Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.
Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.
Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.
Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.
Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)

(Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)
Alle Teile hier.
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Bis jetzt ging es in dieser Reihe um das direkte Verhältnis zu Gott (wobei teilweise auch die Kirche eine Mittlerrolle spielt); also das, was die erste Tafel der 10 Gebote anbelangt. Auf der zweiten Tafel des Dekalogs (4.-10. Gebot) geht es um das Verhältnis zu Gottes Geschöpfen.
Jesus fasst das gesamte Sittengesetz bekanntlich so zusammen:
„Einer von ihnen, ein Gesetzeslehrer, wollte ihn versuchen und fragte ihn: Meister, welches Gebot im Gesetz ist das wichtigste? Er antwortete ihm: Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit deinem ganzen Denken. Das ist das wichtigste und erste Gebot. Ebenso wichtig ist das zweite: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. An diesen beiden Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten.“ (Mt 22,35-40)
„Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ Damit ist nicht gemeint: Du sollst deinen Nächsten genauso behandeln, wie du dich selbst behandelst (man kann sich auch selbst mit Hass oder Verachtung behandeln), sondern: Du sollst sowohl deinem Nächsten als auch dir selbst Gutes wollen, du sollst deinem Nächsten Gutes wollen, wie du natürlicherweise dir selbst Gutes willst. Ich habe hier schon mal einiges dazu gesagt, was diese Liebe, die eben nicht gefühlsmäßige Sympathie sein muss, sondern ein grundsätzliches Wollen des Guten für den anderen, eine grundsätzliche Bejahung seiner Existenz, bedeutet – auf Latein würde man sagen: caritas, nicht amor.
Eigentlich fallen alle Gebote – Du sollst nicht morden, Du sollst nicht stehlen, usw. – unter die Liebe (Caritas), aber in diesem Artikel kommen jetzt eher Überlegungen zu praktischen Konsequenzen, die generell zur Liebe gehören (und dabei z. T. über die bloße Gerechtigkeit, die einen großen Teilbereich der Liebe umfasst, hinausgehen, und unter den Teilbereich Barmherzigkeit fallen) und schwer unter genau einem der 10 Gebote eingeordnet werden können.
Fr. Austin Fagothey SJ schreibt in der 1959 erschienenen zweiten Ausgabe seines Moraltheologiehandbuchs über die Liebe: „Sie schließt Milde, Güte, Wohlwollen, Freundlichkeit, Nachbarschaftlichkeit, Rücksichtnahme und Selbstlosigkeit ein, hat aber eine umfassenderen Reichweite als all diese. Die Gerechtigkeit und die Liebe werden einander oft gegenübergesetzt, aber sie entspringen aus derselben Wurzel. Die Gerechtigkeit ist die Liebe, die auf die absoluten Ansprüche der grundlegenden menschlichen Gleichheit beschränkt ist; die Liebe ist die Gerechtigkeit, die zur vollen Bandbreite der Würde der menschlichen Person ausgedehnt ist. […] Die Liebe erlegt Pflichten auf, die ebenso ernst und wichtig wie die nach der Gerechtigkeit sein können, aber von anderer Art. Da Rechte und Pflichten einander entsprechen, verleiht die Liebe sozusagen Rechte oder Ansprüche, aber sie sind von nicht erzwingbarer oder nicht juridischer Art. Verletzungen der Liebe sind moralische Verfehlungen oder Sünden, aber keine rechtlichen Verfehlungen oder Verbrechen. Sie enthalten keine Verletzung im technischen Sinn und verlangen keine Entschädigung oder Strafe in diesem Leben.“*
Die Fragen, um die es hier gehen soll, sind v. a.:
- Was bedeutet Selbstliebe (und die Sünden dagegen) konkret?
- Was bedeuten Vergebung und Feindesliebe (und die Sünden dagegen) konkret?
- Wann ist man aufgrund der Nächstenliebe verpflichtet, jemandem zu helfen / wann ist es eine schwere oder eine lässliche Sünde, das nicht zu tun?
Dann werden auch noch zwei Beispiele für leibliche und geistliche Werke der Nächstenliebe angesprochen, nämlich das Spenden (Almosengeben nach der früheren Terminologie), und die sog. „brüderliche Zurechtweisung“ (correctio fraterna).
Geistliche Sünden gegen die Nächstenliebe wären es auch, irgendjemandem Anlass zu einer Sünde zu geben (z. B. durch „Ärgernis“, der alte Fachbegriff dafür, jemanden durch ein schlechtes Beispiel dazu zu bringen, eine Sünde für gut zu halten), ihn zu einer Sünde zu verführen, dabei mitzuwirken etc.; aber darum soll es später in einem gesonderten Artikel zur Mitschuld an fremden Sünden gehen. Es kann ja eine ernstzunehmende Schuld sein, wirklich an der Schädigung oder sogar dem Tod der Seele eines anderen mitzuwirken, auch wenn derjenige selber immer noch schuld an seiner Sünde und letztlich selbst verantwortlich ist, und manche entfernten, indirekten Mitwirkungen nicht vermieden werden können.
Die Liebe jedenfalls heißt also grundsätzlich: jemandem Gutes wollen. Und dieses Wollen muss irgendwie, sofern man dazu fähig ist, auch in gewisse Taten umgesetzt werden.
Es gibt ja im Neuen Testament den Satz „Wer also das Gute tun kann und es nicht tut, der sündigt„ (Jak 4,17), der einer dieser Sätze ist, die für viele Skrupel sorgen können. Nun ist es natürlich so, dass man immer noch mehr und noch mehr Gutes tun könnte, oder dass man statt eines Guten etwas noch Besseres hätte tun können, usw. usf., was niemand tut; dementsprechend müsste jeder die ganze Zeit über sündigen. Das ist hier natürlich nicht gemeint. Es geht um dasjenige Gute, zu dem man an sich durch die Liebe verpflichtet ist. Wenn man dazu auch fähig ist, es aber nicht tut, sündigt man.
Es gibt ein gewisses Mindestmaß an positivem Interesse für Gott, den Nächsten und einen selbst, das da sein muss, damit die Liebe in einem sein kann. Ein Verstoß dagegen durch Hass (schaden wollen um des Schadens willen) auf der einen, oder Desinteresse auf der anderen Seite, verstößt erst lässlich und dann, wenn es ein wichtiger Verstoß ist, schwerwiegend gegen die Liebe.
Etwas, das z. B. immer gegen die Nächsten- bzw. Feindesliebe verstößt, ist, jemandem die ewige Verdammnis, also die ewige Entfernung von Gott, zu wünschen. Was nicht immer dagegen verstößt, ist, jemandem eine zeitliche Strafe (z. B. irdisches Gefängnis oder auch das Fegefeuer) zu wünschen (sofern er das verdient hat, natürlich). Es verstößt ganz und gar nicht gegen die Pflicht zur Feindesliebe und Vergebung, einen Verbrecher anzuzeigen; im Gegenteil, das ist oft gut und kann zur Wiedergutmachung des Schadens, zum Schutz anderer vor ihm usw. führen. Auch Gefühle der Abneigung verstoßen an sich nicht gegen die Nächstenliebe. Was aber gegen sie verstößt ist: Abneigung in sich heranzüchten, sich in seine Wut auf jemanden hineinsteigern, jemanden über das hinaus, was er verdient, bestraft sehen wollen, nicht zur Verzeihung bereit sein. Fr. Fagothey schreibt wiederum:
„Das Laster, das der Liebe direkt entgegensteht, ist der Hass. Er ist kein vorübergehender Anfall von Zorn, wie stark auch immer, noch ist er die bloße Abneigung gegen eine Person. Manche Leute machen uns natürlicherweise kirre und wir können uns nicht helfen, von ihnen abgestoßen zu sein; dieses Gefühl ist unfreiwillig und wir sind nicht dafür verantwortlich. Es ist nichts Falsches dabei, solche Personen zu meiden, solange wir ihnen nicht das Gefühl geben, verachtet zu werden. Hass bedeutet, dass wir mit willentlicher Bosheit andere verletzen oder ihnen Übel wünschen oder uns über ein Übel freuen, das sie befallen hat. […]
Ist der Hass so böse, dass wir nicht einmal unsere Feinde hassen dürfen? Das natürliche Sittengesetz steigt nicht zu solcher Höhe auf, dass es uns verpflichtet, unsere Feinde in dem Sinn zu lieben, dass wir ihnen positiv gute Taten erweisen müssten, aber es verbietet uns tatsächlich, sie zu hassen. […] Daher ist die fortwährende Verweigerung der Vergebung falsch. Die emotionalen Schwierigkeiten, die im Prozess der Vergebung überwunden werden müssen, können unüberwindlich scheinen, aber dies ist keine Frage der Emotionen, sondern des Willens.
Wenn jemand, der uns verletzt hat, damit ein Verbrechen begangen hat, haben wir gemäß der Gerechtigkeit das Recht, ihn den öffentlichen Autoritäten zur Strafe zu überantworten, und wir können sogar die Pflicht dazu haben, wenn er sonst seine Verbrecherkarriere gegen das Gemeinwohl fortsetzen würde. Die Sicherung der Gerechtigkeit ist etwas ganz anderes als persönlicher Hass und privates Suchen nach Rache. Wir haben auch das Recht, aber nicht die Pflicht, Wiedergutmachung für uns selbst zu fordern, denn das steht uns gemäß der Gerechtigkeit zu, aber wir haben nicht das Recht, ihm für immer die Vergebung zu verweigern, die ihm gemäß der Liebe zusteht.“**
Vergebung ist also eine Sache des Willens, und man kann jemandem vergeben, auch wenn man es noch nicht schafft, alle Gefühle des Hasses gegen ihn loszuwerden. Diese Vergebung ist immer verpflichtend; wir beten zu Gott: Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.

(Die Bergpredigt Jesu, Mosaik an der Fassade der Altenburger Brüderkirche. Gemeinfrei.)
Außerdem ist bei der Nächstenliebe – wie immer – zu bedenken: Wenn es um positive Pflichten (=Pflichten, etwas zu tun (im Unterschied zu Pflichten, etwas zu unterlassen)) geht, greifen sie immer nur, wenn ihre Erfüllung physisch und moralisch möglich ist. („Moralisch unmöglich“ heißt so etwas wie „praktisch unzumutbar“. Z. B. kann für jemanden, der an einer Depression leidet, etwas, das physisch für ihn möglich wäre, trotzdem unzumutbar sein.) Je schwerer es wäre, sie zu erfüllen, desto weniger binden sie, und desto weniger schwer sind Verstöße dagegen. Wenn jemand seine Pflichten ganz leicht hätte erfüllen können, ist ein Verstoß natürlich schwerer als bei jemandem, dem es einiges zugemutet hätte. Außerdem gibt es Pflichten, die weniger dringend sind, und solche, die dringender sind; z. B. kann man leichter davon entschuldigt werden, an einem Tag, an dem man krank ist, in der Arbeit zu erscheinen, als davon, sein Neugeborenes mit Nahrung zu versorgen; solange man nicht gerade im Koma liegt o. Ä., muss man letzteres immer tun; bei ersterem genügt eine Erkältung mit Fieber, um davon entschuldigt zu sein.
Es gibt auch eine Art Ordnung in der Liebe. Ebenfalls in der Bibel, in den Paulusbriefen, heißt es: „Deshalb lasst uns, solange wir Zeit haben, allen Menschen Gutes tun, besonders aber den Glaubensgenossen!„ (Gal 6,10) und „Wenn aber jemand für seine Angehörigen, besonders für die eigenen Hausgenossen, nicht sorgt, der verleugnet damit den Glauben und ist schlimmer als ein Ungläubiger.„ (1 Tim 5,8).
Den einem persönlich nahestehenden Menschen ist man zuerst verpflichtet; der Familie, dann den Freunden, entfernteren Verwandten, Nachbarn, tatsächlich auch den Mitkatholiken („Glaubensgenossen“) und dem eigenen Land etwas mehr als der gesamten Menschheit. Was nicht heißt, dass man keine Pflichten gegenüber jedem Angehörigen der gesamten Menschheit hätte (wie Jesus im Gleichnis vom barmherzigen Samariter zeigt, kann auch ein ganz Fremder, der in Not ist, zum Nächsten werden, dem man helfen muss), aber gegenüber den Näherstehenden hat man mehr Pflichten.
Noch ein fundamental wichtiger Punkt: Die Liebe rechtfertigt es nie, für den Nächsten eine Sünde zu begehen. Freilich sind manche Dinge, die es für gewöhnlich sind, in Notsituationen keine Sünden (z. B. für seine hungrigen Kinder Essen zu stehlen; jemanden zu verletzen oder zu töten, der einen Mord oder eine Vergewaltigung begehen will, um ihn unschädlich zu machen), aber andere Dinge sind nie erlaubt (z. B. sich zu prostituieren, um für seine hungrigen Kinder Essen zu haben; zu lügen, um jemandes Geheimnisse zu schützen); dementsprechend darf auch niemanden ein schlechtes Gewissen eingeredet werden, weil er diese Dinge nicht zu tun bereit ist; man ist nie dafür verantwortlich, was passiert, wenn man etwas Schlechtes nicht tut, auch nicht dafür, was andere, die einen erpressen wollen, dann tun.
Gott trägt die Gesamtverantwortung für die Welt und wir sind nur dafür verantwortlich, unseren uns zugewiesenen Teil zu tun. Wenn wir dann das Gute tun und das Böse lassen, wird Er es insgesamt zum Guten führen; und am Ende wird es auch dem anderen, dem man helfen will, nichts geholfen haben, dass man für ihn gesündigt hat. Man weiß nie, was gewesen wäre, wenn man es nicht getan hätte; man kennt Gottes Gründe hinter dem zugewiesenen Schicksal nicht. Die Gottesliebe und das Vertrauen auf Gott verlangen es, Gott zu gehorchen.
Ich würde jetzt wieder einmal einige Passagen aus Heribert Jones „Katholische Moraltheologie“ von 1930 (wie immer rückübersetzt aus der französischen Übersetzung von 1935) zu allen diesen Themen zitieren.*** Wie immer zu beachten: Er redet hier meistens nicht davon, was das Beste, Idealste wäre, sondern davon, was unter Sünde verpflichtend ist.
Zur Selbstliebe schreibt er:
„I. Die Notwendigkeit der Selbstliebe resultiert aus dem Gebot selbst: ‚Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.‘ (Mt 22,39)
Außerdem resultiert die Notwendigkeit der Selbstliebe aus der Tatsache, dass, wer Gott liebt, natürlicherweise auch alles liebt, was Gott liebt, alles, was Gott angehört, und alles, was die göttlichen Vollkommenheiten widerspiegelt.
II. Man praktiziert die Selbstliebe, indem man zusieht, sich die übernatürlichen Güter zu verschaffen, die geistlichen Güter, danach die Güter, die zum Erhalt unseres zeitlichen Lebens notwendig sind, und sogar die äußerlichen Güter.
Dabei ist es nicht nötig, immer aus dem Motiv der theologischen [übernatürlichen] Caritas zu handeln, weil die natürliche Tugend der Selbstliebe auch ihren moralischen Wert hat.
III. Die Sünden gegen die Selbstliebe werden begangen durch den Egoismus und durch den Selbsthass.
Man sündigt durch Egoismus, wenn man z. B. sein eigenes Wohl der Ehre Gottes oder dem Gemeinwohl vorzieht; durch Selbsthass, wenn man nicht auf vernünftige Weise für seinen Körper oder seine Seele sorgt. Genau genommen ist jede Sünde auch eine Sünde gegen die Selbstliebe, aber weil sich das von selbst versteht, ist es nicht nötig, sich dessen [in der Beichte] im Speziellen anzuklagen.“
Wenn Jone sagt, dass der Egoismus gegen die Selbstliebe verstößt, was erst einmal seltsam klingt (man würde vielleicht meinen, dass er nur gegen die Nächstenliebe verstöße), dann meint er, dass die Selbstliebe hier ungeordnet und übermäßig wird, was eben gegen die richtige, gesunde Selbstliebe verstößt.
Es geht bei der Selbstliebe um die vernünftige Sorge für den eigenen Körper und die eigene Seele. Nicht jede kleine Vernachlässigung z. B. der eigenen Gesundheit durch ungesundes Essen ist schon eine Sünde gegen die Selbstliebe; sein Leben oder schwere Gesundheitsschäden grundlos zu riskieren ist aber definitiv eine; aber dazu dann ausführlicher beim 5. Gebot, wo es um Leben, Sicherheit, Gesundheit geht. Natürlich ist es erlaubt und sogar gut, um Gottes und des Nächsten willen manche persönlichen Schaden in kauf zu nehmen; manche Dinge darf man aber auch sich selbst nicht antun, um anderen zu nutzen (eindeutigstes Beispiel: man darf nicht Selbstmord begehen, weil man sich für eine Last für seine Angehörigen hält). So viel Liebe ist man sich schuldig. Was zu tun in sich schlecht ist, darf man auch sich selbst nicht antun.
Es verstößt auch gegen die Selbstliebe, der eigenen Seele zu schaden, indem man sich z. B. grundlos der näheren Gefahr der schweren Sünde (also Situationen, in denen man damit rechnen muss, dass man wohl eine schwere Sünde begehen wird) aussetzt; aber dazu auch in einem eigenen Beitrag zu Gelegenheiten zur Sünde.
Zur Nächsten- und zur Feindesliebe sagt Jone folgendes:
„I. Die Pflicht der Liebe zum Nächsten.
1. Generell ist man verpflichtet, um Gottes willen alle Geschöpfe zu lieben, die an der ewigen Seligkeit teilhaben können.
[…]
Die moralische Tugend der Nächstenliebe ist auch gut; sie besteht darin, den Nächsten zu lieben, weil er etwas Schätzenswertes an sich hat.
2. Im Speziellen erstreckt sich die Pflicht der Nächstenliebe auch auf die Feinde.
a) Die Verzeihung ist infolgedessen eine Pflicht, auch wenn der Feind sie nicht erbittet.
Feindseligkeit, Hass, Wunsch nach Rache, Verwünschen sind schwere Sünden, wenn es sich um bedeutende Angelegenheiten handelt. – Man darf mit diesen Sünden weder die natürliche Antipathie verwechseln noch die Unzufriedenheit oder die Abneigung, die von einem bösartigen oder verletzenden Vorgehen oder auch den Dispositionen des Nächsten verursacht wird. – Verwünschungen sind keine schweren Sünden, wenn man (z. B. infolge von Empörung) bei ihnen keine ausreichende Überlegtheit aufbringt, oder wenn man nicht im Ernst spricht, oder wenn es sich nur um ein geringes Übel handelt [das man dem anderen wünscht]. Im Interesse des Nächsten selbst oder eines entsprechend großen Gutes kann man dem Nächsten ein Übel und sogar den Tod wünschen, z. B.: auf dass ein leichtfertiger junger Mann sich nicht vom Bösen fortreißen lässt, das ihn seine ewige Seligkeit aufs Spiel setzen lassen würde, oder auch, auf dass ein Familienvater nicht sein ganzes Geld für den Alkohol verschwendet.
Der Beleidiger ist gehalten, denjenigen um Verzeihung zu bitten, den er verletzt hat. Wenn zwei Personen einander gegenseitig verletzt haben, liegt die Pflicht, zuerst um Verzeihung zu bitten, bei dem, der zuerst oder eine schwerere Verletzung zugefügt hat. Aber das Beste ist, wenn beide diesen Schritt machen. – Es ist nicht nötig, dass die Bitte um Verzeihung auf explizite Weise geschieht. Oft wird sie sich genausogut durch eine besondere Geste der Sympathie kundtun, durch das Entbieten eines Grußes etc…
Der Beleidigte ist gehalten, sich zu bemühen, die Versöhnung herbeizuführen, wenn sein Gegner andernfalls in der schweren Sünde bleibt oder Ärgernis daraus entstehen muss.
b) Es braucht auch eine äußere Manifestation des Verzeihens, die dadurch geschieht, dass man die üblichen Zeichen der Freundlichkeit entgegenbringt.
[…] Wenn der andere nicht auf diese allgemeinen Zeichen der Freundlichkeit eingeht, z. B. nicht auf den Gruß antwortet, ist man nicht mehr verpflichtet, sie ihm als erster entgegenzubringen.
α) Es ist eine schwere Sünde, die allgemeinen Zeichen der Freundlichkeit zu verweigern, wenn das aus Hass geschieht oder der, dem man diese Zeichen verweigert, davon bedrückt ist, oder auch, wenn daraus ein schweres Ärgernis entsteht.
Sich vom Weg des Gegners fernzuhalten, um nicht unnötig in Zorn zu geraten, ist keine Sünde, wenn daraus kein Ärgernis oder Kümmernis für den Nächsten entsteht. Wenn zwei Nachbarn, zwei Brüder oder zwei Schwestern wegen einer leichten Unstimmigkeit eine gewisse Zeit nicht miteinander reden oder einander nicht grüßen, besteht keine schwere Sünde.
β) Das Verweigern der allgemeinen Zeichen der Freundlichkeit kann erlaubt sein, wenn es ein ausreichendes Motiv gibt und kein Ärgernis entsteht.
Solche Motive sind: die Besserung oder gerechte Bestrafung des Beleidigers, ferner der Wunsch, zu zeigen, wie sehr sein schlechtes Verhalten einen verletzt hat.
c) Man ist nicht verpflichtet, auf die Genugtuung und die Wiedergutmachung des Schadens zu verzichten.
Dementsprechend kann man eine gerichtliche Klage einreichen, auch wenn der Beleidiger um Verzeihung gebeten hat, aber man darf es nicht aus Hass tun. – Dementsprechend muss man auf die Genugtuung verzichten, wenn der Schaden unbedeutend ist, wenn, um ihn wiedergutzumachen, der Beleidiger einen schweren und unverhältnismäßigen Schaden leiden müsste.
d) Besondere Zeichen der Zuneigung werden von der Feindesliebe nicht verlangt, selbst wenn man sie zuvor gegenseitig ausgetauscht hat. – In Ausnahmefällen kann man aber aus anderen Gründen dazu gehalten sein.
Das geschieht, wenn die Verweigerung dieser Zeichen der Zuneigung Ärgernis entstehen lassen würde, oder wenn, indem man sie austauscht, man den anderen dazu führt, seine Einstellung zu ändern. Man ist allerdings nicht verpflichtet, dafür ein großes Opfer zu bringen.
II. Die Ordnung, der wir in der Liebe zum Nächsten folgen müssen, wird bestimmt durch die Not des Nächsten und unser Verhältnis zu ihm.
1. Die Not des Nächsten kann geistlich oder zeitlich sein, beide können sein: extrem, schwerwiegend oder leicht.
Jemand befindet sich in extremer Not, wenn er ohne die Hilfe des anderen gar nicht oder nur sehr schwer dem ewigen oder zeitlichen Tod entrinnen kann. Es ist fast dasselbe bei jemandem, der an dem Punkt ist, in eine extreme Gefahr zu geraten, oder der, ohne die Hilfe des anderen, einem schweren und lang andauernden Übel nicht entkommen kann, z. B.: einer harten Gefangenschaft, dem Verlust seiner Güter, seiner Stellung. [Hier spricht Jone natürlich aus Sicht einer Zeit, in der letzteres noch gravierendere Folgen hatte als heute; heute ist Arbeitslosigkeit vermutlich eher schwerwiegend als extrem.]
Jemand befindet sich in schwerwiegender Not, wenn er ohne die Hilfe des anderen nur schwer der ewigen Verdammnis entgehen kann; wenn er schwerwiegende zeitliche Probleme erlebt, die aber nicht lange andauern oder nicht exzessiv schwerwiegend sind.
Jemand ist in leichter Not, wenn er von einem wenig wichtigen Übel bedroht ist oder von einem schwerwiegenden Übel, dem er aber leicht entkommen kann.
a) In extremer geistlicher Not muss man dem Nächsten selbst bei Gefahr des eigenen Lebens zu Hilfe kommen.
Man ist allerdings nur in den folgenden Fällen verpflichtet, sein Leben aufs Spiel zu setzen: wenn man die sichere Hoffnung hat, den nächsten mit diesem Beistand zu retten, wenn es niemand anderen gibt, der helfen kann und will, und zuletzt, wenn man, indem man ihm zu Hilfe kommt, nicht mehrere andere Personen der ewigen Verdammnis aussetzt. – Das ist der Grund, aus dem man in der Praxis eine Mutter nicht verpflichten kann, sich einer Kaiserschnittoperation zu unterziehen, um die gültige Taufe des Kindes sicherzustellen [gemeint ist: wenn das Kind eine Geburt auf natürlichem Wege nicht überleben würde; damals waren Kaiserschnitte noch viel gefährlicher als heute], und zwar aus den folgenden Gründen: es ist wahrscheinlich, dass die Taufe im Mutterschoß gültig ist, es ist nicht sicher, dass das Kind lebendig zur Welt käme, noch, dass es gerettet würde, wenn es im Erwachsenenalter stürbe. – Eine Todsünde oder auch nur eine lässliche Sünde zu begehen, um jemanden zu retten, ist nie erlaubt, da das Wohlgefallen Gottes über allem stehen muss.
b) In extremer zeitlicher Not ist man verpflichtet, dem Nächsten zu helfen, selbst zum Preis eines großen persönlichen Nachteils, aber nicht unter Lebensgefahr, wenigstens, wenn man dazu durch seine Stellung verpflichtet ist oder das Gemeinwohl die Rettung derer, die in Gefahr sind, erfordert.
[…] Es ist erlaubt und verdienstvoll, aus einem übernatürlichen Motiv heraus sein Leben aufs Spiel zu setzen, um das des Nächsten zu retten.
c) In schwerwiegender geistlicher oder zeitlicher Not muss man helfen, soweit man es ohne große Beschwerlichkeiten tun kann; man ist nur dann verpflichtet, es trotz großer Beschwerlichkeiten zu tun, wenn man wegen seiner Standespflichten, durch die Gerechtigkeit oder durch die familiäre Liebe dazu gehalten ist.
Das ist der Grund, aus dem z. B. ein Pfarrer verpflichtet ist, auch zum Preis großer Beschwerlichkeiten, seinen Pfarrkindern die Hilfe seines Dienstes zukommen zu lassen, wenn diese es sonst schwer hätten, ihr Heil zu erwirken.
d) Bei gewöhnlichem geistlichen oder zeitlichen Bedarf ist man nicht verpflichtet, jedem unserer Mitmenschen im Einzelnen zu Hilfe zu kommen.
Man darf allerdings nicht in der Einstellung sein, niemals jemandem in diesem Fall zu Hilfe zu kommen; man muss im Gegenteil oft anderen helfen, wenn man es ohne größere Schwierigkeiten kann. Man darf sogar, im geistlichen oder zeitlichen Interesse des Nächsten, große geistliche Güter aufgeben, die nicht notwendig sind, um die ewige Seligkeit zu erlangen, z. B.: seinen Eintritt ins Kloster aufschieben, auf den Verdienst aller seiner guten Werke zugunsten der Seelen im Fegefeuer verzichten, sich der entfernten Gefahr der Sünde aussetzen.
2. Unsere Beziehungen zum Nächsten verpflichten uns, bei gleicher Not, zuerst denen zu helfen, die uns am nächsten stehen.
[…] Die Ordnung, der zu folgen ist, ist dementsprechend die folgende: Der Ehemann oder die Ehefrau, die Kinder, der Vater und die Mutter, die Brüder und Schwestern, die anderen Vorfahren [Großeltern etc.], die Freunde etc… In extremer Not muss man den Vater und die Mutter allen anderen vorziehen, da wir ihnen unsere Existenz verdanken.“
Wenn er hier die Ehepartner vor den Kindern nennt, klingt das vielleicht kontraintuitiv macht aber letztlich Sinn; Ehepartner bleiben z. B. eng aneinander gebunden, wenn ihre erwachsenen Kinder schon ausgezogen sind. Ein großer Unterschied in der Nähe besteht hier aber freilich nicht; beides ist die engste Familie.
Dann schreibt Jone noch etwas über zwei Werke der Nächstenliebe; das Almosengeben, worunter er offensichtlich mehr Hilfe fasst, die beim zeitlichen Leben hilft als nur die normalen Geldspenden, also z. B. auch den kostenlosen Beistand eines Arztes oder Anwalts für jemanden in Not, und die sog. „brüderliche Zurechtweisung“ (correctio fraterna), mit der gemeint ist, jemand anderen darauf aufmerksam zu machen, dass er etwas Falsches tut oder getan hat (also z. B. so etwas wie „Mit dem, was du gesagt hast, hast du sie wirklich verletzt“, oder „Du hättest dieses Gerücht über ihn nicht verbreiten dürfen“). Zu den geistlichen Werken der Barmherzigkeit gehört es ja, „die Unwissenden zu lehren“, „die Zweifelnden zu beraten“ und „die Sünder zurechtzuweisen“; die correctio fraterna kann jemandes Seele nützen und auch anderen zeigen, was das Richtige und das Falsche ist, die ihn sonst nachahmen könnten; freilich sollte man es mit ihr auch nicht übertreiben (und, wie Jone schreibt, sollten gerade Skrupulanten sich lieber nicht mit ihr befassen).
Beim Almosen erwähnt Jone hier ab und zu den Begriff „standesgemäßes Leben“; das klingt heute seltsam, hat aber seinen Sinn; man könnte sagen, es umfasst das, was in der Wirtschaftslehre als „Kulturbedürfnisse“ im Unterschied zu „Existenzbedürfnissen“ und „Luxusbedürfnissen“ bezeichnet wird. Hier ist ein Leben gemeint, bei dem man in der Gesellschaft, zu der man gehört, in seiner jeweiligen Position dazugehören und bequem leben kann. Was genau dazu zählt, ändert sich auch; z. B. ist es heute in Deutschland normal, sich Kühlschrank und Waschmaschine leisten zu können und die wenigsten schaffen es, ohne zurechtzukommen, also würde die Kühlschrankreparatur eindeutig unter das „standesgemäße Leben“ fallen. Das „standesgemäße Leben“ ändert sich auch wirklich mit dem „Stand“; z. B. wird von der Queen nun mal einfach etwas anderes erwartet als von ihren Putzfrauen; und diese Unterschiede sind okay so, jedenfalls sicherlich, solange alle genug haben.
Auch zum Thema Almosen zu beachten ist, dass heutzutage in vielen Staaten schon größere Teile der Steuergelder sozialen Zwecken zugutekommen, für die früher Spenden nötig waren.
Jone schreibt also, wobei er zunächst vor allem von Situationen spricht, in denen man den Hilfe benötigenden Nächsten persönlich kennt:
„Unter den verschiedenen Werken der Nächstenliebe betrachten wir hier vor allem: das Almosen und die brüderliche Zurechtweisung.
I. Das Almosen. 1. In extremer Not ist man verpflichtet, unter schwerer Sünde, dem Nächsten zu helfen, selbst unter Opferung der Güter, die nötig sind, um ein standesgemäßes Leben zu führen.
Wir sind nicht verpflichtet, das zu opfern, was für unseren Unterhalt und den der Personen, für die wir verantwortlich sind, nötig ist.
a) Es ist nicht nötig, eine größere Hilfe zu gewähren, als die Linderung der Not verlangt. […]
b) Was man nicht verpflichtet wäre, zu tun, um sein eigenes Leben zu retten, ist man nicht verpflichtet, zu tun, um das des anderen zu retten.
[…]
2. In schwerwiegender Not ist man verpflichtet, dem Armen so weit zu helfen, wie man es kann, ohne das aufzugeben, was notwendig ist, um ein standesgemäßes Leben zu führen. Diese Pflicht ist für gewöhnlich eine schwerwiegende Pflicht.
Im Fall dass ein Armer in dieser Not leicht anderswo Hilfe finden könnte, wäre man nicht unter der schwerwiegenden Verpflichtung, ihm persönlich zu Hilfe zu kommen. […] Wer keinen Überfluss besitzt, aber trotzdem behaglich lebt, sündigt lässlich, wenn er nicht einmal ein kleines Opfer akzeptieren will, um einem Armen in schwerwiegender Not zu helfen.
3. Bei gewöhnlicher Not muss man, auf generelle Weise, den Armen aus seinem Überfluss helfen, und das, nach der Meinung der meisten Autoren, nur unter lässlicher Sünde.
[…] Wer jedes Jahr 2% aus seinem Überfluss dafür aufwendet, erfüllt seine Pflicht, in Bezug auf diese Armen. Es sind auch die der lässlichen Sünde schuldig, die nur das Genügende besitzen und nie etwas für die Armen tun.
Bemerkung: Da in unseren Tagen oft eine große Not herrscht, ob in unserer unmittelbaren Umgebung oder in fremden Ländern, und es durch die modernen Organisationen leicht ist, diesen Bedürftigen Hilfe zukommen zu lassen, ist man gehalten, jedes Jahr mehr als 2% aus seinem Überfluss den Armen zu geben. Es ist allerdings nicht nötig, alles abzugeben, was man entbehren kann, wenn ganze Regionen, z. B. in China oder Indien, sich in extremer Bedürftigkeit befinden. Selbst wenn eine Person allein ihr ganzes Vermögen gäbe, wäre eine solche allgemeine Not nicht behoben; aber wenn jedermann seine Pflicht erfüllen würde, wäre es normalerweise relativ einfach, ihr abzuhelfen. Aber man muss ausdrücklich bemerken, dass man hier nur die äußerste Grenze der Sünde anzeigt. Ein wahrer Christ wird sicherlich ein größeres Almosen geben, selbst im Fall der gewöhnlichen Bedürftigkeit.“

(Fyodor Bronnikov, Das Gleichnis von Lazarus und dem Reichen. Gemeinfrei.)
„II. Die brüderliche Zurechtweisung. 1. Es gibt die schwerwiegende Pflicht, den Nächsten von der Sünde abzuziehen oder ihn aus der nächsten Gefahr zur Sünde zu entfernen, wenn alle folgenden Vorbedingungen erfüllt sind.
a) Der Nächste befindet sich in einer wirklichen geistlichen Not.
Diese Not existiert, wenn die Sünde oder der Wille zur Sünde nicht angezweifelt werden kann; sodann, wenn der Nächste sich ohne die brüderliche Zurechtweisung nicht bessern wird; zuletzt, wenn niemand anderes, zumindest niemand Kompetentes, diese Zurechtweisung unternimmt.
Wenn Sünden, die aus unüberwindlicher Unwissenheit begangen werden, keinen Schaden verursachen, gibt es keine Pflicht der Nächstenliebe, jemanden z. B. auf eine Abstinenz- oder Fastenvorschrift aufmerksam zu machen. Im Gegensatz dazu, wenn eine selbst nur materielle Sünde Schaden verursacht, entweder für den Sünder selbst (Sünden gegen das sechste Gebot), für einen Dritten (z. B.: Unterlassung eines Schadensersatzes, Ärgernis), verpflichtet uns die Nächstenliebe, darauf hinzuweisen, selbst wenn der Sünder sich in unüberwindlicher Unwissenheit befindet. – Selbst in den Fällen, in denen man nicht durch die Pflicht zur Nächstenliebe gehalten ist, darauf hinzuweisen, kann man, unter lässlicher Sünde, verpflichtet sein, in Anbetracht der Ehre Gottes darauf hinzuweisen (z. B.: um eine Gotteslästerung zu vermeiden). Im übrigen sind viele Leute aufgrund ihrer Verantwortung oder durch die familiäre Liebe verpflichtet, andere anzuleiten.
b) Die geistliche Not ist groß.
Die Not existiert immer, wenn es sich um eine Todsünde handelt. Im Ausnahmefall kann ein Oberer die schwerwiegende Pflicht haben, gegen die [nicht schwer sündigen] Verfehlungen seiner Untergebenen einzuschreiten, z. B. wenn diese Verfehlungen die Ordensdisziplin gefährden.
c) Man hat die fundierte Hoffnung, den Nächsten sich bessern zu sehen.
Dementsprechend existiert diese Pflicht für gewöhnlich nicht gegenüber Unbekannten. Skrupulanten tun gut, sich nicht um die brüderliche Zurechtweisung zu kümmern, da sie absolut keine Kompetenz dafür haben. Man kann die brüderliche Zurechtweisung aufschieben, wenn die Chance besteht, dass sie später effektiver sein wird.
Wenn es keine Hoffnung auf Besserung gibt, muss man die brüderliche Zurechtweisung nur üben, wenn ihre Unterlassung Ärgernis verursachen würde.
d) Die Zurechtweisung lässt sich ohne schweren persönlichen Schaden bewerkstelligen.
Wer aus einem Übermaß an Schüchternheit die Zurechtweisung unterlässt, begeht für gewöhnlich keine schwere Sünde. – Die Bischöfe, die Pfarrer, etc…. kraft ihres Amtes, die Eltern kraft der familiären Pflichten, sind gehalten, die Zurechtweisung selbst unter großem persönlichen Nachteil zu üben. – Desgleichen können Privatpersonen verpflichtet sein, auf die Zurechtweisung zurückzugreifen, wenn ihre Unterlassung dem Gemeinwohl schaden würde, z. B. wenn ein korrumpierter Schüler eine ganze Anstalt verderben könnte, oder ein Priester, der sich zum Versucher macht, den Gläubigen einen großen Schaden verursacht.
2. Die Weise, auf die die brüderliche Zurechtweisung geschehen soll. Sie kann durch Worte geschehen, einen Blick, oft auch dadurch, das Gespräch anderswohin zu lenken oder jemandem seine Mitwirkung zu verweigern.
3. Die bei der Zurechtweisung zu folgende Ordnung ist die folgende: Zuallererst zeigt man seine Meinung dem Einzelnen, dann tut man es vor ein oder zwei anderen Personen; wenn dieses zweite Mittel auch scheitert, informiert man die Oberen.
Eine sofortige Anzeige ist erlaubt, wenn die Sünde öffentlich ist, oder an dem Punkt, es zu werden, wenn das Gemeinwohl oder das Wohl eines Dritten eine sofortige Anzeige erfordert, wenn es einen großen Schaden verursachen würde, jemanden direkt zur Ordnung zu rufen, wenn ein privater Hinweis wenig Erfolgschancen hätte. […]“
Jone bezieht sich hier natürlich auf Jesu Anweisung in Mt 18,15-17: „Wenn dein Bruder gegen dich sündigt, dann geh und weise ihn unter vier Augen zurecht! Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen. Hört er aber nicht auf dich, dann nimm einen oder zwei mit dir, damit die ganze Sache durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werde. Hört er auch auf sie nicht, dann sag es der Gemeinde! Hört er aber auch auf die Gemeinde nicht, dann sei er für dich wie ein Heide oder ein Zöllner.“
Das Anzeigen beim Oberen betrifft z. B. Fälle, wo ein Pfarrer sich fragwürdig verhält und die Pfarreimitglieder sich an den Bischof wenden könnten, damit er Abhilfe schafft.
Vielleicht ist es zur Ergänzung noch interessant, wie Fagothey über die gegenseitige Hilfe schreibt, auch wenn es im Endeffekt praktisch auf dasselbe hinausläuft wie bei Jone:
„Die Nächstenliebe verpflichtet uns, dem Nächsten in Not zu Hilfe zu kommen. Wie bindend diese Verpflichtung ist, hängt von drei Faktoren ab:
(1) Wie groß seine Not ist
(2) Wie viel Schwierigkeiten es uns kosten wird
(3) Wie nützlich unsere Hilfe sein wird
Da wir unseren Nächsten wie uns selbst, aber nicht mehr als uns selbst, lieben müssen, sind wir nie verpflichtet, obwohl es uns erlaubt ist, eine gleichwertige Mühsal auf uns zu nehmen wie die, von der wir ihn befreien wollen. Uns für andere aufzuopfern ist heroisch und bewundernswert, kann aber kaum als Pflicht auferlegt werden, da wir selbst Rechte haben und die andere Person auch Pflichten uns gegenüber hat. Und es wäre unvernünftig, wenn wir zu sinnlosen Gesten gegenüber denen verpflichtet wären, die jenseits unserer Hilfsmöglichkeiten sind.
Sich zu weigern, einem Menschen in extremer Not zu helfen, selbst bei ernsthaften Beschwerlichkeiten für uns, ist unmenschlich und unentschuldbar. Wenn er nicht in extremer, aber in wirklich schwerer Not ist, nimmt die Verpflichtung proportional ab, ist aber immer noch schwerwiegend. Je geringer die Not, desto geringer die Verpflichtung, aber sie verschwindet nicht, solange wir ohne unangemessene Schwierigkeiten helfen können. Aber den gewöhnlichen Nöten der Menschheit im Allgemeinen abzuhelfen, da sie ein Teil des Lebens sind und zu zahlreich für die Ressourcen irgendeines einzelnen, kann unter normalen Umständen nicht die Pflicht von Privatpersonen sein. Diejenigen, die für das Gemeinwohl verantwortlich sind, müssen Maßnahmen konzipieren, um ihnen abzuhelfen; das ist eine Pflicht der Gerechtigkeit, aber es sollte über die Verpflichtungen der bloßen Gerechtigkeit hinausgehen.
Die Reichen haben eine Pflicht, die Armen zu unterstützen. Diese Verpflichtung ruht eher auf den Reichen als Klasse als auf einem einzelnen Reichen, außer er wäre der einzige in der Gemeinschaft, der der Situation entgegentreten könnte. Die Unterstützung der Armen kann auf verschiedene Weise geschehen. Wenn die Regierung alles davon effizient und ausreichend erledigt, etwas, das wahrscheinlich niemals in der Geschichte geschehen ist, würden die Reichen ihre Pflicht tun, indem sie ihre Steuern zahlen. Wenn die Regierung nichts davon tut, was zumeist in früheren Zeitaltern der Fall war, sind die Wohlhabenden verpflichtet, es aus eigener Initiative zu tun, und weder Gleichgültigkeit noch Faulheit noch Habsucht können sie entschuldigen. Wenn es von privaten Einrichtungen mit öffentlicher Unterstützung, die aber hauptsächlich von freiwilligen Spenden abhängen, getan wird, ist der Reiche verpflichtet, je nach dem Maß seines Überflusses dazu beizutragen. Es kann eine Kombination all dieser Mittel geben, aber, welche auch immer sie seien, die Unterstützung der Bedürftigen ist keine bloße Empfehlung, sondern eine strenge Verpflichtung durch das natürliche Sittengesetz. Diese Bemerkungen betreffen die Pflichten Einzelner. Später werden wir über die Pflicht der Gesellschaft sprechen, ungerechten wirtschaftlichen Bedingungen abzuhelfen.
Die Hilfe, die wir unserem Nächsten geben können, ist verschiedener Art, sie geht vom Sagen eines ermutigenden Wortes zur Rettung seines Lebens, aber der größte Dienst, den wir ihm tun können, ist, ihm zu helfen, sein höchstes Ziel zu erreichen. […] Es gibt viele Weisen, auf dem wir ihm aktive geistliche Hilfe geben können, aber eine, die immer in unserer Macht steht, ganz gleich, was unsere Ressourcen oder unsere Stellung im Leben sein mag, ist das Beispiel unserer eigenen guten moralischen Leben.“****
Vielleicht lohnt es sich, hier am Ende noch einmal alle jeweils sieben leiblichen und geistlichen Werke der Barmherzigkeit aufzuzählen, also diverse Weisen, auf denen sich die Nächstenliebe besonders betätigen kann.
Leiblich:
- Hungernde speisen
- Dürstenden zu trinken geben
- Nackte bekleiden
- Fremde aufnehmen
- Kranke besuchen
- Gefangene besuchen
- Tote begraben
Geistlich:
- Unwissende lehren.
- Zweifelnden recht raten.
- Trauernde trösten.
- Sünder zurechtweisen.
- Beleidigern gerne verzeihen.
- Lästige geduldig ertragen.
- für Lebende und Tote beten.
Und das war es für heute wieder.
–
* Austin Fagothey SJ: Right and Reason. Ethics in theory and practice based on the teachings of Aristotle and St. Thomas Aquinas, Charlotte, North Carolina 2000 (Nachdruck der 2. Ausgabe von 1959), S. 332. Eigene Übersetzung.
** Ebd., S. 333f.
*** Die folgenden Zitate sind aus: Heribert Jone, Précis de théologie morale catholique. Adapté aux règles du nouveau Code de droit canon et aux prescriptions du Code civil, 5. Aufl., Mulhouse 1935, S. 77-81. Eigene Übersetzung.
**** Fagothey, Right and Reason, S. 335f.
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