Feministinnen und Abtreibung, oder: Biologie als Feind

Manchmal fragt man sich: Wieso sind manche Leute so fanatisch für Abtreibung? Wieso sind sie sogar dagegen, dass Frauen erst einmal Beratung bekommen, um Alternativen zu sehen, wieso greifen sie Pro-Lifer sogar an, wenn wir banale Sachen sagen wie „Männer sollten ihre schwangeren Freundinnen unterstützen“? Vor einiger Zeit habe ich etwa diesen interessanten Tweet entdeckt:

Da regt sich eine Feministin über ein Pro-Life-Plakat auf; so weit, so normal. Aber es ist interessant, was für ein Plakat das ist. Da umarmt ein Mann eine Frau und es heißt: „Ich bin froh, dass ich ihr geholfen habe, sich für das Leben zu entscheiden.“ Botschaft: Er ist fürsorglich und gleichzeitig zurückhaltend, hat bloß ihr geholfen und sie hat entschieden – Pro-Life so feministisch verpackt, wie es nur geht. Aber das ist für die Feministin natürlich nicht genug; es ist immer noch männliche Unterdrückung, dass er irgendeinen Einfluss genommen hat, und sie hätte sich für die Abtreibung entscheiden sollen.

Die Lösung ist einfach: Das Plakat impliziert, dass die Frau sich gegen eine Abtreibung entschieden hat, weil eine Abtreibung falsch gewesen wäre; es ist moralisch richtig, „das Leben zu wählen“. Es ist nicht so, dass Feministinnen generell sagen, dass keine Frau Kinder haben darf. Sie sind zwar oft kinderfeindlich, aber erkennen doch an, dass es vielleicht Frauen geben könnte, die unbedingt Kinder wollen – zumindest Töchter. Und wenn eine Frau das will, dann darf sie das auch, so ist der Grundsatz des Feminismus. Aber eine Frau darf sich nicht für Kinder entscheiden, weil sie sich dazu verpflichtet fühlt; sie darf sich erst recht nicht von anderen überzeugen lassen. Bei einer ungeplanten Schwangerschaft darf sie sich laut Feminismus eigentlich nur gegen eine Abtreibung entscheiden, wenn sie trotz Ungeplantheit absolut begeistert davon ist. Wenn sie Zweifel hat, muss sie abtreiben, weil sie sich sonst dem Patriarchat unterwerfen und etwas tun würde, das ihr eigentlich gerade nicht so gut gefällt.

Das hängt sicher oft mit eigenen Gewissensbissen zusammen: Viele dieser Frauen hatten schon Abtreibungen, und wenn sie sich in dieser oder jener Situation dafür entschieden haben, abzutreiben, darf sich eine andere Frau in ähnlichen oder sogar schwierigeren Umständen nicht aus Gewissensgründen dagegen entscheiden. Es ist dabei egal, dass sie selbst für die Entstehung des Kindes verantwortlich ist; sie hat es nicht als moralisch bedeutsam zu berücksichtigen.

Der Feminismus geht im Grunde davon aus, dass die weibliche Biologie selbst Frauen unterdrückt. Man soll Sex haben, ohne Kinder zu bekommen; Kinder bekommen, ohne sie stillen oder überhaupt „Care-Arbeit“ tun zu müssen; sich auf einen Mann einlassen (denn die meisten Feministinnen wollen doch weder lesbisch noch zölibatär sein), ohne von ihm abhängig zu werden. Es ist kein Wunder, dass der Feminismus erst so spät in der Menschheitsgeschichte aufgekommen ist. Er wird nur mit künstlichen Hilfsmitteln am Leben gehalten: Billige und relativ verlässliche Verhütungsmittel (ab dem 19. Jahrhundert konnten Gummikondome in Serie produziert werden); leicht verfügbare und medizinisch sichere Abtreibungen (auf dem medizinischen Stand von, sagen wir, 1700, waren auch legale Abtreibungen gefährlich, wie alle Operationen); staatlich gesponserte Kinderverwahranstalten; die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen, ohne körperlich zu arbeiten (weil andere Menschen und Maschinen das erledigen); Altersrente und Pflegeheime auch für Kinderlose. Und selbst so stößt die Gesellschaft an ihre Grenzen; man braucht eben doch genug Kinder, um in die Rentenkasse einzuzahlen. Dabei fordern richtige Radikalfeministinnen noch wesentlich mehr künstlichen Gesellschaftsumbau, z. B. dass Singlefrauen, die Kinder wollen, kostenlosen Zugang zu Samenbanken bekommen und der Staat (und ggf. der Arbeitgeber) sie mit wesentlich höheren Sozialleistungen als aktuell alimentiert. Man sieht doch: Irgendwie kommt man als Frau und Mutter allein auch nicht ganz aus; aber statt dass man erkennt, dass die Natur wohl nicht ohne Grund so etwas wie Vaterschaft eingerichtet hat, verlangt man einen vergesellschafteten Ersatzvater, der natürlich nur das Geld für das Kind geben kann und niemals Beziehung und Vorbild, und selbst das Geld von seinen Steuerzahlern holen muss (sprich, oft genug von Männern).

Der standardmäßige Feminismus, der den Frauen verkauft wird, ist im Endeffekt sehr kindisch. Nichts darf besser oder schlechter als etwas anderes sein oder unvermeidbare negative Konsequenzen haben, solange eine Frau es will. Man will nicht anerkennen, dass es Pflichten geben kann, jedenfalls keine schwerwiegenden Pflichten, die eine Frau nicht selbst gewählt hat, ebensowenig, dass gesamtgesellschaftlich bestimmte Verhaltensweisen bei der Mehrheit der Menschen nötig sind, damit eine Gesellschaft Bestand hat.

Am Ende hat das Zugehen auf die Feministen doch seine Grenzen. Man kann zwischendurch schon sagen „Abtreibung ist doch auch irgendwo frauenfeindlich, weil viele Frauen auf Drängen ihres Partners abtreiben“ (oder etwas in der Art), aber am Ende ist Abtreibung vor allem deswegen schlecht, weil das Kind ein vollwertiger Mensch ist und es ein grauenvolles Unrecht ist, wenn Eltern ihr Kind töten, das sie zu lieben und um das sie sich zu sorgen hätten. Dabei tragen die Frauen in der Regel auch eine nicht unerhebliche Mitschuld, und die meisten werden sich vage bewusst sein, dass Abtreibung nichts Gutes ist, auch wenn es Schuldminderungsgründe geben kann. Wir sollten nicht ständig versuchen, Aktivisten entgegenzukommen, die bewusst und entschieden dafür eintreten, dass Kinder getötet werden; wenn, dann kann man eher schwankende Leute, die zwischen den Stühlen sitzen, überzeugen. Aber die richtigen Abtreibungsaktivisten? Die sind nicht einfach nur wohlmeinend im Irrtum.

PS: Bevor Kommentare kommen, dass es auch „christliche Feministinnen“ gibt: Ja, natürlich gibt es die, und sie sind eine kleine Minderheit unter den Feministinnen; außerdem sind sie inkonsequent.

Korrektur eines Moraltheologie-Artikels zu evtl. frühabtreibenden Medikamenten

Heute nur eine kurze Meldung von mir: In einem der Moraltheologie-Artikel zum 5. Gebot habe ich folgenden korrigierten Absatz eingefügt:

„Dann wäre da die Frage nach möglicherweise nidationshemmenden (frühabtreibenden) Medikamenten, also wenn z. B. eine Frau die Pille nimmt, nicht um zu verhüten, sondern um eine Endometriose zu behandeln. Bei einer unverheirateten Frau, die keinen Sex hat, wäre das natürlich völlig problemlos, die Frage stellt sich bei verheirateten Frauen. Ich war hier eher skeptisch, ob das gerechtfertigt werden kann. Jemand, der mehr medizinische Ahnung hat als ich, hat mir inzwischen erklärt, dass eine Endometriose oft schon unfruchtbar macht und deswegen praktisch kein Risiko mehr da sei, dass bei der Einnahme der Pille auch ein Kind stirbt; und dann wird die Pille ja genommen, um die Endometriose zu unterdrücken, damit man, wenn sie abgesetzt wird, evtl. doch schwanger werden kann. Das dürfte also doch gerechtfertigt sein. (Bei solchen gynäkologischen Krankheiten ist es auch gerechtfertigt, irgendwann die Gebärmutter oder Eierstöcke zu entfernen, wenn man keine Kinder mehr bekommen will.) Es kommt bei solchen Krankheiten im Allgemeinen wohl immer auf das Risiko durch das Medikament und auf die Belastung durch die Krankheit an. Im Zweifelsfall jedenfalls besser gute Gynäkologen und Priester fragen als Hobbytheologinnen im Internet!“

Ich will ja niemandem ein unnötiges schlechtes Gewissen machen, und von Medikamenten abraten, die man moralischerweise nehmen kann.

Werden Frauen für Fehlgeburten bestraft, wenn Abtreibung illegal ist?

Die einfache Antwort lautet: Nein. (Die umständliche Antwort auch.)

Dieses Szenario gehört zu den Schreckensszenarien, die Abtreibungsbefürworter gerne mal hervorziehen. Die Behauptung, ist, grob gesagt: „Wenn Abtreibungen erst einmal illegal sind, wird eine allgemeine Hexenjagd gegen Frauen losgehen. Wenn du eine Fehlgeburt hast, wirst du sofort unter Verdacht geraten, abgetrieben zu haben. Frauen werden unschuldig ins Gefängnis gehen.“ Das ist natürlich eine ziemlich perfide Taktik, die sogar Frauen, die pro life sind, unsicher werden lassen kann, ob ein Verbot nicht doch unerwünschte Nebeneffekte hätte. Es ist auch leichter, zu argumentieren „ich will nur Kollateralschäden durch das Verbot vermeiden“ als „ich will, dass Abtreibung aus jedem beliebigen Grund zu jedem beliebigen Zeitpunkt in der Schwangerschaft legal ist“.

Besonders hervorgetan hat sich etwa die taz im Februar mit einem Bericht über El Salvador, wobei die Autorin Sarah Ulrich sogar offen lügt und behauptet, eine Fehlgeburt würde nicht nur u. U. mit einer Abtreibung verwechselt, sondern stehe ausdrücklich unter Strafe (!!):

„Totgeburt, Fehlgeburt oder gynäkologischer Notfall – es ist egal, wie eine Schwangerschaft beendet wird, ob gewollt oder ungewollt, ob freiwillig oder unfreiwillig. Stirbt der Embryo oder Fötus, gilt es als Mord oder Totschlag.“

Gut; mit solchen offenen Lügen muss man sich nicht lange aufhalten, aber gehen wir mal nur von der Behauptung aus, dass Fehlgeburten mit Abtreibungen verwechselt werden könnten. Und sehen wir uns dafür die drei Fälle an, die Frau Ulrich heranzieht, um ihre Behauptungen zu untermauern, und die für einiges internationales Aufsehen gesorgt haben, teilweise sogar vor den Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof gebracht wurden. Der erste Fall wird folgendermaßen beschrieben:

„Die Geschichte von Cinthia Marcela Rodríguez Ayala beginnt am 3. Juli 2008. Rodríguez, damals 19 Jahre alt, ist im achten Monat schwanger. Sie lebt in armen Verhältnissen am Rande von San Salvador, arbeitet als Reinigungskraft in einer Textilfabrik.

Die Schwangerschaft hatte sie nicht geplant, das Kind wollte sie trotzdem behalten. Sie sei allein zu Hause gewesen, als das Baby kam. Aber, so erzählt sie es, das Kind war tot. Vom Schock sei sie wie benebelt gewesen, blutend habe sie Hilfe bei einer Nachbarin gesucht. Die bringt sie in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Dort wird sie betäubt. ‚Als ich wieder aufwachte, wollte ich mein Baby sehen‘, erinnert Rodríguez sich. ‚Aber ich war gefesselt.‘ Eine Krankenschwester hatte die Polizei gerufen: wegen illegaler Abtreibung.

Drei Tage verbringt sie im Krankenhaus, bevor sie in das Frauengefängnis von Ilopango gebracht wird. Dort beginnt ihre Befragung. Angezeigt ist sie nun nicht mehr nur wegen Abtreibung, sondern, so steht es in den Gerichtsakten, nach Artikel 129-1 in Verbindung mit Artikel 20 des Strafgesetzbuchs wegen ‚homicidio agravado‘. Schwere Tötung. […]

Die Prozessakten zeichnen das Bild einer Mörderin. Rodríguez habe das Neugeborene beim Durchschneiden der Nabelschnur mit einer Schere tödlich verletzt. Ein Beweis dafür sei, dass die Leiche des Babys später in einer Tasche gefunden wurde. Aber: Die Nabelschnur war bereits bei der Geburt um den Hals des Babys gewickelt. Rodríguez selbst sagt, das Neugeborene sei bereits bleich gewesen, sie habe die Schnur durchgeschnitten, um dem Kind zu helfen.

In den Akten wird sich auf die Obduktion der Leiche berufen. Demnach sei das Baby an Verletzungen am Hals durch die Schere, mit der die Nabelschnur durchtrennt wurde, verstorben.

Aber: Es gibt einen weiteren Bericht, den ein unabhängiger Gerichtsmediziner auf Anfrage von Rodríguez’ Unterstützer:innen, denn diese gibt es auch, verfasst hat. Auf Grundlage der Prozessakten und des vorliegenden Obduktionsberichts hat er den Fall erneut bewertet. Beide Berichte liegen der taz vor.

Der Verfasser, Professor und Direktor der Forensik an der Universität von Kentucky, kommt darin zum Schluss, dass die im Obduktionsbericht angeführten Gründe dafür, dass Rodríguez ihr Baby getötet haben soll, medizinisch nicht haltbar sind. Ein sogenannter Float-Test der Lunge, der klären sollte, ob das Baby bei der Geburt bereits tot war oder noch lebte, sei ‚unzuverlässig‘, so der Arzt. Der Obduktionsbericht aus El Salvador, der eine Grundlage für Rodríguez’ Verurteilung war, komme zu falschen Schlüssen.“

Rodriguez wurde dann zu 30 Jahren Haft verurteilt, später auf 10 Jahre reduziert, ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Fassen wir also die Fakten zusammen, wie sie der Polizei und dem Gericht vorlagen:

  • Eine Frau kommt ins Krankenhaus, die offenbar gerade ein Kind geboren oder abgetrieben hat; ihr Kind hat sie nicht bei sich.
  • Das Kind wird später tot in einer Tasche gefunden, mit schweren Verletzungen am Hals.
  • Laut Obduktion waren es diese Verletzungen, die seinen Tod herbeiführten, und es hat bei der Geburt noch gelebt.
  • Die Mutter behauptet, sie habe dem Kind die Verletzungen aus Versehen zugefügt, als sie die um seinen Hals gewickelte Nabelschnur durchgeschnitten habe; es sei bei der Geburt bereits tot gewesen.
  • Ein von Unterstützern der Mutter angeheuerter Gerichtsmediziner aus den USA behauptet (offenbar ohne die Leiche selbst angesehen zu haben, nur auf Grund der Aktenlage), die Obduktion stelle nicht mit hinreichender Sicherheit die Todesursache fest; er beruft sich darauf, dass der sog. Float Test, der dazu benutzt wird, zu sehen, ob ein Kind jemals geatmet hat, fehleranfällig sei. (Laut Wikipedia führt dieser Test in 2% der Fälle zu falschen Ergebnissen und in 98% zu korrekten. Das entspricht auch einer Studie von 2013, die feststellt, dass er bei 208 getesteten Neugeborenen in 204 Fällen zu einem korrekten Ergebnis geführt habe und in 4 Fällen zu einem falsch negativen. Falsch negativ heißt aber, dass der Test zum Ergebnis kam, das Kind sei tot geboren worden, obwohl es kurz noch gelebt hatte. Falsch positive Ergebnisse, also Fälle, in denen ein totgeborenes Kind als Lebengeburt diagnostiziert wurde, hat diese Studie nicht gefunden.)

Alle diese Indizien führen die Ermittler zu dem Schluss, dass die Mutter mit hinreichender Sicherheit ihr Kind lebend geboren, es mit der Schere getötet und in der Tasche versteckt hat. Also wird sie verurteilt. Klipp und klar gesagt: Ein solcher Fall hätte auch in Deutschland zu einer Anklage und wahrscheinlich zu einer Verurteilung geführt. Ist es möglich, dass der Float Test falsch positiv war UND Rodriguez das Kind aus Versehen noch schwer verletzt hat UND die Leiche dann versteckt hat, vielleicht aus Angst oder Verstörtheit? Vielleicht. Die Wahrscheinlichkeit wirkt aber sehr gering. In jedem Fall handelt es sich aber um keine Verurteilung wegen einer Fehlgeburt, auch nicht wegen einer Abtreibung, sondern wegen Tötung nach Lebendgeburt, die in buchstäblich jedem Land dieser Welt unter Strafe steht.

Sehen wir den zweiten Fall in dem taz-Artikel an:

„Manuela, der zum Schutz öffentlich ein anderer Name gegeben wurde, ist eine Frau, die aus einer armen, ländlichen Gegend kam. Sie war Analphabetin, lebte mit ihrer Familie in prekären Verhältnissen. Auch sie war zuvor wegen schwerer Tötung an ihrem Neugeborenen inhaftiert worden. Am 28. Februar 2008 hatte die Polizei die Leiche des Babys in einer Klärgrube nahe ihrem Haus gefunden. Umgebracht hatte sie es nicht, das Kind war bereits tot, als es auf die Welt kam. Dennoch wurde auch Manuela zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Noch zwei Jahre lebte sie in Gefangenschaft, bevor sie 2010, mit Handschellen an das Krankenhausbett gefesselt, an Lymphkrebs verstarb.“

Auch hier: Ein Kind wird tot aufgefunden, unter noch krasseren Umständen als im ersten Fall, nämlich in einer Klärgrube (!!). Die Mutter behauptet, es sei bei der Geburt schon tot gewesen, das Gericht urteilt, es habe noch gelebt und sei dann getötet worden. Mehr erwähnt Frau Ulrich nicht.

Dann lässt der Artikel die Frauen, die wegen Tötung nach Lebendgeburt verurteilt wurden, hinter sich, und konzentriert sich auf eine dritte Frau, die wegen medizinischer Probleme während der Schwangerschaft eine Abtreibung wollte:

„Beatriz selbst lebt nicht mehr [Anmerkung: Weiter unten wird erwähnt, dass sie später einen Verkehrsunfall hatte]. Doch der Arzt, der sie behandelte, spricht bereitwillig über den Fall. Doktor Guillermo Ortiz Opas hat inzwischen das Land verlassen. Zu massiv waren die Anfeindungen gegen ihn und seine Familie, zu sehr zweifelte er an dem medizinischen Ethos im Land. Als er ein Jobangebot in den USA bekam, überlegte er nicht lange und wanderte aus. Das Interview findet per Zoom statt. In einem roten Poloshirt, mit grauem Bart und schwarzer Hornbrille sitzt er in seinem neuen Zuhause in North Carolina vor dem Computer. […]

Ob er verbotene Abtreibungen vorgenommen hat? ‚Ich habe versucht, Frauen zu helfen, egal in welcher Situation‘, sagt Ortiz. ‚Sonst wären viele Frauen gestorben.‘ Mehr will er nicht sagen. […]

2013 kam Beatriz in das Krankenhaus. Ihr eigentlicher Name ist anders, zu ihrem Schutz wird auch sie öffentlich anders genannt. Der taz liegt der richtige Name vor, ihr Facebook-Profil ist noch immer online. Inzwischen ist Beatriz an den Folgen eines Verkehrsunfalls gestorben.

Als sie zu Doktor Ortiz kommt, ist Beatriz 20 Jahre alt und in der 12. Woche schwanger. Der Fötus jedoch ist unterentwickelt, ohne Gehirn. Es ist klar, dass er außerhalb des Uterus nicht über­leben würde.

Und auch Beatriz war in Lebensgefahr. Mit 18 wurde bei ihr die Autoimmunerkrankung Lupus diagnostiziert. Ihr Körper war schwach, schon ihre erste Schwangerschaft löste bei ihr die lebensbedrohliche Erkrankung Präeklampsie mit Bluthochdruck aus. Damals überlebte ihr Sohn, doch diesmal war es anders. Ein medizinisches Komitee aus 13 Fach­ärz­t:in­nen unter der Leitung von Doktor Ortiz war sich sicher: Der Fötus würde eine Geburt nicht überleben. Und Beatriz würde während der Schwangerschaft sterben.

Aber sie wollte leben.

‚Eine geheime Abtreibung war nicht möglich, weil alle von dem Fall wussten‘, sagt Doktor Ortiz. Der juristische Weg war der einzig mögliche. Ortiz überredete den Klinikdirektor und andere Kolleg:innen, ihn zu unterstützen. Sie schrieben Briefe, an den Gesundheitsminister, an das Menschenrechtsbüro. Die einzige Antwort, so erzählt es Ortiz: ‚Wir können euch nicht helfen.‘

Deshalb riet er Beatriz, ihn auf unterlassene Hilfeleistung zu verklagen. Er und die Anwälte sahen darin den einzigen juristischen Weg, sie zu retten. Wenn das Gericht entschied, dass Dr. Ortiz ihr helfen müsse, dann müsste es auch anordnen, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. ‚Es war eine schlimme Zeit für mich‘, erzählt der Arzt heute. ‚Ich wurde angegriffen, im Krankenhaus wollte niemand mit mir sprechen, weil niemand mit dem Fall zu tun haben wollte.‘

Am 11. April 2013 reicht Beatriz die Klage ein. Sie fühlt sich immer schwächer. Die Zeit wird knapp, denn es ist klar, dass der Gesundheitszustand ab der 28. Schwangerschaftswoche noch schlechter würde. 81 Tage später die Entscheidung: Eine Abtreibung ist und bleibt illegal.

Er will ihr helfen – also entscheidet er sich für einen minimal invasiven Kaiserschnitt, um den Fötus zu entfernen. Der Eingriff gelingt. Beatriz überlebt, der Fötus stirbt fünf Stunden später. Verurteilt wird niemand. Ortiz hatte, in dem er das Baby durch Kaiserschnitt lebend zur Welt brachte, einen Weg gefunden, die Illegalität zu umgehen.“

Um das Ganze zusammenzufassen:

  • Eine Frau ist schwanger und krank; bei einer früheren Schwangerschaft war sie auch schon krank, hat aber zusammen mit ihrem Kind überlebt.
  • Ihr Arzt (der schon öfter illegale Abtreibungen vorgenommen hat) behauptet, sie würde eine Fortsetzung der Schwangerschaft nicht überleben.
  • Weil das Gericht die Abtreibung nicht erlaubt, besteht die Schwangerschaft noch einige Monate fort, bis das Kind so weit ist, dass (wäre es ansonsten gesund) es mit etwas Glück außerhalb des Mutterleibs überleben könnte; es wird legalerweise per Kaiserschnitt auf die Welt geholt und stirbt Stunden später – nicht wegen der frühen Geburt, sondern wegen seiner Fehlentwicklung.
  • Die Frau überlebt (und stirbt später an den Folgen eines Verkehrsunfalls – die taz erwähnt erst ihren Tod und versteckt ein paar Absätze weiter unten die Ursache).

Mit anderen Worten: Obwohl es der Frau wohl nicht gut ging, war eine Abtreibung nicht nötig gewesen, sondern ein völlig legaler früher Kaiserschnitt genügte, und sie überlebte. Der Arzt, der diesen Fall evtl. auch als Gelegenheit für seinen Pro-Abtreibungs-Aktivismus nutzen wollte, hatte sich verschätzt oder bewusst übertrieben, als er ihr Angst machte und behauptete, ohne Abtreibung laufe sie in den sicheren Tod. (Damit, dass das Kind an seiner Fehlbildung sterben würde, hatte er offenbar recht; aber auch hierbei kommt es ja immer wieder dazu, dass Ärzte fehlerhafte Diagnosen stellen und ein angeblich behindertes Kind sich bei der Geburt als kerngesund herausstellt.)

Und so ist es ja auch in anderen Fällen. Auch Frauen mit gesundheitlichen Problemen, mit Präeklampsie und dergleichen, sind nicht einfach dem sicheren Tod geweiht, sondern haben in vielen Fällen überlebt, wenn sie dem Drängen ihrer Ärzte auf Abtreibung nicht nachgaben. Es besteht (heutzutage freilich nur noch in seltenen Fällen) ein Todesrisiko, das Ärzte, die nicht wollen, dass man ihnen hinterher vorwirft, einer Patientin nicht genug geholfen zu haben, gern zum sicheren Tod aufbauschen. In solchen Fällen ist es (aus katholischer Sicht jedenfalls, also auch aus meiner Sicht) nicht in Ordnung, das Kind dem sicheren Tod zu überliefern; ein Risiko für A wiegt nicht den sicheren Tod für B auf. Es ist aber in Ordnung, es früher auf die Welt zu holen, wenn das Risiko für die Frau, bei der Fortsetzung der Schwangerschaft zu sterben (bzw. auch das Risiko, dass gleich beide sterben), größer ist als das Risiko für das Kind, nach einer Frühgeburt zu sterben – hier handelt es sich ja nicht um eine gewollte Tötung, sondern man nimmt nur ein Risiko, das man nicht will, aus einem verhältnismäßigen Grund in Kauf.

Ich sollte hier der Ehrlichkeit halber erwähnen, dass viele Länder mit sehr strengen Abtreibungsgesetzen – Polen oder Malta zum Beispiel – Abtreibungen bei Lebensgefahr für die Mutter noch erlauben bzw. die Einleitung einer Frühgeburt erlauben, auch wenn das Kind noch nicht lebensfähig ist, die Mutter also nicht einmal ein solches Risiko auf sich nehmen muss und die allermeisten Abtreibungen trotzdem verboten bleiben. (Und diese Länder haben eine extrem geringe Müttersterblichkeit im weltweiten Vergleich.) Ich halte es hier aber aus den genannten Gründen mit dem Totalverbot à la El Salvador. Das wird in manchen Fällen dazu führen, dass das Kind stirbt, in manchen Fällen dazu, dass die Mutter stirbt, beides wird nicht gewollt sein, und in den meisten Fällen werden beide überleben; insgesamt wird es bei dieser Regelung am wenigsten Tote geben.

Tatsächlich geht, wenn es in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft Komplikationen gibt, ein Notkaiserschnitt sogar viel schneller und ist damit gefahrloser als eine Abtreibung, bei der das Kind erst noch umständlich vergiftet oder sonstwie getötet wird, bevor man es aus dem Mutterleib herausholt.

In der 22. Woche geborenes Kind.

Wenn man sich anschaut, welche Fälle Abtreibungsbefürworter herausziehen, um ihre Sicht zu stützen, kann man also schon deutlich sehen, dass es mit ihren Behauptungen nicht weit her sein kann. Besseres finden sie offensichtlich nicht. (Um das noch einmal zu betonen: Ich habe hier nur die Informationen genutzt, die die Abtreibungsbefürworter selbst eingestehen mussten. In anderen Fällen muss man weiter recherchieren – z. B. gab es in den USA einen Fall, in dem eine Mutter vor Gericht gestellt wurde, weil sie ihr ungeborenes Kind durch Drogenkonsum geschädigt hatte. Aber hier ist es selbst aus den Behauptungen der Aktivisten klar.) Und das kann man auch sehen, wenn man das Ganze einmal vernünftig durchdenkt.

Extrem viele Frauen erleiden Fehlgeburten; auch bei einer traditionell eingestellten katholischen Mutter, die nacheinander 6 Kinder bekommt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie einmal eine Fehlgeburt hat. Das wissen Frauen, das wissen Ärzte, das weiß die Gesellschaft. Wenn man bei jeder Fehlgeburt anfangen würde, zu ermitteln, säße bald die Hälfte der weiblichen Bevölkerung zwischen 15 und 50 in Untersuchungshaft und man bräuchte hunderttausende Polizisten. (Das wissen auch die Frauen in El Salvador – Frau Rodriguez erzählt in dem taz-Artikel davon, dass sie selbst im Frauengefängnis als Kindermörderin gegolten habe und die anderen Frauen, die z. B. wegen Bandenkriminalität einsaßen, nichts mit ihr zu tun haben wollten.)

Der taz-Artikel selbst erwähnt, dass in El Salvador zwischen 2000 und 2019, also in 20 Jahren, 181 Frauen wegen Abtreibung angeklagt worden seien (also nur angeklagt, nicht einmal verurteilt, und selbst diese Zahlen stammen von der den Grünen nahestehenden Heinrich-Böll-Stiftung) – und das bei einer Bevölkerung von 6,5 Mio.

Könnte es trotzdem einmal vorkommen, dass ein Arzt wegen Verdachts auf Abtreibung Anzeige erstattet, wenn eine Frau tatsächlich eine Fehlgeburt hatte? Rein theoretisch wäre es möglich – ich könnte mir z. B. den Fall vorstellen, dass eine Frau ins Krankenhaus kommt, die sich auf irgendeine dumme Weise verletzt hat und daraufhin eine Fehlgeburt hatte, und bei der es so aussieht, als hätte sie sich die Verletzungen bewusst zugefügt, um die Fehlgeburt auszulösen (wobei Ärzte sicher wissen, welche Verletzungen typischerweise selbst zugefügt sein können und welche eher nicht). Aber auch in einem solchen Fall würde in jedem normalen Staat gelten: Im Zweifelsfall für die Angeklagte. Und bei Fällen, in denen Abtreibungen nicht von Fehlgeburten zu unterscheiden sind, würde man gar nicht erst anfangen zu ermitteln. Das Resultat ist natürlich, dass einige Frauen abtreiben und damit durchkommen werden; aber daran kann man, wie bei anderen Verbrechen, leider nichts ändern. Was nicht resultiert: Dass Frauen wegen einer Fehlgeburt als Mörderinnen verurteilt werden.

Zum Vergleich: Auch beim plötzlichen Kindstod kann man manchmal nicht ausschließen, dass die Eltern den Tod des Kindes irgendwie herbeigeführt haben. Aber im Normalfall wird es keine Ermittlungen geben; und kein Mensch würde sagen, dass Ermittlungen bei wirklichen Verdachtsfällen unterbleiben sollten, weil man hier auch gegen unschuldige Eltern ermitteln könnte. Dafür ist ja der Ermittlungsprozess da, dass Schuldige überführt und Unschuldige entlastet werden.

Abtreibungsbefürworter behaupten auch manchmal, wenn Abtreibung verboten wäre, würde damit auch die Entfernung des Kindes bei einer Eileiterschwangerschaft oder die Entfernung eines toten, aber noch nicht abgegangenen Kindes aus der Gebärmutter verboten. Auch hier handelt es sich um eine offene Lüge. Nehmen wir einmal das viel kritisierte, relativ neue Gesetz aus Texas, das Abtreibungen verbietet, sobald ein Herzschlag festzustellen ist (ca. 6. Woche). Da heißt es ausdrücklich:

„Eine Handlung ist kein Schwangerschaftsabbruch, wenn sie in der Absicht vorgenommen wird,
(A) das Leben eines ungeborenen Kindes zu retten oder seine Gesundheit zu erhalten;
(B) ein totes ungeborenes Kind zu entfernen, dessen Tod durch einen Spontanabort verursacht wurde; oder
(C) eine Eileiterschwangerschaft zu entfernen.“

(Bei einer Eileiterschwangerschaft könnte das Kind nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft normalerweise nicht überleben, weil der Eileiter schlicht zu klein ist und irgendwann reißen wird, was normalerweise zu starken inneren Blutungen, zum Tod des Kindes und evtl. dem der Mutter führt. Es gibt nur extrem, extrem seltene Berichte davon, dass das Reißen des Eileiters nicht zu weiteren Komplikationen geführt hat und das Kind dann im Bauchraum überlebt hat, aus der Eileiterschwangerschaft also eine Bauchhöhlenschwangerschaft wurde; Ronan Ingram ist ein Beispiel. Aus katholischer Sicht ist hier das Entfernen des Eileiters erlaubt, weil man dabei ein Organ entfernt, das krank ist und Probleme machen wird, und den Tod des Kindes nicht beabsichtigt. Die Abwägung ist recht klar: Man hätte auf der einen Seite den fast zu 100% sicheren Tod des Kindes und Lebensgefahr für die Mutter und auf der anderen Seite den zu 100% sicheren Tod des Kindes und Lebensrettung für die Mutter. Also ist zwar keine direkte Tötung, aber eine indirekte Tötung erlaubt. (Keine Einigkeit unter den Moraltheologen herrscht dazu, ob evtl. auch das Entfernen nur des Kindes, solange es dabei nicht zerstückelt wird o. Ä., erlaubt wäre, statt das Entfernen des ganzen Eileiters, oder ob das schon eine direkte Tötung wäre. Aber diese Frage ist hier nicht so wichtig; beides ist durch solche Gesetze erlaubt und beides rettet die Mutter.))

Man sollte auch erwähnen, dass viele Pro-Life-Gesetze nur den Arzt, der eine Abtreibung vornimmt, mit Strafe bedrohen, und die Mutter ausdrücklich davon ausnehmen. Ich finde das nicht ideal; eine Mutter, die ihr ungeborenes Kind getötet hat, sollte genauso behandelt werden wie eine Mutter, die ihr geborenes Kind getötet hat. Aber es ist so. Und wenn Abtreibungsbefürworter mit solchen Gesetzen, die nur dem Arzt Strafe androhen, zufrieden wären, um die Möglichkeit auszuschließen, dass Mütter wegen einer Fehlgeburt belangt werden, könnten wir uns gerne vorläufig auf diesen unvollkommenen Kompromiss einigen.

PS: Bei einer ungewollten Schwangerschaft helfen in Deutschland Organisationen wie Pro Femina mit Beratung und tatkräftiger Unterstützung. Es gibt auch Beratung und Hilfe, wenn man nach einer Abtreibung mit Trauer und Reue nicht klarkommt, z. B. bei der Aktion Leben, s. hier oder hier.

Transpersonen, TERFs und ihre Fehler

Ich weiß nicht, wie viel meine Leser davon mitbekommen haben, aber: Das Thema Transgenderismus wird mittlerweile ja immer schlimmer. Die zuständigen Aktivisten beteuern, schon Vierjährige könnten und sollten ihr Geschlecht frei wählen; sich in der Pubertät in seinem Körper unwohl zu fühlen, könne ein Zeichen sein, dass man trans wäre; und es wäre Kindesmissbrauch, Zwölfjährigen keine Hormone zu geben, die irreparable Schäden in ihrem Körper anrichten, oder sie sich nicht die Brüste abschneiden zu lassen. Währenddessen wird es zur Strategie von Sexualstraftätern, egal ob sie sich „als Frau fühlen“ oder nicht, sich vorübergehend als Transfrau zu identifizieren, um ins Frauengefängnis verlegt zu werden. Immerhin gibt es ein paar kleine Siege der Gegenbewegung; in Florida ist es jetzt nicht mehr erlaubt, Minderjährigen Pubertätsblocker und Hormone zu verabreichen.

Zu dieser Gegenbewegung gehören nicht nur Konservative und Personen, die sich früher selbst als trans identifiziert und dann darunter gelitten haben (Detransitionierer), sondern auch gender-kritische Radikalfeministinnen, u. a. lesbische Radikalfeministinnen, die von Transaktivisten gern als TERFs (Trans exclusionary radical feminist) beschimpft werden. (Ich übernehme den Begriff jetzt einfach mal für diesen Artikel, als Abkürzung, nicht als Schimpfwort; denn es ist ja eigentlich keins.) Einige dieser TERFs sind Frauen oder Exfrauen von Männern, die einen autogynophilen Fetisch haben, also sexuell von der Vorstellung von sich als Frau erregt werden und z. B. Unterwäsche von weiblichen Familienmitgliedern stehlen, um damit zu masturbieren, und die sich dann plötzlich als „Transfrau“ identifiziert haben. Andere wurden von „Transfrauen“ attackiert, weil sie keine „lesbische“ Beziehung mit ihnen wollen. Wieder andere machen sich vor allem Sorgen darum, wie sich in manchen Gegenden und Schulen plötzlich ganze Gruppen von Kindern und Jugendlichen als trans identifizieren (Rapid Onset Gender Dysphoria).

Wenn TERFs gegen all das argumentieren, kommen immer wieder solche Aussagen:

  • „Vor vierzig Jahren haben wir Mädchen gesagt, dass sie keiner stereotypen Mädchenrolle entsprechen müssen. Heute sagen wir Mädchen, wenn sie nicht genau einer stereotypen Mädchenrolle entsprechen, wären sie vielleicht tatsächlich Jungen.“
  • „Viele Jugendliche, die jetzt transitionieren, würden diese Phase überwinden und einfach homosexuell werden, wenn Transaktivisten sie nicht überzeugt hätten, sie wären trans.“
  • „Transfrauen sind als Männer im Patriarchat sozialisiert und daran gewöhnt, dass sie sich alles nehmen können, was sie wollen; deswegen drängen sie jetzt in geschützte Frauenräume wie Frauenhäuser, Krankenzimmer, Frauengefängnisse usw.“
  • „Wir haben früher immer gesagt, dass man sich nicht aussuchen kann, zu wem man sich sexuell hingezogen fühlt, um für Homosexuellenrechte zu kämpfen; heute sagen Transfrauen uns Lesben, wir könnten uns dazu trainieren, uns auch zu ‚Frauen‘ mit Penis hingezogen zu fühlen. Das ist Homophobie im neuen Gewand.“

Sie sehen in der Genderideologie einen Rückschritt für Homosexuellenrechte und den Feminismus und klagen das ominöse Patriarchat an. Tatsächlich sind Transaktivisten/Transpersonen aber nur auf dem selben Weg etwas weitergegangen als klassische Feministen und Homosexuelle (wobei da natürlich einige Selbstwidersprüche auftauchen), und wenn sie sich dann umwenden und ihre Vorgänger zerfleischen wollen, kann man attestieren: Die Revolution frisst ihre Kinder. Und die Girondisten sind nicht um so vieles besser als die Jakobiner – auch wenn sie hoffentlich eher wieder zur Vernunft kommen, je verrückter die Jakobiner werden.

Während noch das böse „Patriarchat“ an der Macht war, gab es (jedenfalls in christlichen Ländern; in heidnischen Ländern konnte es anders aussehen) keine sonderlich große Toleranz für sexuelle Abweichungen. Gut, die Meinungen dazu, wenn Eheleute coitus interruptus praktizierten, waren gespalten. Aber viel weiter ging man nicht. Statt Pornovideos gab es bloß unter der Hand gehandelte anzügliche Fotos, und es wären die wenigsten Männer auf die Idee gekommen, von ihrer Frau zu verlangen, bei Oralsex, Analsex oder Fesselspielchen mitzumachen, falls ihnen denn bewusst war, dass es solche Sexpraktiken gibt. Man mochte es notgedrungen tolerieren, wenn junge Männer zu Prostituierten gingen, aber niemand hielt es für gut. Homosexualität war eine Sachen von wenigen Gruppen von Männern, die sich nachts zum anonymen Sex im Park trafen. Transsexualität/Transvestismus war wenig bekannt. Sex war nicht etwas, das von normalen Regeln zu Ehrlichkeit, Treue und Rücksichtnahme ausgenommen war, und als natürlich sah man den normalen Geschlechtsverkehr in der Ehe, zwischen einem Mann und einer Frau, die sich aneinander gebunden haben, und die die Kinder, die aus ihrer Verbindung entstehen können, in Liebe empfangen.

Es gehörte auch zum allgemeinen Konsens, dass Frauen einen gewissen Schutz brauchen, dass es Frauenbereiche braucht. Auch ein Verehrer sollte nicht unbedingt allein mit einer Frau sein, was einen Schutz vor Date Rape bot. Frauenumkleidekabinen, -toiletten und dergleichen waren Orte, wo sich kein Mann hineintraute. Man wäre auch nie auf die Idee gekommen, Frauen in den Krieg zu schicken.

Das alte Patriarchat war offensichtlich nicht so drauf, dass es Männern jeden Schutz bot, ihre sexuellen Neigungen auszuüben, auch wenn Frauen darunter leiden sollten. Wenn ein Mann seiner Frau eröffnet hätte, dass er eigentlich schwul oder trans sei, hätte man nicht von ihr erwartet, gefälligst zu lächeln und bei dem Spielchen mitzumachen und ihn sein „wahres Selbst“ sein zu lassen, sondern hätte empört darauf reagiert, dass er das vor ihr verheimlicht und sie trotzdem geheiratet hatte oder sich nicht wenigstens bemühte, seinen Neigungen nicht nachzugeben.

Das alles hat sich mit der Sexuellen Revolution drastisch geändert (und die kam nicht erst in den 60ern, sondern in einigen Schichten schon viel früher – im Berlin der 1920er sieht man das z. B. gut, bei Magnus Hirschfeld usw.), und hier haben die meisten Feministinnen unkritisch mitgemacht. Hier wurde die allgemeine Einstellung verbreitet, dass noch so ungewöhnliche Fetische und Neigungen ausgelebt werden müssen, und es quasi psychisch krank machen würde, das nicht tun zu können. Sex wurde als lebensnotwendig definiert, und das war eine gefährliche Sache, denn so ein starker natürlicher Trieb kann auch in falsche Bahnen gelenkt werden – ebenso wie es Essstörungen gibt, gibt es schädliche sexuelle Verhaltensweisen. (Und das gilt auch, wenn Leute ehrlich glauben, nur glücklich sein zu können, indem sie solchen Neigungen nachgeben, und niemandem etwas Böses wollen.)

Dann haben Feministinnen sich auch mit Enthusiasmus daran gemacht, „Geschlechterrollen zu dekonstruieren“. Deren Zuschreibung sei eigentlich willkürlich, und Mädchen sollten sich männlicher und Jungen sich weiblicher verhalten. (Denn auch wenn behauptet wurde, jeder könne genau so sein, wie er wolle, erwarteten diese Feministinnen doch, dass die Mädchen sich gefälligst wünschen sollten, weniger mädchenartig, und die Jungen, weniger jungenartig zu sein.) Hier könnte man – wie die TERFs das tun – denken, das wäre eigentlich die Antithese zum Transgenderismus, aber tatsächlich war es deren Vorläufer.

TERFs sehen ja selbst, dass es bedeutende biologische Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, dass Männer z. B. stärker und aggressiver sind. Aber dann erklären sie im nächsten Atemzug, dass mit diesen biologischen Unterschieden gefälligst keine sozialen und psychologischen einhergehen sollten, dass es keine Männerrollen und Frauenrollen geben solle, dass beispielsweise Frauen und Männer gleich viel Zeit auf ihre Kinder bzw. auf den Beruf verwenden sollten wie der andere (und tendenziell beide mehr Zeit auf den Beruf als auf die Kinder), und beide die gleichen Berufe lernen sollten (und tendenziell eher Männerberufe). Aber die allermeisten Frauen und Männer suchen Rollen als Frauen oder Männer, in denen sie sich wohl und anerkannt fühlen können. Mädchen wollen irgendwann eine „richtige Frau“ sein und Jungen ein „richtiger Mann“, und nicht geschlechtsneutral. Kein Mensch behauptet, dass das für alle ganz klischeehaft aussehen muss, aber auch Mädchen, die z. B. mathematisch begabt sind und gerne Fußball spielen, werden irgendwann irgendwie fraulich sein wollen. Und gerade Kinder brauchen konkrete Vorbilder, nicht ein „Du kannst alles sein, was du dir vorstellen kannst“. Man will eine Identität, eine Gemeinschaft mit anderen.

Die Verwirrung dazu, was das Geschlecht sozial bedeuten soll, trug tatsächlich dazu bei, dass man dahingehend verwirrt wurde, ob es biologisch noch etwas bedeuten soll. (Und tatsächlich ist es ja vor allem so, dass Frausein Mütterlichkeit nach dem Vorbild der hl. Jungfrau Maria (auch bei Nichtmüttern) und Mannsein Väterlichkeit nach dem Vorbild des hl. Joseoph (auch bei Nichtvätern) bedeuten soll.)

Der klassische Feminismus und die Homosexualität sind auch nicht die großartige Alternative zur Genderideologie. Eine 13jährige, die sich unwohl damit fühlt, dass ihr Brüste wachsen und Jungs sie jetzt als sexuelles Wesen sehen könnten, und die irgendwie linkisch ist und kein rechtes Modegespür hat, sollte weder dazu gebracht werden, zu glauben, sie könnte eigentlich ein Junge sein, noch dazu, sie wäre vielleicht lesbisch.

(Und, das ist ein untergeordneter Punkt, aber Feministinnen haben auch sehr gerne die Rolle der „starken Frau“ propagiert, die z. B. auch Kriegerin wird, weswegen in Filmen gerne mal so getan würde, als hätten 1,70 große dünne Schauspielerinnen tatsächlich eine Chance gegen Männer in einer Prügelei oder einem Kampf. Erst jetzt entdecken diese Feministinnen wieder, dass das so nicht klappt, weil Transfrauen in den Frauensport drängen und logischerweise die tatsächlichen Frauen, die ihnen körperlich unterlegen sind, abdrängen.)

Das eigentliche Problem, die Wurzel des Ganzen ist aber der Relativismus, der der Sexuellen Revolution schon voranging, und erst ihre Grundlage war. „Wenn das für dich so ist, dann ist es so“, „Dir deine Wahrheit, mir meine Wahrheit“. Um ehrlich zu sein, ich habe nie im Ansatz verstanden, wie man so weit gehirngewaschen sein kann, dass man das auch nur ernstnimmt, aber offensichtlich sind die Leute das.

Sie huldigen einer Tinkerbell-Weltsicht: Tinkerbell lebt, wenn die Kinder an Feen glauben, und stirbt, wenn sie es nicht tun – als wäre es irgendwie tugendhaft, an Märchenfiguren zu glauben, weil man es gern hätte, dass es sie gäbe. [Hier darf man sich auch nicht verwirren lassen: Leuten zu vertrauen, die man als vertrauenswürdig kennt, ohne für jede Einzelheit, die sie einem erzählen, misstrauisch Beweise zu verlangen, ist sehr wohl eine Tugend (und so in etwa stellt sich auch der religiöse Glaube da, der auf dem Wissen aufbaut, dass es Gott gibt und Er sich offenbart hat); Wunschdenken ist etwas völlig anderes.] Ebenso sagt man uns jetzt, wenn wir nur ganz fest glauben, dass Männer im Kleid Frauen sind, sind sie es auch. (Sogar die Negativseite ist hier da: Man erzählt uns auch, wenn wir Trans“frauen“ nicht mit Lob überhäufen, sind wir schuld, dass sie Selbstmord begehen; eine ziemlich perverse Form der Erpression, bei der auch nie gefragt wird, wo denn früher die Massen an Transpersonenselbstmorden waren, und wieso die Selbstmordrate bei Transpersonen auch nach „geschlechtsangleichenden“ OPs nicht sinkt.)

Die Welt ist einfach nichts, was wir uns erschaffen. Sie tritt an uns heran, ob wir es wollen oder nicht, und es ist Gott, der sie gemacht hat (und böse Menschen und gefallene Engel, die sie teilweise verdorben haben). Auch ein Mann, der gern eine Frau wäre, vielleicht, weil er das Gefühl hat, kein richtiger Mann sein zu können, wird immer ein Mann sein.

Und auch die Homosexuellenideologie war da schon dasselbe wie die Genderideologie; auch die ignorierte schon, wie die menschlichen Geschlechtsteile eigentlich zusammenpassen, und führte zu selbstschädigenden Lebensweisen.

(Dein Körper ist nicht dazu gemacht, Reißnägel zu verdauen, Mann. – Haha, netter naturalistischer Fehlschluss!)

Auch dass dieser Trend Kindern und Jugendlichen aufgedrängt wird, damit sich Erwachsene mit solchen Neigungen bestärkt fühlen, ist nichts Neues; zuerst wurde eben Homosexualität und dann Transgenderismus in die Lehrpläne aufgenommen. Drag Queen Story Hours im Kindergarten sind da zu erwarten.

Aber Kinder haben ein Recht auf das Wirkliche und das Natürliche.

Sie müssen generell nicht allzu früh mit Infos über Sex überhäuft werden, aber ihnen in der 4. Klasse zu erklären, woher die Babies kommen und was sich in der Pubertät bei ihnen verändern wird, ist sinnvoll. Bei der Genderideologie dagegen ist es nicht so, dass Schulkinder dafür einfach zu jung wären; sie ist zwar besonders schädlich für sie, weil sie so jung sind, aber sie ist auch noch schädlich für Ältere. Natürlich müssen sie irgendwann davon erfahren, dass es sie gibt – im selben Sinn, wie sie irgendwann erfahren müssen, dass es Scientology und Wahrsager gibt. Man muss sie irgendwann darüber aufklären, was die Genderideologie tatsächlich ist, und sie davor warnen. Aber eine Zeitlang können sie auch einfach davor geschützt werden.

Das Sein ist auch das Gute. Wir haben eine bestimmte Natur, und der kann man nie wirklich entkommen; man kann sich bei dem Versuch nur selber zerstören.

Abtreibung und Selbstbestimmung

Vorbemerkung: Das ist KEIN Kommentar zum Ukrainekrieg. Zu diesem Krieg fällt mir nicht mehr ein, als dass wir beten und Ukraineflüchtlingen nach Möglichkeit helfen müssen, was anderes können wir eh nicht tun.

Das hier ist ein kleiner Gastbeitrag von einem lieben Freund von mir, entstanden aus einer Unterhaltung zwischen uns über einige neulich bekannt gewordene besonders brutale Fälle von Spätabtreibungen. Dieser Freund meinte dazu sehr passend, wenn man dieselbe Argumentation, die Abtreibungsaktivisten verwenden, auf anderen Gebieten anwenden würde, könnte z. B. so etwas herauskommen:

„Putin geht doch nur seinen Rechten nach, als Diktator muss man doch frei sein, über seine Gebiete herrschen zu dürfen, ohne durch ungewollte Bewohner, die eh für ihn keine Menschen sind, eingeschränkt zu werden durch Gesetze, die nur dazu dienen Diktatoren zu unterdrücken.

Diese Diktatorenhasser wollen nur kontrollieren, was Diktatoren mit ihrer Macht tun.

Das geht aber niemanden etwas an. Es ist nur eine Sache zwischen einem Diktator und seinen Soldaten.

Kein Soldat darf das Recht haben, sich gegen die Entscheidung eines Diktators zu stellen, der das Recht hat, mit seinen Gebieten zu machen, was er will.

Er hat nicht zugestimmt, dass es unabhängige Bewohner mit eigenem Existenzrecht gibt, und selbst wenn, hat er jederzeit das Recht, sich umzuentscheiden.

Keiner hat das Recht, die Freiheit von Diktatoren einzuschränken. Diktatorenrechte sind Menschenrechte.

Wenn ein Diktator sagt, dass ihm ein Gebiet gehört, dann gehört es ihm auch. No Ukraine, no Opinion.“

Und besser kann man es meiner Meinung nach nicht ausdrücken.

Ja, Menschen sind mehr wert als Tiere

Wenn man diesen Satz so ausdrücklich sagt, wird die Reaktion bei anderen öfter mal Unbehagen oder Protest sein. Zu sagen, dass etwas mehr wert ist als etwas anderes, wird in unserer von der Ideologie des Egalitarismus geprägten Gesellschaft sowieso schon ungern gesehen, auch wenn man beides für wertvoll hält. (Wahrscheinlich würde man sogar noch auf „Gold ist mehr wert als Silber“ ein „So einfach kannst du das doch nicht sagen!!“ als Antwort zu hören bekommen.) Aber es stimmt nun mal: Menschen sind mehr wert als Tiere.

Der erste Hinweis auf diese Tatsache ist schon, dass man sich schwer daran halten kann, das Gegenteil zu glauben und zu praktizieren; es klappt einfach nicht, wenn man versucht, Tiere wie Menschen zu behandeln. Wenn man ganz radikal sein möchte und sagen würde „alle Lebewesen sind gleich viel wert“ würde man sofort in arge Schwierigkeiten geraten, denn Bakterien tötet man automatisch ständig, und mit Stechmücken, die einem vor die Windschutzscheibe fliegen, ist es nicht viel anders. Die meisten machen daher den Wert eher an den körperlichen Gefühlen der Lebewesen fest – alle Lebewesen, die Schmerz fühlen können, sollen gleich viel wert sein. Radikale Veganer scheinen sich recht konsequent an dieses Prinzip zu halten, auf den ersten Blick. Aber auch sie geraten in gewisse Schwierigkeiten, wenn es um die Rechte von Tieren untereinander geht: Soll man Löwen davon abhalten, Gnus zu töten, weil sie damit einen Mord begehen würden? Und wie soll man sie dann ernähren? Eine mögliche Antwort darauf wäre, dass die Welt nun mal grausam eingerichtet ist und manche Wesen – evtl. auch Menschen, wenn sie nicht ausreichend pflanzliche Nahrung finden könnten – eben verhungern müssten, um nichts Böses zu tun. Der Zweck heiligt nicht die Mittel; das glauben Christen ja auch. Zum Glück ist das aber nicht nötig, da Menschen ja mehr wert sind als Tiere, und Tiere sich auch untereinander töten dürfen, ohne damit etwas Böses zu tun.

Aber das Problem zeigt sich nicht nur darin, dass man daran scheitert, Tiere wie Menschen zu behandeln. Die Konsequenz dieses Scheiterns ist nämlich oft (und das kann man halbwegs konsequent praktizieren!), dass man stattdessen Menschen wie Tiere behandelt.

Wenn man es nicht durchhalten kann, Tieren denselben Wert und dieselben Rechte zuzugestehen wie Menschen, geraten solche Leute dann in eine Situation, in der sie glauben: „Okay, Tiere kann man zumindest dann töten oder an ihnen experimentieren, wenn es für einen selber oder andere notwendig ist, oder wenn es ihnen selber schlecht geht; man darf sie auch züchten und sterilisieren. Dann sollte man das doch auch bei Menschen tun dürfen.“ Da kommt dann so etwas heraus wie bei dem australischen Philosophen Peter Singer, der meint, dass erwachsene Affen mehr Rechte haben sollten als menschliche Babies, und findet, dass man behinderte Neugeborene definitiv einschläfern sollte.

Er ist hier nur konsequent. Tatsächlich ist es für solche Leute offensichtlich schwer zu begründen, wieso z. B. ein schwer behinderter Mensch, der kaum etwas mitbekommt und nur im Bett liegt, mehr Rechte haben soll als ein lebhafter Affe, weil sie den Wert nur an Gefühlen festmachen. Für uns Christen dagegen ist es ganz leicht: Menschen sind nach dem Ebenbild Gottes geschaffen. Jeder Mensch ist mit Vernunft und Willen begabt und kann sich für das Gute oder das Böse entscheiden – auch wenn er diese Fähigkeiten, behindert durch ein krankes oder noch sehr junges Gehirn, vielleicht erst nach dem Tod entfalten kann -, wird ewig leben und kann Gott schauen. Tiere haben das nicht und können das nicht. Wir wissen nicht, ob Gott sie vielleicht am Jüngsten Tag wiedererwecken könnte, das wäre durchaus möglich, aber auch dann werden sie nicht diese innige Erkenntnis von Gott haben wie Menschen, sondern einfach ein besseres natürliches Leben ohne Schmerzen und Probleme. Tiere sind zwar auch geschaffen, damit sie da sind und ihr Leben leben, aber sie sind auch für den Menschen geschaffen. Es ist völlig legitim, wenn sie hier ihr kleines Leben leben, in dem sie bloß im Augenblick leben und keine tiefere Erkenntnis dessen haben, was um sie herum ist, und dann zum Beispiel geschlachtet werden und als Braten auf dem Tisch enden.

Als Christ wird man den Veganern zustimmen: Tieren Schmerz zuzufügen ist an sich nicht gut. Dass es Schmerzen gibt, ist überhaupt an sich nicht gut, das ist Teil der gefallenen Welt; auch die Tierwelt scheint in Mitleidenschaft gezogen worden zu sein durch den Fall der Engel und den Fall der Menschen. (Der Tod, die Tatsache, dass Tiere nur eine endliche Lebensspanne haben, ist dagegen etwas Natürliches, was Gott von Anfang an so vorgesehen haben kann, auch wenn es keine gefallenen Engel gegeben hätte, als Er diese Welt erschaffen hat, die sie zum Schlechten hin beeinflussen konnten.) Aber Tieren ein gewisses Maß Schmerzen zuzufügen lässt sich durch Notwendigkeit rechtfertigen (z. B. wenn man ein Tier schlachten muss, um zu essen zu haben, aber keine Betäubungsmittel hat). Und ein Tier zu töten eben erst recht.

Als Christ kann man praktisch gar nicht anderer Meinung sein, denn Jesus drückt sich hier sehr klar aus. Wir müssen da gar nicht ins Alte Testament (Schöpfungsgeschichte, Sintflut usw.) oder zu den Aposteln schauen, denn Jesus selber erwähnt es als etwas ganz Selbstverständliches:

  • „Seht euch die Vögel des Himmels an: Sie säen nicht, sie ernten nicht und sammeln keine Vorräte in Scheunen; euer himmlischer Vater ernährt sie. Seid ihr nicht viel mehr wert als sie?“ (Mt 6,26)
  • „Verkauft man nicht zwei Spatzen für einen Pfennig? Und doch fällt keiner von ihnen zur Erde ohne den Willen eures Vaters. Bei euch aber sind sogar die Haare auf dem Kopf alle gezählt. Fürchtet euch also nicht! Ihr seid mehr wert als viele Spatzen. (Mt 10,29-31)
  • „Verkauft man nicht fünf Spatzen für zwei Pfennige? Und doch ist nicht einer von ihnen vor Gott vergessen. Bei euch aber sind sogar die Haare auf dem Kopf alle gezählt. Fürchtet euch nicht! Ihr seid mehr wert als viele Spatzen. (Lk 12,6f.)
  • „Er aber sprach zu ihnen: Wer von euch, der ein einziges Schaf hat, wird es nicht packen und herausziehen, wenn es ihm am Sabbat in eine Grube fällt? Wie viel mehr ist ein Mensch als ein Schaf? Darum ist es am Sabbat erlaubt, Gutes zu tun.“ (Mt 12,11f.)

Bei all diesen Beispielen macht Er gerade nicht den Wert von Tieren herunter, sondern sagt: Sogar um Tiere kümmern sich Gott und Menschen, aber ihr seid noch viel wertvoller. Und Jesus hat auch das Paschalamm gegessen und mit seinen Jüngern Fische gefangen. (Und ja, in der Antike gab es schon andere Philosophen oder Sekten, die vegetarisches Essen propagierten; das war also nicht völlig undenkbar.)

Also: Menschen sind mehr wert als Tiere. Soll man uns ruhig „Spezieszismus“ vorwerfen; Spezieszismus entspricht nun einmal der objektiven Realität.

Menschenrechte oder natürliche Rechte?

Wenn man in tradikatholischen (Internet)kreisen unterwegs ist, wird man ab und zu auf eine gewisse Skepsis oder einen Vorbehalt gegenüber dem Begriff „Menschenrechte“ stoßen. Der wird irgendwie mit der Aufklärung, diesen geschwätzigen und heuchlerischen Intellektuellen des 18. Jahrhunderts, assoziiert, und mit einem übersteigerten Freiheitsbegriff, oder einem überheblichen falschen Versuch der Autonomie des Menschen von Gott. Nun ist es so, dass es diese falschen Assoziationen natürlich gibt; aber das Konzept von Menschenrechten passt an sich eigentlich nur in einen christlichen Rahmen, und macht im „aufklärerischen“ am Ende keinen Sinn mehr. Und es kam nicht erst mit der Aufklärung auf.

In voraufklärerischen Zeiten sprach man weniger von „Menschenrechten“, sondern nutzte eher den Begriff „natürliche Rechte“, aber der meint im Grunde dasselbe: Rechte, die Gott den Menschen ihrer Natur nach gegeben hat, die sie nicht erst erwerben müssen, sondern qua Menschsein haben. Ein Beispiel wäre das Recht auf Leben. Ein mittelalterlicher (oder auch späterer) katholischer Theologe hätte gesagt, dass Gott jedem Menschen seine Lebenszeit zugewiesen hat, in der er sich bewähren soll, und dass deshalb kein Mensch ihm sein Leben nehmen darf (außer wenn er es selbst durch ein entsprechend schweres Verbrechen verwirkt hat und jemand ihn in Notwehr tötet oder der Staat gegen ihn die Todesstrafe verhängt; auch natürliche Rechte sind u. U. verwirkbar). Ein anderes allgemein anerkanntes Recht war das Recht auf die freie Wahl des Lebensstandes; Theologen wie Thomas von Aquin beanspruchten z. B. ausdrücklich auch für Leibeigene das Recht, zu entscheiden, ob und wen sie heiraten und ob sie ins Kloster gehen wollten, ebenso wie Kinder dieses Recht unabhängig von ihren Eltern haben sollten. Nicht ganz einig war man sich bei allgemeinen Freiheitsrechten; aber immerhin war man sich einig, dass auch Leibeigenschaft/Sklaverei nur ein Recht auf die Arbeitskraft, nicht einen Besitz der Person bedeuten durfte, dass Unfreiheit eigentlich unnatürlich war und erst seit dem Sündenfall existierte, und zumindest irgendeinen rechtfertigenden Grund haben musste; und vor allem sollten auch Sklaven gewisse Rechte haben (Lebensrecht, Recht auf die Wahl des Lebensstandes, Recht auf ausreichend Lebensunterhalt vom Herrn…). Frühmittelalterliche Synoden legten auch Kirchenstrafen für das Töten von Sklaven fest, und (um einfach ein Beispiel herauszupicken) der frühmittelalterliche fränkische Bischof Agobard von Lyon verteidigte ausdrücklich das Recht von heidnischen Sklaven, sich gegen den Willen ihrer jüdischen Besitzer taufen zu lassen, mit folgenden Argumenten (von mir aus der englischen Übersetzung übersetzt):

„Eindeutig ist jeder Mensch eine Schöpfung Gottes, und in jeder Person, auch wenn sie ein Sklave sei, hält Gott – der sie im Mutterleib erschuf, sie ans Licht dieses Lebens brachte, das Leben, das Er gab, erhalten, und ihre Gesundheit bewahrt hat – einen größeren Anteil als der Mann, der ihre körperlichen Dienste erhält, nachdem er zwanzig oder dreißig Solidi [Goldstücke] gezahlt hat. Und keiner bezweifelt, dass jeder Knecht, obwohl er die Arbeit der Glieder seines Körpers seinem fleischlichen Herrn schuldet, die Religion seines Geistes dem Schöpfer allein schuldet. Daher, als heilige Prediger – die Verbündeten der Apostel – alle Nationen lehrten und tauften, warteten sie nicht auf die Erlaubnis der fleischlichen Herren, Knechte zu taufen, als ob es nicht gebührend gewesen wäre, dass sie getauft würden, es sei denn, ihre Herren hätten es erlaubt. Stattdessen, da sie wussten und predigten, dass Knechte und Herren einen Herrn, Gott im Himmel, haben, tauften sie alle, zusammengebracht in einem Leib [gemeint ist die Kirche], und lehrten, dass sie alle Brüder und Söhne Gottes seien, aber auf eine solche Weise, dass jeder in seiner Berufung bleibe […]

Man sollte auch ohne weiteres vernünftigerweise erkennen, dass, wenn ein Heide zu Christus flieht, und wir ihn nicht aufnehmen, sondern ihn wegen seiner fleischlichen Herren zurückweisen, das unfromm und grausam ist, da niemand Herr der menschlichen Seele sein kann als der Schöpfer allein.“

Vor allem war man sich eben bei einem einig: Jeder Mensch ist als Ebenbild Gottes geschaffen, verdient deswegen ein Grundmaß an Respekt, muss gerecht behandelt werden, und hat ein ewiges Ziel im Jenseits. Dieses Ziel soll er durch sein eigenes freies vernunftgemäßes Handeln erreichen können, und daran dürfen ihn andere nicht hindern. Ein Mensch darf nie nur Mittel zum Zweck für andere Menschen sein. Daraus kann man noch verschiedene praktische Rechte ableiten, aber diese Grundlage ist zentral. Macht ist nicht Recht; wer Unschuldigen Böses antut, wird die gerechte Strafe dafür erleben.

Es gibt ja unter manchen Katholiken den Spruch „God has rights, man have duties“ – „Gott hat Rechte, Menschen haben Pflichten“. Menschliche Rechte sieht man dann nur als das Gegenstück zu Pflichten – z. B. hat es Gott anderen zur Pflicht gemacht, dein Leben zu respektieren, und daraus leitet sich dein Recht auf Leben ab. Das ist m. E. nicht ganz richtig. Sowohl die Pflichten als auch die Rechte kommen aus der Natur (und der übernatürlichen Bestimmung) des Menschen, und einige Rechte begründen erst die Pflichten anderer, diese Rechte zu achten, nicht umgekehrt. Z. B. hat jeder Mensch das Recht, sich Eigentum zu erwerben, also z. B. unbeanspruchtes Land zu beanspruchen, es mit seiner Arbeit umzuformen und Früchte hervorbringen zu lassen. Die Pflicht anderer, die später in seine Gegend kommen, dieses Eigentum zu achten, leitet sich aus der Existenz dieses Eigentumsrechtes ab. (Wobei das Eigentumsrecht kein absolutes Recht ist; wenn einer hungert und sonst nichts zu essen finden kann, dürfte er Essen stehlen; aber das Eigentum ist im Normalfall eben zu achten.) Ein anderes Beispiel: Ein Arbeiter setzt in Vollzeit seine Arbeitskraft für seinen Chef ein; das tut er, um den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu beschaffen; also muss der Chef ihm auch ausreichend zahlen, dass es für diesen Lebensunterhalt reicht. (Höchstens dann, wenn er selber nicht genug hat, um ihm das zu zahlen, z. B. wegen einer schweren Wirtschaftskrise oder Hungersnot, wäre er davon entschuldigt, und müsste eben so viel zahlen, wie er vernünftigerweise kann.) Schon der Jakobusbrief bezeichnet das Vorenthalten des gerechten Lohnes als himmelschreiende Sünde. Die Pflicht folgt hier dem Recht, nicht umgekehrt.

Auch positive (=gesetzte, d. h. von Menschen geregelte) Rechte müssen zwangsläufig auf dem Naturrecht beruhen. Das Naturrecht besagt, dass Verträge eingehalten werden müssen; und erst daher haben Verträge ihre bindende Kraft. Das Naturrecht besagt auch, dass so etwas wie ein Staat nötig ist; und erst daraus hat der Staat sein Recht, Gesetze zu erlassen und z. B. zu regeln, ab wann jemand volljährig ist und bestimmte Rechte hat.

Das Problem ist nicht, wenn Leute Menschenrechte anerkennen, sondern wenn sie falsche Dinge zu Menschenrechten machen oder machen wollen.

Z. B. wird gerne mal in Bezug auf gute Dinge, die bestenfalls jeder haben sollte, behauptet, „X ist ein Menschenrecht“. Z. B.: „Bildung ist ein Menschenrecht“. Ein Menschenrecht kann aber nur etwas sein, das andere einem schulden, und unter Sünde verpflichtet sind, einem zu geben, oder das man schon natürlicherweise hat und das andere nicht anrühren dürfen. Nun ist es so, dass Eltern es ihren Kindern schuldig sind, sie auf ein selbstständiges Leben in ihrer jeweiligen Gesellschaft vorzubereiten. Aber wenn wir z. B. ins Mittelalter schauen, konnte man auch als Analphabet einen selbstständigen Platz in der Gesellschaft finden; da waren die Eltern eher verpflichtet, einem zu zeigen, wie man Landwirtschaft betreibt, oder einem eine handwerkliche Lehrstelle zu verschaffen. Schulbildung ist kein immer geltendes Menschenrecht; sie ist auch etwas, das eine Gesellschaft nur ab einem gewissen generellen Wohlstand für alle gewähren kann. (In Gesellschaften, in denen man Schulbildung braucht, kann es aber natürlich eine Pflicht für Eltern und Regierungen geben, dafür zu sorgen, dass die Kinder Schulbildung erhalten.) Ähnlich sieht es mit einem „Recht auf Arbeit“ aus; wer soll garantieren, dass es keine Arbeitslosigkeit gibt? Das schaffen auch heutige Wohlstandsgesellschaften nicht.

Ein anderes Problem ist, dass auch Sünden gerne mal zu Menschenrechten erklärt werden – z. B. erklärt man die Homo-Ehe zu einem Menschenrecht. (Wobei sie streng genommen nicht nur eine Sünde, sondern eine Unmöglichkeit ist.) Es gibt aber kein Recht, etwas Falsches/Naturwidriges zu tun; und das wird einen am Ende auch selber nicht glücklich machen. Ein Staat kann manche Sünden (vor allem die kleineren) tolerieren; aber größere Sünden zu institutionalisieren ist etwas anderes; und noch schlimmer ist es, sie zu Rechten zu erklären.

Ein Mittelding wären gewisse Freiheiten wie die Pressefreiheit. In der Praxis hat jeder Staat unterschiedliche Grenzen dafür, was unter die Pressefreiheit fällt, und keiner hat eine unbegrenzte Pressefreiheit. Nun gibt es schlicht und einfach kein natürliches Recht, alles zu verbreiten, was man will, auch Lügen und Irrtümer. Es kann ein bürgerliches Recht geben, das einen relativ weiten Rahmen festlegt, innerhalb dessen man verbreiten darf, was man will, auch ein paar nicht zu schädliche Lügen und Irrtümer, z. B. weil es zu tyrannisch wäre oder zu Missbräuchen führen könnte, wenn der Staat alle Einzelheiten nachverfolgen würde. Das ist aber auch wieder kein natürliches Recht; vom Naturrecht her hat man trotzdem die Pflicht, keine Irrtümer zu verbreiten (und der nötige Grad an staatlicher „Zensur“ oder „Bekämpfung von Volksverhetzung“ ist Ansichtssache).

Die Schlagworte der Aufklärer, wenn es um Menschenrechte ging, waren gerne „Freiheit“ und „Gleichheit“; beides leider sehr mehrdeutige Wörter, bei denen es nur vom Kontext abhängt, ob sie sehr Gutes oder sehr Schlechtes oder Neutrales meinen. Vor allem bei der Gleichheit. Denn ein wirkliches natürliches Recht ist die Gerechtigkeit, nicht die Gleichheit, und Gerechtigkeit kann auch manche Ungleichheiten zulassen, die entweder von ihr sogar gefordert werden (z. B. ungleich hohe Strafen für ungleich hohe Verbrechen) oder ihr zumindest nicht widersprechen (z. B. wenn zwei Personen einen ungleich hohen Lohn bekommen, aber beide einen guten Lohn).

Und eine Tendenz war bei den Aufklärern, und vorher schon in gewissem Grad wohl bei den Humanisten, eben auch da: Man soll sich auf die Größe und Würde des Menschen konzentrieren, und sich auf sein Diesseits konzentrieren, auf dieses jetzige irdische natürliche Leben. Gott mag nützlich sein als theoretische Begründung für die Moral oder die Existenz der Welt, aber es ist Zeitverschwendung, Ihn besonders oft anzubeten, Lebensverschwendung, für Ihn zurückgezogen im Kloster zu leben und auf Dinge zu verzichten. Übernatürliche Gnade ist nicht so wichtig; man kommt schon so zurecht und kann ein gutes Leben aufbauen.

Aber so entfernten sich die Aufklärer eben von Gott, und bald war Er nicht mal mehr als bloßer Hintergrund von Theorien gewollt. Und damit gräbt man dem Menschen und seinen Rechten das Wasser ab. Der Mensch ist einfach ein abhängiges Wesen, das seine Größe nur finden kann, wenn es komplett auf Gott ausgerichtet ist. (Die Heiligen zeigen das. Welchen Aufklärer gibt es, der auch nur im entferntesten an ihre Liebe, Treue und Großherzigkeit herangereicht hätte?) Menschen können auch sehr armselig sein.

„We hold these truths to be self-evident“, „Wir halten diese Wahrheiten für offensichtlich/selbsterklärend“, heißt es in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung; damit wird die Erklärung eingeleitet, dass alle Menschen gleich geschaffen seien und von ihrem Schöpfer gewisse unveräußerliche Rechte hätten. Aber diese Wahrheiten sind nicht offensichtlich, nicht für einen Nichtchristen. Ein Christ z. B. weiß, dass auch ein schwer geistig und körperlich behinderter Mensch, der wenig mehr tun kann als sabbernd im Bett zu liegen, seine Würde hat, von Gott geliebt ist, eine unsterbliche Seele hat, und die typisch menschlichen Kräfte seiner Seele, die jetzt durch einen kranken Körper, ein krankes Gehirn gehemmt sind, nämlich Vernunft und Wille, zumindest im Jenseits wird ausüben können. Nehmen wir nun jemanden, der in einer vom Christentum völlig unberührten Welt aufwächst; wie wird der schwer geistig Behinderte sehen? Vielleicht als Missgeburten, die nun mal auf das Niveau der Tiere zurückgefallen sind, und die man deswegen auch nicht besser behandeln muss als Tiere? Das ist keine reine Spekulation; in antiken heidnischen Gesellschaften wurden behinderte Kinder routinemäßig ausgesetzt, und der atheistische australische „Philosoph“ Peter Singer wirbt engagiert für das Töten von Behinderten und bewertet das Lebensrecht von Affen generell als bedeutender als das von Neugeborenen.

Die gleiche Würde aller Menschen ist nicht offensichtlich; man muss sie begründen. Das Christentum kann das; der „humanistische“ Atheismus nicht.

Es gibt andere Versuche, Menschenrechte zu begründen, aber die sind letzten Endes erfolglos. Da wäre das libertäre Nicht-Aggressions-Prinzip, d. h. jeder dürfe alles tun, solange er einem anderen nicht schade. Aber hier muss auch erst wieder der zentrale Unterschied zwischen Tier und Mensch begründet werden; denn Menschen dürfen offensichtlich manches tun, was Tieren schadet, z. B. sie essen. (Und Tiere tun einander das auch ständig an, und man könnte sie nicht von Rechten ihrer Mittiere überzeugen.) Hier muss man wieder erst die Menschenwürde begründen, bevor man Menschen Rechte zusprechen kann. Und selbst wenn man diese einfach der Einfachheit halber als gegeben hinnimmt, reicht das NAP-Prinzip nicht aus. Z. B. haben Kinder ein Recht darauf, von ihren Eltern versorgt und auch geliebt zu werden; das ist kein bloßes „Lass mich in Ruhe“-Recht, und es beruht auch nicht auf einem Vertrag, den die Eltern mit dem Kind geschlossen haben, sondern liegt in der Natur der Sache. Es gibt nicht nur Pflichten, andere nicht zu attackieren, sondern auch Pflichten, Dinge für andere zu tun.

Eine Frage würde sich hier noch stellen: Haben Menschen eigentlich Rechte gegenüber Gott? Das kommt darauf an, was man darunter versteht.

Gott selbst ist die Liebe, und demnach gibt Er uns auch immer mehr, als wir verdienen würden. Aber Gott ist auch die vollkommene Gerechtigkeit; und in keinem Fall würde Er uns etwas Schlechteres geben, als wir verdienen – z. B. haben wir das „Recht“ Ihm gegenüber, nicht in einen tieferen Höllenkreis gesteckt zu werden, als wir mit unseren Taten verdienen. Das kann man ein wirkliches Recht nennen, denke ich. (In der Hölle gibt es immer noch verschiedene Grade. Alle Verdammten sind im Zustand der Feindschaft mit Gott, aber nicht alle haben sich gleich tief in diesen Zustand verstrickt und verdienen dieselben Konsequenzen.)

Aber seien wir mal ehrlich: Wenn Gott uns nur nach der reinen Gerechtigkeit behandeln würde, sähe es nicht schön aus für uns, selbst die besten Menschen würden noch in einen recht milden Höllenkreis kommen, wären immer noch von sich aus entfernt von Gott. Gott hat uns entsprechend Seiner Liebe aber noch mehr Zusagen gegeben; z. B. dass, wer glaubt, bereut und umkehrt, in den Himmel kommt, der ein übernatürliches Glück bedeutet, die Anschauung Gottes selbst. Man kann nun nicht sagen „wenn ich bereue etc., habe ich ein Recht auf den Himmel“, aber schon „wenn ich bereue etc., weiß ich sicher, dass Gott Seine Zusage einhalten wird und mich in den Himmel aufnimmt“. Das ist eine grundsätzliche Zusage; aber Gott hat sich z. B. nicht verpflichtet, einem unendlich viele Chancen zu geben, irgendwann kommt der Tod, vielleicht auch überraschend. Jedenfalls ist es eine Zusage; kein Recht im strengen Sinn; man könnte es evtl. deshalb ein Recht nennen, weil die Gerechtigkeit Gottes von Ihm selber fordert, dass Er Seine Zusagen und Versprechen nicht einfach so zurücknimmt.

In einem gewissen Sinn kann man aber auch kategorisch sagen: Gegenüber Gott haben wir keine Rechte – z. B. in dem Sinne, dass Er uns gar nicht hätte machen müssen und uns auch nicht im Dasein erhalten müsste. Er könnte uns wieder zu Nichts werden lassen. Wir verdanken Ihm alles und können Ihm nichts dafür geben. Oder auch in dem Sinne, dass Er uns vieles befehlen könnte, was andere Menschen nicht können. Manche Menschen haben eine begrenzte Autorität über andere (Eltern, Staat, etc.), aber nie eine unbegrenzte, sodass sie alles fordern könnten, was nur nicht in sich falsch ist. Gott dagegen hat eine solche Autorität. Er könnte einem Menschen z. B. nicht befehlen, zu lügen, weil das sich in sich verkehrt ist und Gott selbst auch nicht lügen könnte, aber er könnte einem zum Beispiel auftragen, seinen ganzen Besitz aufzugeben, in die Wüste zu gehen und als Prophet von Heuschrecken und wildem Honig zu leben. (Weil Gott zu den meisten Menschen nicht so deutlich spricht, kann man in der Regel und im Zweifelsfall aber davon ausgehen, dass alles, was Menschen generell erlaubt ist, auch einem selber erlaubt ist, und Gott einem Wahlfreiheit lässt.)

Irgendwie ist die Redeweise von Rechten gegenüber Gott auch, zwar nicht falsch, aber irgendwie unpassend. Denn von Rechten gegenüber X redet man meistens dann, wenn es vorstellbar ist, dass X diese Rechte verletzen könnte und man ihm gegenüber evtl. auf seine Rechte pochen muss. Und wenn Gott nicht ungerecht sein kann, kann Er auch niemandes Rechte verletzen.

Moraltheologie und Kasuistik, Teil 12d: Das 6. & 9. Gebot – Fragen zur Ehe

Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.

 Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.

 Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.

 Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.

Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/19/St_Alphonsus_Liguori.jpg

 (Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)

Alle Teile hier.

Anmerkung: Das hier sind wahrscheinlich die Teile aus dieser Reihe, bei denen am meisten kritische Kommentare von wegen komisch und kleinkariert kommen könnten. Aber das hier ist eben Kasuistik, und die ist dazu da, peinliche Einzelfragen zu beantworten, die die Leute nicht gerne groß diskutieren. Ich werde mich bemühen, es so trocken und klar wie möglich zu halten. Dumme Kommentare und Kommentare, die sich über andere lustig machen, werden gelöscht. Wenn Fragen länger diskutiert werden, liegt das eher daran, dass sie besonders umstritten sind, und nicht zwangsläufig daran, dass sie besonders wichtig sind.

In diesem Teil soll es um Einzelfragen zur Ehe gehen, sowohl um sexuelle Fragen als auch um andere. Manches, was hier diskutiert wird, ist vermutlich in der Ehe im Alltag nicht sehr oft relevant, aber es kann eben doch mal relevant werden. Am wichtigsten ist es natürlich, die konkrete Ehe gut und liebend zu leben.

Erst einmal ist die Frage: Was macht eine Ehe, wie kommt sie zustande? Die Antwort ist einfach: Durch den Ehekonsens, d. h. den übereinstimmenden Willen von Mann und Frau, eine Ehe zu schließen.

Zwangsehen und Scheinehen sind aus sich heraus ungültig. Nicht per se ungültig sind Vernunftehen, arrangierte Ehen oder Ehen aus nicht idealen Motiven, wie Geldgier oder Torschlusspanik. Wenn jemand sich von seinen Eltern einen Ehepartner vermitteln lässt und dieser Ehe zustimmt, ist die Ehe gültig; genauso ist es gültig, wenn eine Frau einen Mann nur deswegen heiratet, weil sie fürchtet, sonst keinen mehr zu finden. Freilich sind Liebesehen das Ideal.

Hier stellt sich die (wenn auch eher theoretische) Frage: Welche Motive für eine Ehe oder Herangehensweisen an eine Ehe könnten Sünde sein? Zunächst einmal wäre es eine Sünde gegen die Klugheit, z. B. jemanden zu heiraten, den man kaum kennt, oder von dem man weiß, dass er schwerwiegende Charakterfehler hat, oder von dem man sich körperlich abgestoßen fühlt, oder mit dem man es nicht länger in einem Raum aushält. In der Ehe hat man, egal, wie sie zustande gekommen ist, die Pflicht, dem anderen Liebe zu zeigen und mit ihm sein Leben zu teilen, und das würde man sich extrem erschweren, wenn man z. B. einen unsympathischen Millionär nur wegen seiner Millionen heiraten würde. Außerdem wäre es falsch, jemanden aus einem Motiv zu heiraten, das sich auf etwas Falsches richtet, z. B. wenn die Frau den Millionär auch u. a. deswegen heiratet, damit für seinen Sohn aus erster Ehe, den sie hasst, weniger vom Erbe übrig bleibt. Jemanden nur aus oberflächlichen Gründen zu heiraten, z. B. weil er attraktiv ist, wäre nicht an sich falsch (weil Attraktivität nichts Falsches ist), aber normalerweise auch wieder eine Sünde gegen die Klugheit, weil man dabei z. B. jemanden heiraten könnte, bei dem man bald feststellt, dass man nicht richtig zusammenpasst, und jemanden übersehen könnte, mit dem man gut zusammengepasst hätte. Vernunftehen, die es v. a. früher gab, wenn z. B. ein Witwer eine Witwe heiratete, damit sie einander mit ihren Kindern aus erster Ehe helfen konnten, sind nicht falsch, könnten manchmal auch wieder unklug sein, müssen es aber nicht sein. Auch der hl. Thomas More z. B. ging eine solche Vernunftehe ein.

Besser sind natürlich Ehen, die geschlossen werden, weil man einfach richtig zusammenpasst, am liebsten seine ganze Zeit miteinander verbringt, usw. Aber eine Beziehung muss nicht absolut ideal romantisch sein, manchmal muss man sich auch damit zufriedengeben, dass der andere auch seine Fehler hat, und die Verpflichtungen aus der Ehe gelten auch dann weiter, wenn man sich vielleicht irgendwann auseinandergelebt hat. Mit der Eheschließung gründet man eine neue Familie, und bindet sich aneinander. Man kann den anderen dann so wenig wieder zum Nicht-Ehepartner machen, wie man sein Kind zum Nicht-Verwandten machen kann. Man gehört dann einfach zusammen, und es stellt sich gar nicht mehr die Frage, ob man vielleicht so ideal zueinander passt oder auch jemand Besseren hätte finden können.

Wenn man ältere Bücher von Priestern zu diesem Thema liest, wird auch immer davor gewarnt, vorschnell und unüberlegt zu heiraten. Man sollte jemanden natürlich nicht fünf Jahre lang hinhalten; aber eine Verlobung nach zwei Monaten wäre normalerweise auch nicht sinnvoll. Papst Pius XI. schreibt in Casti Connubii über die Partnerwahl (Hervorhebung von mir):

„Zu der näheren Vorbereitung auf eine gute Ehe gehört sodann die Sorgfalt in der Wahl des Gatten; denn von ihr hängt es zum guten Teil ab, ob die künftige Ehe glücklich sein wird oder nicht, und zwar deshalb, weil der eine Gatte dem andern eine starke Hilfe, aber auch eine schwere Gefahr und ein Hindernis für die christliche Lebensführung in der Ehe sein kann. Wollen darum die Brautleute nicht ihr ganzes Leben unter den Folgen einer unüberlegten Wahl leiden, so mögen sie zuerst reiflich überlegen, bevor sie sich für jemanden entscheiden, mit dem sie nachher auf Lebenszeit zusammen sein müssen. Bei dieser Überlegung mögen sie vor allem auf Gott schauen und der wahren Religion Jesu Christi Rechnung tragen, sodann an sich selbst denken, an ihren Ehegatten, an die zukünftige Nachkommenschaft, sowie an die bürgerliche und menschliche Gesellschaft, deren Quelle die Ehe ist. Inbrünstig sollen sie zu Gott um Hilfe beten, daß sie ihre Wahl nach christlicher Klugheit treffen und sich nicht von dem blinden Drängen der Leidenschaft leiten lassen. Ihre Wahl soll auch nicht ausschließlich von der Sucht nach materiellem Gewinn oder anderen weniger edlen Beweggründen bestimmt werden, sondern von wahrer, echter Liebe und aufrichtiger Zuneigung zum künftigen Gatten. Sie mögen jene Ziele und Zwecke in der Ehe suchen, um derentwillen sie von Gott eingesetzt worden ist. Sie sollen es endlich nicht unterlassen, bei der Wahl des Lebensgefährten den Rat der Eltern einzuholen; sie sollen diesen Rat nicht gering anschlagen, um durch der Eltern reifes Urteil und Lebenserfahrung vor verhängnisvollem Fehlgriff bewahrt zu bleiben und sich beim Eintritt in die Ehe den Gottessegen des vierten Gebots zu sichern: ‚Ehre Vater und Mutter,‘ – was das erste Gebot mit einer Verheißung ist – ‚damit es dir wohl ergehe und du lange lebest auf Erden.'“

Ehen gegen den Willen der Eltern sind natürlich erlaubt; aber es ist eine Sache der Klugheit und Angemessenheit, sie um ihren Rat zu fragen, wenn man weiß, dass ihr Urteil generell vertrauenswürdig ist. „Vor der Heirat sollen die Kinder den Rat der Eltern einholen. Wenn sie aber selbst auf einen vernünftigen Rat nicht hören, begehen sie gewöhnlich nur eine läßliche Sünde.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 199, S. 162)

Hier noch kurz eine kurze Anmerkung: Katholiken fragen sich manchmal: Beruft Gott mich vielleicht zur Ehe mit genau dem-und-dem? Hier ist es wie bei anderen Berufungen: Gott kann einem auch einfach Freiheiten lassen, sich zwischen verschiedenen guten Möglichkeiten zu entscheiden; man ist nicht verpflichtet, jemanden zu heiraten, weil man meint, schicksalhafte Hinweise zu erkennen. Gott hat einem den Verstand gegeben und einem nicht das Rätselraten überlassen. Und die beste Entscheidung ist hier, jemanden zu heiraten, mit dem man das Zusammensein wirklich genießt und dem man blind vertrauen kann; man muss es ja auch voraussichtlich noch einige Jahrzehnte mit ihm aushalten.

Eine andere Frage: Wie sieht es damit aus, eine Beziehung mit einem Nichtkatholiken einzugehen? Papst Pius XI. schreibt in Casti Connubii:

„Schwer und oft nicht ohne Gefahr für ihr ewiges Heil fehlen hierin jene, die leichtsinnig eine Mischehe eingehen, von der die mütterliche Liebe und Vorsicht der Kirche ihre Kinder aus den gewichtigsten Gründen abhält. Das zeigt sich an der großen Zahl von Äußerungen, die in dem Kanon des kirchlichen Rechtsbuches zusammengefaßt sind, der bestimmt: ‚Aufs strengste verbietet die Kirche die Eingehung einer Ehe zwischen zwei Getauften, von denen der eine katholisch, der andere irrgläubig oder schismatisch ist. Falls bei einer solchen Ehe die Gefahr des Abfalls für den katholischen Eheteil und die Nachkommenschaft besteht, ist sie auch durch göttliches Gesetz verboten.‘ Wenn auch die Kirche zuweilen mit Rücksicht auf die Zeiten, Verhältnisse und Personen eine Dispens von diesen strengen Vorschriften nicht verweigert (unbeschadet jedoch des göttlichen Rechts, und unter möglichstem Ausschluß einer Gefahr des Abfalls durch Aufstellen geeigneter Sicherungen), so läßt sich doch nur schwer ein ernster Schaden des katholischen Teiles aus solcher Ehe vermeiden.

Nicht selten kommt es bei Mischehen dazu, daß sich die Kinder in beklagenswerter Weise von der Religion abwenden oder wenigstens, und zwar überraschend schnell, dem sogenannten religiösen Indifferentismus verfallen, der der Religionslosigkeit und völligen Gottentfremdung sehr nahesteht. Außerdem gestaltet sich in den Mischehen jene lebendige Harmonie der Seelen viel schwieriger, die das erwähnte große Geheimnis, die geheimnisvolle Verbindung der Kirche mit Christus nachahmt.

Nur zu leicht wird auch die Einheit und Einigkeit der Herzen versagen, die, wie sie Kennzeichen und Merkmal der Kirche Christi sind, so auch Kennzeichen, Zierde und Schmuck der christlichen Ehe sein sollen. Denn das Band, das die Herzen aneinander fügt, löst sich ganz oder lockert sich wenigstens, wenn in dem Letzten und Höchsten, was dem Menschen heilig ist, nämlich in den religiösen Wahrheiten und Anschauungen, sich Ungleichheit der Ansichten und Verschiedenheit der Bestrebungen geltend machen. Daraus entsteht die Gefahr, daß die Liebe zwischen den Gatten erkaltet, der häusliche Friede und das Familienglück erschüttert werden, die ja in erster Linie aus der Herzenseinheit hervorwachsen. Denn wie schon vor vielen Jahrhunderten das alte römische Recht gesagt hat, ‚ist die Ehe die Vereinigung von Mann und Frau, völlige Lebensgemeinschaft und Gemeinschaft göttlichen wie menschlichen Rechts.'“

Eine Mischehe ist nicht zwangsläufig eine Sünde; es kann sein, dass man in einer Gegend lebt, wo kaum andere Katholiken leben, und jemanden kennenlernt, der den katholischen Glauben respektiert (inklusive Vorschriften zu Themen wie Verhütung und Scheidung) und ohne weiteres zustimmt, die Kinder katholisch zu erziehen. Aber das wäre doch eher selten der Fall. Die Gefahren sind nun mal da:

  • Wenn der andere nicht religiös ist, kann man in Gefahr kommen, die Religion selber weniger ernst zu nehmen; man lässt sich nun mal stark beeinflussen von Leuten, die man liebt
  • Wenn die Kinder sehen, dass die Eltern in so etwas Wichtigem nicht einig sind, werden sie ganz automatisch eher denken, dass das doch nicht so wichtig ist; und auch der andere Ehepartner ist ganz automatisch ihr Vorbild, auch wenn er sich nicht bemüht, sie in seiner Religion zu erziehen
  • Wenn man vor irgendwelche neuen Entscheidungen gestellt wird, wird man sich nach den Prinzipien des Glaubens richten wollen, die der Ehepartner aber vielleicht nicht versteht und nicht anerkennt
  • Wenn der andere zu einer anderen Kirche gehört und Gott ihm wichtig ist, wird er natürlich auch wollen, dass die Kinder zu seiner Kirche gehören; aber wenn er zu keiner Kirche gehört und die Religion nicht ernst nimmt, ist das u. U. noch schlimmer

Es kann natürlich sein, dass man jemanden Tollen kennenlernt, der bisher nicht viel mit der Kirche zu tun hatte, aber offen dafür ist und sich vom Katholizismus überzeugen lässt. Wenn er aber nicht bis zur Verlobung wirklich bekehrt ist (und das möglichst schon eine gewisse Zeit lang, und ein bisschen gefestigt ist, also nicht bloß aus Gefälligkeit erst mal mit in die Kirche geht), sollte man auch nicht damit rechnen, dass er sich später noch ändert.

Also: Von einer solchen Ehe ist sehr abzuraten; und wenn man in die Gefahr kommt, sich gegen den Glauben beeinflussen zu lassen (z. B. auch, weil man weiß, dass der andere versuchen wird, einen vom Besuch der Messe abzuhalten o. Ä.), oder wenn der andere nicht zustimmt, die Kinder katholisch zu erziehen, ist sie sicher eine Sünde; wenn beide Gefahren nicht da sind, dürfte sie moralisch erlaubt sein, ist aber trotzdem nicht ideal – man lädt sich selbst einfach unnötige Schwierigkeiten auf, die man sich auch ersparen könnte. Dazu kommt, dass man, wenn man verliebt ist, sich leichter einredet, dass die Gefahren nicht da sind, obwohl sie es vielleicht sind. Das gilt auch, obwohl die Kirche mittlerweile laxer mit ihren Vorschriften geworden ist. (Früher mussten beide versprechen, die Kinder katholisch zu erziehen, heute muss der katholische Partner nur versprechen, „nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden“ und der nichtkatholische Partner ist von diesem Versprechen zu unterrichten (Can 1125 im CIC). Das ist natürlich eine sehr unpraktische Neuerung; denn so kann sich der katholische Partner nicht mehr darauf berufen, dass der nichtkatholische Partner der katholischen Erziehung der Kinder ausdrücklich zugestimmt hat, der nichtkatholische Partner muss sich nicht wirklich verpflichtet fühlen. Freilich könnte man dem Partner noch persönlich dieses Versprechen abnehmen.) Die einfachste Lösung ist es, sich gar nicht erst auf Dates mit Nichtkatholiken einzulassen; wenn man sich nicht so gut kennenlernt und gar nicht erst offen für etwas Zukünftiges ist, ist man auch weniger in Gefahr, sich zu verlieben. Soweit hierzu.

Der Ehekonsens muss sich natürlich darauf beziehen, eine Ehe zu schließen. Wenn jemand vorhat, eine Bindung einzugehen, die er wieder aufkündigen kann, sobald es ihm passt, und aus der auf keinen Fall Kinder entstehen dürfen sollen, und trotzdem den Vermählungsspruch aufsagt, schließt er keine Ehe. Gewisse Wesenseigenschaften der Ehe dürfen bei der Eheschließung zumindest nicht bewusst ausgeschlossen werden. (Wenn allerdings ein Protestant oder Moslem z. B. allgemein im Glauben ist, Ehen könnten aufgelöst werden, aber er selber bei seiner Eheschließung nicht ausdrücklich beabsichtigt, nur eine auflösbare Verbindung einzugehen, sondern einfach eine Ehe eingehen will, ist die Ehe gültig. Auch wenn jemand eigentlich die vage Absicht hat, für immer zusammen zu bleiben, es sich aber irgendwann später doch anders überlegt und sich scheiden lässt, war die Ehe gültig.) Diese Wesenseigenschaften sind: Einheit (im Unterschied zur Polygamie), Unauflöslichkeit (im Unterschied zu Scheidung und Wiederheirat), Offenheit für Kinder.

Damit jemand eine Ehe schließen kann, muss er zumindest eine gewisse Vorstellung, eine gewisse Kenntnis davon haben, was das ist.

„§ 1. Damit der Ehekonsens geleistet werden kann, ist erforderlich, daß die Eheschließenden zumindest nicht in Unkenntnis darüber sind, daß die Ehe eine zwischen einem Mann und einer Frau auf Dauer angelegte Gemeinschaft ist, darauf hingeordnet, durch geschlechtliches Zusammenwirken Nachkommenschaft zu zeugen.

§ 2. Diese Unkenntnis wird nach der Pubertät nicht vermutet.“ (Can. 1096 im CIC)

Man muss sich nicht besonders gut mit philosophischen oder rechtlichen Fragen zur Ehe auskennen, um eine Ehe eingehen zu können, aber muss eine grobe Vorstellung haben. Das gilt ja für alle Verträge; ein achtjähriges Kind, das sich von seinem Taschengeld eine Puppe kauft, kann einen gültigen Kaufvertrag schließen, auch ohne jemals ins BGB gesehen zu haben oder zu wissen, was beschränkte Geschäftsfähigkeit oder der Taschengeldparagraph ist; es muss nur eine ungefähr Ahnung haben, dass Kaufen Ware gegen Geld bedeutet. Wenn es meinen würde, in einem Geschäft könnte man alles mitnehmen, wenn man es nur zur Kasse bringt, hätte es dagegen nicht den Willen, einen Kaufvertrag einzugehen, wenn es die Puppe zur Kasse bringt.

Es gibt ein paar speziellere Gründe, die von der Kirche festgelegt sind und eine Ehe zwischen Katholiken ungültig machen können und von denen es teilweise Ausnahmegenehmigungen geben kann (Mindestalter, zu nahe Verwandtschaft, Religionsverschiedenheit usw.), aber dazu evtl. eigens noch. Katholiken sind verpflichtet, in der Kirche zu heiraten, sonst sind ihre Ehen ungültig; aber wenn Nichtkatholiken standesamtlich oder in einer sonstigen Zeremonie heiraten, heiraten sie gültig. Von Natur aus ungültig ist eine Ehe bei dauerhafter Impotenz, die der Eheschließung vorausgeht (nicht bei bloßer Unfruchtbarkeit, auch nicht bei nach der Eheschließung eintretender oder heilbarer Impotenz), wenn jemand sich in der Person irrt (z. B. auf einmal der böse Zwilling am Altar steht), wenn jemand keinen hinreichenden Vernunftgebrauch hat (z. B. psychisch schwer gestört ist, oder bei der Eheschließung betrunken ist), wenn jemand schon verheiratet ist, oder bei besonders naher Verwandtschaft (z. B. direkte Vorfahren/Nachkommen).

(Eine Frage würde sich hier noch stellen: Können Intersexuelle gültig heiraten? Grundsätzlich ja, wenn sie entsprechend ihrem Geschlecht – denn auch Intersexuelle haben Körper, die entweder darauf angelegt sind, Spermien, oder darauf angelegt sind, Eizellen zu produzieren, sprich, sie haben ein bestimmtes Geschlecht – die Ehe vollziehen können. Frauen mit Turnersyndrom oder Männer mit Klinefelter-Syndrom zum Beispiel könnten wohl im Normalfall heiraten. Aber für sehr spezielle Krankheitsbilder (z. B. Swyer-Syndrom, wo sich bei einem genetisch männlichen Embryo keine männlichen Organe bilden und der Körper dann eher weiblich gebildet wird) müsste man Experten fragen.)

Wenn jemand vermutet, dass seine Ehe ungültig ist, lässt sie sich gültig machen; man muss sich einfach bei der Kirche für eine Gültigmachung (eigentlich einfach eine neue Heirat unter jetzt den richtigen Voraussetzungen) melden. Das geht natürlich nur, wenn beide Partner das wollen und jetzt keine Wesenseigenschaft der Ehe mehr ausschließen und keine sonstigen Ungültigkeitsgründe mehr bestehen (oder die Kirche dafür Dispens – eine Ausnahmegenehmigung – erteilt; Dispens kann nur erteilt werden bei Gründen, die von der Kirche festgelegt sind, nicht bei Gründen, die die Ehe von Natur aus ungültig machen; z. B. kann die Kirche erlauben, dass einer seine Cousine heiratet, auch wenn das eigentlich nach dem Kirchenrecht verboten ist, aber nicht, dass einer seine Mutter heiratet). Wenn man diese möglicherweise ungültige Ehe jetzt nicht mehr will, kann man bei einem Kirchengericht die Gültigkeit überprüfen lassen, sodass sie ggf. annulliert wird. Im Zweifelsfall ist sie allerdings gültig; die Ungültigkeit muss bewiesen sein. Und wenn jemand sagt „wir haben zum Zeitpunkt der Hochzeit Kinder komplett ausgeschlossen“ und aus der Ehe sind mittlerweile vier Kinder entstanden, das erste zehn Monate nach der Hochzeit geboren, wird das Kirchengericht wohl kaum darauf eingehen.

Eine offizielle Bestätigung der Nichtigkeit ist nötig, damit man erlaubt jemand anderen heiraten darf. Wenn man sicher weiß, dass die Ehe nichtig ist, kann man theoretisch gültig eine neue Ehe schließen, auch bevor ein Kirchengericht das festgestellt hat, aber es ist eben unerlaubt. In manchen Fällen ist die Nichtigkeit offensichtlich (z. B. wenn es eine reine Scheinehe war, oder wenn ein Katholik nur standesamtlich geheiratet hat (die standesamtlichen Ehen von Nichtkatholiken sind aber gültig; aber Katholiken unterliegen der Formpflicht, die die Kirche festgelegt hat)); in vielen anderen Fällen aber nicht so offensichtlich (z. B. wenn einer psychische Probleme zum Zeitpunkt der Heirat hatte; psychische Probleme machen einen nicht automatisch komplett unfähig, einen Vertrag einzugehen, es kommt auf den Fall an). Aber in jedem Fall muss die Nichtigkeit zuerst bestätigt werden.

Auch die Ehen von Nichtchristen sind gültige Ehen. Wenn zwei Getaufte (auch zwei Evangelische) heiraten, ist das ein Sakrament; wenn zumindest ein Partner ungetauft ist, ist es eine bloße Naturehe. Naturehen sind auch gültig, aber nicht so völlig unauflöslich wie sakramentale Ehen. Dasselbe gilt für Ehen, die gültig geschlossen, aber nicht vollzogen worden sind; aus einem wichtigen Grund können sie aufgelöst werden. Die gültige, sakramentale und vollzogene Ehe wird aber nur durch den Tod aufgelöst. Dass die Ehe ein Sakrament ist, bedeutet, dass sie auch ein Gnadenmittel ist, eine zusätzliche Weise, durch die Christus den Eheleuten beisteht.

Die Ehe ist außerdem ein Band, das für gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen den Eheleuten sorgt; daher jetzt zu Pflichten, Rechten und möglichen Sünden in der Ehe:

Der Moraltheologe Heribert Jone schreibt:

III. Die gegenseitigen Pflichten der Ehegatten

1. Gemeinsame Pflichten. Die Ehegatten müssen einander lieben, einander helfen, einander die eheliche Pflicht leisten, die eheliche Treue halten und miteinander zusammenleben.

Gegen den Willen des Ehegatten sich lange Zeit von ihm trennen, ist schwere Sünde, außer es liegt ein wichtiger Entschuldigungsgrund vor. Näheres vgl. Nr. 747. Über die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft vgl. Nr. 764.

2. Die Pflichten des Mannes sind hauptsächlich: Leitung des Hauswesens und der Familie, Sorge für Nahrung, Kleidung und Wohnung.

Der Mann sündigt, wenn er nicht dafür sorgt, daß die Frau standesgemäß leben kann, oder wenn er ihr Arbeiten aufbürdet, die Frauen in ihrer Stellung nicht verrichten.

3. Die Pflichten der Gattin ergeben sich hauptsächlich aus ihrer Stellung als Gefährtin des Mannes: sie hat in Unterordnung unter den Mann das Hauswesen zu besorgen.

Sie sündigt, wenn sie ihre häuslichen Arbeiten nicht besorgt oder ohne den Willen des Mannes von den Familiengütern größere Ausgaben macht, als dies bei anderen Frauen in derselben Lage Gewohnheit ist. Vgl. auch Nr. 253. – Sie kann aber unabhängig vom Mann das Haus leiten, wenn der Mann sich darum nicht kümmert oder dazu unfähig ist.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 201, S. 163f.)

Gehen wir das alles mal nacheinander durch:

Zusammen zu bleiben, zusammen zu wohnen ist also an sich Pflicht für die Eheleute.

Gegenüber Geschieden-Wiederverheirateten wird von katholischer Seite öfter gesagt, dass das Problem ja nicht die Scheidung, sondern die Wiederheirat sei. Das ist halb richtig. Tatsache ist, dass es Gründe geben kann, aus denen eine Trennung und möglicherweise eine zivilrechtliche Scheidung gerechtfertigt ist. Diese Gründe können sein:

  • Der andere Partner hat einen betrogen.
  • Der andere Partner macht das Leben für einen und/oder die Kinder unerträglich, z. B. durch körperliche Misshandlungen, ständige Kontrolle, Manipulation, Bedrohung, oder sorgt für größeren Schaden für einen oder die Kinder, z. B. indem er die Kinder zu einer kriminellen Karriere anleitet. (Nicht nur Schläge, sondern auch Psychofolter und Ähnliches sind Grund genug. Wenn man sich nicht sicher ist, ob es „schlimm genug“ ist, am besten Leute von außerhalb zu Rate ziehen. Manchmal ist man manipuliert genug, dass man sich nicht mehr sicher ist, ob es wirklich so verkehrt läuft oder man sich alles nur einbildet. Umgekehrt können andere einem aber vielleicht auch sagen, wenn man ein Problem über alle Maßen aufbauscht. Mit kleineren Fehlern des Partners – z. B. die Frau gibt zu viel Geld aus, der Mann ist griesgrämig – muss man leben.)

Natürlich kann auch jemand, der vom anderen Partner einfach verlassen wird, nichts dafür; bei diesen Gründen ging es gerade darum, was es rechtfertigt, selber der zu sein, der sich trennt.

Gründe wie „wir haben uns auseinandergelebt“, „wir gehen uns gegenseitig auf die Nerven“ oder „unsere Ehe ist zur Gewohnheit erstarrt“ sind keine ausreichenden Gründe, den Partner zu verlassen. Ein Ehepaar ist eine Familie; und so wie man sein minderjähriges Kind nur in einem wirklichen Notfall in eine Pflegefamilie oder Einrichtung geben würde, wäre auch hier eine Trennung nur in einem Notfall in Ordnung. Idealerweise wäre sie auch zeitlich begrenzt. Freilich: In vielen Fällen wird man bei einem, der z. B. fremdgeht, erwarten können, dass er es immer wieder tun wird, und man kann vom unschuldigen Partner nicht erwarten, dass er alle Beteuerungen für bare Münze nimmt. Prinzipiell wäre hier aber eine Versöhnung, eine wirkliche Änderung vorausgesetzt, gut.

Laut Jone hat man bei Ehebruch des anderen Partners grundsätzlich das Recht, auf unbegrenzte Zeit getrennt zu bleiben, und bei den anderen Gründen kommt es darauf an, ob der Grund weiter besteht (was man aber z. B. bei einem gewalttätigen Partner i. d. R. erwarten kann.)

Zwei einfache Kriterien dafür, ob eine Trennung moralisch erlaubt ist, sind: 1) Würde ich mich auch trennen, wenn ich dann nie mehr mit jemand anderem zusammen sein könnte? Ist die Ehe so unerträglich, dass ich einfach weg muss, auch wenn ich dann einsam sein werde – oder will ich eher weg, um zu schauen, ob ich auf dem Datingmarkt nicht noch was Besseres finde? 2) Leiden die Kinder so unter der Situation, dass man sie von dem anderen Elternteil so gut wie möglich fernhalten muss?

Eine Trennung ist also unter diesen Umständen möglich. Scheidung ist eigentlich etwas, das nicht existiert – man kann eine gültige, vollzogene, sakramentale Ehe nicht wieder auflösen. Wenn man das mit einer Scheidung bezwecken würde, wäre sie falsch. Wenn man sie aber nur als zivilrechtliche Formalität behandeln würde, und sie aus irgendwelchen rechtlichen Gründen notwendig wäre (z. B. zur Aufteilung des Eigentums), wäre sie erlaubt. (Wenn sie unnötig wäre, nicht, weil man damit nur dem anderen Teil Gelegenheit zu einer Zweit“ehe“ gibt. Aber natürlich kann man nichts dafür, wenn der andere die Scheidung beantragt und der Richter, der an das Gesetz gebunden ist, die Ehe für geschieden erklärt.) Besser wäre aber eine Trennung ohne Scheidung, weil man damit auch nach außen hin eher zu erkennen gibt, dass man die Ehe weiterhin als gültig betrachtet.

Wenn man nach einer Trennung oder Scheidung wieder einen neuen Partner hat, ist das Ehebruch (ob man ihn schon „heiratet“ oder noch nicht), und zwar in jedem Fall; hier gibt es keine Ausnahmen.

Wenn man schon geschieden-wiederverheiratet ist, und dann erst gläubig wird, kann es sein, dass eine Trennung vom neuen Partner schwer machbar ist (z. B. weil man inzwischen gemeinsame Kinder hat). In diesem Fall müsste man zumindest „wie Bruder und Schwester“ zusammenleben, und anerkennen, dass man nicht verheiratet ist; das wäre ausreichend. (Man müsste es sich auch einigermaßen leicht machen, nicht in Sünden zu fallen, z. B. in getrennten Schlafzimmern schlafen, nicht in Unterwäsche durch die Wohnung laufen usw.) Es kann aber (wenn auch vielleicht nicht sehr oft) auch Fälle geben, in denen eine Trennung und vielleicht sogar eine Wiederversöhnung mit dem eigentlichen Partner möglich und sinnvoll wäre. Wie beim doppelten Lottchen.

Bei der Trennung/Scheidung ist auch immer zu beachten, wie sie den Kindern schaden kann (was sie außer bei solchen oben genannten Fällen, in denen es schlimmer für die Familie wäre, zusammenzubleiben, normalerweise sehr stark tun wird). Ich habe mal die bemerkenswerte Beobachtung gehört, dass die Stelle, an der Jesus die Kinder segnet, direkt nach der kommt, an der Er mit schärfsten Worten Ehescheidung und Wiederheirat verurteilt: Bevor Jesus die Kinder segnet, erteilt Er den Leuten, die ihre Familien auseinanderreißen und ihnen neue Partner ihrer Eltern vor die Nase setzen wollen, eine Absage. (Hier braucht man auch keine Sprüche wie „Aber wären liebende Stiefeltern nicht besser als schlechte Eltern“ zu bringen, denn sowohl Eltern als auch Stiefeltern können gut oder schlecht sein, und gute Eltern sind besser als gute Stiefeltern, und selbst schlechte Eltern sind besser als schlechte Stiefeltern. Kinder werden immer wollen, dass ihre Eltern auch untereinander eine Familie bilden.)

Wenn beide Partner sich einig sind, dass Scheidung gar nicht geht, ist das auch selbst ein Schutz für die Ehe; es ist weniger Druck da, sich dem Partner beweisen zu müssen, weniger Misstrauen, ob der Partner vielleicht genug von einem haben könnte, und mehr Motivation, an der Beziehung zu arbeiten und das Beste draus zu machen, weil man es nun mal miteinander aushalten muss.

Die Eheleute haben also generell die Pflicht, zusammenzuleben. Das schließt auch aus, dass z. B. ein Mann einfach gegen den Willen seiner Frau beschließt, mehrere Jahre als Gastarbeiter ins Ausland zu gehen, wohin die Familie nicht mitkommen könnte, weil er da mehr verdient – außer er hat einen sehr wichtigen Grund, z. B. dass er sonst überhaupt keinen Job findet und die Familie nicht versorgen kann. Für eine längere Trennung aus solchen Gründen müsste man normalerweise die Zustimmung des anderen Ehepartners haben, wobei der Mann, der als Familienoberhaupt die Gesamtverantwortung trägt, noch eher entscheiden kann, dass ein sehr wichtiger Grund vorliegt und er die Einwände seiner Frau nicht gelten lassen kann. (Das galt übrigens auch schon im Mittelalter: Wenn ein Mann sich freiwillig für einen Kreuzzug melden wollte, brauchte er die Zustimmung seiner Frau, aber nicht, wenn er verpflichtet wurde, sich an einem Krieg zu beteiligen.)

Hier stellt sich noch die Frage: Wie sähe es aus, wenn ein Mann und seine Frau sich z. B. gegenseitig total auf die Nerven gehen (schlimmere Probleme sind allerdings nicht da) und im gegenseitigen Einvernehmen beschließen, sich zu trennen, aber keine neuen Partner zu suchen? Wäre das erlaubt? Es wäre sicherlich eher zu rechtfertigen, als den anderen gegen seinen Willen zu verlassen; aber trotzdem wollte man eigentlich zusammengehören und die Ehe ist heilig. Ideal ist es nicht, aber es könnte wohl erlaubt sein. Jone schreibt dazu: „Mit gegenseitiger Übereinstimmung kann die eheliche Gemeinschaft aus einem vernünftigen Grunde aufgehoben werden. […] Ein solcher Grund ist gegenseitige unüberwindliche Abneigung. Ebenso kann aus höheren Beweggründen [hier wird z. B. gemeint sein: wenn einer ins Kloster gehen will, für einen wichtigen Auftrag ins Ausland gehen will…] die eheliche Gemeinschaft ganz oder teilweise, für immer oder für eine Zeitlang aufgehoben werden. Dabei muß man Rücksicht nehmen auf die Erziehung der Kinder sowie auf die Gefahr der Unenthaltsamkeit.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 764, S. 626f.) Eben sehr wichtig hier: Welche Auswirkung hat es auf die Kinder? Für sie ist ja die Ehe auch da.

Sie haben auch die Pflicht, einander zu lieben und einander zu helfen. Schwere Sünde dagegen wäre z. B., wenn ein Mann sich nicht um seine kranke Frau kümmert und ihr ständig Vorwürfe wegen ihrer Krankheit macht, oder wenn eine Frau ihren Mann bei jeder sich bietenden Gelegenheit heruntermacht und ihm ihre Verachtung zeigt; lässliche Sünden wären solche alltäglichen Sachen wie gelegentlicher Streit und Gemecker. Zur gegenseitigen Liebe gehört auch der gegenseitige Respekt, und es gehört dazu, einander zu helfen, Gott zu lieben und in den Himmel zu kommen, gemeinsam zu beten usw. Viel mehr muss hier eigentlich nicht gesagt werden, auch wenn das ein ziemlich essentieller Teil der Ehe ist; das ergibt sich in der Praxis.

Die eheliche Treue erklärt sich von selbst; auch „Ehebruch im Herzen“, wie Jesus es nennt, ist Sünde. Ich wiederhole noch mal, was ich im vorletzten Teil gesagt habe:

Ehebruch ist auch schlimmer als normale Unzucht, wie hier wohl nicht weiter ausgeführt werden muss; hier wird Vertrauen missbraucht und ein vor Gott geschlossener Bund gebrochen. (Auch unvollendete Sünden mit einem Verheirateten sind schwere Sünden und ehebrecherisch.) Wer als Verheirateter mit einer anderen verheirateten Person schläft, begeht einen doppelten Ehebruch (und muss das auch so in der Beichte angeben, weil es ein Verrat an zwei anderen Menschen ist).

Ehebruch ist auch dann Ehebruch, wenn der andere Ehepartner in  eine „offene  Ehe“ eingewilligt hat. So, wie ein Arbeiter nicht gültig einem Arbeitsvertrag zustimmen kann, der ihn extrem ungerechten Bedingungen unterwirft, kann auch niemand gültig zustimmen, dass sein Ehepartner ihn betrügt; dass der andere ihn zu dieser Zustimmung gebracht hat oder dass er das sogar von vornherein wollte oder auch die Ehe bricht, lässt ihm keine freie Bahn. Das zerstört eine Ehe ziemlich bald; letzten Endes lässt es niemanden kalt, dass der geliebte Partner jetzt andere hat, und die ganze Vertrautheit, die sich aus der Exklusivität ergibt, ist dahin.

Die Ehe ist etwas Heiliges, das die Eheleute sich nicht nach Belieben zusammenkonstruieren dürfen; besonders die sakramentale Ehe, d. h. die Ehe zwischen Getauften, die ein Abbild des Bundes Christi mit der Kirche ist.“

Man sollte gar nicht erst mit dem Gedanken an andere flirten – man hat den eigenen Partner und Punkt.

Der Heiligkeit der Ehe steht auch die (gewohnheits-)rechtlich anerkannte Polygamie entgegen, auch wenn sie nicht ganz so schlimm ist wie Wiederheirat nach Scheidung; sie ist eine Ungerechtigkeit gegenüber den (für gewöhnlich) Frauen, die ihren Mann teilen sollen, und auch gegenüber den Kindern, und sorgt für gestörte Familienverhältnisse – was sie übrigens auch schon im Alten Testament getan hat, z. B. bei Jakob und seinen beiden Frauen, oder Salomo und seinem Harem.

„Es kann keine Gleichheit zwischen Mann und Frau geben, wenn sie nur eine unter mehreren ist, und man muss sich nicht wundern, dass in polygamen Ländern die Stellung der Frau nicht weit über der einer Sklavin ist. Eifersucht unter den Frauen kann kaum vermieden werden, wenn jede um die Aufmerksamkeit des Mannes buhlt und jede Ehrgeiz für ihre eigenen Kinder hat. Fast übermenschlicher Einfallsreichtum wird vom Ehemann gefordert, damit er vollkommen gerecht zu den Frauen und Kindern sein kann, und diese Art von Gesellschaft scheint nur möglich, wenn die Stellung der Frau so degradiert ist, dass ihr Wille nicht zählt. All das hat Einfluss auf die Kinder, die in einer solchen Atmosphäre aufwachsen. […]

Die Ausrede für Polygynie [= ein Mann, mehrere Frauen], schnellere Vermehrung der menschlichen Rasse, ist nicht vorhanden bei der Polyandrie [= eine Frau, mehrere Männer], denn eine Frau kann nicht mehreren Männern mehr Kinder gebären als einem. Das Großziehen der Kinder, wie die Natur es beabsichtigt, wird unmöglich, da der Vater nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann und so unfähig ist, die Funktion auszufüllen, die er dem Naturrecht nach hat. Auch das Kind, unfähig, seinen Vater zu kennen, kann sich nicht um Hilfe und Anleitung an ihn wenden. Die Kinder würden natürlicherweise darüber streiten, welcher Mann der Vater welches Kindes ist. Alle Väter würden vielleicht versuchen, diese Funktion für alle Kinder zu erfüllen, oder sie willkürlich aufteilen, aber das kann keine wirkliche elterliche Beziehung sein.“ (Austin Fagothey SJ, Right and Reason. Ethics in Theory and Practice based on the teachings of Aristotle and St. Thomas Aquinas, 2. Aufl., St. Louis 1959, S. 369f.)

(Hier würde sich die Frage stellen, wieso dann Scheidung und Polygamie durch das Gesetz des Mose erlaubt waren. Diese Frage beantwortet Jesus ganz einfach: „Da kamen Pharisäer zu ihm und fragten: Ist es einem Mann erlaubt, seine Frau aus der Ehe zu entlassen? Damit wollten sie ihn versuchen. Er antwortete ihnen: Was hat euch Mose vorgeschrieben? Sie sagten: Mose hat gestattet, eine Scheidungsurkunde auszustellen und die Frau aus der Ehe zu entlassen. Jesus entgegnete ihnen: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat er euch dieses Gebot gegeben. Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie männlich und weiblich erschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Zu Hause befragten ihn die Jünger noch einmal darüber. Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Und wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.“ (Mk 10,2-12) Das Mosaische Gesetz hat manches toleriert und kontrolliert, das schwer so schnell ganz abzuschaffen war. Unter den Theologen wurde manchmal diskutiert, ob Polygamie auch so schlimm wie Scheidung ist und genauso sehr gegen das Naturrecht verstößt, und ob sie manchmal keine Sünde sein könnte, wenn Gott sie gestattet, aber diese Diskussion ist hier nicht weiter relevant; im Neuen Bund ist auch die Polygamie in jedem Fall verboten.)

Dann gibt es auch noch das Konzept der „ehelichen Pflicht“ im Sinne von 1 Kor 7. „Der Mann soll seine Pflicht gegenüber der Frau erfüllen und ebenso die Frau gegenüber dem Mann. Die Frau verfügt nicht über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt aber auch der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau. Entzieht euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeit lang, um für das Gebet frei zu sein! Dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht in Versuchung führt, weil ihr euch nicht enthalten könnt.“ (1 Kor 7,3-5)

Das Konzept kann einem erst einmal sehr komisch vorkommen; Sex als eine Art Pflicht zu sehen, ist absolut nicht mehr üblich. Ich habe es hier schon einmal bei der Reihe zu den schwierigen Bibelstellen erwähnt. Ich zitiere einfach noch mal mich selber:

„Wenn der Partner weiß, dass man für seine Liebesbedürfnisse da ist (außer, wenn es einem z. B. gerade schlecht geht), und er oder sie nicht ewig verhandeln muss, dann lässt sich viel Frustration vermeiden, man fühlt sich stärker aneinander gebunden; und der oder die andere versucht dann auch nicht, einen zum Sex zu überreden, wenn es eben doch mal wirklich nicht passt, weil er oder sie weiß, dass man normalerweise für ihn da ist. Es geht ja hier auch nicht nur um Körperliches, sondern auch um emotionale Bedürfnisse.

(Freilich ist auch das Ziel, dass derjenige, der den größeren Sexualtrieb hat, nicht zum Ersatz in Sünden wie Selbstbefriedigung verfällt, legitim. Natürlich wäre das keine Entschuldigung für Selbstbefriedigung, aber viele Menschen sind nun mal gerade in diesem Bereich ziemlich anfällig, das Falsche zu tun.)

Und dann sollte man die grundsätzliche Vorstellung loswerden, dass Liebe und Pflicht miteinander unvereinbar wären. Wir sollen Gott lieben: Trotzdem redet man beim Besuch der Messe von der ‚Sonntagspflicht‘. Natürlich geht man idealerweise nicht nur deshalb zur Sonntagsmesse, weil es Pflicht ist; aber manchmal, wenn man sich am Sonntagmorgen eher nach Ausschlafen fühlt, bietet der Gedanke an die von der Kirche festgeschriebene Sonntagspflicht die restliche benötigte Motivation. Und wenn man dann da ist, ist die Messe jedes Mal – na ja, einfach die Messe, wunderschön. Auch in einer Beziehung geht es nicht immer ohne Pflichten – ganz allgemein gesprochen. Natürlich liebt man sich, aber manchmal tut man etwas für den Partner auch eher deshalb, weil es so ausgemacht war und man in einer Beziehung eben etwas füreinander tut, als weil man sich gerade so liebevoll fühlt. Und oft bringt gerade das dann wieder stärkere Liebe hervor.“

Man gehört in der Ehe eben wirklich nicht mehr nur sich selber; das ist eine ganz praktische Realität. Bei der Eheschließung überträgt man quasi dem anderen ein gewisses Recht auf den eigenen Körper; kein bedingungsloses Recht, aber doch ein Recht, sodass man selber auch dieses Recht keinem anderen mehr übertragen kann. Und dieses Recht bedeutet ein gewisses Recht, dass der andere einem Zärtlichkeit und Liebe zeigt, einem bei sexueller Erfüllung hilft, und mit einem zusammenwirkt, dass man Kinder bekommt; es wäre auch eine Sünde gegen den anderen, ihm Kinder zu verweigern, die für ihn vielleicht eine wichtige Erfüllung bedeuten und ihn später mal unterstützen.

Wenn also Sex in der Ehe eine Pflicht sein kann, ist dann Vergewaltigung innerhalb der Ehe keine Sünde mehr, weil sich jemand da nur sein Recht nimmt? Natürlich nicht.

Auch wenn jemand eine Pflicht einem gegenüber hat, ist es nicht automatisch erlaubt, diese Pflicht mit Gewalt durchzusetzen. Wenn jemand die Freundschaftspflicht hätte, einem beim Umzug zu helfen, da man sonst niemanden hat und er es einem versprochen hat, aber sich herausredet, dürfte man ihn trotzdem nicht entführen und mit Gewalt zur Arbeit antreiben. Ein anderes Bsp. bzgl. der Ehe macht das auch deutlich: Zu den Pflichten von Eheleuten gehört es (s. o.) ja auch, zusammenzuwohnen. Jetzt kann es sein, dass

  • eine Frau ihren Mann kurzfristig gerechtfertigterweise verlässt, weil sie sich für ein paar Wochen um ihre kranke Mutter kümmern muss, die sonst niemanden hat
  • eine Frau ihren Mann kurzfristig ungerechtfertigterweise verlässt, weil sie nach einem harmlosen Streit die Beleidigte spielen will und zwei Tage im Hotel verbringt
  • eine Frau ihren Mann langfristig gerechtfertigterweise verlässt, weil er sie betrügt oder schlägt oder ihr seine sexuellen Fetische aufzwingt oder ihre Kinder misshandelt
  • eine Frau ihren Mann langfristig ungerechtfertigterweise verlässt, weil sie mit ihrem Liebhaber durchbrennt.

In keinem dieser Fälle würde man es ok finden, dass der Mann die Frau auf dem Dachboden einsperrt, um sie daran zu hindern, wegzugehen. Genauso ist es bei den anderen „ehelichen Pflichten“. Wenn der eine sie – kurzfristig oder langfristig, gerechtfertigterweise oder ungerechtfertigterweise – nicht erfüllt, darf der andere ihn nicht mit Gewalt dazu zwingen.

Auch eine Stelle aus der Enzyklika Humanae Vitae, die ja eigentlich das Thema Empfängnisverhütung behandelt, macht das deutlich: „Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt.“ Soll heißen: Vergewaltigung in der Ehe ist ähnlich widernatürlich, wie auch Empfängnisverhütung widernatürlich ist. (Wobei Papst Paul VI. ja nicht von richtigem Zwang spricht, sondern nur von „aufgenötigt“.) Sex ist für Liebesausdruck & Kindermachen da und darf weder direkt gezielt die Offenheit für Kinder ausschließen noch schwer gegen Liebe oder Gerechtigkeit verstoßen. Es ist an sich keine Sünde (wenn auch nicht ideal), wenn ein Ehepaar mal nur deswegen Sex hat, weil sie ihre biologischen Bedürfnisse haben – solange sie dabei eben nicht die Liebe durch Gewalt, Zwang, Nötigung ausschließen oder die Kinder durch künstliche Verhütungsmittel.

Einen Unterschied gibt es freilich zwischen ehelichen und unehelichen Beziehungen: Man muss nicht auf gleiche Weise für alles um Erlaubnis fragen. Wenn ein Mann seine Frau überraschend zu sich herzieht und küsst, wird keiner das schlimm finden; wenn er das beim ersten Date mit einem Mädchen tut, wäre es ein bisschen unverschämt; da fragt man zuerst „Darf ich dich küssen?“. In der Ehe wird quasi erst mal angenommen, dass der andere zustimmt, wenn er nicht das Gegenteil zu erkennen gibt, weil man schon zusammengehört.

Übrigens: Es wird ja immer mal wieder verbreitet, Vergewaltigung innerhalb der Ehe wäre in Deutschland erst seit 1997 strafbar. Das ist falsch. Vergewaltigung war rechtlich vorher als erzwungene Unzucht, nicht erzwungener Sex definiert, aber das hieß nicht, dass man Gewalt gegenüber der Ehefrau für total in Ordnung gehalten hätte. 1996 fiel so etwas einfach unter den Paragraphen zur Nötigung, ggf. auch der Körperverletzung. Die Gesetzesänderung war eher Symbolpolitik durch die politisch linke Seite (und genau diese Parteien haben auch wieder dafür gesorgt, dass Vergewaltiger mittlerweile mit Bewährung davonkommen, aber ich will mich hier nicht zu sehr über Winkelzüge in der Politik aufregen).

Wie gesagt gibt es auch Entschuldigungen von den „ehelichen Pflichten“; auch, wenn man merkt, dass es dem anderen eigentlich wichtig wäre, gibt es kurzfristige oder langfristige Entschuldigungsgründe. Es gibt manche Fälle, in denen es bloß keine Verpflichtung ist, einzuwilligen, und andere, in denen es eine schon eine Sünde ist, wenn der eine den anderen bittet. Keine Verpflichtung besteht z. B.:

  • wenn der andere Ehebruch begangen hat (und man sich (noch) nicht versöhnt hat; wenn das drei Jahre zurückliegt und man sich schon lange wieder versöhnt hat, ist es nicht schön, es wieder als Ausrede zu nehmen, um ihm die kalte Schulter zu zeigen).
  • wenn man schon aus einem anderen guten Grund (z. B. häusliche Gewalt, s. o.) von ihm getrennt lebt.
  • wenn der andere eine Geschlechtskrankheit hat (man kann hier selbst entscheiden, ob man u. U. das Risiko eingehen will, z. B. wenn es keine schwere Krankheit ist oder es gute Medikamente dagegen gibt; dieser Grund gilt übrigens auch, wenn der andere die Geschlechtskrankheit nicht durch Ehebruch, sondern auf andere Weise (verunreinigte Blutkonserve o. Ä.) bekommen hat)
  • wenn der andere die Sorge für die Familie vernachlässigt, so dass für ein evtl. entstehendes Kind wegen seiner Schuld nicht gut genug gesorgt wäre. „Vertrinkt der Mann seinen Verdienst und überläßt der Frau die Sorge für den Unterhalt, so braucht diese ihm die eheliche Pflicht nicht zu leisten. Muß aber die Familie ohne Schuld des Mannes in Armut leben, so ist dies kein Grund, die eheliche Pflicht zu verweigern; ebenso nicht der Umstand, daß bei größerer Kinderzahl die Familie sich noch mehr einschränken muß.“ (Jone, Nr. 755, S. 619f.)
  • wenn der andere keinen wirklichen Vernunftgebrauch hat (geistesgestört, betrunken)
  • wenn der andere ganz übermäßige Forderungen stellt (zweimal in der Woche ist aber nicht „ganz übermäßig“)
  • „bei großer Gefahr für Gesundheit oder Leben. Derartige Gründe können sein z. B. eine schwere ansteckende Krankheit, schwerer Herzfehler u. dgl. Keine Entschuldigung aber bilden die gewöhnlichen Beschwerden, die mit der Schwangerschaft, Geburt oder Ernährung des Kindes verbunden sind, z. B. große, aber kurze Schmerzen oder langdauerndes, aber nicht zu heftiges Kopfweh. Keine Entschuldigung ist die durch die Erfahrung bestätigte Furcht, daß die Frau, falls sie empfängt, das Kind nicht austragen, sondern einen Abortus [Fehlgeburt] oder eine Totgeburt haben werde.“ (Jone, Nr. 756, S. 620) Ein solcher Grund, sich zu verweigern, wäre also auch vorhanden, wenn eine Frau weiß, dass sie (z. B. nach mehreren Kaiserschnitten) ein Risiko hätte, eine neue Schwangerschaft nicht zu überleben, oder aus Erfahrung weiß, dass sie immer eine Wochenbettdepression bekommt und deswegen schon ernsthaft selbstmordgefährdet war, oder wenn eine Schwangerschaft die ganzen Monate über außergewöhnlich hart für sie ist. In dem Fall hätte sie das Recht, zumindest auf den Verkehr in den fruchtbaren Zeiten zu verzichten, oder, wenn die z. B. nicht genau feststellbar sind, ganz darauf zu verzichten.

Der Frau wird ein neues Kind natürlich immer mehr Probleme und Schwierigkeiten bereiten als dem Mann, aber nun ja, wie soll man es sagen, das ist leider der Fluch, für den wir uns bei Eva bedanken können, und einer gewissen Offenheit für Kinder – inklusive normale Schwangerschaftsübelkeit und normale Geburtsschmerzen – stimmt man nun mal zu, wenn man die Ehe eingeht. Das ist einfach so.

Es kann auch schon eine Sünde sein, den anderen darum zu bitten, z. B. eben auch der Gesundheit wegen. Eine Frau kann schon, weil sie sich selber unbedingt noch ein Kind wünscht, in eine außergewöhnlich beschwerliche oder gefährliche Schwangerschaft einwilligen, aber wenn sie z. B. im Augenblick irgendeine Krankheit hat, die Sex wirklich gefährlich für sie macht, wäre es unverantwortlich von der Seite ihres Mannes aus, dabei mitzumachen, wer auch immer die Sache initiiert. „Nach einer Geburt ist der eheliche Verkehr im allgemeinen unter schwerer Sünde verboten in den zwei ersten Wochen, unter läßlicher Sünde in den folgenden vier Wochen; erlaubt ist er zur Zeit, in der die Mutter das Kind noch stillt. – Bei Schwangerschaft ist der eheliche Verkehr erlaubt, ausgenommen, wenn die Gefahr eines Abortus [Fehlgeburt] besteht.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 750, S. 616)

Außerdem gilt: Bei Ungültigkeit der Ehe ist der eheliche Verkehr unter schwerer Sünde verboten, auch wenn nur ein Teil Kenntnis von der Ungültigkeit hat. – Bei ernstem Zweifel an der Gültigkeit der Ehe muß man sich durch Nachforschung Gewißheit zu verschaffen suchen. Während dieser Zeit darf man nicht um den ehelichen Verkehr bitten, muß aber auf Ersuchen des anderen Teiles, der keinen Zweifel hat, die eheliche Pflicht leisten. Kann der Zweifel nicht gelöst werden, so ist die Ehe als gültig zu betrachten.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 751, S. 617) (Natürlich geht es hier nur um ernsthafte, vernünftige Zweifel; wenn jemand, der zu Ängstlichkeit und ständigen Zweifeln neigt, sich plötzlich fragt, ob er seinen Ehekonsens ernst genug gemeint hat, ist der Zweifel einfach zu missachten.)

Auf sämtliche komischen sexuellen Vorlieben muss man allerdings nicht eingehen; erst recht nicht auf irgendwelche perversen Fetische. Ein bisschen Rücksichtnahme auf normale Vorlieben (z. B. Länge des Vorspiels) sollte normal sein. Zu diversen Sexualpraktiken siehe den vorletzten Teil.

Allgemein zur „ehelichen Pflicht“ schreibt Jone noch:

„Zur Leistung der ehelichen Pflicht ist man an sich unter schwerer Sünde gehalten, wenn der andere Teil ernstlich darum bittet, besonders wenn er noch in Gefahr der Unenthaltsamkeit wäre oder doch bei Überwindung der Versuchung ein großes Opfer bringen müsste.

Die Bitte um Leistung der ehelichen Pflicht wird gewöhnlich von seiten des Mannes ausdrücklich gestellt werden, von seiten der Frau aber nur stillschweigend, z. B. durch Zärtlichkeiten. – Nur eine läßliche Sünde ist die Verweigerung der ehelichen Pflicht (vorausgesetzt, daß der andere Teil nicht in Gefahr kommt, schwer zu sündigen), wenn der andere Teil von seiner Forderung leicht absteht oder wenn die Leistung nur auf kurze Zeit verschoben wird, oder wenn bei häufigem Verkehr die Leistung nur selten, z. B. einmal im Monat verweigert wird. – In bona fide [im guten Glauben] aber soll man gewöhnlich ältere Frauen lassen oder Frauen mit vielen Kindern, wenn sie meinen, sie würden nur dann schwer sündigen, wenn sie dem Manne die eheliche Pflicht fast immer verweigern, oder derselbe in große Gefahr komme, schwer zu sündigen. – Im allgemeinen wird man wohl gewöhnlich die Frauen auf die Schwere ihrer Verpflichtung aufmerksam machen, die Männer aber zur Mäßigkeit anhalten.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 754, S. 619)

Ein einfaches „heute bin ich so extrem müde, Schatz, wäre morgen auch ok?“ – „ja, klar“ ist natürlich kein Problem – man kann sich ja absprechen, wenn es gerade ungelegen kommt, sollte aber eben den anderen nicht ohne Grund vertrösten und abwimmeln.

John C. Ford und Gerald Kelly schreiben in einem Buch über die Ehe:

„Als eher allgemeine Prinzipien, die eheliche Intimitäten und ihre Relation zu Gerechtigkeit und Liebe ordnen, könnten wir aufstellen: 1) dass jeder verpflichtet ist, den vernünftigen und ernsthaften Bitten des anderen nachzukommen; und 2) dass jeder verpflichtet ist, Verhalten zu vermeiden, das dem anderen unnötige Schmerzen oder Widerwillen bereitet. […]

Daher, obwohl eine Ehefrau nicht vollkommen im Recht sein mag, wenn sie Verkehr oder Mitwirkung an vorbereitenden Intimitäten verweigert, weil sie ’nicht in der Stimmung‘ ist, wäre ein Ehemann auch kaum im Recht, wenn er einfach auf seinem Recht besteht ohne Rücksicht auf ihre Gefühle. […] Ein Ehemann, dessen Begierde so dominant ist, dass er sich weigern würde, sich Zeit zu nehmen und zu versuchen, seine Frau zu einer freudigen Einwilligung zu bringen, wäre hedonistisch; und die Frau, die sich weigern würde, sich überreden zu lassen, würde durch das gegenteilige Laster der Gefühllosigkeit sündigen.

Ein kurzes Wort zu unserem zweiten Prinzip: dass keiner dem anderen unnötige Schmerzen oder Widerwillen bereiten sollte. Es ist möglich, dass der Verkehr für eine kurze Zeit nach der Heirat schmerzhaft ist, vor allem für die Braut. Die voreheliche Konsultation mit einem guten Arzt kann das bis zu einem gewissen Ausmaß verhindern, wenn nicht ganz. Und wenn es nicht ganz verhindert werden kann, kann gegenseitige Rücksichtnahme es vermindern, bis die nötige Anpassung geschehen ist. Außerdem können zu Beginn der Ehe, und besonders bei denen, die sehr keusche Leben geführt haben, selbst gewöhnliche Intimitäten etwas Widerwillen verursachen. Auch hier sollten Pönitenten dahingehend beraten werden, dass gegenseitige Rücksichtnahme das Problem lösen wird und dazu beitragen wird, dass der Widerwille verschwindet. Aber manchmal brauchen sie einen Eheberater.

In Situationen wie diesen, unter der Voraussetzung der richtigen verständnisvollen Einstellung, wird weder Schmerz noch Widerwille unnötigerweise verursacht. Aber abgesehen von diesen gewöhnlichen Problemen ist es manchmal notwendig, verheiratete Personen daran zu erinnern, dass die Menschen sich sehr in ihrer Weise, Liebe auszudrücken, unterscheiden, und dass, was dem einen gefällt, vielleicht ekelerregend für einen anderen sein könnte; außerdem, dass Männer sich sehr von Frauen unterscheiden in ihren sexuellen Reaktionen und körperlichen Wünschen. Wegen der Verschiedenheit der Wünsche muss es einen beiderseitigen Kompromiss geben. Einer, der sich weigert, einen solchen Kompromiss einzugehen, und der dadurch, dass er eher physische Befriedigung als den Wunsch, wirkliche Zuneigung auszudrücken, sucht, auf Methoden des Liebesspiels besteht, die die vernünftigen Gefühle des anderen verletzen, wäre lieblos und würde die ehelichen Intimitäten entgegen ihrem Zweck, die gegenseitige Liebe zu fördern, benutzen. Es ist möglich, auf diese Weise schwer gegen die eheliche Liebe zu sündigen.“ (John C. Ford SJ und Gerald Kelly SJ, Contemporary Moral Theology. Volume II. Marriage Questions, Westminster, Maryland, 1964, S. 198-200. Meine Übersetzung.)

Hier sollte man noch NFP (Natürliche Familienplanung) erwähnen, also dass die Eheleute sich entscheiden, zeitweise nur in den unfruchtbaren Zeiten miteinander zu schlafen (die man ja heute mit diversen Messungen meistens ganz gut feststellen kann, wofür es Kurse für Frauen gibt). Das ist grundsätzlich erlaubt, denn hier nutzt man die unfruchtbaren Zeiten, die Gott selber geschaffen hat, und macht sich nicht selber unfruchtbar. Wichtig ist allerdings das gegenseitige Einverständnis, und dass es die Ehe nicht zu sehr belastet, also dass man es will und es kann. Es wäre z. B. falsch, wenn der Mann nach drei Kindern auf NFP besteht, obwohl die Frau unbedingt noch ein viertes Kind will. (Unter der Voraussetzung, dass keine speziellen Umstände vorliegen, wegen denen ein Kind gar nicht ginge, die sie aber einfach nicht anerkennen will. Aus einem wirklich gewichtigen Grund könnte man auch darauf bestehen, wenn der Partner es nicht will – s. u.) Oder ein anderes Beispiel: Er hat nach drei Kindern genug, aber wegen ihrem unregelmäßigen Zyklus müssten sie fast ganz auf Sex verzichten, was sie einfach nicht will, oder sie wissen, dass sie, wenn sie länger fast ganz enthaltsam leben, öfter Sünden wie Selbstbefriedigung begehen. Das wäre auch nicht in Ordnung. Natürlich kann man sich an Dinge gewöhnen, manche Dinge, die erst hart sind, werden später leichter und es kann auch die Liebe verstärken, wenn man zusammen auf etwas verzichtet; aber es sollte keine zu große Belastung sein und vor allem eben im gegenseitigen Einverständnis geschehen. Es kann ja auch sein, dass es einfach für Spannungen sorgt, wenn man sich ständig zurückhalten muss und nicht mehr so ungezwungen mit seiner Liebe umgehen kann wie vorher.

Außerdem braucht man normalerweise einen vernünftigen Grund; es muss kein extrem schwerwiegender Grund sein, aber doch ein vernünftiger Grund, z. B.:

  • mit noch mehr Kindern wäre man überfordert und hätte zu wenig Zeit für die einzelnen oder würde zu sehr unter Schlafmangel leiden
  • einer der Eheleute ist chronisch krank und könnte sich nicht gut kümmern
  • man hat gerade vor ein paar Monaten ein Kind bekommen, und die Frau soll sich vor dem nächsten erst einmal erholen (wobei in dem Fall praktischerweise schon das Stillen oft, wenn auch nicht immer, natürlicherweise für vorübergehende Unfruchtbarkeit sorgt)
  • die Frau hat nach ihren bisherigen Schwangerschaften immer an Wochenbettdepressionen gelitten
  • man hat zu wenig Geld, könnte sich z. B. keine Wohnung leisten, die groß genug ist
  • eins der bisherigen Kinder ist behindert und erfordert viel Aufmerksamkeit
  • die Frau hat einfach ziemlich Angst vor einer neuen Schwangerschaft
  • man hatte bisher lauter Fehlgeburten und hält es einfach nicht mehr aus, ständig Kinder zu verlieren

Es dürfte allerdings nur eine lässliche Sünde sein, NFP aus einem nicht ganz zureichenden Grund zu nutzen. Schwerwiegender wäre es schon, es dem anderen aufzuzwingen, oder es komplett ohne Grund zu praktizieren, oder aus einem unwichtigen Grund die ganze Ehe über zu praktizieren. Aber bei katholischen Paaren, die diese Dinge einigermaßen ernst nehmen, sollten schwere Sünden hier sehr selten vorkommen; normalerweise hätten sie wohl zumindest einen so halb zureichenden Grund, wenn sie NFP praktizieren. Und gerade dafür, die Kinder einfach in angemessenem Abstand statt direkt hintereinander zu bekommen, dürfte praktisch immer ein Grund vorhanden sein. (Auch wenn es natürlich jedem freisteht, die Kinder direkt hintereinander zu bekommen, wenn man einfach so viele Kinder wie möglich haben will, oder die Phase des Kinderkriegens schnell hinter sich bringen will, oder nicht will, dass zwischen den Kindern ein zu großer Altersunterschied ist, oder was auch immer.)

Je gravierender der Grund für NFP (z. B. schwere gesundheitliche Probleme), desto eher wäre es auch gerechtfertigt, Belastungen der Ehe zu riskieren, oder gegenüber dem unwilligen Partner darauf zu bestehen. Wenn es Gründe gibt, die „ehelichen Pflichten“ ganz zu verweigern, gibt es sie erst recht dafür, sie nur während der fruchtbaren Zeit zu verweigern.

Ford und Kelly schreiben über Belastungen der Ehe durch periodische Enthaltsamkeit:

„Leider ist in der gefallenen Natur der Sexualtrieb oft alles andere als vernünftig. Wenn angesichts starker Gründe dafür, Abstände zwischen den Kindern einzuhalten oder die Zahl der Kinder zu begrenzen, einer der Beteiligten die Einstellung annimmt: ‚Ich muss sexuelle Befriedigung haben und ich werde sie auf die eine oder andere Weise bekommen, ganz gleich, was die Gründe für zeitweilige Enthaltsamkeit sind‘, können seine oder ihre Sünden kaum dem vernünftigen Bestehen des anderen Beteiligten auf periodischer Enthaltsamkeit zugerechnet werden. Das wäre umso wahrer, wo auf eine Art spirituelle Erpressung zurückgegriffen wird: ‚Entweder gibst du mir jetzt Geschlechtsverkehr oder ich werde anderswohin gehen, und du wirst verantwortlich für meine Sünde sein.‘ In solchen Fällen, in denen kein ehrliches Bemühen stattfindet, die Selbstkontrolle auszuüben, die die Situation erfordert, ist die ‚Gelegenheit zur Sünde‘ eher die eigene Einstellung der Person als die Praxis der periodischen Enthaltsamkeit.“ (Ford und Kelly, Contemporary Moral Theology. Volume II. Marriage Questions, S. 444)

Natürlich ist gegenseitige Rücksichtnahme hier immer notwendig; wenn es dem anderen einfach schwerfällt, sollte man versuchen, es ihm leichter zu machen, ggf. auch, indem man auf „unvollständige“ Zärtlichkeiten verzichtet, die ihn nur frustriert darüber zurücklassen, dass jetzt nicht mehr möglich ist, oder umgekehrt mehr solche Zärtlichkeiten auszutauschen, wenn das wenigstens dafür sorgt, dass man sich etwas geliebt fühlt, o. Ä. – je nach den Umständen eben.

Eine Frage stellt sich hier: Kann es erlaubt sein, Kinder vollständig zu vermeiden, solange man nur NFP dafür nutzt? Mit einem entsprechenden Grund, ja. Gott hat Eheleuten den Auftrag gegeben: Seid fruchtbar und vermehrt euch; und wer verheiratet ist, sollte normalerweise zumindest einen gewissen Beitrag dazu leisten, dass mehr Menschen in die Welt gesetzt werden und die Menschheit fortbesteht. Aber wenn schon zu Beginn der Ehe ein schwerwiegender Grund vorhanden ist, keine Kinder zu bekommen, kann man natürlich warten, auch sehr lange, mit der Offenheit, dass man Kinder nicht mehr vermeidet, wenn sich die Umstände ändern, aber diese geänderten Umstände werden vielleicht nie eintreten. Man könnte an ein Paar denken, das heiratet, wenn die Frau schon schwer chronisch krank ist und es kaum eine Chance auf Besserung gibt. Man kann allerdings sagen, dass der Grund, Kinder ganz zu vermeiden, zumindest ein bisschen schwerwiegender sein sollte, als z. B. der Grund, kein drittes oder viertes Kind mehr zu bekommen. Papst Pius XII. hat in einer Rede vor Hebammen im Jahr 1951 ausdrücklich erwähnt, dass ein schwerwiegender Grund „sogar für die ganze Dauer der Ehe“ von der Verpflichtung, Kinder zu bekommen, entschuldigen kann (zitiert in: Ford und Kelly, Contemporary Moral Theology, Volume II: Marriage Questions, S. 400).

Eine andere Frage: Ist die Verpflichtung, Kinder zu bekommen, irgendwann einfach erfüllt, sodass man überhaupt nicht mehr verpflichtet wäre, noch ein Kind zu bekommen, auch ohne Grund? Ford & Kelly bejahen das, v. a. mit der Begründung, dass man ja durch das Kinderkriegen u. a. für das Fortbestehen der Familie, der Nation und der Menschheit sorgen soll, und es der mit einem leichten Bevölkerungsanstieg normalerweise am besten geht (dann ist die Zahl der Jungen größer als die Zahl der Alten, die sie versorgen müssen, die Bevölkerung wächst aber auch nicht so schnell, dass man kaum damit hinterher kommt, genug Wohnraum und Arbeitsplätze für die nachwachsenden Generation bereitzustellen). Demnach wäre bei der heutigen niedrigen Kindersterblichkeit nach 3-4 Kindern die Pflicht erfüllt, und alles übrige ein lobenswertes Werk der Übergebühr.

In neuerer Zeit – Fords und Kellys Buch ist aus den frühen 60ern – haben die kirchentreuen Moraltheologen immer eher den vernünftigen Grund betont; ich weiß nicht genau, wie viele hier heute welche Position einnehmen würden. Viele Theologen würden wohl eher sagen, dass man grundsätzlich so viele Kinder in die Welt setzen soll, so viele neue Seelen schaffen soll, wie Gott einem schenken will, außer es bestehen eben Gründe, neue Kinder zu vermeiden. Dazu würde auch passen, dass die Brautleute ja beim Trauritus gefragt werden, ob sie die Kinder annehmen wollen, die Gott ihnen schenken will, nicht, ob sie eine begrenzte Zahl annehmen wollen.

Vielleicht ist diese Frage aber auch eher akademisch; denn in der Praxis wird es zumindest nach den ersten vier Kindern oft vernünftige Gründe geben, aufzuhören (z. B. Mangel an genug Zeit und Energie für die einzelnen Kinder), auch wenn sie oft nicht schwerwiegend sein werden.

Bei der Kinderzahl ist freilich auch zu beachten, dass es normalerweise auch etwas Gutes für die anderen Kinder ist, wenn man ihnen ein Geschwisterchen schenkt; auch später als Erwachsene, wenn die Eltern vielleicht schon tot oder bettlägerig sind, werden sie wahrscheinlich froh sein, noch Familie zu haben. Dafür, nur ein oder zwei Kinder zu bekommen, sollte man schon einen guten Grund haben. (Und natürlich wird es immer wieder Paare geben, die solche guten Gründe haben.)

In diesem Zusammenhang stellt sich noch eine Frage, nämlich: Könnte es Umstände geben, in denen es sogar eine Sünde wäre, noch ein Kind in die Welt zu setzen?

Generell hat die Kirche das nie als Sünde behandelt – nach allem, was ich gelesen habe, zumindest. Außerdem ist es enorm wertvoll, einen neuen Menschen in die Welt zu setzen, der sonst nicht existiert hätte. Auch ein Leben in Armut zum Beispiel ist wertvoller als kein Leben, und jedes Kind wird irgendwann in der Ewigkeit weiterleben und könnte Gott schauen. Dagegen könnte man sagen, dass man sich nicht eine Verantwortung aufladen sollte, die man nicht tragen kann, dass die Klugheit auch eine Tugend ist, dass es bei allem das rechte Maß braucht, und dass ein nicht existierender Mensch auch keinen Nachteil davon hat, nicht zu existieren, was durchaus Sinn macht. Dennoch: Könnte man sagen, dass ein armes Ehepaar eine Sünde begeht, wenn sie noch ein fünfzehntes Kind bekommen? Früher hätte man das wohl kaum bejaht, weil sie sonst langfristig ganz darauf verzichten hätten müssen, ein normales Eheleben zu führen und miteinander zu schlafen; sähe es jetzt anders aus, zumindest bei Paaren, denen die periodische Enthaltsamkeit leicht fällt? Ich würde tendenziell sagen, dass es keine Sünde wäre, aber eine Diskussion hierzu im Kommentarbereich ist herzlich willkommen. („Volkswirtschaftliche“ Argumente sind hier übrigens u. U. von vornherein nicht stichhaltig; auch wenn man für ein Kind Sozialhilfe braucht, wird es später in der Regel der Gesellschaft nützen und dann die Renten derer zahlen, die vorher seine Sozialhilfe gezahlt haben.)

(Noch heikler wäre die Frage nach dem staatlichen Umgang mit „Überbevölkerung“. Nun ist es natürlich so, dass die Erde – v. a. spärlich besiedelte Gebiete wie Afrika – noch ziemlich viele Menschen beherbergen und auch ernähren könnte, aber es kann ja schon vorkommen, dass in einem Land die Bevölkerung schneller wächst als die Wirtschaft, und man deswegen zeitweise Probleme mit hoher Jugendarbeitslosigkeit, Teuerung o. Ä. bekommen könnte. Wäre es da gerechtfertigt, dass der Staat z. B. Paare mit weniger als 5 Kindern bevorzugt behandelt, Paare mit mehr Kindern benachteiligt (z. B. steuerlich), um sie zu „motivieren“, sich durch NFP und Enthaltsamkeit mit bloß 3 oder 4 Kindern zu begnügen? Dass solche Praktiken wie bei der chinesischen Ein-Kind-Politik niemals legitim wären (und für China auch sehr kontraproduktiv waren), versteht sich von selbst, aber wie sähe es mit milderen Maßnahmen oder bloßer Werbung aus?)

Noch eine Frage: Sündigt einer, der mit dem Ehepartner schläft, im Wissen, dass der Partner gegen seinen Willen verhütet? Die Kurie hat früher manchmal auf solche Fragen geantwortet (wobei es damals vor allem um coitus interruptus ging und die Pille noch nicht erfunden war), was in etwa in die Richtung ging: An sich ist man durch die Liebe verpflichtet, den anderen davon abzubringen und nicht mitzumachen; aber aus einem einigermaßen ernsthaften Grund, z. B. wenn es sonst ziemlich großen häuslichen Unfrieden gibt oder die Frau fürchtet, dass der Mann sie sonst mit Prostituierten betrügt, darf man mitmachen, solange das, was man selber tut, nicht naturwidrig ist (materielle, nicht formelle Mitwirkung). Laut diesen Urteilen der Kurie dürfte eine Frau mit ihrem Mann schlafen (und auch dem entstehenden körperlichen Genuss innerlich zustimmen), wenn sie weiß, dass er coitus interruptus machen wird, weil sie hier nichts Falsches macht, nur er, aber dürfte auch dann nicht bei Analverkehr oder Geschlechtsverkehr mit Kondomen mitmachen, weil das hier schon von Anfang an etwas Falsches ist. (Wir reden natürlich von einigermaßen normalen Situationen und vom Mitwirken; wenn eine Frau sich z. B. nicht aktiv gegen Sex mit Kondom wehrt, sondern passiv bleibt, weil ihr Mann droht, sie umzubringen, das wäre auch verständlich.) Ähnliches könnte man wahrscheinlich an sich sagen, wenn die Frau gegen den Willen des Mannes die Pille nimmt – aber hier kommt die mögliche frühabtreibende Wirkung der Pille hinzu, wobei sich bei häufigem Sex das Risiko aufsummiert, weswegen es schwerer zu beurteilen ist.

In solchen Fällen besteht jedenfalls auch definitiv keine „eheliche Pflicht“ – man darf auch einfach sagen „nein, solange du deine Einstellung nicht änderst, mach ich nicht mit“.

Meiner Einschätzung nach dürfte man vermutlich ganz normal mitmachen, wenn der andere sich endgültig (also so, dass es auch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann) sterilisieren hat lassen; denn hier geht es um eine Sünde in der Vergangenheit, die derjenige einfach bereuen müsste, und nicht um die Teilnahme an einer gegenwärtigen Sünde, und man tut hier nichts Unnatürliches. (Zur Reue kann man ihm hoffentlich irgendwann verhelfen, aber man kann ihm auch klarmachen, dass man dagegen ist, dass er sich auf diese Weise gegen Kinder gewandt hat, wenn man trotzdem noch mit ihm schläft.)

Künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft sind immer unerlaubt, wie schon im vorletzten Teil genauer ausformuliert; auch sie trennen die Liebe von der Fortpflanzung. (Erlaubt wären bloß Praktiken, die den normalen Geschlechtsverkehr so erleichtern, dass leichter eine Empfängnis stattfinden kann, z. B. das Sperma nach dem Verkehr mit einer Spritze tiefer in die Vagina zu befördern.)

Der hl. Paulus erwähnt auch, dass es manchmal sinnvoll sein kann, eine begrenzte Zeit im gegenseitigen Einvernehmen auf Sex zu verzichten, um sich dem Gebet zu widmen. Das heißt nicht, dass man nicht beten kann, wenn man in der Nacht davor miteinander geschlafen hat. Aber so ein Verzicht ist wie Fasten; man verzichtet eine begrenzte Zeit auf etwas Gutes, um sich daran zu gewöhnen, dass man auch mal verzichten muss, und um etwas für Gott zu „opfern“. Das kann auch dabei helfen, sich gegenseitig zu zeigen, dass man sich nicht nur körperlich liebt. Es gibt aber keine Pflicht, z. B. in der Fastenzeit oder zu besonderen Festzeiten auf Sex zu verzichten.

Josephsehen (also Ehen, in denen man von vornherein übereinkommt, nicht miteinander zu schlafen) sind übrigens gültige Ehen; man übergibt einander hier auch die üblichen ehelichen Rechte, aber vereinbart, gewisse Rechte nicht zu nutzen. Maria und Joseph waren gültig verheiratet, haben einander geliebt und ihr Leben geteilt, waren einander besonders verpflichtet, aber haben ansonsten wie Bruder und Schwester gelebt. So etwas nachzuahmen ist an sich legitim (wir haben Heilige, die das getan haben), und auch ein Rechtfertigungsgrund, um keine Kinder zu haben, aber es ist nicht der Normalfall und soll auch gar nicht der Normalfall sein. Für die allermeisten Menschen wird ihre Berufung entweder normale Ehe oder Ehelosigkeit sein, keine „Mischung“.

Jetzt zur ehelichen Rollenverteilung. Wie genau man die anfallenden Aufgaben aufteilt, kann natürlich ganz unterschiedlich ausfallen je nach Kultur und je nach Familie. Es gibt keine göttliche Offenbarung dazu, wer den Abwasch und wer das Rasenmähen zu übernehmen hat. Grundsätzlich gilt aber, dass der Mann das Familienoberhaupt ist. Nur wenn er unfähig oder nicht willens ist, diese Verantwortung zu tragen, kann die Frau das übernehmen; das ist aber an sich so unschön, wie wenn minderjährige Kinder aufpassen müssen, dass ihre Eltern keinen Blödsinn anstellen (und nein, das soll keine Gleichsetzung von erwachsenen Ehefrauen mit Kindern sein, sondern schlicht und einfach ein Vergleich), oder wie wenn der 2. Vorsitzende im Verein die ganzen Pflichten des 1. Vorsitzenden übernehmen muss (was vielleicht der bessere Vergleich ist). Auch als Frau wird man keinen Mann mögen, der sich ständig herumkommandieren lässt und der nicht auch mal, wenn nötig, ein Machtwort sprechen kann. Das heißt nicht, dass man nicht im Normalfall einfach Dinge ausdiskutieren und dann gemeinsam entscheiden würde; aber irgendwer muss im Konfliktfall das letzte Wort und die Gesamtverantwortung haben. Und die Bibel ist hierzu sehr klar:

„Einer ordne sich dem andern unter in der gemeinsamen Furcht Christi! Ihr Frauen euren Männern wie dem Herrn; denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Kirche ist. Er selbst ist der Retter des Leibes. Wie aber die Kirche sich Christus unterordnet, so sollen sich auch die Frauen in allem den Männern unterordnen. Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie auch Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat, um sie zu heiligen, da er sie gereinigt hat durch das Wasserbad im Wort! So will er die Kirche herrlich vor sich hinstellen, ohne Flecken oder Falten oder andere Fehler; heilig soll sie sein und makellos. Darum sind die Männer verpflichtet, ihre Frauen so zu lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Keiner hat je seinen eigenen Leib gehasst, sondern er nährt und pflegt ihn, wie auch Christus die Kirche. Denn wir sind Glieder seines Leibes. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche. Indessen sollt auch ihr, jeder Einzelne, seine Frau lieben wie sich selbst, die Frau aber ehre ihren Mann.“ (Epheser 5,21-33) Die Beziehung zwischen Mann und Frau soll also so sein wie die zwischen Christus und der Kirche.

Wer das Familienoberhaupt ist, muss nicht zwangsläufig damit zusammenhängen, wer dafür verantwortlich ist, das Einkommen heranzuschaffen. Wenn der Mann z. B. arbeitsunfähig ist, kann die Frau Hauptverdienerin sein und er trotzdem das Familienoberhaupt. Ideal ist das aber tatsächlich nicht; die klassische Rollenverteilung, nach der die Frau sich um Haushalt und Kinder kümmert und höchstens nebenbei ein bisschen arbeitet, und der Mann der Allein- oder Hauptverdiener ist, bietet sich einfach praktischerweise an. (Und übrigens sind laut Umfragen Paare damit sogar am glücklichsten.) Katholische Frauen werden öfter schwanger sein als säkulare mit ihren 1,5 Kindern und deswegen eine Zeitlang gar nicht arbeiten können; kleine Kinder brauchen viel Aufmerksamkeit, und wenn das gut machbar ist, ist die Frau verpflichtet, sie zu stillen, weil das gesundheitlich besser für sie ist. Das kann der Mann schlecht übernehmen. Dazu kommt, dass Frauen es meistens mögen, ihr Zuhause schön herzurichten, während Männer es mögen, das Gefühl zu haben, ihre Familie materiell versorgen zu können. Auf jeden Fall ist es aber schlecht, Kinder schon früh und lange in Fremdbetreuung zu geben; irgendeiner von beiden sollte zumindest daheim sein, solange die Kinder noch klein sind, wenn es machbar ist.

Was genau bedeutet es, dass der Mann das Familienoberhaupt ist, welche Pflichten ergeben sich dadurch für die Eheleute?

Erst einmal für die Frau: Jone schreibt: „Sie ist auch verpflichtet, dem Manne zu gehorchen, hat aber auch das Recht auf Schutz und standesgemäßen Unterhalt.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 748, S. 614) Die Gehorsamspflicht ist natürlich nicht unbegrenzt. Prinzipiell darf man jemandem nicht gehorchen, wenn er eine Sünde befiehlt, und man muss ihm nicht gehorchen, wenn er etwas klar Schädliches oder Lächerliches oder Entwürdigendes befiehlt, mit seinem Befehl die Rechte von einem verletzt, oder über den Bereich hinausgeht, bzgl. dem er befehlen kann. Die Befehlsgewalt betrifft in diesem Fall die Angelegenheiten der Familie, das Zusammenleben, was ein ziemlich großer, aber nicht unbegrenzter Bereich ist; ich würde also schätzen, dass die Frau z. B. nicht gehorchen muss, wenn der Mann ihr befiehlt, einen anderen Beichtvater zu wählen (außer, sagen wir, die Ratschläge ihres sehr seltsamen Beichtvaters sorgen für familiären Unfrieden). Manchmal muss die Frau auch klar ihre Zustimmung verweigern, wenn ihr Mann völlig unrealistische, schädliche Pläne für die Familie hat. Der normale Zustand sollte sowieso so aussehen, dass man nach einer Entscheidung sucht, mit der alle leben können. Aber der Gehorsam ist eben trotzdem manchmal eine Pflicht; und am Ende, nachdem man alles ausdiskutiert und nach Kompromissen gesucht hat, muss man als Frau schon mal die Entscheidungen des Mannes einfach respektieren, und dabei auch ihn selber respektieren.

Der Mann ist verpflichtet, die Gesamtverantwortung zu tragen und die Familie zu schützen, also z. B. auch vorauszuplanen, ob man wegen drohender politischer Verfolgung das Land verlassen muss (um jetzt ein Extrembeispiel zu nehmen) oder dafür zu sorgen, dass man in einer einigermaßen sicheren Gegend wohnt oder zumindest das Haus vor Einbrechern schützt, dass man finanziell abgesichert ist, auch im Alter, und dergleichen. (Natürlich kann er auch manches an die Frau delegieren, wenn sie sich z. B. besser mit Finanzen auskennt.) Insgesamt hat die Familie jedenfalls ein Recht darauf, dass der Familienvater den Gesamtüberblick über ihre Versorgung und ihre Sicherheit behält.

Jone bringt noch ein paar Beispiele:

„Aus äußerst wichtigen Gründen (z. B. zum Wohle des Staates oder zur Besorgung wichtiger Familienangelegenheiten) aber darf der Mann auch gegen den Willen der Frau längere Zeit abwesend sein; auf Bitten der Frau aber muß er dieselbe mit sich nehmen, wenn es gut geschehen kann. Für kurze Zeit darf er auch ohne wichtigen Grund gegen den Willen der Frau abwesend sein. – Da der Mann das Haupt der Familie ist, kann sich die Frau gegen seinen Willen nicht entfernen, außer es würde ihr sonst ein großes Ungemach drohen. – […] Die Wahl des Wohnsitzes steht dem Manne zu, und die Frau muß ihm an denselben folgen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Ehevertrag ein bestimmter Wohnsitz festgesetzt ist und eine Abweichung von dieser Abmachung nicht durch einen neuen, schwerwiegenden Grund nahegelegt wird; ferner wenn der Mann aus böswilliger Absicht den Wohnsitz ändern wollte; ebenso wenn die Frau ihm nicht folgen könnte ohne schweren leiblichen oder seelischen Schaden; endlich wenn der Mann wohnsitzlos überall umherzieht, außer die Frau hätte dies beim Eheabschluß bereits gewusst. – Die Frau kann eine Änderung des Wohnsitzes verlangen, wenn der gegenwärtige Wohnsitz ihr großen körperlichen oder seelischen Schaden brächte.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 747, S. 613f.)

C. S. Lewis schreibt zur Erklärung dieser Lehre:

„Hier erheben sich zwei Fragen. Erstens: Warum muß es überhaupt ein ‚Haupt‘ geben? Warum keine Gleichberechtigung? Und zweitens: Warum muß der Mann das Haupt sein?

1. Die Notwendigkeit eines Hauptes ergibt sich aus dem Gedanken der Unauflöslichkeit der Ehe. Solange Mann und Frau einer Meinung sind, stellt sich diese Frage natürlich nicht. Und es ist zu hoffen, daß dies in den meisten christlichen Ehen der Normalzustand ist.

Was aber, wenn sich eine echte Meinungsverschiedenheit ergibt? Die Angelegenheit noch einmal durchsprechen, natürlich. Doch wenn dies schon geschehen ist und keine Einigung erreicht wurde? Eine Mehrheitsentscheidung können die beiden nicht treffen, denn wenn ein Komitee nur aus zwei Personen besteht, gibt es keine Mehrheit. Es bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder müssen sie sich trennen und ihre eigenen Wege gehen, oder einer von ihnen muß mit seiner Stimme entscheiden können. Wenn die Ehe wirklich unauflösbar ist, dann muß einer der beiden Partner die Macht haben, im Zweifelsfall zu entscheiden. Jede auf Dauer gegründete Partnerschaft braucht eine Verfassung.

2. Wenn also ein Oberhaupt notwendig ist, warum der Mann? Nun – zum einen, sollte wirklich jemand ernsthaft wünschen, es sollte die Frau sein?

Wie gesagt, ich selbst bin unverheiratet. Aber soweit ich sehen kann, ist nicht einmal eine herrschsüchtige Frau entzückt, wenn sie im Nachbarhaus die gleichen Zustände antrifft. Sie wird viel eher sagen: ‚Der arme Herr X! Ich kann nicht verstehen, warum er sich von dieser fürchterlichen Frau so herumkommandieren läßt.‘ Und sie selbst fühlt sich sicher gar nicht geschmeichelt, wenn jemand erwähnt, daß sie ja auch die Hosen anhat. Irgend etwas Unnatürliches muß an der Sache sein. Sonst würden Frauen, die ihren Ehemann unter dem Pantoffel halten, sich nicht darüber schämen und den armen Mann verachten, der es sich gefallen läßt.

Aber es spricht noch ein weiterer Grund dafür, daß der Mann das Haupt sein soll. Und hier spreche ich ganz bewußt als Junggeselle, denn manches sieht ein Außenstehender klarer als der unmittelbar Beteiligte. Die Beziehung der Familie zur Außenwelt, man könnte sagen ihre Außenpolitik, muß letzten Endes vom Mann abhängen. Denn im allgemeinen ist er Fremden gegenüber gerechter und sollte es auch sein. Eine Frau kämpft in erster Linie für ihren Mann und die Kinder gegen den Rest der Welt. Begreiflicherweise, und in gewissem Sinn sogar mit Recht, ist ihr die eigene Familie wichtiger als alles andere. Sie ist der Treuhänder der Familieninteressen. Aufgabe des Mannes ist es, darauf zu achten, daß diese natürliche Bevorzugung nicht überhand nimmt. Er hat das letzte Wort, um andere vor dem allzu ausschließlichen Familiensinn seiner Frau zu schützen. Wer daran zweifelt, dem möchte ich eine ganz einfache Frage stellen. Wenn unser Hund das Nachbarskind gebissen oder unser Kind den Nachbarshund gequält hat, mit wem möchten wir es lieber zu tun haben, mit dem Herrn oder mit der Frau des Hauses?

Oder was meinen die Ehefrauen? Auch wenn sie ihren Mann noch so sehr bewundern, ist es nicht seine Hauptschwäche, daß er seine Rechte gegenüber den Nachbarn nicht nachdrücklich genug durchsetzen kann? Daß er immer beschwichtigen muß?“ (C. S. Lewis, Pardon, ich bin Christ, 9. Taschenbuchauflage, Basel 1977)

Papst Pius XI. schreibt darüber in Casti Connubii:

„In der Familiengemeinschaft, deren festes Gefüge so die Liebe ist, muß dann auch die Ordnung der Liebe, wie es der hl. Augustinus nennt, zur Geltung kommen. Sie besagt die Überordnung des Mannes über Frau und Kinder und die willfährige Unterordnung, den bereitwilligen Gehorsam von seiten der Frau, wie ihn der Apostel mit den Worten empfiehlt: ‚Die Frauen sollen ihren Männern untertan sein wie dem Herrn. Denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie Christus das Haupt der Kirche ist.‘

Die Unterordnung der Gattin unter den Gatten leugnet und beseitigt nun aber nicht die Freiheit, die ihr auf Grund ihrer Menschenwürde und der hehren Aufgabe, die sie als Gattin, Mutter und Lebensgefährtin hat, mit vollem Recht zusteht. Sie verlangt auch nicht von ihr, allen möglichen Wünschen des Mannes zu willfahren, die vielleicht unvernünftig sind oder der Frauenwürde weniger entsprechen. Sie ist endlich nicht so zu verstehen, als ob die Frau auf einer Stufe stehen sollte mit denen, die das Recht als Minderjährige bezeichnet und denen es wegen mangelnder Reife und Lebenserfahrung die freie Ausübung ihrer Rechte nicht zugesteht. Was sie aber verbietet, ist Ungebundenheit und übersteigerte Freiheit ohne Rücksicht auf das Wohl der Familie. Was sie verbietet, das ist, im Familienkörper das Herz vom Haupt zu trennen zu größtem Schaden, ja mit unmittelbarer Gefahr seines völligen Untergangs. Denn wenn der Mann das Haupt ist, dann ist die Frau das Herz, und wie er das Vorrecht der Leitung, so kann und soll sie den Vorrang der Liebe als ihr Eigen- und Sonderrecht in Anspruch nehmen.

Grad und Art der Unterordnung der Gattin unter den Gatten können sodann verschieden sein je nach den verschiedenen persönlichen, örtlichen und zeitlichen Verhältnissen. Wenn der Mann seine Pflicht nicht tut, ist es sogar die Aufgabe der Frau, seinen Platz in der Familienleitung einzunehmen. Aber den Aufbau der Familie und ihr von Gott selbst erlassenes und bekräftigtes Grundgesetz einfachhin umzukehren oder anzutasten, ist nie und nirgends erlaubt.“

Soweit hierzu. Wenn ich vergessen habe, etwas anzusprechen, bitte in den Kommentaren darauf aufmerksam machen.

Moraltheologie und Kasuistik, Teil 12c: Das 6. & 9. Gebot – Sünden gegen die Schamhaftigkeit

Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.

 Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.

 Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.

 Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.

Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/19/St_Alphonsus_Liguori.jpg

 (Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)

Alle Teile hier.

Anmerkung: Das hier sind wahrscheinlich die Teile aus dieser Reihe, bei denen am meisten kritische Kommentare von wegen komisch und kleinkariert kommen könnten. Aber das hier ist eben Kasuistik, und die ist dazu da, peinliche Einzelfragen zu beantworten, die die Leute nicht gerne groß diskutieren. Ich werde mich bemühen, es so trocken und klar wie möglich zu halten. Dumme Kommentare und Kommentare, die sich über andere lustig machen, werden gelöscht. Wenn Fragen länger diskutiert werden, liegt das eher daran, dass sie besonders umstritten sind, und nicht zwangsläufig daran, dass sie besonders wichtig sind.

Auch die Tugend der Schamhaftigkeit wird durch das 6. und 9. Gebot vorgeschrieben. Sie gehört ins Vorfeld der Keuschheit und verbietet ein zu offenes, Grenzen verletzendes Umgehen mit Sexualität; sie ist quasi ein Schutz für die Keuschheit. Dafür wird auch ab und zu das Wort „Sittsamkeit“ (im englischsprachigen Bereich „modesty“, was auch die Bedeutung „Bescheidenheit, Anständigkeit“ hat) verwendet, aber ich finde „Schamhaftigkeit“ passender.

Um Keuschheit und Schamhaftigkeit abzugrenzen: Wenn jemand sich gezielt sehr freizügig anzieht, um auf andere sexuell anziehend zu wirken, wären wir im Bereich der Unkeuschheit; wenn jemand sich aus Unachtsamkeit oder um die Eltern zu ärgern so anzieht, im Bereich der Unschamhaftigkeit. Wenn jemand Sexszenen in Liebesromanen liest, weil er dabei schmutzige Fantasien entwickelt, ist das Unkeuschheit; wenn er das tut, um nicht aus Versehen etwas von der Handlung zu verpassen, wobei er nicht auf die schmutzigen Fantasien abzielt, die vielleicht kommen oder vielleicht nicht, Unschamhaftigkeit. Wir haben hier auch eine Überschneidung mit dem Thema indirekte sexuelle Erregung, das ich im vorigen Teil behandelt habe.

Unschamhaftigkeit ist grundsätzlich die freiwillige Beschäftigung mit Dingen, die leicht sexuelle Erregung hervorrufen können. Es geht bei dieser Tugend einerseits natürlich darum, nicht unnötigerweise sexuelle Gefühle zu riskieren, auf die man kein Recht hat, aber auch darum, dass manche Dinge, die mit Sexualität zu tun haben, einfach intim sind und intim bleiben sollen. (Z. B. sollte auch ein unattraktiver alter Mensch nicht nackt herumlaufen.) Es gehört freilich zur Keuschheit, sich nicht überrumpeln zu lassen, wenn man auf Unschamhaftigkeit stößt, und z. B. so unbefangen und normal wie möglich damit umzugehen, wenn Leute besonders unschamhaft angezogen sind o. Ä. (sprich, in diesem Fall nicht auf irgendwelche Körperteile hinzuschauen, schlechte Gedanken zu ignorieren und die Leute ansonsten normal zu behandeln).

Bei der Bestimmung der Sündhaftigkeit der Unschamhaftigkeit kommt es insbesondere auf vier Dinge an:

  • Wie groß ist das Risiko, dass X sexuelle Erregung mit sich bringt?
  • Wenn X ungewollte Erregung mit sich bringt, wie groß ist das Risiko, dass ich innerlich auch noch darin einwillige?
  • Beeinflusse ich durch X noch andere Leute, bringe ich sie z. B. dazu, ihr Schamgefühl zu verlieren; bin ich ein schlechtes Beispiel? (Thema „Ärgernis“)
  • Gibt es einen verhältnismäßigen Grund, X trotzdem zu tun/zuzulassen?

Die Schamhaftigkeit wirkt sich auf verschiedene Bereiche aus. (Sie ist freilich kulturabhängig; und ich will hier meine Einschätzungen oder die von bestimmten Moraltheologen nicht als unfehlbare Wahrheit vortragen. Was als sexuell anziehend empfunden wird, ist auch anerzogen. Und noch etwas: Es kommt darauf an, wie es die Mehrheit der normal empfindenden Leute sieht; ein Fuß-Fetischist könnte es auch unschamhaft finden, wenn Leute barfuß herumlaufen, aber seine Meinung zählt offensichtlich nicht.)

Die Schamhaftigkeit verbietet gewisse sexualisierende Tanzstile, wie z. B. offensichtlich Twerking (das außerdem ja ziemlich billig aussieht) oder Poledance. Hier gibt es auch einen Graubereich; schöne Bewegungen müssen nicht automatisch sexuell sein. Okay sind normalerweise die klassischen Paartänze, die gewöhnlichen europäischen Volkstänze, Square Dance und dergleichen. Kriterien: Wenn man beim Tanzen engen Körperkontakt sucht (auch bei an sich anständigen Tänzen – es gibt ja in Amerika den Spruch, man solle beim Tanzen zwischen sich noch Platz für den Heiligen Geist lassen), oder wenn die Bewegungen sexualisierend sind und das Publikum sie sexy finden soll, ist es falsch. Also jedenfalls kein Dirty Dancing (der Film ist übrigens ziemlich perverse Abtreibungspropaganda).

Unschamhaftigkeit kommt auch in den Medien vor; wenn z. B. Filme oder Romane Sexszenen enthalten. Hier dürfte meiner Meinung nach die einfachste Lösung sein, wenn man unerwarteterweise darüber stolpert: vorspulen oder überblättern. Wenn man einen Film mit anderen zusammen oder im Kino anschaut, könnte man zumindest wegschauen oder die Augen schließen (oder kurz aufs Klo gehen). Intime Körperteile der Schauspieler gehen einen nichts an, auch wenn sie die einem präsentieren wollen. Man sollte an sich solche Medien vermeiden, aber manchmal kommt ja auch in ansonsten harmlosen Büchern/Filmen so etwas unerwarteterweise mal vor. Aber dann eben: vorspulen oder überblättern. Wenn man merkt, dass man das Überblättern doch nicht macht, sollte man solche Bücher ganz weglegen. Ich persönlich denke aber nicht, dass man Filme/Bücher, bei denen man es im vorhinein nicht genau weiß, ganz vermeiden muss, wenn man weiß, dass es einem leicht fällt, schlechte Szenen einfach zu ignorieren und wegzuschauen / vorzuspulen / sie zu überblättern. Menschen reagieren sicherlich auch unterschiedlich auf so etwas, den einen lassen Sexszenen im Fernsehen vielleicht komplett kalt; aber es ist trotzdem normalerweise unschamhaft, hinzuschauen, auch wenn man es nicht aus Unkeuschheit tut. Zur Handlung tragen die Szenen in den allermeisten Fällen sowieso nichts bei. Von offensichtlichen erotischen Romanen („Fifty Shades of Grey“ u. Ä.) oder Fortsetzungen von Romanen, bei denen es schon in Teil 1 ständig um Sex ging, etc. hat man sich freilich von vornherein fernzuhalten. Es gibt ja zum Glück auch gute christliche Bücher. Jone meint dazu:

„Schlechte Bücher lesen, auch wenn sie nicht ganz schlecht sind, ist gewöhnlich eine schwere Sünde, weil es großen Einfluß auf die Erregung der geschlechtlichen Lust hat. Zur Erwerbung der notwendigen Kenntnisse aber kann diese Lektüre erlaubt sein. Je größer aber die Gefahr der Einwilligung ist, um so schwerwiegender muß auch der Grund sein. – Sachen, die ein wenig unanständig sind, lesen ist an sich nur eine läßliche Sünde. Es kann aber zur Todsünde werden, wenn es aus böser Absicht geschieht, oder wenn man aus Erfahrung weiß, daß man in die Versuchung, die dabei entsteht, einwilligt. Besonders Jugendlichen ist die Lektüre von Liebesromanen, die nicht durchaus edel sind, abzuraten.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 238, S. 193)

Wie sieht es mit Aktbildern von Künstlern aus? Schwieriges Thema. Normalerweise wird hier prinzipiell Kunst (ausgerichtet auf Darstellung schöner Formen des menschlichen Körpers) und Pornographie (ausgerichtet auf sexuelle Erregung) unterschieden; in der Theorie ist diese Unterscheidung schön und gut, aber die Bereiche sind vielleicht in der Praxis nicht immer so klar abgetrennt, wie man es sich wünschen würde, und es kann deswegen etwas Gefährliches haben. Gerade bei manchen Historienbildern der Klassizisten oder Orientalisten des 19. Jahrhunderts denkt man sich schon: Die haben doch nur nach Gründen gesucht, um Brüste zu malen. Man kann sich fragen, ob auch Kunst immer alles zeigen muss, oder ob sie nicht eine gewisse Intimsphäre respektieren sollte. Ich persönlich bin kein großer Fan von solcher Kunst und würde hier zu mehr Strenge tendieren, aber ich will meine Meinung nicht als Lehramt darstellen. Einerseits haben auch Kirchenvertreter nackte Statuen und Bilder öfter akzeptiert oder zumindest toleriert; andererseits sind auch Kirchenvertreter in diesen Fragen nicht unfehlbar. Nacktheit ist nicht immer sexuell; z. B. wären auch Fotos von nackten Kriegsopfern nicht sexuell; aber auch diese Leute würden sich vielleicht wünschen, man würde ihre Körper nicht so zeigen. Gezielt erotische Haremsdarstellungen u. Ä. sollte man sich so oder so nicht aufhängen.

Jone meint:

„Als Modelle Mädchen oder Frauen benützen, bei denen nur die Geschlechtsteile bedeckt sind, ist an sich nicht erlaubt. Sind aber junge Künstler gezwungen, zu ihrer Ausbildung entsprechende Kunstakademien zu besuchen, dann sündigen sie nicht, wenn sie derartige Modelle abzeichnen. Sie dürfen aber selbstverständlich in die geschlechtlichen Regungen nicht einwilligen und müssen daher versuchen, durch Gebet und Erneuerung des guten Vorsatzes die Gefahr zu einer entfernteren zu machen. – Haben solche Mädchen und Frauen kein anderes Mittel, um sich vor schwerer Not zu bewahren, so ist es ihnen auch erlaubt, Modell zu stehen, vorausgesetzt, daß sie die entsprechenden Vorsichtsmaßregeln anwenden. […] Nackte Bilder und Kunstwerke mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Geschlechtsteile länger betrachten, kann leicht eine schwere Sünde werden, besonders wenn es sich um neuere Darstellungen handelt, die darauf angelegt sind, die Sinnlichkeit zu erregen.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 237, S. 192)

Wie sieht es mit dem Reden über Sexualität aus? Auch ein schwieriges Thema; hier kommt es eben auch darauf an, was in der jeweiligen Kultur als angebracht gilt. Auch im christlichen Europa änderten sich die Manieren im Lauf der Geschichte; im 19. Jahrhundert war man viel zurückhaltender als im 16., zum Beispiel.

Es ist zunächst einmal lieblos, anderen Unbehagen zu bereiten, indem man über etwas auf besonders offene/provozierende Weise redet (z. B. wenn man vor Kindern oder zurückhaltenden Leuten redet). Besonderes Zurschaustellen der Sexualität ist generell nicht schön und kommt meistens aus unkeuschen Gründen, aber komplettes Verschweigen ist auch nicht hilfreich. Ein Mittelweg ist wahrscheinlich am gesündesten. Man kann über Dinge auf sachliche, respektvolle Weise reden, aber muss es nicht auf graphische Weise tun.

Kinder sollte man früh genug aufklären, vor allem wenn sie Fragen stellen – manche kommen ja auch schon mit zehn oder elf in die Pubertät -, aber nicht auf eine Weise, die Grenzen verletzt, sondern eben einfach so, dass sie wissen, wie Kinder entstehen, was sich in der Pubertät im Körper verändert, und auch, was sexueller Missbrauch ist und wie sie sich verhalten sollen, wenn Erwachsene sie missbrauchen wollen. Irgendwann müssen sie auch wissen, was Sünden wie sexuelles Fantasieren, Selbstbefriedigung und Pornokonsum sind, weil sie früher oder später damit konfrontiert werden können, und auch ohne Konfrontation mit Pornos o. Ä. selber Versuchungen erleben können. Über naturwidrige Sexualpraktiken können sie auch im späteren Verlauf der Pubertät noch aufgeklärt werden; keine Fünftklässlerin muss wissen, was Analsex ist.

Was ist mit Liedern und dergleichen? Darf man bewusst Lieder anhören oder bei Liedern mitsingen, in denen es vor allem um Sex geht oder Sünden positiv dargestellt werden? Hier muss man wahrscheinlich unterscheiden; bei englischen Liedern z. B. merken viele Leute ja gar nicht, was der Text ist – wobei es da schon manche mit recht widerlichen Texten gibt („WAP“ von Cardi B, „Blurred Lines“ von Robin Thicke und ähnlicher Schmutz). Mitsingen, wenn man es versteht, sollte man bei so etwas nicht, genauso wie man nicht bei „Einst ging ich am Strande der Donau entlang“ mitsingen sollte; vom DJ sollte man sich solche Lieder natürlich auch nicht wünschen. Wenn schlechte Lieder im Bierzelt gespielt werden, wo man eben gerade ist, kann man sie einfach ignorieren, würde ich sagen. Jone meint:

„Das freiwillige Anhören schlechter Reden oder Lieder ist schwere Sünde, wenn es einen großen Einfluß auf die Erregung der geschlechtlichen Lust hat, oder wenn der andere dadurch veranlaßt wird, schwer sündhafte Reden zu führen, oder wenn man daran Freude hat. – Nur eine läßliche Sünde ist es, wenn man derartige Sachen, die keinen großen Einfluß auf die Erregung der bösen Lust haben, aus Neugierde anhört oder aus Menschenfurcht dazu lächelt, vielleicht auch ein Wort dazu sagt oder lacht über die Art und Weise der Darstellung, nicht über den Inhalt. Dabei ist aber vorausgesetzt, daß dadurch kein Ärgernis entsteht.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 238, S. 193)

Wenn man Radio hört, und ab und zu schlechte Lieder kommen, sollte es meiner Einschätzung nach kein Problem sein, das Radio laufen zu lassen, solange es nicht besonders schmutzige Lieder sind, bei denen man die Texte auch versteht (wie die Beispiele oben).

Dann wäre da die Frage nach Blicken und Berührungen, sowohl bzgl. des eigenen Körpers als auch anderer Menschen.

Sich selber beim Waschen usw. anzuschauen und zu berühren ist etwas ganz Normales, mit dem man einfach unbefangen umgehen kann, aber man sollte sich eben nicht in der Weise dabei aufhalten, dass man irgendwann in die Gefahr der Selbstbefriedigung kommt. Sich aus Neugier etwas dabei aufhalten wird z. B. von Jone als lässliche Sünde bewertet.

Bzgl. anderer Personen schreibt Jone, wobei er der einfacheren Einteilung halber bei den Körperteilen „unehrbare Teile“ (Geschlechtsteile und ihnen nahe Körperpartien), „weniger ehrbare Teile“ (Brust, Rücken, Arme, Schenkel) und „ehrbare Teile“ (Gesicht, Hände, Füße) unterscheidet:

„An anderen sind Berührungen schwere Sünden, wenn ohne Grund unehrbare Teile berührt werden (auch nur über den Kleidern), gleich ob es sich um Personen desselben oder des anderen Geschlechts handelt. Eine läßliche Sünde liegt nur dann vor, wenn diese Berührungen geschehen ohne böse Absicht und nur flüchtig und schnell aus Leichtsinn oder im Scherz. […]

Bei Personen desselben Geschlechts unehrbare Teile flüchtig aus Neugierde anschauen ist eine läßliche Sünde; es wird aber zu einer Todsünde, wenn es absichtlich und lange geschieht, besonders wenn damit eine gewisse Zuneigung verbunden ist. […] Weniger ehrbare Teile solcher Personen anschauen ist keine Sünde, außer es geschieht in sodomitischer Absicht. – Bei Personen des anderen Geschlechts unehrbare Teile anschauen ist Todsünde, ausgenommen wenn es fast unversehens und flüchtig oder kurz und von weitem geschieht, oder wenn es sich um ein kleines Kind handelt.“ (Nr. 235-237, S. 190-192)

Bei den sog. „weniger ehrbaren Teilen“ von Personen anderen Geschlechts, also z. B. Brust und Oberschenkeln, bewertet er das Berühren im Allgemeinen als Todsünde, das Anschauen nur dann, wenn man sich lange dabei aufhält. Jemandem auf die Brust zu starren ist ja auch nicht schön.

Dann wäre da der Kleidungsstil. Das ist ja auch ein schwieriges Thema, praktisch ein Minenfeld im christlichen Internet. Aber einfach auslassen kann man es in einem Kasuistikartikel ja leider nicht. Für schamhafte Kleidung gibt es verschiedene Argumente:

  • Anderen helfen, Gedankensünden gegens 6. Gebot zu vermeiden. Dieses Argument hört man oft, und es ist auch sinnvoll. Man muss es anderen nicht extra schwer machen, und gerade junge Männer und Jungs in der Pubertät sind nun mal eher visuell veranlagt. Natürlich ist a) jemand auch dann verantwortlich dafür, seine Gedanken zu beherrschen, wenn andere in seiner Gegenwart wie Schlampen angezogen sind, und b) werden sich schmutzige Gedanken nicht ganz durch allgemeinen Anstand vermeiden lassen; die kommen schon auch aus einem selber. Aber der Anstand macht es leichter. Das trifft besonders deswegen zu, weil Kleidungsstücke ja öfter mal von den Designern gemacht werden, um sexy zu sein, auch wenn eine sie vielleicht nur wegen des hübschen Musters anzieht.
  • Das, was der Name „Schamhaftigkeit“ aussagt: Intimes nicht zur Schau stellen. Sollte man öfter hören. Übrigens kann etwas auch eindeutig unschamhaft sein, das nicht dazu geeignet ist, andere zu unkeuschen Gedanken zu reizen: Wenn ältere Männer zu weite, verrutschende Hosen tragen, die ihr Hinterteil sehen lassen, wird das niemand anziehend finden, aber sehr wohl unschamhaft.
  • Zurückhaltung, eine Art Wettbewerb der Zurschaustellung vermeiden, und damit gerade unter Frauen ein besseres Klima schaffen. Auch bedenkenswert.
  • Sexualität nicht in den Vordergrund stellen, um sich einfach auf „geschwisterliche“ Weise begegnen zu können, ohne dass das ein Thema wird. Auch sinnvoll.

Im muslimischen Bereich hört man auch manchmal das Argument, dass schamhafte Kleidung Schutz vor sexuellen Übergriffen biete. (Manchmal kommt es auch bei Leuten, die nichts von Vorschriften zu sittsamer Kleidung halten und denen, die solche Vorschriften machen wollen, unterstellen, sie würden dieses Argument verwenden.) Dieses Argument ist eigentlich Quatsch, und man hört es bei Christen im Normalfall nicht. Wer Frauen belästigen will, lässt sich ja von Kleidung nicht abhalten; manche sind gerade davon angezogen, wenn eine besonders unschuldig wirkt. Und Statistiken zeigen, dass sexuelle Gewalt oft in solchen Ländern sehr verbreitet ist, in denen viele Frauen sehr züchtig angezogen sind (islamischen Ländern). Es kann sein, wenn man z. B. auf eine Veranstaltung geht, auf der viel geflirtet und belästigt wird und Leute miteinander zu One-Night-Stands weggehen, dass man mit besonders offenherziger Kleidung die Botschaft aussendet, besonders offen für Anmache zu sein, aber generell ist das hier nicht der Grund für schamhafte Kleidung.

Weil ich weiß, dass es nervt, immer nur „also irgendwie gibt es so etwas wie anständige und unanständige Kleidung schon, aber Genaueres wollen wir dazu jetzt auch nicht sagen, das ist ja auch in jeder Kultur anders“ zu hören, und weil das hier der Kasuistik-Artikel ist, ein paar Regeln:

1) Offensichtlich falsch ist die Art von Auftreten, für die man als Exhibitionist verhaftet werden kann, das, was als nackt oder fast nackt gilt – auch wenn man das nicht macht, um andere sexuell zu belästigen, sondern um ein Statement abzugeben, zu provozieren, was auch immer. FKK-Strände z. B. sollte man vermeiden. Auch wenn dort niemand andere belästigt o. Ä., ist das Abtrainieren des Schamgefühls falsch. Das Ausziehen beim Arzt oder in geschlechterspezifischen Gemeinschaftsumkleiden ist natürlich kein Problem.

Solche Sünden, also wenn jemand sich z. B. für irgendeine provozierende Kunstaktion öffentlich nackt präsentiert, dürften für gewöhnlich an sich schwere Sünden sein. (Das gilt natürlich nicht, wenn jemand sich z. B. im Bad ausgezogen hat und dann merkt, dass jemand reinschauen kann, weil er nicht darauf geachtet hat, den Vorhang zu schließen, und ähnliche Fälle. Keine bis allerhöchstens lässliche Sünde. Aber man sollte z. B. natürlich nicht halb nackt in der Wohnung herumlaufen, wenn auch der Stiefbruder oder der Cousin zu Hause ist.)

2) Dann gibt es natürlich den großen Bereich von normaler Kleidung, bei der die gewissenhafte Christin sich denkt „das hab ich schon so lang, und eigentlich gefällt mir die Farbe und das Muster so gut“, „heute ist es so heiß“, „ich hab gerade nichts anderes im Schrank, was mir gefällt“ und sich dann fragt, ob sie noch okay ist oder vielleicht doch ein bisschen zu freizügig. Deswegen ein paar Regeln, anhand derer man schauen kann, ob man etwas noch nimmt oder lieber nicht – wohl gemerkt, Faustregeln von mir in Bezug auf unsere Kultur. In anderen Kulturen kann wieder anderes gelten, auch wenn in keiner Kultur die Leute völlig nackt herumlaufen. Grundsätzliche Faustregel: Wenn etwas in einer Kultur von der Mehrheit der Leute als sexy – statt einfach als hübsch – empfunden wird, ist es unschamhaft. Nackte Arme oder Unterschenkel z. B. werden in unserer nicht so empfunden, aber Hotpants und tiefe Ausschnitte sehr wohl.

(Kleinkinder und bis zu einem gewissen Grad auch überhaupt Kinder vor der Pubertät brauchen sich bei diesen Regeln im strengen Sinne nicht angesprochen zu fühlen; aber es ist sinnvoll, sie auch schon an Regeln und ein gewisses Schamgefühl zu gewöhnen.)

Für Frauen/Mädchen:

  • Brustbereich bedeckt, auch beim Vorbeugen kein Brustansatz sichtbar. (Vielleicht bin ich hier etwas streng; aber man sollte definitiv auch beim Vorbeugen keine tiefen Einblicke gewähren.) Keine durchscheinenden Nippel. (Allerdings: Stillen in der Öffentlichkeit ist in Ordnung. Erstens ist es nicht sexualisierend, außerdem ist es notwendig; Kinder müssen schließlich essen. Man muss sich dabei ja nicht gezielt komplett oberkörperfrei präsentieren.)
  • Die „Rock/Hose bis zum Knie“-Regel ist m. E. sinnvoll; wobei man bei Hosen im Sommer vielleicht ein klein wenig weniger streng sein kann; Röcke (zumindest die meisten Röcke) rutschen beim Rennen, Bücken oder Hinsetzen leichter nach oben, was bei kurzen Hosen nicht passiert. Da wäre es also nicht schlimm, wenn eine kurze Hose 5 cm über dem Knie endet. Ich würde schätzen, dass z. B. auch Sporthosen eines Frauenfußballteams, die ein bisschen mehr als die Hälfte der Oberschenkel bedecken, auch wenn sie nicht ideal sind, noch als nicht sündhaft durchgehen, und man sie deswegen tragen kann, wenn man zu dem Team gehört (wobei, wem das unangenehm ist, natürlich auch eine Leggings drunter anziehen könnte). Hotpants und Miniröcke definitiv vermeiden.
  • Keine sichtbare Unterwäsche.
  • Kein durchsichtiger Stoff oder Schlitze an den Stellen, die bedeckt sein sollen.
  • Nichts, was arg eng anliegt, und z. B. an Brust, Hinterteil, Oberschenkeln arg körperbetont ist. Manche Frauen mit größerer Oberweite können Rundungen natürlich nicht so gut „verstecken“, das ist dann auch keine Sünde, aber jede kann Kleidung anziehen, die nicht darauf angelegt ist, Körperformen extra ganz besonders hervorzuheben. Wenn es besonders eng anliegt und spannt, ist es eher zu vermeiden. Auch Röcke, die an den Beinen ein gutes Stück enger anliegen als weiter oben und so die Hüften hervorheben, sind grenzwertig und eher zu meiden.
  • In diesem Zusammenhang: Leggings sind keine Hosen. Leggings nur, wenn drüber ein Rock, eine kurze Hose o. Ä. getragen wird. Strumpfhosen würde man auch nicht als Hosen tragen. Auch beim Sport kann man Jogginghosen oder andere Sporthosen anziehen statt Leggings, oder zumindest eine kurze Hose über der Leggings tragen. (Gut, wenn man Dehnübungen im eigenen Wohnzimmer macht, wo niemand einen sieht, ist das was anderes. Aber wenn niemand einen sieht, auch nicht durchs Fenster, kann man ja eh herumlaufen, wie man mag.) Skinny Jeans sind auch schwierig; wenn sie an Hintern und Oberschenkel eng sitzen, sollte man zumindest ein ganz besonders langes Oberteil darüber tragen (oder einfach eine andere Hose anziehen). Es gibt in letzter Zeit auch öfter Hosen, die zwar eher weit sind, aber dadurch, wie die Naht am Hintern angebracht ist, seltsam die Pofalte betonen. Die würde ich persönlich auch meiden bzw. ein langes Oberteil drüber tragen.
  • Schulterfrei, rückenfrei und bauchfrei würde ich als grenzwertig empfinden und eher vermeiden, auch wenn ich nicht jedes solche Outfit für sicher sündhaft erklären will. Es deutet einfach mehr Nacktheit an.
  • Was Bademode angeht: Das Problem bei Bikinis ist für gewöhnlich, dass sie nicht mal die Bereiche, die sie bedecken sollen, wirklich bedecken, weswegen man sie meines Erachtens vermeiden und eher einteilige Badeanzüge / Tankinis / Badekleider / Shorts + anständig bedeckendes Tankinioberteil o. Ä. nehmen sollte. Hier ist mehr sichtbares Bein in Ordnung, weil es so üblich ist und als normalerweise nicht sexualisierend wahrgenommen wird, aber Brustbereich, Hinterteil und Schambereich sollten vollständig bedeckt sein. Wenn noch die Oberschenkel ein bisschen bedeckt sind, schadet es nicht, aber das muss nicht sein. (Mit ein bisschen Googeln lässt sich übrigens ziemlich viel Auswahl an „sittsamerer“ Bademode finden, auch Hübsches, gerade bei Badekleidern, und auch für die, die etwas strengere Maßstäbe haben, vor allem, wenn man die englischsprachige Welt hinzunimmt und „modest swim wear / swim suits“ googelt. Da findet man auch leicht hübsche Badekleider, die bis zum Knie reichen.)
  • Manche Katholikinnen lehnen Hosen ab, weil die Männerkleidung seien. Das ist allerdings ein Argument, das man vor hundert Jahren hätte bringen können und das damals auch sinnvoll gewesen wäre; heute werden Frauenhosen aber schon lange nicht mehr als Cross-Dressing empfunden. (Anders als wenn z. B. eine Frau im Herrenanzug auftauchen würde.) Im Gegenteil: Es wäre praktisch schon Cross-Dressing, wenn Männer Frauenhosen anziehen würden. Wenn eine lieber Röcke trägt, weil sie sich gern feminin anziehen will, ist das selbstverständlich ihr gutes Recht; nur ist es keine Sünde, wenn andere Hosen tragen wollen.

Kurz zusammengefasst: Bedeckt in etwa von den Schultern bis zu den Knien (beim Baden kann man etwas laxer sein); keine tiefen Ausschnitte; nichts arg Körperbetonendes oder Durchsichtiges.

Das ist alles eigentlich gar nicht so schwer, und sicher nicht so furchtbar, dass man im Sommer damit den Hitzetod sterben müsste; eine knielange Hose und ein T-Shirt mit relativ hohem Ausschnitt sollten nicht so schlimm sein. Man kann sich mit diesen Regeln auch noch sehr hübsch anziehen; ich habe ja nicht viel Modegeschmack, aber die anderen Tradi-Mädchen aus meiner Bekanntschaft sind meistens sehr hübsch mit ihren Röcken oder Kleidern. Man muss auch nicht alle Kleidung, die man schon hat und die den Regeln auf den ersten Blick nicht entspricht, gleich wegwerfen; eine durchscheinende oder zu tief ausgeschnittene Bluse kann man einfach über ein weißes oder schwarzes Top anziehen; eine hübsch gemusterte Leggings unter eine knielange Jeanshose oder einen weißen Rock; usw.

Für Männer / Jungen gilt dementsprechend auch:

  • keine sichtbare Unterwäsche.
  • kein sichtbares Hinterteil, keine rutschenden Hosen; das ist wirklich unappetitlich.
  • Zumindest die Hälfte der Oberschenkel – oder besser: alles bis zum Knie – bedeckt (Ausnahme: beim Baden).
  • Keine besonders engen Badehosen, keine Leggings.
  • „Oben ohne“ besser zu vermeiden; gerechtfertigt nur wenn notwendig und üblich (z. B. beim Baden; bei Bauarbeiten in der heißen Sonne). Wer will, kann auch beim Baden ein Badeshirt tragen.

(Ja, meine Regeln für Frauen sind ausführlicher. Das liegt (sorry, isso) einfach daran, dass gewisse Kleidung bei Frauen eher als sexualisierend empfunden wird, während Männermode nicht so auf Sexyness ausgerichtet ist (welches Männerhemd hat einen tiefen Ausschnitt?), und ich zu ein paar Streitpunkten Genaueres erklären wollte, damit mir nicht im Kommentarbereich vorgeworfen wird, etwas zu sagen, das ich nicht sage. Außerdem bin ich nun mal eine Frau und mache mir da logischerweise mehr Gedanken und kenne die Probleme besser. Freilich sollten auch Männer es eben vermeiden, zu anziehend auf Frauen (oder auch auf homosexuell veranlagte Männer) zu wirken – es ist z. B. nicht angebracht, im Fitnessstudio das T-Shirt auszuziehen.)

Wer es einfach haben will, kann sich auch die Regeln für den Einlass in italienische Kirchen hernehmen (wobei man ja dazu tendiert, in Kirchen etwas strenger zu sein als anderswo):

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Es kann natürlich an sich auch schwere Sünden gegen die Schamhaftigkeit geben, aber bei solchen Sachen wie sichtbarem Brustansatz oder einem etwas zu engen oder ein wenig zu kurzen Rock dürften wir uns recht eindeutig im Bereich der lässlichen Sünde bewegen. Hier gilt auch bzgl. der Wirkung auf andere: „Nur eine leichte Sünde liegt vor, wenn der andere schwer sündigt mehr wegen seiner persönlichen Verdorbenheit als wegen einer unbedeutenden Gelegenheit, die er als Anlaß zum Sündigen nimmt. Deshalb liegt nur eine leichte Sünde des Ärgernisses [= jemand anderem Anlass zur Sünde werden] vor, wenn die Kinder durch leichten Ungehorsam den Eltern Anlaß zu schweren Flüchen geben, oder wenn Mädchen durch unbedeutende Eitelkeiten, wenig ehrbaren Schmuck oder wenig ehrbare Kleidung jungen Leuten Anlaß zu Sünden gegen die heilige Reinheit geben.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 145, S. 115)

Eins noch: Es ist definitiv nicht angebracht, aus heiterem Himmel zu einer in Tanktop und knappen Shorts hinzugehen und ihr zu sagen, sie solle sich schamhafter anziehen (beschämend, nicht zielführend, führt zu Streitereien); aber es ist auch nicht angebracht und ziemlich lieblos, sich implizit oder explizit über eine lustig zu machen, die sich ohne lange Röcke und langärmlige Blusen zu wenig angezogen vorkommt. (Ausnahme für ersteres: Eltern, Schulen etc. dürfen natürlich Regeln festlegen; unter Freundinnen kann man ausnahmsweise mal, wenn es angebracht ist, alle Beteiligten Christinnen sind, man miteinander vertraut ist und solche Sachen nicht übelnimmt, über das Thema reden. Bzgl. zweiterem: Von jemandem zu erwarten, sich etwas auszuziehen, ist in aller Regel einfach übergriffig, außer bei so offensichtlichen Sachen wie polizeilichen Durchsuchungen, oder wenn einen der Lehrer auffordert, die Mütze abzunehmen.)

3) Oft wird in diesem Zusammenhang noch das Thema formelle vs. informelle Kleidung (Abiverleihung, Kirche, Büro vs. Freizeit, zu Hause) angesprochen, aber das gehört eher in den Bereich „Höflichkeit“ und nicht in den Bereich „6. Gebot“, und ist auch nicht gerade das Wichtigste von der Welt. Passende Kleidung gehört sich irgendwo, aber wenn jemand z. B. keine besondere Sonntagskleidung besitzt / sich leisten kann, muss er sich deswegen beim Messbesuch keine Gedanken machen.

4) Außerdem wird das Thema Anstand, Bescheidenheit, Vermeidung von Angeberei hier oft erwähnt.

Der hl. Franz von Sales gibt das Ideal dazu folgendermaßen an: „Sei sauber! Nichts an dir soll schlampig und vernachlässigt sein. Unordentliche Kleidung bedeutet eine Missachtung der Leute, mit denen man umgeht. Hüte dich aber vor allem Gezierten und Eitlen, vor jedem auffallenden und unsinnigen Aufputz. Soviel du kannst, halte dich stets an Einfachheit und Bescheidenheit, den größten Schmuck der Schönen und die beste Entschuldigung der Hässlichen.“ (Philothea, 3. Teil, 25. Kapitel)

Das ist aber ein Ideal; hier geht es eher um lässliche Sünde und u. U. nicht mal darum; Schmuck, Makeup o. Ä. ist an sich keine Sünde, jedenfalls dann, wenn das Motiv einfach nur ein unschuldiger Wunsch ist, hübsch zu sein, anderen zu gefallen usw. Der kann natürlich unmäßig werden und man kann zu viel Wert auf dieses Thema legen und sich zu viel auf das eigene Aussehen einbilden; muss er aber nicht. Am Morgen (zum Beispiel) fünfzehn Minuten dafür aufzuwenden, sich eine hübsche Frisur zu machen, eine Halskette herauszusuchen und Makeup aufzulegen, ist in Ordnung. Verschönerung ist ein legitimer Zweck von Kleidung usw. Eitelkeit wäre es z. B., viel Geld für so was zu verschwenden, ständig an sein Aussehen und seine Wirkung auf andere zu denken. (Mehr dazu vielleicht beim Thema „7 Hauptsünden – Eitelkeit“, weil das eigentlich auch wieder keine 6.-Gebot-Sache ist.)

Könnte eine Katholikin als Model arbeiten? Im allgemeinen wohl nicht, weil sie bei Katalogfotos und Modenschauen in aller Regel sowohl schamhafte als auch unschamhafte Kleider präsentieren müsste, und weil die Auftraggeber sich mit aller Kraft bemühen, ihre Models auch noch geblümte Röcke und Sonnenhüte irgendwie sexualisierend präsentieren zu lassen. Womit ich nichts dagegen gesagt haben will, ausnahmsweise mal einen Modelauftrag für Wintermäntel anzunehmen oder in einer Müsliwerbung aufzutreten, oder ausschließlich für eine fundamentalistisch-christliche Modelinie zu arbeiten. Auch als Schauspieler müsste man sich von solchen Dingen wie dem Drehen von Sexszenen natürlich fernhalten. Nicht jede Darstellung von irgendetwas aus dem Bereich der Sexualität muss falsch sein; aber generell sind solche Sachen zu meiden. (Und hier ist noch gar nicht einberechnet, dass die Mode- und Filmbranche leider besonders anfällig für Korruption, sexuelle Belästigung und Erfolg durch Hochschlafen sind, wie gerade erst wieder gezeigt.)

Moraltheologie und Kasuistik, Teil 12b: Das 6. & 9. Gebot – Sünden gegen die Keuschheit

Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.

 Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.

 Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.

 Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.

Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/19/St_Alphonsus_Liguori.jpg

 (Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)

Alle Teile hier.

Anmerkung: Das hier sind wahrscheinlich die Teile aus dieser Reihe, bei denen am meisten kritische Kommentare von wegen komisch und kleinkariert kommen könnten. Aber das hier ist eben Kasuistik, und die ist dazu da, peinliche Einzelfragen zu beantworten, die die Leute nicht gerne groß diskutieren. Ich werde mich bemühen, es so trocken und klar wie möglich zu halten. Dumme Kommentare und Kommentare, die sich über andere lustig machen, werden gelöscht. Wenn Fragen länger diskutiert werden, liegt das eher daran, dass sie besonders umstritten sind, und nicht zwangsläufig daran, dass sie besonders wichtig sind.

Im letzten Teil ging es um allgemeine Begründungen für die katholische Sexualmoral; jetzt also zu den verschiedenen Arten von Sünden im einzelnen. (Heute nur zu den Sünden gegen die Keuschheit, im nächsten Teil zu denen gegen die Schamhaftigkeit.) Die Unkeuschheit generell lässt sich definieren als ungeordnete Sexualität. Wie schon gesagt fallen diese Sünden je nach Art der Ungeordnetheit unter drei Kategorien:

  1. Außerhalb der Ehe
  2. Gegen die natürliche Ordnung
  3. Verstoß gegen Liebe oder Gerechtigkeit (v. a. Anwendung von Zwang/Gewalt)

Erst einmal zur ersten Kategorie.

Einfache Unzucht:

Dass der eigentliche Sex vor der Ehe schwere Sünde ist, sollte nicht überraschen. Es hat seinen Grund, dass frühere Theologen und Päpste die gottgewollte Form von Sex schlicht als „ehelichen Akt“ oder „Vollzug der Ehe“ bezeichneten; das gehört zur normalen Funktion der Ehe und es außerhalb von ihr zu tun, ist schlicht fehl am Platz. Man verzeihe mir den etwas vulgären Vergleich, aber: Sex vor der Ehe ist wie Kommunion vor der Taufe. Man stelle sich vor, ein Katechumene würde argumentieren „in drei Monaten werde ich eh getauft, da kann ich auch jetzt schon den Leib des Herrn empfangen“. Man kann keinen Bund äußerlich vollziehen, der noch nicht geschlossen wurde. Vor der Eheschließung kann man immer noch einen Rückzieher machen; das schließt den körperlichen Ausdruck der hundertprozentigen Zusammengehörigkeit aus.

Ein biblischer Beleg dafür, dass nicht nur Ehebruch, und auch nicht nur Prostitution, sondern auch vorehelicher Sex in einer Beziehung (sogar mit der Verlobten) schlecht ist, findet sich übrigens in 1 Korinther 7. Hier schreibt Paulus, während er davon spricht, dass es besser ist, ehelos zu bleiben als zu heiraten: „Wer sich gegenüber seiner Verlobten ungehörig zu verhalten glaubt, wenn sie herangereift ist und es so geschehen soll, der soll tun, wozu es ihn drängt, nämlich heiraten, er sündigt nicht. Wer aber in seinem Herzen fest bleibt, weil er sich in der Gewalt hat und seinem Trieb nicht ausgeliefert ist, wer also in seinem Herzen entschlossen ist, seine Verlobte unberührt zu lassen, der handelt gut. Wer seine Verlobte heiratet, handelt also gut; doch wer sie nicht heiratet, handelt besser.“  (1 Kor 7,36-38) Also: Lieber ehelose Keuschheit als Ehe; aber Ehe ist auch gut und Unzucht geht gar nicht. (Im griechischen Originaltext steht hier „Jungfrau“, nicht „Verlobte“, die Einheitsübersetzung deutet in der Übersetzung also mal wieder direkt; die Deutung passt aber vom Kontext her. Hier übrigens genauer zu diesem Kapitel des 1. Korintherbriefs, für Leute, die noch Probleme damit haben, dass z. B. Ehelosigkeit besser sein soll als Ehe.)

Auch Jesus, nicht nur Sein Apostel, zählt ausdrücklich die Unzucht und nicht nur den Ehebruch unter die  schweren Sünden; er nennt in einer Auflistung von Sünden beides hintereinander: „Weiter sagte er: Was aus dem Menschen herauskommt, das macht ihn unrein. Denn von innen, aus dem Herzen der Menschen, kommen die bösen Gedanken, Unzucht, Diebstahl, Mord, Ehebruch, Habgier, Bosheit, Hinterlist, Ausschweifung, Neid, Lästerung, Hochmut und Unvernunft. All dieses Böse kommt von innen und macht den Menschen unrein.“ (Mk 7,20-23)

Dann ist da die alte Frage „Wie weit ist zu weit?“. Als Richtlinie dafür kann man sagen: Ist etwas einfach Ausdruck von Zuneigung (wie man sie auch gegenüber seinem Kleinkind oder guten Freunden ausdrücken könnte), oder etwas, das schon Vorspiel zum Sex sein könnte, etwas bei dem die Beteiligten es auf sexuelle Erregung anlegen oder bei dem sexuelle Erregung zumindest normalerweise folgt (auch wenn sie in diesem Fall nicht vorhaben, bis zum Sex zu gehen)?

Soll konkret heißen: Umarmungen, kurze Küsse auf die Wange oder die geschlossenen Lippen, Händchenhalten sind erlaubt; Zungenküsse, Hände unter dem T-Shirt des anderen usw. usf. nicht. (Wenn kurze Küsse regelmäßig zu sexueller Erregung führen, sollte man sie auch lassen; wenn das nur selten ungewollt passiert, ist es ok.) Petting natürlich erst recht nicht erlaubt. (Unter Papst Alexander VII. wurde übrigens der Satz „Es ist eine wahrscheinliche Meinung, dass ein Kuss, der wegen des fleischlichen und sinnlichen Vergnügens gegeben wurde, das aus dem Kuss entsteht, ohne dass damit die Gefahr einer weitergehenden Einwilligung und Pollution gegeben wäre, nur eine lässliche Sünde sei“ als laxistisch verurteilt (Denzinger-Hünermann 2060), d. h. das wäre laut diesem Papst eine schwere Sünde. Berührungen und Küsse können auch unkeusch sein, bevor es zum eigentlichen Sex kommt – auch wenn hier natürlich schon noch ein großer Unterschied ist.) Das klingt erst einmal extrem streng, aber es ist so.

Jemand könnte dagegen argumentieren: Ist nicht nur der volle Ausdruck der Zusammengehörigkeit der Ehe vorbehalten, darf man nicht auf niedrigeren Stufen (Zusammensein, Verlobung) auch schon sexuelle Handlungen vollziehen, die nicht ganz dahin reichen? Nein, darf man nicht; ganz einfach, weil die Sexualität etwas ist, was geachtet werden muss (Gründe: s. letzter Teil) und nicht einfach nur so halb stattfinden darf ohne Hinordnung auf die Ehe.

Das Prinzip ist: Jede direkt gewollte sexuelle Erregung außerhalb der gültigen Ehe ist von vornherein falsch. Das liegt freilich auch daran, dass, wenn man erst mal miteinander herummacht, es auch leicht ist, weiterzugehen; es ist – wie bei Drogen – nicht so einfach, sich hier zu sagen „so weit und nicht weiter“.

Dieses Prinzip ist eigentlich sehr einfach und konsequent; solange man noch unverheiratet ist, hält man sich von diesem ganzen Bereich einfach fern und spart sich alle Scherereien und Frustrationen, die möglicherweise entstehen könnten. Dieser Bereich ist einfach noch nicht für einen; es gibt genug andere Sachen, mit denen man sich beschäftigen kann.

Man unterscheidet hier, um die Fachbegriffe zu nehmen, zwischen „unvollendeten Sünden“ und „vollendeten Sünden“ gegen die Keuschheit. Ist ein Orgasmus/Samenerguss/Geschlechtsverkehr da, ist es eine vollendete Sünde; ist bloß eine anfängliche Erregung da, ist es unvollendet. Auch die unvollendeten Sünden sind eben Sünden, weil der biologische Zweck der sexuellen Erregung letztlich ist, einen zum Sex zu bewegen.

Jetzt würde sich noch die Frage stellen: Sind solche „unvollendeten“ Berührungen dann in der Ehe auch ein Problem, wenn sie nicht direkt Vorspiel zum Sex sind? Nein, sind sie natürlich nicht. Der Gesamtzusammenhang der Ehe ist ein ganz anderer. Auch in der Ehe wäre es aber falsch, Orgasmus/Samenerguss ohne wirklichen Geschlechtsverkehr anzustreben (z. B. durch gegenseitige Masturbation, Oralsex…), aber sonstige Berührungen, Küsse etc., die etwas erregend sind, sind natürlich kein Problem, auch wenn man nicht vorhat, gleich miteinander zu schlafen. Wenn ausnahmsweise z. B. mal ein Samenerguss bei Zärtlichkeiten außerhalb des Geschlechtsverkehrs eintritt, ist das kein Problem; man sollte aber nicht ständig was tun, von dem man weiß, dass es regelmäßig dazu führt.

Jone schreibt:

„Auch jene, bei denen der sexuelle Trieb abnorm hochgradig gesteigert ist (hyperaesthesia sexualis), können und müssen sich beherrschen. Geistesstörungen können allerdings die Verantwortlichkeit mindern oder ganz aufheben. Über den Einfluss der Leidenschaft vgl. Nr. 25.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 223, S. 181)

(In Nr. 25 schreibt er über die Leidenschaft, im allgemeinen Sinn einer starken Gefühlsregung (sexuelle Gefühle, Wut, Neid), dass ungewollte, der Willensentscheidung vorausgehende Gefühle die Schuldhaftigkeit einer Handlung vermindern oder sogar aufheben können, absichtlich angeregte und gesteigerte Gefühle aber normalerweise die Schuldhaftigkeit vermehren. Auch ungewollten Gefühlen soll man nach Möglichkeit ausweichen; manchmal ist es bzgl. der Schuldhaftigkeit nicht klar zu bestimmen, ob noch eine schwere Sünde vorliegt und man muss das Urteil Gott überlassen. S. Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 23-25, S. 30f.)

Jetzt könnte jemand sagen: Aber würde es nicht der Beziehung schaden, wenn wir als Verlobte unsere Gefühle noch nicht ausdrücken können? Nein. „Für den jungen Mann soll ein Mädchen, das er wirklich liebt, wie eine kostbare Perle sein. Seine Liebe bringt er gerade dadurch zum Ausdruck, dass er sie nicht anrührt. So gibt er ihr die beste Gewähr, dass er gelernt hat, seine Leidenschaften zu beherrschen, um auch in der späteren Ehe treu zu sein.“ (Martin Ramm FSSP, Keuschheit. Hilfen zur Gewissensbildung im 6. Gebot, 3. Aufl., Thalwil 2019, S. 33.) Natürlich wird das nach der Ehe eine Umstellung sein; aber daran kann man sich ja langsam gewöhnen und langsam mit allem anfangen.

Die voreheliche Keuschheit bedeutet auch, sich für den zukünftigen Ehepartner aufzusparen, damit später beide sagen können, dass sie nichts mit anderen geteilt haben, was jetzt zu ihrer intimen Beziehung gehört. Natürlich kann man auch eine wunderbar glückliche Ehe haben, wenn man Sünden in der Vergangenheit hat; aber das hier fehlt dann eben.

Eine Frage stellt sich hier: Ist es in Ordnung, eine Beziehung einzugehen, wenn man weiß, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis man heiraten kann? Also wenn man z. B. erst 16 ist und noch zwei Jahre bis zum Abi hat? Manche Katholiken sehen es z. B. als sinnvoll, wenn die Eltern Dates vor dem Schulabschluss oder der Volljährigkeit verbieten. In der Vorkonzilszeit wird man einige Theologen finden, die finden, dass frühe exklusive Beziehungen vermieden werden sollten, und das besonders, wenn sie öfter für einen Anlass zu Sünden (Berührungen etc….) sind, weil man sich nicht recht beherrschen kann, die aber auch sagen, dass es unklug wäre, sich zu früh auf jemanden festzulegen, am Ende vielleicht doch zu heiraten, wenn man noch zu unreif ist etc.

Ich selber tue mir schwer, hier ein Urteil abzugeben. Es könnte auch ein Wachstum und eine Reifung bedeuten, wenn man gemeinsam jahrelang wartet. Und es kann sein, dass man schon früh jemanden kennenlernt, mit dem man sehr gut zusammenpasst. Aber wenn man in einer solchen Beziehung öfter Sünden begeht, sollte man sich zuerst einmal ernstlich bemühen, etwas daran zu ändern, und wenn einem das absolut nicht gelingt, was aber normalerweise ja nicht der Fall sein sollte, kann es sein, dass man in der Beziehung eine Pause machen müsste, bis man eher in der Lage ist, in absehbarer Zeit zu heiraten.

Was man jedenfalls sagen kann, ist, dass man nicht aktiv nach einem Partner suchen sollte (z. B. indem man zu einer Blind-Date-Veranstaltung in der Pfarrei geht), wenn man nicht in absehbarer Zeit, in der Lage ist, zu heiraten, und dass es normalerweise besser sein müsste, sich nicht zu früh auf Dates einzulassen, auch wenn das Gegenteil nicht immer eine Sünde sein muss.

Es ist gut, wenn man selbst zuerst einmal reif genug ist, vorher geprüft hat, ob man Priestertum/Ordensleben oder die Ehe wählen möchte, eine gewisse Vorstellung von dem, was man bei einem Partner will und wo man im Leben hin will, hat. Wenn man erst einmal volljährig ist und die Schule abgeschlossen hat, kann man damit anfangen.

Vielleicht kann man Beziehungen von 15- und 16jährigen einfach als „nicht ratsam“ bewerten statt als Sünde.

Und: Wenn man eine Beziehung führt, sollte man sich von speziellen Gelegenheiten zur Sünde fernhalten, es z. B. vermeiden, beieinander zu übernachten, oder im Schlafzimmer des anderen allein miteinander zu sein. Ausnahmen kann es natürlich geben, z. B. wenn der andere im Haus der Familie im Gästezimmer schläft. Aber man sollte generell Situationen vermeiden, wo man komplett allein ist und nicht von anderen überrascht werden könnte. Zweisamkeit und Vertrautheit lassen sich ja auch dadurch bilden, dass man mit dem anderen spazieren geht, oder im Garten sitzt, oder im Schlafzimmer, in das jederzeit die Eltern unangekündigt hereinkommen könnten.

Zwei Unterkategorien der Unzucht sind Konkubinat (uneheliches Zusammenleben) und Prostitution: Beides eigenständige Unterarten von Sünden, weil es einen Unterschied macht, ob ein langfristiges Verhältnis besteht, wo immer wieder Unkeuschheitssünden begangen werden, oder nicht, oder ob jemand die Unkeuschheit zu einem langfristigen Beruf gemacht hat, oder nicht. (Auch Stripper, Schauspieler in Pornofilmen oder Leute, die Nacktfotos und -videos von sich auf Onlyfans verkaufen, begehen der Prostitution ähnliche schwere Sünden.)

Freilich sollte man hier erwähnen: Bei den gewöhnlichen Nichtchristen, die es völlig gewohnt sind, Sex als etwas zu betrachten, das man nun mal hat, sobald man zusammen ist, dürfte bei Unzucht/Konkubinat die Zurechenbarkeit gemindert sein. Prostitution sehen allerdings auch sie noch als etwas irgendwie Schlechtes; hier wäre also im Normalfall schon noch Zurechenbarkeit da (wenn wir von einer ausgehen, die freiwillig als Escort oder Camgirl arbeitet, nicht von einer Zwangsprostituierten).

Eine besonders schlimme Sünde wäre der Inzest (Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten); nämlich eine Sünde gegen die Keuschheit und die Pietät, d. h. die familiäre Liebe; hier werden normale Familienbeziehungen, die stabile, nichtsexuelle Beziehungen sein sollen, zerstört. (In der Praxis ist Inzest natürlich in den allermeisten Fällen mit Zwang, Abhängigkeit und Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen verbunden; aber eine Sünde wäre auch der freiwillige Inzest zwischen zwei gleichaltrigen erwachsenen Geschwistern.) Inzest ist streng definiert für Katholiken als Sex mit Verwandten, mit denen die Kirche die Ehe verbietet, also mit leiblichen direkten Vorfahren/Nachkommen, Geschwistern, Onkeln, Tanten, Cousins, Cousinen, und auch mit Adoptiveltern und Adoptivgeschwistern – wobei man, wenn man eine anständige Ehe anstrebt, beim Cousin eine Ausnahmegenehmigung von der Kirche bekommen kann und normalerweise wohl bekommen wird, anders als beim Bruder. Naturrechtlich sind Cousinenehen an sich nicht unerlaubt, aber nicht ideal. Wenn ein Muslim seine Cousine heiratet, ist die Ehe also gültig, weil sie nicht dem Kirchenrecht unterliegen, sondern nur dem Naturrecht. Ödipus‘ Ehe mit seiner Mutter dagegen war von Natur aus ungültig.

Schlimmer als andere Sünden wären auch Unkeuschheitssünden bei Leuten, die durch ein Ordensgelübde oder Zölibatsversprechen gebunden sind. Ein Priester und seine Geliebte begehen hier nicht nur eine Sünde gegen die Keuschheit, sondern auch ein Sakrileg. (Ein doppeltes Sakrileg wäre es, wenn zwei gottgeweihte Personen miteinander eine Sünde begehen; das muss auch so in der Beichte bei der Art der Sünde angegeben werden.) Deshalb muss, wer z. B. als Priester irgendeine Sechstes-Gebot-Sünde (nicht nur Unzucht, auch harmlosere Sünden) beichtet, auch angeben, dass er Priester ist. (Wobei er das eigentlich bei der Beichte ja grundsätzlich tun muss.) Auch wenn ein Laie z. B. davon fantasiert, mit einer Nonne zu schlafen, in die er sich verliebt hat, begeht er ein Sakrileg.

Ein Sakrileg kann nicht nur bzgl. einer besonders für Gott bestimmten Person, sondern auch bzgl. eines heiligen Ortes oder einer heiligen Sache begangen werden. Auch diese werden durch unkeusche Handlungen verunehrt – also wenn z. B. irgendwelche atheistischen pseudo-originellen Performancekünstler sexuelle Handlungen in einer Kirche simulieren. Wenn es sich um „schwer verletzende, mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen“ (Can. 1211 im CIC) handelt (wie in diesem Beispiel wohl), muss erst ein Bußritus stattfinden, bevor die Kirche wieder benutzt werden darf. „mit Ärgernis für die Gläubigen verbunden“ meint auch eine nach außen hin bekannte Handlung. Nicht jede sexuelle Sünde ist allerdings so schwer; wenn ein Tourist in einer Kirche einer Frau an den Hintern fasst, wäre das zwar sexuelle Belästigung und Sakrileg, aber kein ausreichend schlimmes Sakrileg; wenn ein Touristenpärchen in einer leeren Kirche herummacht, wäre das Unkeuschheit und Sakrileg, aber kein ausreichend schlimmes Sakrileg für einen Bußritus. Wenn jemand in einer Kirche unkeusche Gedanken hat, z. B. sich wünscht, irgendwelche Sünden zu begehen, wenn er wieder daheim ist, wäre das kein Sakrileg, sondern einfach eine normale Sünde gegen die Keuschheit. Auch sexuelle Handlungen, die nicht Sünde sind, wären in einer Kirche natürlich falsch; auch ein Ehepaar darf sich nicht in der Kirchenbank vergnügen. Nicht nur Sünden, auch profane Handlungen, sind in der Kirche falsch; man veranstaltet da ja auch kein Picknick (es sei denn, man hat sich in irgendeiner Notsituation in die Kirche zurückgezogen, kann nicht raus und muss etwas essen). Heilige Orte sind vom Bischof geweihte Orte für Gottesdienst und Totenbestattung, nicht der private Herrgottswinkel daheim oder der Platz vor einem Wegkreuz im Wald.

Ein anderes, kirchenrechtlich noch einmal eigens behandeltes schweres Verbrechen ist die „Sollicitatio“, also wenn ein Beichtvater anlässlich der Beichte einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das 6. Gebot bewegen will: „Ein Priester, der bei der Spendung des Bußsakramentes oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs zu verführen versucht, soll, je nach Schwere der Straftat, mit Suspension, mit Verboten, mit Entzug von Rechten und, in schwereren Fällen, mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden.“ (Can. 1387 im CIC) Früher gab es kirchenrechtlich sogar eine Pflicht für das Opfer, so etwas anzuzeigen; das ist heute nicht mehr so. Vielleicht wollte man mit der Änderung einen gewissen Druck von Opfern nehmen (wobei sie bei schwerwiegenden Gründen auch früher von der Anzeigepflicht entschuldigt waren), aber ich weiß nicht, ob das im Endeffekt eine so sinnvolle Änderung war. Solche Täter muss man ja fassen. Weil es ein so schlimmes Verbrechen ist, heißt es in Bezug auf die Verleumdung wegen eines solchen Verbrechens: „Wer bekennt, fälschlich einen unschuldigen Beichtvater bei der kirchlichen Autorität des Vergehens der im Zusammenhang mit der Beichte geschehenen Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs bezichtigt zu haben, darf erst absolviert werden, wenn er vorher in aller Form die falsche Anzeige zurückgezogen hat und bereit ist, angerichteten Schaden wiedergutzumachen.“ (Can. 982 im CIC) Früher stand hierauf sogar die Exkommunikation.

Ehebruch ist auch schlimmer als normale Unzucht, wie hier wohl nicht weiter ausgeführt werden muss; hier wird Vertrauen missbraucht und ein vor Gott geschlossener Bund gebrochen. (Auch unvollendete Sünden mit einem Verheirateten sind schwere Sünden und ehebrecherisch.) Wer als Verheirateter mit einer anderen verheirateten Person schläft, begeht einen doppelten Ehebruch (und muss das auch so in der Beichte angeben, weil es ein Verrat an zwei anderen Menschen ist).

Ehebruch ist auch dann Ehebruch, wenn der andere Ehepartner in  eine „offene  Ehe“ eingewilligt hat. So, wie ein Arbeiter nicht gültig einem Arbeitsvertrag zustimmen kann, der ihn extrem ungerechten Bedingungen unterwirft, kann auch niemand gültig zustimmen, dass sein Ehepartner ihn betrügt; dass der andere ihn zu dieser Zustimmung gebracht hat oder dass er das sogar von vornherein wollte oder auch die Ehe bricht, lässt ihm keine freie Bahn. Das zerstört eine Ehe ziemlich bald; letzten Endes lässt es niemanden kalt, dass der geliebte Partner jetzt andere hat, und die ganze Vertrautheit, die sich aus der Exklusivität ergibt, ist dahin.

Die Ehe ist etwas Heiliges, das die Eheleute sich nicht nach Belieben zusammenkonstruieren dürfen; besonders die sakramentale Ehe, d. h. die Ehe zwischen Getauften, die ein Abbild des Bundes Christi mit der Kirche ist.

Der hl. Thomas von Aquin nennt als Gründe, die den Ehebruch verschlimmern, bei einem Mann, dass er eigentlich das Familienoberhaupt ist und das Vorbild sein sollte, und bei einer Frau, dass sie durch den Ehebruch schwanger werden könnte. Das würde ja immer für zusätzliche Probleme sorgen – der Ehemann wäre sicher (und das verständlicherweise) nicht begeistert davon, das Kind eines anderen aufziehen zu sollen, und die Beziehung zwischen ihm und dem Kind wäre möglicherweise angespannt. Und wenn man das Kind zur Adoption freigibt, was eine manchmal sicher sinnvolle Alternative wäre, kommt es von seiner Mutter weg, an die es sich im Lauf der Schwangerschaft gewöhnt hat, und muss sich an neue Eltern gewöhnen.

Wenn Verlobte fremdgehen, ist das nicht nur Unzucht, sondern auch eine Sünde gegen die Verlöbnistreue – wenn auch natürlich nicht so schlimm wie Ehebruch. (Wenn man erst zusammen, aber noch nicht verlobt ist, ist das auch eine Sünde gegen den anderen, weil er, wenn er überlegt, ob er einen heiraten soll, eine solche Untreue natürlich in Betracht ziehen würde.) Was allerdings an sich natürlich keine Sünde ist, ist, wenn man verlobt ist, sich in jemand anderen verliebt, und die Verlobung löst. (Auch wenn es keine schöne Situation ist.)

Über die Themen Ehescheidung und Polygamie in einem eigenen Beitrag zur Ehe.

Dann gibt es die Sünden, die jemand allein begehen kann.

Unkeusche Gedanken: Bei den Gedanken muss man unterscheiden zwischen 1) schlechten Gedanken, die jemandem einfach kommen und die er wieder vertreibt oder einfach ignoriert (keine oder nur lässliche Sünde), 2) legitimem Nachdenken über irgendetwas Sexuelles (offensichtliche Beispiele: im Biologieunterricht, in der Moraltheologievorlesung, in einer Gerichtsverhandlung wegen sexueller Belästigung…; auch keine Sünde), und 3) dem gewollten Fantasieren, das man mit dem Fachbegriff delectatio morosa bezeichnet. Letzteres ist schwere Sünde, wie sich aus Jesu Worten in der Bergpredigt ergibt. „Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Jeder, der eine Frau ansieht, um sie zu begehren, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen. Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verloren geht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle geworfen wird Und wenn dich deine rechte Hand zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verloren geht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle kommt.“ (Mt 5,27-30)

Was wäre mit der Beschäftigung mit sexuellen Dingen aus Neugier? Hier bewegen wir uns in einem Graubereich. Wenn jemand z. B. Sexszenen liest, weil er wissen will, wie genau das aussieht, aber weiß, dass er so etwas immer erregend findet, wäre das schwere Sünde. Wenn es bloß eine zu große Neugier ohne große Gefahr von Erregung wäre, wäre es lässliche Sünde, aber eben auch Sünde. Man muss sich nicht mit allem beschäftigen. Sich ein gewisses biologisches Wissen anzulesen, sich zu informieren, was spezielle Begriffe bedeuten, ist aber natürlich in Ordnung. Zeitungsberichte, die z. B. jemandes sexuelle Eskapaden detailliert beschreiben, sind ein schwieriges Thema. Bloße Sensationsgier wäre vermutlich lässlich. Es kann aber auch sein, dass man die Leute zumindest in etwa informieren muss, wie schlimm etwas war – wenn ein Kardinal eine Sexparty veranstaltet hat, sollte man wissen, dass er eine Sexparty veranstaltet hat, nicht nur „einen Zölibatsverstoß begangen“. Details sind freilich definitiv nicht notwendig.

Generell gibt es ja verschiedene Handlungen, die ungewollt sexuelle Erregung oder sogar auch mal Pollution verursachen können, die man aber nicht tut, um sich sexuelle Erregung zu verschaffen. Sagen wir, ein Krankenpfleger kümmert sich um eine junge Frau, die er sehr attraktiv findet, oder jemand kratzt sich wegen einem starken Jucken im Genitalbereich. Das ist grundsätzlich erlaubt (Handlung mit Doppelwirkung), wenn man eben, wie in den Beispielen, einen vernünftigen Grund hat. Jone schreibt, dass es darauf ankommt, ob Handlungen generell ihrer Natur nach dazu neigen, bestimmte Gefühle hervorzurufen, also ob sie bei normalen Menschen fast immer, selten oder nie dafür sorgen; der Rechtfertigungsgrund für solche Handlungen müsse umso wichtiger sein, je nachdem, wie stark die Handlung dazu neige.

„Handlungen, die ihrer Natur nach dazu angetan sind, starke Erregungen hervorzurufen, sind schwer sündhaft [Anmerkung: ohne rechtfertigenden Grund], selbst wenn einmal zufällig eine solche Erregung nicht eingetreten ist. Nur wenn jemand aus Erfahrung sicher wüßte, daß er dadurch nicht stark erregt werde, läge keine schwere Sünde vor.

Was seiner Natur nach keine starke Erregung hervorruft, ist keine schwere Sünde, selbst nicht bei jenem, der weiß, daß infolge seiner persönlichen Veranlagung starke Erregungen eintreten. [Anmerkung: Der Grund dürfte sein, dass der ja sonst alle möglichen normalen Handlungen meiden müsste.] Vorausgesetzt ist aber dabei, daß nicht die nächste Gefahr der Einwilligung vorhanden ist. Wenn aber ein solcher ohne Grund eine derartige Handlung vornimmt, dann wird dies gewöhnlich in böser Absicht geschehen und daher schwer sündhaft sein, auch wenn der Betreffende darüber sich selbst zu täuschen sucht.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie Nr. 223, S. 181f.)

In solchen Fällen sind solche Gefühle / körperlichen Reaktionen eben meistens einfach zu ignorieren oder man lenkt sich ab. Jone schreibt außerdem:

1. um leichte und bald vorübergehende Regungen kümmert man sich am besten für gewöhnlich überhaupt nicht.

Durch Beschäftigung mit denselben wird nämlich oft die Phantasie erregt und die Regung verstärkt.

2. bei heftigen Erregungen ist gewöhnlich irgendein positiver Widerstand nötig.

Manchmal genügt schon ein innerer Akt des Mißfallens. Gewöhnlich wird man aber auch verpflichtet sein, den Vorsatz zu erneuern, keine Sünde zu begehen, oder einen Akt der Gottesliebe zu erwecken, oder zu versuchen, seine Gedanken auf etwas anderes zu richten, oder durch äußere Beschäftigung oder Unterhaltung Ablenkung zu suchen usw. Dauert die Versuchung lange an, so besteht selbstverständlich keine Pflicht, jeden Augenblick entgegengesetzte positive Akte zu setzen, obwohl die Erneuerung des Mißfallens von Zeit zu Zeit anzuraten ist. – Ausnahmsweise braucht man auch heftigen Versuchungen keinen positiven Widerstand entgegenzusetzen, wenn man aus Erfahrung weiß, daß dadurch die Versuchung nur verstärkt wird.

3. ist eine freiwillige, überflüssige Handlung die Ursache der Erregung, so muß dadurch Widerstand geleistet werden, daß man von der Handlung abläßt.

Unterlassung dieses Widerstandes ist schwer sündhaft, wenn die betreffende Handlung ihrer Natur nach einen großen Einfluß auf Erregung der fleischlichen Lust hat. Nur eine läßliche Sünde liegt vor, wenn der Einfluß nur gering ist. Hält man sich aber längere Zeit freiwillig bei derartigen Dingen auf, dann wird regelmäßig die große Gefahr der Einwilligung und damit auch eine schwere Sünde gegeben sein.“ (Nr. 233, S. 188f.)

Außer den reinen Fantasien (delectatio morosa) wären auch sexuelle Wünsche/Pläne/Begierden, die man nur nicht ausführen kann, Sünden (ebenso wie Absichten, sonstige Sünden zu begehen, ja Sünde sind), ebenso wie die Freude an vergangenen Sünden. (Wenn man sich aber z. B. freut, dass man ein Kind hat, das unehelich entstanden ist, ist das freilich völlig unproblematisch, weil man sich ja über das Kind freut und nicht über seine Entstehungsweise.)

Zur Unterscheidung von delectatio morosa und Begierden: Das eine ist eine bloße Fantasie von Sex an sich („das geistige Wohlgefallen an einem sündhaften Objekt, das durch die Einbildungskraft als gegenwärtig vorgestellt wird, ohne daß die Begierde nach ihm verlangt“, Jone, Nr. 106, S. 78), das andere der Wunsch, z. B. mit Sarah Müller zu schlafen, auch wenn sie leider verheiratet ist („das Verlangen, eine böse Tat zu vollbringen“, Jone, Nr. 108, S: 80).

Jone schreibt:

„Delectatio morosa ist dieselbe Sünde wie die Handlung, die man sich in Gedanken vorstellt und an der man Wohlgefallen hat. […]

Unkeusche Begierden sind immer Sünden von derselben Größe und Art wie das, was man zu tun begehrt. […]

Auch eine rein natürliche Pollution, welche also von selbst, gegen den Willen eintritt (im Traum oder im wachen Zustand) und die daher nicht sündhaft ist, darf man nicht wünschen wegen der geschlechtlichen Lust, die damit verbunden ist, wohl aber aus einem ehrbaren Grunde, z. B. um so Ruhe vor Versuchungen zu bekommen. Nicht erlaubt aber ist es, im wachen Zustande etwas zu tun in der Absicht, daß dann im Schlafe Pollution eintritt.

Anmerkung

Bei der delectatio morosa abstrahiert der Verstand meistens von den näheren Umständen der Person (z. B. ob ledig oder verheiratet). Deshalb brauchen in der Beichte diese Umstände nicht angegeben zu werden. Anders wäre es, wenn jemand gerade daran Wohlgefallen hätte, daß die Person z. B. verheiratet oder verwandt ist. – Die Begierde bezeiht sich dagegen auch auf die näheren Umstände der Person. Deshalb ist es eine spezifisch verschiedene Sünde, je nachdem jemand eine Ledige oder Verheiratete unkeusch begehrt.

Da aber die Leute gewöhnlich nicht so genau unterscheiden, darf man nicht vergessen, daß die Sünden nur so gebeichtet werden müssen, wie sie bei der Tat erkannt werden. Auch abgesehen davon könnten eingehende Frage oft böse ausgelegt werden, so daß in solchen Fällen eine Entschuldigung von der Integrität [Vollständigkeit der Beichte] vorliegt (vgl. Nr. 567). – Beichten daher die Leute unkeusche Gedanken, so soll man fragen, ob sie daran freiwillig sündhaftes Wohlgefallen gehabt haben. Bejahen die Leute diese Frage, dann kann man je nach den Umständen sich auch erkundigen, ob sie auch Unkeusches begehrt haben; wird auch dieses bejaht, dann kann man vielleicht auch die spezifische Bosheit festzustellen suchen durch die Frage, ob z. B. die Person ledig oder verheiratet sei.“ (Nr. 242, S. 195f.)

Fantasien über den eigenen Ehepartner sind natürlich nicht sündhaft, solange es keine perversen Fantasien sind, und solange man mit dem Fantasieren nicht so weit geht, dass es zur Selbstbefriedigung kommt. Sich zu wünschen, mit dem zukünftigen Ehepartner nach der Ehe zu schlafen, ist keine Sünde, weil man ja nichts Sündhaftes will, aber davon jetzt schon zu fantasieren, schon. (Wie sieht das bei Witwen/Witwern aus? Nun, deren Ehe ist Vergangenheit, also sind auch da solche Träumereien nicht mehr angebracht. Man kann natürlich daran denken, dass man sich geliebt hat, aber nicht in detailreichen Fantasien schwelgen; das wäre auch wohl nicht hilfreich bei der Trauerbewältigung.)

Selbstbefriedigung ist eine schwerere Sünde als die unvollendeten Sünden des Fantasierens oder des Genießens von leichter Erregung, und ist auch bei Verheirateten eine Sünde. Pornokonsum ist eine zusätzliche Sünde, die in der Beichte eigens angegeben werden muss. (Und zwar auch die verschlimmernden Umstände, z. B. dass es Inzest- oder Gewaltpornographie war. Genauer muss man natürlich nicht werden. Regel: Was eine eigenständige Art von Sünde wäre, wenn man es tun würde, muss auch angegeben werden, wenn man es bloß plant oder Pornos davon schaut.) Wenn jemand davon abhängig geworden ist, kann allerdings – wie bei anderen Drogen – die Schuldhaftigkeit bei der einzelnen Handlung stark vermindert sein; es besteht allerdings eine schwerwiegende Pflicht, die Sucht insgesamt zu bekämpfen. (Wofür es auch Hilfen gibt, z. B. Apps, die Pornoseiten blockieren, oder einem Freund Bescheid geben, wenn man Pornoseiten aufgerufen hat usw.) Die einzige Rechtfertigung, Pornos anzuschauen, wäre, wenn z. B. ein Polizist kinderpornographische Videos sichten muss, um die Täter dranzukriegen. Bei alldem ist es auch gut, dran zu denken: Es macht im Endeffekt nicht glücklich. Am Ende fühlt man sich unglücklicher als vorher und ekelt sich vor sich selber.

(Was übrigens die Behauptung angeht, Selbstbefriedigung bei Männern beuge Prostatakrebs vor: Diese Behauptung beruht auf einer einzigen Studie, die nie repliziert wurde, und die außerdem Ejakulation, nicht Masturbation, behandelt, und nicht auf Korrelation vs. Kausalität kontrolliert hat.)

Man könnte noch fragen: Wie sieht es aus mit Masturbation, deren Ziel es ist, an Sperma zu gelangen, das man einem Mediziner geben kann, damit er z. B. feststellt, ob der Mann unfruchtbar ist? Auch das wäre nicht erlaubt, denn der Zweck heiligt nicht die Mittel; die Alternative wäre, dass der Mann und seine Frau beim Sex ein durchlöchertes Kondom nehmen, das etwas Sperma durchlässt und etwas Sperma zurückbehält. Masturbation ist auch dann naturwidrig und menschenunwürdig, wenn sie ein gutes Ziel hat.

Nächtliche Pollution und unkeusche Träume sind offensichtlich keine Sünden, Geschehnisse im Halbschlaf normalerweise lässliche Sünden. (Wenn man aufwacht, darf man nicht mit dem Willen darin einwilligen, sondern sollte es eben einfach über sich ergehen lassen.)

Jetzt zur 2. Kategorie, den sog. Handlungen „contra naturam“, d. h. gegen die Natur. Sexuelle Handlungen können auf verschiedene Weise gegen die Natur sein; indem diejenigen Personen dem natürlichen Zweck des Kinderkriegens entgegen handeln, oder indem sie mit ihren Sexualorganen sonst irgendetwas Naturwidriges anstellen. Hier muss man natürlich erst einmal definieren, welche sexuelle Handlung natürlich ist. Kurz gesagt: Zum natürlichen Geschlechtsverkehr gehört zumindest partielle Penetration der Vagina und Ejakulation in der Vagina. Ejakulation außerhalb ist falsch, ansonsten sind sämtliche den Geschlechtsverkehr begleitende Zärtlichkeiten eigentlich unproblematisch (siehe dazu unten genauer).

Thema Empfängnisverhütung:

Es ist eine der Lieblingslügen von Kirchengegnern, dass die Kirche Sex nur als Mittel zur Kinderzeugung zulasse. Das könnte man jetzt mit Zitaten von Heiligen, Päpsten und Theologen (ja, auch lange vor dem letzten Konzil) widerlegen; man kann auch knapp darauf verweisen, dass jemand, der bleibend impotent ist, also nicht fähig ist, die Ehe zu vollziehen, laut Kirchenrecht nicht gültig heiraten kann, aber jemand, der nur unfruchtbar ist, schon (und dieses Kirchengesetz gilt praktisch schon immer).

Nichtsdestotrotz: Kinder sind ein Zweck der Ehe, und ein sehr guter und wichtiger, und sogar der vorrangige. Wieso der vorrangige? Nun ja: Sie sind der Zweck, für den überhaupt diese spezielle Beziehung notwendig ist. Liebe und Treue kann es in vielen Verhältnissen geben; das gab es auch zwischen David und seinem Freund Jonathan, oder Ruth und ihrer Schwiegermutter Noomi. Aber für den Zweck, Kinder in die Welt zu setzen und großzuziehen, muss ein spezieller, exklusiver Bund her. Der Zweck der Ehe beschränkt sich nicht nur auf die Ehepartner, sondern geht über sie hinaus; aus ihrer Liebe heraus soll noch etwas anderes geschaffen werden. Die Ehe ist eine Liebesbeziehung, die darauf ausgerichtet ist, fruchtbar zu sein, auch wenn das aus irgendeinem Grund in manchen Ehen nicht realisiert werden kann (und vielleicht können diese Ehen dann zumindest in anderer Weise fruchtbar sein, z. B. indem man Pflegekindern ein Zuhause bietet).

Kinder sind also der erste Ehezweck; Liebe und Treue und die Gemeinschaft des ganzen Lebens der zweite. (Der dritte dann „remedium concupiscentiae“, s. den letzten Teil.) Auch wenn der erste Zweck wegen Unfruchtbarkeit in einzelnen Fällen nicht erfüllt werden kann, ist das ein Defekt, der an der grundsätzlichen Hinordnung der Ehe auf Kinder nichts ändert. Ehen ohne Kinder sind richtige Ehen, wie ein Mensch mit nur einem Bein ein richtiger Mensch ist; sie leiden aber eben an einem Defekt, den man hinnehmen muss als etwas, das Gott einem nun mal aus guten Gründen (die nur Er kennt) auferlegt.

Papst Pius XI. schreibt in der Enzyklika Casti Connubii (1930):

„Welch eine Wohltat Gottes und welch ein Ehesegen das Kind ist, erhellt aus der Würde und dem hohen Ziel des Menschen. Der Mensch überragt ja schon durch seine bloße Vernunft die ganze übrige sichtbare Schöpfung. Hierzu kommt noch, daß Gott die Menschen werden läßt, nicht nur damit sie da sind und die Erde erfüllen, sondern noch viel mehr, damit sie Verehrer des wahren Gottes seien, ihn erkennen und lieben und sich dereinst im Himmel seines beseligenden Besitzes ewig erfreuen. Dieses Endziel überragt infolge der wunderbaren Erhebung des Menschen durch Gott in die Ordnung der Übernatur alles, was ein Auge gesehen, ein Ohr gehört hat und in eines Menschen Herz gedrungen ist. Daraus erhellt also ohne weiteres, welch ein Geschenk der Güte Gottes, welch ausgezeichnete Frucht der Ehe das Kind ist, das sein Dasein der Allmacht Gottes und der Mitwirkung der Ehegatten verdankt.“

Nun könnte jemand sagen: Kinderkriegen ist schön und gut, aber wieso sollen wir nicht mal Kondome benutzen, damit unsere geplanten acht Kinder nicht direkt nacheinander kommen? Das liegt wieder am katholischen Konzept des Naturrechts: Direkt gegen den inneren Zweck einer Sache zu handeln ist falsch. Man muss eine Sache nicht immer nutzen, und man kann auch Nebenzwecke anstreben, die mit ihr verbunden sind, aber man darf ihren Zweck nicht direkt zerstören. Z. B. sind Augen zum Sehen da; man darf sie schließen (muss sie nicht nutzen), darf sie aber sich nicht ausstechen. Essen ist zum Erhalt des Körpers da; man darf zwar essen, weil es einem einfach gerade schmeckt, oder aus Geselligkeit (Nebenzwecke anstreben), aber man darf nicht (wie das zumindest laut einer urbanen Legende die dekadenten Spätrömer taten) sich absichtlich wieder erbrechen, sodass der Körper nicht genährt wird, damit man noch mehr auserlesene Speisen auf seiner Party ausprobieren kann. Der Zweck von Sex in der Ehe ist nun Kinderkriegen, Liebe und remedium concupiscentiae. Demnach darf man einfach miteinander schlafen, weil man die gegenseitige Liebe ausdrücken will, aber darf nicht Kinder direkt ausschließen. Gott hat dafür gesorgt, dass Sex etwas Fruchtbares ist, zumindest manchmal, und das darf man nicht zerstören. Wer das genauer begründet haben will: Siehe hier.

Papst Paul VI. schreibt in der Enzyklika Humanae Vitae (1968) über die Lehre zur Empfängnisverhütung (Hervorhebung von mir):

„Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte – liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen. Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. […]

Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muß man dann auch, wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe genießt und anderseits – wenn auch nur teilweise – Sinn und Ziel dieser Gabe ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen.“

Soll heißen: Kondome, Pille, Spirale, coitus interruptus, usw. – das alles ist schwere Sünde; die endgültige Sterilisation natürlich erst recht.

Eine notwendige OP, die unerwünschterweise auch einen sterilisierenden Effekt hat, z. B. die Entfernung einer von Krebs befallenen Gebärmutter, ist natürlich unproblematisch. Das ist aber etwas anderes, als sich direkt sterilisieren zu lassen, weil man z. B. gesundheitliche Probleme bei einer neuen Schwangerschaft vermeiden will. Hier kommt wieder das Prinzip der Handlungen mit Doppelwirkungen ins Spiel. Es ist etwas anderes, ob man eine gegenwärtige Krankheit mit einem Mittel behandelt, das unerwünschterweise Unfruchtbarkeit mit sich bringt, oder ob man unfruchtbar sein will, zu dem Zweck, zukünftige gesundheitliche Probleme zu meiden. Hier ist die Unfruchtbarkeit keine Nebenwirkung, sondern ein Mittel zum Zweck.

Eine Frage in diesem Zusammenhang ist folgende: Wenn eine Frau schon mehrere Kaiserschnitte hatte, ist ihre Gebärmutter oft so beschädigt, dass sie bei einer nächsten Schwangerschaft reißen könnte, was den möglichen Tod des Kindes und in seltenen Fällen ihren eigenen Tod bedeuten könnte. Die Gefahr, dass die Gebärmutter reißt, ist jedoch nicht an sich da, sondern eben nur, wenn die Frau wieder schwanger wird. Wäre es eine legitime Operation, die Gebärmutter zu entfernen, wie man sonst ein krankes Organ entfernt, das bereits krank ist, und in Zukunft Probleme machen könnte? Diese Frage war früher unter Theologen noch umstritten; die Glaubenskongregation hat allerdings 1993 darauf geantwortet, dass es nicht erlaubt ist, weil das Ziel eben doch die Verhinderung einer Schwangerschaft und nicht die Heilung eines jetzt schon kranken Körpers ist. In diesem Fall müssten die Frau und ihr Mann es also durch andere legitime Methoden (s. u.) vermeiden, dass sie wieder schwanger wird.

Wenn jemand etwas davon benutzt hat, muss er in der Beichte angeben, ob es sich um Sterilisation oder vorübergehende Verhütung gehandelt hat, und ob es ein hormonelles Verhütungsmittel war, das möglicherweise eine frühabtreibende Nebenwirkung hat (was unters 5. Gebot fällt, nicht unters 6.). Wenn man es bereut, sollte man eine Sterilisation – soweit möglich und medizinisch nicht zu risikoreich – auch rückgängig machen lassen (wobei das leider nicht immer gelingt). Wenn das nicht möglich oder zu risikoreich ist, darf man aber auch so weiterhin normal mit seinem Ehepartner schlafen.

Katholiken können natürlich in manchen Situationen aus einem vernünftigen Grund (siehe dazu genauer den übernächsten Teil zur Ehe) urteilen, dass es besser wäre, jetzt gerade kein weiteres Kind zu bekommen. In den Fällen bleibt entweder Enthaltsamkeit oder – leichter zu bewerkstelligen – periodische Enthaltsamkeit in den fruchtbaren Zeiten der Frau. (Die lassen sich heutzutage mithilfe verschiedener Messungen leichter bestimmen als früher, als man aufs Tagezählen angewiesen war. Das Ganze nennt sich NFP, Natürliche Familienplanung, oder NER, Natürliche Empfängnisregelung.) Hier hat Gott selbst gewisse unfruchtbare Zeiten in die Natur der Frau gelegt, und es ist uns schließlich erlaubt, die zu wissen. Dieses Wissen kann man entweder dazu verwenden, möglichst schnell schwanger zu werden, oder eine Schwangerschaft erst mal zu vermeiden. Hier hindert man aber nicht durch einen eigenen Eingriff einen der Zwecke, die Gott in die Handlung gelegt hat.

(Eine eher akademische, bisher nicht von der Kirche gelöste Frage wäre hier: Angenommen, es gäbe Medikamente, die dafür sorgen könnten, dass eine Frau einen perfekten 28-Tage-Zyklus bekommt, wäre es in Ordnung, diesen Normalzustand herbeizuführen, auch wenn sie damit seltener fruchtbar wäre als vorher? Wahrscheinlich ja, denn das ist eben der gesunde Normalzustand.)

Das Gegenstück zur Empfängnisverhütung, die künstliche Befruchtung, ist in allen Fällen verboten, egal ob mit dem Samen des Ehemannes oder mit dem eines Samenspenders. Gott hat es so gewollt, dass Kinder durch eine persönliche Handlung der Eheleute gezeugt werden und nicht im Labor. Hinzu kommt, dass ja in der Praxis oft mehr Embryonen als nötig „hergestellt“ und die überzähligen dann zerstört, sprich getötet, werden. Und Kinder zu ermorden, um ein Kind zu bekommen, ist dann doch nicht schön.

Dasselbe gilt für Leihmutterschaft. Hier wird das Austragen des Kindes auf eine fremde Person, die meistens in Geldnot ist, ausgelagert, und ihr wird das Kind, das sich an sie gewöhnt hat, dann nach der Geburt postwendend weggenommen. Das Beschwerliche an der Kinderzeugung wird in die Dritte Welt ausgelagert, und das Auftraggeberpaar macht seine sexuellen Handlungen dann wieder künstlich unfruchtbar. Eine solche Aufspaltung von Elternschaft ist ebenso naturwidrig wie die Befruchtung einer Frau mit fremdem Sperma. Für die Frau wird es auch immer ein unangenehmes Gefühl sein, zu wissen, dass eine andere Frau ihr Kind ausgetragen hat, ebenso wie für den Mann, dass seine Frau mit dem Sperma eines anderen Mannes befruchtet wurde.

Wie sieht es jetzt mit gewissen Sexualpraktiken in heterosexueller Konstellation, in einer normalen Ehe, aus? Das ergibt sich daraus, was der natürliche Geschlechtsverkehr ist (s. o. – Penetration und Ejakulation in der Vagina). Kurz gesagt:

  • Analsex verboten
  • Oralsex verboten
  • Orale Zärtlichkeiten als Vorspiel erlaubt (aber man kann sie nicht von seinem Partner verlangen, wenn der nicht will, und darf keine wahrscheinliche vorzeitige Ejakulation außerhalb der Vagina riskieren)
  • Zärtlichkeiten vorher oder hinterher ohne Probleme erlaubt (auch z. B. damit die Frau nach dem Orgasmus des Mannes noch einen Orgasmus hat)
  • Ungewollter vorzeitiger Samenerguss, z. B. weil man den Sex zu Anfang der Ehe noch ungewohnt ist, ist nicht schlimm (da ungewollt)
  • „amplexus reservatus“ (Penetration ohne Samenerguss oder Orgasmus) ist an sich keine ideale Form der „unvollendeten“ Zärtlichkeiten, aber dürfte an sich keine Sünde, zumindest keine Todsünde sein. Außerdem dürfte er selten in der Praxis vorkommen.
  • Sadomasochismus (Würgen, Schläge etc.) verboten

Auch beim Sex muss die menschliche Würde gewahrt werden.

Wenn es einem Paar schwer fällt, den normalen Geschlechtsverkehr zu haben, z. B. weil der Mann Erektionsstörungen hat oder die Frau an Vaginismus (unkontrollierter Verkrampfung der Vagina) leidet, können sie natürlich den normalen Geschlechtsverkehr probieren, auch wiederholt, auch wenn sie wissen, dass es vielleicht nicht klappt (im übrigen ist beides behandelbar, Vaginismus z. B. durch Psychotherapie, Beckenbodentraining oder Muskelrelaxantien wie Botox). Wenn einer aber im Lauf der Ehe komplett impotent wird, sollte man damit aufhören und es bei den unvollendeten Zärtlichkeiten belassen. (Wer schon vor der Ehe unheilbar impotent ist, kann keine gültige Ehe schließen.) „Nach mehreren Autoren bleibt der eheliche Verkehr auch erlaubt, wenn die Eheleute nach Abschluß der Ehe impotent geworden sind, vorausgesetzt, daß noch eine penetratio vaginae [Penetration der Vagina] möglich ist, z. B. wenn dem Manne die Hoden weggenommen sind oder wenn an ihm Vasektomie vorgenommen wurde.“ (Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 749, S. 615)

In diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch interessant, wie Beichtväter früher damit umgingen, wenn die Leute Verhütung oder sonstige unnatürliche Praktiken beichteten. Die Theologen Ford und Kelly geben eine Anleitung für Beichtväter, wenn verlegene Pönitenten recht vage irgendwelche Sünden des Ehemissbrauchs beichten:

„Pönitenten beichten Ehemissbräuche oft sehr vage, aus Unwissenheit oder Verlegenheit. Um ihnen zu helfen, eine gute Beichte abzulegen, muss der Beichtvater sich zunächst im Voraus gut mit den weiter verbreiteten Praktiken auskennen, auf die sie sich vielleicht beziehen, so dass er sie mit einem Minimum an Fragen erkennen kann; zweitens braucht er ein klares, würdiges, nicht-technisches Vokabular, mit dem er von diesen Dingen sprichen kann. […] Drittens muss er mit ein paar klaren, unbedenklichen Fragen gewappnet sein, um dem Pönitenten zu helfen, sich verständlich zu machen.

Wenn die Integrität der Beichte alles ist, was auf dem Spiel steht, ist es besser, zu schweigen, wenn der Beichtvater zweifelt, ob er eine Frage stellen soll und wie er sie stellen soll. Er kann hinterher nachschlagen oder sich erkundigen und für eine andere Gelegenheit bereit sein. Es ist besser, die materielle Integrität beiseitezulassen, als es zu riskieren, das Sakrament der Beichte in Verruf zu bringen. Die Absolution wird gültig sein, auch wenn der Pönitent sich nicht klar ausgedrückt hat. [Anmerkung: da der Pönitent nur nicht genau wusste, wie genau er sich ausdrücken soll usw., hat er eben nicht bewusst eine Sünde ausgelassen, daher gültige Absolution.]

Aber wenn er sich nicht klar ausgedrückt hat, ist es unmöglich, moralische Unterweisung oder Ratschläge für die Zukunft zu geben. Dafür ist es essentiell, zu wissen, was los ist. Daher, wenn eine Person vage irgendeinen Ehemissbrauch oder möglichen Missbrauch beichtet, mag man die folgende Weise der Befragung, oder eine ähnliche Weise, nützlich finden.

Der Beichtvater kann zuerst fragen: ‚Meinen Sie, dass Sie verhütet haben?‘ Wenn die Antwort negativ ausfällt, kann er als nächstes fragen: ‚Denken Sie, dass Sie sich einer schweren Sünde schuldig gemacht haben?‘ Wenn der Pönitent nicht dabei zögert, zu erklären, dass eine schwere Sünde stattgefunden hat, wäre es normalerweise nicht notwendig, weiter nach der Natur des Missbrauchs zu fragen. Es würde genügen, die Anzahl zu erfahren. Der Beichtvater muss für die Integrität der Beichte nicht genau wissen, welche Art schwerer Missbrauch der ehelichen Beziehung stattgefunden hat. Obwohl sie nicht alle von derselben moralischen Art sein mögen, ist es zumindest unklug und unnötig für ihn, zu versuchen, herauszufinden, was genau passiert ist.

Aber wenn der Pönitent zweifelt, ob eine schwere Sünde passiert ist, und ein geplagtes Gewissen zu haben scheint, das Instruktion für die Zukunft braucht, ist eine weitere Frage angebracht, denn wenn der Beichtvater nicht weiß, was passiert, kann er keinen Rat geben. Er könnte zum Beispiel sagen: ‚Bitte sagen Sie mir, was Sie beunruhigt. Zögern Sie nicht, einfach zu sagen, was es ist, und ich werde Ihnen helfen. Haben Sie keine Angst etc.‘ Das mag für die nötige Information sorgen, anhand derer er entscheiden kann, ob es sich um schwere Sünde, lässliche Sünde oder keine Sünde handelt; und welchen Rat er für die Zukunft geben soll.

Wenn der Pönitent zu schüchtern oder beschämt ist, um zu sagen, was genau passiert ist, wäre es sehr unklug für den Beichtvater, ihm Möglichkeiten vorzuschlagen. Wenn er nicht mit dem wirklichen Problem herausrückt, ist wahrscheinlich das Beste, was der Beichtvater tun kann, eine kurze allgemeine Belehrung über die Rechte und Pflichten bezüglich ehelicher Intimitäten zu geben. […] Das folgende ist ein Beispiel.

‚Sexueller Verkehr zwischen verheirateten Personen ist ein Teil des Sakraments der Ehe und ist von Gott gesegnet, wenn er anständig vollzogen wird. Außerdem sind alle Handlungen, die zum natürlichen Verkehr hinführen, erlaubt. Sie sind die normale und nötige Vorbereitung dafür. Das heißt, dass alle jene Handlungen und Berührungen und so weiter, die falsch und unschamhaft wären, wenn Sie nicht verheiratet wären, jetzt ein Teil Ihres Ehelebens sind, solange sie auf den Verkehr vorbereiten. Auch wenn Sie diese Intimitäten mit Ihrem Partner zu Zeiten genießen, in denen Sie nicht vorhaben, Geschlechtsverkehr zu haben, sind sie keine Sünde. Sie können ein legitimer Ausdruck der Liebe sein, solange Sie die Gefühle des jeweils anderen achten, und solange Sie Ihre Leidenschaft nicht außerhalb des Geschlechtsverkehrs befriedigen. Sich sexuell erregt zu fühlen ist nicht falsch. Aber es wäre ernsthaft falsch, so weit zu gehen, dass Sie bei sich selbst oder Ihrem Partner einen Orgasmus außerhalb des ehelichen Akts verursachen. Orgasmus meint, Ihren Emotionen vollständig freien Lauf zu lassen, Ihre Leidenschaft zu befriedigen. Das ist nur beim Geschlechtsverkehr selbst erlaubt. Gibt es jetzt irgendeine bestimmte Frage, die Sie mir stellen wollen?‘

Wenn eine solche Instruktion das Problem des Pönitenten nicht zum Vorschein bringt, kann der Beichtvater aufgeben und ihn Gott überlassen. Er hat seinen Teil getan. Man sieht, dass die einzigen vorgeschlagenen Fragen diese sind: 1) ‚Meinen Sie, dass Sie verhütetet haben?‘ 2) ‚Denken Sie, dass Sie eine schwere Sünde begangen haben?‘ 3) ‚Bitte sagen Sie mir, was Sie beunruhigt‘ etc. und nach einer kurzen Instruktion, 4) ‚Gibt es eine bestimmte Frage, die Sie mir stellen wollen?‘ Alle diese Fragen sind in Begriffen ausgedrückt, die niemanden vor den Kopf stoßen können.“ (John C. Ford SJ und Gerald Kelly SJ, Contemporary Moral Theology. Volume II. Marriage Questions, Westminster, Maryland, 1964, S. 232-234. Meine Übersetzung.)

Thema Homosexualität:

Eins vorab: Die kirchliche Lehre besagt nicht, dass die homosexuelle Neigung Sünde sei; die ist eine Versuchung, unter der manche Menschen eben leiden; Sünde ist, was willentlich getan wird, also das Ausleben der Neigung. Es gibt genug enthaltsam lebende homosexuell veranlagte Katholiken. (Falls solche Katholiken sog. „Konversionstherapien“ in Anspruch nehmen wollen: Unter der Voraussetzung, dass so etwas möglich und hilfreich für jemanden wäre, wäre es erlaubt und gut; verpflichtend ist es allerdings nicht. Laut einer neuen Studie ist eine solche Therapie auch dann, wenn sie erfolglos bleibt, jedenfalls nicht schädlich.)

Die Ehe nun ist ein Bund zwischen Mann und Frau, sie bedeutet eine Öffnung auf das andere Geschlecht hin, das einen ergänzt. Bei homosexuellen Paaren ist das nicht gegeben. Und natürlich ist ein wichtiger Zweck, aus dem sie überhaupt existiert, die Zeugung von Kindern. Hier geht es um sexuelle Akte, bei denen grundsätzlich keine Kinder gezeugt werden können, was etwas anderes ist, als wenn wegen einer Krankheit / dem Alter eines Partners zufällig im Einzelfall bei einer an sich fruchtbaren Handlung keine Kinder herauskommen können.

Eine homosexuelle Ehe ist deswegen nichts, was es nicht geben darf, sondern etwas, das es einfach nicht gibt, und Homosexualität ist eigentlich nur eine Nachahmung von Sex. Das ist eine Verdrehung; und das, egal, aus welchem Grund jemand homosexuelle Handlungen vollzieht – ob aus einer starken Neigung dazu, oder aus dem Wunsch, etwas zu tun, das irgendwie tabu ist, oder aus sexueller Neugier, oder (wie bei Homosexualität in Gefängnissen, auf hoher See o. Ä.) wegen Mangel an andersgeschlechtlichen Partnern.

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(Dieses Bild, gepostet von einer niederländischen Fluggesellschaft mit dem bemerkenswerten Kommentar „It doesn’t matter who you click with“, gedacht als pro-LGTBQ-Werbung, zeigt eigentlich schön die Probleme mit homosexuellen Handlungen: Es passt einfach nicht zusammen.)

Die Bibel verurteilt Homosexualität übrigens in ziemlich drastischen Worten, und das nicht nur, wie einige meinen, im Alten Testament. Der Apostel Paulus schreibt: „Sie vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es anstelle des Schöpfers – gepriesen ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer treiben mit Männern Unzucht und erhalten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung.“ (Römer 1,25-27)

Eine Frage stellt sich hier noch: Wäre es in Ordnung, als homosexuell veranlagter Katholik eine romantische Beziehung mit jemandem zu haben, der in derselben Lage ist, aber dabei auf den Sex zu verzichten? Ich würde sagen, eindeutig nein. Eine Freundschaft mit jemandem, zu dem man nicht sexuell hingezogen ist oder der zumindest so eine Attraktion nicht erwidert, wäre etwas anderes; aber eine Beziehung, in der ständig diese Frustration und dieser Reiz da ist, ist einfach sehr gefährlich. Irgendwann kommt man dann dahin, sich einzureden, dass Gott ungerecht ist und man ja wohl etwas genießen darf, und verfällt doch in Sünden. Davon habe ich den katholischen Kreisen der sozialen Medien schon selber Fälle gesehen. Auch für heterosexuelle Paare wäre eine romantische Beziehung, aus der nie eine Ehe werden kann (z. B. weil einer der beiden schon verheiratet ist), falsch und gefährlich.

Eine andere Frage: Darf man, wenn man eine homosexuelle Veranlagung hat, aber auch eine gewisse Neigung für das andere Geschlecht, heiraten (d. h. jemanden vom anderen Geschlecht heiraten)? Grundsätzlich ja; aber man muss vor der Eheschließung ehrlich mit dem Freund/Verlobten sein und ihm das alles erklären, sonst wäre das eine arglistige Täuschung. Wenn man überhaupt keine Neigung für das andere Geschlecht hat, wäre eine Ehe wohl normalerweise unklug. Aber hier sollte man auch mit seinem Beichtvater reden.

In diesem Zusammenhang ist eben auch wichtig: Homosexualität ist etwas wirklich Schlechtes, und nicht etwas, das Gott einfach verboten hat, und auch die Neigung dazu ist schlecht, wenn sie auch keine persönliche Schuld beinhaltet (so wie eine Neigung zu Faulheit schlecht ist, aber keine persönliche Schuld beinhaltet). Solche Beziehungen werden in der Praxis ungesund, weil die gegenseitige Ergänzung (männlich-weiblich) fehlt.

Auch die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare ist falsch; weil ein Kind Vater und Mutter, ein männliches und ein weibliches Vorbild, haben sollte, und auch, weil es nicht in einer so einseitigen Beziehung aufwachsen soll. Die Adoption durch Alleinstehende wäre nicht ideal, aber doch in Ordnung, wenn man sonst niemanden findet (auch wenn man heutzutage immer sonst jemanden findet); bei homosexuellen Paaren sieht es anders aus. Katholische Adoptionsvermittlungsstellen dürften deshalb kein Kind an ein homosexuelles Paar vermitteln.

Dann wäre da noch das Thema Transsexualität. Das könnte man auch im Bereich 8. Gebot – Du sollst nicht lügen – einordnen, aber ich handle es hier ab, wo man es eher erwarten wird.

Kurz und knapp: Es ist eine Sünde, so zu tun, als gehörte man zu einem anderen Geschlecht (außer, sagen wir, man verkleidet sich kurzfristig, um vor politischer Verfolgung zu fliehen, oder einfach für eine Faschingsfeier o. Ä.), es ist noch einmal eine Sünde, andere zwingen zu wollen, bei dieser Verstellung mitzumachen, und es ist noch einmal eine Sünde, seinen Körper zu verstümmeln, um mehr wie das gewünschte Geschlecht auszusehen.

Menschen sind hundertprozentig zweigeschlechtliche Wesen; sogar Intersexuelle sind normalerweise ganz klar Mann oder Frau, nur mit wenig / seltsam entwickelten Geschlechtsmerkmalen, und es gibt keinen einzigen Menschen auf der Welt, dessen Körper gleichzeitig Spermien und Eizellen produziert und der sich selbst befruchten könnte. Wessen Körper grundsätzlich darauf angelegt ist, Spermien zu produzieren, ist ein Mann, wessen Körper grundsätzlich darauf angelegt ist, Eizellen zu produzieren, ist eine Frau (und bis auf wenige Ausnahmefälle ist das sehr leicht nach außen hin zu erkennen). Gott hat diese biologische Realität gemacht, und Geschlechtsdysphorie ist eine Störung, wie wenn jemand, der erwachsen ist, noch ein Kind sein möchte und sich so aufführt.

Geschlechtsdysphorie ist eine Störung; an sich noch keine Sünde. Jemand kann erst einmal nichts dafür, wenn er/sie nicht mit seinem Geschlecht klarkommt. Hier bräuchte es auch Hilfe, um zu einer gesunden Identität finden zu können und sein Geschlecht anzunehmen (was es leider heutzutage kaum gibt). Aber dieser Störung nachzugeben ist eine Sünde.

Dazu kommt, dass Transsexualität in der Praxis mit zwei großen Übeln einhergeht:

  • In vielen neueren Fällen werden unsichere Jugendliche oder sogar schon kleine Kinder verleitet, zu glauben, sie wären transgender (sog. Rapid Onset Gender Dysphoria), und an ihnen werden medizinische Experimente veranstaltet, bevor sie irgendwann merken, dass das alles sinnlos und zerstörerisch war, und sich doch wieder mit ihrem eigentlichen Geschlecht identifizieren, aber jetzt verstümmelt und unfruchtbar sind.
  • Bei vielen älteren Fällen, bei Menschen mit tiefer Geschlechtsdysphorie, hängt das Ganze oft mit sexuellen Fetischen zusammen. Von Transfrauen (sprich Männern) ist die eine Hälfte Homosexuelle, die sich sehr unwohl mit dem Mannsein fühlen, und die andere Hälfte Autogynophile, d. h. Männer, die von der Vorstellung von sich als Frau sexuell erregt werden, und für die der Geschlechtswechsel – oder auch einfach nur das Anziehen von weiblicher Unterwäsche – ein Fetisch ist. Viele solche Männer sind an sich heterosexuell, haben auch weibliche Partnerinnen, von denen sie dann verlangen, bei ihrem Fetisch mitzuspielen. Da gibt es leider schlimme Geschichten.

Dazu kommt noch, dass durch den leichten Geschlechts“wechsel“ männliche Straftäter – inklusive Sexualstraftäter – es sehr einfach haben, in Frauengefängnisse verlegt zu werden, oder auf Frauentoiletten zu gehen, generell sich in geschützte Räume für Frauen einzuschleichen. Es gab schon Fälle von Vergewaltigungen in solchen Situationen. Und nein, hier wird nicht behauptet, dass jede „Transfrau“ ein Vergewaltiger ist; aber denen, die es sind (oder auch Vergewaltigern, die nur so tun, als ob sie „trans“ sind), wird es so leichter gemacht, Verbrechen zu begehen.

Es fragt sich hier noch: Wie am besten als Außenstehender mit Transsexualität umgehen? Zunächst einmal ist klar, dass es keine Verpflichtung gibt, so zu tun, als wäre eine fixe Idee oder ein Fetisch real. Man muss nicht dabei mitmachen. Aber darf man mitmachen? Vor allem, wenn man sonst Konsequenzen zu befürchten hätte, z. B. weil eine rachsüchtige Person sich bei der Personalabteilung beschweren würde, man hätte sie „misgendert“, d. h. korrekterweise als „er“ oder „sie“ bezeichnet? Ich bin mir hier nicht sicher. Den neuen Namen darf man wahrscheinlich benutzen – denn hier benutzt man einfach den Namen, unter dem derjenige allgemein bekannt ist, damit die anderen wissen, von wem man spricht, so wie man auch bei evangelischen Bischöfen von Bischöfen spricht, ohne ihre Weihe als gültig anzuerkennen -, aber ich würde sagen, dass es nicht in Ordnung ist, die falschen Pronomen zu benutzen, sprich, von einer „Transfrau“ als „sie“ zu sprechen, denn der Punkt ist ja, dass man sich damit unterwirft und zumindest nach außen hin zu erkennen gibt, dass man denjenigen als Frau anerkennt, was er nicht ist, was eine Sünde gegen das 8. Gebot wäre. Das ist ja auch das, was erreicht werden soll, wenn man „Misgendering“ quasi kriminalisiert. Ich bin mir hier allerdings nicht sicher, und will keine Verpflichtung für andere behaupten, wenn ich mir nicht sicher bin. Vielleicht hat ein Leser noch etwas anzumerken.

(Internetfund: Transfrau und Frau.)

Besonders schlimm wäre dann die Bestialität (Zoophilie), d. h. Sex mit Tieren – etwas, worüber interessanterweise inzwischen schon Jugendsender mitsamt anonymen Interviews mit Tätern berichten, und was man sich nur noch wegen „Tierschutz“-Aspekten zu kritisieren traut. Der Tierschutz spielt hier eine Rolle, aber eine sehr untergeordnete; wenn es dem Tier gefällt, wäre es immer noch praktisch genauso schlimm. Das Schlimme ist die extreme Herabwürdigung des beteiligten Menschen und die pure Naturwidrigkeit. Ähnlich schlimm wäre Nekrophilie (Sex mit Leichen). Eheliche Liebe ist Liebe zwischen zwei vollständigen Menschen, mit der Seele vereinigten Körpern, nicht die Schändung eines Körpers, dessen Seele ihn verlassen hat.

Dann zur dritten Kategorie, Sünden gegen Gerechtigkeit und Liebe, d. h. vor allem Sünden gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gewalt in sexuellen Dingen:

Zur Definition der Vergewaltigung Jone:

„Stuprum (Schändung, Notzucht, Vergewaltigung) ist die vollendete Sünde mit einer Frau ohne deren Zustimmung.

Außer der schweren Sünde der Unkeuschheit enthält die Schändung auch noch eine schwere Sünde gegen die Gerechtigkeit. […]

Schändung liegt vor bei Anwendung physischer oder moralischer Gewalt (schwere Furcht, auch metus reverentialis [ehrfürchtige Furcht], List, Betrug), ebenso bei Sünden mit einer Frau, die den Vernunftgebrauch nicht hat (z. B. eine Irrsinnige oder Betrunkene).“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 226, S. 184)

Es wäre also z. B. auch eine Vergewaltigung, wenn ein Mann Sex mit einer Frau hat, indem er sich als ihr Freund/Mann verkleidet, oder nachdem sie volltrunken ist und unklar ist, ob sie ohne Alkohol zugestimmt hätte (nicht nur, wenn er sie bewusst betrunken gemacht hat; freilich ist keine Schuld da, wenn beide gleich betrunken sind), oder wenn er ihr implizit mit häuslicher Gewalt droht, o. Ä.

Das alles sollte soweit unumstritten sein, und viel mehr wäre dazu wohl nicht zu sagen. (Außer, dass es natürlich auch eine sehr schwere Sünde ist, wenn ein Mann vergewaltigt wird.) Vergewaltigung ist gerade deswegen besonders schlimm, eine besondere Perversion und Erniedrigung, weil Sex an sich mit Liebe zu tun haben soll – wie wenn man jemanden zwingt, einen zu umarmen, damit man ihm leichter ein Messer in den Rücken rammen kann.

Wenn man alte Moraltheologiebücher liest, wird man bei diesem Thema ab und zu auf die Fragestellung stoßen, inwiefern sich eine Frau gegen einen Vergewaltiger zur Wehr setzen muss. Das liegt nicht daran, dass die Autoren victim blaming betreiben würden. Sie hätten sicher auch die Frage diskutiert, wie sehr sich ein kranker Mensch, den seine Angehörigen euthanasieren wollen, zur Wehr setzen müsste, wenn sie in den heutigen Niederlanden gelebt hätten, oder wie sehr das jemand tun muss, den seine Angehörigen zu einem heidnischen Opfer zerren wollen, wenn sie im Alten Rom gelebt hätten. Hier ist vollkommen klar, wer der eigentlich Schuldige ist. Und in den Beichtstühlen tauchen wahrscheinlich eher die frommen Katholiken auf, die von jemand anderem gezwungen wurden / werden sollten, sich an irgendetwas Falschem zu beteiligen, und sich jetzt fragen, ob sie das nicht hätten verhindern können, und weniger die, die sie dazu gezwungen haben. Außerdem rechneten sie u. a. eben auch (s. Jones Definition oben) mit den nicht ganz so eindeutigen Fällen von „date rape“, wo die Frau den Mann eigentlich auch mag, und zögert, ihn abzuwehren, wenn er sie gegen ihren Willen drängt, weiterzugehen, oder wo er sie eher einschüchtert als wirklich Gewalt anwendet, oder Fällen, in denen ein Mann eine Frau erpressen will, beim Sex mitzumachen, z. B. indem ein Chef seiner Angestellten droht, sie zu entlassen, statt offene Gewalt anzuwenden.

Und was wurde im Endeffekt zu dieser Frage gesagt? Nun, der generelle Konsens schien zu sein, dass eine Frau sich an sich wehren soll, ihm zeigen soll, dass sie es nicht will, und z. B. nicht wegen einer Erpressung aktiv beim Sex mitmachen darf (wie man auch nicht aktiv bei einem Götzenopfer mitmachen darf, weil man erpresst wird), aber sich nicht wehren oder schreien muss, wenn sie befürchten muss, dass er noch gewalttätiger wird und sie umbringt, was in einigen Fällen wohl leider der Fall ist – wenn wir mal davon absehen, dass viele wie gelähmt sind. (Ich persönlich würde allerdings schon aus rein praktischen Gründen schätzen, dass es, wenn man kann, immer besser wäre, sich zu wehren; umbringen könnte er einen auch, wenn er mit der Vergewaltigung fertig ist, und manchmal bringt es ja doch was; außerdem ist es ein Indiz vor Gericht, wenn man es z. B. geschafft hat, ihm das Gesicht zu zerkratzen. Und das Trauma wird vielleicht sonst noch schlimmer.)

Eine Frage wäre noch: Wenn man vergewaltigt wurde, ist es dann in Ordnung, die Pille danach zu nehmen? An sich wäre es das, wenn sie nur dafür sorgen würde, den Eisprung zu verzögern; das Problem ist aber, dass sie auch ein schon entstandenes Kind an der Einnistung in der Gebärmutter hindern könnte. Empfängnisverhütung wäre nach einer Vergewaltigung völlig problemlos, aber nicht fahrlässige Tötung, dazu lässt sich nichts anderes sagen. Was allerdings problemlos wäre, wäre, wenn Frauen, die in Gegenden leben (z. B. Südafrika, DR Kongo, Indien), wo es ein hohes Risiko gibt, vergewaltigt zu werden, sich vorsichtshalber sog. „Kondome für Frauen“ einführen, sowohl, um eine Schwangerschaft als auch um eine Übertragung von Geschlechtskrankheiten zu verhindern, und die eben beim Sex mit ihrem Ehemann herausnehmen. Eine Vergewaltigung ist eben kein normaler, legitimer Geschlechtsverkehr, der offen für Kinder sein soll, sondern ein Akt der Gewalt.

Sexuelle Belästigung (Berührungen, Kommentare, Verschicken von Penisbildern etc.) ist auch schwere Sünde, zumindest normalerweise. Normale, nicht sexuelle Komplimente, die etwas aufdringlich sind, fallen allerdings nicht darunter. (Aufdringlichkeit ist generell nur lässliche Sünde.) Viel gibt es dazu wohl nicht mehr zu sagen.

(Frauen)Raub existiert in Europa zum Glück nicht mehr, aber in Ländern wie Ägypten oder Pakistan kommt es schon manchmal vor, dass christliche Mädchen von Muslimen entführt werden. Unter Frauenraub versteht man Entführung/Gewaltanwendung mit dem Ziel, jemanden zu Unzucht oder Zwangs“ehe“ zu bringen. Auch sonstige Zwangsverheiratung, ist, wie nicht anders zu erwarten, schwere Sünde. Zwangsehen sind von Natur aus ungültig.

Zu Kindesmissbrauch wäre noch zu sagen dass sich hier natürlich auch die schuldig machen, die etwas wissen oder ahnen und nichts tun (z. B. die Mutter, die ahnt, dass ihr neuer Freund ihre Kinder missbraucht; übrigens ist die Gefahr für sexuellen Missbrauch besonders groß, wenn Kinder mit nicht verwandten Erwachsenen, also z. B. einem Stiefvater, zusammenleben; selbst für Eltern, die pädophil veranlagt sind, ist die Hemmschwelle bei ihren eigenen Kindern größer). Zur Verhinderung von Kindesmissbrauch muss man sich natürlich auch an die Regeln dazu halten, z. B. bei Betreuern von Jugendfreizeiten ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen etc. (auch wenn ich hiermit nicht sagen will, dass jeder, der das vergisst, gleich eine extrem schlimme Sünde begeht). Eine Sünde begeht auch, wer als Richter Missbrauchstäter sehr leicht davonkommen lässt, sodass sie schnell wieder Kinder missbrauchen können, oder erst recht, wer als Vorgesetzter Missbrauchstäter nur versetzt, statt sie anzuzeigen. Der Missbrauch von Kindern vor der Pubertät ist ein besonders extremes Verbrechen, der Missbrauch von Jugendlichen ein weniger extremes, aber immer noch schlimmes; ähnlich wie man Mord und Totschlag unterscheidet.

Bei Pädophilie und Hebephilie gilt an sich auch wieder: Nicht die Neigung, sondern die Tat bringt Schuld mit sich; freilich gehört zu den Taten auch schon so etwas wie gewolltes sexuelles Fantasieren über Kinder. Gott liebt alle Menschen, das ist nun einmal so, auch die, die die abstoßendsten Dinge an sich haben. Ein Pädophiler kann auch in den Himmel kommen und soll nicht sich selbst hassen, aber seine Neigung schon, denn sie ist, wenn auch keine persönliche Schuld, doch eine extreme Perversion, wie eine Neigung zu Mord und Kannibalismus es wäre, und sie entstellt ihn auf eine Weise, die nicht sein sollte. Vor allem trägt jeder mit dieser Neigung die Verantwortung dafür, dass sie sicher nicht zu Taten an Kindern werden kann. Dabei können ein Beichtvater, ein Therapeut, und insbesondere auch libidosenkende Medikamente (chemische Kastration) helfen. (Allerdings würde ich hier davor warnen, Leuten, die schon zu Sexualstraftätern geworden sind, zu glauben, dass sie sich gebessert haben, weil sie „eine Therapie machen“. Mit einem Therapeuten kann man nett reden und sich hinterher denken, leck mich doch am Arsch. Und tatsächlich sind z. B. bei einer Studie des Projekts „Kein Täter werden“ zwei Drittel der Pädophilen, die vor der Therapie Kinderpornographie konsumiert oder Kinder missbraucht hatten, wieder rückfällig geworden. Erst recht wäre es eine Sünde, sich in „Selbsthilfegruppen“ zu begeben, die von den teilnehmenden Pädophilen dann nur genutzt werden, um sich auszutauschen und sich gegenseitig zu bemitleiden und zu bestärken.)

Da viele Pädophile nicht realisieren, wie extrem sie Kindern schaden und welche extremen Traumata sie zufügen, sondern ernsthaft glauben, sie würden sich kleine Geliebte suchen, denen der Sex gefällt, haben sie auch die Verantwortung, sich so gut wie irgend möglich klarzumachen, wie es Opfern wirklich damit geht, indem sie solchen Opfern zuhören. Alles andere ist ein gewolltes Blindstellen. (Hier beispielsweise wäre ein hilfreicher Text.)

Es gibt heutzutage auch gewisse Aktivisten (wenn auch noch relativ vereinzelt), die behaupten, helfen zu wollen, dass weniger Pädophile zu Tätern werden, und deshalb sagen, dass Pädophilie als Neigung normalisiert werden sollte und man Pädophilen Weisen bieten sollte, ihren Trieb auszuleben, ohne dass reale Kinder zu Schaden kommen, z. B. durch Kinderpornos als Animationsfilme, oder kindlich gestaltete Sexpuppen. Dieser Vorschlag ist an sich schon krank, und vor allem ist das für diese Aktivisten ganz offensichtlich nur die Vorstufe dafür, auch Missbrauch von realen Kindern zu normalisieren. Aber selbst wenn er es nicht wäre, würde er in der Praxis zu mehr Verbrechen führen; denn wer seinem Trieb durch Pornos oder Sexpuppen nachgibt, wird sich daran gewöhnen und es als sein Recht sehen, ihn auszuleben, und sich bald nicht mehr nur mit solchen virtuellen Weisen begnügen wollen. Und egal, wozu das führt: Die Bosheit und Widernatürlichkeit der Tat wäre sowieso gegeben.

Das Beichtgeheimnis gilt auch dann, wenn jemand beichtet, z. B. Kinderpornographie konsumiert zu haben oder Kinder angestarrt zu haben, aber ein Priester müsste denjenigen dazu bringen, sich die Gelegenheiten zu Sünden so weit wie möglich zu verbauen. Wenn jemand nicht bereit ist, unnötige nächste Gelegenheiten zur schweren Sünde abzuwenden, darf ihm die Absolution nicht gegeben werden. Dass das Beichtgeheimnis auch dann gilt, hilft übrigens auch dabei, dass jemand so etwas überhaupt beichtet und dann eben dazu gebracht werden kann, z. B. nicht von Kinderpornographiekonsum noch zu eigenen Taten an Kindern fortzuschreiten; wenn es nicht gelten würde, würde so jemand gar nicht erst zur Beichte kommen. Hier gilt Ähnliches wie bei der Schweigepflicht von Therapeuten, auch wenn die weniger absolut ist.

Wozu man noch kurz etwas sagen muss, ist einvernehmliche Gewalt beim Sex im Kontext von diversen Fetischen (Würgen, Schläge etc.). Auch das ist eine Sünde, und zwar sowohl der Sadismus (Lust daran, Grausamkeiten zu verüben) als auch der Masochismus (Lust daran, Grausamkeiten zu erleiden). Der Grund ist, dass eine solche Schädigung ohne sinnvollen Grund immer etwas Schlechtes ist, auch wenn einer ihr zustimmt, und dass jemand gar nicht zustimmen kann, dass andere ihm Böses antun. Geordnet und gut geht es zu, wenn es jedem so gut wie sinnvollerweise möglich geht und jeder das bekommt, was ihm zusteht, nicht wenn jeder bekommt, was er (aus einem (selbst)zerstörerischen Impuls heraus) will. Das alles ist auch psychisch langfristig extrem ungesund. Auch beim Sex muss eben die Menschenwürde gewahrt werden.

Um das Wichtigste zusammenzufassen:

Wenn man unverheiratet ist, hält man sich von diesem Bereich einfach fern, sucht nicht nach sexueller Erregung, vermeidet Dinge, die mit hoher Wahrscheinlichkeit meistens dazu führen, wenn sinnvollerweise möglich, und wenn doch Gedanken/Gefühle/körperliche Reaktionen aufkommen, ignoriert man sie oder lenkt sich ab.

Wenn man verheiratet ist, ist mit dem Ehepartner alles im Rahmen der natürlichen Ordnung erlaubt. Aber: Orgasmus/Samenerguss nur im Kontext von wirklichem Sex suchen, nicht außerhalb. Sex ist für Liebe und Kinderkriegen da; beide sind wichtig.