Moraltheologie und Kasuistik, Teil 9a: Verführung und Ärgernis

Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.

 Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.

 Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.

 Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.

Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)

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 (Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)

Alle Teile hier.

Zu den Sünden gegen die Nächstenliebe zählt es an vorderster Front, dem Nächsten Anlass zu einem Schaden an seiner Seele, also einer Schuld, zu sein, bzw. daran mitzuwirken. Hier unterscheidet man: Verführung, Ärgernis, Mitwirkung; in diesem Artikel zunächst zu den ersten beiden Punkten.

1) „Verführung“ klingt zuerst nach Verführung zu Sünden gegen die Keuschheit; das ist natürlich mitgemeint, aber nicht als einziges. Auch Verführung z. B. dazu, bei einem Diebstahl mitzumachen oder sich so zu betrinken, dass man nicht mehr richtig denken kann, ist Verführung. Hier ist das direkte Anstiften, Überreden, Raten, Befehlen gemeint.

Heribert Jone schreibt dazu:

„Die wichtigsten äußeren Sünden gegen die Nächstenliebe sind: die Verführung, das Ärgernis und die Mitwirkung.

I. Die Verführung. 1. Jemanden auf direkte und ausdrückliche Weise zur Sünde zu führen ist eine Sünde, deren Schwere von derjenigen der Sünde abhängt, zu der man verführt. Es ist eine Sünde gegen diejenige Tugend, deren Verletzung man bewirkt, und außerdem gegen die Nächstenliebe.

Wenn Sünden nach ihrer Natur einen Mittäter voraussetzen, z. B. die Unzucht, ist es nicht notwendig, in der Beichte speziell die Verführung zu bekennen.

[Anmerkung von mir: Hier ist offensichtlich der Fall gemeint, dass beide mehr oder weniger gleich schuld waren und man sich gegenseitig dazu gebracht hat, eine Sünde zu begehen; wenn es nur einer war, der den anderen, der gezögert hat und eigentlich nicht wollte, überredet oder bedrängt hat, hätten wir eine andere Situation.]

2. An jemanden eine Forderung zu stellen, die er ohne Sünde erfüllen kann, aber die er wahrscheinlich nicht ohne Sünde erfüllen wird, ist aus einem ernsten Motiv erlaubt.

Es kann dementsprechend erlaubt sein, einen Wucherer zu bitten, einem Geld zu leihen; gleichermaßen kann man von einem Meineidigen einen Eid verlangen. Wenn man sich allerdings ohne Schwierigkeit an eine andere Person wenden kann, die einem denselben Dienst leisten wird, ohne zu sündigen, ist man gehalten, das zu tun.

Aber es ist nie erlaubt, von jemandem etwas zu erbitten, das er nicht ohne Sünde erfüllen kann, z. B. von einem Beamten zu verlangen, auf seinem Posten zu fehlen.

3. Jemandem eine weniger schwere Sünde anzuraten als die, die er begehen will, ist generell erlaubt, wenn man diese Person nicht anders davon abhalten kann, eine schwere Sünde zu begehen.

Das ist sicher erlaubt, wenn die mindere Sünde in der anderen schon eingeschlossen wäre. Dementsprechend kann man jemandem, der entschieden ist, eine Person zu bestehlen und zu töten, raten, sich mit dem Diebstahl zu begnügen. Einige Autoren sagen sogar, dass man jemandem zu einer minderen Sünde raten kann, an die er nicht gedacht hatte, z. B.: ihm raten, jemanden zu bestehlen, anstatt ihn zu töten. – Was den Schaden angeht, der einer bestimmten Person verursacht wird, an die der Übeltäter nicht gedacht hat, s. Nr. 351.“ (Précis de theologie morale catholique, Nr. 144, von mir rückübersetzt ins Deutsche.)

(In Nr. 351 schreibt er:

„Es besteht auch keine Pflicht zur Wiedergutmachung, wenn man jemandem geraten hat, einen geringeren Schaden zu verursachen, als den, den er ursprünglich im Visier hatte, wenigstens, wenn man ihm nicht geraten hat, diesen Schaden einer bestimmten Person zuzufügen, die er sonst nicht geschädigt hätte.“

D. h. in diesem Fall bestünde eine solche Pflicht.)

2) „Ärgernis“ (ein etwas altmodisches Wort) hat nichts mit „ärgern“ zu tun. Das lateinische Wort dafür ist „scandalum“, „Stolperstein“. Hier geht es nicht um eine direkte Verführung, sondern darum, einen Anlass zur Sünde bereitzustellen, über den Schwächere „stolpern“ und fallen können. (Man sagt, dass der, der zur Sünde verleitet, „Ärgernis gibt“ und der, der sich verleiten lässt, „Ärgernis nimmt“. Stattdessen kann man auch „Anstoß geben/nehmen“ sagen; dieser Ausdruck hat aber im täglichen Sprachgebrauch auch nicht mehr ganz seine ursprüngliche Bedeutung, weshalb es praktischer ist, den Fachbegriff „Ärgernis“ zu nehmen.) Ärgernis zu geben ist auch eine Sünde, wenn tatsächlich niemand Ärgernis nimmt (weil z. B. unvorhergesehenerweise niemand die Sache bemerkt, oder die, die sie bemerken, zu tugendhaft sind, um sich davon beeinflussen zu lassen).

Zu den Ärgernissen gehört z. B. ganz besonders das schlechte Vorbild. Die Verpflichtung, Ärgernisse zu vermeiden, wiegt schwerer für jemanden, der eine größere Vorbildfunktion hat. „Wenn Schwester Apollonia oder Pfarrer Müller das auch so macht, kann es wohl doch nicht falsch sein?“

(In der Beichte muss man Ärgernis durch schlechtes Beispiel nur eigens bekennen, wenn das schlechte Vorbild besonders gefährlich war; denn die allgemeine Gefährlichkeit ist mit der Sünde selber automatisch schon gebeichtet.)

Auch etwas, das nicht tatsächlich falsch ist, aber für andere den offensichtlichen Anschein des Falschen haben muss, kann ein schlechtes Beispiel und damit ein Ärgernis sein. Z. B.: ein überzeugt katholisches Brautpaar zieht schon ein paar Monate vor der Hochzeit zusammen, weil es finanziell für sie praktischer ist, aber ohne die Absicht, schon miteinander zu schlafen; nach außen sieht es natürlich so aus, als würden sie ganz normal im Konkubinat leben, was ein schlechtes Vorbild für ihr Umfeld ist. (In diesem Beispiel wäre die Handlung auch falsch, weil sie es den beiden offensichtlich wesentlich schwerer machen könnte, ihre Vorsätze bis zur Hochzeit einzuhalten, aber Gelegenheiten zur Sünde sind wieder ein Thema für sich, um das es im übernächsten Artikel gehen soll.)

Jone schreibt darüber:

„II. Das Ärgernis.

Während die Verführung die Sünde des Nächsten verursacht, ist das Ärgernis für ihn nur eine Gelegenheit zur Sünde, auch wenn der, der Ärgernis gibt, oft die direkte Intention hat, den Nächsten fallen zu sehen.

1. Durch unangebrachte Worte oder Handlungen für jemanden eine Gelegenheit des Falls zu sein (Ärgernis im eigentlichen Sinn), stellt eine schwere oder lässliche Sünde dar, je nachdem ob die Sünde, zu der man die Gelegenheit bereitstellt, selbst schwer oder lässlich ist.

Wenn man, indem man so handelt, auf die Sünde des Nächsten abzielt, sündigt man nicht nur gegen die Nächstenliebe, sondern auch gegen die Tugend, die zu verletzen man dem Nächsten Gelegenheit gibt.

Es ist nicht nötig, dass die Sünde des Nächsten dann begangen wird, es genügt, dass die Handlung für ihn dafür die Gelegenheit sein kann. Es ist daher eine schwere Sünde, in Schaufenstern oder an öffentlichen Orten obszöne Objekte auszustellen. Aber es besteht kein Ärgernis, wenn die Zeugen so tugendhaft oder so lasterhaft sind, dass die Handlung auf sie keinerlei Einfluss ausübt. – Es besteht nur eine lässliche Sünde, wenn die Person, die Ärgernis nimmt, eher aus ihren eigenen schlechten Dispositionen heraus sündigt als aufgrund der unbedeutenden Gelegenheit, die sie dazu bewegt, zu sündigen; deshalb ist es nur eine leichte Verfehlung, wenn Kinder durch einen unbedeutenden Ungehorsam für ihre Eltern Anlass zu schweren Gotteslästerungen sind, oder auch, wenn ein junges Mädchen durch ein wenig Koketterie oder Mangel an Zurückhaltung in ihrem Aufputz für junge Leute Anlass zu Sünden gegen die heilige Tugend ist.

2. Man ist nicht verpflichtet, eine an sich erlaubte Handlung zu unterlassen, die nicht den Anschein des Bösen hat, wenn ihre Unterlassung für einen größere Unannehmlichkeiten bedeuten würde.

[…]

Aber es wäre eine leichte Unannehmlichkeit, z. B. Bescheid zu sagen, wenn man am Freitag Fleisch isst, dass man einen Dispens hat [das wurde geschrieben, als für Katholiken, solange sie keinen Dispens (Sondergenehmigung) hatten, noch das Kirchengebot galt, jeden Freitag auf Fleisch zu verzichten, während man den Fleischverzicht heute durch ein Ersatzopfer ersetzen darf]; gleichermaßen müsste man die Handlung verschieben oder sie im stillen vollziehen, wenn sich das leicht tun lässt.

3. Man kann die Einhaltung positiver Vorschriften [damit sind generell alle Vorschriften die ein Tun befehlen, im Unterschied zu negativen Vorschriften, die ein Unterlassen befehlen, gemeint; es scheint, nach den Beispielen, die er aufzählt, dass Jone an dieser Stelle vor allem an positive menschliche, z. B. kirchliche oder staatliche Vorschriften, weniger an göttliche, denkt] unterlassen, um Ärgernis zu vermeiden, aber ist für gewöhnlich nicht dazu verpflichtet.

[…] Gleichermaßen kann ein Pfarrer die Sonntagsmesse feiern, auch wenn er das Fasten [vor der Kommunion] nicht eingehalten hat, unter der Bedingung, dass er das Ärgernis anderweitig nicht vermeiden kann. – Wenn ein sozialistisches Syndikat mit einer roten Fahne an einem kirchlichen Begräbnis teilnehmen will, muss der Priester sich bemühen, sowie es angemessen ist, diese Bekundung zu verhindern; wenn er dabei keinen Erfolg hat, kann er allerdings zum Begräbnis schreiten. Aber wenn man eine rote Fahne auf den Sarg gelegt hat und der Priester es nicht schafft, sie entfernen zu lassen, muss er dann, um des Gemeininteresses willen, das kirchliche Begräbnis verweigern, auch wenn nach dem Can. § 3 [vermutlich ein Druckfehler: die Kanonnummer vor dem Paragraphenzeichen fehlt] der Verstorbene an sich ein Recht darauf hätte.

4. Man darf nie eine in sich schlechte Handlung begehen, um Ärgernis zu vermeiden.

Es ist dementsprechend verboten, seinen Glauben zu verleugnen, um anderen nicht die Gelegenheit zu geben, darüber zu spotten; es ist gleichermaßen verboten, zu lügen, um andere vor einem Zornausbruch zu bewahren.

5. Eine Gelegenheit zur Sünde zu schaffen ist erlaubt, wenn man ein entsprechend ernstes Motiv hat, und die durchgeführte Handlung gut oder zumindest indifferent ist.

Dementsprechend dürfen Eltern und Hausherren Geld offen liegen lassen, als Beweis, um sich der Rechtschaffenheit ihrer Kinder oder Angestellten zu versichern.

6. Die Pflicht, das Ärgernis wiedergutzumachen, ruht auf all denen, die es gegeben haben.

Normalerweise geschieht diese Wiedergutmachung auf ausreichende Weise durch den Empfang der Sakramente und das gute Beispiel. In bestimmten Ausnahmefällen kann auch eine öffentliche Erklärung nötig sein.“ (Nr. 145f.)

Das mit dem Empfang der Sakramente klingt für heutige Ohren wohl erst einmal komisch; zu Jones Zeiten war es eben so, dass, wenn jemand zur Kommunion ging, die anderen in der Pfarrei es sahen und davon ausgingen, dass er bei der Beichte gewesen war und sich von seinen Sünden erst einmal wieder abgekehrt hatte. Für heute gilt also: Das gute Beispiel, in bestimmten Fällen eine Erklärung, dass man xyz falsch gemacht und ein schlechtes Beispiel gegeben hat o. Ä.

Fr. Austin Fagothey schreibt zu diesem Thema (Hervorhebung von mir):

„Ärgernis wird indirekt gegeben, wenn die Sünde der anderen Person weder als Ziel noch als Mittel zum Ziel gewollt ist, aber eine vorhergesehene Konsequenz von etwas anderem ist, das ich tue. Indirektes Ärgernis kann erlaubt sein, wenn die vier Bedingungen des Prinzips der Handlung mit Doppelwirkung erfüllt sind: Die Handlung, die ich vollziehe, darf nicht in sich schlecht sein, auch wenn ich weiß, dass sie eine Versuchung für einen anderen darstellen wird, die gute Wirkung, die ich suche, darf nicht durch die Sünde des anderen erreicht werden, ich darf die Sünde des anderen nicht wollen, sondern nur zulassen, und es muss einen proportionalen Grund geben, um sie zuzulassen. Das Leben wäre ziemlich unerträglich, wenn wir verpflichtet wären, alle Handlungen zu vermeiden, die anderen vielleicht Ärgernis geben könnten.“ (Austin Fagothey SJ, Right and Reason, S. 337)

Außer dem normalen Ärgernisnehmen gibt es das „Ärgernis der Einfältigen/Schwachen“ („scandalum pusillorum“) und das „pharisäische Ärgernisnehmen“. Von beidem findet man Beispiele in der Bibel.

Das pharisäische Ärgernisnehmen sieht man in den Evangelien: Die Pharisäer nahmen Anstoß daran, dass Jesus am Sabbat heilte, oder dass Er es mit den Reinheitsvorschriften nicht genau nahm. Sie nahmen böswillig Anstoß daran und hielten Ihn für einen Gesetzesübertreter, indem sie Sein Handeln auf die schlechtestmögliche Weise deuteten, ohne sich zu fragen, wieso Er so handelte, und ob es nicht vielleicht doch gut war, jemanden zu heilen, auch am Sabbat. Auf dieses Ärgernis hat Jesus keine Rücksicht genommen; man kann auch nicht immer darauf achten, wie Böswillige die eigenen Handlungen deuten werden; man tut meistens gut daran, weiter so zu handeln und der Allgemeinheit zu demonstrieren, dass dieses Handeln eben gut ist.

Paulus erwähnt das „Ärgernis der Einfältigen“ beim Thema Götzenopferfleisch: Einige Christen nahmen Anstoß daran, wenn andere auf dem Markt Fleisch kauften, das aus heidnischen Opfern stammte. Paulus selbst hält es nicht für falsch, solches Fleisch zu essen, aber er will nicht, dass andere denken, er würde etwas Falsches tun, und verleitet werden, auch mitzuessen, auch wenn sie (trotz aller Erklärungen, die er vielleicht abgeben könnte) immer noch kein gutes Gefühl dabei haben und es eigentlich nicht für richtig halten. Daher isst er kein solches Fleisch und weist auch die Empfänger seines Briefes an, so zu handeln:

„Achtet vielmehr darauf, dem Bruder keinen Anstoß zu geben und ihn nicht zu Fall zu bringen! Ich weiß und bin im Herrn Jesus fest davon überzeugt, dass nichts unrein ist in sich selbst; unrein ist es nur für den, der es als unrein betrachtet. Denn wenn wegen einer Speise, die du isst, dein Bruder verwirrt und betrübt wird, dann handelst du nicht mehr der Liebe gemäß. Richte durch deine Speise nicht die zugrunde, für die Christus gestorben ist! […] Reiß nicht wegen einer Speise das Werk Gottes nieder! Alle Dinge sind rein; schlecht ist es jedoch, wenn ein Mensch durch sein Essen Anstoß erregt. Es ist nicht gut, Fleisch zu essen oder Wein zu trinken oder sonst etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt.“ (Röm 14,13-15.20-21)

Über das Ärgernis der Einfältigen schreibt Fagothey:

„Ärgernis, das nicht aus Böswilligkeit genommen wird, sondern wegen Schwäche, Unwissenheit, Unschuld oder Jugend, ist von ganz anderer Art [als das pharisäische Ärgernis]. Die Nächstenliebe verpflichtet uns, ansonsten harmlose Worte und Handlungen zu vermeiden, die eine Quelle der moralischen Gefahr für die Unschuldigen oder die Schwachen sein können. Die Menschen sollten umsichtiger in ihrem Verhalten vor Kindern sein, sollten diejenigen, die Schwierigkeiten haben, ihr Temperament zu beherrschen, nicht über ihre Kräfte hinaus provozieren, sollten eingefleischten oder bekehrten Trinkern keinen Alkohol anbieten, sollten nicht öffentlich Zustände des Lasters diskutieren, die im Privaten von denen diskutiert werden müssen, die verantwortlich dafür sind, den Missbrauch abzustellen. Aber gelegentlich können solche Situationen nicht vermieden werden, und hier kommt das Prinzip der Handlungen mit Doppelwirkung ins Spiel. Es besteht keine Verpflichtung bei schweren Unannehmlichkeiten für einen selbst oder die Allgemeinheit, zu verhindern, dass die Schwachen oder Unschuldigen Anstoß nehmen, auch wenn alle vernünftigen Vorkehrungen getroffen werden sollten. Es wäre absurd, alle Theater, Kneipen und Vergnügungsstätten zu schließen, die in einer generell respektablen Weise geführt werden, einfach nur, weil manche Menschen mit ungewöhnlichen Schwächen in ihnen Gelegenheiten zur Sünde finden. Wenn die Jungen, Unschuldigen oder Vorurteilsbehafteten unvermeidbarerweise der Versuchung ausgesetzt sind, ist vorsorgliche Unterweisung für gewöhnlich die beste Abhilfe.“ (Right and Reason, S. 337f.)

Christliche Kultur am Sonntag: „Trotz Folter und Strick“

Bei christlichen Sachbüchern findet man bekanntlich relativ leicht gute Sachen; bei Romanen, Filmen oder Kinderbüchern sieht es allerdings manchmal schwieriger aus, auch wenn einige vermutlich gern mehr davon besäßen. Dabei gibt es eigentlich auch hier viel Gutes, wenn man näher hinschaut, und weil nicht allen alles bekannt ist, dachte ich, ich stelle meinen Lesern hier mal jede Woche kurz ein Werk vor – hauptsächlich katholische Sachen, aber wenn es von guter Qualität ist, auch mal was aus anderen Konfessionen; nicht nur Hochkultur, sondern auch eher Populärkultur (aber halbwegs gut gemacht soll es sein); und sowohl solches mit explizit religiösen Inhalten (im Einzelfall auch mal, wenn es von persönlich nicht sehr frommen Menschen kommt), als auch Werke von überzeugten Christen ohne explizite Botschaft. Viele werden bestimmte Klassiker schon kennen, aber andere vielleicht noch nicht.

Und weil ich ja auch nicht alles kennen kann: Wer ein katholisches Lieblingsbuch, einen Film o. Ä. hat, von dem er schon immer mal mehr Leuten erzählen wollte, darf mir gern über die „Contact“-Seite schreiben und vielleicht ergibt sich ein Gastbeitrag.

 

Heute: Robert Hugh Benson: „Trotz Folter und Strick“ (Originaltitel: „Come rack! Come rope!“)

Robert Hugh Benson (1871-1914), Konvertit vom Anglikanismus und katholischer Priester, war seinerzeit ein ziemlich bekannter Schriftsteller, der heute leider oft mehr oder weniger vergessen scheint; sein noch bekanntester Roman ist „Der Herr der Welt“, ein apokalyptischer Zukunftsroman (auf den ich übrigens aufmerksam geworden bin, weil der Papst ihn vor Jahren einmal in einer Predigt empfohlen hat – unironisch eins der sehr wenigen Dinge, für die ich Papst Franziskus dankbar bin).

Monsignor R. H. Benson in Oct. 1912, Aged 40.jpg

(Msgr. Robert Hugh Benson. Gemeinfrei.)

Mein (bisher; ich habe noch zu wenig von ihm gelesen) liebstes Buch von ihm ist allerdings der historische Roman „Come rack! Come rope!“, der im 16. Jahrhundert spielt. Es gibt eine deutsche Übersetzung von 1926 dazu, die den Titel „Trotz Folter und Strick“ trägt, die ich aber nicht bewerten kann, weil ich ihn im Original gelesen habe; und wer genug Englisch versteht, dem kann ich das nur empfehlen, denn die Sprache in Msgr. Bensons Buch ist wunderschön. Der Titel ist ein Zitat vom hl. Edmund Campion, der eine Nebenrolle im Buch spielt.

Der Roman beginnt Ende des Jahres 1577 im Norden Englands. Der siebzehnjährige Katholik Robin Audrey, der einzige Sohn eines verwitweten niederen Adeligen, reitet zu der gleichaltrigen Marjorie, mit der er sich vor kurzem verlobt hat (noch ohne ihren jeweiligen Eltern etwas davon zu sagen). Unter Elisabeth I. ist die anglikanische Kirche seit langem Staatskirche, und alle, die nicht am anglikanischen Gottesdienst teilnehmen wollen, also insbesondere die Katholiken, müssen hohe Geldstrafen zahlen; Priester reisen verkleidet umher, um den Katholiken hin und wieder heimliche Messen bieten zu können, und wenn sie gefasst werden, werden sie gehängt, ausgeweidet und gevierteilt (so beispielsweise – Spoiler – mit dem hl. Edmund Campion geschehen); Katholiken, die Priester verstecken, werden ebenfalls manchmal hingerichtet. Nun hat Robins Vater beschlossen, dass er genug davon hat, und an Ostern zur anglikanischen Kirche übertreten wird. Als Robin sich mit Marjorie bespricht, sind sie sich einig, dass Robin dabei nicht mitmachen kann, wissen aber noch nicht, wie es dann weitergehen soll…

Auf eines muss man sich bei diesem Buch einstellen: Es geht nicht so weiter, wie die meisten modernen Leser erwarten würden. Die Gnade/Übernatur zählt hier letztlich mehr als die Natur, und das Ende ist für Katholiken ein Happy End, für andere aber vermutlich weniger.

Robert Hugh Bensons feinsinniger Humor ist wunderschön. Eine Kostprobe aus dem ersten Kapitel:

„Robin Audrey was no more religious than a boy of seventeen should be. Yet he had had as few doubts about the matter as if he had been a monk. His mother had taught him well, up to the time of her death ten years ago; and he had learned from her, as well as from his father when that professor spoke of it at all, that there were two kinds of religion in the world, the true and the false—that is to say, the Catholic religion and the other one. Certainly there were shades of differences in the other one; the Turk did not believe precisely as the ancient Roman, nor yet as the modern Protestant—yet these distinctions were subtle and negligible; they were all swallowed up in an unity of falsehood.“

(Meine Übersetzung: „Robin Audrey war nicht religiöser als ein siebzehnjähriger Junge sein sollte. Aber er hatte so wenige Zweifel in Bezug auf diese Angelegenheit, als ob er ein Mönch gewesen wäre. Seine Mutter hatte ihn gut unterrichtet, bis zum Zeitpunkt ihres Todes vor zehn Jahren; und er hatte von ihr gelernt, wie auch von seinem Vater, wenn dieser Bekenner überhaupt davon sprach, dass es zwei Arten von Religion in der Welt gab, die wahre und die falsche – das hieß, die katholische Religion und die andere. Sicherlich gab es Nuancen von Unterschieden bei der anderen; der Türke glaubte nicht genau dasselbe wie der antike Römer, noch wie der moderne Protestant – aber diese Unterschiede waren subtil und vernachlässigbar; sie gingen alle in einer Einheit des Irrtums unter.“)

Außer dem hl. Edmund Campion kommen noch mehr historische Figuren vor – u. a. Maria Stuart, Anthony Babington, der hl. Nicholas Owen – und es ist sehr schön, wie gut recherchiert der Roman ist, und wie die Figuren tatsächlich wie Menschen des 16. Jahrhunderts wirken.

Heribert Jone über Skrupulosität und das Handeln gegen das skrupulöse Gewissen

Ich will in nächster Zeit mal wieder ein paar mehr Blogbeiträge bringen; vielleicht brauchen manche Leser ja Ablenkung während der Coronazeit. Heute mal nur ein Gastbeitrag zum Thema Skrupulosität von meinem Lieblingskasuisten: ein kurzer Auszug aus Heribert Jones „Katholische Moraltheologie“*, einem besonders für Beichtväter gedachten Handbuch von 1930.

Im Kapitel über das Gewissen schreibt Jone zum skrupulösen Gewissen folgendes:

„Das skrupulöse Gewissen glaubt aus belanglosen und scheinbaren Gründen, Sünden zu sehen, wo es keine gibt, oder Todsünden zu sehen, wo nur lässliche Sünden bestehen. – Das Wesen des Skrupels besteht weniger in einem Irrtum des Urteils als vielmehr in einem Zustand der Unruhe. Diese Beunruhigungen gehören, genau genommen, nicht zur Tätigkeit des Intellekts, und gehören dementsprechend auch nicht zum Gewissen. Es sind vielmehr Suggestionen des Vorstellungsvermögens, Eindrücke oder Aufreizungen des Empfindens.

Die Zeichen eines skrupulösen Gewissens sind folgende: Gewissensprüfung über oft lächerliche Einzelheiten, unruhige und kontinuierliche Nachforschungen, eine Aufmerksamkeit, die auf alle möglichen Umstände gerichtet ist, die eine Handlung begleitet haben oder sie hätten begleiten können, häufige Änderungen des Urteils, Unentschlossenheit, die Furcht, überall Sünden zu begegnen, der Wunsch, verschiedene Beichtväter zu sprechen, die Furcht, von ihnen nicht richtig verstanden worden zu sein, das hartnäckige Festhalten am eigenen Urteil trotz ihrer Entscheidungen. – Es ist oft schwierig genug, an sich den Skrupel zu erkennen, es ist besonders wichtig, sich nicht auf sein eigenes Urteil zu verlassen, sondern sich an das Urteil des Beichtvaters zu halten. Oft kann man skrupulös bei einigen Angelegenheiten und lax bei anderen sein.

Die Ursachen des Skrupels sind: ein krankhafter Zustand, ein vererbter schlechter organischer Zustand (nervöse Überreiztheit, Blutarmut, Blutarmut im Gehirn), ein zu heftiges Vorstellungsvermögen, eine dominante Empfindsamkeit, eine frühreife Feinsinnigkeit, eine übertriebene Gewohnheit der Selbstbeobachtung, Urteilsschwäche, oft auch ein verborgener Stolz, der dazu treibt, sich vor jedem Vorwurf reinzuwaschen, und der in allen Dingen jene Sicherheit erreichen will, die selbst den leichtesten Zweifel ausschließt, zuletzt ein Mangel an Vertrauen in die göttliche Barmherzigkeit. Skrupulanten sind oft selbst verantwortlich für die Verschlimmerung ihres Zustands, weil sie nicht einwilligen, auf beständige Weise die Heilmittel anzuwenden, die man ihnen vorschlägt.

Die Mittel, die gegen den Skrupel zu gebrauchen sind, sind die folgenden: Das Gebet und das Vertrauen auf Gott, der absolute und vertrauensvolle Gehorsam gegenüber dem Seelenführer [Beichtvater], die Ausbildung allgemeiner Regeln für das moralische Handeln, an die man sich um jeden Preis halten muss, selbst wenn sie uns unter diesem oder jenen Umstand trügen mögen, das Fliehen des Müßiggangs, das Entfernen der Ursachen des Skrupels, besonders der organischen Probleme.

[…]

Gegen ein skrupulöses Gewissen zu handeln ist keine Sünde, selbst wenn man eine Handlung mit einer extremen Furcht zu sündigen begeht.

Das skrupulöse Gewissen ist nämlich genau genommen ein krankhafter Zustand der Unruhe. – Das Prinzip, das soeben aufgestellt wurde, ist selbst dann gültig, wenn der Skrupulant im Augenblick der Handlung nicht bedacht hat, dass er es mit einem Skrupel zu tun hat; es genügt, dass er auf gewohnheitsmäßige Weise weiß, dass er das Recht hat, alles zu tun, was ihm nicht sicher als Sünde erscheint. – Der Skrupulant darf alles tun, was er fromme Personen tun sieht, selbst wenn diese Handlungsweise gegen seine eigene Ansicht geht. In seinen Handlungen ist er nur gehalten, eine ganz gewöhnliche Aufmerksamkeit aufzubringen; wenn er nicht der Richtschnur folgen kann, die man ihm gegeben hat, oder auf jemandes Rat zurückgreifen kann, kann er tun, was er will, außer wenn es sich offensichtlicherweise und sicherlich um eine Sünde handelt. Wegen der Beschwerlichkeiten, die daraus hervorgehen würden, kann der Skrupulant von mehreren positiven Pflichten [positive Pflicht = Pflicht, etwas zu tun, im Unterschied zur negativen Pflicht, etwas zu unterlassen] befreit sein, z. B. der Pflicht zur brüderlichen Zurechtweisung, zur Vollständigkeit der Beichte. Wenn er beim Anblick unschuldiger Objekte oder anständiger Personen in sich unreine Gedanken spürt, soll er nur ruhig diese Gegenstände und sittsam diese Personen ansehen, ohne sich mit diesen schlechten Eindrücken zu beschäftigen / wegen dieser schlechten Eindrücke zu beunruhigen. Wenn der Skrupel ihn dazu bringt, sich zu fragen, ob er seine Pflichten richtig erfüllt hat (sein Brevier, seine Buße, sein Gelübde), kann er davon ausgehen, sie erfüllt zu haben. Wenn der Skrupel ihn zweifeln lässt, ob seine Reue ausreichend war, darf er zu seinen Gunsten entscheiden. Was Sünden angeht, die er vor der letzten Beichte begangen hat, hat er sich ihrer nicht anzuklagen, zumindest, wenn er nicht schwören kann, dass sie sicher Todsünden waren und er sich ihrer sicher noch nie [in einer Beichte] angeklagt hat. Und selbst in diesem Fall könnten sich Umstände finden, die ihn von der Vollständigkeit der Beichte entschuldigen würden. Man muss dasselbe über die Ängste bezüglich der Gültigkeit früherer Beichten sagen. – Wenn Skrupulanten Empfindungen der Angst (Seelenqualen) mit Schuldgefühlen verwechseln, muss man sie darüber in Kenntnis setzen, dass diese Ängste zur Ursache die Nerven und nicht Sünden haben.

Man hat sogar die Pflicht, sich gegen die Skrupel zu wehren, weil man andernfalls durch Stolz, Selbstliebe, Ungehorsam sündigen könnte oder sich Schäden für die physische und moralische Gesundheit aussetzen oder seine Stellung schädigen könnte. Aber wenn der Skrupulant guten Willen hat, wird er in konkreten Fällen schwerlich eine Todsünde begehen. Wegen der bezeichneten Beschwerlichkeiten darf der Beichtvater nur ein Mal die vollständige Darstellung der Skrupel oder eine Generalbeichte erlauben; man muss diese einmalige Aufdeckung des Gewissenszustandes sogar verbieten, wenn der Skrupulant sie schon kurze Zeit vorher gegenüber einem anderen Beichtvater gemacht hat und geringe Chancen bestehen, dass er lange bei seinem neuen Beichtvater bleiben wird.“**

 

Zur Erklärung, was er meint, wenn er von der Vollständigkeit der Beichte spricht: An späterer Stelle erwähnt er das Thema Skrupulosität noch, wenn er über die Beichte schreibt:

„Wenn man zweifelt, ob man eine Sünde begangen hat, ob man bei ihrer Begehung schwer schuldhaft gehandelt hat, oder auch, ob man sie schon gebeichtet hat, ist man in der Praxis nicht gehalten, sie zu beichten; wenn es sich allerdings um Personen mit laxem Gewissen handelt, soll man [der Beichtvater] darauf bestehen, dass sie beichten (s. Nr. 90); was Skrupulanten angeht, soll man ihnen verbieten, sie zu beichten; allen anderen Personen soll man die Beichte zumindest anraten. […]

Man ist im Fall einer Unmöglichkeit davon entschuldigt, alle seine Todsünden zu bekennen, sofern es notwendig ist, in diesem Moment beim fraglichen Beichtvater zu beichten […] Die Unmöglichkeit kann physisch oder moralisch sein. […] Die moralische Unmöglichkeit besteht, wenn das Bekenntnis auf außerordentliche Schwierigkeiten stößt, die nicht von der Beichte selbst abhängen. […] Unter die extrinsischen Schwierigkeiten, die von der Vollständigkeit der Beichte entschuldigen, zählt man insbesondere: […] 4) die Gefahr eines schweren geistlichen oder zeitlichen Schadens (für sich oder andere), z. B.: ein Skrupulant gerät durch die Wiederholung seiner Beichten oder durch zu minutiöse Gewissenserforschungen nur noch mehr in Verwirrung, oder auch, eine zu lange Beichte würde der Gesundheit des Pönitenten schaden, oder auch, man ist der Gefahr ausgesetzt, sich mit einer ansteckenden Krankheit anzustecken, oder zuletzt auch, man fürchtet, dass der Pönitent sterben könnte, bevor er seine Beichte beendet hat.“***

Hier spricht Jone offensichtlich von denselben Fällen, über die Tanquerey schreibt: „In gewissen Fällen hochgradiger Skrupulosität befehle man den Beichtkindern, sich mit dieser allgemeinen Anklage zu begnügen: ‚Ich klage mich aller seit meiner letzten Beichte begangenen Sünden und aller jener meines vergangenen Lebens an.'“ Also von Fällen, in denen Skrupulanten extrem in Verwirrung geraten, gar nicht mehr zwischen Todsünden und lässlichen Sünden unterscheiden können, und stundenlang für Gewissenserforschung und Beichte brauchen.

 

* Wie in meiner „Moraltheologie- und Kasuistik“-Reihe sind alle Zitate von mir aus der französischen Übersetzung von 1935 zurück ins Deutsche übersetzt.

** Heribert Jone: Précis de theologie morale catholique, Nr. 86 und 91.

*** Ebd., Nr. 565-568.

Ein paar Dinge zum Coronavirus

Es hat inzwischen wohl doch so ziemlich jeder mitbekommen: Was gerade vor sich geht, ist sehr viel gefährlicher als die Grippe.

Nicht, weil, wie in Zeiten der Pest, ein Drittel der Bevölkerung daran sterben würde; aber weil es doch sehr ansteckend ist, besonders gefährlich für ältere und kranke Menschen, und es die Krankenhäuser extrem stark belastet. In Italien sterben immer mehr Menschen den Erstickungstod wegen beidseitiger Lungenentzündung, weil nicht genug Beatmungsgeräte für alle Patienten da sind. Die Zahl der üblichen jährlichen Grippetoten ist da sehr schnell überholt, und wäre ohne drastische Maßnahmen noch schneller überholt.

(Und ja, die Alten und die Kranken sind genauso viel wert wie andere Menschen, und ja, es lohnt sich auch noch, die Alten zu schützen. Die Vermeidung einer Ansteckung mit Corona kann noch zehn, fünfzehn, zwanzig Jahre für Fünfundsechzig- oder Siebzigjährige ausmachen, in der sie noch ihre Enkel aufwachsen sehen und ihre Urenkel kennen lernen können. Und dafür kann es sehr viel ausmachen, dass Menschen daheim bleiben, sich nicht in Menschenmassen bewegen, sich oft die Hände waschen, sich bei möglichen Corona-Symptomen oder Kontakten zu Infizierten gleich selbst zu Hause in Quarantäne stecken, usw.)

In unseren katholischen Kreisen wird ja gerade viel darüber geklagt, dass Messen nicht mehr öffentlich sind, die Kommunion nicht mehr möglich ist, usw., und besonders darüber, dass die Messen oft schon von den Bischöfen abgesagt worden sind, bevor die Regierungen alle Versammlungen verboten haben. Und dann kommen – leider gerade in Tradiland – zurzeit schnell die Leute an, die erklären, dass es einfach ein Mangel an Glauben bei den Leuten sei, die nicht die Zuversicht haben, dass Gott sie vor einer Ansteckung bei der Messe schützen werde, oder die nicht trotz der Gefahr der Ansteckung zur Messe gehen wollen. Klingt ja auf den ersten Blick gar nicht so dumm: Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, die Messe ist der Höhepunkt und die Quelle des ganzen christlichen Lebens, eher könnte die Erde ohne die Sonne bestehen als ohne das Messopfer, usw. usf., da muss man auch was dafür opfern.

Aber richtig ist die Vorgehensweise trotzdem nicht. Erst einmal das Offensichtliche: Selbstverständlich ist Ansteckung bei der Messe möglich. Dabei fassen viele Menschen dieselben Türknäufe, Liederbücher oder Banklehnen an, sitzen vielleicht nahe beieinander, husten jemand anderem in den Nacken. Und natürlich ist Ansteckung auch über die Kommunion möglich. Ja, an den eucharistischen Gestalten können Keime haften; es ist nicht unkatholisch und ein Zeichen mangelnden Glaubens, zu meinen, man könne von der Eucharistie krank werden. Die Transsubstantiationslehre sagt gerade, dass die Akzidentien – das, woraus sie bestehen, also Aussehen, Geschmack, chemische Zusammensetzung etc. von Brot und Wein – bleiben, während sich die Substanz, das, was sie sind („Brotheit“, „Weinheit“), wandelt. Zu den Akzidentien können auch daran haftende Keime gehören.

Es ist allgemein bekannt, dass Zöliakiekranke den Herrn lieber nicht unter der Gestalt des Brotes empfangen sollten, und (trockene) Alkoholiker Ihn nicht unter der Gestalt des Weines. Es ist auch bekannt, dass es möglich ist, den Wein zu vergiften, auch nach der Wandlung. Der hl. Thomas von Aquin beispielsweise schreibt in der Summa Theologiae: „Fällt eine Mücke oder so etwas vor der Konsekration in den Kelch, so muß der Wein ausgeschüttet, der Kelch abgetrocknet und neuer Wein eingegossen werden. Geschieht dies nach der Konsekration, so muß man das Tier vorsichtig herausnehmen, abwaschen, verbrennen und Alles in das Sakrarium thun. Wird erkannt, es sei Gift hineingemischt worden, so darf der Priester das ja nicht nehmen und keinem anderen geben, damit der Kelch des Lebens nicht zum Anlasse des Todes werde; sondern man muß diesen konsekrierten Wein ausschütten und in einem passenden Gefäße zusammen mit Reliquien aufbewahren. Damit aber das Sakrament nicht unvollendet bleibe, muß anderer Wein in den Kelch gegossen, die Konsekration des Weines wiederholt und so das Opfer vollendet werden.“ (Summa Theologiae III,83,6)

Die Gnade hebt die Natur nicht auf, und auch wenn Gott immer ein Wunder wirken kann, sollten wir nicht so handeln, als hätten wir einen Anspruch darauf. „Du sollst den Herrn, deinen Gott, nicht auf die Probe stellen“, hat unser Heiland dem Teufel auf die entsprechende Versuchung erwidert. Gott hat uns unseren Verstand gegeben, damit wir ihn benutzen.

Im übrigen finden Messen ja weiterhin statt – nur eben als Privatmessen ohne Teilnahme des Volkes. Die Darbringung des Messopfers ist auch ohne Volk wirksam und bringt der Welt viele Gnaden; die gegenteilige Meinung wäre protestantischer Humbug (der leider in den letzten sechzig Jahren auch unter Katholiken viele Anhänger gewonnen hat). Die Welt muss gerade nicht ohne das Messopfer auskommen. (Und auch öffentliche Messen finden in vielen Ländern der Welt zurzeit noch statt.)

Es ist kein Mangel an Glauben bei den Bischöfen, wenn sie öffentliche Messen verboten, oder zuvor nur eine geringe Teilnehmerzahl dabei zugelassen oder allgemein von der Sonntagspflicht dispensiert haben; es ist schlicht vernünftig. Man muss es sich mal durch den Kopf gehen lassen: Viele Priester sind schon älter und sie sind auch nicht immun gegen das Coronavirus. Wenn man nach dieser Krise wieder die normale Anzahl an Messen haben will, sollte man es eher zu vermeiden suchen, dass die Priester inzwischen wegsterben.

(Es ist dementsprechend auch besser, sich nicht irgendwo eine Kapelle zu suchen, in der die Messe verbotenermaßen noch öffentlich zugänglich ist. Ich will es nicht eigenmächtig zur Todsünde deklarieren, besonders, wenn da die Leute darauf achten, nicht zu nah beieinander zu sitzen; aber ich halte es doch für eindeutig falsch.)

Es ist ganz und gar nicht schön, ohne den Messbesuch auskommen zu müssen. Aber es ist auch vorübergehend. Vermutlich dauert es länger als nur bis Ostern, aber es ist trotzdem vorübergehend. Katholiken in abgelegenen Regionen mit Priestermangel oder auch schwer kranke Katholiken müssen auch oft monatelang ohne Messbesuch auskommen; das ist nichts Ungehörtes, nie Vorgekommenes. Es gab auch Heilige, die damit auskommen mussten. Der hl. Isaak Jogues (1607-1646) beispielsweise hat über ein Jahr lang die Messe nicht gefeiert, weil er überzeugt war, zuerst in Rom Dispens beantragen zu müssen, um sie feiern zu dürfen, ohne die Hostie zu erheben. (Mohawks, in deren Gefangenschaft er gewesen war, hatten ihm die dafür nötigen Finger abgeschnitten.) Das ist mal ein Beispiel dafür, wie man es mit Gehorsam gegenüber den Kirchengesetzen bis zu einem Extrem treiben kann.

Und es ist ja auch nicht so, als würden von der Seite der Regierungen nur die Messen verboten, weil das gerade ein bequemer Vorwand wäre, der Kirche eins reinzuwürgen. Es sind Vereinstreffen verboten, Spielplätze geschlossen, sogar Bordelle sind geschlossen (wenigstens etwas Gutes hat diese Pandemie). Und: Deutschland unter der Regierung von Frau Dr. Merkel hat Grenzkontrollen und Einreiseverbote eingeführt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Wenn es so weit kommt, dass die Regierung Merkel zugibt, dass Grenzschließungen möglich und effektiv sein können, muss es wirklich schlimm stehen.

Ich kann ehrlich gesagt gut verstehen, dass viele auf egal welche Anordnungen unserer Bischöfe erst mal skeptisch bis ablehnend reagieren, weil sie den Bischöfen einfach nicht mehr über den Weg trauen. Und man muss wirklich sagen, dass viele Bischöfe gerade nicht die beste Figur machen. Nicht deswegen, weil sie öffentliche Messen bzw. Messen mit zu vielen Teilnehmern verboten haben. Das ist angemessen, und wurde immer wieder auch von heiligen Bischöfen  oder Päpsten vergangener Zeiten während Pestepidemien angeordnet oder auf Anweisung der weltlichen Macht durchgesetzt, z. B. auch vor hundert Jahren während der Spanischen Grippe. (Wobei es schon möglich ist, dass manche Bischöfe das nicht als die harte und schwer erträgliche, wenn auch notwendige, Maßnahme sehen, die es ist, weil ihnen die Messe tatsächlich nicht wichtig genug ist; aber das ändert nichts an der grundsätzlichen Berechtigung dieser Maßnahme.) Aber angemessen wäre auch:

1) Über die nächsten Monate eine sakramentale Grundversorgung weiterhin zu garantieren (und klar zu kommunizieren, dass sie garantiert ist!), insbesondere:

  • Gegenüber den Priestern (und Gläubigen) klarzustellen, dass alle Priester täglich privat die Messe für das Kirchenvolk zu applizieren haben, und sie evtl. anzuweisen, ab und zu die Kommunion in die Häuser zu bringen, zumindest zu den schwer Kranken, die vielleicht nicht mehr lange zu leben haben. [Update: Inzwischen kommen immer mehr Berichte von Priestern wie diesen, die die Monstranz durch die Straßen tragen, die Menschen, die an ihren Fenstern stehen, segnen, und unter besonderen Hygienevorkehrungen die Kommunion spenden, wenn sie ans Gartentor kommen.]
  • Dafür zu sorgen, dass Beichten möglich sind. Man kann kreativ werden. Es gibt inzwischen Priester, die Drive-through-Beichten auf dem Parkplatz anbieten, wobei die Leute in ihren Autos sitzen bleiben und so nicht alle dieselben Türgriffe an der Kirchen- und Beichtstuhltür anfassen müssen. Beichten sind unheimlich wichtig, und erfordern keine Massenansammlungen mit engem Kontakt.
  • Kinder weiterhin zu taufen, mit den entsprechenden Beschränkungen, dass die Eltern beispielsweise außer den Taufpaten sonst keine Gäste mitbringen dürfen. Es kann nicht angehen, dass Kinder gerade in einer solchen Gefahrensituation nicht zu Kindern Gottes gemacht werden. Notfalls sind die Gläubigen zu instruieren, dass sie ihre Kinder selbst taufen können, wenn nichts anderes übrig bleibt. Wenn man jetzt davon hört, dass manche Priester nicht zu Taufen bereit sind, ist das ein Skandal sondergleichen.
  • Die Gläubigen haben auch ein Recht darauf, das Sakrament der Ehe einzugehen; natürlich haben sie auch hier nicht das Recht darauf, neben den vom Kirchenrecht verlangten zwei Zeugen noch mehr Gäste mitzubringen, wenn gerade eine Pandemie herrscht. Aber sie haben ein Recht auf die Ehe. Und auch hier könnte man sie instruieren, dass sie sie gemäß den Bestimmungen des Codex des Kanonischen Rechtes (Can. 1116) unter bestimmten Voraussetzungen im Notfall nur vor zwei Zeugen und ohne Priester eingehen können. (Ja, das geht wirklich.)
  • Dass Beerdigungen nicht ausgesetzt werden können, versteht sich sowieso von selbst.
  • Priester sollten noch zur Einzelseelsorge verfügbar sein – ratlosen, trauernden, ängstlichen, kranken Menschen beistehen – und dass sie das sind, muss allgemein bekannt sein.
  • Evtl., wo die Bedrohung nicht zu groß ist, die Kirchen offen zu lassen, damit einzelne dort beten können, oder auch eine Anbetung machen, oder ab und zu das Allerheiligste Sakrament auf einem öffentlichen Platz auszustellen, wo die Leute den Herrn anbeten könnten, ohne zu nahe beieinander zu stehen. Solche Dinge passieren zum Glück auch mancherorts.

Man muss hier auch erwähnen, dass es vorbildlich ist, wie viele Priester gerade schon Livestreams von ihren Messen anbieten, damit die Katholiken immerhin aus der Ferne mitbeten und geistlich kommunizieren können.

2) Die sakramentale Versorgung der Coronakranken zu garantieren. Besonders Krankenhausseelsorger müssten darauf sehen, dass vor allem die schwer Kranken vor ihrem Tod zumindest beichten können, und evtl. die Krankensalbung und die Wegzehrung empfangen können. Sicher würde das medizinische Personal dabei zu Recht auf denselben Hygienemaßnahmen bestehen, die sie bei der Pflege der Kranken auch einhalten, aber die sind ja möglich.

Screenshot (12)

(Auf Twitter gefunden. Übersetzung: „Habe vorhin ein Hospizzentrum besucht, um einer sterbenden Frau die Krankensalbung zu spenden. Musste es mit Handschuhen und einer Maske tun. Habe ihr den vollkommenen Ablass in der Sterbestunde gewährt. Sie ist vor kurzem gestorben. Betet für ihr Seelenheil und für ihre Familie.“)

(Und falls die Quarantänebestimmungen Priestern keinen Zutritt gewähren sollten, müssten die Bischöfe eben lautstark dafür eintreten, das zu ändern, und notfalls müssten Priester auch in der Quarantäne bleiben. Das ist sicher einiges verlangt, aber Ärzte und Pfleger leisten gerade auch einiges; und für so etwas sind Priester ja geweiht worden.)

3) Den Leuten in dieser Zeit allgemein ihre Sterblichkeit in Erinnerung zu rufen. Es kann jeden treffen, auch die Jungen und Gesunden. Daher: Zu Umkehr und Buße aufrufen, die Schönheit und Lieblichkeit des Himmels und die Gnade und Güte Gottes in Erinnerung rufen. Ein paar kräftige Predigten unserer Bischöfe wären wirklich gut.

4) Zu allgemeinen Gebetstagen (ohne Zusammenkünfte) aufzurufen und den Herrn um sein Erbarmen anzuflehen. In dieser Richtung passiert immerhin ein bisschen was: Das Bistum Rom hat zu einem Tag des Fastens und Gebets aufgerufen, der Papst hat eine kleine Fußwallfahrt zu einem römischen Pestkreuz gemacht. (Es gibt sicher mehr, was schon passiert ist, das ich noch nicht mitbekommen habe.)

5) Die Leute überhaupt anzuleiten, wie sie eine Zeitlang ohne Messe auskommen: Anleitungen zu einem disziplinierten Gebetsleben, das man nicht wieder schleifen lässt, zur lectio divina o. Ä., wären sinnvoll.

Manchmal kommt man sich in dieser Zeit leider doch (mal wieder) vor wie ein Schaf ohne Hirt, oder zumindest wie eins mit einem eher nachlässigen Hirten.

 

Es fragt sich gerade natürlich auch: Ist das Coronavirus eine Strafe Gottes? Schon möglich. Vielleicht lautet die Antwort auch jein: Für manche ja, für manche nein. Eine Katastrophe kann vom Herrn, der alles mit Rücksicht auf jeden einzelnen lenkt, für den einen etwas anderes bedeuten als für den anderen und ihn aus einem anderen Grund treffen als jenen. Nicht alles Leid ist Strafe, aber manches ist es. Sodom und Gomorrha oder Hananias und Sapphira erhielten tatsächlich eine Strafe vom Herrn, für Ijob oder den Blindgeborenen aus Johannes 9 war ihr Leid dagegen keine.

Im Hinterkopf behalten: Gott bestraft einen nie so sehr, wie man es verdient, aber sicher, Strafe kann kommen. Das ist auch kein „grausames“ Gottesbild; es ist ja gut, wenn Gott einem irdische vorläufige Strafen zur Warnung schickt, sodass einen nicht unvorbereitet die ewige Höllenstrafe trifft.

Einige fragen sich ja gerade auch, ob es schon ein Anzeichen des Weltendes ist: Schließlich haben wir da Seuchen und weitere Katastrophen zu erwarten. Auszuschließen ist das einerseits nicht; der Herr hat gesagt, dass das Ende zu einer Stunde kommt, in der wir es nicht erwarten, und im Grunde kann es sehr schnell kommen. Andererseits hatten wir schon sehr viele, und schlimmere, Seuchen, ein eindeutiges Zeichen sieht also anders aus; außerdem muss sich vor dem Ende der Welt noch das jüdische Volk zu unserem Heiland bekehren, was noch aussteht, und der Antichrist ist auch noch nicht sicher in Erscheinung getreten.

Aber auch wenn das Ende der Welt als Ganzes noch auf sich warten lässt: Das eigene Ende kann ja jederzeit und ohne irgendwelche Vorzeichen kommen, also heißt es immer: vorbereitet sein.

 

Was also jetzt am besten konkret tun, so, wie die Situation ist? Abgesehen davon natürlich, zu Hause zu bleiben, soweit man kann, oft die Hände zu waschen oder sie zu desinfizieren, und jetzt gerade nicht die Oma im Altenheim zu besuchen. Zum Beispiel wäre folgendes vielleicht gut:

  • Wie oben schon gesagt: An die eigene Sterblichkeit denken. Man kann auch Corona bekommen, Komplikationen haben und ersticken, wenn man jung ist. Oder man kann morgen von einem Bus überfahren werden oder einen Stromschlag bekommen, wie immer. Daher: vorbereitet sein. Hilfreich (z. B.):
    Jeden Abend einen Akt der Reue beten (besonders, wenn man keine Gelegenheit zur Beichte hat, bzw. nicht gehen will, um kein Virus heimzubringen und jemanden anzustecken, weil man z. B. mit Risikopatienten zusammenlebt; das sorgt zusammen mit einem Vorsatz, später zu beichten, schon für Gottes Vergebung):„Mein Gott, aus ganzem Herzen bereue ich alle meine Sünden, nicht nur wegen der gerechten Strafen, die ich dafür verdient habe, sondern vor allem, weil ich dich beleidigt habe, das höchste Gut, das würdig ist, über alles geliebt zu werden. Darum nehme ich mir fest vor, mit Hilfe deiner Gnade nicht mehr zu sündigen und die Gelegenheiten zur Sünde zu meiden. Amen.“

    Oder vielleicht auch das Memorare:

    „Gedenke, o gütigste Jungfrau Maria, es ist noch nie gehört worden, dass jemand, der zu dir seine Zuflucht nahm, deinen Beistand anrief und um deine Fürbitte flehte, von dir verlassen worden ist. Von diesem Vertrauen beseelt, nehme ich meine Zuflucht zu dir, o Jungfrau der Jungfrauen, meine Mutter, zu dir komme ich, vor dir stehe ich als ein sündiger Mensch. O Mutter des ewigen Wortes, verschmähe nicht meine Worte, sondern höre sie gnädig an und erhöre mich! Amen.“

    Oder dieses wunderschöne Gebet:

    „Seele Christi, heilige mich!

    Leib Christi, rette mich!
    Blut Christi, tränke mich!
    Wasser der Seite Christi, wasche mich!
    Leiden Christi, stärke mich!
    O guter Jesus, erhöre mich!
    Birg in deinen Wunden mich!
    Von dir lass nimmer scheiden mich!
    Vor dem bösen Feind beschütze mich!
    In meiner Todesstunde rufe mich!
    Zu dir zu kommen, heiße mich,
    mit deinen Heiligen zu loben dich
    in deinem Reiche ewiglich! Amen.“

     

  • Sich fragen, was man erledigt haben wollen würde, wenn man in einer Woche oder einem Monat sterben würde.
  • Jetzt gerade kann man außerdem die hl. Corona (Jungfrau, Märtyrerin und u. a. Patronin gegen Seuchen – kein Witz) um ihren Beistand anrufenund sie um ihre Fürbitte für alle Kranken, Sterbenden, Toten und die Ärzte und Pfleger in den Krankenhäusern bitten. Auch der heilige Sebastian ist ein beliebter Patron gegen Seuchen und Patron der Sterbenden.

(Heilige Corona und heiliger Viktor, aus einem Stundenbuch von ca. 1480. Gemeinfrei.)

  • Wenn andere Dinge abgesagt sind, etwas von der Zeit fest für mehr Gebet einplanen – Rosenkranz, Stundengebet, Bibellesen; was einem einfällt.
  • Die an Corona Sterbenden wären einem sicher auch nicht böse, wenn man ein paar (Teil)Ablässe für sie gewinnen würde (wenn man auch nicht zur Beichte und/oder Kommunion gehen kann, kann man zumindest einen Teilablass gewinnen).

Ansonsten: Nicht verzweifeln oder zu panisch werden, so ist das Leben eben, ein schönes Jammertal seit Adam, und der Tod kommt letztlich doch für alle. Man kann und muss vernünftige Maßnahmen gegen zu viel Tod (und Elend) auf einmal treffen, aber am Ende kommt er doch für alle. Tipps dazu, wie man anderen praktisch helfen kann (z. B. für ältere Nachbarn einkaufen gehen, wenn man gerade keine Schule hat, oder jemandem aushelfen, der wegen seines Berufs (z. B. als Verkäufer) viel Stress hat), oder wie man als Eltern für die Kinder Heimunterricht am besten gestaltet, usw. usf., finden sich ja allerorten auch genug. Und noch etwas: Sich dauernd mit etwas zu beschäftigen, das man nicht ändern kann, bringt nichts. Es ist sicher notwendig, sich ab und zu auf den neuesten Stand zu bringen (wofür ich übrigens Marco Gallinas Berichterstattung sehr viel mehr empfehlen kann als die unserer öffentlich-rechtlichen Medien), aber wenn man sich den ganzen Tag über mit denselben Meldungen verrückt macht, die man schon kennt, hätte man die Zeit besser verwenden können.