FSSP-Richtung, und auch manche konservative Novus-Ordo-Katholiken. Selbst wer noch die Konzilsdokumente verteidigt, was viele Konservative tun, wird zumindest mit einer gewissen Fußnote in Amoris Laetitia seine Probleme haben. Es könnte aber auch noch drittens gemeint sein „hältst du alle Neuerungen, die sich auf die Stoßrichtung des Konzils und der neueren Päpste berufen, für ganz toll?“ und hier kann jeder Katholik getrost „nein“ sagen, und alle Tradis und konservative Novus-Ordo-Katholiken werden das tun. Im Zuge der nachkonziliaren Reformen wurde bekanntlich auch vieles in einer Weise umgesetzt, die den zurückhaltend formulierten Konzilsdokumenten eindeutig widerspricht. (Aber als ob es etwas bringen würde, darauf hinzuweisen!)

Ähnlich sieht es mit der Frage nach der Legitimität der Liturgiereform aus. Sie ist eine rein gesetzliche Änderung und damit nicht unfehlbar. Und was soll man jetzt akzeptieren? Dass in der neuen Messe keine Häresie ausgedrückt wird? Das akzeptiert auch die Piusbruderschaft. Soll man sie für genauso gut wie die alte Messe halten, nur eben nicht nach dem eigenen Geschmack, soll man finden, dass die Reform eine gute Idee war und den Menschen geholfen hat? Das muss kein Katholik finden. Jeder Katholik kann z. B. der Meinung sein, dass hier eine Verstümmelung der Liturgie passiert ist, die dazu beigetragen hat, die Leute aus den Kirchen zu treiben, indem sie ihnen den Eindruck gab, jetzt werde hier ein anderer Glaube verkündet und es wäre eh nichts, was die Kirche verkünde, fest und sicher. Dafür kann man nicht zum Häretiker erklärt werden.

Und dieser Art. 3 § 1 bietet jetzt eine leichte Handhabe dafür, gegen Tradis vorzugehen, die solche für Katholiken völlig erlaubten Meinungen vertreten.

Außerdem hat der Bischof nach Art. 3 § 2:

„einen oder mehrere Orte zu bestimmen, wo die Gläubigen, die zu diesen Gruppen gehören, sich zur Eucharistiefeier versammeln können (jedoch nicht in den Pfarrkirchen und ohne neue Personalpfarreien zu errichten)“

Mit anderen Worten, wenn die FSSP bisher in der Pfarrkirche zelebriert hat, soll sie daraus vertrieben werden und sich irgendwo eine andere Bleibe suchen. So verringert man natürlich auch die „Gefahr“, dass neugierige Gläubige aus der Novus-Ordo-Pfarrei einfach mal reinschauen. Kirchliche Einheit? Nein, man sperrt die eine Gruppe eben aus. Neue Personalpfarreien sollen die Tradis auch nicht bekommen; sie sollen also ausnahmsweise schon mal die Messe für Leute feiern dürfen, die dazu kommen, aber ihre Gläubigen nicht in der Form eigener Pfarreien organisieren dürfen. (Eine Personalpfarrei ist eine Pfarrei, in der die Zugehörigkeit nicht über den Wohnort bestimmt ist wie bei einer Territorialpfarrei, sondern über Merkmale der Personen.)

Der Bischof habe außerdem:

„am angegebenen Ort die Tage zu bestimmen, an denen die Feier der Eucharistie unter Verwendung des vom heiligen Johannes XXIII. 1962 promulgierten Römischen Messbuchs möglich ist. Bei diesen Feiern sollen die Lesungen in der Volkssprache vorgetragen werden, wobei die Übersetzungen der Heiligen Schrift zu verwenden sind, die von den jeweiligen Bischofskonferenzen für den liturgischen Gebrauch approbiert wurden“

Der Bischof könnte also nach diesem Motu Proprio auch bestimmen, dass die alte Messe z. B. nicht sonntags gefeiert werden dürfe und die Gläubigen damit nach Möglichkeit an den Sonntagen in den Novus Ordo zwingen. Was die Lesungen angeht: Ich finde es tatsächlich am besten, wie ich es bei der alten Messe bisher immer erlebt habe: Der Priester trägt zuerst feierlich gegenüber Gott die heiligen Worte aus der Schrift auf Latein am Altar vor, und dann werden sie noch einmal auf der Landessprache (in einer älteren Übersetzung) von der Kanzel aus vorgelesen, bevor die Predigt kommt. So leidet weder die Heiligkeit noch die Verständlichkeit. Jetzt soll die Lesung sofort in der Landessprache vorgetragen werden, und das in manchmal neueren, zweifelhaften Übersetzungen.

Dann habe der Bischof:

„einen Priester zu ernennen, der als Beauftragter des Bischofs mit der Zelebration und der pastoralen Sorge für diese Gruppen von Gläubigen betraut wird. Der Priester soll für diese Aufgabe geeignet sein, eine Kompetenz im Hinblick auf den Gebrauch des Missale Romanum vor der Reform von 1970 besitzen, eine derartige Kenntnis der lateinischen Sprache haben, die es ihm erlaubt, die Rubriken und die liturgischen Texte vollständig zu verstehen, von einer lebendigen pastoralen Liebe und einem Sinn für die kirchliche Gemeinschaft beseelt sein. Es ist nämlich erforderlich, dass dem beauftragten Priester nicht nur die würdige Feier der Liturgie, sondern auch die pastorale und spirituelle Sorge um die Gläubigen am Herzen liegt

Mit anderen Worten, die Tradis sollen einen Aufpasser bekommen, der schaut, dass sie nicht zu aufsässig werden, und darum wird ein gewisses Blabla mit Schlagworten von wegen „würdig“, „pastoral“ usw. gemacht.

Der Bischof habe auch:

„in den Personalpfarreien, die zum Wohl dieser Gläubigen kanonisch errichtet worden sind, eine entsprechende Überprüfung in Bezug auf deren tatsächliche Nützlichkeit für das geistliche Wachstum durchzuführen und zu bewerten, ob sie beizubehalten sind oder nicht“

„deren tatsächliche Nützlichkeit für das geistliche Wachstum“ – so etwas zu hören, während Tradipfarreien wachsen und gedeihen und in Novus-Ordo-Pfarreien der Altersdurchschnitt bei ca. 75 liegt, ist schon etwas zynisch. Hier wird eben ein leichter Vorwand geschaffen, unliebsame Personalpfarreien loszuwerden.

Zuletzt habe der Bischof:

„dafür Sorge zu tragen, die Bildung neuer Gruppen nicht zu genehmigen“

Spätestens hier wird es klar: Der Papst ist erschrocken über das Wachstum der Tradis und will sie jetzt so lange im Würgegriff halten, bis sie ausgestorben sind. Noch ein paar Ausnahmeerlaubnisse für die alte Messe, vorübergehend, am Ende soll nur der Novus Ordo übrig bleiben.

Artikel 4 geht in dieselbe Richtung:

„Die Priester, die nach der Veröffentlichung dieses Motu Proprio geweiht werden und beabsichtigen, nach dem Missale Romanum von 1962 zu zelebrieren, müssen eine formale Anfrage an den Diözesanbischof richten, der vor der Erteilung der Genehmigung den Apostolischen Stuhl konsultiert.“

Also doch keine so vollkommene Zuständigkeit des Diözesanbischofs; Rom kann neugeweihten Priestern einfach verweigern, die alte Messe zu feiern, selbst wenn der Bischof es erlauben würde. Aber auch für bereits geweihte Priester gibt es gemäß Art. 5 keine so wirkliche Sicherheit:

„Die Priester, die schon nach dem Missale Romanum von 1962 zelebrieren, sollen vom Diözesanbischof die Genehmigung erbitten, weiterhin von dieser Befugnis Gebrauch zu machen.“

Art. 6 legt fest:

„Die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, die seinerzeit von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei errichtet wurden, gehen in die Zuständigkeit der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens über.“

Man will keine dauerhaft neben den Novus-Ordo-Gemeinschaften bestehenden traditionellen Orden, sie sollen eingegliedert werden und wahrscheinlich in absehbarer Zeit die neue Messe übernehmen. Nicht nur Summorum Pontificum wird zurückgenommen, nicht einmal mehr die Garantien von Ecclesia Dei von 1988 sollen gelten.

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Elevation der Hostie, aus einem Volkschullehrbuch von 1920.

In einem Begleitbrief erklärt Franziskus seine Gründe für das Motu Proprio. Die Erlaubnis zur Feier der alten Messe sei bisher nur gegeben worden, um denen, die noch an der alten Messe hingen, die Einheit mit der Kirche zu erleichtern, aber die Tradis hätten sich als Spalter, die das 2. Vatikanum ablehnten und damit am Heiligen Geist zweifelten, gezeigt. Gründe, die alte Messe vorzuziehen, werden nicht anerkannt: „Wer mit Andacht nach der vorherigen Form der Liturgie zelebrieren möchte, wird keine Schwierigkeiten haben, im gemäß der Absicht des Zweiten Vatikanischen Konzils erneuerten Römischen Messbuch alle Elemente des Römischen Ritus zu finden, besonders den Römischen Kanon, der eines der charakteristischsten Elemente darstellt.“

Eine Stelle klingt schon extrem zynisch: „Bei dieser Entscheidung ermutigt mich die Tatsache, dass auch der heilige Pius V. nach dem Konzil von Trient alle Riten außer Kraft gesetzt hat, die nicht ein nachgewiesenes Alter für sich in Anspruch nehmen konnten, und für die ganze lateinische Kirche ein einziges Missale Romanum vorgeschrieben hat.“ Pius V. hat kleine Neuerungen abgeschafft, also muss man jetzt eine extreme Neuerung zur einzig gültigen Form erheben?

Dass die neue Messe bald die einzige Messe sein soll, wird hier sehr deutlich gemacht:

„Es ist vor allem Eure Aufgabe, darauf hinzuarbeiten, dass man zu einer einheitlichen Zelebrationsform zurückkehrt, und in jedem einzelnen Fall die Realitäten der Gruppen zu überprüfen, die nach diesem Missale Romanum zelebrieren.

Die Anweisungen, wie in den Diözesen vorzugehen ist, werden hauptsächlich von zwei Grundsätzen geleitet: Einerseits gilt es, für das Wohl derer zu sorgen, die in der vorhergehenden Zelebrationsform verwurzelt sind und Zeit brauchen, um zum Römischen Ritus zurückzukehren, wie er von den Heiligen Paul VI. und Johannes Paul II promulgiert wurde.“

Man erlaubt ein wenig Zeit, um zum neuen Ritus „zurückzukehren“ – und das war es dann schon. „Traditionis Custodis“ ist eine Regelung, die das kontrollierte Aussterben der Tradis einleiten soll. Aber eine Regelung, die zu spät kommt.

Da wäre erst einmal die erstaunlich postive Reaktion der Bischöfe zu nennen: Bis jetzt hört man vor allem, dass die Bischöfe bisher bestehende Gemeinschaften bestehen lassen wollen (und das sogar aus so absolut verlotterten Diözesen wie Rottenburg-Stuttgart!), oder dass sie das Motu Proprio erst noch studieren müssten. Auch in solchen Hochburgen der Tradition wie Frankreich und den USA sieht es zumindest nach Bestandsschutz aus und zumindest einige Bischöfe unterstützen die Tradis sogar aus offensichtlicher Sympathie. Natürlich gibt es auch ein paar andere Reaktionen – die Bischöfe Costa Ricas verbieten schon mal im Vorhinein alle Bemühungen um die alte Messe, die es bei ihnen vielleicht geben könnte -, aber diese Reaktionen sind nicht so häufig, wie man zuerst erwartet haben könnte.

Die alte Messe ist inzwischen normalisierter geworden, und hat sich weiter verbreitet. Vielleicht wollen manche Bischöfe einfach keinen Wirbel und lassen die Dinge deshalb wenigstens erst mal so, wie sie sind. Vielleicht wollen sie auch nicht, dass frustierte FSSP-Messbesucher zur FSSPX abwandern. Es fragt sich, mit wie vielen Bischöfen Franziskus sich tatsächlich beraten hat, wie er in der Einleitung seines Motu Proprio behauptet.

Bzgl. der alten Messe gab es ja seit der Liturgiereform mehrere Perioden in der Kirche:

1970-1988: Die neue Messe ist eingeführt worden; die alte nicht so wirklich offiziell abgeschafft, aber gilt als abgeschafft. Pfarrer, Ordensgemeinschaften und die neu gegründete Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX), die die alte Messe feiern, werden teilweise zuerst toleriert, dann mit Sanktionen belegt, und machen oft einfach unerlaubterweise weiter. Es gibt aber erst einmal relativ wenige von ihnen.

1988-2007: Nachdem Erzbischof Lefebvre, der Gründer der Piusbruderschaft, zusammen mit einem brasilianischen Bischof unerlaubterweise vier Weihbischöfe geweiht hat, werden die sechs Bischöfe für automatisch exkommuniziert erklärt und den Gläubigen wird noch strikter als bisher verboten, an den Messen der FSSPX teilzunehmen. Dafür gibt es ein leichtes Entgegenkommen gegenüber einigen Priestern, die Lefebvres Schritt nicht mitgehen wollen und die Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP) gründen, und ein paar kleineren Gemeinschaften. Diese Gemeinschaften bekommen gemäß Ecclesia Dei die beschränkte Erlaubnis, die alte Messe zu feiern (wobei die Diözesanbischöfe sie noch behindern können), halten sich mit Kritik an der nachkonziliaren Entwicklung mehr zurück und beharren auf der „Hermeneutik der Kontinuität“. Sie sind jetzt der vatikanischen Kommission Ecclesia Dei unterstellt.

2007-2021: Benedikt XVI. erklärt in Summorum Pontificum, dass die alte Messe nie verboten war und neben der neuen Messe bestehen soll; grundsätzlich hat jeder Priester die Erlaubnis, sie zu feiern; die FSSP wächst, und auch mehr Diözesanpriester feiern zumindest neben der neuen auch die alte Messe.

Es ist für einen Bischof jetzt nicht mehr so leicht, die alte Messe zu behindern wie, sagen wir, 1980; das macht die Reaktion der Bischöfe verständlich. Trotzdem; mit einigen Schwierigkeiten mehr werden viele zu rechnen haben, zumindest wenn bisher unentschlossene Bischöfe das Motu Proprio ausreichend „studiert“ haben, oder es darum geht, für neugeweihte Priester eine Zelebrationserlaubnis zu bekommen.

Und die sonstigen Reaktionen? Ich habe von Freunden gehört, dass sie jetzt entschlossener sind, immer zur alten Messe zu gehen, oder dass sie jetzt die FSSPX besser verstehen – also das Gegenteil von dem, was Franziskus bewirken wollte. Man ist schon lange genug teilweise am Rand gestanden und jetzt bereit für ein bisschen mehr Gegenwind von einem Papst, zumindest von diesem Papst, der schon lange gezeigt hat, dass er uns hasst, während man Benedikt und Johannes Paul II. noch einiges zugute halten musste. Man lässt sich nicht mehr so leicht einschüchtern, weil man mittlerweile gewöhnt ist, sowieso nur noch ärgerlich auf Pius XIII. zu warten.

Die FSSPX selber fühlt sich bestätigt und fordert die Gläubigen, die die alte Messe entdeckt haben, auf, sich klarzumachen, wie wichtig sie ist. Papst Franziskus vertritt eigentlich aufs Klarste das, was sie von Rom immer wieder befürchtet hat und weswegen sie sich den Anweisungen der Päpste verweigert hat, nämlich das Ziel, die alte Messe ganz zu unterdrücken. Jetzt zeigt sich: Diese Einstellung war zwar bei Benedikt XVI. irgendwann nicht mehr da, aber auf jeden Fall ist sie bei Franziskus wieder aufgetaucht.

Die FSSP verhehlt ihre Empörung darüber, dass sie, obwohl sie immer die „Hermeneutik der Kontinuität“ vertreten hat und den Bischöfen gehorsam war, jetzt angegriffen wird, nicht sehr. („Die Petrusbruderschaft erkennt sich in keiner Weise in den vorgebrachten Kritikpunkten wieder. […] In diesem Zusammenhang möchten wir einerseits unsere unerschütterliche Treue zum Nachfolger Petri bekräftigen und andererseits zum Ausdruck bringen, dass wir unseren Konstitutionen und unserem Charisma treu bleiben und den Gläubigen weiterhin dienen wollen, wie wir es seit unserer Gründung getan haben. Wir hoffen, auf das Verständnis der Bischöfe zählen zu können, deren Autorität wir immer respektiert und denen gegenüber wir uns stets loyal verhalten haben.„) Wobei hier auch nicht ganz klar wird, zu wie viel Gehorsam sie weiterhin bereit ist, wenn Bischöfe sie jetzt behindern wollen.

(Ich weiß ja nicht, wie es kommen wird, aber es wäre schön, wenn sich angesichts dessen, dass man jetzt gemeinsam an den Rand gedrängt wird, FSSPX und FSSP wieder annähern würden.)

Denn eins ist ja klar: Dieses Motu Proprio ist absolut illegal. Ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz; ein Gesetz, das dem Gemeinwohl widerspricht, hat keine Gesetzeskraft, und das hier widerspricht ihm eindeutig, indem es die Messe abschaffen will, die Gott objektiv mehr ehrt und vielen Gläubigen hilft, und indem es die anständig ausgebildeten Priester in ihrer Seelsorge behindern will.

Da muss man sich auch keine Sorgen machen, zum Schismatiker zu werden. Ungehorsam ist etwas anderes als Schisma; wenn der Papst einem sagt „hol meine Schuhe“, und man gehorcht nicht, ist man auch noch kein Schismatiker, sondern einfach ungehorsam. Schismatiker ist man, wenn man sich grundsätzlich vom Papst trennen will, grundsätzlich seine Autorität nicht anerkennt. Und bloßer Ungehorsam kann manchmal gerechtfertigt sein. (Das Gegenargument „wenn du selber entscheidest, wann du gehorchen willst, gehorchst du ja nicht wirklich“ ist Unsinn. Im Normalfall zu gehorchen und in Ausnahmefällen nicht, ist natürlich Gehorsam, es ist nur kein blinder Gehorsam. Wenn jemand, der keine Befehlsgewalt hat, mir etwas sagt, das gut und nützlich wäre, muss ich nicht auf ihn hören, weil ich meine Freiheit habe; beim Papst muss ich es grundsätzlich, auch wenn ich etwas anderes vielleicht für nützlicher halten würde oder gerade keine Lust darauf habe. Aber wenn ich einen guten Grund habe, darf ich ungehorsam sein.) Wenn etwas Schädliches, Lächerliches, Entwürdigendes oder Sündhaftes befohlen wird, überschreitet der Papst schlichtweg seine Befehlsgewalt. Man sagt auch nicht, Kinder dürften einem Vater, der sie misshandelt, nie ungehorsam sein. Von einem solchen Vater muss man sich auch manchmal ein Stück weitentfernen, ohne dabei zu leugnen, dass er der eigene Vater ist. Und genau das ist die Situation, in der wir uns jetzt befinden, und man muss sich auch nicht Leuten unterwerfen, die diese Misshandlungen ermöglichen oder schönreden.

Der Papst kann jemanden nicht gegen seinen Willen zum Schismatiker machen. Wenn er sagen würde, „Zenzi, mach jetzt 50 Liegestütze, sonst bist du nicht mehr katholisch“, könnte ich ihm den Vogel zeigen und weggehen, und wäre noch genauso katholisch wie vorher. (Wobei ich dem Papst vermutlich nicht den Vogel zeigen würde, sondern etwas respektvoller Nein sagen würde.)

Es kann sein, dass es sich manchmal als taktisch klüger erweise, in einzelnen Dingen zu gehorchen (z. B. gegenüber einem Bischof, der einem gegenüber halbwegs freundlich eingestellt ist), aber das ist eine Frage der Taktik, nicht der moralischen Verpflichtung.

Eins zeigt dieses Motu Proprio aber auch: Benedikts Rücktritt war ein Fehler. Auch wenn er meinte, es wäre das Richtige, er hätte uns nicht verlassen dürfen mit der Aussicht darauf, einen möglicherweise schlechten Papst zu bekommen. Jede Art von Häme wäre hier furchtbar; mir tut Benedikt einfach nur leid, wenn er jetzt hören muss, wie Franziskus sein Werk zerstört.

Aber wir werden das überleben. Es werden sich Möglichkeiten finden. Und irgendwann vielleicht doch noch Pius XIII.

Die Piusbruderschaft: Fairness bitter nötig

Ich habe an diesem Artikel schon ziemlich lang gearbeitet; und auch meine eigene Meinung erst langsam ausgearbeitet. Jetzt, nach Franziskus‘ Maßnahme gegen die alte Messe, gewinnt das ganze Thema noch mal neue Relevanz; aber ich dachte mir, diese neueste Entwicklung streife ich hier nur kurz, lasse den Artikel ansonsten so, wie er war, und gehe dann eigens noch mal drauf ein.

Seit ca. fünf Monaten gehe ich jetzt regelmäßig zur Messe bei der Piusbruderschaft. Bitte nicht gleich entrüstet kommentieren oder aufhören zu lesen. Ich hatte auch früher eine relativ negative – allmählich positiver werdende – Meinung zur Piusbruderschaft und habe sie lange als „schön und gut, aber die sind doch trotzdem ungehorsam“ gesehen. Dann habe ich langsam festgestellt, dass das erstens ziemlich oberflächlich und zweitens ziemlich unfair war.

Das Wichtigste zuerst: Die Piusbruderschaft ist, auch wenn sie keinen anständigen kirchenrechtlichen Status (mehr) hat, nicht schismatisch, und war das auch nie; und Rom selbst hat sogar 2002 (als die Beziehungen noch angespannter waren) klargestellt, dass man bei ihr seine Sonntagspflicht erfüllen kann, und ihren Priestern seit dem Jahr der Barmherzigkeit 2015 sogar offiziell die nötige Vollmacht fürs Beichtehören und für Eheschließungen gegeben. Das geht nicht, wenn jemand gar nicht katholisch ist. Die Frage bei der Piusbruderschaft ist, ob es für ihren praktischen Ungehorsam gegenüber der Kirchenhierarchie, die sie anerkennt, genügend Rechtfertigungsgründe gibt; aber schismatisch sind weder die Priester noch ihre Anhänger.

(Und zwischendurch einmal bei ihr die Messe zu besuchen, weil man z. B. sonst keine alte Messe erreichen kann, kann auch von denen nicht als Sünde konstruiert werden, die finden, man sollte ihren Ungehorsam verurteilen und sich nicht damit gemein machen.)

Ihr kirchenrechtlicher Status ist etwas kompliziert; aber er wäre vergleichbar mit dem eines Pfarrers, den sein Bischof wegen angeblicher Finanzvergehen von seinem Pfarramt abgesetzt hat, der aber seine Unschuld beteuert und seine Absetzung nicht anerkennen will. Hier würde niemand behaupten, der Pfarrer oder Ex-Pfarrer wäre nicht mehr katholisch; er begeht weder Kirchenspaltung noch vertritt er Irrlehren, die Frage ist nur, ob er die Beauftragung für dieses konkrete Amt innerhalb der Kirche rechtsgültig hat und im Namen der Kirche lehren und die Sakramente spenden darf. Wenn er unerlaubt die Messe hält, wäre er ungehorsam, nicht schismatisch.

Die Frage ist wie gesagt gar nicht, ob die FSSPX schismatisch ist. Sie ist, ob

a) sie Grund genug für ihren Ungehorsam hatte bzw. heute immer noch hat

b) sie auch supplizierte Vollmacht zur Sakramentenspendung und kirchlichen Leitung hat, ob bei ihr das Prinzip ecclesia supplet greift (das wird dafür wichtig, ob vor 2015 die bei ihr abgelegten Beichten und geschlossenen Ehen gültig waren; mehr dazu unten; ihre Messen sind sowieso immer gültig gewesen)

Zunächst mal stellte sich ja bei ihr keine dieser Fragen; im Jahr 1970 wurde sie ganz normal als eine Vereinigung diözesanen Rechts mit der Zustimmung eines schweizerischen Bischofs gegründet. Auch da feierten die Piusbrüder nur die alte Messe (die nicht offiziell verboten worden war, aber zu dieser Zeit überall durch die neue Messe ersetzt wurde) und hielten an der alten Theologie fest, und es gab zuerst keine rechtlichen Probleme (auch wenn das Seminar in Êcone öfter schief angesehen war); übrigens auch keine lehramtlichen Verurteilungen irgendeiner konkreten Position des Gründers, Erzbischof Lefebvre.

Bildersammlung zu Msgr. Marcel Lefebvre & FSSPX - Kreuzgang
(Lefebvre (links), hier noch Jahre vor dem Konzil mit Papst Pius XII.)

Bzgl. dieser frühen Jahre dürften auch gemäßigtere, zur FSSP oder zu einer diözesanen alten Messe gehende Tradis das Vorgehen des Erzbischofs für absolut legitim und notwendig gehalten haben. Mit dem Konzil passierte nun mal ein Abbruch sondergleichen.

Wenn ich mir als eine, die über dreißig Jahre nach dem Konzil geboren ist, die vorkonziliare Zeit vor Augen halte, wirkt sie erstmal richtig fremd: Im Religionsunterricht werden die klaren, eindeutigen Sätze des Katechismus gelehrt, statt dass nur Gruppenbastelarbeiten veranstaltet werden. Man muss sich sein theologisches Wissen nicht mühsam irgendwo zusammensuchen, sondern bekommt es direkt präsentiert. Man kann bei den theologischen Fakultäten an den Unis davon ausgehen, dass zumindest keine offensichtlichen Häresien gelehrt werden, und wenn Professoren das doch tun sollten, werden sie gemaßregelt. Der Priester liest die Messe einfach nach dem Messbuch. Es besteht praktisch nie ein Anlass, sich Sorgen zu machen, dass man eine ungültige Absolution empfängt. Man hat auch beim Beichten nicht das Gefühl, dass der Priester, bei dem man beichtet, gar nicht mehr wirklich an die Bedeutung der Beichte glaubt oder die Hälfte der Sünden, die man beichtet, gar nicht für Sünden hält, und einem eben nur die Absolution gibt, weil er es soll. Man muss sich nach dem Kommunionempfang keine Sorgen machen, ob irgendwelche Hostienkrumen auf der Erde gelandet sein könnten, weil alle die Kommunion in den Mund empfangen und der Ministrant die Patene drunter hält. Der Altersdurchschnitt in Nonnenklöstern liegt nicht bei 80. Wenn man sich das so vorstellt, denkt man sich doch unwillkürlich: Was mussten die damals eigentlich über ein paar Luxusprobleme jammern.

Ich will gar nicht behaupten, dass damals alles gut gewesen sein muss – als ob das je so sein könnte, es wird immer irgendwelche Missstände, auch schlimme Missstände, geben -, aber zumindest ein Teil dessen, was nicht gut war, dürfte gewesen sein, dass sich in den 50ern (und vorher) eben schon dieselben Probleme ankündigten, die dann beim und nach dem Konzil voll in den Vordergrund treten sollten. Und ich hoffe, man wird es einem nach einem Erdbeben nicht übelnehmen, dass man das halb eingestürzte Haus wehmütig mit dem ein wenig baufälligen Haus vorher vergleicht.

Man kann jetzt langwierig darlegen „aber die Konzilstexte kann man immer noch hauptsächlich in einem rechtgläubigen Sinn interpretieren und das meiste, was darin steht, sind längst bekannte Wahrheiten, und in den Texten der neuen Messe stehen auch keine Häresien“, das ist alles schön und gut: Aber die Modernisten stützten sich trotzdem auf die wenigen falschen und die häufigeren zweideutigen Stellen und die ganze Atmosphäre. Diese Atmosphäre vermittelte: Es bewegt sich jetzt etwas, es soll sich noch mehr bewegen; vorher waren wir eigentlich gar nicht richtig christlich, jetzt entdecken wir langsam das richtige Christentum. Und das Resultat war, dass das ganze übliche katholische Leben aufgegeben wurde und bald kein Kommunionkind mehr wusste, wer Jesus eigentlich ist.

Zum Problem der neuen Messe (und anderer „Reformen“) ein Vergleich:

Man stelle sich ein Land mit etlichen Provinzen vor, in dem ein König herrscht. Der Provinzstatthalter führt regelmäßige Zeremonien durch bzw. lässt sie von unteren Beamten durchführen, z. B. um den Geburtstag des Königs zu feiern oder auch, um ihn selber willkommen zu heißen, wenn er zu Besuch in die Provinz kommt. Dann werden Reformen durchgeführt, bei denen diese Zeremonien massiv abgekürzt und umgeändert werden, und in die einige Gegner der Monarchie neue Ausdrücke hineinbringen, die eine gewisse Ablehnung der Monarchie implizieren oder jedenfalls eine Absicht, die Autorität der Monarchie zu schwächen, und eine Geringschätzung des Königs. Das, was man früher feierte, soll auf keinen Fall mehr so stark gefeiert werden. Ein Teil der Beamten des Provinzstatthalters lehnt diese Reformen ab und hält nach dem alten Brauch weiterhin die pompösen Zeremonien ab, wenn es etwas zu feiern gibt oder der König gerade in ihre Stadt kommt. Gleichzeitig wird vom Provinzstatthalter den Gegnern des Königs mehr oder weniger freie Hand gelassen, in seiner Provinz gegen den König zu agitieren und sich mit Vertretern aggressiver ausländischer Mächte in Verbindung zu setzen, die das Land öfter angegriffen haben, die wären ja nach deren Ansicht gar keine wirklichen Feinde; gelegentlich gibt es ein paar mahnende Worte vom Provinzstatthalter, aber nicht viel mehr, während die am alten Brauch hängenden Beamten abgesetzt werden sollen.

Das ist in etwa das, was hier passiert ist. Denn bei jeder Messe kommt unser König, Christus, das Oberhaupt der Kirche, dessen Statthalter der Papst ist, zu uns zu Besuch, und die Messe wurde in einer Weise umgeändert, durch die typisch katholische Wahrheiten in den Hintergrund treten sollten, sodass man nicht mehr so sehr anders wirken würde als die Protestanten und sich mit ihnen besser ökumenisch verständigen könnte (an der Ausarbeitung der neuen Messe waren protestantische Theologen beteiligt), und in einer Weise, durch die die Bedeutung der Messe massiv verdunkelt wurde. Besonders betrifft das den Charakter der Messe als ein Opfer, ein Sühnopfer für die Sünden. Mir war vor einiger Zeit noch gar nicht bewusst, wie viel textlich an der Messe herumgestrichen wurde. (Wenn man sich einen Eindruck davon verschaffen will, kann man z. B. hier stöbern.) Auch der komplette Festkalender wurde verändert. Zum Vergleich: In früheren Zeiten gab es halbe Aufstände, wenn ein Papst nur ein paar Worte im Hochgebet hinzufügen wollte, ohne sonst etwas zu ändern. Und keine einzige dieser Änderungen war positiv – keine stellte Gottes Größe oder Liebe besser heraus, machte die Messe schöner oder die Leute andächtiger. (Übrigens auch der Wechsel von Latein zur Landessprache nicht. Der Islam und andere Religionen zeigen, dass eine heilige Sprache, die unveränderlich ist und den Bereich des Heiligen abgrenzt, den Leuten gerade helfen kann, das Heilige zu verstehen, vor allem dann, wenn man auch in Übersetzungen präsentiert bekommt, was genau sie jetzt eigentlich sagt – und das war ja vor dem Konzil mit den zweisprachigen Volksmessbüchern wie dem Schott der Fall.) Die ganze Reform war rein destruktiv; man wollte sich anpassen, und sich vom typisch Katholischen distanzieren. Es war alles eine Abschwächung, inspiriert von Modernisten, die den Glauben gar nicht mehr so ganz hatten.

Erzbischof Marcel Lefebvre – der in Frankreich aufgewachsen, in Rom im Seminar gewesen, nach kurzer Zeit als diözesaner Kaplan in Frankreich dem Orden der Spiritaner beigetreten war, in Afrika Missionar gewesen war, dort Priester ausgebildet hatte und Erzbischof von Dakar im Senegal geworden war, außerdem Apostolischer Delegat für das ganze französischsprachige Afrika, dann kurze Zeit Bischof einer kleinen französischen Diözese und schließlich Generaloberer der Spiritaner – war einer der Konzilsväter, und gehörte dem traditionellen Flügel an, ebenso wie z. B. der schon sehr alte Kardinal Ottaviani, Leiter des Hl. Offiziums (heute Glaubenskongregation). Wenn man die Schriften des Erzbischofs vom Beginn des Konzils liest, merkt man eine gewisse leichte Besorgnis, aber auch optimistische Aussichten; es war nicht so, dass er das Konzil von vornherein abgelehnt hätte. Die liberale Seite – zu der auch der Konzilsberater Joseph Ratzinger gehörte – hatte allerdings im Endeffekt auf dem Konzil mehr, na ja, Erfolg bei der Organisation, und das auch wegen mancher Intrigen. (Aber das hier soll keine Geschichtsschreibung über das Konzil werden, damit kenne ich mich sowieso insgesamt zu wenig aus.)

Marcel Lefebvre - Wikipedia
(Erzbischof Lefebvre.)

Wenn man Lefebvres Schriften im Lauf des Konzils liest, fällt auf, dass er zuerst auch stark besorgt war, wie die „Kollegialität“ betont wurde, dass viele Theologen z. B. meinten, der Papst habe nicht die volle Jurisdiktionsgewalt in der Kirche, sondern habe sie immer nur zusammen mit den Bischöfen, aber dann erleichtert war, dass die Konzilstexte sich doch einigermaßen klar über diesen Punkt ausdrückten. Lefebvre verteidigte die Autorität des Papstes in der Weltkirche, aber auch die des Bischofs in seiner Diözese, die durch die Bischofskonferenzen und alle möglichen Gremien innerhalb des Bistums eingeschränkt zu werden drohte. Damit hatte er auch Recht; viele Köche verderben den Brei, und bei Gremienarbeit (die noch dazu langwierig und umständlich ist) kommt oft nichts Halbes und nichts Ganzes heraus; außerdem ist sie eine schöne Möglichkeit dafür, persönliche Verantwortung zu verwischen. Jesus hatte ja einen Grund, wieso Er einzelne über die Weltkirche und die Diözesen gesetzt hat.

Ein anderes, gravierenderes Problem, war jedoch die Frage der Religionsfreiheit, und hier muss man wirklich sagen, dass im Konzilstext selber das Problem liegt. Kardinal Ottaviani hatte einen Text „Über die religiöse Toleranz“ vorgeschlagen, aber die liberale Seite brachte einen Text über die „Religionsfreiheit“ durch. Traditionelle katholische Lehre war nun immer gewesen, dass nicht nur einzelne sich zu Christus bekennen sollen, sondern auch Staaten, und dass andere Religionen toleriert werden können, aber nicht Maßstab des staatlichen Handelns sein sollen, und dass (auch wenn man natürlich niemandem die Taufe aufzwingen kann, da der Glaube etwas Innerliches ist) es kein natürliches Recht gibt, etwas Falsches nach außen hin zu verbreiten. Das kann einem erst mal sehr radikal und abwegig vorkommen. Aber im Grunde genommen erkennt jeder heute dasselbe Prinzip an; z. B. will man radikalen Islamisten keine Religionsfreiheit zugestehen (und definiert ihre Religion daher als „nicht wirklichen Islam“, sodass man sich nicht eingesteht, dass man die Religionsfreiheit einschränkt). Auch im politischen Bereich sieht es jeder, dass Meinungen gefährlich sein und Schaden anrichten können, dass Leute Lügen und Halbwahrheiten verbreiten und eine vollkommene Meinungsfreiheit nicht machbar ist. (Auch wenn es wohl sehr unterschiedliche Ansichten dazu gibt, welche Meinungen die gefährlichen sind.) Man sieht es nicht als natürliches Recht an, sämtliche Lügen, Halbwahrheiten, Fehlschlüsse und Irrtümer zu verbreiten, die Menschen schaden können, und das zu Recht. Und falsche Ideen über Gott und das Wesen des Menschen können natürlich noch mehr Schaden zufügen als falsche Ideen über den Staat. Man kann Leute in der Praxis nicht einfach so direkt zwingen, falsche Ideen aufzugeben, aber man kann ihnen zumindest Hilfestellungen dafür anbieten, davon loszukommen, und die Verbreitung der Ideen in gewissem Maß einschränken – wie man es z. B. auch bei Drogen tut. In Staaten mit religiös vielfältiger Bevölkerung wird man zu Kompromissen finden müssen, aber das sind eben die Begrenzungen in der Praxis. Eine relativ weitgehende Religionsfreiheit als bürgerliches Recht, in der Verfassung garantiert, kann man schon haben und achten – auch vor dem 2. Vatikanum legten die Bischöfe in Deutschland einen Eid auf das Grundgesetz ab, dieses Grundgesetz soll man achten. Aber ideal ist es, dass die wahre Religion zumindest bevorzugt wird, und christliche Politiker christliche Politik machen. (Wobei wir das teilweise zumindest bisher auch in Deutschland hatten; die großen Kirchen haben z. B. das Privileg des Religionsunterrichts in staatlichen Schulen – Sekten wie Scientology würde man das nie erlauben.)

Auch heute noch gibt es übrigens Länder, die eine Staatsreligion haben, und die verlangen, dass die Inhaber bestimmter Ämter dieser Religion angehören müssen, oder die eine Religion besonders bevorzugen bzw. andere einschränken. In England darf der Thronfolger kein Katholik sein, in Israel ist Missionsarbeit bei Minderjährigen verboten und Missionsarbeit generell wird sehr misstrauisch beäugt und eher eingeschränkt, in der theoretisch säkularen Türkei durften fast hundert Jahre lang keine neuen Kirchen gebaut werden. So gab es auch Länder mit katholischer Staatsreligion. Der Kanton Wallis in der Schweiz beispielsweise behielt trotz ein paar Gesetzesänderungen immerhin bis 1993 die katholische Religion als Staatsreligion bei. In Spanien war es so gewesen, dass die katholische Religion als Staatsreligion gemäß der Verfassung öffentlichen Schutz genoss und nur öffentliche Kundgebungen dieser Religion zugelassen waren, aber die private Ausübung und das Bekenntnis anderer Religionen toleriert wurde. Auch in Südamerika gab es Länder mit katholischer Staatsreligion (z. B. Kolumbien). Und leider muss man sagen: Dass diese katholischen Länder diese besondere Stellung der Kirche abschafften, kam nicht zuletzt daher, dass es der Kirche selber jetzt auf einmal peinlich war, sie zu fordern, und sie eigentlich sogar dagegen agitierte. Die Kirche wollte virtue signalling betreiben und zeigen, dass sie ganz freundlich zu anderen Religionen war, und gab dadurch ihren Einfluss auf einige Staaten auf, obwohl sie durch diesen Einfluss viel Gutes hätte bewirken können (z. B. auf eine wirklich christliche Gesetzgebung hinwirken hätte können). (Heute gibt es nur noch sehr vereinzelte Länder mit katholischer Staatsreligion, z. B. Malta.)

Erzbischof Lefebvre schreibt:

„Kardinal Ottaviani behandelte seinerseits die Frage sehr korrekt: ‚Ebenso, wie sich die weltliche Gewalt für berechtigt erachtet, die Staatsbürger vor den Verführungen des Irrtums zu schützen, … kann sie auch von sich aus die öffentlichen Kundgebungen anderer Kulte regeln und beschränken und die Staatsbürger gegen die Verbreitung falscher Lehren schützen, die nach dem Urteil der Kirche ihr ewiges Heil gefährden.‘ […]

Die Verbreiter falscher Ideen üben natürlich auf die Schwächsten, auf die am wenigsten Gebildeten, einen Druck aus. Wer wird bestreiten, daß der Staat die Pflicht hat, die Schwachen zu schützen? Das ist seine vornehmste Aufgabe, der Grund dafür, daß sich die Menschen zu einer Gesellschaft organisiert haben. […]

Ich glaube, daß kein Katholik, selbst wenn er ratlos wäre, auf die Idee käme, einer Regierung den Vorwurf zu machen, Drogen zu verbieten, weil sie damit auf die Süchtigen einen Zwang ausübt. […]

Die Segnungen, welche die katholische Religion mit sich bringt, zeigen, wie illusorisch die Voreingenommenheit der postkonziliaren Geistlichen ist, die meinen, sich jeden Zwanges, ja sogar jeder Einflußnahme auf die ‚Nichtglaubenden‘ enthalten zu müssen. In Afrika, wo ich den größten Teil meines Lebens verbracht habe, bekämpfte die Mission die Geiseln der Polygamie, der Homosexualität, der Mißachtung der Frau, die zur Sklavin oder zu einer Sache wird, sobald die christliche Kultur schwindet. Man weiß ja, wie erniedrigend die Lage der Frau auch in der islamischen Gesellschaft ist. An dem Recht der Wahrheit, sich durchzusetzen und an die Stelle der falschen Religionen zu treten, ist nicht zu zweifeln. Dennoch befürwortet die Kirche in der Praxis nicht etwa einen blinden Starrsinn hinsichtlich des öffentlichen Kultes dieser Religionen. Sie hat immer offen bekundet, daß dieser Kult von der Staatsgewalt toleriert werden kann, um ein größeres Übel zu vermeiden. Deshalb hat Kardinal Ottaviani die Bezeichnung ‚religiöse Toleranz‘ vorgezogen.“ (Offener Brief an die ratlosen Katholiken, S. 97-99)

Die Frage ist hier nicht vorrangig, welche Mittel zulässig sind, um andere Religionen einzuschränken – das kommt auch immer drauf an, wie schädlich, wie gewalttätig und wie gefährlich diese konkret sind. Es geht viel grundsätzlicher darum, dass der Glaube das Recht hat, eine Rolle in der Öffentlichkeit zu spielen, dass Katholiken nach einem katholischen Staat streben dürfen. Es geht auch nicht darum, wie durchsetzbar das ist; es geht darum, dass man das Ziel haben darf. Wie Liberale einen liberalen Staat wollen, oder Umweltschützer einen (genau nach ihren Vorstellungen) umweltschützerischen, so sollten auch Katholiken nach einem katholischen Staat streben wollen dürfen, freilich alles auf anständige Weise. Es geht darum, dass Christus König sein soll. „Wenn die Kirche unter einem laizistischen oder atheistischen Regime de facto auf den Rang einer Vereinigung unter anderen in der Gesellschaft reduziert ist, kann sie für den Augenblick kaum etwas anderes für die Gegenwart erhoffen und beanspruchen als einen Status des ‚gemeinen Rechts‘ zusammen mit den anderen Vereinigungen innerhalb des Gemeinwesens, doch diese prekäre Lösung infolge dieser ganz besonderen (wenngleich de facto sehr verbreiteten) Situation kann keineswegs als die allgemeine und unversehrte Lehre betrachtet werden“ (Erzbischof Marcel Lefebvre und das Heilige Offizium, S. 48)

Die weltliche Gesellschaft sollte es den Leuten erleichtern, ihr ewiges Ziel bei Gott zu erreichen, nicht dem neutral gegenüberstehen, meinte der Erzbischof. (Dass der Glaube des einzelnen erzwingbar wäre, behauptete er gar nicht.) Auf das Argument, die Zeiten hätten sich geändert, antwortet er: „Das heißt, das Öffentliche Recht der Kirche vor dem Stand der Dinge beugen zu wollen. Es ist sogar noch schlimmer, es heißt, die Apostasie der Völker zu einer unentrinnbaren geschichtlichen Notwendigkeit zu machen.“ (Erzbischof Marcel Lefebvre und das Heilige Offizium, S. 45)  Er führte auch an, dass die gesellschaftliche religiöse Gleichgültigkeit in aller Regel auch die private religiöse Gleichgültigkeit zur Folge hatte.

Und hier war wirklich das Konzilsdokument „Dignitatis Humanae“ das Problem. Denn die offensichtliche Lesart sagt gerade, dass (obwohl private religiöse Indifferenz schlecht sei) religiöse Toleranz auch für das öffentliche Verbreiten von falschen Religionen nicht nur ein notwendiges Übel oder ein bürgerliches Recht, sondern ein positives Gut sei. Jetzt kann man an den genauen Formulierungen herumkritteln und z. B. darauf eingehen, dass noch „gebührende Grenzen“ der Religionsfreiheit erwähnt werden. Aber das ist nur so eine kleine Einschränkung; die prinzipielle Stoßrichtung ist klar, und vor allem ist klar, wie der Durchschnittsmensch das verstehen wird. Früher war die Kirche sich dessen bewusst und formulierte Dokumente sehr genau. Manchmal ändern sich Ausdrucksweisen im Lauf der Zeit, oder man muss spezielle Fachausdrücke kennen, aber die Kirche legte Wert auf Klarheit, auf Eindeutigkeit, und machte im Notfall nachträglich klar, was gemeint war. Hier? Jeder normale Mensch musste den Eindruck eines Abweichens von vorigen Aussagen der Päpste haben.

Hier ist eine Sache wichtig: Das Konzil war ein Pastoralkonzil, kein dogmatisches. Es beanspruchte für Dokumente wie „Dignitatis Humanae“ keine Unfehlbarkeit und deswegen kann man auch kein Abtrünniger werden, wenn man dieses Dokument als falsch sieht. Man muss nicht das Konzil als Ganzes für ungültig halten; seine Dokumente beanspruchen keine Unfehlbarkeit, und folglich muss ich ihnen auch keine zusprechen. Natürlich muss man nicht nur die streng genommen unfehlbaren Dokumente des Lehramts im Allgemeinen mit Ehrfurcht behandeln; aber wenn man bereits etliche hat, die gegen etwas sprechen, und dann plötzlich eins, das dafür spricht, muss man nicht speziell dieses eine über die anderen, die noch dazu höhere Autorität haben, stellen.

Damit zusammenhängend sah Erzbischof Lefebvre natürlich auch den Ökumenismus als großes Problem. Vor dem Konzil war die Kirche ja den ökumenischen Ideen, die damals schon unter protestantischen Kirchen verbreitet waren, generell ablehnend gegenübergestanden, einfach weil der Ökumenismus die Ansicht verbreiten konnte, dass alle Kirchen nur einen Teil der Wahrheit hatten und keine es besser wüsste als die anderen oder gar von anderen Christen erwarten sollte, zu ihr zu konvertieren. Jetzt war sie selbst vorne mit dabei. Das Weltgebetstreffen in Assisi oder der Korankuss von Johannes Paul II. schockierten tatsächlich einige – und zurecht. Unter dem Koran waren die Christen jahrhundertelang verfolgt und mit mal mehr, mal weniger hartem Druck abtrünnig gemacht worden; und beim Weltgebetstreffen konnte man quasi den Eindruck gewinnen, als würden Katholiken zum selben Gott beten wie Buddhisten, deren Vorstellungen dem Atheismus näher sind als irgendeiner monotheistischen Religion. Natürlich war das schlimm. Hier wurden viele Katholiken völlig ratlos und wussten gar nicht mehr, ob man jetzt noch dasselbe glauben durfte wie früher. Und Johannes Paul II. – obwohl er ein Papst war, der sicher rechtgläubig sein wollte, der persönlich sympathisch war und gegen manche Exzesse einschritt – war hier auch nicht schuldlos (nicht in Bezug auf seine persönliche Schuld gemeint; aber seine Handlungen waren oft nicht hilfreich). Er wollte praktisch die schlimmsten Auswüchse zurückhalten, aber doch irgendwie daran festhalten, dass mit „dem“ Konzil eine neue Ära gekommen war, und auf jeden Fall Religionsfreiheit und Ökumene hochhalten.

Zu: Koran-Kuss war nutzlos: Papst Johannes Paul stirbt als ein Gottloser  pius.info - PDF Kostenfreier Download
(Johannes Paul II. küsst den Koran.)

Der Erzbischof merkte auch an, wie oft auf dem Konzil quasi das Lehramt der öffentlichen Meinung angerufen wurde, wie oft es auch in den Konzilstexten „die Welt von heute hat erkannt“, „die Welt von heute erwartet von uns“ oder so ähnlich hieß. Statt dass man anhand der gesammelten Weisheit von 2000 Jahren die typischen Fehler der Welt anging, nahm man sie als Lehrmeisterin an. Das wird manchmal auch ein bisschen peinlich – man lese nur mal den Anfang von Gaudium et spes. Und es gibt ja auch sonst noch ein paar Dinge, die man, ohne dass das Konzil viel dazu gesagt hätte, seit dem Konzil quasi aufgehört hat, zu verkünden; z. B. die Lehre, dass, obwohl beides sehr gut ist, Jungfräulichkeit/Zölibat an sich besser ist als die Ehe (ohne dass deswegen alle Zölibatären besser sind als alle Verheirateten).

Und es ist ja nicht so, dass das Konzil ansonsten viel Gutes bewirkt und nur ein paar Flüchtigkeitsfehler in unwesentlichen Dokumenten gehabt hätte. Denen, die sich auf dem Konzil durchsetzten, ging es gerade darum, die zweideutigen und falschen Stellen in Dokumenten wie Dignitatis Humanae und Gaudium et spes durchzubringen, um in dieser Richtung fortschreiten zu können. (Man denke auch an die zweideutige Formulierung, die wahre Kirche sei „verwirklicht in“ der katholischen Kirche.) Das Konzil brachte auch nette Texte heraus, die hauptsächlich altbekannte Wahrheiten wiederholten, aber diese hatten nicht viel Einfluss; und es brachte keine guten Texte heraus, die relevante neue Irrtümer verurteilt hätten o. Ä.

Erzbischof Lefebvre warnte also schon auf dem Konzil vor Fehlentwicklungen, damals noch zusammen mit anderen, und ohne viel Erfolg; 1968 sah er sich gezwungen, sein Amt als Generaloberer der Spiritaner niederzulegen, weil der Orden sich in eine falsche Richtung entwickelte, bei der er sich nicht beteiligen wollte. Dann hatte er eigentlich keinen besonderen Posten mehr und hätte sich zur Ruhe setzen können. Einige Jahre später schrieb er über die Gründung der FSSPX und die Sanktionen gegen ihn:

„Sie gehören vielleicht zu denen, ratlose Leser, die mit Trauer und Angst den Verlauf sehen, welchen die Dinge nehmen, die sich aber doch davor fürchten, eine wahre Messe zu besuchen, obwohl Sie sich danach sehnen, weil man Ihnen weismachen wollte, daß diese Messe verboten ist. […] Sie haben Angst, sich außerhalb der Kirche zu stellen. Diese Angst ist im Prinzip lobenswert, aber sie beruht hier auf falschen Vorstellungen. […]

Schon vor diesem Zeitpunkt [1968] wandten sich zahlreiche Familien und Priester mit der Frage an mich, an welche Ausbildungsstätten sie die jungen Männer weisen sollten, die Priester werden wollten. Ich muß gestehen, daß ich diesbezüglich sehr unschlüssig war. Nachdem ich von meinen Verantwortungen entbunden war und gerade beabsichtigte, mich zurückzuziehen, dachte ich an die Universität Freiburg in der Schweiz, die noch thomistisch orientiert und geleitet war. Der Bischof, Mgr. Charrière, empfing mich mit offenen Armen. Ich mietete ein Haus, und wir nahmen neun Seminaristen auf, die die Vorlesungen an der Universität besuchten und während der übrigen Zeit ein regelrechtes Seminarleben führten. Sie zeigten sehr bald den Wunsch, auch weiterhin miteinander zu arbeiten. Nach einiger Überlegung fragte ich Mgr. Charrière, ob er bereit wäre, ein Gründungsdekret für eine ‚Bruderschaft‘ zu unterzeichnen. Er billigte deren Statuten, und so entstand am 1. November 1970, die ‚Priesterbruderschaft St. Pius X.‘ Damit waren wir in der Diözese Fribourg kanonisch errichtet.

Wie Sie noch sehen werden, sind diese Einzelheiten wichtig. Ein Bischof hat kanonisch das Recht, in seiner Diözese Vereinigungen zu errichten, die Rom schon auf Grund dieser Errichtung anerkennt, und zwar so weit, daß ein anderer Bischof, ein Nachfolger des ersteren, der diese Vereinigung oder Bruderschaft aufheben möchte, dies nicht tun kann, ohne sich an Rom zu wenden. Die römische Oberbehörde schützt das, was der erste Bischof errichtet hat, damit die Vereinigungen nicht einer Widerruflichkeit ausgesetzt sind, die für ihre Entwicklung schädlich wäre. […] Es gibt Hunderte von Ordenskongregationen diözesanen Rechts, die Häuser in der ganzen Welt haben. […]

Als es notwendig wurde, ein regelrechtes Seminar zu eröffnen und ich das Haus in Ecône – ein ehemaliges Erholungsheim für die Chorherrn vom Großen Sankt Bernhard – gemietet hatte, suchte ich den Bischof von Sion [Sitten], Mgr. Adam auf, der mir seine Zustimmung gab. […] Von Jahr zu Jahr ist die Zahl der Seminaristen gewachsen; im Jahr 1970 sind 11 eingetreten, 1974 waren es 40. Bei den Neuerern verbreitete sich Unruhe […]

Und so sind am 11. November 1974, mit dem ersten Schnee, zwei Apostolische Visitatoren im Seminar erschienen. Sie waren von einer Kommission entsandt, die von Papst Paul VI. ernannt worden war und aus den Kardinälen Garrone, Wright und Tabera bestand – letzterer war Präfekt der Heiligen Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute. Sie befragten zehn Professoren und zwanzig der hundertvier anwesenden Seminaristen wie auch mich selbst. Zwei Tage später reisten sie wieder ab und hinterließen einen unangenehmen Eindruck: Sie hatten vor den Seminaristen skandalöse Reden geführt, die Priesterweihe Verheirateter für normal erachtet, hatten erklärt, daß sie keine unveränderliche Wahrheit gelten ließen, und Zweifel an der traditionellen Auffassung von der Auferstehung unseres Herrn geäußert. Über das Seminar sagten sie nichts und hinterließen auch keinerlei Protokoll. Daraufhin veröffentlichte ich, empört über die von ihnen geführten Reden, eine Erklärung, die mit folgenden Worten begann: ‚Wir hängen mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele am katholischen Rom, der Hüterin des katholischen Glaubens und der zur Aufrechterhaltung dieses Glaubens notwendigen Traditionen, am ewigen Rom, der Lehrmeisterin der Weisheit und der Wahrheit.

Wir lehnen es dagegen ab und haben es immer abgelehnt, dem Rom einer neomodernistischen und neoprotestantischen Tendenz zu folgen, die sich auf und nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil und in allen Reformen, die aus diesem hervorgegangen sind, klar gezeigt hat.‘ [Hier eine englische Übersetzung der ganzen kurzen Erklärung.]

Diese Sprache war sicher etwas scharf, aber sie drückte damals meine Gedanken aus, die auch heute noch dieselben sind. Die Kardinalskommission hat hierauf beschlossen, unsere Vernichtung auf diesen Text zu gründen, denn sie konnte sich für ihr Vorhaben nicht auf die Führung des Seminars beziehen: Die Kardinäle erklärten mir nämlich zwei Monate später, daß die Apostolischen Visitatoren bei ihren Erhebungen einen guten Eindruck gewonnen hätten.

Die Kardinalskommission hat mich für den 13. Februar des folgenden Jahres zu einer ‚Unterredung‘ nach Rom eingeladen, um einige Punkte zu klären, und ich habe mich dort eingefunden, ohne zu ahnen, dass man mir eine Falle stellte. Die Unterredung verwandelte sich von Anfang an in ein straffes Verhör wie vor Gericht. Es folgte ein zweites am 3. März, und zwei Monate darauf informierte mich die Kommission „mit der vollen Billigung Seiner Heiligkeit“ über die Beschlüsse, die sie getroffen hatte: Mgr. Mamie, dem neuen Bischof von Fribourg, wurde das Recht zuerkannt, die von seinem Vorgänger erteilte Approbation der Bruderschaft zurückzuziehen. Damit hätte diese, ebenso wie ihre Gründungen, in erster Linie das Seminar von Ecône, ihre ‚Existenzberechtigung‘ verloren.

Ohne die amtliche Bekanntmachung dieser Beschlüsse abzuwarten, schrieb mir Mgr. Mamie: ‚Ich informiere Sie also, daß ich die von meinem Vorgänger gesetzten Rechtshandlungen und erteilten Konzessionen hinsichtlich der Priesterbruderschaft St. Pius X. zurückziehe, insbesondere das Errichtungsdekret vom 1. November 1970. Diese Entscheidung tritt sofort in Kraft.‘

Wenn Sie meinen Ausführungen gefolgt sind, können Sie feststellen, daß diese Aufhebung vom Bischof von Fribourg vorgenommen wurde und nicht vom Heiligen Stuhl. Nach Canon 493 [des damals geltenden Kirchenrechts] ist dies also eine wegen mangelnder Zuständigkeit rechtlich nichtige Maßnahme.

Dazu kommt noch der Mangel an ausreichenden Gründen. […] Meine Erklärung war aber niemals Gegenstand einer Verurteilung durch die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre (das ehemalige Heilige Offizium), die allein zu dem Urteil darüber berufen ist, ob sie in Gegensatz zum katholischen Glauben steht. Sie wurde ja nur von drei Kardinälen als ‚in allen Punkten unannehmber‘ befunden, und zwar im Verlauf einer Veranstaltung, die offiziell nach wie vor als Unterredung gilt.

Die rechtliche Existenz der Kommission selbst wurde niemals bewiesen. Mit welchem päpstlichen Akt wurde sie eingesetzt? Unter welchem Datum? In welcher Form wurde der Akt abgefaßt? Wem wurde er amtlich bekanntgegeben? Die Tatsache, daß die römischen Autoritäten seine Vorlage verweigerten, erlaubt Zweifel an seiner Existenz. ‚Im Rechtszweifel verpflichtet das Gesetz nicht‘, sagt das kirchliche Gesetzbuch; um so weniger, wenn die Kompetenz, ja sogar das Vorhandensein einer erkennenden Behörde zweifelhaft ist. Die Worte ‚mit der vollen Billigung Seiner Heiligkeit‘ sind juristisch unzureichend; sie können nicht das Dekret ersetzen, das die Kardinalskommission konstituieren und ihre Vollmachten hätte umschreiben müssen.

Lauter Verfahrensmängel, die die Aufhebung der Bruderschaft nichtig machen. Man darf auch nicht vergessen, daß die Kirche nicht eine totalitäre Gesellschaft von nazistischem oder marxistischem Typ ist, und daß das Recht, selbst wenn es respektiert wird – was in dieser Sache eben nicht der Fall ist -, keinen absoluten Begriff darstellt. Das Kirchenrecht ist geschaffen, um uns das geistige Leben zu ermöglichen und uns so zum ewigen Leben zu führen. Benützt man dieses Gesetz, um uns zu hindern, dorthin zu gelangen, um gewissermaßen unser geistiges Leben abzutöten, dann sind wir verpflichtet, den Gehorsam zu verweigern, genauso wie die Bürger eines Landes verpflichtet sind, dem Gesetz über die Abtreibung nicht zu gehorchen.

Um im Bereich des Juristischen zu bleiben: Ich habe zweimal nacheinander bei der Apostolischen Signatur, die etwas Ähnliches ist wie der Oberste Gerichtshof im bürgerlichen Recht, Berufung eingelegt.

Der Kardinalstaatssekretär, Mgr. Villot, hat diesem höchsten Gericht der Kirche verboten, die Rekurse anzunehmen, was einen Eingriff der Regierungsgewalt in die richterliche Gewalt darstellt.“ (Offener Brief an die ratlose Katholiken, S. 165-171.)

Die Piusbruderschaft sah und sieht also ihre Aufhebung als eine rechtlich mit Verfahrensfehlern belastete und außerdem grundsätzlich ungerechte Maßnahme. Jetzt könnte man sagen: „Aber dann gehorcht man eben einer ungerechten Maßnahme. Gott wird es schon irgendwie zum Guten führen, wenn man gehorcht.“ Aber das ist keine katholische Denkweise. Ein Gesetz ist nur dann wirklich ein Gesetz, wenn es dem Gemeinwohl dient – ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz. Und dieses Gesetz hier schadete dem Gemeinwohl, nicht nur einfach deshalb, weil eine rechtmäßig gegründete Vereinigung sich nicht wirklich etwas zu schulden kommen hatte lassen und nicht einfach aufgelöst werden sollte, sondern vor allem, weil diese Vereinigung für viele Menschen verlässliche Seelsorge bot, die sie sonst bei ihren Pfarrern nicht mehr bekommen konnten. Gerade in den 70ern war ja die Situation oft noch viel katastrophaler, als man aus den Konzilsdokumenten hätte irgendwie begründen können. Da hatte man schon mal ungültige Messen und Priester, die sich weihen ließen in der Erwartung, dass bald der Zölibat fallen würde, und die sowieso nicht mehr an die Auferstehung Jesu glaubten.

Und deshalb hatte die Piusbruderschaft auch recht damit, ihre Aufhebung, da ungerecht, als nichtig anzusehen, und einfach so weiterzumachen.

Da sie das als nichtig sah, schrieb sie sich auch weiterhin die Vollmacht zu, Beichten zu hören und bei Trauungen zu assistieren. Anders als bei anderen Sakramenten ist es hierbei ja so, dass zur Gültigkeit nicht nur der gültig geweihte Priester da sein muss, sondern dieser Priester auch die Beauftragung vom Bischof haben muss; ein suspendierter Priester beispielsweise spendet die Absolution ungültig und auch eine Ehe ist ungültig, wenn sie vor ihm geschlossen wird. Aber hier ist eine Sache wichtig: Es gibt das Prinzip „Ecclesia supplet“ – Die Kirche ersetzt im Notfall die fehlende Vollmacht. Ein einfacher Fall wäre z. B., wenn ein frisch geweihter Priester davon ausgehen konnte, dass seine Beichtvollmacht ab 1.8. gilt, aber wegen irgendeinem Fehler gilt sie erst ab 1.9. In diesem Fall ersetzt die Kirche die fehlende Vollmacht und die im August bei ihm abgelegte Beichte wird gültig. (Es gibt auch noch andere „Notstandsregeln“; z. B. darf die Ehe auch ohne Priester geschlossen werden, wenn man längere Zeit keinen finden kann.)

Auch hier berief sich die Piusbruderschaft eben wieder auf den Notstand: Gläubige, die einen verlässlichen Beichtvater oder eine gute Ehevorbereitung und Brautmesse suchten, hatten oft wenige Möglichkeiten und brauchten sichere Seelsorge. Und hier hatte sie, soweit ich das beurteilen kann, vollkommen Recht. Die Notsituation zu leugnen heißt, sich selber blind stellen und den eigenen Verstand beleidigen. Man muss sich als guter Katholik nicht alles schönreden, damit die Kirchenhierarchie gut herauskommt. Manchmal begehen auch Bischöfe sehr schwere Sünden und vernachlässigen ihre Aufgaben komplett. Ein solcher Fall wie nach dem Konzil ist historisch ziemlich selten, nicht mal die Arianismuskrise im 4. Jh. reicht ganz heran; und besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen; und nach dem Kirchenrecht ist das oberste Gesetz das Heil der Seelen. Die Kirche ist vielleicht eine absolute Monarchie, aber keine totalitäre Diktatur, in der es willkürlich und unsinnig zugeht, sondern eine rechtsstaatliche absolute Monarchie.


(Der Erzbischof ist auf dem Bild in der Mitte zu sehen.)

Es ging dann noch weiter; zuerst erhielt Lefebvre 1976 die Suspension a divinis (was ihm die Spendung der Sakramente untersagte) und es gab ein Verfahren vor der Glaubenskongregation, das Anfang 1978 eingeleitet wurde, bei dem der Erzbischof nach Rom geladen wurde, um Stellung zu einigen Fragen zu nehmen, das aber am Ende zu nichts führte.

Ihm wurden seine Ansichten zur Religionsfreiheit vorgeworfen; auf die Widersprüche mit früheren Päpsten wurde nicht eingegangen. So schrieb Kardinal Seper an ihn: Durch die Konzilserklärung wird dieser Punkt der Lehre klar zum Bestandteil der Unterweisung durch das Lehramt und beansprucht, obwohl er nicht Gegenstand einer Definition ist, willige Aufnahme und Zustimmung.“ (Erzbischof Marcel Lefebvre und das Heilige Offizium, S. 15f.) (Was Lefebvre, wie man sich denken kann, nicht anerkannte.)

Auch, dass Lefebvre die neue Messe als etwas sah, das den Glauben schmälerte und angriff, wurde beanstandet: „Ein Gläubiger kann jedenfalls nicht in Zweifel stellen, daß ein vom Obersten Hirten promulgierter sakramentaler Ritus mit der Glaubenslehre im Einklang steht, vor allem wenn es sich um den Ritus der Messe handelt, die das Herzstück des Lebens der Kirche bildet.“ (Erzbischof Marcel Lefebvre und das Heilige Offizium, S. 17) Der Erzbischof hielt ja den neuen Ritus nicht für ungültig; aber sehr wohl für etwas, das den Glauben nicht genug zum Ausdruck brachte und die Leute allmählich in eine falsche Richtung lenkte, auch wenn er nichts direkt Häretisches ausdrückte, er sah ihn als „die Häresie begünstigend“, nicht als „häretisch“. Wieso ein Katholik das nicht denken könnte, wurde nicht gesagt.

Ihm wurde vorgeworfen, das 2. Vatikanum und Paul VI. anzugreifen und sich allmählich ins Schisma zu begeben: „Sie beginnen, ob Sie es wollen oder nicht, mit Priestern, die Sie geweiht haben und die faktisch von Ihnen allein abhängen, eine Gruppierung zu bilden, die geeignet ist, eine dissidente kirchliche Gemeinschaft zu werden.“ (Erzbischof Marcel Lefebvre und das Heilige Offizium, S. 25) Daraufhin wiederholte Lefebvre schlicht und einfach, dass der Gehorsam gegenüber Menschen Grenzen habe: „Nun wurden die uns auferlegten Verbote dazu erlassen, um uns zu dem Einverständnis zu verpflichten, daß unser Glaube gemindert und angegriffen werde. Deshalb sind wir überzeugt, daß diese Vorschriften keinerlei Gesetzeskraft besitzen.“ (Erzbischof Marcel Lefebvre und das Heilige Offizium, S. 115) „Von uns zu verlangen, daß wir unsere Seminare schließen und die neue konziliare und postkonziliare Richtung annehmen, hieße uns zwingen, zur Zerstörung der Kirche beizutragen, die Autorität des römischen Apostolischen Stuhls zu unterminieren. Nur weil wir dem Lehramt der Kirche treu bleiben wollen, flehen wir den Heiligen Vater an, sich auch selbst treu zu sein“ (Erzbischof Marcel Lefebvre und das Heilige Offizium, S. 118)

Hier kann man den Vorwürfen noch am ehesten eine gewisse Glaubwürdigkeit zugestehen; von außen mochte es für unwissende Beobachter so aussehen, als entstünde hier ganz langsam eine eigene Kirche. Aber an dieser Situation ließ sich vonseiten Lefebvres nun einmal nichts ändern, solange er nicht das ganze Wirken der Piusbruderschaft aufgeben wollte; das Problem war, dass Rom dieses Wirken nicht gefiel. Und er machte immer wieder klar, dass er eben keine eigene Kirche aufbaute und nur ungerechten Befehlen nicht gehorchte.

In diese Zeit fielen der Tod von Paul VI., die Wahl und 33 Tage später der Tod von Johannes Paul I., und die Wahl von Johannes Paul II. In einem Brief Ende des Jahres 1978 bat Lefebvre Johannes Paul II., die traditionellen Gemeinschaften doch einfach zuzulassen: „Welche Schwierigkeit bereitet eine derartige Haltung? Keine. Die Bischöfe würden Orte und Zeiten bestimmen, die für diese Überlieferung reserviert wären. Die Einheit wäre auf der Ebene des örtlich zuständigen Bischofs sofort wiedergefunden. […] Die Priorate würden den Diözesen durch Predigten von Pfarrmissionen, Exerzitien nach Art des hl. Ignatius und Dienstleistungen in den Pfarren, in voller Unterordnung unter die Ortsbischöfe dienen.“ (Erzbischof Marcel Lefebvre und das Heilige Offizium, S. 150f.)

Im Januar 1979 gab es dann ein Treffen bei der Glaubenskongregation. Man fragte ihn, ob er nicht handle, als ob die Hierarchie nicht mehr existiere, wenn er seinen Priestern supplizierte Jurisdiktion zuschreibe. Er antworte nicht, dass die Hierarchie nicht mehr existiere, sondern sagte: „Man kann der Ansicht sein, daß die Hierarchie in bestimmten Ländern ganz allgemein nicht mehr ihre Aufgabe erfüllt.“ (Erzbischof Marcel Lefebvre und das Heilige Offizium, S. 163) Über seine Unterwerfung unter den Papst sagte er: „Solange nicht die päpstliche Unfehlbarkeit betroffen ist, stellt es kein Delikt des Aufruhrs dar, wenn ein Bischof seine Schwierigkeiten öffentlich darlegt, falls er sich dabei auf die Überlieferung stützt. Die Einwände, die ich der Gesamtheit der Liturgiereform entgegenhalte, berücksichtigen die Tatsache, daß Papst Paul VI. die Liturgiereform als disziplinäre Reform betrachtete.“ (Erzbischof Marcel Lefebvre und das Heilige Offizium, S. 174) Er erklärte auch, dass es sein Wunsch sei, dass die FSSPX eine Gesellschaft päpstlichen Rechts werde, die ihre Seelsorge und Priesterausbildung so weiterführen könne.

Noch einmal: Er stellte gegenüber seinen Priestern und den Gläubigen, die deren Messen besuchten, immer klar, dass er keine eigene Kirche gründete, kein Oberhaupt einer Gegenkirche war:

„Gleich zu Beginn will ich ein Mißverständnis klären, und zwar so nachdrücklich, daß ich nicht mehr darauf zurückkommen muß: Ich bin kein Anführer einer Bewegung, noch viel weniger das Haupt einer eigenen Kirche. Ich bin nicht, wie man unaufhörlich schreibt, ‚der Anführer der Traditionalisten‘. Ja, man ist soweit gegangen, gewisse Leute als ‚Lefebvristen‘ zu bezeichnen, als ob es sich um eine Partei oder um ein eigenes theologisches Lehrsystem handelte. Das ist eine unzulässige Redeweise.

Ich vertrete auf religiösem Gebiet keine persönliche Lehre. Mein ganzes Leben lang habe ich mich an das gehalten, was man mich auf der Schulbank des Französischen Seminars von Rom gelehrt hatte, nämlich die katholische Lehre, wie sie das Lehramt seit dem Tod des letzten Apostels, der das Ende der Offenbarung bedeutet, von Jahrhundert zu Jahrhundert überliefert hat.

Darin kann nichts enthalten sein, was dem Sensationshunger der Journalisten und, durch sie, der öffentlichen Meinung als Nahrung dienen könnte. Trotzdem geriet am 29. August 1976 ganz Frankreich in Aufregung, als bekannt wurde, daß ich in Lille die Messe lesen würde. Was war so außergewöhnlich daran, daß ein Bischof das heilige Meßopfer zelebriert? Ich mußte vor einem Wald von Mikrophonen predigen, und jeder meiner Sätze wurde als aufsehenerregende Erklärung begrüßt. Was habe ich denn anderes gesagt, als was jeder beliebige andere Bischof hätte sagen können?

Aber das ist ja eben des Rätsels Lösung: Diese anderen Bischöfe haben seit einer Reihe von Jahren nicht mehr das Gleiche gesagt. Haben Sie sie zum Beispiel oft vom Königtum unseres Herrn Jesus Christus über die Gesellschaft reden hören?“ (Marcel Lefebvre, Offener Brief an die ratlosen Katholiken, 3. Aufl. Stuttgart 2012, S. 13)

Und bei aller Kritik an den Päpsten war es nicht so, dass die Piusbrüder völlig unfair ihnen gegenüber gewesen wären. Lefebvre äußerte sich mehrmals sehr positiv über das „Glaubensbekenntnis“ von Paul VI., das dieser 1968 öffentlich ablegte, und das eine schöne Darstellung des rechten Glaubens ist.

„Der Heilige Vater veröffentlichte am 30. Juni 1968 sein Glaubensbekenntnis. Das war ein Akt, der vom dogmatischen Gesichtspunkt aus wichtiger ist als das ganze Konzil.

[…] Als der Papst sich erhob, um es zu sprechen, erhoben sich auch die Kardinäle, und alle übrigen Anwesenden wollten es ihnen gleich tun, aber er ließ alle sich wieder niedersetzen; er wollte allein, als Stellvertreter Christi, sein Credo proklamieren, und er tat es mit den feierlichsten Worten, im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit, vor den heiligen Engeln, vor der ganzen Kirche. Folglich hat er einen Akt gesetzt, der den Glauben der Kirche bindet.

So haben wir diesen Trost und dieses Vertrauen, zu fühlen, daß der Heilige Geist uns nicht im Stich gelassen hat. Man kann sagen, daß die Arche des Glaubens, die ihren Stützpunkt im Ersten Vatikanischen Konzil hat, einen neuen Stützpunkt in dem Glaubensbekenntnis Pauls VI. findet.“ (Offener Brief an die ratlosen Katholiken, S. 132.)

Was man der Piusbruderschaft manchmal vorwerfen kann, ist, dass zu leichtfertig Begriffe wie „Konzilskirche“ verwendet werden, was implizieren könnte, dass Novus-Ordo-Gemeinden nicht Teil der wahren Kirche wären, sondern dass auf dem Konzil eine neue Kirche entstanden wäre. Das ist eine Ungenauigkeit im Reden; denn vertreten tut die Piusbruderschaft eine solche Ansicht gerade nicht. Die Ansicht ist, dass die Kirche besetzt und von vielen Übeln geplagt ist, gegen die man sich wehrt, aber nicht, dass sie nicht mehr Kirche ist; die FSSPX wird nicht als die einzig wahre Kirche, sondern als Gruppe innerhalb der Kirche gesehen, die als fast einzige (neben ein paar kleineren Gruppen) ausreichend Widerstand gegenüber den Übeln leistet.

Z. B. sagt Pater Franz Schmidberger in einem neuen Interviewbuch mit Ingo Langner: „Und, um es klar zu sagen, wir haben nicht die Verheißung der Unvergänglichkeit, die hat allein die Kirche. ‚Portae inferi non praevalebunt – Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen.‘ Das gilt für die Kirche, das gilt nicht für die Piusbruderschaft! Mit allen menschlichen Abschätzungen muss man sagen, die Piusbruderschaft wird weiterbestehen. Aber das sind rein menschliche Kategorien, während die Kirche als solche die Verheißung hat, dass sie nie untergehen wird.“ (Ausschnitt aus „Die Mächte der Finsternis“, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der FSSPX vom Januar 2020, S. 33f.)

Ich finde es auch von Pfarrer Hans Milch, dem Gründer der actio spes unica, der mit der Piusbruderschaft eng verbunden war (auch wenn er selber am Ende, obwohl er die Päpste anerkannte, an der Gültigkeit des Konzils überhaupt zweifelte bzw. es als nicht verwirklichtes Konzil sah, was m. W. theologisch problematisch ist), schön ausgedrückt:

„Im lockeren Gespräch, wo die Worte nicht auf die Goldwaage gelegt werden, da man voneinander weiß, wie’s gemeint ist, kann man schon mal sagen: ‚Konzils-Kirche‘ oder ‚Neu-Kirche‘, womit – sprachlich unkorrekt zusammengezogen – zum Ausdruck kommen soll die vom neomodernistischen Ungeist bedeckte und besetzte Kirche.

Jemand schrieb mir im Zeichen des Vorwurfs – bezogen auf den letzten spes-unica-Sonntag: ‚Interessant war für mich bei Ihrem gestrigen Vortrag auch die Feststellung, daß auch die Kirche Johannes XXIII. und Pauls VI. usw. die wahre katholische Kirche sei.‘

Meine Freunde! Es gibt nur die eine, heilige, katholische und apostolische römische Kirche. Sonst kann es keine Kirche geben, also auch nicht eine Kirche Johannes XXIII. und Pauls VI. Es gibt freilich die Katastrophe, die sich unter Roncalli und Montini im Innenraum der Kirche ereignet hat, da mit ihrer Duldung das antikirchliche erobernd und verwüstend einbrach. Ob diese Duldung die beiden im Sinne einer subjektiven Schuld belastet oder nicht, können wir nicht beurteilen. Wir haben für beide zu beten. Alle Mutmaßungen über ihre persönlichen Qualifikationen oder Nichtqualifikationen sind Zeitverschwendung. Wir haben uns damit nicht zu befassen. Uns erfüllt einzig die Sorge um die große Wende, da die Kirche wieder, wie ich zu sagen pflege, in ihrem eigenen Licht aufleuchten wird!

Was die Progressisten beherrschen, ist der Raum der Kirche; was sie besetzt halten, ist der Boden der Kirche. Erkennbar sind die Stahlgerüste ihrer ursprünglichen Struktur, die mißbraucht ist und mit Falschem ausgefüllt. Einmal schrieb ich: ‚Sie ist wie ein wankendes Gerippe.‘ Das war keine ‚dichterische Pathetik‘, sondern sehr präzise zu verstehen: das Skelett ist eben noch erkennbar. Die Substanz, das ‚Fleisch‘, ist unsichtbar geworden, im Verborgenen, in innerer oder äußerer Emigration. Der Gedanke, daß da eine ’neue Kirche‘ entstanden wäre, ist theologisch unhaltbar. Hätte sich die katholische Kirche als solche quasi ‚unter der Hand‘ in eine ‚andere‘ verwandelt, so wäre die Verheißung widerlegt: ‚Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen!‘ Die Kirche als unerkennbar gewordenes, besetztes Gebiet – in Oasen und scheinbar ‚außen‘ in Erscheinung tretenden Zentren lebend – ist dagegen noch lange nicht überwältigt. Man muß Theologie treiben in Ernst und tiefem Verantwortungsbewußtsein.

Überhaupt – auch in unseren Reihen schläft Satan keineswegs. Auf der einen Seite sehr viel Unwissenheit und mangelnde Unterscheidungskraft, auf der anderen Seite das Herumschwadronieren mit theologischen Privatmeinungen. Die in unseren antiprogressistischen Reihen Lehramt ausüben, müssen, weil das Amt der letztinstanzlichen Entscheidung zur Zeit nicht in Erscheinung tritt, mit doppelter Selbstdisziplin sich auf das beschränken, was absolut gesichert ist.“

Trotzdem, diese Ungenauigkeit im Reden kann man ihr manchmal vorwerfen.

(Ich habe manchmal auch den Eindruck, dass in den Veröffentlichungen der FSSPX manchmal eine gewisse pompös-dramatische Ausdrucksweise überhand nehmen kann. Aber das ist ja auch in allen möglichen christlichen Kreisen der Fall, und ein ziemlich unwichtiger Kritikpunkt; ich schreibe sicher auch immer wieder stilistisch unschön.)

Erzbischof Lefebvre beschreibt den Konflikt zwischen dem Traditionalismus und dem Rest der Kirche folgendermaßen:

„Es gibt Priester, die oft nicht mehr wissen, was sie tun sollen: Entweder gehorchen sie blind dem, was ihre Vorgesetzten ihnen aufzwingen, und verlieren in gewisser Weise den Glauben ihrer Kindheit und ihrer Jugend, sie brechen das Gelöbnis, das sie bei ihrer Weihe durch den Antimodernisteneid abgelegt haben; oder sie leisten Widerstand, haben aber das Gefühl, sich vom Papst zu trennen, der unser Vater und der Stellvertreter Christi ist. Welche Zerrissenheit in beiden Fällen! Viele Priester sind vor Schmerz vorzeitig gestorben.

Und wie viele andere wurden gezwungen, ihre Pfarreien aufzugeben, in denen sie seit Jahren ihren Dienst ausgeübt hatten, weil sie einer offenen Verfolgung durch ihre Hierarchie ausgesetzt waren und obwohl ihre Gläubigen, denen man damit ihren Hirten entrissen hat, sich für sie einsetzten!“ (Offener Brief an die ratlosen Katholiken, S. 159.)

„Denn es ist ein Meisterstück Satans, daß er die Katholiken so weit gebracht hat, im Namen des Gehorsams der gesamten Tradition ungehorsam zu sein.“ (Offener Brief an die ratlosen Katholiken, S. 161.)

Und deshalb beharre ich unabänderlich auf meinem Standpunkt, und wenn Sie den tiefsten Grund dieser Beharrlichkeit wissen wollen, will ich Ihnen sagen: Wenn unser Herr mich in der Stunde meines Todes fragen wird: ‚Was hast du aus deinem Bischofsamt gemacht, was hast du mit deiner bischöflichen und priesterlichen Gnade gemacht?‘ will ich nicht aus Seinem Mund die furchtbaren Worte hören: ‚Du hast mit den anderen dazu beigetragen, die Kirche zu zerstören.“ (Offener Brief an die ratlosen Katholiken, S. 193)

Und genau das hier ist der Punkt: Dass der Gehorsam nicht das Wichtigste ist, sondern im Dienst der Wahrheit und des Guten steht. Blinder Gehorsam ist nicht katholisch. Wenn eine minderjährige Tochter gegen seinen Willen bei ihrem Vater auszieht, der sie misshandelt, und zu ihrer Tante zieht, ihn aber immer noch grundsätzlich als ihren Vater anerkennt, kann man ihr nichts vorwerfen. Und die Hierarchie der Kirche hat die Gläubigen misshandelt, immer und immer wieder.

Im Jahr 1987 kündigte Lefebvre dann seine Absicht an, Weihbischöfe zu konsekrieren. Er wollte keine Jurisdiktion für sie beanspruchen; sie sollten da sein, um Firmungen und Priesterweihen durchführen zu können, wenn er selbst tot war, aber er wollte sie nicht zu Ortsbischöfen über irgendwelche Orte einsetzen, was er für sich ja auch nicht beanspruchte. Rom war offensichtlich etwas erschrocken, und ging wieder etwas auf die FSSPX zu, bot neue Gespräche an. Pater Schmidberger sagte in einem Vortrag von 1988, in dem er über Roms Motive spekulierte, dass einige wohl inzwischen gemerkt hätten, dass die Kirche zu modernistisch geworden sei und die FSSPX als Korrektiv zulassen wollten, um zu einem Gleichgewicht zu finden: „Solche Leute – ohne Zweifel gehören die Kardinäle Ratzinger und Oddi zu ihnen – wollen also die Priesterbruderschaft als Hofhund gegen den Progressismus einsetzen, der freilich an die Kette gelegt und an kurzer Leine zu halten ist, um einerseits zu bellen, aber ja nicht zu beißen!“ (Franz Schmidberger, Die Bischofskonsekrationen des 30. Juni 1988, Stuttgart 1988, S. 25) Man vermutete aber auch, dass Rom quasi den Aufruhr verhindern und ein kontrolliertes Aussterben der traditionellen Gemeinschaften wollte; dass man ihnen genug Zwänge auferlegen würde, um sie nach und nach zu ersticken.

Ein Kardinal Gagnon, der der FSSPX gegenüber freundlich eingestellt war, visitierte sie; es gab dann Anfang 1988 Gespräche in Rom und es wurde in Aussicht gestellt, dass die FSSPX eine Gemeinschaft päpstlichen Rechts werden könnte und man in Rom eine Überbehörde mit der Zuständigkeit für die traditionalistischen Gemeinschaften schaffen könnte. Erzbischof Lefebvre drängte darauf, dass die FSSPX unabhängig gegenüber den Ortsbischöfen sein sollte, dass sie möglichst bald eigene Bischöfe bekommen sollte, und dass die angedachte Kommission in Rom mit traditionalistischen Klerikern besetzt sein sollte. Rom war dabei nicht sehr entgegenkommend; die Kommission sollte aus fünf Mitgliedern der römischen Kurie, darunter Kardinal Ratzinger als Vorsitzender, und zwei Traditionalisten bestehen; Bischöfe wollte man zuerst überhaupt nicht zugestehen, Bischöfe von außerhalb könnten ja die Weihen und Firmungen übernehmen. Da die meisten Bischöfe der FSSPX gegenüber sehr feindlich eingestellt waren, waren deren Vertreter nicht erfreut; schließlich stellte Rom einen Bischof in Aussicht.

„Am Abend kam man zu einem gewissen Rahmenabkommen: In einem ersten Teil erklärt Monseigneur im Namen der gesamten Priesterbruderschaft die Unterwerfung unter den Papst; er ist damit einverstanden, einen kurzen, durchaus korrekten Text des Konzils über das Lehramt (‚Lumen gentium‘ Nr. 25) zu unterschreiben; er anerkennt die sakramentale Gültigkeit des Novus Ordo Missae und der neuen Sakramentsformen gemäß der lateinischen Ausgabe und anerkennt auch das neue Kirchenrecht, wobei für das Konzil, den NOM und die Sakramente wie auch für das neue Kirchenrecht mit der Tradition schwer, sprich nicht vereinbare Punkte später zu klären wären. Diese Reserven wurden also von Rom ausdrücklich anerkannt.

Ein zweiter Teil sah die Errichtung der Priesterbruderschaft als apostolische Gemeinschaft päpstlichen Rechts vor mit relativer Exemption von den Ortsbischöfen. Sie sollte abhängen von einer römischen Kommission, zusammengesetzt wie oben beschrieben im Verhältnis 5:2. Man gestand die Weihe eines Bischofs aus der Reihe der Bruderschaft zu, allerdings ohne Angabe eines konkreten Konsekrationsdatums.

Erzbischof Lefebvre unterzeichnete am 5. Mai dieses Rahmenabkommen, das es nun mit Leben erfüllen galt. Er schrieb am gleichen Tag einen Brief an den Papst mit der Bitte, die Prozedur der Verwirklichung in die Wege zu leiten.

Was hatte den Erzbischof zur Unterschrift bewogen? Gewiß, er hatte seine Bedenken gegen den ersten Teil der Erklärung. Die Zusammensetzung der römischen Kommission war alles andere als zufriedenstellend gelöst und ein Datum für die Bischofskonsekration war nicht zu bekommen. Aber andererseits war das Prinzip eines Bischofs zugestanden; die Türe einmal geöffnet, konnten vielleicht weitere Konsekrationen im Laufe der Zeit folgen.

Intensives Nachdenken brachte ihn allerdings zu der begründeten Überzeugung, die im Rahmenabkommen niedergelegten Bedingungen insgesamt seien bei der derzeitigen Geisteshaltung Roms kein hinreichender Schutz gegen die Auflösung der gesamten Tradition.

Folglich schrieb er sofort am Tage danach, am 6. Mai, einen Brief an Kardinal Ratzinger, in dem er darlegte, daß die im Protokoll enthaltenen Bedingungen, insbesondere bezüglich des Datums der Bischofskonsekration, ganz und gar unzureichend seien. Später sagte er uns, die Muttergottes habe uns aus einer Falle errettet.

Kardinal Ratzinger antwortete noch am gleichen Tag: Der Prozeß der Versöhnung – mit diesem Term bezeichnet er die Normalisierung – könne unter diesen Bedingungen nicht in die Wege geleitet werden. Auch betrachtete man den Brief des Erzbischofs vom 5. Mai, an den Papst gerichtet, als nicht ausreichend; man ließ Monseigneur einen Textentwurf zukommen mit einem eigenen Paragraphen, wo er sich entschuldigen würde für das Unrecht, das er dem Heiligen Stuhl zugefügt habe.

Aufs Neue wird Erzbischof Lefebvre nach Rom geladen. Mit zwei Briefen in der Hand findet er sich am 24. Mai zum Gespräch mit Kardinal Ratzinger ein; der erste Brief ist verfaßt unter dem Datum des 20. Mai und ist an den Papst gerichtet, der zweite trägt des Datum des 24. Mai und wendet sich an Seine Eminenz selbst. Monseigneur legt darin dar, daß a) die Konsekration über den 30. Juni hinaus nicht mehr verschoben werden könne, b) auf Grund der weiten Ausdehnung der Priesterbruderschaft und der überreichlichen Arbeit ein Bischof keineswegs genüge, c) die Besetzung der römischen Kommission mehrheitlich mit Mitgliedern aus der Tradition erfolgen müsse, um einen wirklichen Schutz gegen alle möglichen Einflüsse zu garantieren.

Im Gespräch sichert der Kardinal dem Erzbischof zwar den 15. August als Konsekrationsdatum zu, geht aber auf die Frage nach mehreren Bischöfen überhaupt nicht ein und besteht ausdrücklich auf der vorgesehenen Besetzung der römischen Kommission. […]

Man bat uns außerdem, weitere Namen für die Vorschlagsliste der Bischofskandidaten einzureichen. Offensichtlich waren unsere Vorschläge nicht genehm. Man wollte Kandidaten vom Profil der römischen Vorstellungen, also weich, kompromißbereit, auf zwei Hochzeiten tanzend.

Kurze Zeit später hat Kardinal Ratzinger dann in einem uns hinterbrachten privaten Gespräch die Katze aus dem Sack gelassen: Es handle sich bei der Unterhandlung mit der Priesterbruderschaft um einen langen Versöhnungsprozeß, an dessen Ende Erzbischof Lefebvre das gesamte Konzil anerkennen müsse; die römische Kommission solle nur von kurzer Dauer sein; die ihr unterstellten Ordensgemeinschaften seien schließlich in ihre Ordensverbände zurückzuführen. Ähnliche Vorstellungen hatte der Kardinal auch für die Priesterbruderschaft selbst. […]

An diesem selben 30. Mai fand eine Zusammenkunft der Oberen der verschiedenen mitbetroffenen Ordensgemeinschaften in Frankreich statt, in deren Verlauf der Erzbischof diesen die gesamte Situation vortrug und sie auch um ihren Rat und ihre Stellungnahme bat.

Nach vielen Überlegungen, schlaflosen Nächten, reichem Gebet und dem Einholen des Rates von vielen Seiten hat der Erzbischof am 2. Juni einen Brief folgenden Inhaltes an den Papst geschrieben:

‚Heiliger Vater! Die Unterredungen und Gespräche mit Kardinal Ratzinger und seinen Mitarbeitern, wiewohl in höflicher und liebevoller Atmosphäre stattfindend, haben uns überzeugt, daß der Augenblick für eine freimütige und wirkungsvolle Zusammenarbeit noch nicht gekommen ist … Angesichts der Weigerung, unsere Ersuchen zu berücksichtigen, und da es evident ist, daß das Ziel dieser Versöhnung keineswegs für den Heiligen Stuhl dasselbe ist wie für uns, ziehen wir es vor, günstigere Zeiten für die Rückkehr Roms zur Tradition abzuwarten …‘

Unter dem Datum des 9. Juni antwortet der Papst mit einem feierlichen Appell zugunsten der Einheit der Kirche und mit dem Hinweis auf die kanonischen Strafen, die ausgesetzt sind für den Schritt, den der Erzbischof ins Auge gefasst habe.“ (Franz Schmidberger, Die Bischofskonsekrationen des 30. Juni 1988, Stuttgart 1988, S. 35-38)

Erzbischof Lefebvre ließ sich davon nicht mehr abbringen. Er wählte vier Kandidaten aus und schritt zu den Weihen.

„Inzwischen hatte auch Bischof de Castro Mayer seine Teilnahme als Mitkonsekrator zugesagt. Er traf am Samstag, den 25. Juni zusammen mit vier Priestern der Diözese Campos (Brasilien) in Ecône ein.

Am 29. Juni weihte Monseigneur 13 Seminaristen und 3 Ordensleute zu Priestern. Abends um 18 Uhr kam ein Bote der Nuntiatur von Bern mit einem Telegramm von Kardinal Ratzinger, abgesandt im Auftrage des Papstes. Der Erzbischof möge sofort nach Rom kommen! Wohin in Rom? Um wen in Rom zu treffen? Um über was zu sprechen? Tatsächlich stand ein großer schwarzer Mercedes abfahrbereit zur Verfügung. Wäre nicht bei den tage-, um nicht zu sagen wochenlangen Aufenthalten Monseigneurs in Rom im Januar, im April und zweimal im Mai beste Gelegenheit gewesen, alle Unstimmigkeiten auszuräumen und auch, wenn notwendig, eine Audienz beim Papst in die Wege zu leiten? Oder wollte man jetzt im letzten Augenblick ‚das Schlimmste‘ verhindern und sich vor der Welt den Anschein geben, man habe bis zuletzt die Verständigung gesucht und goldene Brücken gebaut? Über solche Initiativen kann man nur den Kopf schütteln.

Folglich schritt Erzbischof Lefebvre am 30. Juni, am letzten Tage des Herz-Jesu-Monats, zusammen mit Bischof de Castro Mayer zur Bischofskonsekration […]

Noch während der Zeremonie ließ der Vatikan durch seinen Sprecher Navarro die für die sechs Bischöfe angeblich eingetretene Exkommunikation feststellen. Im Brief vom 1. Juli wiederholte Kardinal Gantin diese Feststellung. Er spricht von einem schismatischen Akt und bedroht die Gläubigen, die in Zukunft den exkommunizierten Bischöfen und der Priesterbruderschaft die Treue halten, sie verfielen dem Ausschluß aus der Kirche durch ihre Haltung selbst. Im Motu proprio ‚Ecclesia Dei afflicta‘ vom 2. Juli versichert der Papst jene Priester und Gläubigen, die sich von der Bruderschaft lossagen, des größten Entgegenkommens; Rom werde die im Abkommen vom 5. Mai vorgesehene Kommission schleunigst gründen; außerdem sollten die Ortsbischöfe den Gläubigen mit großzügiger Gewährung der überlieferten Liturgie Heimatrecht gewähren.

Tatsächlich hatten uns 10 Priester und 13 Seminaristen wegen der Konsekration den Rücken gekehrt. Einige von ihnen wurden sofort vom Papst empfangen; man hat sogar eine neue Priesterbruderschaft St. Petrus gegründet. Derartige Unternehmen werden indes von nicht viel längerer Dauer sein als alle anderen ähnlichen Versuche früherer Jahre, die samt und sonders kläglich gescheitert sind.“ (Franz Schmidberger, Die Bischofskonsekrationen des 30. Juni 1988, Stuttgart 1988, S. 39-41)

Ganz so kam es ja nun nicht; die Petrusbruderschaft besteht und wächst immer noch, auch die Kommission Ecclesia Dei besteht noch. Dennoch: Einen Bischof hat die Petrusbruderschaft bis heute nicht, obwohl sie ihn rechtmäßigerweise schon lange hätte bekommen sollen, und besonders am Anfang ihres Wirkens wurde sie von den Ortsbischöfen sehr stark eingeschränkt, z. B. brauchten Besucher ihrer Messen eine schriftliche Erlaubnis vom Bischof. Man kann wohl nicht bestreiten, dass damals manche lieber ein kontrolliertes Aussterben oder der Traditionalisten sehen wollten, oder eine Eingliederung in Novus-Ordo-Gemeinschaften, als eine dauernde Duldung. Als Joseph Ratzinger Papst wurde, hatte sich seine Meinung zur Tradition offenbar zumindest so entwickelt, dass er ihr entgegenkommen wollte, was er mit Summorum Pontificum tat, wobei er erklärte, dass die alte Messe eigentlich nie verboten worden war (wie Lefebvre von Anfang an gesagt hatte) und jeder Priester sie feiern könnte.

(Wegen dieser Behinderung des Traditionalismus halte ich die „Abspaltung“ der Petrusbruderschaft von der Piusbruderschaft zwar für falsch, aber auch für nachvollziehbar; für ihre Gründer war die Sache mit den Bischofsweihen eben eine Gewissensfrage, in der sie zu einem anderen Urteil kamen als der Rest der FSSPX; und sie haben sich ja seitdem um die Tradition schon verdient gemacht. Wobei man sagen muss, dass sie zu problematischen Stellen beim Konzil oft leiser sind als die FSSPX.)

Aber zurück zu den Bischofsweihen. In seiner Predigt dazu sagte Erzbischof Lefebvre u. a. folgendes:

„Es ist notwendig, daß Sie gut verstehen, warum wir um nichts auf der Welt mit dieser Zeremonie ein Schisma wollen. Wir sind keine Schismatiker. Wenn über die Bischöfe Chinas, die sich von Rom getrennt und die sich der chinesischen Regierung unterworfen hatten, die Exkommunikation ausgesprochen wurde, versteht man sehr gut, warum Papst Pius XII. das getan hat. Für uns aber kommt es absolut nicht in Frage, uns von Rom zu trennen und uns irgendeiner Rom fremden Macht zu unterwerfen und eine Art Parallelkirche zu gründen, wie es zum Beispiel die Bischöfe von Palmar de Troya in Spanien gemacht haben, die einen Papst ernannt, die ein Kardinalskollegium gegründet haben. Für uns kommen derartige Dinge auf keinen Fall in Frage! Ferne von uns seien so erbärmliche Gedanken wie die, uns von Rom zu trennen. Ganz im Gegenteil, wir nehmen diese Zeremonie vor, um unsere Verbundenheit mit Rom zu manifestieren, um unsere Verbundenheit mit der Kirche aller Zeiten zu manifestieren, mit dem Papst und mit allen jenen, die die Vorgänger der Päpste waren, die nun seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil leider gemeint haben, Irrtümer annehmen zu müssen, schwere Irrtümer, die im Begriffe sind, die Kirche zu zerstören und das katholische Priestertum zu vernichten.

Nichts liegt mir ferner, als mich zum Papst zu erheben! Ich bin nur ein Bischof der katholischen Kirche, der fortfahrt, die Lehre weiterzugeben. „Accepi quod et tradidi vobis.” Ich glaube, ich werde mir wünschen, daß man das auf mein Grab schreibt — es wird zweifellos nicht lange auf sich warten lassen — daß man auf mein Grab schreibt: „Tradidi quod et accepi”, diese Worte des hl. Paulus: „Ich habe empfangen, was ich euch auch überliefert habe”. (1 Kor 11,23) Ich erfinde nichts, ich bin nur der Briefträger, der einen Brief bringt.“

Was genau hatte die FSSPX noch zu ihrer Rechtfertigung zu sagen? Tatsächlich einiges:

Pater Schmidberger argumentiert:

„Ein bedeutender Theologe der jüngeren Zeit, Dom Gréa, spricht in seinem Buch ‚L’Eglise et sa divine constitution‘ [Die Kirche und ihre göttliche Verfasstheit] über die außergewöhnliche Vollmacht eines Bischofs in der Kirche. Der Einzelbischof kann für die Gesamtkirche verantwortlich sein und in dieser Verantwortlichkeit handeln müssen, wenn a) die Religion selbst in Gefahr ist und b) die römische Autorität unerreichbar ist. Wir brauchen wohl nicht mehr auf die Frage des Erfülltseins der ersten Bedingung einzugehen. Aber auch die zweite Bedingung ist erfüllt; denn die römische Autorität als Hüterin und Verteidigerin des Glaubens ist heute für den Katholiken unerreichbar. Der Papst ist der Gefangene seiner eigenen antichristlichen Ideologie.

Dom Gréa gibt ein konkretes historisches Beispiel für ein solches außerordentliches Handeln eines Bischofs an: Als im 4. Jahrhundert die meisten Diözesen von arianischen Bischöfen besetzt waren, weihte Bischof Eusebius von Samosata rechtgläubige Bischöfe und setzte sie in die verwüsteten Diözesen ein. Man behauptet nun, solches sei wenigstens mit stillschweigendem Einverständnis des Papstes geschehen. Nun regierte aber zu jener Zeit Papst Liberius, der den Arianismus eher begünstigte als bekämpfte. Weder konnte Eusebius noch können wir vom heutigen Wissensstand aus das Einverständnis von Papst Liberius voraussetzen. Eusebius hat sich von der Pflicht der Rettung des Glaubens leiten lassen, und die Kirche hat ihm recht gegeben.“ (Franz Schmidberger, Die Bischofskonsekrationen des 30. Juni 1988, S. 48)

Bzgl. der Bischofsweihen und der Exkommunikation argumentiert die FSSPX außerdem folgendermaßen:

Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat sind im Kirchenrecht als Vergehen gegen das Ausüben des kirchlichen Amtes eingeordnet, nicht als Schisma oder Häresie. Das ist einfach eine Tatsache. Von römischer Seite aus wurden gelegentlich Begriffe wie „Schisma“ und „schismatischer Akt“ verwendet, aber in der Erklärung der Exkommunikation auch auf den Can. 1382 verwiesen, der die unerlaubte Weihe als Vergehen bzgl. des kirchlichen Amtes, nicht als Schisma wertet. Und am Ende wertete auch Rom die Piusbruderschaft als nicht im Schisma befindlich, wie man z. B. daran sehen kann, dass der Messbesuch und die Beichte bei ihnen als erlaubt bewertet wurden (ohne Änderung der kirchenrechtlichen Lage). Weiters wird argumentiert:

„Darüber hinaus besteht auch keine Exkommunikation. Sie ist nicht gültig, denn das Kirchenrecht sagt uns (Kanon 1323 u. 1324): ‚Niemand wird mit einer Strafe belegt, der in Verletzung eines Gesetzes oder einer Vorschrift in schwerer Furcht gehandelt hat oder der durch die Not gedrängt war, oder der gehandelt hat, um einen schweren Nachteil zu vermeiden.‘ Also keine Strafe… Nun ist aber dies genau die Beweisführung, die wir seit 1988 vorbringen. Es ist der Notstand. Kanon 1324: ‚Der Urheber einer Gesetzesverletzung ist nicht frei von Strafe, aber die vom Gesetz oder von der Anordnung vorgesehene Strafe muß gemildert werden, oder es muß ein anderes Bußwerk an ihre Stelle gesetzt werden, falls das Vergehen von jemand begangen wurde, der durch einen schuldhaften Irrtum geglaubt hat, daß einer der Umstände eintritt, von denen im Kanon 1323 die Rede ist.‘ Selbst wenn Monseigneur sich also eines Irrtums der Einschätzung der Lage der Kirche schuldig gemacht hätte, selbst wenn er sich ein falsches Urteil über den Notstand der Kirche gebildet hätte, so wäre die Strafe zu mildern. Und der letzte Paragraph dieses selben Kanons sagt folgendes: ‚In den Umständen, von denen im § 1 die Rede ist, verfällt der Schuldige nicht einer Strafe latae sententiae [einer Strafe, welche durch die Tat selbst eintritt].‘ Es gibt also kein Schisma, und folglich gibt es auch keine Exkommunikation.“ (Abbé Michel Simoulin, 1988. Das unauffindbare Schisma, Niederschrift eines Vortrags vom 17. März 1997 in Lyon, übers. von Franz Schmidberger, S. 40)

4 new SSPX bishops receive their crosiers
(Die vier neu geweihten Bischöfe.)

Erzbischof Lefebvre starb 1991; aus römischer Sicht als Exkommunizierter. Die Exkommunikation der vier von ihm geweihten Bischöfe wurde von Papst Benedikt 2009 aufgehoben, und seitdem bahnte sich eine langsame Regularisierung an, zu der überraschenderweise zuerst auch Franziskus beitrug, der eigentlich wirklich von Anfang an seine Feindseligkeit gegenüber allem Traditionellen zeigte. Vielleicht war das reiner Pragmatismus, vielleicht irgendeine seltsame Laune. Jetzt, mit der neuen Maßnahme gegen die alte Messe, ist es fraglich, wie es weitergehen wird.

Was auf jeden Fall klar sein sollte: Es besteht kein Schisma. Ein Schisma kann nicht einfach herbeigeredet werden; jemand ist nicht dann im Schisma, wenn jemand von der Kirchenobrigkeit erklärt, er sei im Schisma, sondern wenn er ins Schisma geht. Und das heißt, dass er die Autorität des Papstes zurückweist und ihm grundsätzlich – nicht situationsbedingt – den Gehorsam aufkündigt. Die Piusbruderschaft hat das nie getan. Und das ganze Vorgehen gegen sie war zutiefst ungerecht. Wenn die alte Messe nie verboten wurde, wieso dann gegen sie vorgehen? Wenn das Konzil keine Unfehlbarkeit beansprucht, wieso dann seine Aussagen so durchsetzen – während man wirkliche Dogmen bei wirklichen Häretikern nicht durchsetzt? Ein Grund könnte sein, dass man es als Vorwurf an sich selber sah, dass die FSSPX nicht zumindest grundsätzlich einsehen wollte, dass es „Reformbedarf“ gegeben habe, die neue Messe gut und nötig sei, usw., dass man sich hier vorwerfen lassen musste, auf einem komplett falschen Weg zu sein, den man ganz aufgeben müsste, und das von einer kleinen Minderheit. Aber ich will hier nicht zu viel herumpsychologisieren.

Ich will es hier mal deutlich sagen: Ich mache keinem einen Vorwurf, der zur FSSP oder zum Novus Ordo geht. Ich bin schon der Meinung, dass man Traditionalist sein muss, wenn man sich die Fakten ansieht, aber auch als Traditionalist kann man sich über das praktische Vorgehen uneinig sein.

Die FSSP und ähnliche Gemeinschaften sagen praktisch: Besser, man übt den Gehorsam, soweit es nur irgend geht; seht doch, wir haben immerhin einen kanonischen Status in der Kirche erreicht. Ihr habt doch schon versöhnliche Angebote bekommen, geht endlich mal auf Rom zu.

Die FSSPX sagt praktisch: Falscher Gehorsam ist eine Untugend; und ohne Druck und Widerstand wäre überhaupt nichts erreicht worden. Ihr von der FSSP habt bis heute noch keinen Bischof bekommen. Schaut doch mal, wie sehr vor allem in den 80ern, 90ern noch versucht wurde, die alte Messe zu unterdrücken. Wenn Rom nicht fürchten müsste, dass Tradis zur „kanonisch irregulären“ FSSPX gehen, wenn man ihnen keine legale alte Messe gibt, sähe es außerdem noch schlimmer aus für die legalen alten Messen. Wir machen einfach unser Ding, bieten anständige Liturgie und Seelsorge, so gut wir es können, sind in der Lehre so klar, wie wir können, irgendwann muss Rom uns weiter entgegen kommen, und dann können wir die Situation regularisieren.

Einige Tradis, die keine alte Messe in der Nähe haben, sagen praktisch: Es ist besser, überhaupt eine Messe zu haben als gar keine. Auch wenn sie verhunzt wird, es ist trotzdem die Messe, Jesus ist dort gegenwärtig, also sollten wir auch dort sein. Und immerhin gibt es auch Priester, die die neue Messe ohne liturgische Missbräuche feiern. Außerdem müssen wir unsere Sonntagspflicht erfüllen, da haben wir gar keine Wahl, zu irgendeiner Messe müssen wir gehen.

Die FSSPX sagt praktisch: Wenn bei einer Messe Jesus verunehrt wird, kann man diese Messe nicht guten Gewissens mitfeiern wollen; man sollte sich aus Protest fernhalten. Wenn man zu einer Hochzeit o. Ä. eingeladen wird, kann man auch zum Novus Ordo gehen, ohne ihn innerlich mitfeiern zu wollen, aber man sollte es nicht von sich aus tun. Vor allem aber gibt es keine Pflicht, zu etwas zu gehen, das den eigenen Glauben schädigt, wenn sein Zweck eigentlich ist, den Glauben zu stärken. Und die neue Messe schadet mit ihrer Verdunkelung katholischer Wahrheiten und ihren häufigen zusätzlichen Missbräuchen und falschen Predigten dem Glauben; nach und nach wird man eine falsche Vorstellung von der Messe verinnerlichen. Man muss hier besonders auch an den Glauben der eigenen Kinder denken, welcher Umgebung man sie aussetzen will. Man darf die Leute nicht mit „Erfüllt eure Sonntagspflicht bei einer Gott entehrenden Messe oder kommt in die Hölle“ erpressen; Gott verlangt eine solche Teilnahme nicht. Genauso, wie eine Gefahr für die Gesundheit des Körpers vom Messbesuch entschuldigt (z. B. wenn man die Grippe hat und sich ausruhen soll), entschuldigt eine Gefahr für die Gesundheit der Seele. Dann soll man lieber zu Hause mit der Familie beten und so den Glauben nähren, wie das viele Katholiken in Missionsländern mit Priestermangel auch tun müssen.

(Ich habe mal den Pater an meiner FSSPX-Kapelle noch dazu gefragt, und er meinte, es gehe bei dieser Haltung nicht darum, dass jemand, der nur die neue Messe kenne und überhaupt keinen Zugang zu einer alten Messe habe, etwas Falsches tue, wenn er die neue besucht, sondern eher darum, dass es besser sei, gelegentlich zu einer alten Messe zu gehen als jeden Sonntag zu einer neuen, wenn man bereits um die Wichtigkeit der alten Messe wisse, und dass man die alte Messe zugänglich machen müsse.)

Erzbischof Lefebvre hat über die neue Messe geschrieben:

„Ihre Ratlosigkeit wird darum vielleicht zu folgenden Fragen führen: Darf ich, wenn keine andere Möglichkeit zur Erfüllung meiner Sonntagspflicht besteht, in eine zwar sakrilegische, aber immerhin gültige Messe gehen? Die Antwort ist einfach. Derartige Messen können nicht Gegenstand einer Verpflichtung sein. Man muß überdies auf sie die Bestimmungen der Moraltheologie und des Kirchenrechts anwenden, die sich auf die aktive Teilnahme an einer für den Glauben gefährlichen oder unter Umständen sakrilegischen Veranstaltung oder auch nur deren Besuch beziehen.

Selbst wenn ein Priester die Neue Messe mit Frömmigkeit und unter Respektierung der liturgischen Vorschriften liest, fällt sie unter dieselben Bestimmungen, weil sie von protestantischem Geist erfüllt ist. Sie enthält ein für den Glauben schädliches Gift. Angesichts dieser Tatsachen sieht sich der französische Katholik heute für sein religiöses Praktizieren Bedingungen gegenüber, die jenen in den Missionsländern gleichen. Dort können Bewohner bestimmter Gebiete nur drei- oder viermal im Jahr einer Messe beiwohnen. Die Gläubigen unseres Landes sollten sich bemühen, wenigstens einmal im Monat die Messe aller Zeiten, die wahre Quelle der Gnaden und der Heiligung, an einem jener Orte zu besuchen, wo sie auch weiterhin in Ehren gehalten wird.“ (Offener Brief an die ratlosen Katholiken, S. 39.)

Ich bin mir selbst bei dieser Frage mit der Messe auch nicht sicher. Ich würde sagen: Es stimmt, dass in der neuen Messe der Sühnecharakter (und anderes) zu kurz kommt, und dass auch eine gut gefeierte neue Messe den Glauben nicht immer ganz ausreichend nährt. Andererseits kann man sich fragen: Ist Mangelernährung nicht besser als gar keine Ernährung? Und es ist ja auch nicht einfach, den Glauben für sich im stillen Kämmerlein zu erhalten, eine gewisse Gemeinschaft mit anderen braucht man schon. Die FSSPX würde darauf wahrscheinlich sagen: Es handelt sich nicht um Nahrung, der bloß etwas fehlt, sondern um Nahrung, in der ein gering dosiertes Gift enthalten ist, das man nicht zu oft aufnehmen sollte; außerdem bleibt man andersherum nicht ohne Nahrung, wenn man zu Hause betet.

Ich weiß wirklich nicht, was ich hier denken soll. Ich kann mir vorstellen, dass es, gerade wenn man irgendwo in der tiefsten Diaspora wohnt und gar nicht zur alten Messe könnte, vielleicht besser wäre, zur neuen zu gehen, wo sie einigermaßen gut gefeiert wird. Man kann sich ja auch immer daran festhalten: Jesus ist da. Und alles andere ignorieren. Aber ich bin mir hier nicht sicher. Vielleicht ist es auch besser, treu zu Hause zu beten, vielleicht auch zusammen mit anderen katholischen Freunden, wenn man keine katholische Familie hat, oder die alte Messe im Livestream zu schauen oder die Messtexte des Tages im Schott zu lesen. Nur sollte man sich definitiv nicht so gehen lassen, dass man, wenn man für sich keine Verpflichtung zum Messbesuch bei den erreichbaren Messen sieht, den Sonntag nicht auf andere Weise heiligt.

Wobei ich mir aber relativ sicher bin, ist, dass es zumindest keine Verpflichtung gibt, zu einer Messe mit häretischen Predigten und gravierenden liturgischen Missbräuchen zu gehen, und dass, es wenn man die Gelegenheit dazu hat, eine Messe im alten Ritus zu besuchen, das auf jeden Fall die bessere Wahl ist. Wenn es eine so lange Fahrt ist, dass man sie nicht jeden Sonntag machen will (z. B. zwei oder drei Stunden), dann eben nur alle zwei, drei oder vier Wochen; aber es tut wirklich gut, dorthin zu gehen. Es ist geistlich auf die Dauer einfach so viel hilfreicher, zur alten zu gehen.

Man sollte sich jedenfalls nicht zu sehr ein schlechtes Gewissen machen lassen, wenn man hier eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung trifft. Ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht; dementsprechend kommt man auch nicht in die Hölle, wenn man in einem unklaren Fall falsch geurteilt hat, dass die Sonntagspflicht nicht gilt.

Lefebvre stellte auch die Gültigkeit mancher neuer Messen (nicht der neuen Messe an sich!) infrage, da er nämlich daran zweifelte, ob manche Priester noch die für das Sakrament nötige Intention hätten. Nun bin ich keine Expertin in diesem Bereich der Theologie, frage mich aber, ob er hier zu weit ging; denn als Intention muss ja vorhanden sein, „tun zu wollen, was die Kirche bei so etwas tut“, nicht, auch selbst daran zu glauben. Z. B. schreibt Heribert Jone über die Gültigkeit von Sakramenten:

„Die Absicht muß darin bestehen, die betreffende sakramentale Handlung vorzunehmen.

Diese Absicht kann aber in einer anderen Absicht enthalten sein. Demnach ist die Taufe gültig, die ein jüdischer Arzt spendet [hier ist z. B. an die Nottaufe eines kranken Kindes gleich nach der Geburt gedacht] in der Absicht, dabei zu tun, was die Kirche tut, oder was die Christen tun. – Kein Sakrament aber kommt zustande, wenn jemand das sakramentale Zeichen vornimmt, um sich zu üben (z. B. taufen, Messe lesen) oder um andere zu verhöhnen. […]

Nicht gefordert [für die bloße Gültigkeit] sind Glaube und Gnadenstand.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, 17. Aufl. Paderborn 1961, S. 365f., Nr. 451f.)

Erzbischof Lefebvre sah das schon grundsätzlich auch so; er schreibt:

„Die dritte Bedingung für die Gültigkeit eines Sakramentes ist die Intention. Der Bischof oder Priester muß die Intention haben, zu tun, was die Kirche will. Auch das kann selbst der Papst nicht ändern.

Der Glaube des Priesters ist kein unerläßliches Erfordernis. Ein Priester oder ein Bischof kann keinen Glauben mehr haben, ein anderer einen geringeren, wieder ein anderer einen nicht ganz unversehrten Glauben. Das hat alles keinen direkten Einfluß auf die Gültigkeit des Sakramentes, kann aber einen indirekten Einfluß haben. Man erinnert sich an die Erklärung Papst Leos XIII., daß alle anglikanischen Weihen ungültig sind wegen der fehlenden Intention.“ (Offener Brief an die ratlosen Katholiken, S. 61.)

Die Anglikaner aber, deren Weihen von Leo XIII. für ungültig erklärt wurden, hatten ja auch die Form des Sakraments geändert, worauf Leo XIII. auch eingeht. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Erzbischof Lefebvre hier überhaupt ganz richtig verstanden habe; meint er, dass, wenn der Priester ausdrücklich die Absicht hat, etwas zu tun, das die Kirche verurteilt hat, also z. B. die Absicht hat, ein Erinnerungsmahl statt eines Opfers zu feiern, aber die Form und Materie des Sakraments (also Wandlungsworte und Brot und Wein) so belässt, wie sie sind, dann die Messe schon ungültig ist? Ist das so oder ist das ein Fehlschluss? Nochmal: Ich kenne mich in diesem Bereich der Theologie nicht so gut aus, aber vielleicht weiß ja ein Leser hier besser Bescheid.

Alles in allem ist mein Urteil einfach folgendes geworden: Erzbischof Lefebvre war einer von sehr, sehr wenigen Bischöfen nach dem Konzil, die sich noch genug um die Gläubigen geschert haben, um wirklich entschieden etwas zu tun, und einfach bei dem geblieben sind, was sicher feststand. Er wurde ziemlich ungerecht behandelt und angesichts der Haltung des Vatikans hat die Piusbruderschaft Recht behalten damit, einfach ihr Ding durchzuziehen und auf bessere Zeiten zu hoffen. Und zwar ohne ins Schisma zu gehen.

Soweit mal zur Geschichte und kirchenrechtlichen Situation der FSSPX. Seit alldem ist sie ja ziemlich gewachsen und hat Kapellen auf der ganzen Welt. Ich finde das tatsächlich beachtlich. Die Vorgehensweise „den Baum nach seinen Früchten beurteilen“ kann manchmal oberflächlich sein (eine Gemeinschaft kann bei oberflächlicher Bekanntschaft besser wirken, als sie ist, oder nur kurzfristigen Erfolg haben, der bald zu Ende sein wird), aber einen gewissen Wert hat sie meines Erachtens, und ich finde es tatsächlich bemerkenswert, dass die Piusbrüder nicht nur diese Kapellen haben, sondern z. B. auch Kindergärten, Schulen und Altenheime betreiben (teilweise durch ihren eigenen Frauenorden), also die Kinder und die Alten unter ihren Anhängern nicht in einem säkularen Umfeld allein lassen. Da kann man sich ja schon mal sehr verloren fühlen; und es gibt immer wieder Leute, die dann am Glauben nicht festhalten, weil sie sich gegen die Beeinflussung schlecht wehren können. Klar, die FSSP hat die KPE (Katholische Pfadfinderschaft Europas), die Christkönigsjugend und ähnliche Gruppen, und das ist sehr viel wert, aber es ist schon noch mal etwas Besonderes, wenn z. B. alte Menschen ohne Familie nicht in ein Altenheim gehen müssen, wo es vielleicht einmal im Monat eine ökumenische Andacht gibt. Auch sonst wirkt das Apostolat der FSSPX sehr gut – z. B. anonyme Onlineseelsorge, Fernkatechismus für die Kinder, KJB (Katholische Jugendbewegung) für die jungen Erwachsenen, Drittorden usw.

Zuletzt jetzt noch zu mir persönlich. Ich schiebe das bewusst ans Ende, weil es hier vor allem um die objektive Situation gehen soll, und ich meine Erfahrung eher nur als Beispiel berichte.

Bevor ich bei der Piusbruderschaft war, war ich schon ein paar Mal bei der Petrusbruderschaft in der alten Messe gewesen. Die alte Messe: Sie hält schon Überraschungen bereit! Ich hatte mir im Vorfeld ein kleines Heftchen mit den gleichbleibenden Texten der Messe bestellt, und war beim Durchsehen doch sehr überrascht gewesen, wie viel textlich anders ist als in der neuen. Die Stufengebete am Anfang wurden in der neuen gestrichen; das Vorlesen des 1. Kapitels des Johannesevangeliums am Ende wurde gestrichen. Im Hochgebet wurde herumgestrichen wie sonst was; auch sonst wurde vieles entfernt und umgeschrieben. Auch Annibale Bugnini konnte nicht alles Schöne, Erhabene aus der Messe streichen; aber man muss sagen, dass er doch ein sehr beträchtliches Ausmaß gestrichen hat. Als ich dann im Sommer 2019 tatsächlich bei meiner ersten alten Messe war, hat es mich wieder sehr überrascht, dass das Hochgebet still gebetet wurde, so still, dass man wirklich nichts hörte. Es wird in dieser Messe, wo der Priester ständig dem Hochaltar zugewandt ist, wirklich deutlich, dass der Priester ein Opfer darbringt, an dem man teilnimmt. Ich war begeistert davon, dass bei jedem Sonntagshochamt eine Schola singt, und dass man das Große Glaubensbekenntnis betet, das im neuen Ritus nur alle Jubeljahre mal auftaucht. Das Latein? Ich fand es schön, aber auch ein bisschen gewöhnungsbedürftig; tatsächlich war es der gewöhnungsbedürftigste Teil für mich, auch wenn ich Latein für eine wunderschöne Sprache halte. Natürlich, es ist erst mal seltsam. Und wenn man dann zurück zur neuen Messe kommt, ist die wieder seltsam. Ich schätze, nachdem man die alte Messe kennt, wird man immer Schwierigkeiten haben, die neue wieder normal zu finden. Wie wenn man sein Leben lang farbenblind war, dann plötzlich Farben gesehen hat, verwirrt davon war, und dann wieder in eine Schwarz-Weiß-Welt zurückkehren muss.

Bei der FSSP war ich also Ende 2019 ein paar Mal; dazwischen immer wieder in der örtlichen Pfarrei im Novus Ordo, wie es praktischerweise eben ging. Die Liturgie, die Predigten bei der FSSP waren schön; die Gemeinden haben freundlich gewirkt. So wirklich Anschluss hatte ich dort nicht, aber ich war ja auch keine sehr regelmäßige Besucherin.

Im Winter 2019/20 habe ich dann von einer Bekannten, die mir anvertraut hat, dass sie zu einer Pius-Familie gehört, nachdem sie gehört hatte, wie ich Erzbischof Lefebvre gegen einen Vorwurf verteidigt hatte, erfahren, dass es in der nahen Umgebung überhaupt Kapellen der Priesterbruderschaft St. Pius X. gibt. Mehr so aus Interesse, und ohne die FSSPX für ganz legitim zu halten, war ich dann einmal (im Januar 2020 kurz vor dem ersten Lockdown) in einer Messe dort.

Dann kam der Lockdown und die Kirchen waren einige Wochen geschlossen; dann war ich länger immer wieder krank und bin zwischendurch nur in die örtliche Pfarrei zum Novus Ordo gegangen; ich war mir auch unsicher, ob man sich bei den Tradikapellen der Umgebung vorher anmelden müsste von wegen Coronaregeln. Im Januar 2021 hatte ich eine kleine OP, vor der ich relativ viel Angst hatte, und habe mich dann schließlich mal getraut, die örtliche Piusbruderschaft per E-Mail zu kontaktieren, und kurz vor der OP kam ein Pater zu mir, brachte mir die Krankenkommunion, nahm mir die Beichte ab, und gab mir den Krankensegen. Er war ein sehr freundlicher Mann, der viel von der Liebe Gottes redete. Nach der OP ging es mir dann bald besser, und seitdem gehe ich jeden Sonntag zur FSSPX.

Der Messbesuch dort hat einen leichten Touch von Untergrundkirche; man fährt auf dem halbstündigen Weg an fünf schönen alten Dorfkirchen vorbei und trifft sich dann in einem Anbau, der von außen nicht leicht die Kapelle erkennen lässt. Den Kapellen der FSSPX merkt man an, dass hier versucht wird, es mit begrenzten Mitteln so schön wie möglich zu machen, also so ziemlich das Gegenteil wie bei den typischen neueren Kirchen, die man mit viel Geld so hässlich wie möglich macht.

Aber gleichzeitig wirkt es alles so angenehm normal. Die Predigt trägt unaufgeregt katholische Wahrheiten vor, die Leute sind freundlich, und es sind viele kleine Kinder da, die zwischen ihren drei oder vier Geschwistern auf der Bank herumzappeln und in Bilderbüchern blättern. Gleich bei meiner zweiten Messe dort wurde ich von einer anderen jungen Frau angesprochen, die zur KJB (Katholische Junge Bewegung) gehört, eine alte Frau hat mir eine wundertätige Medaille in die Hand gedrückt. Sogar in Coronazeiten wird man gewissermaßen einbezogen. Ich hatte von Anfang an den Eindruck: Die sehen mich gern da.

Man könnte den Piusleuten, wenn man wollte, vorwerfen, dass sie quasi aus purem Trotz an alten Formen hängen – dass die Leute das Vaterunser und das Ave Maria nach der älteren Übersetzung (z. B. „du bist gebenedeit unter den Weibern“ statt „du bist gebenedeit unter den Frauen“) beten oder dass der Priester einen als unverheiratete junge Frau mit „Fräulein“ statt „Frau“ anredet – aber gerade das hat für mich einen gewissen Charme. Ich fühle mich wohl dort.

Es gibt ja diese Klischees: Die Traditionalisten sind die grimmigen, humorlosen, selbstgerechten Leute, die überall den drohenden Weltuntergang sehen. Solche Leute gibt es sicher, online habe ich sie auch schon getroffen. (Wobei es ja auch Gründe dafür gibt, wieso jemand so wird, und Schwarzseherei nicht immer falsch ist.) Aber in der Piusgemeinde hier hatte ich einfach überhaupt nicht diesen Eindruck. Es wirkt dort auch relativ tolerant bei den Sachen, bei denen Katholiken es so oder so sehen können. Die bereits erwähnte junge Frau aus der Gemeinde hat mir von ihrem Einsatz bei den Querdenkern erzählt und mir Videos auf Whatsapp geschickt, und man hat definitiv nicht den Eindruck, dass irgendjemand sich an ihr stören würde, aber auch nicht davon, dass von allen dieselbe Einstellung verlangt wird. Besonders an den Priestern der Piusbruderschaft, die ich bis jetzt kenne, fällt mir auf, dass sie in politischen Fragen, eben gerade nicht zu sehr Partei ergreifen wollen (solange es nicht um Offensichtliches wie das Lebensrecht der Ungeborenen geht). Ich bin auch nie seltsam angesehen worden, weil ich Hosen trage, während fast alle anderen Frauen und Mädchen zumindest zur Messe in Röcken und Kleidern kommen. Und ich habe dort auch alte Bekannte getroffen, von denen ich gar nicht wusste, dass sie mit der FSSPX zu tun haben. Kurz, ich fühle mich wirklich sehr wohl da.

Ich will mit alldem nicht sagen, dass man sich seinen Messort nur nach sympathischen Leuten usw. aussuchen soll; ich will nur von einer schönen Erfahrung berichten.

Und noch etwas: Wenn man anfängt, zur Piusbruderschaft zu gehen, hat das nichts davon, einer neuen Kirche beizutreten. Man fängt einfach an, dort zur Messe zu gehen, dann zur Beichte, lernt langsam Leute kennen, wird vielleicht zur KJB eingeladen. Man muss kein Glaubensbekenntnis ablegen, keine Generalbeichte, keinen Häresien abschwören. Es gibt gar keine organisierte Gemeinschaft der FSSPX-Messbesucher – zwar gibt es Gruppen, die von der FSSPX ausgehen, aber man muss dabei nicht Mitglied sein.

Ich hatte auch inhaltlich nie den Eindruck, zu einer anderen Religion zu wechseln – sondern einfach den, endlich die im Keller versteckten Schätze derselben Religion zu sehen, die auch die konservativen Kapläne in meiner Novus-Ordo-Pfarrei eigentlich verkündet haben.

Von kanadischen Internaten und irischen Mutter-Kind-Heimen

Vielleicht haben es einige mitbekommen: Überschriften in den Zeitungen über angeblich gefundene „750 unmarkierte Gräber“ bei einem ehemaligen kirchlichen Internat in Kanada für Kinder aus indigenen Familien. Die offensichtlich gewünschte Assoziation (denn natürlich wissen Journalisten, dass die meisten Leute nur Überschriften lesen, und schreiben öfter auch ihre Artikel vage genug, um diese Assoziation noch zuzulassen) ist: Da haben irgendwelche Nonnen hunderte Kinder ermordet und verscharrt.

Sobald man ein bisschen tiefer gräbt, stellt sich dann heraus:

  • Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem sowohl Schulkinder als auch andere Menschen aus der Umgebung begraben wurden
  • Die Gräber waren nicht unmarkiert, sondern bloß mit Holzkreuzen oder Ähnlichem markiert, die irgendwann verrottet sind
  • Die Toten starben an natürlichen Ursachen
  • Der Friedhof wurde auch nicht wirklich neu entdeckt

Es ist absolut krass, wie man mithilfe von Halbwahrheiten so lügen kann: Da gehen ein paar Leute mit Radar über alte Friedhöfe neben aufgegebenen Gebäuden irgendwo im tiefsten ländlichen Kanada, und daraufhin wird in der Öffentlichkeit der Eindruck verbreitet, hier hat die Kirche lauter Kinder ermordet. (Was übrigens dazu geführt hat, dass mittlerweile ca. 10 Kirchen in Brand gesteckt wurden.)

Im Gefolge dieser Vorwürfe wurden ja noch weitere, ernstzunehmendere Vorwürfe zu Gewalt oder Vernachlässigung berichtet, von denen manche auch schon länger bekannt waren. Daher erst einmal grundsätzlich zu diesen Schulen: Im 20. Jahrhundert entschied der kanadische Staat, dass die indigene Bevölkerung, die ihr traditionelles Leben als Jäger und Sammler nicht mehr wirklich leben konnte, in die Gesellschaft integriert werden müsste, und zwang die Familien in den Reservaten, ihre Kinder in Internate, sog. „residential schools“, zu geben (da es vor Ort bei den zerstreut lebenden Stämmen oft keine Schulen gab). Hierbei delegierte der kanadische Staat diese Aufgabe an kirchliche (katholische und anglikanische) Schulen, die evtl. auch schon länger bestanden und auch indigene Kinder unterrichtet hatten, als der Schulbesuch noch freiwilig gewesen war.

(Eine solche Strategie war übrigens kein Einzelfall aus Kanada: Dass u. a. mithilfe einer Schulpflicht eine national einheitliche Sprache und Kultur durchgesetzt werden sollte und Minderheiten zwangsweise assimiliert werden sollten, findet man in der Neuzeit in vielen Ländern von Frankreich bis Indien.)

Hätte die Kirche sich hier anders verhalten sollen? Eigentlich war sie ja immer für das Recht der Eltern (auch ungetaufter Eltern) eingetreten, ihre Kinder zu erziehen, wie sie es für richtig hielten, und hätte nicht einfach so dabei mitmachen sollen, Familien für einen großen Teil des Jahres auseinanderzureißen. Offensichtlich sahen es die damaligen beteiligten Ordensleute und Lehrer allerdings so, dass die Kinder eine zivilisierte und christliche Erziehung bräuchten, die sie auf das Leben im modernen Kanada vorbereitete, und dass das vorging.

Gab es jetzt ansonsten, abgesehen von der unsinnigen Friedhofsgeschichte, Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung in den Internaten? Hier schwirren verschiedene Berichte herum, und manche glaubwürdiger als andere. Ich habe vor, da mal etwas Recherche zu betreiben und zu schauen, ob und wo man belastbare Informationen finden kann, z. B. auch bei den Informationen, die die sog. „Truth and Reconciliation Commission“ gesammelt hat. Hier will ich nur fürs erste mal davor warnen, alles sofort zu glauben, was man liest. Unter den Sachen, die Leute im Internet verbreiten, findet sich nämlich z. B. auch so was:

Bild

Ja, hier wird behauptet, dass ein paar kanadische Nonnen in den späten 1940ern einfach mal ein Baby in einen Ofen geworfen hätten, und zwar vor den Augen einer Schülerin und einer anderen Nonne, ohne sich die Mühe zu machen, irgendetwas auch nur ansatzweise zu verbergen. Schließlich gab es ja keine Polizei und nichts in Kanada. Das wirkt in etwa so, wie wenn eine alte Frau von den Erfahrungen aus ihrer deutschen Dorfschule in den 50ern berichten würde: „Fräulein Hintermeier war ziemlich streng und hat mir mit dem Rohrstock auf die Finger geschlagen, wenn ich mit meiner Banknachbarin geflüstert habe. Sie hat das eine Roma-Mädchen in unserer Klasse oft ungerecht behandelt. Außerdem hat sie mal ein rothaariges Mädchen auf dem Scheiterhaufen verbrannt.“

Wie kommt es, dass so etwas verbreitet wird? Manchmal denken sich Leute einfach irgendwas aus, fertigen eine Grafik an und stellen sie ins Internet. Manchmal gibt es auch wirkliche Zeugenaussagen, aber die Zeugen haben aus irgendeinem Grund gelogen. Manchmal gibt es aber auch das „false memory syndrome“, manchmal haben auch Leute, die eine wirkliche Traumatisierung erlebt haben (z. B. durch eine frühe Trennung von der Familie und Vernachlässigung in einem Internat), Schwierigkeiten, Reales und Nicht-Reales auseinanderzuhalten, und es entwickeln sich in ihren Gedanken falsche Erinnerungen an weitere Traumatisierungen, gerade, wenn sie damals noch Kinder waren. Manchmal werden Menschen aber auch solche Kindheitserinnerungen durch Suggestivfragen eingeredet, z. B. von unseriösen Therapeuten, die sich darauf versteifen, sie würden etwas verdrängen.

Bei alldem kann man sich an eine Geschichte aus Irland erinnert fühlen. Die Medien bringen skandalös wirkende Überschriften: Bei einem kirchlichen Kinderheim in Tuam sollen hunderte Kinderleichen in einer Klärgrube entsorgt worden sein. Auch hier stellt sich dann heraus, es handelt sich um einen normalen Kinderfriedhof neben einer ehemaligen, zugeschütteten Klärgrube; und die Kindersterblichkeit in den Heimen waren genauso hoch, wie man es in dem bettelarmen Land, das Irland zu Beginn des 20. Jahrhunderts war, in überfüllten Heimen erwarten konnte. Todesursachen waren Tuberkulose, Masern, Magen-Darm-Krankheiten usw.

Die Magdalenenheime blieben in den Schlagzeilen. Dabei ging völlig unter, wofür sie eigentlich da waren. Gegründet wurden solche Heime im 19. Jahrhundert zuerst zur Rehabilitation von Prostituierten, die der Prostitution entkommen wollten, dann auch, um unehelich schwangere Frauen aufzunehmen, deren Familien sie nicht bei sich haben wollten, oder die ihre Kinder heimlich gebären wollten. (Manchmal wurden auch sonstige Obdachlose oder Not leidende Leute aufgenommen.) Den Frauen wurde geholfen, eine Arbeit zu finden, bevor sie die Heime wieder verließen, und keine Frau wurde gezwungen, in ein solches Heim zu gehen, wenn sie unehelich schwanger war; aber viele hatten wohl nicht viele Alternativen, weil sie sonst auf der Straße gesessen hätten. Die Nonnen, die diese Heime betrieben, hatten meistens finanzielle Schwierigkeiten (der Staat gab auch nur wenig Geld dazu, auch wenn die Nonnen immer wieder darum baten), weshalb auch die aufgenommenen Frauen dort z. B. in Wäschereien arbeiten mussten, damit überhaupt Geld hereinkam. Oft wurden die in den Heimen geborenen Kinder dann zur Adoption freigegeben; es gab wohl auch einen gewissen Druck auf die Frauen, die Kinder adoptieren zu lassen, da man sie selbst nicht für geeignet als Mütter hielt. Manche wurden auch in den Heimen selbst aufgezogen. Was wohl tatsächlich stimmt, ist, dass es öfter eine gewisse Vernachlässigung und Kaltherzigkeit gegenüber den Frauen und ihren Kindern gab, und eben auch, dass Druck gemacht wurde, die Kinder zur Adoption freizugeben, aber nichts davon kommt an das Bild der höllischen Konzentrationslager heran, das gewisse Medien sich in den letzten Jahren bemüht haben zu verbreiten.

Auch erinnert fühlen kann man sich an das 19. Jahrhundert, als in antiklerikalen und protestantischen Kreisen Geschichten herumschwirrten, in katholischen Nonnenklöstern würden junge Frauen eingesperrt, Nonnen hätten Beziehungen mit Priestern und würden die daraus resultierenden Kinder töten und heimlich vergraben, usw. Die (erwiesenermaßen gefälschten) Geschichten über Maria Monk fallen einem da ein.

Wobei man hier auch sagen muss, dass falsche Geschichten über Gräueltaten ja nicht nur die Kirche betreffen, und manchmal auch um ganz wirkliche Verbrechen herum gestrickt wurden (wie z. B. bei Leuten, die sich, um sich wichtig zu machen, als Holocaustopfer ausgaben). Falsche Geschichten schließen nicht aus, dass es auch wirkliche Verbrechen gab; aber solange man noch keine Beweise für diese wirklichen Verbrechen gesehen hat, sollten die falschen Geschichten zumindest einen gewissen Skeptizismus hervorrufen.

Jedenfalls, woher kommt hier die Leichtgläubigkeit so vieler Leute? Vielleicht ist es teilweise berechtigtes Grundmisstrauen gegenüber Heimerziehung, vielleicht ist es teilweise die Lust am Grusel beim Zusammentreffen des Heiligseinsollenden und des Grausigen. Ich weiß auch nicht.

Am Ende jedenfalls würde ich sagen: Das Ganze wirkt bis jetzt etwa so, wie wenn im Jahr 2100 jemand herausfände, dass im frühen 21. Jahrhundert alte Leute oft in Altenheime abgeschoben wurden, dass einige Altenheime von der Kirche betrieben wurden, und dass die Heimbewohner dort manchmal vernachlässigt wurden, dass es Pfleger gab, denen sie egal waren oder die ihre Macht über sie ausspielten, und dann dazudichten würde, dass irgendwelche Nonnen hunderte alte Leute ermordet hätten, und deswegen Kirchen anzünden würde.

Es ist etwas sehr Ernstes, Menschen schlimmer Verbrechen zu beschuldigen, besonders dann, wenn viele von diesen Menschen sehr alt oder tot sind und sich nicht mehr wehren können. Und man sollte es nicht einfach mal schnell so leichtfertig tun, auch wenn man sich dann Vorwürfe anhören muss, als wären einem Missbrauchsopfer und tote Kinder egal.