Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.
Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.
Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.
Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.
Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)

(Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)
Alle Teile hier.
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Heute der letzte Teil zu den Kirchengeboten. (Für die Grundsätze bzgl. der kirchlichen Gebote siehe Teil 7a.)
Neben der Sonntagspflicht, den gebotenen Feiertagen, der jährlichen Beichte und der Osterkommunion haben wir noch dieses Kirchengebot:
Die Fasten- und Abstinenzbestimmungen der Kirche sind einzuhalten.
Hier muss man erst einmal zwischen diesen beiden Dingen unterscheiden:
Fasten heißt: Nur einmalige Sättigung am Tag; d. h. eine volle Mahlzeit am Tag ist erlaubt und dazu zwei kleine Stärkungen zu den beiden anderen Essenszeiten, die zusammen nicht größer sind als die eine volle Mahlzeit. (Ein Beispiel dafür: Ein Müsliriegel am Morgen, ein Teller Fischstäbchen mit Kartoffeln am Mittag, eine Semmel am Abend.) Weitere Zwischenmahlzeiten sind nicht erlaubt, aber Getränke schon, auch wenn sie einen geringen Nährwert haben (wie z. B. bei Apfelschorle); Getränke, die eigentlich Flüssignahrung sind, wie Milch, Smoothies etc. gehen allerdings nicht. (Alkoholisches ist erlaubt.)
Abstinenz heißt: Verzicht auf Fleisch und Fleischprodukte. Produkte, die nur entfernt aus tierischen Stoffen hergestellt wurden, aber nicht mehr eigentlich als Fleisch bezeichnet werden können und keinen Fleischgeschmack haben, also etwa tierische Gelatine enthalten oder in tierischem Fett frittiert wurden, gehören aber nicht dazu. Verboten ist das Fleisch von Säugetieren und Vögeln (sog. warmblütige Tiere); Fisch gehört bekanntlich nicht dazu, sondern gilt gerade als Fastenspeise; und Amphibien wie Frösche, Reptilien wie Schildkröten, oder Schnecken, Muscheln, Krustentiere gelten auch nicht als Fleisch im Sinn der Fastenbestimmungen. (Im Lauf der Kirchengeschichte gab es an manchen Orten ein paar weitere Ausnahmen für einzelne Tierarten, wie z. B. Biber und Otter – es ging hier weniger um biologische Klassifizierungen als einfach darum, bestimmte Dinge zum Verzicht festzulegen.)
Im Katechismus heißt es im Absatz über die Kirchengebote zum Sinn und Zweck der Fasten- und Abstinenzbestimmungen:
„Das fünfte Gebot (‚Du sollst die gebotenen Fasttage halten‘) sichert die Zeiten der Entsagung und Buße, die uns auf die liturgischen Feste vorbereiten; sie tragen dazu bei, daß wir uns die Herrschaft über unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen [Vgl. CIC, cann. 1249-1251; CCEO, can. 882].“
Es geht also darum, frei zu werden von bestimmten hinderlichen Anhänglichkeiten (auch solchen, die nicht unbedingt Sünde sind), sich bestimmte feste Zeiten zu nehmen, um sich wieder mehr auf Gott zu konzentrieren, sich klarzumachen, dass Er das Wichtigste ist, und natürlich auch, Buße für eigene Sünden zu tun (und vielleicht stellvertretende Sühne zu leisten für fremde); Bußzeiten sind Zeiten der Wiedergutmachung für Schlechtes, und des Opferns für Gott. Die Zeiten des Fastens bereiten auf die Zeiten des Feierns vor.
Der CIC enthält die genaueren Fastenbestimmungen (und Begründungen dafür):
Can. 1249 — Alle Gläubigen sind, jeder auf seine Weise, aufgrund göttlichen Gesetzes gehalten, Buße zu tun; damit sich aber alle durch eine bestimmte gemeinsame Beachtung der Buße miteinander verbinden, werden Bußtage vorgeschrieben, an welchen die Gläubigen sich in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der Frömmigkeit und der Caritas verrichten, sich selbst verleugnen, indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe der folgenden Canones besonders Fasten und Abstinenz halten.
Can. 1250 — Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit.
Can. 1251 — Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag.
Can. 1252 — Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen [d. h. ab 18] bis zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, daß auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden.
Can. 1253 — Die Bischofskonferenz kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen.
Abstinenz von Fleischspeisen ist also weltkirchlich vorgeschrieben für alle Freitage des Jahres (da am Freitag Jesu Tod gedacht wird) und Aschermittwoch und Karfreitag für alle Katholiken ab 14 Jahren; in Deutschland haben es die Bischöfe aber gemäß Can. 1253 erlaubt, den Fleischverzicht am Freitag durch ein Ersatzopfer (Einschränkung beim Konsum anderer Dinge, Spenden, sonstige Hilfe für den Nächsten, Sprechen eines Gebets o. Ä.) zu ersetzen. Irgendetwas davon muss aber sein. (Es sei denn, am Freitag ist ein Hochfest – was übrigens zu unterscheiden ist vom gebotenen Feiertag; es gibt auch Hochfeste, die keine gebotenen Feiertage sind. Hochfest schlägt Freitag, und Festtage sind keine Fasttage.)
Am Aschermittwoch und Karfreitag müssen Katholiken zwischen dem 18. und dem 60. Geburtstag zusätzlich zur Abstinenz auch fasten. Früher waren mehr Fasttage vorgeschrieben (ganze Fastenzeit, Quatembertage usw.); heute sind es wirklich nur noch diese zwei; jedenfalls für Katholiken des westlichen lateinischen Ritus, in den verschiedenen östlichen Rituskirchen mögen jeweils andere Regeln gelten.
(Interessanterweise galt übrigens das Fastengebot früher erst ab 21, das Abstinenzgebot aber schon ab 7 Jahren. Was sich nicht alles sonst noch ändert.)
Auch für Tradis, die oft oder immer die alte Messe besuchen, gelten die neuen Fastenbestimmungen (Liturgie und Kirchrecht sind zwei verschiedene Sachen); aber wer mehr tun will als vorgeschrieben (z. B. an den Quatembertagen fasten oder zumindest kein Fleisch essen oder auf etwas anderes verzichten), darf natürlich mehr tun (sündigt aber nicht, wenn er selbstgesteckte Vorsätze dann nicht schafft).
Es gibt natürlich auch Ausnahmen bei diesen Bestimmungen zu Fasten und/oder Abstinenz, nämlich kurz gesagt dann, wenn es notwendig ist:
– bei Krankheit: Fasten und Abstinenz soll nicht der Gesundheit schaden; chronisch Kranke, akut Kranke und gerade erst Genesende sollen also lieber auf ihre Gesundheit schauen als zu fasten. Unter „Krankheit“ können auch Essstörungen fallen, in die jemand nicht durchs Fasten zurückfallen will, und andere psychische Störungen (wenn jemand z. B. eine zwanghafte Angst davor entwickelt, die Fastenbestimmungen nicht genau genug zu halten).
– während Schwangerschaft und Stillzeit, wo es wichtig ist, genug zu essen und alle Nährstoffe zu bekommen.
– wenn man sonst seinen Standespflichten (also v. a. beruflichen und familiären Pflichten) nicht nachkommen kann – z. B. wenn man am Aschermittwoch gerade eine Prüfung schreibt und sich hungrig nicht konzentrieren kann, oder wenn man schwer körperlich arbeiten muss. Den normalen aushaltbaren Hunger muss man aber aushalten – vor allem, da wir nur noch zwei vereinzelte Tage für das wirkliche Fasten haben, keine sechs Wochen am Stück mehr.
– am „fremden Tisch“, also wenn man z. B. bei Freunden zu Gast ist, als Austauschschüler in einer fremden Familie lebt, oder auch in einer Werkskantine, wo man sich nicht aussuchen kann, was es gibt (und vielleicht das einzige vegetarische Essen nicht verträgt o. Ä.).
– auf Reisen, zumindest bei anstrengenden Reisen oder wenn man nicht viel Auswahl bei dem Essen hat, das man sich auf der Reise besorgen kann.
Heribert Jone z. B. zählt in seiner „Katholischen Moraltheologie“ (Zitate wie immer rückübersetzt aus der französischen Übersetzung) folgende Personen auf, die nach seinem Urteil als entschuldigt vom Fasten (unterschieden von der Abstinenz) gelten – hier hat er freilich auch noch die alten, längeren Fastenzeiten im Blick, die zu seiner Zeit galten:
„Kranke, Genesende, schwache Personen, sehr nervenschwache [= psychisch kranke] Personen, jene, denen das Fasten starke Kopfschmerzen bereitet oder die es am Schlafen hindert, schwangere und stillende Frauen, wahrscheinlich auch Frauen, die ihre Regel haben, Arme, die nicht genug für eine volle Mahlzeit auf einmal haben [hier sind wohl v. a. Bettler gemeint], Leute, die schwere Arbeiten zu tun haben, z. B.: Landwirte, Schmiede, Steinmetze, vorausgesetzt, dass sie tatsächlich den größeren Teil des Tages über arbeiten (sie sind allerdings auch entschuldigt, wenn sie ein oder zwei Tage von der Arbeit ausruhen), Professoren, Lehrer, Studenten, Prediger, Beichtväter, Ärzte, Richter etc… wenn das Fasten sie daran hindert, ihren Standespflichten gebührend nachzugehen, jene, die eine ermüdende Reise zu Fuß oder mit dem Auto machen […].“
Zu den von der Abstinenz Entschuldigten zählt er u. a.:
„Kranke, Genesende, schwangere Frauen, wenn Fleischspeisen notwendig für sie sind (einige Autoren erlauben Frauen in diesem Zustand sogar, einige Happen Fleisch zu essen, wenn sie nur eine starke Lust darauf verspüren; stillende Frauen brauchen auch oft Fleisch), Arbeiter, die außerordentlich schwere Arbeiten auszuführen haben, vor allem, wenn die Arbeiten ihren Hunger erhöhen, z. B. jene, die im Walzwerk, in den Minen arbeiten; Arme, die sich nicht genug andere Nahrung beschaffen können; verheiratete Frauen, Kinder, Dienstboten, wenn der Hausherr keine anderen als Fleischspeisen erlaubt (aber die Dienstboten müssen sich eine andere Stellung suchen; wenn sie allerdings bei einer anderen Stellung größeren moralischen Gefahren ausgesetzt wären, können sie jene behalten, die sie haben).“
Außerdem bemerkt er:
„Wenn man aus Zerstreutheit an einem Tag der Abstinenz Fleischspeisen zubereiten hat lassen, hat man nicht das Recht, sie zu essen, wenn man sich leicht andere Speisen beschaffen kann und die Fleischspeisen ohne große Umstände für einen anderen Tag aufgehoben werden können. Wenn es sich aber um eine kleine Menge Fleisch handelt, die nicht als Materie für eine schwere Sünde genügen würde, erlaubt es der Umstand der Zerstreutheit, dieses Fleisch zu essen, ohne eine lässliche Sünde zu begehen. – Wenn der Hausherr von der Abstinenz entschuldigt (oder dispensiert) ist, sind dadurch nicht sämtliche anderen Familienmitglieder berechtigt, Fleisch zu essen, aber oft wird es moralisch unmöglich sein, zwei verschiedene Gerichte zuzubereiten, also die ganze Familie von der Abstinenz entschuldigt sein.“
Hier spricht er freilich auch wieder aus Sicht einer anderen Zeit, in der man mit Essen sparsamer umgehen musste und selten zweierlei Gerichte kochen konnte.
An sich binden die Fasten- und Abstinenzbestimmungen wie die übrigen Kirchengebote unter schwerer Sünde; aber wenn jemand sie ganz geringfügig übergeht (z. B. an einem Fastentag zusätzlich zu den erlaubten Mahlzeiten einmal noch ein Stück Traubenzucker in den Mund steckt, oder an einem Abstinenztag eine kleine Scheibe Wurst probiert; oder auch, wenn jemand sich aus einer gewissen Nachlässigkeit dabei verschätzt, ob er einen ausreichenden Entschuldigungsgrund hat, um Fasten/Abstinenz zu lassen) ist die Sünde bloß lässlich. (Wenn jemand aber z. B. an einem Fastentag die Fastenbestimmungen mehrfach geringfügig übergeht, um zusammengenommen so viel essen zu können wie sonst, macht das nicht mehrere lässliche Sünden, sondern eine auf Raten begangene schwere.)
Jedenfalls gilt grundsätzlich auch für die normalen Freitage: Wenn jemand kein Freitagsopfer bringt (ob Abstinenz oder etwas anderes) ist das eine schwere Sünde. Leider haben viele Katholiken den Eindruck, die Freitagsabstinenz gäbe es gar nicht mehr, nur noch das Fasten und die Abstinenz an Aschermittwoch und Karfreitag, was natürlich ihre Schuldfähigkeit verringert oder aufhebt, aber nichts Gutes über den Stand der Katechese und diese bischöfliche Regelung an sich sagt. Der Gedanke dahinter war ja ursprünglich, den Leuten Gelegenheit zu geben, freier und kreativer Opfer zu bringen, aber so ganz geklappt hat das wohl nicht.
Wenn jemand z. B. am Freitag Fleisch isst und sonst kein Opfer bringt, weil er nicht daran gedacht hat, dass Freitag ist, ist das natürlich keine Sünde.
Die Fastenzeit vor Ostern ist wie die anderen Bußzeiten dazu da, sich mehr auf Gott zu konzentrieren, auf Verzicht, Sühne, Buße für begangene Sünden, Gebet, Werke der Nächstenliebe. Dazu gibt es aber nicht ganz so klare kirchliche Bestimmungen, die unter schwerer Sünde verpflichten würden; das steht eher im Ermessen des Einzelnen. Man kann, was den Verzicht angeht, wenn man will, z. B. fasten, Abstinenz halten, auf bestimmte andere Dinge verzichten… In einem Text zu den „Weisungen zur Bußpraxis“, den man beim Bistum Augsburg herunterladen kann, heißt es beispielsweise: „Alljährlich bereitet sich die Kirche in einer vierzigtägigen Bußzeit auf die österliche Feier des Todes und der Auferstehung des Herrn vor. In dieser Zeit suchen wir Christen uns und unseren Lebensstil so zu ändern, dass durch Besinnung und Gebet, Verzicht, Versöhnung und Nächstenliebe Christus wieder mehr Raum in unserem Leben gewinnt. Jeder Christ soll je nach seiner wirtschaftlichen Lage ein für ihn spürbares Geldopfer für die Hungernden und Notleidenden in der Welt geben.“
Auch in der Fastenzeit wird an Sonntagen und Hochfesten nicht gefastet.
Dann gibt es noch ein weiteres Kirchengebot, wenn es auch streng genommen in der Aufzählung im Katechismus nicht zu den 5 Kirchengeboten gehört, die sich mit der Heiligung von Festzeiten, der Buße und Ähnlichem befassen. Dieses Gebot ist:
Man muss die Kirche finanziell nach seinen Möglichkeiten unterstützen.
Der Katechismus sagt dazu:
„Die Gläubigen sind auch verpflichtet, ihren Möglichkeiten entsprechend zu den materiellen Bedürfnissen der Kirche beizutragen [Vgl. CIC, can. 222].“
Im entsprechenden Kanon des CIC heißt es:
„Can. 222 — § 1. Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind.
§ 2. Sie sind auch verpflichtet, die soziale Gerechtigkeit zu fördern und, des Gebotes des Herrn eingedenk, aus ihren eigenen Einkünften die Armen zu unterstützen.“
Auch das ist an sich eine Verpflichtung unter schwerer Sünde (auch wenn hier natürlich lässliche Sünden möglich sind, wenn jemand nur ein bisschen geizig ist); jeder, der zur Kirche gehört, muss auch materiell etwas zu ihr beitragen, sofern er kann. (Wer kein eigenes Einkommen/Vermögen hat, oder gerade genug zum Leben, ist prinzipiell nicht dazu verpflichtet.)
In Deutschland verlassen sich die Diözesen vor allem auf die Kirchensteuer (8 bzw. 9% der Einkommenssteuer – was sich auf nicht sehr viel Geld beläuft, wenn man es durchrechnet), und vielleicht kleine Spenden bei der Kollekte in der Messe, und die üblichen Stolgebühren bei manchen kirchlichen Feiern, für die Deckung der nötigen ständigen Ausgaben (Gehälter für Priester, Pfarramtssekretäre, Pastoralreferenten, Strom, Heizung, Renovierungskosten für Kirchen und Pfarrhäuser, usw. usf.).
Die Kirchensteuer nicht zu zahlen könnte an sich eine Sünde des Ungehorsams sein, auch wenn man denselben Betrag an kirchliche Einrichtungen seiner Wahl spendet. Die zuständigen Bischöfe haben erst mal das Recht, zu verlangen, wie genau man die Kirche unterstützen soll. (Auch Autoritäten Steuern zu zahlen, die diese Steuern falsch verwenden, ist übrigens durchaus biblisch: Sowohl Jesus als auch Paulus forderten dazu auf, dem römischen Staat Steuern zu zahlen, der nun wirklich nicht nur Gutes damit tat. Er war trotzdem an sich legitim, hatte das Recht, Steuern einzuziehen, und musste auch weiter funktionieren. Man würde auch nicht einfach dem deutschen Staat wegen seiner Misswirtschaft Steuern hinterziehen.)
Man muss allerdings sagen, dass man es noch eher begründen könnte, hier ungehorsam zu sein und die Kirchensteuer nicht zu zahlen, wenn man dafür nicht offiziell vor dem Staat aus der Kirche austreten müsste. Das ist objektiv eine Glaubensverleugnung, hier tut man so, als wolle man nicht mehr Katholik sein, nicht mehr zur katholischen Kirche zu gehören. Auch wenn das dem Standesbeamten völlig egal ist und er einen gleich wieder vergisst, man verleugnet hier eigentlich seine Religion. (Wobei manche Leute vielleicht dagegen argumentieren könnten „aber ich sage bei meinem Austritt ausdrücklich dazu, dass ich meinen Glauben behalte und nur die falsche Verwendung der Kirchensteuer nicht mehr unterstützen will“. Ich halte das trotzdem für sehr fragwürdig, weil man hier eben doch eine gewisse Lossagung von der Kirche zeigt, und diese Lossagung, dieses persönliche Schisma wird auch der Kirche gemeldet werden, man wird als „Ausgetretener“ gelten. Ich könnte es niemandem guten Gewissens empfehlen. Ich will auch nicht sagen, dass Leute, die sich von ihrem Gewissen gedrängt fühlen, so zu handeln, automatisch subjektiv im Stand der Todsünde wären, aber würde es definitiv nicht tun.)
Was ist, wenn man nicht in einem Land mit festgelegter Kirchensteuer lebt? Hier wird man eben einfach ein wenig mehr spenden müssen (und hier werden vielleicht auch die Stolgebühren u. Ä., mit dem sich die Kirche einen Teil ihres Unterhalts verschafft, ein wenig höher sein).
Wenn man hauptsächlich zu katholischen Gemeinschaften in die Messe geht, die nicht von der Kirchensteuer profitieren (FSSP, FSSPX, Ordensgemeinschaften…), sollte man wohl auch ein bisschen was spenden, damit die ihre Arbeit fortsetzen können.
Ich werde mich in einem späteren Teil allgemein mit der Frage des Almosengebens befassen; für die Unterstützung der Kirche und das Spenden überhaupt gilt jedenfalls: Wie viel man geben muss, hängt davon ab, was man verdient, was man für seine Familie braucht, was man schon durch verpflichtende Steuern und Abgaben zu guten Zwecken und kirchlichen Einrichtungen beiträgt (das ist ja je nach Land nicht mal so wenig), was die Kirche bzw. sonstige Bedürftige benötigen, und welche Richtlinien die Bischöfe des jeweiligen Landes aufgestellt haben. Das, was man früher „standesgemäßer Unterhalt“ nannte – worunter neben Essen, Kleidung etc. auch so etwas wie Miete / Raten fürs Haus, Wasser, Strom, Familienauto, Versicherungen, das ein oder andere Freizeitvergnügen, mal ein Urlaub usw. fallen würden – darf man sich selber jedenfalls leisten; die Frage der schweren Sünde kommt hier jedenfalls nicht auf (wenn es nicht gerade um extreme Notsituationen geht, denen niemand sonst außer einem selbst abhelfen kann).
Aber man muss zur Kirche etwas beitragen, damit, wie gesagt, z. B. Priester ihren Lebensunterhalt haben, Kirchen instand gehalten werden können, usw. Für die Frage, wie viel der einzelne geben muss, ist es vor allem interessant, ob die Kirche ihr Auskommen hätte, wenn alle einen solchen Anteil ihres (überschüssigen) Einkommens, wie man ihn gibt (nicht eine solche Geldsumme, sondern einen solchen prozentualen Anteil), geben würden; wenn ja, passt es. (Der hl. Alphons war bzgl. des Almosengebens generell übrigens der Ansicht, wer – im Normalfall, außerhalb extremer Notsituationen, denen sonst keiner abhelfen kann – zumindest 2% seines Überflusses gebe, begehe zumindest keine schwere Sünde; das kann man vielleicht auch auf diesen Bereich übertragen.)
Mehr zu tun als unbedingt nötig ist natürlich immer nicht schlecht.
Es gibt ab und zu Katholiken, die von einigen Freikirchlern die Ansicht übernommen haben, jeder Christ müsse genau den zehnten Teil seines Einkommens spenden. Das entspricht nicht der Lehre der Kirche; das Gebot des Zehnten stammt aus dem alttestamentlichen Zeremonialgesetz, das im Neuen Bund an sich aufgehoben ist – auch wenn der Wert vielleicht interessant ist und es im Mittelalter durch kirchliche Gesetze den Kirchenzehnten gab. Die Kirche kann jedenfalls festlegen, was genau sie hier verlangt, und den Zehnten verlangt sie heutzutage nicht.
(Zu den Prinzipien bzgl. der Unterstützung der Kirche und der historischen Entwicklung ihrer Einkommensarten ist vielleicht auch dieser Text aus der Catholic Encyclopedia interessant, und zum Almosengeben und den genaueren Verpflichtungen dabei dieser hier.)
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