Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.
Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.
Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.
Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.
Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)
(Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)
Alle Teile hier.
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Zu den Sünden gegen die Nächstenliebe zählt es an vorderster Front, dem Nächsten Anlass zu einem Schaden an seiner Seele, also einer Schuld, zu sein, bzw. daran mitzuwirken. Hier unterscheidet man: Verführung, Ärgernis, Mitwirkung; in diesem Artikel zunächst zu den ersten beiden Punkten.
1) „Verführung“ klingt zuerst nach Verführung zu Sünden gegen die Keuschheit; das ist natürlich mitgemeint, aber nicht als einziges. Auch Verführung z. B. dazu, bei einem Diebstahl mitzumachen oder sich so zu betrinken, dass man nicht mehr richtig denken kann, ist Verführung. Hier ist das direkte Anstiften, Überreden, Raten, Befehlen gemeint.
Heribert Jone schreibt dazu:
„Die wichtigsten äußeren Sünden gegen die Nächstenliebe sind: die Verführung, das Ärgernis und die Mitwirkung.
I. Die Verführung. 1. Jemanden auf direkte und ausdrückliche Weise zur Sünde zu führen ist eine Sünde, deren Schwere von derjenigen der Sünde abhängt, zu der man verführt. Es ist eine Sünde gegen diejenige Tugend, deren Verletzung man bewirkt, und außerdem gegen die Nächstenliebe.
Wenn Sünden nach ihrer Natur einen Mittäter voraussetzen, z. B. die Unzucht, ist es nicht notwendig, in der Beichte speziell die Verführung zu bekennen.
[Anmerkung von mir: Hier ist offensichtlich der Fall gemeint, dass beide mehr oder weniger gleich schuld waren und man sich gegenseitig dazu gebracht hat, eine Sünde zu begehen; wenn es nur einer war, der den anderen, der gezögert hat und eigentlich nicht wollte, überredet oder bedrängt hat, hätten wir eine andere Situation.]
2. An jemanden eine Forderung zu stellen, die er ohne Sünde erfüllen kann, aber die er wahrscheinlich nicht ohne Sünde erfüllen wird, ist aus einem ernsten Motiv erlaubt.
Es kann dementsprechend erlaubt sein, einen Wucherer zu bitten, einem Geld zu leihen; gleichermaßen kann man von einem Meineidigen einen Eid verlangen. Wenn man sich allerdings ohne Schwierigkeit an eine andere Person wenden kann, die einem denselben Dienst leisten wird, ohne zu sündigen, ist man gehalten, das zu tun.
Aber es ist nie erlaubt, von jemandem etwas zu erbitten, das er nicht ohne Sünde erfüllen kann, z. B. von einem Beamten zu verlangen, auf seinem Posten zu fehlen.
3. Jemandem eine weniger schwere Sünde anzuraten als die, die er begehen will, ist generell erlaubt, wenn man diese Person nicht anders davon abhalten kann, eine schwere Sünde zu begehen.
Das ist sicher erlaubt, wenn die mindere Sünde in der anderen schon eingeschlossen wäre. Dementsprechend kann man jemandem, der entschieden ist, eine Person zu bestehlen und zu töten, raten, sich mit dem Diebstahl zu begnügen. Einige Autoren sagen sogar, dass man jemandem zu einer minderen Sünde raten kann, an die er nicht gedacht hatte, z. B.: ihm raten, jemanden zu bestehlen, anstatt ihn zu töten. – Was den Schaden angeht, der einer bestimmten Person verursacht wird, an die der Übeltäter nicht gedacht hat, s. Nr. 351.“ (Précis de theologie morale catholique, Nr. 144, von mir rückübersetzt ins Deutsche.)
(In Nr. 351 schreibt er:
„Es besteht auch keine Pflicht zur Wiedergutmachung, wenn man jemandem geraten hat, einen geringeren Schaden zu verursachen, als den, den er ursprünglich im Visier hatte, wenigstens, wenn man ihm nicht geraten hat, diesen Schaden einer bestimmten Person zuzufügen, die er sonst nicht geschädigt hätte.“
D. h. in diesem Fall bestünde eine solche Pflicht.)
2) „Ärgernis“ (ein etwas altmodisches Wort) hat nichts mit „ärgern“ zu tun. Das lateinische Wort dafür ist „scandalum“, „Stolperstein“. Hier geht es nicht um eine direkte Verführung, sondern darum, einen Anlass zur Sünde bereitzustellen, über den Schwächere „stolpern“ und fallen können. (Man sagt, dass der, der zur Sünde verleitet, „Ärgernis gibt“ und der, der sich verleiten lässt, „Ärgernis nimmt“. Stattdessen kann man auch „Anstoß geben/nehmen“ sagen; dieser Ausdruck hat aber im täglichen Sprachgebrauch auch nicht mehr ganz seine ursprüngliche Bedeutung, weshalb es praktischer ist, den Fachbegriff „Ärgernis“ zu nehmen.) Ärgernis zu geben ist auch eine Sünde, wenn tatsächlich niemand Ärgernis nimmt (weil z. B. unvorhergesehenerweise niemand die Sache bemerkt, oder die, die sie bemerken, zu tugendhaft sind, um sich davon beeinflussen zu lassen).
Zu den Ärgernissen gehört z. B. ganz besonders das schlechte Vorbild. Die Verpflichtung, Ärgernisse zu vermeiden, wiegt schwerer für jemanden, der eine größere Vorbildfunktion hat. „Wenn Schwester Apollonia oder Pfarrer Müller das auch so macht, kann es wohl doch nicht falsch sein?“
(In der Beichte muss man Ärgernis durch schlechtes Beispiel nur eigens bekennen, wenn das schlechte Vorbild besonders gefährlich war; denn die allgemeine Gefährlichkeit ist mit der Sünde selber automatisch schon gebeichtet.)
Auch etwas, das nicht tatsächlich falsch ist, aber für andere den offensichtlichen Anschein des Falschen haben muss, kann ein schlechtes Beispiel und damit ein Ärgernis sein. Z. B.: ein überzeugt katholisches Brautpaar zieht schon ein paar Monate vor der Hochzeit zusammen, weil es finanziell für sie praktischer ist, aber ohne die Absicht, schon miteinander zu schlafen; nach außen sieht es natürlich so aus, als würden sie ganz normal im Konkubinat leben, was ein schlechtes Vorbild für ihr Umfeld ist. (In diesem Beispiel wäre die Handlung auch falsch, weil sie es den beiden offensichtlich wesentlich schwerer machen könnte, ihre Vorsätze bis zur Hochzeit einzuhalten, aber Gelegenheiten zur Sünde sind wieder ein Thema für sich, um das es im übernächsten Artikel gehen soll.)
Jone schreibt darüber:
„II. Das Ärgernis.
Während die Verführung die Sünde des Nächsten verursacht, ist das Ärgernis für ihn nur eine Gelegenheit zur Sünde, auch wenn der, der Ärgernis gibt, oft die direkte Intention hat, den Nächsten fallen zu sehen.
1. Durch unangebrachte Worte oder Handlungen für jemanden eine Gelegenheit des Falls zu sein (Ärgernis im eigentlichen Sinn), stellt eine schwere oder lässliche Sünde dar, je nachdem ob die Sünde, zu der man die Gelegenheit bereitstellt, selbst schwer oder lässlich ist.
Wenn man, indem man so handelt, auf die Sünde des Nächsten abzielt, sündigt man nicht nur gegen die Nächstenliebe, sondern auch gegen die Tugend, die zu verletzen man dem Nächsten Gelegenheit gibt.
Es ist nicht nötig, dass die Sünde des Nächsten dann begangen wird, es genügt, dass die Handlung für ihn dafür die Gelegenheit sein kann. Es ist daher eine schwere Sünde, in Schaufenstern oder an öffentlichen Orten obszöne Objekte auszustellen. Aber es besteht kein Ärgernis, wenn die Zeugen so tugendhaft oder so lasterhaft sind, dass die Handlung auf sie keinerlei Einfluss ausübt. – Es besteht nur eine lässliche Sünde, wenn die Person, die Ärgernis nimmt, eher aus ihren eigenen schlechten Dispositionen heraus sündigt als aufgrund der unbedeutenden Gelegenheit, die sie dazu bewegt, zu sündigen; deshalb ist es nur eine leichte Verfehlung, wenn Kinder durch einen unbedeutenden Ungehorsam für ihre Eltern Anlass zu schweren Gotteslästerungen sind, oder auch, wenn ein junges Mädchen durch ein wenig Koketterie oder Mangel an Zurückhaltung in ihrem Aufputz für junge Leute Anlass zu Sünden gegen die heilige Tugend ist.
2. Man ist nicht verpflichtet, eine an sich erlaubte Handlung zu unterlassen, die nicht den Anschein des Bösen hat, wenn ihre Unterlassung für einen größere Unannehmlichkeiten bedeuten würde.
[…]
Aber es wäre eine leichte Unannehmlichkeit, z. B. Bescheid zu sagen, wenn man am Freitag Fleisch isst, dass man einen Dispens hat [das wurde geschrieben, als für Katholiken, solange sie keinen Dispens (Sondergenehmigung) hatten, noch das Kirchengebot galt, jeden Freitag auf Fleisch zu verzichten, während man den Fleischverzicht heute durch ein Ersatzopfer ersetzen darf]; gleichermaßen müsste man die Handlung verschieben oder sie im stillen vollziehen, wenn sich das leicht tun lässt.
3. Man kann die Einhaltung positiver Vorschriften [damit sind generell alle Vorschriften die ein Tun befehlen, im Unterschied zu negativen Vorschriften, die ein Unterlassen befehlen, gemeint; es scheint, nach den Beispielen, die er aufzählt, dass Jone an dieser Stelle vor allem an positive menschliche, z. B. kirchliche oder staatliche Vorschriften, weniger an göttliche, denkt] unterlassen, um Ärgernis zu vermeiden, aber ist für gewöhnlich nicht dazu verpflichtet.
[…] Gleichermaßen kann ein Pfarrer die Sonntagsmesse feiern, auch wenn er das Fasten [vor der Kommunion] nicht eingehalten hat, unter der Bedingung, dass er das Ärgernis anderweitig nicht vermeiden kann. – Wenn ein sozialistisches Syndikat mit einer roten Fahne an einem kirchlichen Begräbnis teilnehmen will, muss der Priester sich bemühen, sowie es angemessen ist, diese Bekundung zu verhindern; wenn er dabei keinen Erfolg hat, kann er allerdings zum Begräbnis schreiten. Aber wenn man eine rote Fahne auf den Sarg gelegt hat und der Priester es nicht schafft, sie entfernen zu lassen, muss er dann, um des Gemeininteresses willen, das kirchliche Begräbnis verweigern, auch wenn nach dem Can. § 3 [vermutlich ein Druckfehler: die Kanonnummer vor dem Paragraphenzeichen fehlt] der Verstorbene an sich ein Recht darauf hätte.
4. Man darf nie eine in sich schlechte Handlung begehen, um Ärgernis zu vermeiden.
Es ist dementsprechend verboten, seinen Glauben zu verleugnen, um anderen nicht die Gelegenheit zu geben, darüber zu spotten; es ist gleichermaßen verboten, zu lügen, um andere vor einem Zornausbruch zu bewahren.
5. Eine Gelegenheit zur Sünde zu schaffen ist erlaubt, wenn man ein entsprechend ernstes Motiv hat, und die durchgeführte Handlung gut oder zumindest indifferent ist.
Dementsprechend dürfen Eltern und Hausherren Geld offen liegen lassen, als Beweis, um sich der Rechtschaffenheit ihrer Kinder oder Angestellten zu versichern.
6. Die Pflicht, das Ärgernis wiedergutzumachen, ruht auf all denen, die es gegeben haben.
Normalerweise geschieht diese Wiedergutmachung auf ausreichende Weise durch den Empfang der Sakramente und das gute Beispiel. In bestimmten Ausnahmefällen kann auch eine öffentliche Erklärung nötig sein.“ (Nr. 145f.)
Das mit dem Empfang der Sakramente klingt für heutige Ohren wohl erst einmal komisch; zu Jones Zeiten war es eben so, dass, wenn jemand zur Kommunion ging, die anderen in der Pfarrei es sahen und davon ausgingen, dass er bei der Beichte gewesen war und sich von seinen Sünden erst einmal wieder abgekehrt hatte. Für heute gilt also: Das gute Beispiel, in bestimmten Fällen eine Erklärung, dass man xyz falsch gemacht und ein schlechtes Beispiel gegeben hat o. Ä.
Fr. Austin Fagothey schreibt zu diesem Thema (Hervorhebung von mir):
„Ärgernis wird indirekt gegeben, wenn die Sünde der anderen Person weder als Ziel noch als Mittel zum Ziel gewollt ist, aber eine vorhergesehene Konsequenz von etwas anderem ist, das ich tue. Indirektes Ärgernis kann erlaubt sein, wenn die vier Bedingungen des Prinzips der Handlung mit Doppelwirkung erfüllt sind: Die Handlung, die ich vollziehe, darf nicht in sich schlecht sein, auch wenn ich weiß, dass sie eine Versuchung für einen anderen darstellen wird, die gute Wirkung, die ich suche, darf nicht durch die Sünde des anderen erreicht werden, ich darf die Sünde des anderen nicht wollen, sondern nur zulassen, und es muss einen proportionalen Grund geben, um sie zuzulassen. Das Leben wäre ziemlich unerträglich, wenn wir verpflichtet wären, alle Handlungen zu vermeiden, die anderen vielleicht Ärgernis geben könnten.“ (Austin Fagothey SJ, Right and Reason, S. 337)
Außer dem normalen Ärgernisnehmen gibt es das „Ärgernis der Einfältigen/Schwachen“ („scandalum pusillorum“) und das „pharisäische Ärgernisnehmen“. Von beidem findet man Beispiele in der Bibel.
Das pharisäische Ärgernisnehmen sieht man in den Evangelien: Die Pharisäer nahmen Anstoß daran, dass Jesus am Sabbat heilte, oder dass Er es mit den Reinheitsvorschriften nicht genau nahm. Sie nahmen böswillig Anstoß daran und hielten Ihn für einen Gesetzesübertreter, indem sie Sein Handeln auf die schlechtestmögliche Weise deuteten, ohne sich zu fragen, wieso Er so handelte, und ob es nicht vielleicht doch gut war, jemanden zu heilen, auch am Sabbat. Auf dieses Ärgernis hat Jesus keine Rücksicht genommen; man kann auch nicht immer darauf achten, wie Böswillige die eigenen Handlungen deuten werden; man tut meistens gut daran, weiter so zu handeln und der Allgemeinheit zu demonstrieren, dass dieses Handeln eben gut ist.
Paulus erwähnt das „Ärgernis der Einfältigen“ beim Thema Götzenopferfleisch: Einige Christen nahmen Anstoß daran, wenn andere auf dem Markt Fleisch kauften, das aus heidnischen Opfern stammte. Paulus selbst hält es nicht für falsch, solches Fleisch zu essen, aber er will nicht, dass andere denken, er würde etwas Falsches tun, und verleitet werden, auch mitzuessen, auch wenn sie (trotz aller Erklärungen, die er vielleicht abgeben könnte) immer noch kein gutes Gefühl dabei haben und es eigentlich nicht für richtig halten. Daher isst er kein solches Fleisch und weist auch die Empfänger seines Briefes an, so zu handeln:
„Achtet vielmehr darauf, dem Bruder keinen Anstoß zu geben und ihn nicht zu Fall zu bringen! Ich weiß und bin im Herrn Jesus fest davon überzeugt, dass nichts unrein ist in sich selbst; unrein ist es nur für den, der es als unrein betrachtet. Denn wenn wegen einer Speise, die du isst, dein Bruder verwirrt und betrübt wird, dann handelst du nicht mehr der Liebe gemäß. Richte durch deine Speise nicht die zugrunde, für die Christus gestorben ist! […] Reiß nicht wegen einer Speise das Werk Gottes nieder! Alle Dinge sind rein; schlecht ist es jedoch, wenn ein Mensch durch sein Essen Anstoß erregt. Es ist nicht gut, Fleisch zu essen oder Wein zu trinken oder sonst etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt.“ (Röm 14,13-15.20-21)
Über das Ärgernis der Einfältigen schreibt Fagothey:
„Ärgernis, das nicht aus Böswilligkeit genommen wird, sondern wegen Schwäche, Unwissenheit, Unschuld oder Jugend, ist von ganz anderer Art [als das pharisäische Ärgernis]. Die Nächstenliebe verpflichtet uns, ansonsten harmlose Worte und Handlungen zu vermeiden, die eine Quelle der moralischen Gefahr für die Unschuldigen oder die Schwachen sein können. Die Menschen sollten umsichtiger in ihrem Verhalten vor Kindern sein, sollten diejenigen, die Schwierigkeiten haben, ihr Temperament zu beherrschen, nicht über ihre Kräfte hinaus provozieren, sollten eingefleischten oder bekehrten Trinkern keinen Alkohol anbieten, sollten nicht öffentlich Zustände des Lasters diskutieren, die im Privaten von denen diskutiert werden müssen, die verantwortlich dafür sind, den Missbrauch abzustellen. Aber gelegentlich können solche Situationen nicht vermieden werden, und hier kommt das Prinzip der Handlungen mit Doppelwirkung ins Spiel. Es besteht keine Verpflichtung bei schweren Unannehmlichkeiten für einen selbst oder die Allgemeinheit, zu verhindern, dass die Schwachen oder Unschuldigen Anstoß nehmen, auch wenn alle vernünftigen Vorkehrungen getroffen werden sollten. Es wäre absurd, alle Theater, Kneipen und Vergnügungsstätten zu schließen, die in einer generell respektablen Weise geführt werden, einfach nur, weil manche Menschen mit ungewöhnlichen Schwächen in ihnen Gelegenheiten zur Sünde finden. Wenn die Jungen, Unschuldigen oder Vorurteilsbehafteten unvermeidbarerweise der Versuchung ausgesetzt sind, ist vorsorgliche Unterweisung für gewöhnlich die beste Abhilfe.“ (Right and Reason, S. 337f.)