Die praktische moraltheologische Bildung der Katholiken muss dringend aufgebessert werden – ich hoffe, da werden meine Leser mir zustimmen. Und ich meine hier schon auch ernsthafte Katholiken. In gewissen frommen Kreisen wird man heutzutage ja, wenn man Fragen hat wie „Muss ich heute Abend noch mal zur Sonntagsmesse gehen, wenn ich aus Nachlässigkeit heute Morgen deutlich zu spät zur Messe gekommen bin?“ oder „Darf ich als Putzfrau oder Verwaltungskraft in einem Krankenhaus arbeiten, das Abtreibungen durchführt?“ oder „Wie genau muss ich eigentlich bei der Beichte sein?“ mit einem „sei kein gesetzlicher Erbsenzähler!“ abgebügelt. Und das ist nicht hilfreich. Gar nicht. Weil das ernsthafte Gewissensfragen sind, mit denen manche Leute sich wirklich herumquälen können. Und andere Leute fallen ohne klare Antworten in einen falschen Laxismus, weil sie keine Lust haben, sich ewig mit diesen Unklarheiten herumzuquälen und meinen, Gott werde es eh nicht so genau nehmen, und wieder andere in einen falschen Tutiorismus, wobei sie meinen, die strengste Möglichkeit wäre immer die einzig erlaubte.
Auf diese Fragen kann man sehr wohl die allgemeinen moraltheologischen Prinzipien – die alle auf das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe zurückgehen – anwenden und damit zu einer konkreten Antwort kommen. Man muss es sich nicht schwerer machen, als es ist. Und nochmal für alle Idealisten: „Das und das ist nicht verpflichtend“ heißt nicht, dass man das und das nicht tun darf oder es nicht mehr empfehlenswert oder löblich sein kann, es zu tun. Es heißt nur, dass die Kirche (z. B. in Gestalt des Beichtvaters) nicht von allen Katholiken verlangen kann, es zu tun.
Zu alldem verweise ich einfach mal noch auf einen meiner älteren Artikel. Weiter werde ich mich gegen den Vorwurf der Gesetzlichkeit hier nicht verteidigen.
Jedenfalls, ich musste öfters lange herumsuchen, bis ich zu meinen Einzelfragen Antworten gefunden habe, und deshalb dachte mir, es wäre schön, wenn heute mal wieder etwas mehr praktische Moraltheologie und Kasuistik betrieben/kommuniziert werden würde; aber manches, was man gerne hätte, muss man eben selber machen, also will ich in dieser Reihe solche Einzelfragen angehen, so gut ich kann, was hoffentlich für andere hilfreich ist. Wenn ich bei meinen Schlussfolgerungen Dinge übersehe, möge man mich bitte in den Kommentaren darauf hinweisen. Nachfragen sind auch herzlich willkommen. Bei den Bewertungen, was verpflichtend oder nicht verpflichtend, schwere oder lässliche oder überhaupt keine Sünde ist („schwerwiegende Verpflichtung“ heißt: eine Sünde, die wirklich dagegen verstößt, ist schwer), stütze ich mich u. a. auf den hl. Thomas von Aquin, ab und zu den hl. Alfons von Liguori, und auf Theologen wie Heribert Jone (1885-1967); besonders auf letzteren. Eigene Spekulationen werden (wenn ich es nicht vergesse) als solche deutlich gemacht. Alle diese Bewertungen betreffen die objektive Schwere einer Sünde; subjektiv kann es Schuldminderungsgründe geben. Zu wissen, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, ist für die Frage nützlich, ob man sie beichten muss, wenn man sie bereits getan hat; daher gehe ich auch darauf ein; in Zukunft muss man natürlich beides meiden.
Wer nur knappe & begründungslose Aufzählungen von christlichen Pflichten und möglichen Sünden sucht, dem seien diese beiden Beichtspiegel empfohlen. (Bzgl. dem englischen Beichtspiegel: Wenn hier davon die Rede ist, andere zu kritisieren, ist natürlich ungerechte, verletzende Kritik gemeint, nicht jede Art Kritik, und bei Ironie/Sarkasmus ist auch verletzende Ironie/Sarkasmus gemeint.)

(Der hl. Alfons von Liguori (1696-1787), der bedeutendste kath. Moraltheologe des 18. Jahrhunderts. Gemeinfrei.)
Alle Teile hier.
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Anmerkung: Das hier sind wahrscheinlich die Teile aus dieser Reihe, bei denen am meisten kritische Kommentare von wegen komisch und kleinkariert kommen könnten. Aber das hier ist eben Kasuistik, und die ist dazu da, peinliche Einzelfragen zu beantworten, die die Leute nicht gerne groß diskutieren. Ich werde mich bemühen, es so trocken und klar wie möglich zu halten. Dumme Kommentare und Kommentare, die sich über andere lustig machen, werden gelöscht. Wenn Fragen länger diskutiert werden, liegt das eher daran, dass sie besonders umstritten sind, und nicht zwangsläufig daran, dass sie besonders wichtig sind.
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Im letzten Teil ging es um allgemeine Begründungen für die katholische Sexualmoral; jetzt also zu den verschiedenen Arten von Sünden im einzelnen. (Heute nur zu den Sünden gegen die Keuschheit, im nächsten Teil zu denen gegen die Schamhaftigkeit.) Die Unkeuschheit generell lässt sich definieren als „das ungeordnete Begehren oder den ungeordneten Genuß der geschlechtlichen (fleischlichen) Lust“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, S. 180, Nr. 222) Wie schon gesagt fallen diese Sünden je nach Art der Ungeordnetheit unter drei Kategorien:
- Außerhalb der Ehe
- Gegen die natürliche Ordnung
- Verstoß gegen Liebe oder Gerechtigkeit (v. a. Anwendung von Zwang/Gewalt)
Erst einmal zur ersten Kategorie.
Einfache Unzucht:
Dass der eigentliche Sex vor der Ehe schwere Sünde ist, sollte nicht überraschen. Es hat seinen Grund, dass frühere Theologen und Päpste die gottgewollte Form von Sex schlicht als „ehelichen Akt“ oder „Vollzug der Ehe“ bezeichneten; das gehört zur normalen Funktion der Ehe und es außerhalb von ihr zu tun, ist schlicht fehl am Platz. Man verzeihe mir den etwas vulgären Vergleich, aber: Sex vor der Ehe ist wie Kommunion vor der Taufe. Man stelle sich vor, ein Katechumene würde argumentieren „in drei Monaten werde ich eh getauft, da kann ich auch jetzt schon den Leib des Herrn empfangen“. Man kann keinen Bund äußerlich vollziehen, der noch nicht geschlossen wurde. Vor der Eheschließung kann man immer noch einen Rückzieher machen; das schließt den körperlichen Ausdruck der hundertprozentigen Zusammengehörigkeit aus.
Ein biblischer Beleg dafür, dass nicht nur Ehebruch, und auch nicht nur Prostitution, sondern auch vorehelicher Sex in einer Beziehung (sogar mit der Verlobten) schlecht ist, findet sich übrigens in 1 Korinther 7. Hier schreibt Paulus, während er davon spricht, dass es besser ist, ehelos zu bleiben als zu heiraten: „Wer sich gegenüber seiner Verlobten ungehörig zu verhalten glaubt, wenn sie herangereift ist und es so geschehen soll, der soll tun, wozu es ihn drängt, nämlich heiraten, er sündigt nicht. Wer aber in seinem Herzen fest bleibt, weil er sich in der Gewalt hat und seinem Trieb nicht ausgeliefert ist, wer also in seinem Herzen entschlossen ist, seine Verlobte unberührt zu lassen, der handelt gut. Wer seine Verlobte heiratet, handelt also gut; doch wer sie nicht heiratet, handelt besser.“ (1 Kor 7,36-38) Also: Lieber ehelose Keuschheit als Ehe; aber Ehe ist auch gut und Unzucht geht gar nicht. (Im griechischen Originaltext steht hier „Jungfrau“, nicht „Verlobte“, die Einheitsübersetzung deutet in der Übersetzung also mal wieder direkt; die Deutung passt aber vom Kontext her. Hier übrigens genauer zu diesem Kapitel des 1. Korintherbriefs, für Leute, die noch Probleme damit haben, dass z. B. Ehelosigkeit besser sein soll als Ehe.)
Auch Jesus, nicht nur Sein Apostel, zählt ausdrücklich die Unzucht und nicht nur den Ehebruch unter die schweren Sünden; er nennt in einer Auflistung von Sünden beides hintereinander: „Weiter sagte er: Was aus dem Menschen herauskommt, das macht ihn unrein. Denn von innen, aus dem Herzen der Menschen, kommen die bösen Gedanken, Unzucht, Diebstahl, Mord, Ehebruch, Habgier, Bosheit, Hinterlist, Ausschweifung, Neid, Lästerung, Hochmut und Unvernunft. All dieses Böse kommt von innen und macht den Menschen unrein.“ (Mk 7,20-23)
Dann ist da die alte Frage „Wie weit ist zu weit?“. Als Richtlinie dafür kann man sagen: Ist etwas einfach Ausdruck von Zuneigung (wie man sie auch gegenüber seinem Kleinkind oder guten Freunden ausdrücken könnte), oder etwas, das schon Vorspiel zum Sex sein könnte, etwas bei dem die Beteiligten es auf sexuelle Erregung anlegen oder bei dem sexuelle Erregung zumindest normalerweise folgt (auch wenn sie in diesem Fall nicht vorhaben, bis zum Sex zu gehen)?
Soll konkret heißen: Umarmungen, kurze Küsse auf die Wange oder die geschlossenen Lippen, Händchenhalten sind erlaubt; Zungenküsse, Hände unter dem T-Shirt des anderen usw. usf. nicht. (Wenn kurze Küsse regelmäßig zu sexueller Erregung führen, sollte man sie auch lassen; wenn das nur selten ungewollt passiert, ist es ok.) Petting natürlich erst recht nicht erlaubt. (Unter Papst Alexander VII. wurde übrigens der Satz „Es ist eine wahrscheinliche Meinung, dass ein Kuss, der wegen des fleischlichen und sinnlichen Vergnügens gegeben wurde, das aus dem Kuss entsteht, ohne dass damit die Gefahr einer weitergehenden Einwilligung und Pollution gegeben wäre, nur eine lässliche Sünde sei“ als laxistisch verurteilt (Denzinger-Hünermann 2060), d. h. das wäre laut diesem Papst eine schwere Sünde. Berührungen und Küsse können auch unkeusch sein, bevor es zum eigentlichen Sex kommt – auch wenn hier natürlich schon noch ein großer Unterschied ist.) Das klingt erst einmal extrem streng, aber es ist so.
Jemand könnte dagegen argumentieren: Ist nicht nur der volle Ausdruck der Zusammengehörigkeit der Ehe vorbehalten, darf man nicht auf niedrigeren Stufen (Zusammensein, Verlobung) auch schon sexuelle Handlungen vollziehen, die nicht ganz dahin reichen? Nein, darf man nicht; ganz einfach, weil der (wie man das früher so ausdrückte) „Gebrauch der Geschlechtskraft“ etwas ist, was geachtet werden muss (Gründe: s. letzter Teil) und nicht einfach nur so halb stattfinden darf ohne Hinordnung auf die Ehe.
Das Prinzip ist: Jede direkt gewollte sexuelle Erregung außerhalb der gültigen Ehe ist von vornherein falsch. Das liegt freilich auch daran, dass, wenn man erst mal miteinander herummacht, es auch leicht ist, weiterzugehen; es ist – wie bei Drogen – nicht so einfach, sich hier zu sagen „so weit und nicht weiter“.
Dieses Prinzip ist eigentlich sehr einfach und konsequent; solange man noch unverheiratet ist, hält man sich von diesem ganzen Bereich einfach fern und spart sich alle Scherereien und Frustrationen, die möglicherweise entstehen könnten. Dieser Bereich ist einfach noch nicht für einen; es gibt genug andere Sachen, mit denen man sich beschäftigen kann.
Man unterscheidet hier, um die Fachbegriffe zu nehmen, zwischen „unvollendeten Sünden“ und „vollendeten Sünden“ gegen die Keuschheit. Ist ein Orgasmus/Samenerguss/Geschlechtsverkehr da, ist es eine vollendete Sünde; ist bloß eine anfängliche Erregung da, ist es unvollendet. Auch die unvollendeten Sünden sind eben Sünden, weil der biologische Zweck der sexuellen Erregung letztlich ist, einen zum Sex zu bewegen.
Jetzt würde sich noch die Frage stellen: Sind solche „unvollendeten“ Berührungen dann in der Ehe auch ein Problem, wenn sie nicht direkt Vorspiel zum Sex sind? Nein, sind sie natürlich nicht. Der Gesamtzusammenhang der Ehe ist ein ganz anderer. Auch in der Ehe wäre es aber falsch, Orgasmus/Samenerguss ohne wirklichen Geschlechtsverkehr anzustreben (z. B. durch gegenseitige Masturbation, Oralsex…), aber sonstige Berührungen, Küsse etc., die etwas erregend sind, sind natürlich kein Problem, auch wenn man nicht vorhat, gleich miteinander zu schlafen. Wenn ausnahmsweise z. B. mal ein Samenerguss bei Zärtlichkeiten außerhalb des Geschlechtsverkehrs eintritt, ist das kein Problem; man sollte aber nicht ständig was tun, von dem man weiß, dass es regelmäßig dazu führt.
Jone schreibt:
„Jede direkt gewollte geschlechtliche Lust ist außerhalb der Ehe immer eine schwere Sünde.
[…] Daß jede direkt gewollte geschlechtliche Lust immer eine schwere Sünde ist, ergibt sich auch aus der Tatsache, daß jede direkt gewollte geschlechtliche Lust jemanden in die nächste Gefahr bringt, noch viel schlimmere Dinge zu tun. […] Auch jene, bei denen der sexuelle Trieb abnorm hochgradig gesteigert ist (hyperaesthesia sexualis), können und müssen sich beherrschen. Geistesstörungen können allerdings die Verantwortlichkeit mindern oder ganz aufheben. Über den Einfluss der Leidenschaft vgl. Nr. 25.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 223, S. 181)
(In Nr. 25 schreibt er über die Leidenschaft:
„1. Begriff. Leidenschaft ist eine Regung des sinnlichen Begehrungsvermögens, die hervorgeht aus der Vorstellung eines Gutes oder eines Übels.
2. Einteilung. Die Leidenschaft kann sein:
a) antecedens [vorausgehend, im Voraus]: dieselbe eilt der Willensentscheidung voraus und lockt den Willen zur Zustimmung.
b) consequens [nachfolgend, im Nachhinein]; sie folgt auf die frei Willensentscheidung, indem sie entweder freiwillig zugelassen oder absichtlich angeregt wird.
Absichtlich angeregt wird die Leidenschaft, wenn man Regungen, die von selbst entstanden sind, bewußterweise noch nährt oder wenn man absichtlich Regungen der Leidenschaft in sich hervorruft, indem man z. B. unkeusche Bücher liest oder sich an erlittenes Unrecht erinnert.
3. Einfluß auf die Zurechenbarkeit.
a) Die antecedens vermindert die Zurechenbarkeit immer, hebt sie manchmal sogar ganz auf, je nachdem sie den Vernunftgebrauch nur behindert oder ganz aufhebt.
Auch bei Verminderung der Zurechenbarkeit ist oft noch eine schwere Sünde vorhanden. Gewöhnlich ist zudem die Leidenschaft noch indirekt gewollt, weil man entweder ohne hinreichenden Grund sich einer Gefahr aussetzt oder trotz klarer Erkenntnis der entsprechenden Pflicht seine leidenschaftliche Veranlagung nicht bekämpft. – In der Praxis wird es oft schwer sein, zu bestimmen, ob die Verminderung der Zurechnungsfähigkeit so groß ist, daß noch eine schwere Sünde vorliegt oder nicht. Man muß dann das Urteil Gott überlassen.
b) Die consequens vermindert die Zurechenbarkeit niemals, vermehrt sie aber gewöhnlich.
Eine Steigerung der Zurechenbarkeit tritt dadurch ein, daß der sinnliche Affekt absichtlich gesteigert und so das Gute oder Böse kräftiger und vielseitiger gewollt wird.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 23-25, S. 30f.))
Jetzt könnte jemand sagen: Aber würde es nicht der Beziehung schaden, wenn wir als Verlobte unsere Gefühle noch nicht ausdrücken können? Nein. „Für den jungen Mann soll ein Mädchen, das er wirklich liebt, wie eine kostbare Perle sein. Seine Liebe bringt er gerade dadurch zum Ausdruck, dass er sie nicht anrührt. So gibt er ihr die beste Gewähr, dass er gelernt hat, seine Leidenschaften zu beherrschen, um auch in der späteren Ehe treu zu sein.“ (Martin Ramm FSSP, Keuschheit. Hilfen zur Gewissensbildung im 6. Gebot, 3. Aufl., Thalwil 2019, S. 33.) Natürlich wird das nach der Ehe eine Umstellung sein; aber daran kann man sich ja langsam gewöhnen und langsam mit allem anfangen.
Die voreheliche Keuschheit bedeutet auch, sich für den zukünftigen Ehepartner aufzusparen, damit später beide sagen können, dass sie nichts mit anderen geteilt haben, was jetzt zu ihrer intimen Beziehung gehört. Natürlich kann man auch eine wunderbar glückliche Ehe haben, wenn man Sünden in der Vergangenheit hat; aber das hier fehlt dann eben.
Eine Frage stellt sich hier: Ist es in Ordnung, eine Beziehung einzugehen, wenn man weiß, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis man heiraten kann? Also wenn man z. B. erst 16 ist und noch zwei Jahre bis zum Abi hat? Manche Katholiken sehen es z. B. als sinnvoll, wenn die Eltern Dates vor dem Schulabschluss oder der Volljährigkeit verbieten. In der Vorkonzilszeit wird man einige Theologen finden, die finden, dass frühe exklusive Beziehungen vermieden werden sollten, und das besonders, wenn sie öfter für einen Anlass zu Sünden (Berührungen etc….) sind, weil man sich nicht recht beherrschen kann, die aber auch sagen, dass es unklug wäre, sich zu früh auf jemanden festzulegen, am Ende vielleicht doch zu heiraten, wenn man noch zu unreif ist etc.
Ich selber tue mir schwer, hier ein Urteil abzugeben. Es könnte auch ein Wachstum und eine Reifung bedeuten, wenn man gemeinsam jahrelang wartet. Und es kann sein, dass man schon früh jemanden kennenlernt, mit dem man sehr gut zusammenpasst. Aber wenn man in so einer Beziehung öfter Sünden begeht, sollte man sich zuerst einmal ernstlich bemühen, etwas daran zu ändern, und wenn einem das absolut nicht gelingt, was aber normalerweise ja nicht der Fall sein sollte, kann es sein, dass man in der Beziehung eine Pause machen müsste, bis man eher in der Lage ist, in absehbarer Zeit zu heiraten.
Was man jedenfalls sagen kann, ist, dass man nicht aktiv nach einem Partner suchen sollte (z. B. indem man zu einer Blind-Date-Veranstaltung in der Pfarrei geht), wenn man nicht in absehbarer Zeit, in der Lage ist, zu heiraten, und dass es normalerweise besser sein müsste, sich nicht zu früh auf Dates einzulassen, auch wenn das Gegenteil nicht immer eine Sünde sein muss.
Es ist gut, wenn man selber zuerst mal reif genug ist, vorher geprüft hat, ob man Priestertum/Ordensleben oder die Ehe wählen möchte, eine gewisse Vorstellung von dem, was man bei einem Partner will und wo man im Leben hin will, hat. Wenn man erst mal volljährig ist und die Schule abgeschlossen hat, kann man damit anfangen.
Vielleicht kann man Beziehungen von 15- und 16jährigen einfach als „nicht ratsam“ bewerten statt als Sünde.
Und: Wenn man eine Beziehung führt, sollte man sich von speziellen Gelegenheiten zur Sünde fernhalten, es z. B. vermeiden, beieinander zu übernachten, oder im Schlafzimmer des anderen allein miteinander zu sein. Ausnahmen kann es natürlich geben, z. B. wenn man den anderen seiner Familie vorstellen will, ihn für ein paar Tage einlädt und er im Haus der Familie im Gästezimmer schläft. Aber man sollte generell Situationen vermeiden, wo man komplett allein ist und nicht von anderen überrascht werden könnte. Zweisamkeit und Vertrautheit lassen sich ja auch dadurch bilden, dass man mit dem anderen spazieren geht, oder im Garten sitzt, oder im Schlafzimmer, in das jederzeit die Eltern unangekündigt hereinkommen könnten.
Zwei Unterkategorien der Unzucht sind Konkubinat (uneheliches Zusammenleben) und Prostitution: Beides eigenständige Unterarten von Sünden, weil es einen Unterschied macht, ob ein langfristiges Verhältnis besteht, wo immer wieder Unkeuschheitssünden begangen werden, oder nicht, oder ob jemand die Unkeuschheit zu einem langfristigen Beruf gemacht hat, oder nicht. (Auch Stripper, Schauspieler in Pornofilmen oder Leute, die Nacktfotos und -videos von sich auf Onlyfans verkaufen, begehen der Prostitution ähnliche schwere Sünden.)
Freilich sollte man hier erwähnen: Bei den gewöhnlichen Nichtchristen, die es völlig gewohnt sind, Sex als etwas zu betrachten, das man nun mal hat, sobald man zusammen ist, dürfte bei Unzucht/Konkubinat die Zurechenbarkeit gemindert sein. Prostitution sehen allerdings auch sie noch als etwas irgendwie Schlechtes; hier wäre also im Normalfall schon noch Zurechenbarkeit da (wenn wir von einer ausgehen, die freiwillig als Escort oder Camgirl arbeitet, nicht von einer Zwangsprostituierten).
Eine besonders schlimme Sünde wäre der Inzest (Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten); nämlich eine Sünde gegen die Keuschheit und die Pietät, d. h. die familiäre Liebe; hier werden normale Familienbeziehungen, die stabile, nichtsexuelle Beziehungen sein sollen, zerstört. (In der Praxis ist Inzest natürlich in den allermeisten Fällen mit Zwang, Abhängigkeit und Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen verbunden; aber eine Sünde wäre auch der freiwillige Inzest zwischen zwei gleichaltrigen erwachsenen Geschwistern.) Inzest ist streng definiert für Katholiken als Sex mit Verwandten, mit denen die Kirche die Ehe verbietet, also mit leiblichen direkten Vorfahren/Nachkommen, Geschwistern, Onkeln, Tanten, Cousins, Cousinen, und auch mit Adoptiveltern und Adoptivgeschwistern – wobei man, wenn man eine anständige Ehe anstrebt, beim Cousin eine Ausnahmegenehmigung von der Kirche bekommen kann und normalerweise wohl bekommen wird, anders als beim Bruder. Naturrechtlich sind Cousinenehen an sich nicht unerlaubt, aber nicht ideal. Wenn ein Muslim seine Cousine heiratet, ist die Ehe also gültig, weil sie nicht dem Kirchenrecht unterliegen, sondern nur dem Naturrecht. Ödipus‘ Ehe mit seiner Mutter dagegen war von Natur aus ungültig.
Schlimmer als andere Sünden wären auch Unkeuschheitssünden bei Leuten, die durch ein Ordensgelübde oder Zölibatsversprechen gebunden sind. Ein Priester und seine Geliebte begehen hier nicht nur eine Sünde gegen die Keuschheit, sondern auch ein Sakrileg. (Ein doppeltes Sakrileg wäre es, wenn zwei gottgeweihte Personen miteinander eine Sünde begehen; das muss auch so in der Beichte bei der Art der Sünde angegeben werden.) Deshalb muss, wer z. B. als Priester irgendeine Sechstes-Gebot-Sünde (nicht nur Unzucht, auch harmlosere Sünden) beichtet, auch angeben, dass er Priester ist. (Wobei er das eigentlich bei der Beichte ja grundsätzlich tun muss.) Auch wenn ein Laie z. B. davon fantasiert, mit einer Nonne zu schlafen, in die er sich verliebt hat, begeht er ein Sakrileg.
Ein Sakrileg kann nicht nur bzgl. einer besonders für Gott bestimmten Person, sondern auch bzgl. eines heiligen Ortes oder einer heiligen Sache begangen werden. Auch diese werden durch unkeusche Handlungen verunehrt – also wenn z. B. irgendwelche atheistischen pseudo-originellen Performancekünstler sexuelle Handlungen in einer Kirche simulieren. Wenn es sich um „schwer verletzende, mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen“ (Can. 1211 im CIC) handelt (wie in diesem Beispiel wohl), muss erst ein Bußritus stattfinden, bevor die Kirche wieder benutzt werden darf. „mit Ärgernis für die Gläubigen verbunden“ meint auch eine nach außen hin bekannte Handlung. Nicht jede sexuelle Sünde ist allerdings so schwer; wenn ein Tourist in einer Kirche einer Frau an den Hintern fasst, wäre das zwar sexuelle Belästigung und Sakrileg, aber kein ausreichend schlimmes Sakrileg; wenn ein Touristenpärchen in einer leeren Kirche herummacht, wäre das Unkeuschheit und Sakrileg, aber kein ausreichend schlimmes Sakrileg für einen Bußritus. Wenn jemand in einer Kirche unkeusche Gedanken hat, z. B. sich wünscht, irgendwelche Sünden zu begehen, wenn er wieder daheim ist, wäre das kein Sakrileg, sondern einfach eine normale Sünde gegen die Keuschheit. Auch sexuelle Handlungen, die nicht Sünde sind, wären in einer Kirche natürlich falsch; auch ein Ehepaar darf sich nicht in der Kirchenbank vergnügen. Nicht nur Sünden, auch profane Handlungen, sind in der Kirche falsch; man veranstaltet da ja auch kein Picknick (na ja, es sei denn, man hat sich in irgendeiner Notsituation in die Kirche zurückgezogen, kann nicht raus und muss etwas essen). Heilige Orte sind vom Bischof geweihte Orte für Gottesdienst und Totenbestattung, nicht der private Herrgottswinkel daheim oder der Platz vor einem Wegkreuz im Wald.
Ein anderes, kirchenrechtlich noch einmal eigens behandeltes schweres Verbrechen ist die „Sollicitatio“, also wenn ein Beichtvater anlässlich der Beichte einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das 6. Gebot bewegen will: „Ein Priester, der bei der Spendung des Bußsakramentes oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs zu verführen versucht, soll, je nach Schwere der Straftat, mit Suspension, mit Verboten, mit Entzug von Rechten und, in schwereren Fällen, mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden.“ (Can. 1387 im CIC) Früher gab es kirchenrechtlich sogar eine Pflicht für das Opfer, so etwas anzuzeigen; das ist heute nicht mehr so. Vielleicht wollte man mit der Änderung einen gewissen Druck von Opfern nehmen (wobei sie bei schwerwiegenden Gründen auch früher von der Anzeigepflicht entschuldigt waren), aber ich weiß nicht, ob das im Endeffekt eine so sinnvolle Änderung war. Solche Täter muss man ja fassen. Weil es ein so schlimmes Verbrechen ist, heißt es in Bezug auf die Verleumdung wegen eines solchen Verbrechens: „Wer bekennt, fälschlich einen unschuldigen Beichtvater bei der kirchlichen Autorität des Vergehens der im Zusammenhang mit der Beichte geschehenen Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs bezichtigt zu haben, darf erst absolviert werden, wenn er vorher in aller Form die falsche Anzeige zurückgezogen hat und bereit ist, angerichteten Schaden wiedergutzumachen.“ (Can. 982 im CIC) Früher stand hierauf sogar die Exkommunikation.
Ehebruch ist auch schlimmer als normale Unzucht, wie hier wohl nicht weiter ausgeführt werden muss; hier wird Vertrauen missbraucht und ein vor Gott geschlossener Bund gebrochen. (Auch unvollendete Sünden mit einem Verheirateten sind schwere Sünden und ehebrecherisch.) Wer als Verheirateter mit einer anderen verheirateten Person schläft, begeht einen doppelten Ehebruch (und muss das auch so in der Beichte angeben, weil es ein Verrat an zwei anderen Menschen ist).
Ehebruch ist auch dann Ehebruch, wenn der andere Ehepartner in eine „offene Ehe“ eingewilligt hat. So, wie ein Arbeiter nicht gültig einem Arbeitsvertrag zustimmen kann, der ihn extrem ungerechten Bedingungen unterwirft, kann auch niemand gültig zustimmen, dass sein Ehepartner ihn betrügt; dass der andere ihn zu dieser Zustimmung gebracht hat oder dass er das sogar von vornherein wollte oder auch die Ehe bricht, lässt ihm keine freie Bahn. Das zerstört eine Ehe ziemlich bald; letzten Endes lässt es niemanden kalt, dass der geliebte Partner jetzt andere hat, und die ganze Vertrautheit, die sich aus der Exklusivität ergibt, ist dahin.
Die Ehe ist etwas Heiliges, das die Eheleute sich nicht nach Belieben zusammenkonstruieren dürfen; besonders die sakramentale Ehe, d. h. die Ehe zwischen Getauften, die ein Abbild des Bundes Christi mit der Kirche ist.
Der hl. Thomas von Aquin nennt als Gründe, die den Ehebruch verschlimmern, bei einem Mann, dass er eigentlich das Familienoberhaupt ist und das Vorbild sein sollte, und bei einer Frau, dass sie durch den Ehebruch schwanger werden könnte. Das würde ja immer für zusätzliche Probleme sorgen – der Ehemann wäre sicher (und das verständlicherweise) nicht begeistert davon, das Kind eines anderen aufziehen zu sollen, und die Beziehung zwischen ihm und dem Kind wäre möglicherweise angespannt. Und wenn man das Kind zur Adoption freigibt, was eine manchmal sicher sinnvolle Alternative wäre, kommt es von seiner Mutter weg, an die es sich im Lauf der Schwangerschaft gewöhnt hat, und muss sich an neue Eltern gewöhnen.
Wenn Verlobte fremdgehen, ist das nicht nur Unzucht, sondern auch eine Sünde gegen die Verlöbnistreue – wenn auch natürlich nicht so schlimm wie Ehebruch. (Wenn man erst zusammen, aber noch nicht verlobt ist, ist das auch eine Sünde gegen den anderen, weil er, wenn er überlegt, ob er einen heiraten soll, eine solche Untreue natürlich in Betracht ziehen würde.) Was allerdings an sich natürlich keine Sünde ist, ist, wenn man verlobt ist, sich in jemand anderen verliebt, und die Verlobung löst. (Auch wenn es keine schöne Situation ist.)
Über die Themen Ehescheidung und Polygamie in einem eigenen Beitrag zur Ehe.
Dann gibt es die Sünden, die jemand allein begehen kann.
Unkeusche Gedanken: Bei den Gedanken muss man unterscheiden zwischen 1) schlechten Gedanken, die jemandem einfach kommen und die er wieder vertreibt oder einfach ignoriert (keine oder nur lässliche Sünde), 2) legitimem Nachdenken über irgendetwas Sexuelles (offensichtliche Beispiele: im Biologieunterricht, in der Moraltheologievorlesung, in einer Gerichtsverhandlung wegen sexueller Belästigung…; auch keine Sünde), und 3) dem gewollten Fantasieren, das man mit dem Fachbegriff delectatio morosa bezeichnet. Letzteres ist schwere Sünde, wie sich aus Jesu Worten in der Bergpredigt ergibt. „Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Jeder, der eine Frau ansieht, um sie zu begehren, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen. Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verloren geht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle geworfen wird Und wenn dich deine rechte Hand zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verloren geht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle kommt.“ (Mt 5,27-30)
Was wäre mit der Beschäftigung mit sexuellen Dingen aus Neugier? Hier bewegen wir uns in einem Graubereich. Wenn jemand z. B. Sexszenen liest, weil er wissen will, wie genau das aussieht, aber weiß, dass er so etwas immer erregend findet, wäre das schwere Sünde. Wenn es bloß eine zu große Neugier ohne große Gefahr von Erregung wäre, wäre es lässliche Sünde, aber eben auch Sünde. Man muss sich nicht mit allem beschäftigen. Sich ein gewisses biologisches Wissen anzulesen, sich zu informieren, was spezielle Begriffe bedeuten, ist aber natürlich in Ordnung. Zeitungsberichte, die z. B. jemandes sexuelle Eskapaden detailliert beschreiben, sind ein schwieriges Thema. Bloße Sensationsgier wäre vermutlich lässlich. Es kann aber auch sein, dass man die Leute zumindest in etwa informieren muss, wie schlimm etwas war – wenn ein Kardinal eine Schwulenorgie veranstaltet hat, sollte man wissen, dass er eine Schwulenorgie veranstaltet hat, nicht nur „einen Zölibatsverstoß begangen“. Details sind freilich definitiv nicht notwendig.
Generell gibt es ja verschiedene Handlungen, die ungewollt sexuelle Erregung oder sogar auch mal Pollution verursachen können, die man aber nicht tut, um sich sexuelle Erregung zu verschaffen. Sagen wir, ein Krankenpfleger kümmert sich um eine junge Frau, die er sehr attraktiv findet, oder jemand kratzt sich wegen einem starken Jucken im Genitalbereich. Das ist grundsätzlich erlaubt (Handlung mit Doppelwirkung), wenn man eben, wie in den Beispielen, einen vernünftigen Grund hat. Jone schreibt:
„Die indirekt gewollte geschlechtliche Lust ist eine schwere, läßliche oder überhaupt keine Sünde, je nachdem die Handlung ihrer Natur nach einen großen, geringen oder keinen Einfluß auf die Erregung der geschlechtlichen Lust hat.
Indirekt gewollt ist die Fleischeslust, wenn man eine Handlung vornimmt, aus der sie voraussichtlich entsteht, die Lust selbst aber weder jetzt noch nach ihrer Entstehung will.
Ihrer Natur nach haben manche Handlungen einen größeren oder geringeren Einfluß auf die Erregung geschlechtlicher Lust, je nachdem sie in normalen Menschen fast immer oder selten oder niemals geschlechtliche Lust hervorrufen. […]
Der Grund für die Vornahme einer solchen Handlung muß um so wichtiger sein, je größeren Einfluß die Handlung ihrer Natur nach auf die Entstehung der geschlechtlichen Lust hat. Entschuldigt sind Ärzte, Chirurgen, Heilgehilfen, Krankenpfleger usw., selbst wenn Pollution eintreten sollte.
Handlungen, die ihrer Natur nach dazu angetan sind, starke Erregungen hervorzurufen, sind schwer sündhaft [Anmerkung: ohne rechtfertigenden Grund], selbst wenn einmal zufällig eine solche Erregung nicht eingetreten ist. Nur wenn jemand aus Erfahrung sicher wüßte, daß er dadurch nicht stark erregt werde, läge keine schwere Sünde vor.
Was seiner Natur nach keine starke Erregung hervorruft, ist keine schwere Sünde, selbst nicht bei jenem, der weiß, daß infolge seiner persönlichen Veranlagung starke Erregungen eintreten. [Anmerkung: Der Grund dürfte sein, dass der ja sonst alle möglichen normalen Handlungen meiden müsste.] Vorausgesetzt ist aber dabei, daß nicht die nächste Gefahr der Einwilligung vorhanden ist. Wenn aber ein solcher ohne Grund eine derartige Handlung vornimmt, dann wird dies gewöhnlich in böser Absicht geschehen und daher schwer sündhaft sein, auch wenn der Betreffende darüber sich selbst zu täuschen sucht.“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie Nr. 223, S. 181f.)
In solchen Fällen sind solche Gefühle / körperlichen Reaktionen eben meistens einfach zu ignorieren oder man lenkt sich ab. Jone schreibt außerdem:
„1. um leichte und bald vorübergehende Regungen kümmert man sich am besten für gewöhnlich überhaupt nicht.
Durch Beschäftigung mit denselben wird nämlich oft die Phantasie erregt und die Regung verstärkt.
2. bei heftigen Erregungen ist gewöhnlich irgendein positiver Widerstand nötig.
Manchmal genügt schon ein innerer Akt des Mißfallens. Gewöhnlich wird man aber auch verpflichtet sein, den Vorsatz zu erneuern, keine Sünde zu begehen, oder einen Akt der Gottesliebe zu erwecken, oder zu versuchen, seine Gedanken auf etwas anderes zu richten, oder durch äußere Beschäftigung oder Unterhaltung Ablenkung zu suchen usw. Dauert die Versuchung lange an, so besteht selbstverständlich keine Pflicht, jeden Augenblick entgegengesetzte positive Akte zu setzen, obwohl die Erneuerung des Mißfallens von Zeit zu Zeit anzuraten ist. – Ausnahmsweise braucht man auch heftigen Versuchungen keinen positiven Widerstand entgegenzusetzen, wenn man aus Erfahrung weiß, daß dadurch die Versuchung nur verstärkt wird.
3. ist eine freiwillige, überflüssige Handlung die Ursache der Erregung, so muß dadurch Widerstand geleistet werden, daß man von der Handlung abläßt.
Unterlassung dieses Widerstandes ist schwer sündhaft, wenn die betreffende Handlung ihrer Natur nach einen großen Einfluß auf Erregung der fleischlichen Lust hat. Nur eine läßliche Sünde liegt vor, wenn der Einfluß nur gering ist. Hält man sich aber längere Zeit freiwillig bei derartigen Dingen auf, dann wird regelmäßig die große Gefahr der Einwilligung und damit auch eine schwere Sünde gegeben sein.“ (Nr. 233, S. 188f.)
Außer den reinen Fantasien (delectatio morosa) wären auch sexuelle Wünsche/Pläne/Begierden, die man nur nicht ausführen kann, Sünden (ebenso wie Absichten, sonstige Sünden zu begehen, ja Sünde sind), ebenso wie die Freude an vergangenen Sünden. (Wenn man sich aber z. B. freut, dass man ein Kind hat, das unehelich entstanden ist, ist das freilich völlig unproblematisch, weil man sich ja über das Kind freut und nicht über seine Entstehungsweise.)
Zur Unterscheidung von delectatio morosa und Begierden: Das eine ist eine bloße Fantasie von Sex an sich („das geistige Wohlgefallen an einem sündhaften Objekt, das durch die Einbildungskraft als gegenwärtig vorgestellt wird, ohne daß die Begierde nach ihm verlangt“, Jone, Nr. 106, S. 78), das andere der Wunsch, z. B. mit Sarah Müller zu schlafen, auch wenn sie leider verheiratet ist („das Verlangen, eine böse Tat zu vollbringen“, Jone, Nr. 108, S: 80).
Jone schreibt:
„Delectatio morosa ist dieselbe Sünde wie die Handlung, die man sich in Gedanken vorstellt und an der man Wohlgefallen hat. […]
Unkeusche Begierden sind immer Sünden von derselben Größe und Art wie das, was man zu tun begehrt. […]
Auch eine rein natürliche Pollution, welche also von selbst, gegen den Willen eintritt (im Traum oder im wachen Zustand) und die daher nicht sündhaft ist, darf man nicht wünschen wegen der geschlechtlichen Lust, die damit verbunden ist, wohl aber aus einem ehrbaren Grunde, z. B. um so Ruhe vor Versuchungen zu bekommen. Nicht erlaubt aber ist es, im wachen Zustande etwas zu tun in der Absicht, daß dann im Schlafe Pollution eintritt.
Anmerkung
Bei der delectatio morosa abstrahiert der Verstand meistens von den näheren Umständen der Person (z. B. ob ledig oder verheiratet). Deshalb brauchen in der Beichte diese Umstände nicht angegeben zu werden. Anders wäre es, wenn jemand gerade daran Wohlgefallen hätte, daß die Person z. B. verheiratet oder verwandt ist. – Die Begierde bezeiht sich dagegen auch auf die näheren Umstände der Person. Deshalb ist es eine spezifisch verschiedene Sünde, je nachdem jemand eine Ledige oder Verheiratete unkeusch begehrt.
Da aber die Leute gewöhnlich nicht so genau unterscheiden, darf man nicht vergessen, daß die Sünden nur so gebeichtet werden müssen, wie sie bei der Tat erkannt werden. Auch abgesehen davon könnten eingehende Frage oft böse ausgelegt werden, so daß in solchen Fällen eine Entschuldigung von der Integrität [Vollständigkeit der Beichte] vorliegt (vgl. Nr. 567). – Beichten daher die Leute unkeusche Gedanken, so soll man fragen, ob sie daran freiwillig sündhaftes Wohlgefallen gehabt haben. Bejahen die Leute diese Frage, dann kann man je nach den Umständen sich auch erkundigen, ob sie auch Unkeusches begehrt haben; wird auch dieses bejaht, dann kann man vielleicht auch die spezifische Bosheit festzustellen suchen durch die Frage, ob z. B. die Person ledig oder verheiratet sei.“ (Nr. 242, S. 195f.)
Fantasien über den eigenen Ehepartner sind natürlich nicht sündhaft, solange es keine perversen Fantasien sind, und solange man mit dem Fantasieren nicht so weit geht, dass es zur Selbstbefriedigung kommt. Sich zu wünschen, mit dem zukünftigen Ehepartner nach der Ehe zu schlafen, ist keine Sünde, weil man ja nichts Sündhaftes will, aber davon jetzt schon zu fantasieren, schon. (Wie sieht das bei Witwen/Witwern aus? Nun, deren Ehe ist Vergangenheit, also sind auch da solche Träumereien nicht mehr angebracht. Man kann natürlich daran denken, dass man sich geliebt hat, aber nicht in detailreichen Fantasien schwelgen; das wäre auch wohl nicht hilfreich bei der Trauerbewältigung.)
Selbstbefriedigung ist eine schwerere Sünde als die unvollendeten Sünden des Fantasierens oder des Genießens von leichter Erregung, und ist auch bei Verheirateten eine Sünde. Pornokonsum ist eine zusätzliche Sünde, die in der Beichte eigens angegeben werden muss. (Und zwar auch die verschlimmernden Umstände, z. B. dass es Inzest- oder Gewaltpornographie war. Genauer muss man natürlich nicht werden. Regel: Was eine eigenständige Art von Sünde wäre, wenn man es tun würde, muss auch angegeben werden, wenn man es bloß plant oder Pornos davon schaut.) Wenn jemand davon abhängig geworden ist, kann allerdings – wie bei anderen Drogen – die Schuldhaftigkeit bei der einzelnen Handlung stark vermindert sein; es besteht allerdings eine schwerwiegende Pflicht, die Sucht insgesamt zu bekämpfen. (Wofür es auch Hilfen gibt, z. B. Apps, die Pornoseiten blockieren, oder einem Freund Bescheid geben, wenn man Pornoseiten aufgerufen hat usw.) Die einzige Rechtfertigung, Pornos anzuschauen, wäre, wenn z. B. ein Polizist kinderpornographische Videos sichten muss, um die Täter dranzukriegen. Bei alldem ist es auch gut, dran zu denken: Es macht im Endeffekt nicht glücklich. Am Ende fühlt man sich unglücklicher als vorher und ekelt sich vor sich selber.
(Was übrigens die Behauptung angeht, Selbstbefriedigung bei Männern beuge Prostatakrebs vor: Diese Behauptung beruht auf einer einzigen Studie, die nie repliziert wurde, und die außerdem Ejakulation, nicht Masturbation, behandelt, und nicht auf Korrelation vs. Kausalität kontrolliert hat.)
Man könnte noch fragen: Wie sieht es aus mit Masturbation, deren Ziel es ist, an Sperma zu gelangen, das man einem Mediziner geben kann, damit er z. B. feststellt, ob der Mann unfruchtbar ist? Auch das wäre nicht erlaubt, denn der Zweck heiligt nicht die Mittel; die Alternative wäre, dass der Mann und seine Frau beim Sex ein durchlöchertes Kondom nehmen, das etwas Sperma durchlässt und etwas Sperma zurückbehält. Masturbation ist auch dann naturwidrig und menschenunwürdig, wenn sie ein gutes Ziel hat.
Nächtliche Pollution und unkeusche Träume sind offensichtlich keine Sünden, Geschehnisse im Halbschlaf normalerweise lässliche Sünden. (Wenn man aufwacht, darf man nicht mit dem Willen darin einwilligen, sondern sollte es eben einfach über sich ergehen lassen.)
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Jetzt zur 2. Kategorie, den sog. Handlungen „contra naturam“, d. h. gegen die Natur. Sexuelle Handlungen können auf verschiedene Weise gegen die Natur sein; indem diejenigen Personen dem natürlichen Zweck des Kinderkriegens entgegen handeln, oder indem sie mit ihren Sexualorganen sonst irgendetwas Naturwidriges anstellen. Hier muss man natürlich erst einmal definieren, welche sexuelle Handlung natürlich ist. Kurz gesagt: Zum natürlichen Geschlechtsverkehr gehört zumindest partielle Penetration der Vagina und Ejakulation in der Vagina. Ejakulation außerhalb ist falsch, ansonsten sind sämtliche den Geschlechtsverkehr begleitende Zärtlichkeiten eigentlich unproblematisch (siehe dazu unten genauer).
Thema Empfängnisverhütung:
Es ist eine der Lieblingslügen von Kirchengegnern, dass die Kirche Sex nur als Mittel zur Kinderzeugung zulasse. Das könnte man jetzt mit Zitaten von Heiligen, Päpsten und Theologen (ja, auch lange vor dem letzten Konzil) widerlegen; man kann auch knapp darauf verweisen, dass jemand, der bleibend impotent ist, also nicht fähig ist, die Ehe zu vollziehen, laut Kirchenrecht nicht gültig heiraten kann, aber jemand, der nur unfruchtbar ist, schon (und dieses Kirchengesetz gilt praktisch schon immer).
Nichtsdestotrotz: Kinder sind ein Zweck der Ehe, und ein sehr guter und wichtiger, und sogar der vorrangige. Wieso der vorrangige? Nun ja: Sie sind der Zweck, für den überhaupt diese spezielle Beziehung notwendig ist. Liebe und Treue kann es in vielen Verhältnissen geben; das gab es auch zwischen David und seinem Freund Jonathan, oder Ruth und ihrer Schwiegermutter Noomi. Aber für den Zweck, Kinder in die Welt zu setzen und großzuziehen, muss ein spezieller, exklusiver Bund her. Der Zweck der Ehe beschränkt sich nicht nur auf die Ehepartner, sondern geht über sie hinaus; aus ihrer Liebe heraus soll noch etwas anderes geschaffen werden. Die Ehe ist eine Liebesbeziehung, die darauf ausgerichtet ist, fruchtbar zu sein, auch wenn das aus irgendeinem Grund in manchen Ehen nicht realisiert werden kann (und vielleicht können diese Ehen dann zumindest in anderer Weise fruchtbar sein, z. B. indem man Pflegekindern ein Zuhause bietet).
Kinder sind also der erste Ehezweck; Liebe und Treue und die Gemeinschaft des ganzen Lebens der zweite. (Der dritte dann „remedium concupiscentiae“, s. den letzten Teil.) Auch wenn der erste Zweck wegen Unfruchtbarkeit in einzelnen Fällen nicht erfüllt werden kann, ist das ein Defekt, der an der grundsätzlichen Hinordnung der Ehe auf Kinder nichts ändert. Ehen ohne Kinder sind richtige Ehen, wie ein Mensch mit nur einem Bein ein richtiger Mensch ist; sie leiden aber eben an einem Defekt, den man hinnehmen muss als etwas, das Gott einem nun mal aus guten Gründen (die nur Er kennt) auferlegt.
Papst Pius XI. schreibt in der Enzyklika Casti Connubii (1930):
„Welch eine Wohltat Gottes und welch ein Ehesegen das Kind ist, erhellt aus der Würde und dem hohen Ziel des Menschen. Der Mensch überragt ja schon durch seine bloße Vernunft die ganze übrige sichtbare Schöpfung. Hierzu kommt noch, daß Gott die Menschen werden läßt, nicht nur damit sie da sind und die Erde erfüllen, sondern noch viel mehr, damit sie Verehrer des wahren Gottes seien, ihn erkennen und lieben und sich dereinst im Himmel seines beseligenden Besitzes ewig erfreuen. Dieses Endziel überragt infolge der wunderbaren Erhebung des Menschen durch Gott in die Ordnung der Übernatur alles, was ein Auge gesehen, ein Ohr gehört hat und in eines Menschen Herz gedrungen ist. Daraus erhellt also ohne weiteres, welch ein Geschenk der Güte Gottes, welch ausgezeichnete Frucht der Ehe das Kind ist, das sein Dasein der Allmacht Gottes und der Mitwirkung der Ehegatten verdankt.“
Nun könnte jemand sagen: Kinderkriegen ist schön und gut, aber wieso sollen wir nicht mal Kondome benutzen, damit unsere geplanten acht Kinder nicht direkt nacheinander kommen? Das liegt wieder am katholischen Konzept des Naturrechts: Direkt gegen den inneren Zweck einer Sache zu handeln ist falsch. Man muss eine Sache nicht immer nutzen, und man kann auch Nebenzwecke anstreben, die mit ihr verbunden sind, aber man darf ihren Zweck nicht direkt zerstören. Z. B. sind Augen zum Sehen da; man darf sie schließen (muss sie nicht nutzen), darf sie aber sich nicht ausstechen. Essen ist zum Erhalt des Körpers da; man darf zwar essen, weil es einem einfach gerade schmeckt, oder aus Geselligkeit (Nebenzwecke anstreben), aber man darf nicht (wie das zumindest laut einer urbanen Legende die dekadenten Spätrömer taten) sich absichtlich wieder erbrechen, sodass der Körper nicht genährt wird, damit man noch mehr auserlesene Speisen auf seiner Party ausprobieren kann. Der Zweck von Sex in der Ehe ist nun Kinderkriegen, Liebe und remedium concupiscentiae. Demnach darf man einfach miteinander schlafen, weil man die gegenseitige Liebe ausdrücken will, aber darf nicht Kinder direkt ausschließen. Gott hat dafür gesorgt, dass Sex etwas Fruchtbares ist, zumindest manchmal, und das darf man nicht zerstören. Wer das genauer begründet haben will: Siehe hier.
Der hl. Papst Paul VI. schreibt in der Enzyklika Humanae Vitae (1968) über die Lehre zur Empfängnisverhütung (Hervorhebung von mir):
„Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte – liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen. Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. […]
Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muß man dann auch, wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe genießt und anderseits – wenn auch nur teilweise – Sinn und Ziel dieser Gabe ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen.“
Soll heißen: Kondome, Pille, Spirale, coitus interruptus, usw. – das alles ist schwere Sünde; die endgültige Sterilisation natürlich erst recht.
Eine notwendige OP, die unerwünschterweise auch einen sterilisierenden Effekt hat, z. B. die Entfernung einer von Krebs befallenen Gebärmutter, ist natürlich unproblematisch. Das ist aber etwas anderes, als sich direkt sterilisieren zu lassen, weil man z. B. gesundheitliche Probleme bei einer neuen Schwangerschaft vermeiden will. Hier kommt wieder das Prinzip der Handlungen mit Doppelwirkungen ins Spiel. Es ist etwas anderes, ob man eine gegenwärtige Krankheit mit einem Mittel behandelt, das unerwünschterweise Unfruchtbarkeit mit sich bringt, oder ob man unfruchtbar sein will, zu dem Zweck, zukünftige gesundheitliche Probleme zu meiden. Hier ist die Unfruchtbarkeit keine Nebenwirkung, sondern ein Mittel zum Zweck.
Eine Frage in diesem Zusammenhang ist folgende: Wenn eine Frau schon mehrere Kaiserschnitte hatte, ist ihre Gebärmutter oft so beschädigt, dass sie bei einer nächsten Schwangerschaft reißen könnte, was den möglichen Tod des Kindes und in seltenen Fällen ihren eigenen Tod bedeuten könnte. Die Gefahr, dass die Gebärmutter reißt, ist jedoch nicht an sich da, sondern eben nur, wenn die Frau wieder schwanger wird. Wäre es eine legitime Operation, die Gebärmutter zu entfernen, wie man sonst ein krankes Organ entfernt, das bereits krank ist, und in Zukunft Probleme machen könnte? Diese Frage war früher unter Theologen noch umstritten; die Glaubenskongregation hat allerdings 1993 darauf geantwortet, dass es nicht erlaubt ist, weil das Ziel eben doch die Verhinderung einer Schwangerschaft und nicht die Heilung eines jetzt schon kranken Körpers ist. In diesem Fall müssten die Frau und ihr Mann es also durch andere legitime Methoden (s. u.) vermeiden, dass sie wieder schwanger wird.
Wenn jemand etwas davon benutzt hat, muss er in der Beichte angeben, ob es sich um Sterilisation oder vorübergehende Verhütung gehandelt hat, und ob es ein hormonelles Verhütungsmittel war, das möglicherweise eine frühabtreibende Nebenwirkung hat (was unters 5. Gebot fällt, nicht unters 6.; deshalb ist es auch für Frauen, die regelmäßig Geschlechtsverkehr haben, nicht ohne weiteres in Ordnung, die Pille aus gesundheitlichen Gründen zu nehmen. Aber siehe dazu den verlinkten Teil zum 5. Gebot.). Wenn man es bereut, sollte man eine Sterilisation – soweit möglich und medizinisch nicht zu risikoreich – auch rückgängig machen lassen (wobei das leider nicht immer gelingt). Wenn das nicht möglich oder zu risikoreich ist, darf man aber auch so weiterhin normal mit seinem Ehepartner schlafen.
Katholiken können natürlich in manchen Situationen aus einem vernünftigen Grund (siehe dazu genauer den übernächsten Teil zur Ehe) urteilen, dass es besser wäre, jetzt gerade kein weiteres Kind zu bekommen. In den Fällen bleibt entweder Enthaltsamkeit oder – leichter zu bewerkstelligen – periodische Enthaltsamkeit in den fruchtbaren Zeiten der Frau. (Die lassen sich heutzutage mithilfe verschiedener Messungen leichter bestimmen als früher, als man aufs Tagezählen angewiesen war. Das Ganze nennt sich NFP, Natürliche Familienplanung, oder NER, Natürliche Empfängnisregelung.) Hier hat Gott selbst gewisse unfruchtbare Zeiten in die Natur der Frau gelegt, und es ist uns schließlich erlaubt, die zu wissen. Dieses Wissen kann man entweder dazu verwenden, möglichst schnell schwanger zu werden, oder eine Schwangerschaft erst mal zu vermeiden. Hier hindert man aber nicht durch einen eigenen Eingriff einen der Zwecke, die Gott in die Handlung gelegt hat.
(Eine eher akademische, bisher nicht von der Kirche gelöste Frage wäre hier: Angenommen, es gäbe Medikamente, die dafür sorgen könnten, dass eine Frau einen perfekten 28-Tage-Zyklus bekommt, wäre es in Ordnung, diesen Normalzustand herbeizuführen, auch wenn sie damit seltener fruchtbar wäre als vorher? Wahrscheinlich ja, denn das ist eben der gesunde Normalzustand.)
Das Gegenstück zur Empfängnisverhütung, die künstliche Befruchtung, ist in allen Fällen verboten, egal ob mit dem Samen des Ehemannes oder mit dem eines Samenspenders. Gott hat es so gewollt, dass Kinder durch eine persönliche Handlung der Eheleute gezeugt werden und nicht im Labor. Hinzu kommt, dass ja in der Praxis oft mehr Embryonen als nötig „hergestellt“ und die überzähligen dann zerstört, sprich getötet, werden. Und Kinder zu ermorden, um ein Kind zu bekommen, ist dann doch nicht schön.
Dasselbe gilt für Leihmutterschaft. Hier wird das Austragen des Kindes auf eine fremde Person, die meistens in Geldnot ist, ausgelagert, und ihr wird das Kind, das sich an sie gewöhnt hat, dann nach der Geburt postwendend weggenommen. Das Beschwerliche an der Kinderzeugung wird in die Dritte Welt ausgelagert, und das Auftraggeberpaar macht seine sexuellen Handlungen dann wieder künstlich unfruchtbar. Eine solche Aufspaltung von Elternschaft ist ebenso naturwidrig wie die Befruchtung einer Frau mit fremdem Sperma. Für die Frau wird es auch immer ein unangenehmes Gefühl sein, zu wissen, dass eine andere Frau ihr Kind ausgetragen hat, ebenso wie für den Mann, dass seine Frau mit dem Sperma eines anderen Mannes befruchtet wurde.
Wie sieht es jetzt mit gewissen Sexualpraktiken in heterosexueller Konstellation, in einer normalen Ehe, aus? Das ergibt sich daraus, was der natürliche Geschlechtsverkehr ist (s. o. – Penetration und Ejakulation in der Vagina). Kurz gesagt:
- Analsex verboten
- Oralsex verboten
- Orale Zärtlichkeiten als Vorspiel erlaubt (aber man kann sie nicht von seinem Partner verlangen, wenn der nicht will, und darf keine wahrscheinliche vorzeitige Ejakulation außerhalb der Vagina riskieren)
- Zärtlichkeiten vorher oder hinterher ohne Probleme erlaubt (auch z. B. damit die Frau nach dem Orgasmus des Mannes noch einen Orgasmus hat)
- Ungewollter vorzeitiger Samenerguss, z. B. weil man den Sex zu Anfang der Ehe noch ungewohnt ist, ist nicht schlimm (da ungewollt)
- „amplexus reservatus“ (Penetration ohne Samenerguss oder Orgasmus) ist an sich keine ideale Form der „unvollendeten“ Zärtlichkeiten, aber dürfte an sich keine Sünde, zumindest keine Todsünde sein. Außerdem dürfte er selten in der Praxis vorkommen.
- Sadomasochismus (Würgen, Schläge etc.) verboten
Auch beim Sex muss die menschliche Würde gewahrt werden.
Wenn es einem Paar schwer fällt, den normalen Geschlechtsverkehr zu haben, z. B. weil der Mann Erektionsstörungen hat oder die Frau an Vaginismus (unkontrollierter Verkrampfung der Vagina) leidet, können sie natürlich den normalen Geschlechtsverkehr probieren, auch wiederholt, auch wenn sie wissen, dass es vielleicht nicht klappt. Wenn einer aber im Lauf der Ehe komplett impotent wird, sollte man damit aufhören und es bei den unvollendeten Zärtlichkeiten belassen. (Wer schon vor der Ehe unheilbar impotent ist, kann keine gültige Ehe schließen.) „Nach mehreren Autoren bleibt der eheliche Verkehr auch erlaubt, wenn die Eheleute nach Abschluß der Ehe impotent geworden sind, vorausgesetzt, daß noch eine penetratio vaginae [Penetration der Vagina] möglich ist, z. B. wenn dem Manne die Hoden weggenommen sind oder wenn an ihm Vasektomie vorgenommen wurde.“ (Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 749, S. 615)
In diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch interessant, wie Beichtväter früher damit umgingen, wenn die Leute Verhütung oder sonstige unnatürliche Praktiken beichteten. Die Theologen Ford und Kelly geben eine Anleitung für Beichtväter, wenn verlegene Pönitenten recht vage irgendwelche Sünden des Ehemissbrauchs beichten:
„Pönitenten beichten Ehemissbräuche oft sehr vage, aus Unwissenheit oder Verlegenheit. Um ihnen zu helfen, eine gute Beichte abzulegen, muss der Beichtvater sich zunächst im Voraus gut mit den weiter verbreiteten Praktiken auskennen, auf die sie sich vielleicht beziehen, so dass er sie mit einem Minimum an Fragen erkennen kann; zweitens braucht er ein klares, würdiges, nicht-technisches Vokabular, mit dem er von diesen Dingen sprichen kann. […] Drittens muss er mit ein paar klaren, unbedenklichen Fragen gewappnet sein, um dem Pönitenten zu helfen, sich verständlich zu machen.
Wenn die Integrität der Beichte alles ist, was auf dem Spiel steht, ist es besser, zu schweigen, wenn der Beichtvater zweifelt, ob er eine Frage stellen soll und wie er sie stellen soll. Er kann hinterher nachschlagen oder sich erkundigen und für eine andere Gelegenheit bereit sein. Es ist besser, die materielle Integrität beiseitezulassen, als es zu riskieren, das Sakrament der Beichte in Verruf zu bringen. Die Absolution wird gültig sein, auch wenn der Pönitent sich nicht klar ausgedrückt hat. [Anmerkung: da der Pönitent nur nicht genau wusste, wie genau er sich ausdrücken soll usw., hat er eben nicht bewusst eine Sünde ausgelassen, daher gültige Absolution.]
Aber wenn er sich nicht klar ausgedrückt hat, ist es unmöglich, moralische Unterweisung oder Ratschläge für die Zukunft zu geben. Dafür ist es essentiell, zu wissen, was los ist. Daher, wenn eine Person vage irgendeinen Ehemissbrauch oder möglichen Missbrauch beichtet, mag man die folgende Weise der Befragung, oder eine ähnliche Weise, nützlich finden.
Der Beichtvater kann zuerst fragen: ‚Meinen Sie, dass Sie verhütet haben?‘ Wenn die Antwort negativ ausfällt, kann er als nächstes fragen: ‚Denken Sie, dass Sie sich einer schweren Sünde schuldig gemacht haben?‘ Wenn der Pönitent nicht dabei zögert, zu erklären, dass eine schwere Sünde stattgefunden hat, wäre es normalerweise nicht notwendig, weiter nach der Natur des Missbrauchs zu fragen. Es würde genügen, die Anzahl zu erfahren. Der Beichtvater muss für die Integrität der Beichte nicht genau wissen, welche Art schwerer Missbrauch der ehelichen Beziehung stattgefunden hat. Obwohl sie nicht alle von derselben moralischen Art sein mögen, ist es zumindest unklug und unnötig für ihn, zu versuchen, herauszufinden, was genau passiert ist.
Aber wenn der Pönitent zweifelt, ob eine schwere Sünde passiert ist, und ein geplagtes Gewissen zu haben scheint, das Instruktion für die Zukunft braucht, ist eine weitere Frage angebracht, denn wenn der Beichtvater nicht weiß, was passiert, kann er keinen Rat geben. Er könnte zum Beispiel sagen: ‚Bitte sagen Sie mir, was Sie beunruhigt. Zögern Sie nicht, einfach zu sagen, was es ist, und ich werde Ihnen helfen. Haben Sie keine Angst etc.‘ Das mag für die nötige Information sorgen, anhand derer er entscheiden kann, ob es sich um schwere Sünde, lässliche Sünde oder keine Sünde handelt; und welchen Rat er für die Zukunft geben soll.
Wenn der Pönitent zu schüchtern oder beschämt ist, um zu sagen, was genau passiert ist, wäre es sehr unklug für den Beichtvater, ihm Möglichkeiten vorzuschlagen. Wenn er nicht mit dem wirklichen Problem herausrückt, ist wahrscheinlich das Beste, was der Beichtvater tun kann, eine kurze allgemeine Belehrung über die Rechte und Pflichten bezüglich ehelicher Intimitäten zu geben. […] Das folgende ist ein Beispiel.
‚Sexueller Verkehr zwischen verheirateten Personen ist ein Teil des Sakraments der Ehe und ist von Gott gesegnet, wenn er anständig vollzogen wird. Außerdem sind alle Handlungen, die zum natürlichen Verkehr hinführen, erlaubt. Sie sind die normale und nötige Vorbereitung dafür. Das heißt, dass alle jene Handlungen und Berührungen und so weiter, die falsch und unschamhaft wären, wenn Sie nicht verheiratet wären, jetzt ein Teil Ihres Ehelebens sind, solange sie auf den Verkehr vorbereiten. Auch wenn Sie diese Intimitäten mit Ihrem Partner zu Zeiten genießen, in denen Sie nicht vorhaben, Geschlechtsverkehr zu haben, sind sie keine Sünde. Sie können ein legitimer Ausdruck der Liebe sein, solange Sie die Gefühle des jeweils anderen achten, und solange Sie Ihre Leidenschaft nicht außerhalb des Geschlechtsverkehrs befriedigen. Sich sexuell erregt zu fühlen ist nicht falsch. Aber es wäre ernsthaft falsch, so weit zu gehen, dass Sie bei sich selbst oder Ihrem Partner einen Orgasmus außerhalb des ehelichen Akts verursachen. Orgasmus meint, Ihren Emotionen vollständig freien Lauf zu lassen, Ihre Leidenschaft zu befriedigen. Das ist nur beim Geschlechtsverkehr selbst erlaubt. Gibt es jetzt irgendeine bestimmte Frage, die Sie mir stellen wollen?‘
Wenn eine solche Instruktion das Problem des Pönitenten nicht zum Vorschein bringt, kann der Beichtvater aufgeben und ihn Gott überlassen. Er hat seinen Teil getan. Man sieht, dass die einzigen vorgeschlagenen Fragen diese sind: 1) ‚Meinen Sie, dass Sie verhütetet haben?‘ 2) ‚Denken Sie, dass Sie eine schwere Sünde begangen haben?‘ 3) ‚Bitte sagen Sie mir, was Sie beunruhigt‘ etc. und nach einer kurzen Instruktion, 4) ‚Gibt es eine bestimmte Frage, die Sie mir stellen wollen?‘ Alle diese Fragen sind in Begriffen ausgedrückt, die niemanden vor den Kopf stoßen können.“ (John C. Ford SJ und Gerald Kelly SJ, Contemporary Moral Theology. Volume II. Marriage Questions, Westminster, Maryland, 1964, S. 232-234. Meine Übersetzung.)
Thema Homosexualität:
Eins vorab: Die kirchliche Lehre besagt nicht, dass die homosexuelle Neigung Sünde sei; die ist eine Versuchung, unter der manche Menschen eben leiden; Sünde ist, was willentlich getan wird, also das Ausleben der Neigung. Es gibt genug enthaltsam lebende homosexuell veranlagte Katholiken. (Falls solche Katholiken sog. „Konversionstherapien“ in Anspruch nehmen wollen: Unter der Voraussetzung, dass so etwas möglich und hilfreich für jemanden wäre, wäre es absolut erlaubt und gut; verpflichtend ist es allerdings nicht; und leider ist ja inzwischen jede Forschung dazu, ob man Homosexuellen, die unter ihrer Neigung leiden, mit Therapien helfen könnte, vollkommen tabu. Es gibt allerdings Hinweise, dass Therapieansätze bei manchen besser funktionieren als bei anderen, je nach Stärke und Festigkeit der Neigung, und dass sie manchen schon sehr gut helfen können, und laut einer neuen Studie ist diese Behandlung auch dann, wenn sie erfolglos bleibt, jedenfalls nicht schädlich. Grundsätzlich wäre das gut, weil man hier jemandem, der sonst einsam leben müsste, doch zu einer glücklichen Partnerschaft verhelfen könnte, und vielleicht auch Probleme bzgl. der eigenen Identitätsfindung angehen könnte.)
Die Ehe nun ist ein Bund zwischen Mann und Frau, sie bedeutet eine Öffnung auf das andere Geschlecht hin, das einen ergänzt. Bei homosexuellen Paaren ist das nicht gegeben. Und natürlich ist ein wichtiger Zweck, aus dem sie überhaupt existiert, die Zeugung von Kindern. Hier geht es um sexuelle Akte, bei denen grundsätzlich keine Kinder gezeugt werden können, was etwas anderes ist, als wenn wegen einer Krankheit / dem Alter eines Partners zufällig im Einzelfall bei einer an sich fruchtbaren Handlung keine Kinder herauskommen können. Hier wird Sex quasi in sein Gegenteil verkehrt.
Eine Homo-Ehe ist deswegen nichts, was es nicht geben darf, sondern etwas, das es einfach nicht gibt, und Homosexualität ist eigentlich nur eine schlechte (und manchmal sehr unhygienische und schmerzhafte) Nachahmung des Geschlechtsakts mit nicht dafür geeigneten Körperteilen. Das ist etwas Naturwidriges, eine Verdrehung; und das, egal, aus welchem Grund jemand homosexuelle Handlungen vollzieht – ob aus einer starken Neigung dazu, oder aus dem Wunsch, etwas zu tun, das irgendwie tabu ist, oder aus sexueller Neugier, oder (wie bei Homosexualität in Gefängnissen, auf hoher See o. Ä.) wegen Mangel an andersgeschlechtlichen Partnern.

(Dieses Bild, gepostet von einer niederländischen Fluggesellschaft mit dem bemerkenswerten Kommentar „It doesn’t matter who you click with“, gedacht als pro-LGTBQ-Werbung, zeigt eigentlich schön die Probleme mit homosexuellen Handlungen: Es passt einfach nicht zusammen.)
Die Bibel verurteilt Homosexualität übrigens in ziemlich klaren Worten, und das nicht nur, wie einige meinen, im Alten Testament. Der Apostel Paulus schreibt: „Sie vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es anstelle des Schöpfers – gepriesen ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer treiben mit Männern Unzucht und erhalten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung.“ (Römer 1,25-27)
Eine Frage stellt sich hier noch: Wäre es in Ordnung, als homosexuell veranlagter Katholik eine romantische Beziehung mit jemandem zu haben, der in derselben Lage ist, aber dabei auf den Sex zu verzichten? Ich würde sagen, eindeutig nein. Eine Freundschaft mit jemandem, zu dem man nicht sexuell hingezogen ist oder der zumindest so eine Attraktion nicht erwidert, wäre etwas anderes; aber eine Beziehung, in der ständig diese Frustration und dieser Reiz da ist, ist einfach sehr gefährlich. Irgendwann kommt man dann dahin, sich einzureden, dass Gott ungerecht ist und man ja wohl etwas genießen darf, und verfällt doch in Sünden. Davon habe ich den katholischen Kreisen der sozialen Medien schon selber Fälle gesehen. Auch für heterosexuelle Paare wäre eine romantische Beziehung, aus der nie eine Ehe werden kann (z. B. weil einer der beiden schon verheiratet ist), falsch und gefährlich.
Eine andere Frage: Darf man, wenn man eine homosexuelle Veranlagung hat, aber auch eine gewisse Neigung für das andere Geschlecht, heiraten (d. h. jemanden vom anderen Geschlecht heiraten)? Grundsätzlich ja; aber man muss vor der Eheschließung ehrlich mit dem Freund/Verlobten sein und ihm das alles erklären, sonst wäre das eine arglistige Täuschung. Wenn man überhaupt keine Neigung für das andere Geschlecht hat, wäre eine Ehe wohl normalerweise unklug. Aber hier sollte man auch mit seinem Beichtvater reden.
In diesem Zusammenhang ist eben auch wichtig: Homosexualität ist etwas wirklich Schlechtes, und nicht etwas, das Gott einfach verboten hat, und auch die Neigung dazu ist schlecht, wenn sie auch keine persönliche Schuld beinhaltet (so wie eine Neigung zu Zorn und Gewalttätigkeit oder eine krankhafte Essstörung schlecht ist, aber keine persönliche Schuld beinhaltet). Diese Neigung hängt oft damit zusammen, dass jemand Probleme hat, sich mit seinem Geschlecht zu identifizieren, überdurchschnittlich viele Homosexuelle wurden als Kinder/Jugendliche missbraucht und solche Beziehungen werden in der Praxis ungesund, weil die gegenseitige Ergänzung (männlich-weiblich) fehlt. Schwule haben normalerweise sehr viele Partner und führen auch, wenn sie längere Beziehungen führen, offene Beziehungen, und unter Lesben gibt es überdurchschnittlich viel häusliche Gewalt. Vor allem schwule Sexualpraktiken führen außerdem regelmäßig zur leichteren Übertragung von Geschlechtskrankheiten und sonstigen gravierenden gesundheitlichen Problemen. Es ist auch in Ordnung, wenn man instinktiv einen gewissen „Ekel“ vor solchen Praktiken spürt.
Auch die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare ist falsch; einerseits, weil ein Kind Vater und Mutter, ein männliches und ein weibliches Vorbild, haben sollte, aber auch, weil es nicht in einer ungesunden, naturwidrigen Beziehung aufwachsen soll. Die Adoption durch Alleinstehende wäre nicht ideal, aber doch in Ordnung, wenn man sonst niemanden findet (auch wenn man heutzutage immer sonst jemanden findet); bei homosexuellen Paaren sieht es anders aus. Katholische Adoptionsvermittlungsstellen dürften deshalb kein Kind an ein homosexuelles Paar vermitteln.
Dann wäre da noch das Thema Transsexualität. Das könnte man auch im Bereich 8. Gebot – Du sollst nicht lügen – einordnen, aber ich handle es hier ab, wo man es eher erwarten wird.
Kurz und knapp: Es ist eine Sünde, so zu tun, als gehörte man zu einem anderen Geschlecht (außer, sagen wir, man verkleidet sich kurzfristig, um vor politischer Verfolgung zu fliehen, oder einfach für eine Faschingsfeier o. Ä.), es ist nochmal eine Sünde, andere zwingen zu wollen, bei dieser Verstellung mitzumachen, und es ist nochmal eine Sünde, seinen Körper zu verstümmeln, um mehr wie das gewünschte Geschlecht auszusehen.
Menschen sind hundertprozentig zweigeschlechtliche Wesen; sogar Intersexuelle sind normalerweise ganz klar Mann oder Frau, nur mit wenig / seltsam entwickelten Geschlechtsmerkmalen, und es gibt keinen einzigen Menschen auf der Welt, dessen Körper gleichzeitig Spermien und Eizellen produziert und der sich selbst befruchten könnte. Wessen Körper grundsätzlich darauf angelegt ist, Spermien zu produzieren, ist ein Mann, wessen Körper grundsätzlich darauf angelegt ist, Eizellen zu produzieren, ist eine Frau (und bis auf wenige Ausnahmefälle ist das sehr leicht nach außen hin zu erkennen). Gott hat diese biologische Realität gemacht, und Geschlechtsdysphorie ist eine Störung, wie wenn jemand, der erwachsen ist, noch ein Baby sein möchte und sich so aufführt.
Geschlechtsdysphorie ist eine Störung; an sich noch keine Sünde. Jemand kann erst einmal nichts dafür, wenn er/sie nicht mit seinem Geschlecht klarkommt. Hier bräuchte es auch Hilfe, um zu einer gesunden Identität finden zu können und sein Geschlecht anzunehmen (was es leider heutzutage kaum gibt). Aber dieser Störung nachzugeben ist eine Sünde.
Dazu kommt, dass Transsexualität in der Praxis mit zwei großen Übeln einhergeht:
- In vielen neueren Fällen werden unsichere Jugendliche oder sogar schon kleine Kinder verleitet, zu glauben, sie wären transgender (sog. Rapid Onset Gender Dysphoria), und an ihnen werden medizinische Experimente veranstaltet, bevor sie irgendwann merken, dass das alles sinnlos und zerstörerisch war, und sich doch wieder mit ihrem eigentlichen Geschlecht identifizieren, aber jetzt verstümmelt und unfruchtbar sind.
- Bei vielen älteren Fällen, bei Menschen mit tiefer Geschlechtsdysphorie, hängt das Ganze oft mit sexuellen Fetischen zusammen. Von Transfrauen (sprich Männern) ist die eine Hälfte Homosexuelle, die sich sehr unwohl mit dem Mannsein fühlen, und die andere Hälfte Autogynophile, d. h. Männer, die von der Vorstellung von sich als Frau sexuell erregt werden, und für die der Geschlechtswechsel – oder auch einfach nur das Anziehen von weiblicher Unterwäsche – ein Fetisch ist. Viele solche Männer sind an sich heterosexuell, haben auch weibliche Partnerinnen, von denen sie dann verlangen, bei ihrem Fetisch mitzuspielen. Da gibt es leider schlimme Geschichten.
Dazu kommt noch, dass durch den leichten Geschlechts“wechsel“ männliche Straftäter – inklusive Sexualstraftäter – es sehr einfach haben, in Frauengefängnisse verlegt zu werden, oder auf Frauentoiletten zu gehen, generell sich in geschützte Räume für Frauen einzuschleichen. Es gab schon Fälle von Vergewaltigungen in solchen Situationen. Und nein, hier wird nicht behauptet, dass jede „Transfrau“ ein Vergewaltiger ist; aber denen, die es sind (oder auch Vergewaltigern, die nur so tun, als ob sie „trans“ sind), wird es so leichter gemacht, Verbrechen zu begehen.
Es fragt sich hier noch: Wie am besten als Außenstehender mit Transsexualität umgehen? Zunächst einmal ist klar, dass es keine Verpflichtung gibt, so zu tun, als wäre eine fixe Idee oder ein Fetisch real. Man muss nicht dabei mitmachen. Aber darf man mitmachen? Vor allem, wenn man sonst Konsequenzen zu befürchten hätte, z. B. weil ein rachsüchtiger Transsexueller sich bei der Personalabteilung beschweren würde, man hätte ihn „misgendert“, d. h. ihn korrekterweise als „er“ oder „sie“ bezeichnet? Ich bin mir hier nicht sicher. Den neuen Namen darf man wahrscheinlich benutzen – denn hier benutzt man einfach den Namen, unter dem derjenige allgemein bekannt ist, damit die anderen wissen, von wem man spricht, so wie man auch bei evangelischen Bischöfen von Bischöfen spricht, ohne ihre Weihe als gültig anzuerkennen -, aber ich würde sagen, dass es nicht in Ordnung ist, die falschen Pronomen zu benutzen, sprich, von einer „Transfrau“ als „sie“ zu sprechen, denn der Punkt ist ja, dass man sich damit unterwirft und zumindest nach außen hin zu erkennen gibt, dass man denjenigen als Frau anerkennt, was er nicht ist, was eine Sünde gegen das 8. Gebot wäre. Das ist ja auch das, was erreicht werden soll, wenn man „Misgendering“ quasi kriminalisiert. Ich bin mir hier allerdings nicht sicher, und will keine Verpflichtung für andere behaupten, wenn ich mir nicht sicher bin. Vielleicht hat ein Leser noch etwas anzumerken.

Besonders schlimm (und ekelhaft) wäre dann die Bestialität (Zoophilie), d. h. Sex mit Tieren – etwas, worüber interessanterweise inzwischen schon Jugendsender mitsamt anonymen Interviews mit Tätern berichten, und was man sich nur noch wegen „Tierschutz“-Aspekten zu kritisieren traut. Der Tierschutz spielt hier eine Rolle, aber eine sehr untergeordnete; wenn es dem Tier gefällt, wäre es immer noch praktisch genauso schlimm. Das Schlimme ist die extreme Herabwürdigung des beteiligten Menschen und die pure Widernatürlichkeit. Ähnlich schlimm wäre Nekrophilie (Sex mit Leichen). Eheliche Liebe ist Liebe zwischen zwei vollständigen Menschen, mit der Seele vereinigten Körpern, nicht die Schändung eines Körpers, dessen Seele ihn verlassen hat.
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Dann zur dritten Kategorie, Sünden gegen Gerechtigkeit und Liebe, d. h. vor allem Sünden gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gewalt in sexuellen Dingen:
Zur Definition der Vergewaltigung Jone:
„Stuprum (Schändung, Notzucht, Vergewaltigung) ist die vollendete Sünde mit einer Frau ohne deren Zustimmung.
Außer der schweren Sünde der Unkeuschheit enthält die Schändung auch noch eine schwere Sünde gegen die Gerechtigkeit. […]
Schändung liegt vor bei Anwendung physischer oder moralischer Gewalt (schwere Furcht, auch metus reverentialis [ehrfürchtige Furcht], List, Betrug), ebenso bei Sünden mit einer Frau, die den Vernunftgebrauch nicht hat (z. B. eine Irrsinnige oder Betrunkene).“ (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Nr. 226, S. 184)
Das alles sollte soweit unumstritten sein, und viel mehr wäre dazu wohl nicht zu sagen. (Außer, dass es natürlich auch eine sehr schwere Sünde ist, wenn ein Mann vergewaltigt wird.) Vergewaltigung ist gerade deswegen besonders schlimm, eine besondere Perversion und Erniedrigung, weil Sex an sich mit Liebe zu tun haben soll – wie wenn man jemanden zwingt, einen zu umarmen, damit man ihm leichter ein Messer in den Rücken rammen kann.
Wenn man alte Moraltheologiebücher liest, wird man bei diesem Thema ab und zu auf die Fragestellung stoßen, inwiefern sich eine Frau gegen einen Vergewaltiger zur Wehr setzen muss. Das liegt nicht daran, dass die Autoren victim blaming betreiben würden. Sie hätten sicher auch die Frage diskutiert, wie sehr sich ein kranker Mensch, den seine Angehörigen euthanasieren wollen, zur Wehr setzen müsste, wenn sie in den heutigen Niederlanden gelebt hätten, oder wie sehr das jemand tun muss, den seine Angehörigen zu einem heidnischen Opfer zerren wollen, wenn sie im Alten Rom gelebt hätten. Hier ist vollkommen klar, wer der eigentlich Schuldige ist. Und in den Beichtstühlen tauchen wahrscheinlich eher die frommen Katholiken auf, die von jemand anderem gezwungen wurden / werden sollten, sich an irgendetwas Falschem zu beteiligen, und sich jetzt fragen, ob sie das nicht hätten verhindern können, und weniger die, die sie dazu gezwungen haben. Außerdem rechneten sie u. a. eben auch (s. Jones Definition oben) mit den nicht ganz so eindeutigen Fällen von „date rape“, wo die Frau den Mann eigentlich auch mag, und zögert, ihn abzuwehren, wenn er sie gegen ihren Willen drängt, weiterzugehen, oder wo er sie eher einschüchtert als wirklich Gewalt anwendet, oder Fällen, in denen ein Mann eine Frau erpressen will, beim Sex mitzumachen, z. B. indem ein Chef seiner Angestellten droht, sie zu entlassen, statt offene Gewalt anzuwenden.
Und was wurde im Endeffekt zu dieser Frage gesagt? Nun, der generelle Konsens schien zu sein, dass eine Frau sich an sich wehren soll, ihm zeigen soll, dass sie es nicht will, und z. B. nicht wegen einer Erpressung aktiv beim Sex mitmachen darf (wie man auch nicht aktiv bei einem Götzenopfer mitmachen darf, weil man erpresst wird), aber sich nicht wehren oder schreien muss, wenn sie befürchten muss, dass er noch gewalttätiger wird und sie umbringt, was in einigen Fällen wohl leider der Fall ist – wenn wir mal davon absehen, dass viele wie gelähmt sind. (Ich persönlich würde allerdings schon aus rein praktischen Gründen schätzen, dass es, wenn man kann, immer besser wäre, sich zu wehren; umbringen könnte er einen auch, wenn er mit der Vergewaltigung fertig ist, und manchmal bringt es ja doch was; außerdem ist es ein Indiz vor Gericht, wenn man es z. B. geschafft hat, ihm das Gesicht zu zerkratzen. Und das Trauma wird vielleicht sonst noch schlimmer.)
Eine Frage wäre noch: Wenn man vergewaltigt wurde, ist es dann in Ordnung, die Pille danach zu nehmen? An sich wäre es das, wenn sie nur dafür sorgen würde, den Eisprung zu verzögern; das Problem ist aber, dass sie auch ein schon entstandenes Kind an der Einnistung in der Gebärmutter hindern könnte. Empfängnisverhütung wäre nach einer Vergewaltigung völlig problemlos, aber nicht fahrlässige Tötung, dazu lässt sich nichts anderes sagen. Was allerdings problemlos wäre, wäre, wenn Frauen, die in Gegenden leben (z. B. Südafrika, DR Kongo, Indien), wo es ein hohes Risiko gibt, vergewaltigt zu werden, sich vorsichtshalber sog. „Kondome für Frauen“ einführen, sowohl, um eine Schwangerschaft als auch um eine Übertragung von Geschlechtskrankheiten zu verhindern, und die eben beim Sex mit ihrem Ehemann herausnehmen. Eine Vergewaltigung ist eben kein normaler, legitimer Geschlechtsverkehr, der offen für Kinder sein soll, sondern ein Akt der Gewalt.
Sexuelle Belästigung (Berührungen, Kommentare, Verschicken von Penisbildern etc.) ist auch schwere Sünde, zumindest normalerweise. Normale, nicht sexuelle Komplimente, die etwas aufdringlich sind, fallen allerdings nicht darunter. (Aufdringlichkeit ist generell nur lässliche Sünde.) Viel gibt es dazu wohl nicht mehr zu sagen.
(Frauen)Raub existiert in Europa zum Glück nicht mehr, aber in Ländern wie Ägypten oder Pakistan kommt es schon manchmal vor, dass christliche Mädchen von Muslimen entführt werden. Unter Frauenraub versteht man Entführung/Gewaltanwendung mit dem Ziel, jemanden zu Unzucht oder Zwangs“ehe“ zu bringen. Auch sonstige Zwangsverheiratung, ist, wie nicht anders zu erwarten, schwere Sünde. Zwangsehen sind von Natur aus ungültig.
Zu Kindesmissbrauch wäre noch zu sagen dass sich hier natürlich auch die schuldig machen, die etwas wissen oder ahnen und nichts tun (z. B. die Mutter, die ahnt, dass ihr neuer Freund ihre Kinder missbraucht; übrigens ist die Gefahr für sexuellen Missbrauch besonders groß, wenn Kinder mit nicht verwandten Erwachsenen, also z. B. einem Stiefvater, zusammenleben; selbst für Eltern, die pädophil veranlagt sind, ist die Hemmschwelle bei ihren eigenen Kindern größer). Zur Verhinderung von Kindesmissbrauch muss man sich natürlich auch an die Regeln dazu halten, z. B. bei Betreuern von Jugendfreizeiten ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen etc. (auch wenn ich hiermit nicht sagen will, dass jeder, der das vergisst, gleich eine extrem schlimme Sünde begeht). Eine Sünde begeht auch, wer als Richter Missbrauchstäter sehr leicht davonkommen lässt, sodass sie schnell wieder Kinder missbrauchen können, oder erst recht, wer als Vorgesetzter Missbrauchstäter nur versetzt, statt sie anzuzeigen. Der Missbrauch von Kindern vor der Pubertät ist ein besonders extremes Verbrechen, der Missbrauch von Jugendlichen ein weniger extremes, aber immer noch schlimmes; ähnlich wie man Mord und Totschlag unterscheidet.
Bei Pädophilie und Hebephilie gilt an sich auch wieder: Nicht die Neigung, sondern die Tat bringt Schuld mit sich; freilich gehört zu den Taten auch schon so etwas wie gewolltes sexuelles Fantasieren über Kinder. Gott liebt alle Menschen, das ist nun einmal so, auch die, die die abstoßendsten Dinge an sich haben. Ein Pädophiler kann auch in den Himmel kommen und soll nicht sich selbst hassen, aber seine Neigung schon, denn sie ist, wenn auch keine persönliche Schuld, doch eine extreme Perversion, wie eine Neigung zu Mord und Kannibalismus es wäre, und sie entstellt ihn auf eine Weise, die nicht sein sollte. Vor allem trägt jeder mit dieser Neigung die Verantwortung dafür, dass sie sicher nicht zu Taten an Kindern werden kann. Dabei können ein Beichtvater, ein Therapeut, und insbesondere auch libidosenkende Medikamente (chemische Kastration) helfen. (Allerdings würde ich hier davor warnen, Leuten, die schon zu Sexualstraftätern geworden sind, zu glauben, dass sie sich gebessert haben, weil sie „eine Therapie machen“. Mit einem Therapeuten kann man nett reden und sich hinterher denken, leck mich doch am Arsch. Und tatsächlich sind z. B. bei einer Studie des Projekts „Kein Täter werden“ zwei Drittel der Pädophilen, die vor der Therapie Kinderpornographie konsumiert oder Kinder missbraucht hatten, wieder rückfällig geworden. Erst recht wäre es eine Sünde, sich in „Selbsthilfegruppen“ zu begeben, die von den teilnehmenden Pädophilen dann nur genutzt werden, um sich auszutauschen und sich gegenseitig zu bemitleiden und zu bestärken.)
Da viele Pädophile nicht realisieren, wie extrem sie Kindern schaden und welche extremen Traumata sie zufügen, sondern ernsthaft glauben, sie würden sich kleine Geliebte suchen, denen der Sex gefällt, haben sie auch die Verantwortung, sich so gut wie irgend möglich klarzumachen, wie es Opfern wirklich damit geht, indem sie solchen Opfern zuhören. Alles andere ist ein gewolltes Blindstellen. (Hier beispielsweise wäre ein hilfreicher Text.)
Es gibt heutzutage auch gewisse Aktivisten (wenn auch noch relativ vereinzelt), die behaupten, helfen zu wollen, dass weniger Pädophile zu Tätern werden, und deshalb sagen, dass Pädophilie als Neigung normalisiert werden sollte und man Pädophilen Weisen bieten sollte, ihren Trieb auszuleben, ohne dass reale Kinder zu Schaden kommen, z. B. durch Kinderpornos als Animationsfilme, oder kindlich gestaltete Sexpuppen. Dieser Vorschlag ist an sich schon krank, und vor allem ist das für diese Aktivisten ganz offensichtlich nur die Vorstufe dafür, auch Missbrauch von realen Kindern zu normalisieren. Aber selbst wenn er es nicht wäre, würde er in der Praxis zu mehr Verbrechen führen; denn wer seinem Trieb durch Pornos oder Sexpuppen nachgibt, wird sich daran gewöhnen und es als sein Recht sehen, ihn auszuleben, und sich bald nicht mehr nur mit solchen virtuellen Weisen begnügen wollen. Und egal, wozu das führt: Die Bosheit und Widernatürlichkeit der Tat wäre sowieso gegeben.
Das Beichtgeheimnis gilt auch dann, wenn jemand beichtet, z. B. Kinderpornographie konsumiert zu haben oder Kinder angestarrt zu haben, aber ein Priester müsste denjenigen dazu bringen, sich die Gelegenheiten zu Sünden so weit wie möglich zu verbauen. Wenn jemand nicht bereit ist, unnötige nächste Gelegenheiten zur schweren Sünde abzuwenden, darf ihm die Absolution nicht gegeben werden. Dass das Beichtgeheimnis auch dann gilt, hilft übrigens auch dabei, dass jemand so etwas überhaupt beichtet und dann eben dazu gebracht werden kann, z. B. nicht von Kinderpornographiekonsum noch zu eigenen Taten an Kindern fortzuschreiten; wenn es nicht gelten würde, würde so jemand gar nicht erst zur Beichte kommen. Hier gilt Ähnliches wie bei der Schweigepflicht von Therapeuten, auch wenn die weniger absolut ist.
Wozu man noch kurz etwas sagen muss, ist einvernehmliche Gewalt beim Sex im Kontext von diversen Fetischen (Würgen, Schläge etc.). Auch das ist eine Sünde, und zwar sowohl der Sadismus (Lust daran, Grausamkeiten zu verüben) als auch der Masochismus (Lust daran, Grausamkeiten zu erleiden). Der Grund ist, dass eine solche Schädigung ohne sinnvollen Grund immer etwas Schlechtes ist, auch wenn einer ihr zustimmt, und dass jemand gar nicht zustimmen kann, dass andere ihm Böses antun. Geordnet und gut geht es zu, wenn es jedem so gut wie sinnvollerweise möglich geht und jeder das bekommt, was ihm zusteht, nicht wenn jeder bekommt, was er (aus einem (selbst)zerstörerischen Impuls heraus) will. Das alles ist auch psychisch langfristig extrem ungesund. Auch beim Sex muss eben die Menschenwürde gewahrt werden.
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Um das Wichtigste zusammenzufassen:
Wenn man unverheiratet ist, hält man sich von diesem Bereich einfach fern, sucht nicht nach sexueller Erregung, vermeidet Dinge, die mit hoher Wahrscheinlichkeit meistens dazu führen, wenn sinnvollerweise möglich, und wenn doch Gedanken/Gefühle/körperliche Reaktionen aufkommen, ignoriert man sie oder lenkt sich ab.
Wenn man verheiratet ist, ist mit dem Ehepartner alles im Rahmen der natürlichen Ordnung erlaubt. Aber: Orgasmus/Samenerguss nur im Kontext von wirklichem Sex suchen, nicht außerhalb. Sex ist für Liebe und Kinderkriegen da; beide sind wichtig.